Wechsel- und Scheckrecht
|
|
- Inge Ulrike Kappel
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dr. Dr. h. c. Reinhold Sellien Wechsel- und Scheckrecht Erlauterungen fur die Praxis Vierle Aufloge Mit Wechsetn hat heute fast jeder Kaujmann zu tun. Der Wechsel hat als Zahlungsmittel, als Kreditmittel, als Sicherungsmittel und auch als kurzjristige Geldanlage eine so groj3e Bedeutung, daft man skh einen reibungslosen Ablauj des Wirtschaftslebens ohne ihn gar nicht mehr vorstellen kann. Noch mehr trijjt dies auf den Scheck zu. Dieser hat s!ch sagar schon 1m privaten Bereich so weitgehend durchgesetzt (z. B. im Zuge der bargeldlosen Lohn- und Gehaltszahlung, in Form des Eurocheques), dafj jeder - auch der Nichtkaujmann - uber seine Handhabung Bescheid wissen mufj Mit weitschweifigen wissenschaftlichen Kommentaren kann der Wirtschajtspraktiker nichts anjangen. Er braucht eine kurze Darstellullg, die ihm klipp und klar sagt, wie er mit einem Wechsel und wie mit einem Scheck umgehen sou. Diese Darstellung gibt ihm dieses Buch. Es iibersetzt gewissermafjen die manchmal etwas schwerverstiindliche Ausdrucksweise des Gesetzes in die Sprache des Kaufmanns; alle fut den praktischen Gebrauch iibetjlussigen Zusiitze - Verweisungen auf RechtspTechung, ETorterung CiltereT Regelungen - sind weggelassen, so daj3 der Leser ohne zeitraubende Oberlegungen die wichtigen Bestimmungen des Wechsel- und Scheckrechts kennenlernt. I Betrlebswll1schaftllcher Verlag Dr. Th. Gabler, Wlesbaden
2 R. Sellien Wechsel- und Scheckrecht
3 Dr. Dr. h. c. Reinhold Sellen Wechsel- und Scheckrecht Erlauterungen fur die Praxis Vierte iiberarbeitete Auflage Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden
4 ISBN-13: e-isbn-13: DOl: / Copyright by Dr. Th. Gabler-Verlag, Wiesbaden 1976
5 Vorwort Meine kurze Zusammenfassung des Wechsel- und Scheckrechts konnte jetzt bereits in vierter Auflage erscheinen. Ich habe mich bemiiht, die gesamte fur den Wirtschaftler wichtige Rechtsmaterie systematisch darzustellen. Ich freue mich, dab dieses kleine Werk eine so weite Verbreitung gefunden hat, und hoffe, dab auch die vorliegende Auflage den Wiinschen der Praxis nach einer gemeinverstandlichen Unterrichtung entspricht. R. SeZlien
6 Inbaltsverzeicbnis TEILI:WECHSELRECHT A. Wesen des Wedlsels I. Die Anwendung des Wechsels im Wirtschaftsleben Die Ausstellung des Wechsels Die Annahme (Akzeptierung) des Wechsels Die Weitergabe (Indossierung) des Wechsels Die EinlOsung des Wechsels Die Diskontierung des Wechsels Wechselprotest und WechselprozeB 20 II. Die rechtlichen Wesensmerkmale des Wechsels Der Wechsel ist ein Wertpapier Der Wechsel ist ein geborenes Orderpapier Der Wechsel ist eine selbstiindige Zahlungsverpflichtung Die Wechselerklarung darf nicht an Bedingungen gekntipft werden., Der Wechsel ist an bestimmte Formvorschriften gebunden Der Wechselanspruch kann in einem besonderen ProzeBverfahren, dem WechselprozeB, geltend gemacht werden 22 III. Die Hauptformen des Wechsels Der gezogene Wechsel Der eigene Wechsel IV. Die wirtschaftlichen Funktionen des Wechsels Der Wechsel ist ein Kreditinstrument Der Wechsel ist ein Zahlungsmittel Der Wechsel ist ein Sicherungsmittel Wirtschaftliche Bedeutung des Solawechsels 25 V. Geschichtliches tiber den Wechsel 26 VI. Das Wechselgesetz
7 B. Die Ausstellung des Wechsels 28 I. Die WechselfB.higkeit 28 II. Die wesentlichen Bestandteile des gezogenen Wechsels Bezeichnung als Wechsel im Text der Urkunde Unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen Angabe des Bezogenen oder Trassaten Angabe der Verfallzeit Angabe des Zahlungsortes Angabe des Wechselnehmers oder Remittenten Angabe des Ausstellungstages und Ausstellungsortes Unterschrift des Ausstellers III. Die Bestandteile des eigenen Wechsels 34 IV. Zuliissige und unzuhissige Zusiitze.. 1. Zusiitze von wechselrechtlicher Bedeutung 2. Zusiitze von betriebstechnischer Bedeutung 3. Dberfliissige und unzweckmiibige Zusiitze 4. Unzuliissige Zusiitze.. V. Die Haftung des Ausstellers 1. Haftung fur die Zahlung 2. Haftung fur die Annahme VI. Besondere Wechselformen 1. Domizilwechsel Platzwechsel oder Platztratte 3. Rektawechsel Wechsel mit Zinsvermerk.. 5. Depotwechsel (Kautionswechsel) 6. Kommissionswechsel Ratenwechsel beim Teilzahlungsgeschiift 8. Blankowechsel, Blankoakzept Finanzwechsel Gefiilligkeitswechsel, Gefiilligkeitsakzept 11. Kellerwechsel, Reitwechsel Falsche, abgeanderte und beschadigte Wechsel VII. Wechselvervielfiiltigung Mehrere Wechselausfertigungen (Wechselduplikate) 2. Wechselabschriften
8 C. Die Annahme (Akzeptierung) des Wechsels 1. Bedeutung des Akzepts Vorlagegebot Vorlageverbot - Die nichtakzeptable Tratte 4. Vorlegungsaufschub Voriegungsfristen beim Nach-Sicht-Wechsel 6. Bedenkfrist Form des Akzepts Teilakzept und andere Akzeptvermerke 9. Protest mangeis Annahme. 10. Riickgriff mangels Annahme D. Die 'Ubertragung des Wechsels Das Indossament Die Ubergabe der Wechselurkunde Die Wirkung des Indossaments Die Form des Indossaments Der Wechselanhang (Allonge) Blanko-Indossament und Inhaberwechsel Das Angstindossament Die Ubertragung des Rektawechseis Das Rektaindossament Das Inkasso-, Prokura- oder Vollmachtindossament Die Verpfiindung des Wechseis Die Pfandung des Wechsels Indossamente nach Verfall 57 E. Die Wechselbiirgschaft Die offene WechseIbiirgschaft (Aval) Die verdeckte WechseIbiirgschaft 58 F. Die Zahlung des Wechsels Die Verlegung zur Zahlung Der Verfalltag Die Vorlegungsfrist Die Art der Zahlung Prolongation Zahlung vor Verfall Riickgabe des quittierten Wechsels Wechsel in fremder Wiihrung (Valutawechsel) Zahlung durch Hinteriegung Einwendungen des Wechselschuldners... 62
9 G. Die Nicbteinlosung des Wecbsels 64 I. Der Protest Arten des Protestes Protestpersonen Aufnahme des Protestes Form des Protestes Die Pflicht zur Benachrichtigung (Notanzeige) Die Protestkosten ProtesterlaB Ehrenzahlung 69 II. Der Riickgriff (RegreB) Der Riickgriff vor Verfall Der Sprungruckgriff (SprungregreB) Der Riickgriffsbetrag Freiwilliger Eintritt des Riickgriffsschuldners Einlosungsruckgriff (Remboursriickgriff) Der Riickwechsel Riickgriffsrechte bei hoherer Gewalt 72 III. Die Fristversaumnisse und ihre Folgen Fristversaumnisse bel Vorlegung zur Annahme und Protesterhebung mangels Annahme Fristversaumnisse bei Vorlegung zur Zahlung und Protesterhebung mangels Zahlung IV. Ehreneintritt: Ehrenannahme, Ehrenzahlung Die Notadresse Die Ehrenannahme Die Ehrenzahlung 77 V. Der WechselprozeB Besonderheiten des Wechselprozesses Die Zustandigkeit Die Klageschrift Die Einlassungsfrist Beweismittel Einwendungen gegen die Wechselschuld Das Urteil Die Gerichtskosten Der Wechsel-Zahlungsbefehl Aufgebot eines abhanden gekommenen Wechsels 82 H. Die Verjiihrung der Anspriicbe aus Wec1lseln Allgemeines Verjahrungsfristen des Wechselgesetzes Hemmung und Unterhrechung der Verjiihrung Wechselbereicherung
10 I. Die Wechselsteuer 1. Das Steuerobjekt: Der Wechsel 2. Entstehung der Steuerschuld 3. Steuerschuldner 4. Hohe der Wechselsteuer 5. Entrichtung der Steuer 6. Aufbewahrung der Wechsel J. Internationale Regelung 1. Wechselfiihigkeit des Ausliinders 2. Die Form der Wechselerkliirung. 3. Die Wirkung der Wechselerkliirung 4. Dbergang der zugrundeliegenden Forderung 5. Teilakzept und Teilzahlung 6. Protest und Aufgebot 7. Der Wechsel als Devise TElL II: SCHECKRECHT A. Wesen des Schecks Der Scheck - ein Zahlungsmittel. 1. Der bargeldlose Zahlungsverkehr 2. Der Lauf des Schecks..... II. Die wirtschaftlichen Wesensmerkmale des Schecks 1. Scheck und Wechsel Scheck und Banknote.. 3. Steuerfreiheit des Schecks III. Die rechtlichen Wesensmerkmale des Schecks IV. Geschichtliches tiber den Scheck V. Das Scheckgesetz... B. Die Ausstellung des Schecks r. Die Scheckfiihigkeit II. Die wesentlichen Bestandteile des Schecks Bezeichnung als Scheck (Scheckklausel) Unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen Name des Bezogenen Angabe des Zahlungsortes
11 5. Angabe des Ausstellungstages 6. Angabe des Ausstellungsortes 7. Unterschrift des Ausstellers. III. ZuHissige und unzuhissige Zusatze 1. Zusatze von rechtlicher Bedeutung 2. Zusatze von betriebstechnischer Bedeutung 3. Rechtlich unzulassige Zusatze IV. Die Scheckbfugschaft Form der Biirgschaft Haftung des Scheckbiirgen V. Mehrere Ausfertigungen... VI. Der Giro- oder Scheckvertrag 1. Das Giroguthaben. 2. Ungedeckte Schecks VII. Die Scheckkarte C. Die tjbertragung des Schecks..... I. Die Ubertragung des Inhaberschecks II. Die Ubertragung des Orderschecks 1. Arten des Indossaments. 2. Form des Indossaments Wirkung des Indossaments.. III. Die Ubertragung des Rektaschecks D. Die Einliisung des Schecks I. Vorlegung des Schecks. 1. Falligkeit des Scheck.s 2. Vordatierung Die Vorlegungsfrist 4. Widerruf des Schecks II. Zahlung des Schecks.. 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Valutaschecks 3. Effektivvermerk III. Sicherung der Scheckzahlung 1. Der Verrechnungsscheck 2. Der gekreuzte Scheck
12 E. Die NicbteinlOsung des Scbecks I. Scheckriickgriff Voraussetzungen des Riickgriffs 2. ProtesterlaB Benachrichtigung (Notifikation) 4. Die Wirkung des Riickgriffs 5. Die Scheck-Riickrechnung 6. Die Verjiihrung II. Der ScheckprozeB 1. Besonderheiten des Scheckprozesses 2. Einwendungen gegen die Scheckforderung 3. Das Aufgebotsverfahren Anhang 1. Auszug aus den Allgemeinen Geschiiftsbedingungen der Deutschen Bundesbank: Ankauf von Inlandswechseln Auszug aus den Allgemeinen Geschiiftsbedingungen privater Kreditinstitute: Einzugs- und Diskontgeschiift, Wechsel- und Scheckverkehr Bedingungen fur den Scheckverkehr Bedingungen fur eurocheque-karten 137 Literaturverzeicbnis sticbwortverzeicbnis
Wechselgesetz / Scheckgesetz und zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Heidelberger Kommentar zum Wechselgesetz / Scheckgesetz und zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Wechsel- und Scheckrecht sowie Nrn. 9, 23 bis 25 AGB-Sparkassen (Nrn. 9,11,15 AGB-Banken/Postbank), Scheckbedingungen,
MehrWechselgesetz und Scheckgesetz
JQeckTcbelftun*lKommentarD Band 26 Wechselgesetz und Scheckgesetz / mit Nebengesetzen und einer Einführung in das Wertpapierrecht Dr.iur. DrTh.-c. Wolfgang Hefermehl em. o. Professor der Rechte an der
MehrWechselgesetz und Scheckgesetz
JSeckYrbelKun ^Kommentare) Band 26 Wechselgesetz und Scheckgesetz mit Nebengesetzen und einer Einführung in das Wertpapierrecht Dr. iur. Dr. h. c. Wolfgang Hefermehl em. o. Professor der Rechte an der
MehrWechselgesetz, Scheckgesetz, Recht der kartengestützten Zahlungen : WG, ScheckG, Kartengestützte Zahlungen
Beck`sche Kurz-Kommentare Band 26 Wechselgesetz, Scheckgesetz, Recht der kartengestützten Zahlungen : WG, ScheckG, Kartengestützte Zahlungen mit Nebengesetzen und einer Einführung in das Wertpapierrecht
MehrWechselgesetz und Scheckgesetz
o* Band 26 lommenrare^ Wechselgesetz und Scheckgesetz mit Nebengesetzen und einer Einführung in das Wertpapierrecht Dr. iur. Dr. h. c. Wolfgang Hefermehl em. o. Professor der Rechte an der Universität
MehrWECHSEL- UND SCHECKRECHT
WECHSEL- UND SCHECKRECHT Der Wechsel ist ein Wertpapier, ein Dokument, ein abstraktes Versprechen des Bezogenen an den Begünstigten an einem bestimmten Tag eine bestimmte Geldsumme zu zahlen oder zahlen
MehrWechselgesetz und Scheckgesetz
JñeckYcbelKunHKommcníare) Band 26 Wechselgesetz und Scheckgesetz mit Nebengesetzen und einer Einfiihrung in das Wertpapierrecht Dr. iur. Dr. h. c. Wolfgang Hefermehl em. o. Professor der Rechte an der
MehrMIT DEM WECHSEL VIELLEICHT AUF NUMMER SICHER GEHEN. Wissenswertes rund um das Wechselgeschäft.
MIT DEM WECHSEL VIELLEICHT AUF NUMMER SICHER GEHEN. Wissenswertes rund um das Wechselgeschäft. 4 MEHR ERFOLG IM WECHSELGESCHÄFT. Von den rechtlichen Grundlagen bis zu Wissenswertem aus der Praxis. Wechsel
MehrDreifache Funktion des Indossaments
Dreifache Funktion des Indossaments Transportfunktion Garantiefunktion Legitimationsfunktion Art. 14 WG Art. 15 WG Art. 16 WG = überträgt alle Rechte aus dem Wechsel = Indossant haftet (wie der Aussteller)
MehrGesamtübersicht: Der Zahlungsverkehr.
Barzahlung Gesamtübersicht: Der Zahlungsverkehr. Generelle Unterscheidung Sog. halbbare Zahlung Sog. unbare (bargeldlose) Zahlung Unterscheidung nach rechtlicher Wirkung: Zahlung erfüllungshalber Das hingegebene
MehrWertpapierrechtlicher Einwendungsausschluss
Wertpapierrechtlicher Einwendungsausschluss Grundlage Umlauffähigkeit und Rechtsscheintheorie: Urkundliche Einwendungen Zurechenbarkeitseinwendungen Sonstige Gültigkeitseinwendungen nur bei fehlendem guten
MehrLernziele. Erläuterung der Symbole. Zusammenfassung. Wenn Sie dieses Skript bearbeitet haben:
Aufgaben Scheck Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Es dient rein Ihren persönlichen Lernzwecken. Das Dokument darf weder während noch nach dem Seminar an Dritte weder im Original noch in vervielfältigter
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Überblick: Arten der Wertpapiere 1
INHALTSVERZEICHNIS Überblick: Arten der Wertpapiere 1 1. Teil: Der Wechsel 2 1. Grundstrukturen des gezogenen Wechsels; Aufbauschema für Wechselansprüche 2 Fall 1: Haftung des Akzeptanten und des Ausstellers
MehrLernziele. Erläuterung der Symbole. Zusammenfassung
Aufgaben Der Scheck Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Es dient rein Ihren persönlichen Lernzwecken. Das Dokument darf weder während noch nach dem Seminar an Dritte weder im Original noch
Mehrv. Ankauf von Inlandswechseln
Anhang 1. Auszug aus den Allgemeinen Geschiiftsbedingungen der Deutschen Bundesbank gem. Mitteilung Nr. 2009/58 (Beilage zum BAnz. Nr. 113 yom 18. Juni 1958) mit.anderungen v. Ankauf von Inlandswechseln
Mehrvom 24. November 1971
218.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1971 Nr. 51/1 ausgegeben am 30. Dezember 1971 Gesetz vom 24. November 1971 betreffend das Wechselrecht (Wechselgesetz) Dem nachstehenden vom Landtag
MehrInhaltsverzeichnis. I. Teil. Handelsstand Erster Abschnitt. Der Kaufmann... 14
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... XIII XIX A. Handelsrecht 1. Einführung in das Handelsrecht... 1 I. Begriff... 1 II. Bedeutung... III. Rechtsgrundlagen... IV. Übersicht
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1955 Ausgegeben am 28. März 1955 14. Stück 49. Bundesgesetz: Wechselgesetz 1955. 50. Bundesgesetz: Scheckgesetz 1955. 343 49. Bundesgesetz vom 16.
Mehr4 Der Wechsel kann bei einem Dritten, am Wohnort des Bezogenen oder an einem anderen Ort, zahlbar gestellt werden.
1 Der gezogene Wechsel enthält: 1. Die Bezeichnung als Wechsel im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist; 2 die unbedingte Anweisung eine bestimmte Geldsumme zu zahlen;
MehrLipfert, Nationaler und intemationaler Zahlungsverkehr
Lipfert, Nationaler und intemationaler Zahlungsverkehr DIE WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN HERAUSGEBER: PROF. DR. DR. h. c. DR. h. c. E. GUTENBERG PROF. DR. HELMUT LIPFERT Nationaler und internationaler Zahlungsverkehr
MehrQuelle: Wechselgesetz. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. Wechselgesetz. Eingangsformel
Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: WG Ausfertigungsdatum: 21.06.1933 Textnachweis ab: 01.10.1965 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: RGBl I 1933, 399 FNA: FNA 4133-1, Bundesgesetzblatt Teil III Wechselgesetz
MehrOrtner Pöch Foramitti Rechtsanwälte OEG D E R W E C H S E L. Grundlagen Grundformen
Ortner Pöch Foramitti Rechtsanwälte OEG D E R W E C H S E L Grundlagen Grundformen März 2000 D e r W e c h s e l Grundlagen Grundformen Rechtsanwälte OEG Rechtsanwälte OEG Seite 2 Wechselrecht Genfer Wechselkonferenz
MehrAnhang A, 1. Das Wechselgesetz. Bundesgesetz vom 18. August 1932, BGBl. Nr. 290, betreffend das Wechselrecht (Wechselgesetz). Erster Teil.
Anhang A, 1. Das Wechselgesetz. Bundesgesetz vom 18. August 1932, BGBl. Nr. 290, betreffend das Wechselrecht (Wechselgesetz). Der Nationalrat hat besehlossen: Erster Teil. Gezogener Wechsel. Erster Abschnitt.
MehrWechselG eingearbeitete Bundesgesetzblätter: 1955/49, 1963/190, 1978/306
Wechselgesetz Seite 1 RECHT: WECHSELGESETZ 1955 WechselG eingearbeitete Bundesgesetzblätter: 1955/49, 1963/190, 1978/306 ERSTER TEIL Gezogener Wechsel ERSTER ABSCHNITT Ausstellung und Form des gezogenen
MehrHandelsrecht. mit Grundzügen des Wertpapierrechts. Begründet von. Dr. Hans Brox
Handelsrecht mit Grundzügen des Wertpapierrechts Begründet von Dr. Hans Brox Bundesverfassungsrichter a. D. em. o. Professor an der Universität Münster seit der 19. Auflage fortgeführt von Dr. Martin Henssler
Mehr... Erstversand,
Erstversand Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XIX A. Handelsrecht 1. Einführung in das Handelsrecht... 1 I. Begriff... 1 II. Bedeutung... 5 III. Rechtsgrundlagen.. 7 IV. Übersicht über
MehrQuelle: Scheckgesetz. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. Scheckgesetz. Eingangsformel
Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: ScheckG Ausfertigungsdatum: 14.08.1933 Gültig ab: 01.01.1964 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: RGBl I 1933, 597 FNA: FNA 4132-1, Bundesgesetzblatt Teil III Scheckgesetz
MehrGrundrisse des Rechts. Handelsrecht. mit Grundzügen des Wertpapierrechts. von Prof. Dr. Hans Brox, Prof. Dr. Martin Henssler
Grundrisse des Rechts Handelsrecht mit Grundzügen des Wertpapierrechts von Prof. Dr. Hans Brox, Prof. Dr. Martin Henssler 20., neu bearbeitete Auflage Handelsrecht Brox / Henssler schnell und portofrei
MehrAbkommen über das Einheitliche Wechselgesetz
Übersetzung 1 Abkommen über das Einheitliche Wechselgesetz 0.221.554.1 Abgeschlossen in Genf am 7. Juni 1930 Von der Bundesversammlung genehmigt am 8. Juli 1932 2 Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt
MehrGrundzüge des Wechsel-und Scheckrechtes
Grundzüge des Wechsel-und Scheckrechtes einschließlich der Gesetzestexte Von Hofrat Dr. Siegmund Grünberg Vorsitzender Rat am Oberlandesgericht und a. o. Professor an der Hochschule für Welthandel in Wien
MehrO. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Schuhmacher. VL: Wertpapier- und Kapitalmarktrecht. Übersicht. Securities and Capital Market Law 1 st./1,5 cr.
O. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Schuhmacher VL: Wertpapier- und Kapitalmarktrecht Securities and Capital Market Law 1 st./1,5 cr. Übersicht I. ALLGEMEINER TEIL A. EINFÜHRUNG 1. Wertpapierrecht und Unternehmensrecht
Mehrvom 24. November 1971
218.2 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1971 Nr. 51/2 ausgegeben am 30. Dezember 1971 Gesetz vom 24. November 1971 betreffend das Scheckrecht (Scheckgesetz) Dem nachstehenden vom Landtag gefassten
Mehr1 HGB BUCH Seehandel H G B
H B 1 HB 615 617 5. BUCH Seehandel (2) Der in Artikel 7 Absatz 1 des Haftungsbeschränkungsübereinkommens bestimmte Haftungshöchstbetrag gilt für Ansprüche gegen einen an Bord tätigen Lotsen mit der Maßgabe,
MehrMark Spengler. Die Entstehung des Scheckgesetzes vom11.marz1908. Peter Lang Internationaler Verlag der Wissenschaften
Mark Spengler Die Entstehung des Scheckgesetzes vom11.marz1908 Peter Lang Internationaler Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Einfuhrung 17 A. Die Grundlagen des Scheckrechts 17 B. Die Unterschiede
MehrZahn, Banktechnik des Au8enhandels
Zahn, Banktechnik des Au8enhandels Dr. Johannes Zahn Mitinhaber des 8ankhauses C. G. Trinkaus, DUsseldorf Banktechnik des Au8enhandels 5. verbesserte Auflage unter Beriickslchtigung der.. Einheitlichen
MehrSieg, Handels- und Wertpapierrecht für Versicherungskaufleute
Sieg, Handels- und Wertpapierrecht für Versicherungskaufleute Schriftenreihe "Die Versicherung" Band 16 Herausgeber: Prof. Dr. Heinz~Leo Müller-Lutz, München Prof. Dr. Reimer Schmidt, Aachen Die Veröffentlichung
MehrGrün- Rauschert Der Handelsvertretervertrag
Grün- Rauschert Der Handelsvertretervertrag Der Handelsvertretervertrag in der Praxis Vertragsmuster mit Erläuterungen Von Syndikus Dr. Carl Grün Geschäftsführer des Verbandes der südwestdeutschen Textilindustrie
Mehr7.2.4 Zahlungen mit Schecks
h 256 7.2.4 Zahlungen mit Schecks Michael Pluta hat einen Scheck über 350 EUR erhalten, den er seinem Konto bei der Finanzbank AG gutschreiben will. Scheckzahlung 2 049 070 Geschichte des Schecks Scheckähnliche
MehrHandelsrecht und Wertpapierrecht
Handelsrecht und Wertpapierrecht Von DR.JUR. HANSBROX Bundesverfassungsrichter a.d. em. o. Professor der Rechte an der Universität Münster Zwölfte, verbesserte Auflage C.H.BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG
MehrWoche 8: Wechselrecht Teil III: Blankowechsel etc.
Kolloquium Wertpapierrecht PD Dr. Timo Fest, LL.M. (Pennsylvania) Woche 8: Wechselrecht Teil III: Blankowechsel etc. Übersicht zur heutigen Veranstaltung I. Blankowechsel II. Verfälschung des Wechsels
Mehr381 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates Vll.GP. Regierungsvorlage. (2) Er kann auf den Aussteller selbst gezogen
381 der Beilagen VII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 17 381 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates Vll.GP. 24. 9. 1954. Regierungsvorlage. Bundesgesetz vom
MehrDie Verbuchung von Wechseln
12a Die Verbuchung von Wechseln Hat jemand eine Forderung, so ergeben sich zwei Probleme, die bei gewöhnlichen Forderungen ( offene Buchforderungen ) nur schwer zu lösen sind: Das Problem, vor der Fälligkeit
MehrGrundrisse des Rechts. Handelsrecht. mit Grundzügen des Wertpapierrechts. Bearbeitet von Prof. Dr. Hans Brox, Prof. Dr.
Grundrisse des Rechts Handelsrecht mit Grundzügen des Wertpapierrechts Bearbeitet von Prof. Dr. Hans Brox, Prof. Dr. Martin Henssler 22. Auflage 2016. Buch. XX, 356 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 67473 0
MehrAnlage 1 zu Nr. 28.2 zu 70
zu Nr. 28.2 zu 70 Verfahren bei der Annahme von Schecks Inhalt Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Nr. 4 Nr. 5 Nr. 6 Nr. 7 Nr. 8 Arten von Schecks Annahme von Schecks Scheckbetrag Quittung Verrechnungsschecks, Blankoindossament
MehrEINFÜHRUNG IN DAS WECHSEL- UND SCHECKRECHT
EINFÜHRUNG IN DAS WECHSEL- UND SCHECKRECHT Stand: Februar 2002 von RRef Martin Bahr E-Mail: Martin@html-designer.de Vorbemerkung: Dieses Skript soll nur eine Einführung sein. Eine weitergehende Auseinandersetzung
MehrGrundzüge des neuen Wechselund des Scheckrechtes
Grundzüge des neuen Wechselund des Scheckrechtes einschließlich der Gesetzestexte Von Professor Dr. Siegmund Grünberg Senatspräsident i. R. Vierte vollständig umgearbeitete und erweiterte Auflage Springer-Verlag
MehrDr. R. Sellien, Dr. Brose-Allroggen: Die GmbH
Dr. R. Sellien, Dr. Brose-Allroggen: Die GmbH Dr. R. Sellien und Dr. Brose-Allroggen Die GmbH Erläuterungen für die kaufmännische Praxis Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH ISBN 978-3-322-98195-0 ISBN 978-3-322-98876-8
MehrWertpapierrecht. Februar 2016 Roman A. Rauter
Wertpapierrecht Februar 2016 Roman A. Rauter Die Unterlage dient ausschließlich der Verwendung in der Lehrveranstaltung (Repetitorium) und enthält verkürzte Inhalte, die im Rahmen der Lehrveranstaltung
MehrWertpapierrecht. September 2017 Roman A. Rauter
Wertpapierrecht September 2017 Roman A. Rauter Die Unterlage dient ausschließlich der Verwendung in der Lehrveranstaltung (Repetitorium) und enthält verkürzte Inhalte, die im Rahmen der Lehrveranstaltung
MehrRecht. Thomas Kroth Rechtsanwalt München. 5., verbesserte und erweiterte Auflage
Recht Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Wechsel- und Scheckrecht Insolvenzrecht Mahn- und Klagewesen Zwangsvollstreckung Arbeits- und Sozialrecht Datenschutzrecht Thomas Kroth Rechtsanwalt
MehrGrill/Perczynski Der Bank- und Sparkassenkaufmann
Grill/Perczynski Der Bank- und Sparkassenkaufmann Der Bankond Sparkassenkaofmann Betriebswirtschaftliches und rechtliches Repetitorium in Fragen und Antworten von Dipl.-Handelslehrer Wolfgang Grill Oberstudiendirektor
MehrWoche 14: Klausurbesprechung
Kolloquium Wertpapierrecht PD Dr. Timo Fest, LL.M. (Pennsylvania) Woche 14: Klausurbesprechung Gliederung I. Ansprüche aus dem ersten Wechsel 1. H gegen B 2. H gegen A II. Ansprüche aus dem zweiten Wechsel
MehrVielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern.
Leseprobe!!!! Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie einen Auszug Ihres gewünschten JVP-Exemplars als Leseprobe. Sie können die komplette
Mehr24.070.1 Anlage 1 zur VV zu 70 LHO
Verfahren bei Einzahlungen durch Schecks und Postschecks 1 Arten von Schecks und Postschecks Inhalt 2 Annahme von Schecks und Postschecks 3 Betrag 4 Quittung 5 Vervollständigung von Schecks und Postschecks
MehrZimmermann. Die Diplom-Arbeit
Zimmermann Die Diplom-Arbeit Dr. Josef Zimmennann Die Diplom--Arbeit Ein Wegweiser zur Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten von der Ubungsarbeit bis zur Diplom-Arbeit und Dissertation Springer Fachmedien
MehrWallis: Verkehrsteuern - Erbschaftsteuer
Wallis: Verkehrsteuern - Erbschaftsteuer Prof. Dr. Hugo v. Wallis Bundesrichter am Bundesfinanzhof Verkehrsteuern Grunderwerbsteuer Kapitalverkehrsteuern Kraftfahrzeugsteuer Versicherungsteuer Feuerschutzsteuer
MehrInhaltsübersicht. Kommentar. A. Vereinbarungen für alle Geschäftsarten. I. Laufender Geschäftsverkehr
Vergleichbare Klauseln AGBSp - AGB-Banken 15 Vergleichbare Klauseln AGB-Banken - AGBSp 17 Literaturübersicht 20 Abkürzungen 23 Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen 27 Wortlaut der
MehrSonderbedingungen für den Scheckverkehr Stand: Juni 2002
Volksbank Schermbeck eg, 46514 Schermbeck Sonderbedingungen für den Scheckverkehr Stand: Juni 2002 1 Verwendung zugelassener Scheckvordrucke, Aushändigung gegen Empfangsbescheinigung (1) Für die Ausstellung
MehrScheckgesetz. Erster Abschnitt Ausstellung und Form des Schecks. Eingangsformel. Art 1. Art 2. Art 3. ScheckG. Ausfertigungsdatum: 14.08.
Scheckgesetz ScheckG Ausfertigungsdatum: 14.08.1933 Vollzitat: "Scheckgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel
MehrWichtig für das bezogene Kreditinstitut (für die Zuordnung und Abwicklung):
Der Scheck Muß in Papierform (in Form einer Urkunde) sein Die Bezeichnung Scheck im Texte der Urkunde muß in der Sprache geschrieben sein, in dem der Scheck ausgestellt worden ist Es gilt das Scheckrecht
MehrInhaltsubersicht. Vorwort des Herausgebers Vorwort des Autors Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis Literaturempfehlungen
Inhaltsubersicht Vorwort des Herausgebers Vorwort des Autors Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis Literaturempfehlungen V VI IX XIX XXI XXIII Teil 1. Grundlagen des Rechts I
MehrStichwörterverzeichnis
Stichwörterverzeichnis Absrnlag, Dividenden- 11 f. Abschreibungen 31 -, überhöhte 16 Aktien, alte 47 ff. -,Frei- 56 -, Gratis- 56 ff. -,junge 47 ff. -,junge, verringerter Dividendenanspruch 55 -,neue 47
Mehr421 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
421 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1959 Ausgegeben am 28. Feber 1959 13. Stück 47. Abkommen über das einheitliche Scheckgesetz samt Protokoll, Abkommen über Bestimmungen auf dem
MehrDie Bankgehilfenprüfung in programmierter Form
Hans Klink Die Bankgehilfenprüfung in programmierter Form 5. Auflage In die Abschlußprüfungen zum Bankkaufmann vor den Industrie- und Handelskammern finden die programmierten Fragen immer mehr Eingang.
Mehr(3) Fehlt eine solche und jede andere Angabe, so ist der Scheck an dem Orte zahlbar, an dem der Bezogene seine Hauptniederlassung hat.
Scheckgesetz TK Lexikon Arbeitsrecht Scheckgesetz HI768099 Art. 1-13 Erster Abschnitt Ausstellung und Form des Schecks Art. 1 Bestandteile des Schecks HI28305 HI28306 Der Scheck enthält: 1. die Bezeichnung
MehrAllgemeine Wechselordnung
Anhang A Allgemeine Wechselordnung Kaiserliches Patent vom 25. Jänner 1850, Nr. 51 des Reichs-Gesetz-Blattes, wodurch für den ganzen Umfang des Österreichischen Kaisertums eine allgemeine Wechselordnung
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung... 11
Inhaltsverzeichnis Einleitung... 11 Teil 1: Allgemeines zu Girovertrag und Kontokorrent; Überweisung; Lastschrift; Scheck- und Wechselverkehr A. Grundlagen zu Girovertrag und Kontokorrent... 15 I. Allgemeines...
MehrDer Scheckverkehr. Thema: Der Scheckverkehr. Inhaltsverzeichnis. 1.1 Definition (Seite 2) 1.2 Allgemeines (Seite 2)
Der Scheckverkehr An dieser Stelle möchte ich allen Leuten, die Arbeiten (Referate, Facharbeiten, etc.) über die gleichen oder ähnliche Themen, wie ich sie anzufertigen hatte, eine kleine Hilfestellung
MehrI. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
MehrWie schreibe ich ein Buch über Bankkaufmann
Fischer/Rehder /Lippe Das Rechnungswesen in der Abschlu~priifung des Bankkaufmanns Harald Fischer / Gert-Jiirgen Rehder Gerhard Lippe Das Rechnungswesen in der AbschluBpriifung des Bankkaufmanns Buchfiihrung
MehrEinleitung Teil 1 Allgemeines zu Girovertrag und Kontokorrent; Überweisung; Lastschrift; Scheck- und Wechselverkehr... 17
Inhalt Einleitung...13 Teil 1 Allgemeines zu Girovertrag und Kontokorrent; Überweisung; Lastschrift; Scheck- und Wechselverkehr... 17 A. Grundlagen zu Girovertrag und Kontokorrent...19 I. Allgemeines...19
MehrAusgehende Auslandszahlungen sind Zahlungen, die Gebietsansässige an Gebietsfremde leisten unabhängig davon, in welchem Land das Konto geführt wird.
Ausgehende Auslandszahlungen sind Zahlungen, die Gebietsansässige an Gebietsfremde leisten unabhängig davon, in welchem Land das Konto geführt wird. Eingehende Auslandszahlungen sind Zahlungen, die von
MehrJasper. Prlifungsvorbereitung BWL
Jasper. Prlifungsvorbereitung BWL Dirk Jasper Priifungsvorbereitung BWL - in programmierter Form 2., iiberarbeitete und erweiterte Auflage GABLER Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme Jasper,
MehrZimmermann. Die Diplomarbeit
Zimmermann Die Diplomarbeit Josef Zimmermann Die Diplomarbeit Ein Wegweiser zur Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten von der übungsarbeit bis zur Diplomarbeit und Dissertation, verbunden mit praktischen
MehrBilanzbuchhalter Band 8: Recht
Bilanzbuchhalter Band 8: Recht Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Wechsel- und Scheckrecht, Insolvenzrecht, Mahn- und Klagewesen, Zwangsvollstreckung, Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutzrecht
MehrFunktionen von Wertpapieren
Funktionen von Wertpapieren Erleichterungen für den Gläubiger Nachweis der Inhaberschaft des Rechts Schutz des jetzigen Inhabers des Rechts vor befreiender Leistung des Schuldners an früheren Inhaber Mittelbare
MehrUnternehmen werden zu dem Zwecke betrieben, Leistungen zu erstellen. Dies geschieht durch die Kombination der Produktionsfaktoren
A. Grundlagen Unternehmen werden zu dem Zwecke betrieben, Leistungen zu erstellen. Dies geschieht durch die Kombination der Produktionsfaktoren Arbeit (als ausführende Tätigkeit der Mitarbeiter des Unternehmens)
MehrNationaler und internationaler Zahlungsverkehr
DIE WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN HERAUSGEBER: PROF. DR. DR. h.c. DR.h.c. E. GUTENBERG DR. HELMUT LIPFERT o. Professor der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg Nationaler und internationaler
MehrHANDELSRECHT MIT WECHSEL- UND SCHECKRECHT
ENZYKLOPÄDIE DER RECHTS- UND STAATSWISSENSCHAFT BEGRÜNDET VON F. VON LI S Z T UND W. K A S K E L HERAUSGEGEBEN VON E. K 0 H L RAU S C 11 H. PET E R S A. S PIE T HOF F ABTEILUNG RECHTSWISSENSCHAFT DR. EDUARD
MehrBesondere Buchungsvorgänge, Bilanzanalyse, Kostenrechnung, Finanzwirtschaft
Besondere Buchungsvorgänge, Bilanzanalyse, Kostenrechnung, Finanzwirtschaft Bilanzbuchhalter (IHK) mit Aufgaben und Lösungen von Ekbert Hering, Hans-Peter Kicherer, Norbert Leuz, Christa Loidl, Werner
MehrGrundlagen des Wechselrechts
Grundlagen des Wechselrechts von Dr. Jens Tersteegen I. Rechtsverhältnisse Aussteller (der Anweisende bei der Anweisung des 783ff BGB) Deckungsverhältnis Valutaverhältnis Bezogener Remittent (der Angewiesene)
Mehrc. A. B J E R K N E S
c. A. B J E R K N E S SEIN LEBEN UND SEINE ARBEIT VON DR. V. B JERKNES PROFESSOR AN DER UNIVERSITAT OSLO AUS DEM NORWEGISCHEN INS DEUTSCHE OBERTRAGEN VON ELSE WEGENER-KOPPEN MIT 31 ABBILDUNGEN UND EINEM
MehrVorschrift über die Behandlung von Falschgeld und falschgeldverdächtigen Banknoten ( 36 Bundesbankgesetz) Maßnahmen bei Falschgeld
41 A2 Zahlungsformen 1. Barzahlungsverkehr Falschgeld Vorschrift über die Behandlung von Falschgeld und falschgeldverdächtigen Banknoten ( 36 Bundesbankgesetz) Maßnahmen bei Falschgeld Maßnahmen bei als
MehrProf. Dr. Reinhard Richardi Wintersemester 2009/2010. Wertpapierrecht. Fall aus dem Wechselrecht
Prof. Dr. Reinhard Richardi Wintersemester 2009/2010 Wertpapierrecht Fall aus dem Wechselrecht Mayer steht mit Schulze in ständiger Geschäftsverbindung. Da dessen Saldo laufend negativ ist, verlangt Mayer
MehrDER PRIVATE LUFTVERKEHR
FORSCHUNGSERGEBNISSE DES VERKEHRSWISSENSCHAFTLICHEN INSTITUTS FUR LUFTFAHRT AN DER TECHNISCHEN HOCHSCHULE STUTTGART HERAUSGEGEBEN VON PROF. DR.-ING. CARL PIRATH HEFT 7 DER PRIVATE LUFTVERKEHR MIT 21 ABBILDUNGEN
MehrWechselgesetz. Erster Teil Gezogener Wechsel Erster Abschnitt Ausstellung und Form des gezogenen Wechsels. Eingangsformel. Art 1.
Wechselgesetz WG Ausfertigungsdatum: 21.06.1933 Vollzitat: "Wechselgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4133-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel
MehrZur Einlösung von Schecks und Lastschriften
Jörg Burmeister Zur Einlösung von Schecks und Lastschriften PETER LANG Europfiischer Vertag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Erster Teil: Einleitung 17 1 Einfiihrung 17 I. ProblemaufriO 17 II. Gäng
MehrDie Ausbilderpraxis. Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler. Peter T rei c h e I
Peter T rei c h e I Die Ausbilderpraxis Mitarbeiter erfolgreich fjjhren und ausbilden 1m ersten Teil behandelt der Autor die Frage nach den Bestimmungskrliften filr menschliches Verhalten schlechthin,
MehrOelfke. Speditionsbetriebslehre und Logistik
Oelfke. Speditionsbetriebslehre und Logistik Dipl.-Hdl. Wolfgang Oelfke Speditionsbetriebslehre und Logistik Die wichtigsten Prüfungs fragen mit Lösungen 17. Auflage (Stand: November 2000) SPRINGER FACHMEDIEN
MehrMit Wirkung vom 01.05.2007 tritt die anliegende neue Dienstanweisung über die Annahme und Behandlung von Schecks in Kraft.
Datum: 20.03.2007 Telefon 233-26379 Telefax 233-20890 Herr Wolfgang Roßberger E-Mail: ka.kasta.ska@muenchen.de wolfgang.rossberger@muenchen.de Stadtkämmerei Kassen- und Steueramt Zahlungsverkehr Rundschreiben
MehrPausch: Steuervorteile fur Angestellte und Arbeiter
Pausch: Steuervorteile fur Angestellte und Arbeiter Buchreihe: Steuervorteile fur jedermann Herausgeber: or. Alfons Pausch Dieser Band be rat Angestellte aller Art sowie Arbeiter in der privaten Wirtschaft
MehrGrundrisse des Rechts. Handelsrecht. mit Grundzügen des Wertpapierrechts. von Prof. Dr. Hans Brox, Prof. Dr. Martin Henssler
Grundrisse des Rechts Handelsrecht mit Grundzügen des Wertpapierrechts von Prof. Dr. Hans Brox, Prof. Dr. Martin Henssler 21., neu bearbeitete Auflage Handelsrecht Brox / Henssler schnell und portofrei
MehrHandelsrecht. Kristina Hornung
Kristina Hornung Handelsrecht Springer Fachmedien Wiesbaden1995 Ursprünglicherschienenbei Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Tb. Gabler GmbH, Wiesbaden 1995. Lektorat: Annegret Dom Satz: SATZPUNKT Ursula
Mehr