Leistungsbewertung. Sekundarstufe I

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1 Leistungsbewertung Sekundarstufe I Im Schulgesetz (3 48 SchulG) und in der Ausbildungs- und Prüfungsrdnung für die Sekundarstufe I ( 6 APO-SI) sind die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung dargelegt. Im Pflichtunterricht der Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre in der Sekundarstufe I sind keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen vrgesehen, daher erflgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich Snstige Leistungen im Unterricht und bezieht sich insgesamt auf die im unterrichtlichen Zusammenhang erwrbenen Kmpetenzen. Der Bewertungsbereich Snstige Leistungen im Unterricht erfasst smit die Qualität und die Kntinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge. Zu den Bestandteilen der Snstigen Leistungen im Unterricht gehören swhl mündliche (z.b. Beiträge zum Unterrichtsgespräch und Kurzreferate) als auch schriftliche Beiträge (z.b. Prtklle, Materialsammlungen, Hefte/Mappen, Lerntagebücher). Außerdem zählen dazu kurze schriftliche Übungen und Beiträge im Rahmen des eigenverantwrtlichen, schüleraktiven Handels (z.b. Rllenspiele, Präsentatinen und Erkundungen). Jg. 6: Heftführung (Tafelbilder, Hausaufgaben etc.) Kriterien der Bewertung: Srgfalt,Vllständigkeit, Kreativität schriftliche Lernerflgskntrlle /Kurztests/Lückentests Kurzreferate/Gruppenreferate (max Min.) Jg. 7 Heftführung (Tafelbilder, Hausaufgaben etc.) Kriterien der Bewertung: insbesndere Srgfalt und Vllständigkeit schriftliche Lernerflgskntrlle/Kurztests/Lückentest Kurzreferate (max Min.) Prjektarbeit Jg. 8 Heftführung schriftliche Lernerflgskntrlle (häufiger) Referate Prjektarbeit Stand vm:

2 Jg. 9 Heftführung schriftliche Lernerflgskntrlle Referate (methdisch und inhaltlich anspruchsvller) Prjektarbeit (evtl. Beteiligung an Wettbewerben ) Zwecks Vrbereitung auf die fachspezifischen Überprüfungsfrmen in der gymnasialen Oberstufe sllte eine der Leistungsüberprüfungen aus einer Quellenbearbeitung bestehen. Die Quelle sllte in diesem Falle einen Umfang vn Zeilen nicht überschreiten. Sekundarstufe II Die rechtlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Fach Geschichte in der Sek. II aufgeführt im Schulgesetz Nrdrhein-Westfalen (SchulG), APO-GOSt vm , zuletzt geändert am und in den gültigen "Richtlinien und Lehrplänen für die Sek. II in NRW. Geschichte" vn Histrische Sachkmpetenz, Methdenkmpetenz swie Urteilskmpetenz (Sach- und Werturteil) sind die wichtigsten zu bewertenden Aspekte im Fach Geschichte. Gemäß den Richtlinien muss die Bewertung der Leistungen den Schülerinnen und Schülern auch im Vergleich mit den Mitschülerinnen und Mitschülern transparent sein (Richtlinien S.91). Bei der Leistungsbewertung sind grundsätzlich flgende Bereiche unter Orientierung an den Anfrderungsbereichen I-III zu berücksichtigen: Umfang der Kenntnisse methdische Selbstständigkeit in ihrer Anwendung sachgemäße schriftliche und mündliche Darstellung (sachliche und sprachliche Richtigkeit, fachsprachliche Krrektheit, gedankliche Klarheit und eine der Aufgabenstellung angemessene Ausdrucksweise) (Richtlinien S.91) Die erbrachten Leistungen in den Klausuren und der Snstigen Mitarbeit sind im Fach Geschichte Sek. II "gleichwertig" zu berücksichtigen: "Die Kursabschlussnte wird gleichwertig aus den Endnten beider Beurteilungsbereiche gebildet. Eine rein rechnerische Bildung der Kursabschlussnte ist unzulässig, vielmehr ist die Gesamtentwicklung der Schülerin der des Schülers im Kurshalbjahr zu berücksichtigen." (APO-GOSt 13,1) Stand vm:

3 Beurteilungsbereich Klausuren Die Fachknferenz hat sich darauf verständigt, sich in Bezug auf Aufgabenstellung und Bewertung an dem Muster der Klausuren im Zentralabitur zu rientieren. Dabei erflgt die Bewertung nach einem für die Schüler transparenten, bepunkteten Kriterienkatalg. Beurteilungsbereich "Snstige Mitarbeit Beiträge zum Unterrichtsgespräch Die mündliche Mitarbeit ist das knstitutive Element des Geschichtsunterrichts.. Im Unterrichtsgespräch sll die Fähigkeit erlangt werden, geschichtliche Zusammenhänge swie die Ergebnisse der Analyse und Interpretatin histrischer Quellen fachterminlgisch und begrifflich richtig swie verständlich vrzutragen und im Rahmen der spezifischen Fragestellung zu reflektieren (Richtlinien S. 96). Beurteilt wird dabei die Qualität der Beiträge swie die Regelmäßigkeit der Beteiligung unter Berücksichtigung der drei Anfrderungsbereiche. Einzubeziehen ist dabei laut Richtlinien auch die Art und Weise der Gesprächsbeteiligung (u.a. die Beachtung und Reaktin auf die Beiträge anderer) swie der Selbstständigkeitsgrad der Beiträge und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen (Richtlinien S. 97). Hausaufgaben Hausaufgaben sllen im Unterricht Erarbeitetes sichern und festigen swie den Unterricht vrbereiten. Es entspricht dem Ziel des Unterrichts, dass die Schülerinnen und Schüler auch im größerem Umfang Unterrichtsvrbereitung leisten, u.a. durch Bereitstellung vn Hintergrundwissen durch Lektüren, um den Unterricht selbst auf wesentliche Prblemfragen und lösungen knzentrieren zu können. Eine regelmäßige Kntrlle vn Hausaufgaben ist ntwendig. Nicht angefertigte Hausaufgaben werden in allen vn den Schülerinnen und Schülern selbst nicht zu vertretenden Fällen wie nicht erbrachte Leistungen bewertet (Richtlinien S. 97f.). Die Bewertung vn Hausaufgaben richtet sich swhl nach den Kriterien der drei Stand vm:

4 Anfrderungsbereiche, als auch nach den für die anderen mündlichen und schriftlichen Arbeitsfrmen im Geschichtsunterricht geltenden Gesichtspunkten (Richtlinien S. 98). Referate Die Schülerin/der Schüler darf sich auf Ntizen stützen, nicht jedch aus einem ausfrmulierten Aufsatz abgelesen. Die dem Referat flgende Besprechung der Diskussin, v.a. bei prblemrientierten Themen ist ein wichtiger Bestandteil der Bewertung. Dabei sllen die Referenten in der Lage sein, auf die Ausführungen der anderen Kursteilnehmer zu reagieren, indem sie die vrgetragenen Inhalte ggf. erläutern und vertiefen, aber auch Zustimmung der Kritik zu Inhalten und Methden reflektieren. Die eigenständige Verarbeitung der Quellen und Fachliteratur swie deren krrekter Nachweis ist vn entscheidender Bedeutung für die Beurteilung des Referats (Richtlinien S. 99). die Entfaltung der Fragestellung der des Prblems. Wichtige Aspekte, die in die Beurteilung einfließen, sind: - die Entfaltung der Fragestellung der des Prblems die Darstellung der Untersuchungsergebnisse die Verknüpfung mit dem Unterricht die Einbeziehung vn Quellen und Literatur die Einbeziehung vn Anschauungsmaterial die Synthese vn Einzelergebnissen bei Gruppenarbeiten die Vrtragsfrm die Absicherung der Ergebnisse für die Gesamtgruppe (Thesenpapier) die Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei Gruppenreferaten die Bereitschaft und Fähigkeit zur Diskussin des Vrgetragenen Prtklle Kriterien zur Bewertung vn Prtkllen ist die Beachtung der für diese wesentlichen Merkmale, die frmale Anlage, die sachliche Richtigkeit und Vllständigkeit, die fachsprachliche Angemessenheit, allgemeine sprachliche Verständlichkeit, Vrtragsfrm und die Umsetzung der angebrachten Kritiken und Krrekturen. (Richtlinien S. 99f.) Stand vm:

5 Schriftliche Übungen Die schriftliche Übung ist eine Frm der Snstigen Mitarbeit, die bentet wird. Sie sll sich nur auf einen begrenzten Aspekt des Unterrichts beziehen. Die Aufgabenstellung muss s begrenzt sein, dass für ihre Bearbeitung in der Regel 30 Minuten, höchstens aber 45 Minuten erfrderlich sind. (Einzelheiten siehe Richtlinien S. 100f.) Snstiges Zu Beginn des Schuljahres werden die Schülerinnen und Schüler darüber infrmiert, was außer den genannten Bereichen nch in die Bewertung der Snstigen Mitarbeit fließen kann. Dies kann z.b. auch die Mitarbeit in Prjekten sein, die Vrbereitung vn außerunterrichtlichen bzw. außerschulischen Unternehmungen, die Bereitstellung vn Materialien, die Gestaltung einzelner Unterrichtsphasen, die Recherche bestimmter Infrmatinen im Internet (vgl. Richtlinien S. 101 Stand vm:

6 Bewertungskriterien für den Bereich,mündliche Mitarbeit' Geschichtsunterricht Sach- und Verhaltens - Aspekte Die Anfrderungen sind aufsteigend zu verstehen... Ntenstufe Bewertungskriterien Regelmäßige und rege eigeninitiative Mitarbeit Sachlich fundierte und methdisch angemessene Auseinandersetzung mit den Unterrichtsgegenständen, Hhes Maß an Selbstständigkeit: eigenständige 1 Vergleiche, Entdecken vn Prblemen, kritischen Aspekten, Entwickeln vn Prblemlösungen u.a. Vrschläge zum Arbeitsprzess zur Weiterarbeit machen Einen eigenen Standpunkt kriterienrientiert überzeugend begründen und vermitteln Regelmäßige Mitarbeit Fragen, Aufgaben, Prblemstellungen schnell und klar erfassen Zusammenhänge angemessen und präzise erklären Eigene Beiträge umfassend und anschaulich frmulieren 2 Selbstständig Schlussflgerungen ziehen / Urteile fundiert begründen Beiträge vn Mitschülern berücksichtigen Bereitschaft/Fähigkeit zur Hilfestellung dkumentieren Häufigere Mitarbeit Fragen, Aufgaben, Prblemstellungen erfassen Kenntnisse gezielt wiedergeben können und in den Unterricht einbringen Zusammenhänge erkennen 3 Unterrichtsergebnisse zusammenfassen Fragen stellen Eigene Ideen in den Unterricht einbringen Vergleiche vrnehmen, ansatzweise Transfers leisten Gelegentliche Mitarbeit Zuhören, dem Unterrichtsgeschehen flgen 4 Auf Ansprache angemessen reagieren Fragen zu Verständnisschwierigkeiten stellen Unterrichtsgegenstände Lw. reprduzieren können 5 6 Keine selbst initiierte Mitarbeit (Unknzentriertheit/ Abgelenktheit) Auf Fragen selten angemessen antwrten können Wesentliche Unterrichtsergebnisse (Gegenstände, Begriffe, methdisches Vrgehen, Diskussinspunkte, Zusammenfassungen)unzureichend der gar nicht reprduzieren können Fachliche Zusammenhänge der Stunde/der Reihe nicht darstellen können Keinerlei Mitarbeit (Verweigerung) Keine/unzureichende Beantwrtung vn Fragen Unterrichtsergebnisse nicht reprduzieren können Stand vm:

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