Gemeindeversammlung Politische Gemeinde

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1 Die Stimmberechtigten der Gemeinde Kappel am Albis werden eingeladen zur Gemeindeversammlung Politische Gemeinde auf Freitag, 27. November 2015, Uhr, in den kleinen Mühlesaal im Haus Zur Mühle, Kappel am Albis zur Behandlung der folgenden Geschäfte: 1. Genehmigung Voranschlag 2016 und Festsetzung des Steuerfusses Erteilung Gemeindebürgerrecht Familie Jankovic, Kappel am Albis. Anfragen im Sinne von 51 Abs. 2 des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung dem Gemeinderat schriftlich einzureichen. Die vollständigen Akten liegen zwei Wochen vor der Versammlung während den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Im Auftrag der Behörde Gemeindeverwaltung Kappel am Albis

2 2 Geschäft 1 Voranschlag der Politischen Gemeinde für das Jahr 2016 und Festsetzung des Steuerfusses 2016 Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, sie möchte beschliessen: Der Voranschlag der Politischen Gemeinde für das Jahr 2016 wird genehmigt; der Steuerfuss wird auf 90 % festgesetzt. Weisung: Laufende Rechnung Im Voranschlag 2016 ergibt sich aus der Laufenden Rechnung bei einem Aufwand von CHF 5 263'000 und einen Ertrag von CHF 2 360'000 ein durch Steuern zu deckender Aufwandüberschuss von CHF 2 903'000. Der als Grundlage für die Ermittlung des Steuerertrages eingesetzte mutmassliche einfache Staatssteuerertrag 2016 (100 Prozent) wurde gemäss den entsprechenden effektiven Zahlen des laufenden Jahres erwarteten Steuereinnahmen mit 2,5 Mio. Franken eingesetzt. Bei einem Steuerfuss von 90 % würde somit ein Ertrag aus ordentlichen Steuern von CHF resultieren. Abschreibungen Die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen belaufen sich auf total CHF 677'000. Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung weist Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen von CHF aus. Steuerfuss Der Gemeinderat hat zuhanden der Gemeindeversammlung vom 27. November 2015 den Voranschlag 2016 der Politischen Gemeinde mit einem Steuerfuss von 90 Prozent verabschiedet. * * *

3 3 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Der Voranschlag 2016 wurde durch den Gemeinderat fristgerecht verabschiedet und dem Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission zugestellt. Der Antrag der RPK wird rechtzeitig für die Aktenauflage der Gemeindeversammlung vorliegen. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, den Voranschlag 2016 zu genehmigen und den Steuerfuss antragsgemäss festzusetzen. * * * Erläuterungen zum Voranschlag 2016 der Politischen Gemeinde Laufende Rechnung Im Einzelnen weist der Voranschlag 2016 (Laufende Rechnung nach Funktionen) folgende grössere Abweichungen (über CHF 10'000) gegenüber dem Voranschlag 2015 aus: Bezeichnung Voranschlag 2016 Voranschlag 2015 Abweichung Exekutive (+) Begründung: Durch die neue Besoldungsverordnung fallen in diesem Bereich höhere Entschädigungen an. Externe Gutachten führen zu höhere Kosten bei den Dienstleistungen Dritter. Gemeindeverwaltung (+) Begründung: Die Schaffung einer neuen Stelle im Bereich Finanzen und Steuern soll die Stellvertretungen besser regeln und Entlastung bringen aufgrund der wachsenden Einwohnerzahl. Die Aufwendungen des Gemeindeingenieurs sollten verringert werden können durch geringere Bautätigkeit. Verwaltungsliegenschaften (-) Begründung: Die Lohnkosten für die Liegenschaften der Gemeinde wurden nach neuem Verteilschlüssel gerechnet, der sich an der aktuellen Arbeitsauslastung der Hauswarte anpasst.

4 4 Kindergarten (+) Begründung: Die Entschädigungen an den Kanton für die Kindergärtnerinnenbesoldung wurden anhand der aktuellen Anstellungsverhältnisse berechnet. Differenz entstand auch durch den Vergleich von Budgetzahlen, welche im Jahr 2015 zu tief veranschlagt wurden. Primarschule (+) Begründung: Die Entschädigungen an den Kanton für die Lehrerinnenbesoldung wurden anhand der aktuellen Anstellungsverhältnisse berechnet. Differenz entstand auch durch den Vergleich von Budgetzahlen, welche im Jahr 2015 zu tief veranschlagt wurden. Zudem muss mit höheren Beiträgen für den Schwimmunterricht und für die Kantonsschule im Kanton Zug gerechnet werden. Schulliegenschaften u. Anlagen Verwaltungsvermögen (+) Begründung: Die Lohnkosten für die Liegenschaften der Gemeinde wurden nach neuem Verteilschlüssel gerechnet, der sich an der aktuellen Arbeitsauslastung der Hauswarte anpasst. Volksschule Allgemein (+) Begründung: Die Einführung der Schulsozialarbeit erhöht die Lohnkosten sowie die Aufwendung im Bereich Weiterbildung. Schulverwaltung (+) Begründung: Durch die neue Besoldungsverordnung fallen im diesem Bereich höhere Entschädigung an. Sonderschulung (+) Begründung: Die Beschäftigung eines Zivildienstleistenden sowie das Fremdplatzieren von Kindern in externen Schulen verursachen in diesem Bereich entsprechende Mehrkosten. Ebenfalls zunehmend sind die Aufwendungen für Deutsch als Zweitsprache. Spitäler (+) Begründung: Das Spital Affoltern rechnet mit einem Ertragsüberschuss, dieser ist aber noch nicht ausweisbar. Pflegeheime (+) Begründung: Das Spital Affoltern rechnet mit einem Ertragsüberschuss, dieser ist aber noch nicht ausweisbar.

5 5 Pflegefinanzierung Alters- und Pflegeheime (-) Begründung: Erwartete Ausgaben aufgrund Hochrechnung der aktuellen Fälle. Ambulante Krankenpflege (+) Begründung: Mehraufwendungen an den Spitexverein Knonaueramt gemäss Verteilschlüssel. Übriges Gesundheitswesen (-) Begründung: In dieser Funktion wird das Rettungswesen des Spitals budgetiert. Das Spital Affoltern rechnet mit einem Ertragsüberschuss, dieser ist aber noch nicht ausweisbar. Die Aufwendungen an die Pro Senectute sind rückläufig. Zusatzleistungen zur AHV/IV (-) Begründung: Erwartete Ausgaben aufgrund Hochrechnung der aktuellen Fälle. Jugend 59' '000 55'000 (-) Begründung: Die Kosten für eine Schulheimplatzierung entfallen. Übrige Fürsorge 117' '000 14'000 (-) Begründung: Geringere Beiträge an den Zweckverband Sozialdienst Affoltern. Gemeindesteuern ' (+) (Nettoeinnahmen) Begründung: Basis für die Budgetierung der Gemeindesteuern sind die aktuell bekannten Faktoren in der laufenden Steuerperiode. Minderaufwand Skonti und Zinsausausgaben: Mindereinnahmen Steuern Rechnungsjahr: Mehreinnahmen Steuern frühere Jahre Mehrausgaben Passive Steuerausscheidungen: Mindereinnahmen Guthabenzinsen: Finanzausgleich (Nettoeinnahmen) 440' ' '000 (+) Begründung: Da die Steuerkraft von Kappel am Albis im Jahr 2014 stärker angestiegen ist als das Kantonsmittel, werden nur knapp CHF aus dem Ressourcenzuschuss ausbezahlt. Der demographische Sonderlasterausgleich erhöht sich leicht und der geographisch-topographische Sonderlastenausgleich bleibt in etwa unverändert. Kapitaldienst (Nettoeinnahmen) (+) Begründung: Der interne Zinssatz wurde erneut um ¼ Prozent gesenkt und an dem aktuellen Referenzzinssatz angepasst.

6 6 Grundeigentum Finanzvermögen (Nettoeinnahmen) (-) Begründung: Der interne Zinssatz wurde erneut um ¼ Prozent gesenkt und an dem aktuellen Referenzzinssatz angepasst. Abschreibungen (Nettoeinnahmen) 643' (+) Begründung: Die für die Schulhaussanierung vorgesehene erste Investitionstranche von CHF schlägt sich in den Abschreibungen nieder. Durch die zusätzlichen Abschreibungen 2015 wurde das Abschreibungsvolumen insgesamt etwas verkleinert. (-) (Minderaufwand / Mehrertrag) (+) (Mehraufwand / Minderertrag) Investitionsrechnung Folgende Investitionen sind im Voranschlag 2016 enthalten: Verwaltungsvermögen Betrag in CHF Revision BZO (1. Etappe) Sanierung Heizung Gemeindehaus Schulhaussanierung Tömlimatt Ersatz Ölheizung Schulhaus Uerzlikon Sanierung Kugelfang Schützenhaus Tiefbauten Gemeindestrassen Tiefbauten Gemeindekanalisation -20'000 ARA Knonau * * * Auszüge aus dem Voranschlag 2016 der Politischen Gemeinde Übersicht S. 7 9 Laufende Rechnung - Zusammenzug nach Aufgabenbereichen S. 10 Laufende Rechnung - Zusammenzug nach Sachgruppen S. 11 Investitionsrechnung - Einzelkonten nach Aufgaben gegliedert S

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15 15 Geschäft 2 Erteilung des Gemeindebürgerrechts an Jankovic Drasko, geb. 11. Juli 1977 und Jankovic geb. Grkajac Marijana, geb. 7. Juni 1975, mit den beiden Kinder Jankovic Nina, geb. 25. August 2003 und Jankovic Marko, geb. 13. Mai 2011, alle serbische Staatsangehörige, wohnhaft Kappelerhof 16, 8926 Kappel am Albis Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, sie möchte beschliessen: 1. Gestützt auf 22 des Gesetzes über das Gemeindewesen und in Anwendung von Art. 15 Ziff. 7 der Gemeindeordnung werden in das Bürgerrecht der Gemeinde Kappel am Albis aufgenommen: Jankovic Drasko, geb. 11. Juli 1977, serbischer Staatsangehöriger und Jankovic geb. Grkajac Marijana, geb. 7. Juni 1975, serbische Staatsangehörige, mit den beiden Kinder Jankovic Nina, geb. 25. August 2003, serbische Staatsangehörige und Jankovic Marko, geb. 13. Mai 2011, serbischer Staatsangehöriger, alle wohnhaft in 8926 Kappel am Albis, Kappelerhof Die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht erfolgt unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung. 3. Für das Verfahren zum Erwerb des Gemeindebürgerrechts wird den Gesuchstellern eine Gebühr von CHF in Rechnung gestellt. Weisung a) Das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen, hat das Einbürgerungsgesuch der Familie Jankovic geprüft und dabei festgestellt, dass die formellen Anforderungen von Bund und Kanton erfüllt sind. Das Begehren ist deshalb zum Entscheid über die Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht im Sinne von 29 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung an die Gemeinde weitergeleitet worden. b) Für die Beurteilung des Einbürgerungsgesuches sind die folgenden Feststellungen massgebend: Drasko Jankovic wurde am 11. Juli 1977 in Raska, Republik Serbien, geboren. Er besuchte von die Primarschule und von die Sekundarschule, beide in Josanicka Banja, Republik Serbien. Von absolvierte er in seinem Heimatland eine Lehre als Schlosser. Im August 1995 reiste Herr Jankovic in die Schweiz ein und geht seither in Affoltern am Albis einer Arbeit als Schlosser nach. Seit dem 1. Mai 2003 wohnt er mit seiner Familie im Kappelerhof 16 in Kappel am Albis. Marijana Jankovic geb. Grkajac wurde am 7. Juni 1975 in Raska, Republik Serbien, geboren. Sie besuchte von die Primar- und von die Sekundarschule in Baljevac, Republik Serbien. Von absolvierte sie eine Lehre als Maschinenbauzeichnerin in ihrem Heimatland. Frau Jankovic reiste am 1. August

16 in die Schweiz ein und wohnt seit dem 1. Mai 2003 zusammen mit ihrer Familie in Kappel am Albis. Sie ist Hausfrau und Mutter. Nina Jankovic wurde am 25. August 2003 in Affoltern am Albis geboren. Ihre bisherige Schulbildung absolvierte sie in der Schweiz und besucht seit 2009 die Primarschule in Kappel am Albis. Marko Jankovic wurde am 13. Mai 2011 in Affoltern am Albis geboren. Gemäss Art. 15 des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechtes vom (Bürgerrechtsgesetz) kann ein Ausländer das Einbürgerungsgesuch stellen, wenn er insgesamt 12 Jahre in der Schweiz gewohnt hat, wovon drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuches. Die Aufenthaltserfordernisse für die Einbürgerung von Familie Jankovic sind erfüllt. Eine durch das Bildungszentrum Zürichsee im Januar bzw. März 2015 in Horgen vorgenommene Standortbestimmung bescheinigt Drasko und Marijana Jankovic gute Deutschkenntnisse sowie gute Kenntnisse im Bereich Gesellschaft (Vertrautheit mit den örtlichen Lebensgewohnheiten und Integration). Die in Art. 14 Bürgerrechtsgesetz verlangte und umschriebene Eignung zur Einbürgerung ist damit gegeben. c) Aus den Akten sind keine Feststellungen ersichtlich, die gegen eine Einbürgerung von Familie Jankovic sprechen. Ebenso sind den Mitgliedern des Gemeinderates keine gegen eine Aufnahme ins Bürgerrecht der Gemeinde Kappel am Albis sprechenden Tatsachen bekannt und auch die persönliche Anhörung durch den Gemeinderat hat keine Abweisungsgründe ergeben. d) Seit dem sind Gebühren zu erheben, welche höchstens die Verfahrenskosten decken. Einkommens- und vermögensabhängige Gebühren sind nicht mehr zulässig. Der Gemeindeversammlung wird deshalb beantragt, die Einbürgerungsgebühr auf CHF festzusetzen. e) Der Entscheid über Einbürgerungen obliegt der Gemeindeversammlung. * * *

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