Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls"

Transkript

1 Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls Rodung von Wald in der Ortsgemeinde Kalenborn 1 Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3 c UVPG sowie UVPG Anlage 1 Nr zur Rodung der Parzellen 42/27 und 42/28 (tlw.) der Flur 5 in der Gemarkung Kalenborn im Rahmen einer Siedlungserweiterung (Bebauungsplan Römerweg, 2. Teilbereich ) Auftraggeber: Verbandsgemeinde Altenahr Roßberg Altenahr Auftragnehmer: Dipl.-Biologe Jörg Hilgers Kaufmannstraße Bonn Tel.: 0172/ J.Hilgers@gmx.de Bearbeitung: Dipl.-Ing. agr. Sita Eschemann Dipl.-Biologe Jörg Hilgers März 2017, ergänzt September 2017

2 Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls Rodung von Wald in der Ortsgemeinde Kalenborn 2 1 Einleitung Im Folgenden wird die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3 c UVPG sowie UVPG Anlage 1 Nr für die Rodung von Wald auf den Parzellen 42/27 und 42/28 (tlw.) der Flur 5 in der Gemarkung Kalenborn im Sinne des BWaldG mit 1 ha bis weniger als 5 ha Wald durchgeführt. Bei der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls ist zu prüfen, ob ein Vorhaben trotz seiner geringen Größe oder seiner geringen Leistung zu einer erheblichen nachteiligen Umweltauswirkung auf ein in Ziffer 2.3 der Anlage 2 zum UVPG genanntes besonders empfindliches Gebiet führen kann. Es muss somit zunächst festgestellt werden, ob ein solches Gebiet direkt oder indirekt betroffen sein kann. Ist ein in Ziffer 2.3 der Anlage 2 zum UVPG oder in den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften genanntes besonders empfindliches Gebiet durch die Auswirkungen eines Vorhabens, das der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls unterliegt, betroffen, ist eine Vorprüfung des Einzelfalls anhand der Kriterien der Ziffer 1, Ziffer 2.3 und Ziffer 3 der Anlage 2 zum UVPG durchzuführen. Inhaltlich orientiert sich die Vorprüfung in ihrer Methodik an dem Prüfkatalog für Bundesfernstraßenvorhaben (Teil B) des Landesbetriebs Mobilität.

3 Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls Rodung von Wald in der Ortsgemeinde Kalenborn 3 2 Tabellarische Übersicht 1 Merkmale und Wirkfaktoren des Vorhabens Art/Umfang 1.1 Neumaßnahme Änderung oder Erweiterung 1.2 geschätzte Flächeninanspruchnahme in ha (Bau/Anlage) 2,2 ha 1.3 geschätzter Umfang der Neuversiegelung in ha 1 ha 1.4 geschätzter Umfang der Erdarbeiten in m³ 2,2 ha 1.5 Ingenieurbauwerke (z. B. Anzahl der Brückenbauwerke, ggf. erläutern) 34 Wohngebäude Treten nachfolgende Wirkfaktoren bei dem Vorhaben auf? nein ja geschätzter Umfang 1.6 Erhöhung des Verkehrsaufkommens durch das Vorhaben / prognostizierte Verkehrsbelastung (DTV) sehr geringe Mehrbelastung, Erschließungsstraßen sind schon vorhanden. 1.7 Erhöhung der Lärmemissionen sehr geringe Mehrbelastung 1.8 Erhöhung der Schadstoffemissionen sehr geringe Mehrbelastung 1.9 Zusätzliche Zerschneidungswirkungen Rodung von Wald, Beseitigung von Waldbestandtopfläche und Trittsteinbiotopen 1.10 Visuelle Veränderungen Veränderung des Landschaftsbildes 1.11 Veränderungen des Grundwassers geringfügig 1.12 Änderung an Gewässern oder Verlegung von Gewässern 1.13 Klimatische Veränderungen Änderung, Mikroklima 1.14 Sonstige Wirkungen oder Projektmerkmale (Anlage, Bau oder Betrieb), die erhebliche nachhaltige Umweltauswirkungen hervorrufen können - Abwasser/Oberflächenwässerung

4 Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls Rodung von Wald in der Ortsgemeinde Kalenborn 4 - Abfall (z. B. belastete Böden/Asphalte) - Rohstoffbedarf - besondere Probleme des Baugrundes (z. B. Moorböden) - Bodenmassen/Bodenbewegungen - Abwicklung des Baubetriebs - andere und zwar: Gesamteinschätzung der Merkmale und Wirkfaktoren des Vorhabens Da von dem Vorhaben auf Grund der unter 1.1 bis 1.14 beschriebenen Wirkungen erhebliche und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen können, ist eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Wenn die Einschätzung zu dem Ergebnis kommt, dass auf Grund der Merkmale und der Wirkfaktoren des Vorhabens und einer Kenntnis des betroffenen Standortes erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden können, ist die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls unter Einbeziehung der Teile 2 und 3 weiterzuführen. Die Rodungsfläche beträgt ca m 2, die Schutzgüter Klima, Boden, Wasser, Arten und Biotope sowie Landschaftsbild und Erholungseignung werden beeinträchtigt. Ein Anteil von ca. 1 ha des Waldes angrenzend zur Rodungsfläche wird indes erhalten. Durch die Teilrodung des Waldes und die Versiegelung von Flächen werden die regulativen positiven Wirkungen auf das lokale Mikroklima (Verdunstung, Abkühlung, Frischluftentstehung) stark verringert. Infolge der Rodung und Nutzungsänderung kommt es zur zusätzlichen Flächenversiegelung von m² und der Umnutzung/Umgestaltung der restlichen Flächen. Der Eingriff im Bereich des natürlich gelagerten Waldbodens ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes. Die Eingriffsintensität kann durch geeignete Maßnahmen minimiert werden. Oberflächengewässer sind nicht betroffen, die Neubildungsrate von Grund- und Oberflächenwasser wird durch die Rodung des Waldes und der Flächenversiegelung beeinträchtigt. Die Eingriffserheblichkeit für das Landschaftsbild und die Erholungseignung ist aufgrund der exponierten Kuppenlage und der Lage in einem Landschaftsschutzgebiet grundsätzlich gegeben, wird aber durch verschiedene Vorbelastungen gemindert. Die Rodung von 2/3 des Waldes führt zum Verlust und zur Beeinträchtigung von Lebensraum mit mittlerer Bedeutung. Erhebliche artenschutzrechtliche Beeinträchtigungen können durch Vermeidungsmaßnahmen und dem Erhalt von rund 1/3 der bestehenden Waldfläche vermieden werden. Im Gebiet besteht ein Bodendenkmal, das vor der Bebauung gesichert wird. Ausführliche Angaben zu den Merkmalen und Wirkfaktoren des Vorhabens können u.a. der Eingangsbeurteilung Naturschutz entnommen werden.

5 Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls Rodung von Wald in der Ortsgemeinde Kalenborn 5 2 Standortbezogene Kriterien 2.1 Nutzungskriterien Sind Nutzungskriterien betroffen, die im Zusammenhang mit den Merkmalen und Wirkfaktoren des Vorhabens zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen können? Gibt es: nein ja Art, Umfang Größe Aussagen in dem für das Gebiet geltenden Regionalen Raumordnungsprogramm oder in der Flächennutzungsplanung, die mit dem Vorhaben unvereinbar sind? Wohngebiete oder Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte (insbesondere zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte in verdichteten Räumen im Sinne des 2 Abs. 2 und 5 ROG)? Empfindliche Nutzungen (Krankenhäuser, Altersheime, Kirchen, Schulen etc.)? Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Erholung /den Fremdenverkehr? Altlasten, Altablagerungen, Deponien? Flächen mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Fischerei? besondere Sachgüter sonstige nutzungsbezogene Kriterien und zwar:

6 Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls Rodung von Wald in der Ortsgemeinde Kalenborn Schutzgutbezogene Kriterien Sind Schutzgüter betroffen, die im Zusammenhang mit den Merkmalen und Wirkfaktoren des Vorhabens zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen können? Die Informationen sind im Wesentlichen aus der Landschaftsplanung des Landes zu entnehmen. Bei Betroffenheit ggf. zusätzlich am Ende der Tabelle erläutern Lebensräume mit besonderer Bedeutung für Pflanzen und Tiere Böden mit besonderen Funktionen für den Naturhaushalt (z. B. Böden mit besonderen Standorteigenschaften, mit kultur-/naturhistorischer Bedeutung, Hochmoore, alte Waldstandorte) Oberflächengewässer mit besonderer Bedeutung nein ja Art, Größe, Umfang der Betroffenheit U.a. Nachweise und Vorkommen streng geschützter Tierarten, insgesamt aber nur eine mittlere Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz vermutetes Bodendenkmal im Nordwesten, ansonsten keine besondere Bedeutung Natürliche Überschwemmungsgebiete ha Bedeutsame Grundwasservorkommen Für das Landschaftsbild bedeutende Landschaften oder Landschaftsteile 2,2 ha, Waldbestand im Landschaftsschutzgebiet Flächen mit besonderer klimatischer Bedeutung (Kaltluftentstehungsgebiete, Frischluftbahnen) oder besonderer Empfindlichkeit (Belastungsgebiete mit kritischer Vorbelastung) Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz z. B. - Gebiete, die als Naturschutzgroßprojekte des Bundes gefördert werden - unzerschnittene, verkehrsarme Räume - Important Bird Areas - Feuchtgebiete internationaler Bedeutung nach Ramsar Konvention - Gebiete landesweiter Schutzprogramme (z. B. Gewässerschutzprogramm, Auenschutzprogramm) - landesweit wertvolle Lebensräume (z. B. für Flora oder Fauna wertvolle Flächen, avifaunistisch wertvolle Bereiche) - Biotopverbundflächen - Naturwaldsreservate - Sonstige ca. ha

7 Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls Rodung von Wald in der Ortsgemeinde Kalenborn Erläuterungen: Die Fläche wird derzeit forstwirtschaftlich genutzt und ist mit einem Kiefernmischwald bestanden. Das Plangebiet weist durch den Gehölzbestand wichtige klimatische Funktionen in Bezug auf Kalt- und Frischluftentstehung, Temperaturausgleich und luftverbessernde Wirkung für die nähere Umgebung auf, weitere Waldfläche sind in der Nähe vorhanden. Die Bedeutung für die Ortschaft Kalenborn in Bezug auf Kalt- und Frischluftentstehung und Temperaturausgleich ist mit Hinblick auf die ländliche Lage auf einer Anhöhe und die geringe Fläche des Waldstücks als gering zu bewerten. Die Böden im Plangebiet sind geringfügig durch die standortfremde Nadelbewaldung vorbelastet. Im kleinen Bereich der bereits teilversiegelten bzw. vollversiegelten Flächen sind die ökologischen Funktionen des Bodens unterbunden. Die typischen Bodenfunktionen wie z. B. die Puffer- und Filterfunktion sind durch die natürliche Lagerung des Bodens und die Vegetationsdecke in den bewaldeten Bereichen jedoch vorhanden. Das Plangebiet weist keine Oberflächengewässer auf, die Grundwasserergiebigkeit im Gebiet ist gering. Die Infiltrationsfunktion ist aufgrund des Waldbestandes über relativ flachgründigen Böden als von mittlerer Bedeutung zu bewerten. Der Wald im Bebauungsplangebiet ist, trotz des mäßig naturnahen Gehölzbestands (die dominierende Art Wald-Kiefer (Pinus sylvestris) ist im Gebiet nicht heimisch), ein positives Element des Landschafts- und Ortsbildes von Kalenborn, das zu deren Vegetations-, Nutzungs- und Formenvielfalt sowie zur Naherholung mit beiträgt. Insgesamt ist die Landschaft um Kalenborn als abwechslungsreich und attraktiv zu bewerten, mit mittlerer bis hoher Vegetations-, Nutzungs- und Formenvielfalt und mittlerer Reliefierung sowie landschaftraumtypischer Eigenart, es handelt sich jedoch nicht um ein Gebiet mit absolut hoher visueller Bedeutung. Insgesamt ist hinsichtlich des Arten- und Biotopschutzes von einer mittleren Bedeutung auszugehen (u.a. Fledermäuse, Avifauna). Für einzelne Arten bestehen aber besondere Schutzanforderungen.

8 Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls Rodung von Wald in der Ortsgemeinde Kalenborn Rechtswirksame Schutzgebietskategorien Sind durch das Vorhaben Gebiete betroffen, die einen Schutzstatus besitzen? Wenn ja, ist der Umfang und die Erheblichkeit der Betroffenheit am Ende der Tabelle zu erläutern. Insbesondere ist zu erläutern, ob eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. 34 BNatSchG erforderlich ist. nein ja Art, Größe, Umfang der Betroffenheit Natura Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete gem. 33 BNatSchG (es sind auch Beeinträchtigungen zu betrachten, die von außen in das Gebiet hinein-wirken können) Naturschutzgebiete gem. 23 BNatSchG ha Nationalparke gem. 24 BNatSchG Biosphärenreservate gem. 25 BNatSchG Landschaftsschutzgebiete gem. 26 BNatSchG Naturparke gem. 27 BNatSchG Naturdenkmale gem. 28 BNatSchG geschützte Landschaftsbestandteile gem. 29 BNatSchG besonders geschützte Biotope gem. 30 BNatSchG sonstige besonders geschützte Bereiche gem. Naturschutzgesetz des Landes Biotope für wildlebende Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten gem. 10 Abs. 2 Nr. 10 BNatSchG (sofern bekannt) Wasserschutzgebiete gem. 19 WHG Heilquellenschutzgebiete gem. Landeswasserrecht Überschwemmungsgebiete gem. 32 WHG Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmale Schutzwald gem. 12 Bundeswaldgesetz Erläuterungen: Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet Rhein-Ahr-Eifel. (2) Im Landschaftsschutzgebiet sind ohne Genehmigung der unteren Landespflegebehörde die folgenden Maßnahmen verboten:

9 Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls Rodung von Wald in der Ortsgemeinde Kalenborn das Roden von Wald... Insofern ist für die geplante Erstaufforstung eine naturschutzfachliche Genehmigung durch die UNB erforderlich. Für weitere Schutzgebietskategorien in der Umgebung des Vorhabens (Natura 2000, Naturschutzgebiete, nach 30 BNatSchG geschützte Flächen) sind auf Grund der nur lokal auftretenden Wirkfaktoren und der erheblichen Entfernung keine Beeinträchtigungen abzuleiten. Es werden keine weiteren der in Anlage 2 UVPG genannten Schutzgebietskategorien oder Gebiete, in denen die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind, durch das Vorhaben beeinflusst. Für einzelne artenschutzrechtlich relevante Arten sind spezielle Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erforderlich. Hierfür wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Eine besondere Schutzbedürftigkeit besteht im nordöstlichen Teil des Plangebietes, dort sind schützenswerte archäologische Denkmäler bekannt. 2.4 Qualitätskriterien Sind durch das Vorhaben Qualitätskriterien betroffen, in denen deutsche oder europäisch festgelegte* Umweltqualitätsnormen bereits erreicht oder überschritten sind? Falls betroffen, bitte unten näher erläutern. nein ja Art und Umfang der Betroffenheit Erläuterungen zu Schutzkategorien und Qualitätskriterien:

10 grenzüberschreitend hohe Häufigkeit lange Dauer hohe Wahrscheinlichkeit große Schwere/Komplexität geringe Wiederherstellbarkeit hohes Ausmaß Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls Rodung von Wald in der Ortsgemeinde Kalenborn 10 3 Beurteilung der Erheblichkeit möglicher Auswirkungen Kriterien für die Beurteilung der Auswirkungen vgl. Erläuterungen unter Punkt Mensch/Bevölkerung/Wohnen 3.2 Tiere 3.3 Pflanzen 3.4 Boden 3.5 Wasser 3.6 Luft 3.7 Klima 3.8 Landschaft 3.9 Kulturgüter 3.10 Sachgüter 4 Gesamteinschätzung der erheblichen Auswirkungen des Vorhabens Besteht die Möglichkeit, dass von dem Vorhaben auf Grund der oben beschriebenen Auswirkungen erhebliche und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen? nein vgl. Erläuterungen ja (UVP- Pflicht)

11 Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls Rodung von Wald in der Ortsgemeinde Kalenborn 11 Erläuterungen Es sind keine erblichen negativen Auswirkungen aufgrund des Ausmaßes oder des grenzüberschreitenden Charakters der Auswirkungen des Vorhabens abzuleiten, die Wirkfaktoren bleiben hauptsächlich lokal begrenzt. Weiterhin besteht keine besondere Schwere oder Komplexität der Auswirkungen des Vorhabens. Mensch/Bevölkerung/Wohnen Erhebliche Lärm- und Stoffemissionen sind durch die Rodung und die anschließende Wohnbebauung nicht zu erwarten, es handelt sich bereits um einen durch Wohnbebauung und Straßenflächen geprägten Bereich. Eine wesentliche Zunahme des Straßenverkehrs ist aufgrund der moderaten Siedlungserweiterung mit geplanten 34 Wohngebäuden ebenfalls nicht zu erwarten. Die wichtigen aufwertenden Faktoren (u.a. Lärmschutz, Frischluftproduktion, klimatische Regulierung) des Waldbestandes und seine Bedeutung als landschaftsästhetisches Element für die Anwohner der bereits gerodeten und bebauten Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans Römerlager, 1. Teilbereich und der angrenzenden älteren Siedlungsbereiche gehen im Zuge der Rodung und Siedlungserweiterung verloren. Diese Auswirkungen bleiben aber lokal begrenzt und weisen aufgrund der Vorbelastungen (Straße, alte Siedlungsbereiche, bereits gerodete und bebaute Flächen) eine nur mittlere Eingriffserheblichkeit auf. Als Naherholungsgebiet weist der Waldbestand keine besondere Bedeutung auf. Die zentralen Naherholungsfunktionen für Bevölkerung, Besucher und Wanderer wird durch nördlich anschließenden und hochwertigen Gebiete (u.a. Naturschutzgebiet Swistbachquelle, größerer Waldbestände) mit einem entsprechenden Wegenetz erfüllt. Im Plangebiet ist diese Funktion nur kleinflächig gegeben, zudem bestehen im Umfeld entsprechende Vorbelastungen (stark frequentierte Straßen, Wohnbebauung). Insgesamt werden die Beeinträchtigungen des Schutzguts Mensch/Bevölkerung/Wohnen als nicht erheblich gewertet. Tiere/Pflanzen Die Rodung und Siedlungserweiterung führt zum Verlust und zur Beeinträchtigung von Waldlebensräumen mit mittlerer Bedeutung. Für die Avifauna und Fledermäuse sind die Eingriffe bzw. die Beseitigung des Waldes durch die Rodung im Rahmen der Siedlungserweiterung aufgrund des 2016 nachgewiesenen Artenspektrums, der Vorbelastungen und unter Berücksichtigung von Vermeidungs-, Minimierungs- und artspezifischen Ausgleichsmaßnahmen als nicht erheblich und ausgleichbar einzustufen. Von untergeordneter Bedeutung ist der Waldbestand für die Herpetofauna, tagaktiven Schmetterlinge und Heuschrecken. Der Kiefernmischwald ist aufgrund vieler Faktoren (kein gesetzlicher Schutz, Strukturierung, Zusammensetzung, Beeinträchtigungen, Isolierung) nicht als hochwertiger Biotoptyp einzustufen, seltene oder gefährdete Pflanzen-Arten kommen nicht vor.

12 Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls Rodung von Wald in der Ortsgemeinde Kalenborn 12 Zur Vermeidung und Minimierung und zum Ausgleich artspezifischer Beeinträchtigungen sind aber umfangreiche Maßnahmen erforderlich. Insgesamt werden die Beeinträchtigungen des Schutzguts Tier und Pflanzen als nicht erheblich gewertet. Boden, Kulturgüter Die Eingriffe in das Schutzgut Boden durch die Rodung können vernachlässigt werden. Durch die Beseitigung der schützenden Vegetation sind zwar kurzfristige negative Auswirkungen zu erwarten (Austrocknung, Erosion, Verdichtung usw.), irreversible Schäden entstehen aber nicht. Erst durch die spätere Wohnbebauung sind entsprechende Schädigungen abzuleiten. Durch die Wohnbebauung kommt es zur zusätzlichen Flächenversiegelung von m² und der Umnutzung/Umgestaltung der restlichen Flächen. Der Eingriff im Bereich des natürlich gelagerten Waldbodens ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes. Die Eingriffsintensität kann durch geeignete Maßnahmen minimiert werden. Das vermutete Bodendenkmal ist zu lokalisieren und zu dokumentieren. Eine weitere Kompensation erfolgt durch die vorgesehene Durchgrünung (straßenbegleitende Bäume, Bäume auf den Grundstücksflächen, private Grünflächen) im Bebauungsgebiet. Im lokalen und regionalen Vergleich ist die Versiegelung der Fläche als gering einzustufen. Insgesamt werden die Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden als nicht erheblich gewertet. Wasser Hinsichtlich des Schutzgutes Wasser sind durch die Rodung des Waldes keine nachhaltigen Auswirkungen zu erwarten. Die Neubildungsrate von Grund- und Oberflächenwasser wird nur geringfügig verringert. Durch die anschließende Wohnbebauung kommt es zur zusätzlichen Flächenversiegelung von m² und Verlust von Vegetation, was den Wasserhaushalt in Form einer Verringerung der Neubildungsrate von Grund- und Oberflächenwasser beeinträchtigt. Unter Berücksichtigung entsprechender Maßnahmen (Vermeidung von Stoffeinträgen, Bodenschutz, Versickerung unbelasteten Niederschlagswassers) ist der Eingriff in das Schutzgut Wasser als gering einzustufen.

13 Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls Rodung von Wald in der Ortsgemeinde Kalenborn 13 Klima, Luft Das Schutzgut Klima wird durch die Rodung des Waldes beeinträchtigt, die regulativen und positiven Wirkungen auf das lokale Mikroklima (Verdunstung, Abkühlung, Frischluftentstehung) werden stark verringert. Der Eingriff in das Schutzgut Klima bleibt aber lokal begrenzt und kann durch den Erhalt eines Waldbereichs im Süden, der später vorgesehenen Durchgrünung des Bebauungsgebietes und der Aufwertung von Ausgleichsflächen im räumlichen Zusammenhang weitgehend kompensiert werden. Landschaft Für das Landschaftsbild ergeben sich mittel- bis langfristig keine erheblichen Auswirkungen. Kurzfristig stellt die Rodung des Waldes aber eine erhebliche Veränderung im lokalen Raum dar. Trotz der exponierten Kuppenlage ist die Eingriffserheblichkeit für das Landschaftsbild und die Erholungseignung aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung vergleichsweise gering. Von Norden, Westen und Südwesten ist die Sicht auf das Rodungsgebiet durch die Siedlungsbereiche und größere Waldflächen verschattet. Von Süden aus gesehen kommt es zu keinen Veränderungen, da der erhaltene Teilwaldbestand das Plangebiet verdeckt. Im Osten besteht entlang des Römerweges mittlerweile beidseitig eine enzeilige Bebauung, weiter östlich sind noch strukturierende und ältere Siedlungsgehölze vorhanden. Durch den Teilverlust des landschaftsbildtypischen jedoch nur mäßig naturnahen und bereits von Wohnbebauung umgebenen, verinselten Waldbestands Am Holmich kommt es zu einer dauerhaften Veränderung eines verhältnismäßig kleinen Ausschnitts des Landschafts- und Ortsbildes von Kalenborn. Der betroffene Landschaftsbildausschnitt besitzt eine mittlere bis hohe visuelle Vielfalt, auch mit relativ vielen unterschiedlichen Gehölzbeständen und weiterem, auch großflächigen Wald, und dadurch nur eine mittlere visuelle Empfindlichkeit. Der Teilverlust des verinselten Waldbestands hat daher keine gravierende negative Wirkung auf das ästhetische Landschaftsempfinden. Zum Eingriffsminimierung ist aber eine Höhenbegrenzung der Wohnbebauung (Am Rand des Baugebietes Begrenzung auf ein, im Kern auf zwei Vollgeschosse) und eine ausreichende Durchgrünung erforderlich. Für das Landschaftsschutzgebiet "Rhein-Ahr-Eifel" und seine Schutzzwecke sind aufgrund der o.a. Faktoren keine erheblichen Beeinträchtigungen abzuleiten.

14 Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls Rodung von Wald in der Ortsgemeinde Kalenborn 14 Zusammenfassung Aufgrund der Merkmale und der Wirkfaktoren des Vorhabens, der Kenntnis des betroffenen Standortes und der geplanten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen können erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch die Rodung von 2/3 des Waldbestandes auf den Parzellen 42/27 und 42/28 der Flur 5 in der Gemarkung Kalenborn ausgeschlossen werden. Andere Vorhaben, die eine kumulative Auswirkung in einem gemeinsamen Einwirkungsbereich mit dem beurteilten Vorhaben aufweisen, sind nicht bekannt. Entsprechend ist eine UVP-Pflicht für die Rodung von Wald nach Nr Anlage 1 UVPG unter Berücksichtigung der standörtlichen Gegebenheiten und der geplanten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen nicht gegeben.

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht für Straßenbauvorhaben

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht für Straßenbauvorhaben Dienststelle: Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe Straße: Projekt-Nr.: Projekt-Bez.: Landkreis: B65 04-0038 B 65 Ic Südumgehung Minden Minden-Lübbecke Genehmigungsbehörde: Bezirksregierung Detmold

Mehr

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben geändert nach FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN (2005): Hinweise zur Prüfung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben Ausgabe 2005. Stand 03/2011 Anlage 12.4 Ausbau der K 66 Holschbacher

Mehr

S t a d t R e n d s b u r g

S t a d t R e n d s b u r g S t a d t R e n d s b u r g 2. Änderung des (einfachen) Bebauungsplanes Nr. 67 Friedrichstädter Straße - Süd Anlage 1 der Begründung PRÜFKATALOG zur ERMITTLUNG DER UVP-PFLICHT für BAUVORHABEN gemäß Ziffer

Mehr

PRÜFKATALOG. zur ERMITTLUNG DER UVP-PFLICHT. für Bebauungsplan Nr. 47 Gewerbepark Maassenstraße Gemeinde Schermbeck

PRÜFKATALOG. zur ERMITTLUNG DER UVP-PFLICHT. für Bebauungsplan Nr. 47 Gewerbepark Maassenstraße Gemeinde Schermbeck PRÜFKATALOG zur ERMITTLUNG DER UVP-PFLICHT für Bebauungsplan Nr. 47 Gewerbepark Maassenstraße Gemeinde Schermbeck gemäß Ziffer 18.7 der Anlage zu 3 Abs. 1 i. V. m. 3c Abs. 1 UVPG Teil A Prüfung der UVP-Pflicht

Mehr

Ausbau zwischen Schweigen-Rechtenbach und Bad Bergzabern durch den Bau eines Rad- Gehweges

Ausbau zwischen Schweigen-Rechtenbach und Bad Bergzabern durch den Bau eines Rad- Gehweges B 38 Unterlage 19.5 Ausbau zwischen Schweigen-Rechtenbach und Bad Bergzabern durch den Bau eines Rad- Gehweges Rad-GW: Bau-km: 0+000,00 bis 0+895 Rad-GW: Bau-km: 0+895 bis 1+984 (Ortslage) Rad-GW: Bau-km:

Mehr

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Straßenbauvorhaben:

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Straßenbauvorhaben: Unterlage E5 Prüfkatalog zur Ermittlung der UVPPflicht von Straßenbauvorhaben: Verlegung von Wirtschaftswegen im Zuge der Abdeckung der Kalirückstandshalde Niedersachsen in Wathlingen Teil A: UVPPflicht

Mehr

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht B 9 / L 214 Kreisverkehrsplatz Bingerbrück

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht B 9 / L 214 Kreisverkehrsplatz Bingerbrück geändert nach FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN (2005): Hinweise zur Prüfung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben Ausgabe 2005. Stand 03/2011 Neubau der Ausbau der B 9 / L

Mehr

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht eines Bundesfernstraßenvorhabens

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht eines Bundesfernstraßenvorhabens geändert nach FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN (2005): Hinweise zur Prüfung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben Ausgabe 2005. Stand 03/2011 Neubau der Ausbau der BAB A3

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Autobahndirektion Nordbayern Straße / Abschnitt 395 / Station 395+400 bis 400+250 PROJIS-Nr.: BAB A9 Berlin München, Feststellungsentwurf Unterlage 19.3 Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben

Mehr

Unterlage Planänderung

Unterlage Planänderung Unterlage 19.3 geändert nach FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN (2005): Hinweise zur Prüfung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben Ausgabe 2005. Stand 09-2017 Neubau der Ausbau

Mehr

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt LANDSCH AFTSPL ANUNG GARTENGEST ALTUNG NATURTOURISM US JUTTA KÜDDE Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG zum Vorhaben Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil

Mehr

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP- Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP- Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben Unterlage 16 Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP- Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben Planfeststellung Bundesstraße B 15 Rosenheim - Landshut Kreuzungsumbau B 15 / ED 18 bei St. Wolfgang mit Verlegung

Mehr

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht. für Anlagen nach dem BImSchG

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht. für Anlagen nach dem BImSchG Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht für Anlagen nach dem BImSchG Genehmigungsbehörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt. Antragsteller: Planungsbüro: Kurzbeschreibung des Vorhabens Neuerrichtung Änderung

Mehr

Unterlage Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c UVPG

Unterlage Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c UVPG B 318 Gmund a. Tegernsee A 8 AS Holzkirchen Seite 1 von 7 Unterlage 19.4 Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c UVPG 1 Merkmale und Wirkfaktoren des Vorhabens Zusätzliche Erläuterungen gegebenenfalls

Mehr

Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c UVPG

Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c UVPG Ort des Vorhabens: Ortsmitte von Dänischenhagen Vorhabensträger: Gemeinde Dänischenhagen Plangebietsgröße: ca. 9.500 m² Nächster Ort: Altenholz Landkreis: Rendsburg- Eckernförde Genehmigungsbehörde: UNB

Mehr

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Straßenbauvorhaben

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Straßenbauvorhaben Prüfkatalog Stand: 24.08.2015 Unterlage Ausbau der Kreisstraße K 303 zwischen der L 499 und der OD Lechstedt (Radweg) Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Hannover

Mehr

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben B 388 Ortsumfahrung Taufkirchen/Vils Von Bau-km 0+000 bis Bau-km 5+410 Baulänge 5.410 m + 1.100 m Anschlussrampen Nächster Ort: Taufkirchen/Vils Straßenbauverwaltung des Freistaats Bayern Landkreis: Erding

Mehr

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Straßenbauvorhaben

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Straßenbauvorhaben Neubau Ausbau der BAB A7 Bundesstraße Landes-, Kreis-, Gemeinde-Straße Unterlage 1a Neubau der AS Mengershausen und Um- und Ausbau der T+R-Anlage Göttingen von Betr.- km 270,768 bis Betr.-km 272,434 (Westseite)

Mehr

Prüfkatalog. zur. Ermittlung der UVP-Pflicht

Prüfkatalog. zur. Ermittlung der UVP-Pflicht UVP-Vorprüfung - RKB Bühlertalbach Seite 1 1247 UVP Vorprüfung.docx Unterlage 19.2 Regenklärbecken und Kanal am Bühlertalbach im Zuge der B 28a Rottenburg Tübingen 2. Bauabschnitt Gemeinde: Tübingen, Gemarkung

Mehr

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c UVPG

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c UVPG Unterlage 19.3 Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c UVPG F E S T S T E L L U N G S E N T W U R F B 471 Ismaning Aschheim Ausbau nördlich A99 Birkenhof Bau-km 0+000 bis 0+375 Bau-km 0+000 bis

Mehr

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben geändert nach Stand 09-2017 FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN (2005); Hinweise zur Prüfung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben - Ausgabe 2005. Neubau der Ausbau der A 6 /

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Traunstein B 20_830_0,211 bis B 20_830_4,692 PROJIS-Nr.: ---- B 20 Burghausen Marktl 3-streifiger Ausbau Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme 3-streifiger

Mehr

Staatliches Bauamt Rosenheim Unterlage Bundesstraße 304 München - Wasserburg a. Inn Beseitigung Bahnübergang Reitmehring

Staatliches Bauamt Rosenheim Unterlage Bundesstraße 304 München - Wasserburg a. Inn Beseitigung Bahnübergang Reitmehring Staatliches Bauamt Rosenheim Unterlage 19.2 Bundesstraße 304 München - Wasserburg a. Inn Beseitigung Bahnübergang Reitmehring Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c UVPG Stand: April 2016 Wolfgang

Mehr

STANDORTBEZOGENE VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS

STANDORTBEZOGENE VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS KREIS: STADT: GEMARKUNG: BÖBLINGEN RUTESHEIM RUTESHEIM / PEROUSE K M B STANDORTBEZOGENE VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften Ostumfahrung Perouse gem. 11 des Gesetzes

Mehr

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Straßenbauvorhaben

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Straßenbauvorhaben Neubau der Bundesautobahn Ausbau Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße Gemeindestraße Unterlage 19.2 Anhang 2 Von Bau-km 0+080 bis Bau-km 0+080 0+100 bis Bau-km 1+850 Straßenbauverwaltung Baulänge: 2050

Mehr

Prüfkatalog. zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben. Planfeststellung. Bundesautobahn A 8 München - Rosenheim

Prüfkatalog. zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben. Planfeststellung. Bundesautobahn A 8 München - Rosenheim Unterlage 16 Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben Planfeststellung Bundesautobahn A 8 München - Rosenheim Ausbau der PWC - Anlagen "Eulenauer Filz" und "Im Moos" Aufgestellt:

Mehr

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß 3c UVPG

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß 3c UVPG Unterlage Nr. 12.6 Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß 3c UVPG A 96 Lindau München AS Greifenberg AS Inning Planfeststellung Verkehrsführung für die Tunnelnachrüstung Eching Aufgestellt: Kempten,

Mehr

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG Anlage zum Schreiben der ABDSB vom AZ Vorhaben: Neubau Ausbau der Bundesautobahn A 8 München - Rosenheim Bundesstraße Ausbau der unbewirtschafteten Rastanlage "Im Moos" Von BAB-km 48,525 bis BAB-km 48,930

Mehr

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben geändert nach Stand 02.2010 FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN (2005): Hinweise zur Prüfung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben Ausgabe 2005. Neubau der Bundesfernstraße B

Mehr

Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c UVPG

Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c UVPG Ort des Vorhabens: nahe der Ortsmitte von Nortorf Plangebietsgröße: 2,47 ha Nächster Ort: - Landkreis: Rendsburg- Eckernförde Genehmigungsbehörde: UNB Kreis RD-ECK Vorhabensträger: Stadt Nortorf Prüfkatalog

Mehr

F R E I S T A A T B A Y E R N

F R E I S T A A T B A Y E R N Unterlage 16 Straßenbauverwaltung A3/640/3,520 bis 660/2,030 F R E I S T A A T B A Y E R N Bundesautobahn A3 Frankfurt - Nürnberg 6 streifiger Ausbau im Abschnitt nördlich Tank- und Rastanlage Aurach AK

Mehr

1 RECHTSGRUNDLAGE. Zulässigkeit und Nicht- Zulässigkeit. Anwendungsvoraussetzungen

1 RECHTSGRUNDLAGE. Zulässigkeit und Nicht- Zulässigkeit. Anwendungsvoraussetzungen ANLAGE 1 VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS ZUM VEREINFACHTEN VERFAHREN FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN IV.Änderung B-Plan "Bruchwies" im Stadtteil Besseringen der Kreisstadt Merzig Mai 2017 1 1 RECHTSGRUNDLAGE Zulässigkeit

Mehr

FASSBENDER WEBER INGENIEURE PartGmbB

FASSBENDER WEBER INGENIEURE PartGmbB Bebauungsplan nach 13b BauGB Winningen Ost 2" der Ortsgemeinde Winningen Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3 Abs. 1 Satz 1 LUVPG und Anlagen 1 und 2 zum UVPG Verbandsgemeinde: Rhein-Mosel Ortsgemeinde:

Mehr

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls Hochschule Rhein-Waal Standort Kamp-Lintfort Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (Screening) REGIO GIS + PLANUNG Dipl.-Ing. Norbert Schauerte-Lüke Beratender Ingenieur Niederrheinallee 309 47506 Neukirchen-Vluyn

Mehr

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Anhang XIII, 41 Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Die nachfolgende Gliederung kann bei der Erstellung der

Mehr

Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG

Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG 1 Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß 16 LNatSchG NRW Stand: September 2017 In Verbindung mit 19a UVPG und

Mehr

GEMEINDE EMMINGEN-LIPTINGEN. Vorprüfung des Einzelfalls gem. 13a (1) BauGB. zur. Änderung des Bebauungsplans. Bäckerhägle

GEMEINDE EMMINGEN-LIPTINGEN. Vorprüfung des Einzelfalls gem. 13a (1) BauGB. zur. Änderung des Bebauungsplans. Bäckerhägle GEMEINDE EMMINGEN-LIPTINGEN Vorprüfung des Einzelfalls gem. 13a (1) zur Änderung des Bebauungsplans Bäckerhägle Vorprüfung des Einzelfalls zur Änderung des B-Plans Bäckerhägle Impressum Bebauungsplan samt

Mehr

TOP 6. Prüfung der Umweltauswirkungen. The world s leading sustainability consultancy

TOP 6. Prüfung der Umweltauswirkungen. The world s leading sustainability consultancy TOP 6 Prüfung der Umweltauswirkungen 1 TOP 6 Prüfung der Umweltauswirkungen Bausteine Entwurf eines Umweltberichtes zur Strategischen Umweltprüfung Schutzgüter nach UVPG Unterlagen zur Natura 2000-Vorprüfung

Mehr

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG Anlage zum Schreiben der ABDSB vom AZ Vorhaben: Neubau Ausbau der Bundesautobahn A8 Rosenheim - (Salzburg) Bundesstraße Ausbau der bewirtschafteten Rastanlage Samerberg-Nord Von BAB-km 62,400 bis BAB-km

Mehr

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG. Planfeststellung

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG. Planfeststellung Unterlage 1, Anlage 2 Straßenbaubehörde (Bezeichnung und Anschrift):, Franz-Ludwig-Str. 21, 96047 Bamberg Regierungsbezirk: Oberfranken Landkreis: Kronach Gemeinden: Küps und Kronach Allgemeine Vorprüfung

Mehr

Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054

Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße 30 86381 Krumbach Tel. 08282 994-0 Fax: 08282 994-409 E-Mail: kc@klingconsult.de Bericht zur Vorprüfung

Mehr

TOP 6. Prüfung der Umweltauswirkungen. The world s leading sustainability consultancy

TOP 6. Prüfung der Umweltauswirkungen. The world s leading sustainability consultancy TOP 6 Prüfung der Umweltauswirkungen 1 Prüfung der Umweltauswirkungen Bausteine Unterlagen zur Natura 2000-Vorprüfung / -Verträglichkeitsprüfung Vogelschutzgebiete / FFH-Gebiete ( 36 i.v.m. 34 BNatSchG)

Mehr

Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG

Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG Stand: November 2017 In Verbindung mit 19a UVPG und 9 Landesnaturschutzgesetz NRW - Strategische Umweltprüfung bei der

Mehr

Anlage Prüfkatalog zur Prüfung der UVP-Pflicht im Einzelfall nach 3c UVPG für Bauvorhaben an Bundesfernstraßen (UVP-Vorprüfung)

Anlage Prüfkatalog zur Prüfung der UVP-Pflicht im Einzelfall nach 3c UVPG für Bauvorhaben an Bundesfernstraßen (UVP-Vorprüfung) Prüfkatalog zur Prüfung der UVP-Pflicht im Einzelfall nach 3c UVPG für Bauvorhaben an Bundesfernstraßen (UVP-Vorprüfung) 0. Einbeziehung bestehender Vorhaben Wenn ja, werden die Wirkungen im Folgenden

Mehr

- 1.1 das Ausmaß, in dem der Bebauungsplan einen

- 1.1 das Ausmaß, in dem der Bebauungsplan einen Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVPGPflicht gem. 3c UVPG Ziff. Kriterium (UVPG / UVPG NRW, Anlage 2 ) Bewertung Es werden nur die ergänzenden Kriterien in Unerheblich () Abweichung

Mehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1. Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich bis

Mehr

Prüfkatalog Stand: 23.06.2011 Unterlage Nr.1a Neubau der PWC Anlage Krelingen Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden Von Bau-km von km1,500 bis Bau-km bis km

Mehr

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach 3c UVPG und 5 NUVPG

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach 3c UVPG und 5 NUVPG Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach 3c UVPG und 5 NUVPG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 78 Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Inseler Straße / Marktstraß mit Teilaufgabe des Bebauungsplanes

Mehr

BEBAUUNGSPLAN LÄNGENFELDWEG OST, NR. L 3/0, MARKT MURNAU A. STAFFELSEE

BEBAUUNGSPLAN LÄNGENFELDWEG OST, NR. L 3/0, MARKT MURNAU A. STAFFELSEE BEBAUUNGSPLAN LÄNGENFELDWEG OST, NR. L 3/0, MARKT MURNAU A. STAFFELSEE - Betrachtung der Schutzgüter der Umwelt - Markt Murnau a. Staffelsee Untermarkt 13 82418 Murnau a. Staffelsee Planungsbüro U-Plan

Mehr

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Straßenbauvorhaben

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Straßenbauvorhaben Prüfkatalog Stand: 23.06.2011 Unterlage Nr. 1a Neubau PWC-Anlage Gieseberg im Zuge der BAB A 38 Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Gandersheim Von Betr.-km 3,98

Mehr

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis nach 8 WHG für die Entnahme von Grundwasser

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis nach 8 WHG für die Entnahme von Grundwasser Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis nach 8 WHG für die Entnahme von Grundwasser Landkreis Aurich Amt für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche Gewerbestraße 61 26624 Südbrookmerland Eingangsstempel

Mehr

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP".'Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP.'Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben geändert nach FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRASSEN- UN VERKEHRSWESEN (2005): Hinweise zur Prüfun g der UVP-Pfli cht von Bundesfernstraßenvorhaben - Ausgabe 2005. Stand 12-2015 Neubau der Bundesstraße B

Mehr

BfL Büro für Landschaftsentwicklung GmbH Dr. Klaus Hand

BfL Büro für Landschaftsentwicklung GmbH Dr. Klaus Hand Büro für Landschaftsentwicklung GmbH Landschafts und Umweltplanung Regionalplanung und beratung Freizeitwege und flächenkonzepte Agrarberatung Moderation allgemeine UmweltverträglichkeitsVorprüfung (UVPVP)

Mehr

Strategische Umweltprüfung (SUP) im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans für die Planungsregion Düsseldorf

Strategische Umweltprüfung (SUP) im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans für die Planungsregion Düsseldorf Strategische Umweltprüfung (SUP) im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans für die Planungsregion Düsseldorf Katrin Wulfert Düsseldorf, 20.09.2012 Büro Herne Kirchhofstr. 2c 44623 Herne Büro Hannover

Mehr

Umweltbericht. spezieller Artenschutz-Prüfung (sap) und Ausgleichskonzept

Umweltbericht. spezieller Artenschutz-Prüfung (sap) und Ausgleichskonzept Viehweid, Gewerbe und Sport Umweltbericht mit spezieller Artenschutz-Prüfung (sap) und Ausgleichskonzept Gemeinderat Gottenheim 21.09.2009 Umweltbericht Viehweid, Gewerbe und Sport Dipl. Ing. Horst Dietrich

Mehr

Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Erdkabel und Freileitungen im Bereich 110 kv - eine Einschätzung aus Naturschutzsicht

Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Erdkabel und Freileitungen im Bereich 110 kv - eine Einschätzung aus Naturschutzsicht Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Erdkabel und Freileitungen im Bereich 110 kv - eine Einschätzung aus Naturschutzsicht Kathrin Ammermann, Leiterin des Fachgebietes Erneuerbare Energien, Berg- und Bodenabbau

Mehr

Einzelfallprüfung der UVP-Pflicht gemäß 3c UVPG

Einzelfallprüfung der UVP-Pflicht gemäß 3c UVPG Einzelfallprüfung der UVP-Pflicht gemäß 3c UVPG zum Bau eines Hotelkomplexes im Zuge des B-Plans Nr.31 Marina Sassnitz der Stadt Sassnitz Auftraggeber: Thomas Kaul Große Kummstraße 7 18546 Sassnitz Auftragnehmer:

Mehr

Leitung: DN100, PN100, Länge ca m. Wintershall Holding GmbH, Rechterner Straße 2, Barnstorf

Leitung: DN100, PN100, Länge ca m. Wintershall Holding GmbH, Rechterner Straße 2, Barnstorf Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Postfach 11 53, 38669 Clausthal-Zellerfeld Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Prüfvermerk Projekt: Neubau und Betrieb einer Ölleitung vom Betriebsplatz

Mehr

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht SGD Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Kaiserslautern Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht ERWEITERUNG UND OPTIMIERUNG DER

Mehr

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 zu 3c UVPG

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 zu 3c UVPG Gemeinde Aying 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 4 Gewerbegebiet Michael-Kometer-Ring Anlage 2 zur Begründung Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 zu 3c UVPG 1.014_Ay_Vorpruefung_Einzelfall_10.02.2015.odt

Mehr

Prüfkatalog zur Prüfung der UVP-Pflicht im Einzelfall nach 7 Abs. 1 Satz 2 UVPG für Bauvorhaben an Bundesfernstraßen (UVP-Vorprüfung)

Prüfkatalog zur Prüfung der UVP-Pflicht im Einzelfall nach 7 Abs. 1 Satz 2 UVPG für Bauvorhaben an Bundesfernstraßen (UVP-Vorprüfung) Anlage 1 zum IMS vom 25.08.2017 Gz.: IIB2/IIZ7-4382-002/16 Prüfkatalog zur Prüfung der UVP-Pflicht im Einzelfall nach 7 Abs. 1 Satz 2 UVPG für Bauvorhaben an Bundesfernstraßen (UVP-Vorprüfung) 0. Berücksichtigung

Mehr

III/31 Erlangen,

III/31 Erlangen, III/31 Erlangen, 05.07.2010 P:\31_\_\1_\SGI\BPLAN\Vorgänge\Bplan 409\Voprüfung_Einzelfall\Vorprüfung_Einzelfall.doc Bebauungspläne Nr. 409 / 1. und 2. Bauabschnitt Nahversorgungszentrum Büchenbach West;

Mehr

Umweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes

Umweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes Umweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes Thomas Buksdrücker, ERM GmbH Umweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes Übersicht Planungsprozess für Höchstspannungsleitungen Raumordnungsverfahren

Mehr

S t a d t B e r n k a s t e l - K u e s

S t a d t B e r n k a s t e l - K u e s S t a d t B e r n k a s t e l - K u e s Bauvorhaben Alte Weinbauschule Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß UVPG Stand: 29. Mai 2015 ISU Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung Am Tower 14 54634

Mehr

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Umweltverträglichkeitsprüfung Überblick Einführung auf europäischer Ebene

Mehr

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland Ost an der BAB 1 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung am 25.01.2018 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Folie 1/11

Mehr

Loopleitung LEW von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna)

Loopleitung LEW von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna) von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna) Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren bei der Bezirksregierung Münster (18.03.2014) Untersuchungsrahmen UVU I Grontmij GmbH Friedrich-Mißler-Straße 42

Mehr

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5 Anlage 5 1 Beispiel Ein fiktives Beispiel soll die Anwendung des vorstehend beschriebenen Bewertungssystems verdeutlichen. Dargestellt wird eine typische Situation, wie sie in zahlreichen Gemeinden immer

Mehr

Im Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.

Im Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen. Bebauungsplan Im Feuerhägle/Primus-Truber-Straße 1. Bebauungsplan Im Feuerhägle / Primus-Truber-Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich

Mehr

Bremen, den 7. Februar 2018 Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Planfeststellungsbehörde Az.:

Bremen, den 7. Februar 2018 Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Planfeststellungsbehörde Az.: Ergebnis der Vorprüfung nach 5 Abs. 2 UVPG für die 2. Planänderung für den Neubau der Bundesautobahn A 281, Bauabschnitt 4 im Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Bremen-Gröpelingen und Bremen-Strom

Mehr

O r t s g e m e i n d e I r r e l

O r t s g e m e i n d e I r r e l O r t s g e m e i n d e I r r e l 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5, Teilbereich 1, Ortslage zwischen B 257 und ehemaligen Bahnhofsgebäuden Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB

Mehr

Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn

Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn Bebauungsplan Fischbacher Weg 12. Änderung ENTWURF Begründung gem. 2a BauGB Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Rheinstraße 12, 76829 Landau i. d. Pfalz Telefon: 06391 / 911-0

Mehr

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland West an der BAB 1 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung am 25.01.2018 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Folie 1/11

Mehr

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls Anlage 2 zur Begründung Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Stadt Bitterfeld-Wolfen Bebauungsplan Nr. 05-2015wo Verbrauchermarkt

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Autobahndirektion Südbayern Unterlage 19.3 Straße / Abschnittsnummer / Station: A8_1020_2,470 bis A8_1020_5,160 A 8 München - Rosenheim Nachträgliche Lärmvorsorge

Mehr

Kriterien für die Entscheidung, ob mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen und eine UVP durchzuführen ist

Kriterien für die Entscheidung, ob mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen und eine UVP durchzuführen ist Kriterien für die Entscheidung, ob mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen und eine UVP durchzuführen ist Funktionen und Werte des Naturhaushalts Verlust oder erhebliche Minderung von bestimmten

Mehr

Naturschutzkonformes Vorgehen bei Waldwegebauvorhaben: Naturschutzrechtliche Grundlagen

Naturschutzkonformes Vorgehen bei Waldwegebauvorhaben: Naturschutzrechtliche Grundlagen Naturschutzkonformes Vorgehen bei Waldwegebauvorhaben: Naturschutzrechtliche Grundlagen Sonja Müller-Mitschke Referat 72: Biotop- und Artenschutz, Eingriffsregelung 1. Naturschutzrechtliche Grundsätze

Mehr

Vorprüfung des Einzelfalls

Vorprüfung des Einzelfalls Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 2 zu 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 101 Stadtzentrum, 27. Änderung zum Zwecke der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher

Mehr

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS FÜR DEN BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG-KEHLÄCKER 10. ÄNDERUNG UND DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG WEST 2. ÄNDERUNG

Mehr

GEMEINDE PETERSBERG ORTSTEIL HORWIEDEN

GEMEINDE PETERSBERG ORTSTEIL HORWIEDEN GEMEINDE PETERSBERG ORTSTEIL HORWIEDEN 21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEGRÜNDUNG / UMWELTBERICHT Entwurf 16.08.2017 INHALT SEITE 1. Planungserfordernis... 1 2. Situation... 1 2.1 Planungsgebiet...

Mehr

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT: STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-

Mehr

Bauen im Außenbereich - naturschutzrechtliche Betrachtung

Bauen im Außenbereich - naturschutzrechtliche Betrachtung Bauen im Außenbereich - naturschutzrechtliche Betrachtung 1. Allgemeine Zulässigkeit - Wenn eine Privilegierung nach BauGB gegeben ist, sofern die größtmögliche Schonung des Außenbereichs beachtet wird.

Mehr

Gemeinde Horben. Bebauungsplan Gesundheitsresort Schwarzwald Luisenhöhe. Prüfung der Erlaubnislage hinsichtlich des Landschaftsschutzgebiets

Gemeinde Horben. Bebauungsplan Gesundheitsresort Schwarzwald Luisenhöhe. Prüfung der Erlaubnislage hinsichtlich des Landschaftsschutzgebiets Gemeinde Horben Bebauungsplan Gesundheitsresort Schwarzwald Luisenhöhe Prüfung der Erlaubnislage hinsichtlich des Landschaftsschutzgebiets Horben Freiburg, den 30.01.2018 Landschaftsarchitekten bdla Beratende

Mehr

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach 3c UVPG

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach 3c UVPG nach 3c UVPG zum Neubau der Westtangenten Illingen B 35 und K 4510 Zwischen Bau-km 0+000 und Bau-km 0+580 Bau-km B35 0+000 und Bau-km 0+220 Bau-km Schützingen 0+000 und Bau-km 0+120 Bau-km Illingen 0+000

Mehr

Strategische Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan-Entwurf Umweltbericht

Strategische Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan-Entwurf Umweltbericht www.bundesnetzagentur.de Strategische Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan-Entwurf Umweltbericht Informationstag Netzentwicklungsplan Strom und Umweltbericht 2012 Hannover, 09. Oktober 2012 Programm Nachmittag

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,

Mehr

UVP-Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG

UVP-Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG Kreisstraße DGF 44 Erneuerung Kreuzungsbauwerk bei Abschnitt 100; km 1,7 Georgenschwimmbach UVP-Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG Bearbeitung Dipl.-Ing. Martin Karlstetter Landschaftsarchitekt planwerkstatt

Mehr

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische

Mehr

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls Bebauungsplan nach 13b BauGB "Ende der Ochtendunger Straße" der Ortsgemeinde Kettig Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3 Abs. 1 Satz 1 LUVPG und Anlagen 1 und 2 zum UVPG Ortsgemeinde: Kettig Gemarkung:

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,

Mehr

Erhalt der Bodenvielfalt. Besonderer Schutz seltener Böden. Schutz vor Bodenverlust (Erosion) Schutz der Bodenfunktionen und ihrer Leistungsfähigkeit

Erhalt der Bodenvielfalt. Besonderer Schutz seltener Böden. Schutz vor Bodenverlust (Erosion) Schutz der Bodenfunktionen und ihrer Leistungsfähigkeit BODEN 2.1.1.; 2.1.2.; 2.1.3; 2.1.4. und 2.1.10 2.1.1.; 2.1.2.; 2.1.3; 2.1.4. und 2.1.10 2.1.1.; 2.1.2.; 2.1.3; 2.1.4 2.1.1.; 2.1.2.; 2.1.3; 2.1.4 Erhalt der Bodenvielfalt Besonderer Schutz seltener Böden

Mehr

Unterlagen zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls bezüglich einer UVP-Pflicht

Unterlagen zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls bezüglich einer UVP-Pflicht Unterlagen zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls bezüglich einer UVPPflicht Standort für einen Verbrauchermarkt in der Gemeinde Kirchlinteln, Landkreis Verden ausgearbeitet im Auftrag der Gemeinde

Mehr

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS INHALT: Satzung, Begründung und Umweltbericht DATUM: 30.08.2018 VORHABENSTRÄGER: Gemeinde Oberpöring Niederpöring 23

Mehr

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNGSPLAN 1 ERLÄUTERUNGEN SEPTEMBER 2001 Ortsgemeinde Weingarten Baugebiet "Sportgelände" SCHARA + FISCHER BÜRO FÜR STADTPLANUNG UND ARCHITEKTUR MAX-VON-SEUBERT-STRASSE

Mehr