13. Wahlperiode des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

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1 13. Wahlperiode Antrag der Abg. Theresia Bauer u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Hochschulräte Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie die Landesregierung nach den bisherigen Erfahrungen die mit der Einführung von Hochschulräten vorgenommene Kompetenzverteilung zwischen Wissenschaftsministerium, Hochschulrat, Rektorat und Senat beurteilt; 2. wie sie das Zahlenverhältnis von internen und externen Mitgliedern des Hochschulrates, die bisherigen konkreten Beiträge aus beiden Gruppen sowie die Zusammenarbeit bewertet; 3. welche Regelungen die Geschäftsordnungen der Hochschulräte festgelegt haben bezüglich Berichts- und Informationspflichten gegenüber dem Senat und gegenüber der Öffentlichkeit, insbesondere ob und gegenüber wem Sitzungstermine und Tagesordnungen der Hochschulräte vorangekündigt werden, ob und gegenüber wem Beschlüsse und Protokolle zugänglich gemacht werden, ob und in wie vielen Fällen schriftliche Rechenschaftsberichte der Hochschulräte vorgelegt werden; 4. in wie vielen Fällen es bei der Besetzung der externen Hochschulräte es nicht gelang, sich einvernehmlich zwischen Hochschulsenat und Wissenschaftsministerium auf einen Personalvorschlag zu verständigen, sodass das dann in den Hochschulgesetzen vorgesehene Verfahren der getrennten Benennung angewendet werden musste; Eingegangen: / Ausgegeben:

2 5. in wie vielen Fällen Hochschulrat-Mitglieder aufgeschlüsselt nach externen und internen Mitgliedern vorzeitig ausgeschieden sind und deshalb Nachfolgebesetzungen vorgenommen werden mussten, welche Gründe dieses Ausscheiden hatte und wie die Landesregierung die Fluktuation bewertet; 6. wie viele externe Hochschulrat-Mitglieder eine Führungsposition in der Wirtschaft innehaben bzw. innehatten und wie viele Persönlichkeiten aus den Bereichen Kultur/Medien, Religionsgemeinschaften, andere Hochschulen sowie lokale oder regionale politische Verantwortungsträger für die Mitarbeit in einem Hochschulrat gewonnen wurden; 7. wie viele Mitglieder der Hochschulräte Nicht-Deutsche sind, die ihren Wohnsitz im Inland haben sowie wie viele Hochschulrat-Mitglieder ihren Wohnsitz im Ausland haben und wie sich dies auf EU- und Nicht-EU- Länder verteilt; 8. wie viele (absolute Zahlen und Anteil) Mitglieder der Hochschulräte unter 30 Jahre alt sind und wie viele davon keine Studierenden sind sowie wie sich die weitere Altersverteilung darstellt (31 40 Jahre, Jahre, Jahre, über 60 Jahre) und wie die Landesregierung diese Altersverteilung bewertet; 9. wie hoch der Anteil von Frauen in den baden-württembergischen Hochschulräten ist, aufgeschlüsselt nach internen und externen Hochschulratsmitgliedern und nach Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen, sowie wie viele Hochschulrat-Vorsitzende Frauen sind; 10. in wie vielen Hochschulräten Studierende vertreten sind und in wie vielen Fällen die studentischen Vertreter im Senat das Vorschlagsrecht für dessen Benennung haben; 11. in wie vielen Fällen Hochschulrat-Mitglieder bzw. deren Unternehmen gleichzeitig Sponsoren der Hochschulen oder Universitätskliniken sind und inwiefern das Wissenschaftsministerium die gewünschte Interessenungebundenheit dadurch beeinträchtigt sieht Bauer, Sitzmann, Walter, Boris Palmer, Oelmayer GRÜNE Begründung Drei Jahre nach Einführung der Hochschulräte und damit mit dem Auslaufen ihrer ersten Amtszeit ist es angebracht, eine Zwischenbilanz über das bisherige Wirken dieser neuen Hochschulgremien zu ziehen. Mit der Einführung von Hochschulräten verband sich die Absicht, Kompetenzen vom Ministerium auf die Hochschulen insbesondere den Hochschulrat zu übertragen, durch den Hochschulrat die strategische Planung zu verbessern und durch die externen Mitglieder die Hochschulen zur Gesellschaft zu öffnen und Expertise von außerhalb in die Hochschulen zu bekommen. Da die Erfahrungen und Rückmeldungen aus einzelnen Hochschulen unterschiedlich sind, ist eine landesweite Bewertung vor allem in Hinblick auf die anstehende Novellierung der Hochschulgesetze notwendig. 2

3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 28. April 2003 Nr /17 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie die Landesregierung nach den bisherigen Erfahrungen die mit der Einführung von Hochschulräten vorgenommene Kompetenzverteilung zwischen Wissenschaftsministerium, Hochschulrat, Rektorat und Senat beurteilt; Die mit der Einführung von Hochschulräten vorgenommene neue Kompetenzverteilung zwischen Wissenschaftsministerium, Hochschulrat, Rektorat und Senat hat sich bereits in der Anfangsphase gut bewährt. Die Hochschulräte haben sich vor allem bei der Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschulen, die den Schwerpunkt der Arbeit des letzten Jahres bildete, stark engagiert. Wertvolle Anregungen zur fachlichen und strukturellen Weiterentwicklung kamen dabei vor allem auch von den externen Mitgliedern der Hochschulräte. Die Frage der Fortschreibung der Aufgaben des Hochschulrates wird Gegenstand der Beratungen über die Änderungen der Hochschulgesetze sein, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Änderungen des HRG für das Jahr 2004 vorgesehen sind. 2. wie sie das Zahlenverhältnis von internen und externen Mitgliedern des Hochschulrates, die bisherigen konkreten Beiträge aus beiden Gruppen sowie die Zusammenarbeit bewertet; Die Wirkung der Hochschulräte hängt vom persönlichen Engagement ab, nicht von der Gruppenzugehörigkeit. Eine allgemeingültige Bewertung der konkreten Beiträge der externen Mitglieder einerseits und der internen Mitglieder andererseits lässt sich nicht vornehmen. Die Zusammenarbeit zwischen externen und internen Mitgliedern hat sich im Allgemeinen problemlos entwickelt. Die unterschiedlichen Erfahrungen und Sichtweisen fließen konstruktiv in Entscheidungsprozesse ein; Blockbildungen sind nicht erkennbar. Die Berufung von Persönlichkeiten, die nicht der Hochschule angehören, hat eine Öffnung der Hochschulen in Richtung Gesellschaft und Wirtschaft bewirkt und ermöglicht auch eine bessere Einbindung der jeweiligen Hochschule in das regionale Umfeld. Auf der Grundlage der gewonnenen Erfahrungen sollte die Anzahl der externen Mitglieder im Hochschulrat tendenziell erhöht werden. 3. welche Regelungen die Geschäftsordnungen der Hochschulräte festgelegt haben bezüglich Berichts- und Informationspflichten gegenüber dem Senat und gegenüber der Öffentlichkeit, insbesondere ob und gegenüber wem Sitzungstermine und Tagesordnungen der Hochschulräte vorangekündigt werden, ob und gegenüber wem Beschlüsse und Protokoll zugänglich gemacht werden, ob und in wie vielen Fällen schriftliche Rechenschaftsberichte der Hochschulräte vorgelegt werden; Beim Erlass der Geschäftsordnungen unterliegen die Hochschulräte keinen Bindungen; sie trifft auch keine Pflicht zur Rechenschaftslegung. Grundsätz- 3

4 lich liegt es bei den Hochschulen, in welcher Form sie über die Tätigkeit des Hochschulrats berichten; die Universität Tübingen etwa veröffentlicht über jede Sitzung einen Bericht in den Universitätsnachrichten. In Anbetracht des erheblichen Verwaltungsaufwands und um eine fristgerechte Stellungnahme zu ermöglichen, wurde auf eine Analyse der Bestimmungen der über 50 Geschäftsordnungen verzichtet. 4. in wie vielen Fällen es bei der Besetzung der externen Hochschulräte es nicht gelang, sich einvernehmlich zwischen Hochschulsenat und Wissenschaftsministerium auf einen Personalvorschlag zu verständigen, sodass das dann in den Hochschulgesetzen vorgesehene Verfahren der getrennten Benennung angewendet werden musste; Für die erste Amtsperiode der Hochschulräte konnten in allen Fällen einvernehmliche Berufungen vorgenommen werden. Dies gilt auch für die bisher durchgeführten Verfahren für weitere Besetzungen bzw. Nachbesetzungen von Hochschulräten an den baden-württembergischen Hochschulen. 5. in wie vielen Fällen Hochschulrat-Mitglieder aufgeschlüsselt nach externen und internen Mitgliedern vorzeitig ausgeschieden sind und deshalb Nachfolgebesetzungen vorgenommen werden mussten, welche Gründe dieses Ausscheiden hatte und wie die Landesregierung die Fluktuation bewertet; Das vorzeitige Ausscheiden von Hochschulratsmitgliedern ist eher selten und hat sehr unterschiedliche individuelle Gründe. Bei Studierenden hängt dies mit dem Studium oder der Beendigung der Studien zusammen, bei Externen spielt die zusätzliche zeitliche Belastung eine Rolle. Ein weiterer Grund ist der Eintritt in den Ruhestand. Ein besonderer Handlungsbedarf wird hierzu nicht gesehen. Auf eine Erhebung der exakten Zahlen wurde mit Rücksicht auf den administrativen und zeitlichen Aufwand verzichtet. 6. wie viele externe Hochschulrat-Mitglieder eine Führungsposition in der Wirtschaft innehaben bzw. innehatten und wie viele Persönlichkeiten aus den Bereichen Kultur/Medien, Religionsgemeinschaften, andere Hochschulen sowie lokale oder regionale politische Verantwortungsträger für die Mitarbeit in einem Hochschulrat gewonnen wurden; Eine Kategorisierung der Mitglieder der Hochschulräte nach den genannten Berufsfeldern wird im Wissenschaftsministerium nicht vorgenommen, sodass die gewünschten Daten nicht zur Verfügung stehen. Bei den Universitäten sind 29 Mitglieder in Wirtschaftsunternehmen tätig, 20 Mitglieder stammen aus dem Bereich Hochschule/Wissenschaft, 6 Mitglieder sind politische Verantwortungsträger und drei Mitglieder stammen aus dem Bereich Kultur/Medien. Bei Fachhochschulen sind die externen Mitglieder vor allem im Bereich Wirtschaft tätig; bei den Kunst- und Musikhochschulen konnten 9 externe Mitglieder aus der Wirtschaft, 9 Mitglieder aus dem Bereich Kultur/Medien, 3 Mitglieder aus anderen Hochschulen, 1 Mitglied aus dem Bereich lokale/regionale politische Verantwortungsträger und 2 externe Mitglieder aus sonstigen Bereichen gewonnen werden. Funktionsträger von Religionsgemeinschaften sind in keiner Hochschule unter den Mitgliedern. 7.wie viele Mitglieder der Hochschulräte Nicht-Deutsche sind, die ihren Wohnsitz im Inland haben sowie wie viele Hochschulrat-Mitglieder ihren Wohnsitz im Ausland haben und wie sich dies auf EU- und Nicht-EU-Länder verteilt; 4

5 Ausländische Mitglieder, die im Inland ihren Wohnsitz haben, oder deutsche Mitglieder, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, mag es geben. Das Wissenschaftsministerium erfasst weder systematisch die Staatsangehörigkeit noch den aktuellen Wohnsitz der Mitglieder, sodass die gewünschte zahlenmäßige Aufschlüsselung nicht verfügbar ist. Entscheidend ist bei der Auswahl der Hochschulratsmitglieder in erster Linie ihre Kompetenz. 8. wie viele (absolute Zahlen und Anteil) Mitglieder der Hochschulräte unter 30 Jahre alt sind und wie viele davon keine Studierenden sind sowie wie sich die weitere Altersverteilung darstellt (31 40 Jahre, Jahre, Jahre, über 60 Jahre) und wie die Landesregierung diese Altersverteilung bewertet; Die persönliche Eignung ist für das Amt des Hochschulrats vorrangiges Auswahlkriterium. Das Alter ist insofern nur ein Indikator für den zeitlichen Umfang gewonnener Erfahrungen. Es wird weder erhoben noch systematisch erfasst. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass das Alter der (nichtstudentischen) Mitglieder der Hochschulräte überwiegend zwischen 40 und 60 Jahren liegt, zumal die gewünschten beruflichen Erfahrungen und das gesellschaftliche Standing in dieser Altersgruppe am stärksten ausgeprägt sind. 9. wie hoch der Anteil von Frauen in den baden-württembergischen Hochschulräten ist, aufgeschlüsselt nach internen und externen Hochschulratsmitgliedern und nach Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen, sowie wie viele Hochschulrat-Vorsitzende Frauen sind; Den Vorsitz im Hochschulrat führen weibliche Hochschulratsmitglieder an der Akademie der Bildenden Künste Stuttgart sowie an der Universität Stuttgart. An den Universitäten sind zwischen 1 und 5 Sitze von Frauen besetzt, wobei ein Übergewicht bei externen Besetzungen (18) gegenüber den internen Besetzungen (9; die Hochschulräte der Universitäten Karlsruhe und Konstanz werden ausschließlich extern besetzt) zu verzeichnen ist. Dies entspricht insgesamt einem Anteil an der Gesamtbesetzung in Höhe von 25,2 %. Bei den Pädagogischen Hochschulen ergibt sich ein ähnliches Bild; hier sind 1 bis 3 der insgesamt 9 Sitze des Hochschulrats an Frauen vergeben (6 interne Besetzungen, 7 externe Besetzungen). Bei den Kunst- und Musikhochschulen erfolgten 4 externe Besetzungen und 7 interne Besetzungen mit Frauen; damit sind 11 der insgesamt 56 Sitze in den Hochschulräten mit Frauen besetzt. Um eine fristgerechte Stellungnahme zum Antrag zu ermöglichen, wurde auf eine Auswertung der Besetzung der Fachhochschul-Hochschulräte verzichtet, zumal die Gesamttendenz bereits in den o. g. Zahlen deutlich wird. Das Wissenschaftsministerium wirkt darauf hin, dass bei anstehenden Neubenennungen vermehrt Frauen in die Auswahlentscheidungen einbezogen und zu Mitgliedern des Hochschulrats benannt werden. 10. in wie vielen Hochschulräten Studierende vertreten sind und in wie vielen Fällen die studentischen Vertreter im Senat das Vorschlagsrecht für dessen Benennung haben; In den Kunst- und Musikhochschulen findet sich lediglich ein studentisches Mitglied in den Hochschulräten, während in allen Hochschulräten der Pädagogischen Hochschulen und Universitäten (außer den rein extern besetzten Hochschulräten der Universitäten Karlsruhe und Konstanz) jeweils ein studentisches Mitglied zu verzeichnen ist. Von der aufwändigen Auswertung der Hochschulräte der Fachhochschulen wurde abgesehen, da insofern keine erheblichen Abweichungen zu erwarten sind. 5

6 Da das Hochschulrecht keine Gruppeneinteilung der (internen) Hochschulratsmitglieder kennt, ist auch kein Vorschlagsrecht für die Benennung von Studierenden durch die studentischen Vertreter im Senat gesetzlich vorgesehen. Ob insoweit hochschulinterne Verfahrensübereinkünfte existieren, ist dem Wissenschaftsministerium nicht bekannt. 11. in wie vielen Fällen Hochschulrat-Mitglieder bzw. deren Unternehmen gleichzeitig Sponsoren der Hochschulen oder Universitätskliniken sind und inwiefern das Wissenschaftsministerium die gewünschte Interessenungebundenheit dadurch beeinträchtigt sieht. Es ist generell zu begrüßen, wenn Unternehmen Hochschulen in ihrem Umfeld finanziell unterstützen und damit ihr Interesse an der Förderung der Wissenschaft bekunden. Daraus kann sich auch die Bereitschaft entwickeln, im Hochschulrat einer Hochschule aktiv mitzuwirken. Deshalb ist davon auszugehen, dass sich unter den Hochschulratsmitgliedern auch Sponsoren und Mitarbeiter von Unternehmen, die Zuwendungen an Hochschulen leisten oder geleistet haben, befinden. Das Wissenschaftsministerium sieht darin keinen Interessenskonflikt. Ganz im Gegenteil zeigt dies, das neben der Bereitschaft zur finanziellen Förderung auch die Bereitschaft zu persönlichem ehrenamtlichen Engagement besteht. Dies ist nur zu begrüßen. Im Übrigen liegen die erfragten konkreten Daten dem Wissenschaftsministerium nicht vor. Dr. Frankenberg Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst 6

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