Stadt Bad Wünnenberg. gem. 13a BauGB. Ortsteil Fürstenberg
|
|
- Dominik Hummel
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stadt Bad Wünnenberg Begründung zum Bebauungsplan Nr. 14 Hedderhagen IV (Bebauungsplan der Innenentwicklung) gem. 13a BauGB Ortsteil Fürstenberg Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald Büren Verfahrensschritt: Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden gem. 3 (2) und 4 (2) BauGB 05/17
2 I Begründung I NH AL T S V E R Z EI CHNI S 1 Allgemeine Vorbemerkungen / Planungsanlass Allgemeine Planungsvorgaben Räumlicher Geltungsbereich Flächennutzungsplan Fachplanungen Verfahren Planinhalt Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung/ Bauweise Überbaubare Flächen Grünordnung Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanalgen Erschließung Ver- und Entsorgung Sonstiges Denkmal- und Bodendenkmalpflege Altlasten Immissionsschutz Umweltbelange und Artenschutz Monitoring... 9 Anlagen: Berechnung der Geräuschsituation im Rahmen der Erstellung eines Bebauungsplanes für einen Kindergarten sowie Wohngebiet in Bad Wünnenberg OT Fürstenberg (BPlan Hedderhagen IV); Ingenieurbüro M. Rahm, Gütersloh im Februar 2017 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag/ Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan Nr. 14 Hedderhagen IV OT Fürstenberg in Bad Wünnenberg; Büro für Landschaftsplanung Mestermann, Warstein im Mai
3 1 Allgemeine Vorbemerkungen / Planungsanlass Der Rat der Stadt Bad Wünnenberg hat in seiner Sitzung am die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14 Hedderhagen IV beschlossen. Auf Grund steigender Kinderzahlen im Stadtteil Fürstenberg und dem damit einhergehenden Bedarf an weiteren Kindergartenplätzen hat der Rat bereits in seiner Sitzung am beschlossen, einen neuen 3-gruppigen Kindergarten zu bauen und den Kindergarten Lummerland aufzugeben. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans soll nun die planungsrechtliche Voraussetzung für den Neubau des Kindergartens auf dem Grundstück Gemarkung Fürstenberg, Flur 39, Flurstück 269 geschaffen werden. Bislang weist der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Bad Wünnenberg das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche aus, so dass für die Schaffung eines entsprechenden Baurechts die Aufstellung dieses Bebauungsplans erforderlich wird. Der Bebauungsplan kann als so genannter Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB aufgestellt werden, da es sich um eine Nachverdichtung auf Grund der bestehenden Bebauung in westlicher, südlicher und östlicher Richtung handelt. Nach Rechtskraft des Bebauungsplans ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung gem. 13a (2) Nr. 2 anzupassen. Neben der planungsrechtlichen Absicherung des neugeplanten Kindergartens ist es das Ziel der Stadt Bad Wünnenberg im östlichen Bereich des Plangebiets sechs neue Bauplätze in einem Allgemeinen Wohngebiet auszuweisen, um die derzeitige und mittelfristige Baulandnachfrage zu decken. 2 Allgemeine Planungsvorgaben 2.1 Räumlicher Geltungsbereich Der Planbereich betrifft das Flurstück 264 der Flur 39 der Gemarkung Fürstenberg. Die Fläche befindet im Osten des Ortsteils Fürstenberg. Begrenzt wird der Planbereich im Westen durch die Straße Hedderhagen und das angrenzende Gewerbegebiet, nach Osten und Süden durch die angrenzenden Wohngebiete am Peter-Schmidt-Weg und am Brunnsteinweg. Auch nach Norden schließen sich an den Geltungsbereich Gewerbeflächen an
4 2.2 Flächennutzungsplan Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Wünnenberg wird der Planbereich gem. 5 (2) Nr. 9a als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Rahmen des Verfahrens nach 13a BauGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf dabei nicht beeinträchtigt werden. Dies ist durch die Festsetzungen des Bebauungsplans zu Art und Maß der baulichen Nutzung nicht der Fall. Der Flächennutzungsplan ist daher im Wege der Berichtigung anzupassen. Die landesplanerische Zustimmung gem. 34 Landesplanungsgesetz NW zu dieser geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Schreiben vom Az durch die Bezirksregierung Detmold erteilt. 2.3 Fachplanungen Der Planbereich befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplan Büren-Wünnenberg, der seit dem rechtskräftig ist. Da sich das Plangebiet im Innenbereich des Ortsteils Fürstenberg befindet, trifft der Landschaftsplan keine Festsetzungen für diese Fläche. 3 Verfahren Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB durchgeführt. Die Anwendung dessen ist möglich, da der Bebauungsplan einer Maßnahme der Innenentwicklung dient, eine Größe der Grundfläche von weniger als qm festgesetzt wird, durch das Verfahren kein Vorhaben begründet wird, das der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Die o.g. Kriterien müssen vorliegend als erfüllt betrachtet werden. Dass der Bebauungsplan einer Maßnahme der Innenentwicklung dient, ergibt sich daraus, dass das Plangebiet nach Westen, Osten und Süden von Bebauung umgeben ist. Durch den geplanten Kindergarten und die Baugrundstücke kann der Ortsteil Fürstenberg nachverdichtet werden. Zudem bleibt die Grundfläche des Geltungsbereichs hinter der in 13a BauGB angegebenen Flächengröße zurück. Auch wird kein Vorhaben vorbereitet, welches der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes unterliegt, da keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgebieten gemäß 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB liegen nicht vor, da keine Ausdehnung in die Landschaft vorgesehen ist. Daraus resultierend kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden
5 4 Planinhalt 4.1 Art der baulichen Nutzung Auf Grund der vorhandenen gewerblichen Nutzung westlich des Plangebiets und den damit einhergehenden Immissionen wird der westliche Bereich des Geltungsbereichs als Mischgebiet festgesetzt. Der östliche Teilbereich wird hingegen wie die südlich und östlich anschließenden Flächen außerhalb des Geltungsbereichs als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Zulässigkeit des Allgemeinen Wohngebiets beurteilt sich nach 4 BauNVO. Im festgesetzten Mischgebiet nach 6 BauNVO ist folgende Nutzungen zulässig: 1. Wohngebäude, 2. Geschäfts- und Bürogebäude, 3. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 4. sonstige Gewerbebetriebe, 5. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. nicht zulässig sind: 1. Gartenbaubetriebe 2. Tankstellen 3. Vergnügungsstätten im Sinne des 4a (3) Nr. 2 BauNVO. Der Ausschluss von Vergnügungsstätten erfolgt vor dem Hintergrund, dass die bereits vorhandene Nutzung innerhalb der Ortslage von Fürstenberg über eine hohe Qualität verfügt und mit der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in diesem Bereich die Gefahr verbunden ist, dass es zu einem trading-down Effekt kommt. Aufgrund der Struktur solcher Vergnügungsstätten ist in aller Regel mit einem Nachtbetrieb und einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Dadurch kann die Qualität des Gebietes negativ beeinflusst werden. Diese mögliche Entwicklung ist städtebaulich und aus stadtentwicklungspolitischer Sicht nicht gewünscht. Der Ausschluss von Tankstellen erfolgt vor dem Hintergrund, dass dadurch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen induziert wird, was dem Charakter des Gebietes zuwiderlaufen würde. Ebenso werden Gartenbaubetriebe aufgrund der unmittelbaren Nähe zu dem Allgemeinen Wohngebiet für nicht zulässig erklärt. 4.2 Maß der baulichen Nutzung/ Bauweise Allgemeines Wohngebiet Um keinen den Charakter der umgebenden Bebauung sprengenden Mietwohnungsbau zu ermöglichen, der die Eigenart des überwiegend durch Einfamilienhäuser charakterisierten Siedlungsbereiches stört, wird die Anzahl der Wohnungen pro Wohngebäude auf 2 begrenzt. Damit wird gewährleistet, dass Einliegerwohnungen möglich sind. Ebenso wird die Bauweise so festgelegt, dass nur Einzelhäuser und Doppelhäuser zulässig sind
6 Bei einer festgesetzten GRZ (Grundflächenzahl) von 0,3 und einer GFZ (Geschoßflächenzahl) von 0,5 sowie einer max. 2-geschossigen Bebauung wird den Bauherren ein ausreichend großer Spielraum gegeben. Um jedoch zu verhindern, dass zweigeschossige Gebäude mit einem großzügig ausgebauten Dachgeschoss entstehen, die dann im ihrem Erscheinungsbild sich störend auf die Umgebung auswirken, wird die max. Gebäudehöhe auf 370,5m über Normalhöhennull (NHN) begrenzt. Als oberster Bezugspunkt gilt die Oberkante der Dachkonstruktion. Ausnahmsweise darf die maximale Gebäudehöhe durch untergeordnete Bauteile (z. B. Kamin) überschritten werden, wenn diese das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen. Dieses ermöglicht z.b. ein eingeschossiges Gebäude mit einem Steildach aber auch eine zweigeschossige Bauweise mit einem relativ flach geneigten Dach. Damit werden im Plangebiet analog zu den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 13 Hedderhagen III Gebäudehöhen um die 9,50m ermöglicht. - Mischgebiet Als Übergangsbereich zwischen der geplanten Wohnbebauung und dem Gewerbegebiet westlich des Geltungsbereiches wird der westliche, an der Straße Hedderhagen gelegene Bereich als Mischgebiet gem. 6 BauNVO festgesetzt. Bei einer festgesetzten GRZ (Grundflächenzahl) von 0,6, einer GFZ (Geschoßflächenzahl) von 0,8 und einer max. 2-geschossige Bebauung lassen sich mischgebietstypische Nutzungen realisieren. Hier wird die Anzahl der Wohnungen pro Wohngebäude auf 4 Wohnungen festgesetzt. Um zu verhindern, dass auch hier Gebäude entstehen, die sich in ihrem Erscheinungsbild störend auf die Umgebung auswirken, wird analog zum Allgemeinen Wohngebiet eine max. Gebäudehöhe von 370,5m über Normalhöhennull festgesetzt. 4.3 Überbaubare Flächen Die mittels Baugrenzen definierten überbaubaren Grundstücksflächen sind so gefasst, dass die Gebäude den Vorstellungen der Bauherren entsprechend errichtet werden können. Ihre Größe erlaubt einen rel. großen Spielraum hinsichtlich der Stellung und Ausrichtung der Gebäude auf dem Grundstück. 4.4 Grünordnung Zu Durchgrünung des Baugebietes wird festsetzt, dass gem. der GRZ im Allgemeinen Wohngebiet 30% des Grundstücks versiegelt werden dürfen. Auf den verbleibenden 70% sind Zier- und Nutzgärten mit > 50 % aus heimischen Gehölzen anzulegen
7 4.5 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanalgen Für den ruhenden Verkehr müssen je Wohneinheit auf dem eigenen Grundstück zwei Stellplätze nachgewiesen werden. 5 Erschließung Durch das vorhandene Straßennetz ist das gesamte Plangebiet bereits über die Straße Hedderhagen erschlossen. Die innere Erschließung des Baugebiets erfolgt über eine 6m breite Stichstraße, die zunächst in West-Ost-Richtung und dann in Nord-Süd-Richtung verläuft. Diese endet in einem Wendehammer mit einer Breite von 15,5m. Der Wendehammer ist für Fahrzeuge bis zu einer Länge von 9m (2-achsiges Müllfahrzeug) ausgelegt. 6 Ver- und Entsorgung Durch den westlich angrenzenden Gewerbebetrieb ist die Straße Hedderhagen bereits an die Stromversorgung durch die Westnetz GmbH angeschlossen. Da die Lage der Versorgungsleitungen ständigen Veränderungen unterworfen ist, ist spätestens zehn Tage vor Bauausführung mit dem Netzbezirk Büren, Bühl 31, Büren Tel.: /609-0, Kontakt aufzunehmen. Von dort wird die genaue Lage der Leitungen angezeigt. Neue Leitung sind in das Gebiet zuführen. Die Wasserversorgung wird durch das Wasser- und Abwasserwerk der Stadt Bad Wünnenberg sichergestellt. Eine Gasversorgung ist durch das Westfalen Weser Netz grundsätzlich möglich. Entsprechende Leitungen sind in das Plangebiet zuführen. Die Abwasserentsorgung wird im Trennsystem erfolgen. In der Straße Hedderhagen befinden sich sowohl ein Schmutzwasser- als auch ein Regenwasserkanal. Geplant ist es die neu zu verlegenden Leitungen möglichst an die Kanäle im Hedderhagen anzuschließen. Im Rahmen des Ausbaus sind die genaue Lage und der Verlauf der Ver- und Entsorgungsleitungen mit den Versorgungsträgern und dem Abwasserwerk der Stadt Bad Wünnenberg im Detail abzustimmen
8 7 Sonstiges 7.1 Denkmal- und Bodendenkmalpflege Im Baugebiet befinden sich keine Baudenkmale. Bodendenkmale sind nicht bekannt und auch nicht erkennbar. Trotzdem ist folgendes zu beachten: Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauern, alte Gräben Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt Bad Wünnenberg als Untere Denkmalbehörde und/oder dem LWL Archäologie für Westfalen, Außenstelle Bielefeld, Am Stadtholz 24a (Tel. 0521/ ; Telefax 0521/ ; unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten ( 15, 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von der Denkmalbehörde freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschungen bis zu sechs Monate in Besitz zu nehmen ( 16 (4) Denkmalschutzgesetz NW). 7.2 Altlasten Altlasten sind im Plangebiet nicht bekannt. Sollten sich dennoch bei Baumaßnahmen Hinweise auf eine Belastung des Bodens, der Bodenluft oder des Grundwassers ergeben, ist die Untere Abfallbehörde des Kreises Paderborn (Tel.: 05251/308-0) unverzüglich zu informieren. 7.3 Immissionsschutz Die immissionsschutzrechtliche Situation im Plangebiet ist charakterisiert durch die umgebende Nutzung. Im Westen unmittelbar angrenzend zum Plangebiet befindet sich ein Gewerbebetrieb. Nördlich des Vorhabens grenzt eine Freifläche an das Plangebiet. Hieran schließt sich ein Steinmetzbetrieb an. Südlich sowie östlich grenzt ein bestehendes Wohngebiet an das Plangebiet. Aufgrund der nachbarschaftlichen Gewerbebebauung wurde für die Aufstellung dieses Bebauungsplans ein Geräuschgutachten durch das Ingenieurbüro M. Rahm aus Gütersloh erstellt. Die durchgeführten Berechnungen haben gezeigt, dass an den berechneten Immissionspunkte IP1 bis IP4 (IP1: Pater-Wilhelm-Schmidt-Weg 1, IP2: Pater-Wilhelm-Schmidt-Weg 7, IP3: Plangebiet-Süd, IP4: Plangebiet-Nord) die angesetzten Orientierungswerte (Tag/Nacht) für ein Mischgebiet bzw. Allgemeines Wohngebiet der DIN und TA Lärm eingehalten - 8 -
9 werden. Der Entwicklung der Bauflächen stehen also keine immissionsschutzrechtlichen Gründe entgegen. 8 Umweltbelange und Artenschutz Da der Bebauungsplan keine Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben begründet, wird von der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen. Des Weiteren gelten in den Fällen des 13a (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung eines Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des 1a (3) Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Im Rahmen des Verfahrens nach 13 a BauGB werden jedoch Aussagen zu den artenschutzrechtlichen Belangen gefordert. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag wurde durch das Büro für Landschaftsplanung Mestermann erstellt und kommt zu folgendem Ergebnis: Die geplante Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14 Hedderhagen IV der Stadt Bad Wünnenberg, Ortsteil Fürstenberg löst unter Berücksichtigung der nachfolgenden Vermeidungsmaßnahmen keine Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG aus. Zur Vermeidung der Verbotstatbestände sollte eine Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetationsbeständen auf Zeiten außerhalb der Brutzeit (01. März bis 30. September) erfolgen. Räumungsmaßnahmen sämtlicher Vegetationsflächen sollten dementsprechend nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchgeführt werden. Im Falle nicht vermeidbarer Flächenbeanspruchungen außerhalb dieses Zeitraums kann durch eine umweltfachliche Baubegleitung sichergestellt werden, dass bei der Entfernung von Vegetationsbeständen oder des Oberbodens die Flächen frei von einer Quartiernutzung durch Vögel sind. Die Aktivitäten der Baumaßnahme (Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Materiallagerung etc.) sollen auf zukünftig überbaute Bereiche beschränkt werden. Damit kann sichergestellt werden, dass zu erhaltende Vegetationsbestände der näheren Umgebung vor Beeinträchtigung geschützt sind und auch weiterhin eine Funktion als Lebensraum übernehmen können. 9 Monitoring Im vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB ist 4c BauGB (Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung der Bauleitpläne auftreten) nicht anzuwenden. Ein Monitoring findet daher im vorliegenden Fall nicht statt
10 Aufgestellt: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald Büren im Mai 2017 Stadt Bad Wünnenberg Der Bürgermeister Bad Wünnenberg, Dipl.-Ing. Markus Caspari H:\Projekte\091-Bad Wünnenberg\ B-Plan Fürstenberg Nr. 14, Hedderhagen IV\!03 Entwurf\Begründung_Entwurf.doc
11 Anlagen
Stadt Bad Wünnenberg. gem. 13 BauGB. Ortsteil Fürstenberg
Stadt Bad Wünnenberg Begründung zur 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 Hedderhagen IV gem. 13 BauGB Ortsteil Fürstenberg Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher
MehrStadt Delbrück. Erstellt von Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald Büren. Verfahrensschritt:
Stadt Delbrück Begründung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 106 Betreutes Wohnen Ostenland (B-Plan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB) Erstellt von Hoffmann & Stakemeier Ingenieure
MehrStadt Lichtenau. Begründung zur
Stadt Lichtenau Begründung zur 102. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lichtenau OT Holtheim Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Verfahrensstand:
MehrStadt Bad Wünnenberg. Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 In der Baake, OT Leiberg 09/18
Stadt Bad Wünnenberg Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 In der Baake, OT Leiberg Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Verfahrensschritt:
MehrGemeinde Borchen. Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 Hilgenthal
Gemeinde Borchen Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 Hilgenthal Erstellt von Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Verfahrensschritt: Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrBebauungsplan Nr. II/2/61.00
Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Alten- und Pflegeheim Meierfeld Angabe der Rechtsgrundlagen Textliche Festsetzungen, Planzeichenerklärungen, sonstige Darstellungen und Hinweise - Vorentwurf - A - 5 Angabe
MehrStadt Lichtenau. Begründung zur 103. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lichtenau OT Atteln 10/17
Stadt Lichtenau Begründung zur 103. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lichtenau OT Atteln Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Verfahrensstand:
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
Mehr3. März Gemeinde Reken. Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich "Hülsten"
Gemeinde Reken Maßstab 1 :25.000 Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich "Hülsten" 3. März 2005 3 Ausfertigungen. Ausfertigung 2 Gemeinde Reken Satzung über die
MehrGemeinde Altenbeken. Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 An der Beke (B-Plan der Innenentwicklung gem.
Gemeinde Altenbeken Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 An der Beke (B-Plan der Innenentwicklung gem. 13 a BauGB) Erstellt von Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7
MehrGemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB
Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:
MehrStadt Delbrück. Erstellt von Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald Büren. Verfahrensschritt: Satzungsfassung gem.
Stadt Delbrück Begründung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 105 Seniorenwohnanlage Sudhagen (B-Plan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB) Erstellt von Hoffmann & Stakemeier Ingenieure
MehrS T A D T V R E D E N
S T A D T V R E D E N Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße, Teil 2 Wissing Esch Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3
MehrGemeinde Neuenkirchen
Gemeinde Neuenkirchen Kreis Steinfurt 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a Hauptstraße Nord - 2. Abschnitt mit örtlicher Bauvorschrift Geobasisdaten Kreis Steinfurt 2018 Begründung gemäß 13a i. V.
MehrStadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan
Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro
MehrGroße Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan
Große Kreisstadt Traunstein Bebauungsplan Wolkersdorf Hohensteinstraße Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB und 13 b BauGB Begründung 1 Planstand 18.07.2017 Inhaltsverzeichnis Begründung
MehrStadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung
Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich
MehrBebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße
Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Begründung gemäß 2 a BauGB Gemeinde Burscheid Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Gemarkung Burscheid Flur 73 Flurstück 17, 468, 470, 525,
MehrAnlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung
Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION
MehrStädtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!
Vorlesungsthema! Städtebaurecht BauGB 34 Vorlesungsthema! Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Bauleitplanung! Teil 1 BauGB: Aufgabe
MehrGEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung
GEMEINDE HÜNXE zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom 11.10.2017 Exemplar zur öffentlichen Auslegung Inhalt 1 Veranlassung und Erforderlichkeit 5 2 Rechtsgrundlagen 5
MehrBegründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde
Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies
MehrBebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung
Begründung und Umweltbericht Stadt Jülich Planungsamt Inhaltsverzeichnis Seite 1. Planungsvorgabe 3 1.1 Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 3 1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes 3 1.3
MehrOrtsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB
Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:
MehrGemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg
Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012
MehrGemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung
Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
MehrS T A D T V R E D E N
S T A D T V R E D E N Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 115 Grenzüberschreitendes Dienstleistungszentrum Gaxel Stand: Frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Inhalt 1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes
Mehr4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR BUNGERN - Begründung
1 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 6.2 - BUNGERN - Begründung vom 27.04.2017 1. Erfordernis der Planaufstellung Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6.2 Bungern ist für die Grundstücke des ehemaligen
MehrStadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung
Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 3 "Dorffeld II" in Delbrück-Mitte, 9. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrStadt Geseke. Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans SO 1 Ortsteil Geseke 09/18
Stadt Geseke Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans SO 1 Ortsteil Geseke Erstellt von Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Verfahrensschritt: Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrGemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn
Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
MehrAnlage 2. Stadt Soest. Bebauungsplan Nr. 123 C. Ingrid-Kipper-Weg" M. 1:500
Stadt Soest Bebauungsplan Nr. 123 C Ingrid-Kipper-Weg" M. 1:500 Anlage 2 Festsetzungen, Zeichenerklärungen, Hinweise Festsetzungen gem. 9 BauGB Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1. Änderung des
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
Mehr424750, Beb.-Plan Änderung
b 9 77 5 069 570650,000000 70 570600,000000 76 69 695 7 5a 5 a 9 GRZ 0, I o E 775 777 SD 570550,000000 Beethovenstraße 650,000000 696 776 WA 0,5 66 a 697 760 89 80 Joseph-Haydn-Weg b 0 8 6 9 95 96 58 580
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 88 "Weststadt" in Delbrück-Mitte, 3. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.
MehrSATZUNG NACH 34 (4) S. 1 NR. 3 STADTTEIL NIEDERLAASPHE, UNTERM KATZENSTEIN Seite 1. Inhaltsverzeichnis
STADTTEIL NIEDERLAASPHE, UNTERM KATZENSTEIN Seite 1 Inhaltsverzeichnis der Begründung zur 11. Änderung der Satzung der Stadt Bad Laasphe gem. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Niederlaasphe,
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 12 a "Himmelreich" in Delbrück-Mitte, 7. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrSATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN
Auszug aus der topographischen Karte. GeoBasis DE/M-V 2017 SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Oberhagen" für den östlichen Teilbereich des Baufeldes
MehrBeschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen
Beschreibung des Vorhabens Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB Gemeinde Bad Essen Landkreis Osnabrück Bebauungsplan Nr. 48 B Maschweg Geschäftsstelle Osnabrück Am Schölerberg 6 Telefon: 0541/957
MehrSTADT NIDDERAU Stadtteil Ostheim
STADT NIDDERAU Stadtteil Ostheim 1. Änderung Bebauungsplan In den Borngärten - Satzung - Aufgestellt im Auftrag der Stadt Nidderau Stand: 30.11.2017 INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG... 3 1.1. Lage und
MehrStadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung
Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung nördlich Langenbrücker Straße, östlich Brauerstraße/Domstraße für das Gebiet der ehemaligen Neuapostolischen
MehrMarkt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch
Markt Sulzbach a. Main Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Grüne Lunge Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Planverfasser Stand 01.03.2016 STADTPLANUNG ENERGIEBERATUNG Mühlstraße 43 63741
Mehrzum Bebauungsplan Nr Gebiet: nördlich Thüringsberg
1 DIE OBERBÜRGERMEISTERIN Fachdienst Bauordnung und Bauleitplanung ENTSCHEIDUNGSBEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 614 - Gebiet: nördlich Thüringsberg gem. 2a i. V. m. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der
MehrBegründung zum Entwurf
COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1
ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...
MehrStadt Lichtenau. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 66 Torfbruchstraße III. -Entwurf - 09/18
Stadt Lichtenau Begründung zum Bebauungsplan Nr. 66 Torfbruchstraße III Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Verfahrensschritt: Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrBEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.2.2017 STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BÜRO KELLER LOTHRINGER
MehrGEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem.
GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF gem. 35 Abs. 6 BauGB - vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB - BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Entwurf: 16.03.2018 Entwurfsverfasser:
MehrBebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung
Bebauungsplan Berland 1. Teil - 1. Änderung gemäß 13a BauGB Beb.-Plan Nr. Nf 320/16 Begründung 1 Anlass des Bebauungsplanänderungsverfahrens In Zeiten des wirtschaftlichen Wandels müssen Kommunen bedarfsgerechte
Mehr422600, Beb.-Plan 56. Kirchnerstraße
4 4500,000000 4550,000000 4600,000000 436 386 5 3 8 6 30 385 3 Beb.-Plan 56 383 38 384 4 6 358 38. Änderung 36 EINLEITUNGSBESCHLUSS Die Einleitung des beschleunigten Verfahrens zur. Änderung des Bebauungsplanes
MehrBegründung. zum. Bebauungsplan Nr. 216
Landkreis Verden Begründung zum Bebauungsplan Nr. 216 Gebiet im Bereich zwischen den Straßen Bierdener Marsch (früher Marschstraße), Heinrich-Fahrenholz-Straße, Am Kiebitzberg und Straße Auf der Wurth
MehrGemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg
Kreis Herzogtum Lauenburg Gebiet: Östlich des vorhandenen Gewerbegebietes mit der Gemeindestraße 'Kurzenlanskoppel', südöstlich der Landesstraße 220, östlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 10 Begründung
MehrBekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim
Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Ergänzungssatzung zur Erweiterung der Firma Kardex Remstar Produktion Deutschland GmbH Auf Grund von 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung
MehrGrundzüge der Planung
GEMEINDE HESEL Landkreis Leer Bebauungsplan Nr. HE 8 Wohnpark Stikelkamper Straße Gem. 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften Grundzüge der Planung Vorentwurf November 2017 Planungsbüro Diekmann & Mosebach
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
MehrBad Feilnbach Lkr. Rosenheim
Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen
Mehr45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB
STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,
MehrBegründung Stadt Brilon 2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 73 Kurgebiet (Bereich Forellenpark
Begründung Stadt Brilon 2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 73 Kurgebiet (Bereich Forellenpark Übersichtskarte: ohne Maßstab Inhalt 1 LAGE DES PLANGEBIETES 3 2 PLANUNGSANLASS 3 3 VORGABE
MehrStadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach
Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach für die Fl. Nrn. 1200/9 und 1137/21 (Bauflächen-Nr. 41), Gemarkung Freilassing B E G R Ü N D U N G Lerach Planungs-GmbH
MehrStadt Haselünne Landkreis Emsland
Landkreis Emsland Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.1 Industriegebiet Lähdener Straße 1. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und
MehrBAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:
STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-
MehrStadt Tecklenburg. Bebauungsplan Nr. 13 Südlich der Rosenstraße 2. Änderung. Begründung. beschleunigtes Verfahren gem. 13a BauGB
OT Leeden Kreis Steinfurt Bebauungsplan Nr. 13 Südlich der Rosenstraße 2. Änderung beschleunigtes Verfahren gem. 13a BauGB - öffentliche Auslegung - Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB M. 1:5000 INHALTSVERZEICHNIS
MehrAufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg
Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3
MehrGemeinde Anröchte. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 42 Vor den Birken III,
Gemeinde Anröchte Begründung zum Bebauungsplan Nr. 42 Vor den Birken III, Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:
GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.
MehrGEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG
GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße
MehrStadt Geseke. Begründung zum Bebauungsplan GE IIa Kahrweg / Hölter Weg,
Stadt Geseke Begründung zum Bebauungsplan GE IIa Kahrweg / Hölter Weg, Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrBezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme
MehrBegründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3.
Begründung zur 3. Änderung des BP 20.08 Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite - 1 - Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 20.08 Römerstraße (20.08/03) Stadt: Remagen Gemarkung:
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Aufstellung des Bebauungsplanes 1.1 Aufstellungsbeschluß 1.2 Planbereich
Inhaltsverzeichnis 1. Aufstellung des Bebauungsplanes 1.1 Aufstellungsbeschluß 1.2 Planbereich 2. Planungsvorgaben 2.1 Gebietsbeschreibung 2.2 Vorhandene Nutzung 2.3 Festsetzungen 3. Planung 3.1 Planungsgröße
MehrGEMEINDE BAHRENBORSTEL
1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren
MehrBEGRÜNDUNG. GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB)
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 19.10.2017 GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB) BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE
MehrStand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.
GEMEINDE SCHMELZ ORTSTEIL PRIMSWEILER BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS ZU DEN EICHEN im beschleunigtes Verfahren gem. 13 a BauGB Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung
MehrBegründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"
Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,
MehrGemeinde Hosenfeld, Ortsteil Hosenfeld
Gemeinde Hosenfeld, Ortsteil Hosenfeld 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 15 Ortsmitte - Herrleinweg Begründung Fassung Satzung: Verfahrensübersicht: 01.02.2018 Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des
MehrStadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße
Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen Bebauungsplan Nr. D 27 3. Änderung für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung Stadt Euskirchen, Bebauungsplan Nr.
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB
B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung
Anlage 3 zum Beschluss Nr. B697-37/13 vom 16.12.2013 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB ohne Umweltbericht Begründung Universitäts-
MehrGEMEINDE BAD WIESSEE
GEMEINDE BAD WIESSEE BEBAUUNGSPLAN NR. 64 "KLINIK JÄGERWINKEL" Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Teil A - Planzeichnung mit Textteil Teil B - Begründung Norden Maßstab 1:1000 0 m 50 m 100 m von
MehrBebauungsplan "Marienburger Straße 12-16" Begründung STADT PFORZHEIM. Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan "Marienburger Straße 12-16" Begründung Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Fassung
MehrStadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk
Stadt Bad Wilsnack Begründung Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Planungsstand Satzungsexemplar Mai 2013 erarbeitet: Ingenieurgruppe
MehrEntwurf. Bebauungsplan. Westlich neues Feuerwehrhaus, Gemeinde Benediktbeuern. - Begründung -
Bebauungsplan Westlich neues Feuerwehrhaus, Gemeinde Benediktbeuern - Begründung - Gemeinde Benediktbeuern Prälatenstraße 7 83671 Benediktbeuern Tel. 08857/69130 Fax 08857/691313 E-Mail: info@benediktbeuern.de
MehrGemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof
1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof Kartenausschnitt Geoportal MV Stand: 24.10.2018 Entwurf Stand: 17.10.2018 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2
MehrSTADT GERSFELD (RHÖN)
Übersichtsplan ohne Maßstab STADT GERSFELD (RHÖN) Stadtteil Obernhausen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Am Spielberg" Entwurf 04. Juli 2016 Wienröder Stadt Land Regional Tel: 06656/503146 www.herget-wienroeder.de
MehrStand: Entwurf November 2015 BV 15794
Gemeinde Bad Feilnbach Landkreis Rosenheim Bebauungsplan Nr. 52 Umfeld Blumenhofklinik 1.Änderung für die Flur-Nummern 50/10, 50/16-18, 63T Begründung Bearbeitung: Werner Schmidt Mühlenstraße 20a Tel.:
MehrStadt Bad Wünnenberg. gem. 12 BauGB. Ortsteil Bleiwäsche
Stadt Bad Wünnenberg Begründung zum Bebauungsplan Schlosshotel Sophia (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gem. 12 BauGB Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren
MehrBebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße
STADT GESEKE Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße der Stadt Geseke Begründung Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und Beteiligung Träger öffentlicher Belange
MehrGemeinde Offenbach/Queich
Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN OST 11. ÄNDERUNG I M V E R E I N F A C H T E N V E R F A H R E N - BEGRÜNDUNG Satzungsexemplar September 2013 Projekt 841 Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN
MehrOffenau. Ziegelhütte. Entwicklungssatzung. Begründung. Gemeinde. Landkreis Heilbronn. Gemarkung Offenau. Planstand:
Gemeinde Offenau Landkreis Heilbronn Entwicklungssatzung Ziegelhütte Gemarkung Offenau Begründung Planstand: 15.06.2015 KOMMUNALPLANUNG TIEFBAU STÄDTEBAU Dipl.-Ing. (FH) Guido Lysiak Dipl.-Ing. Jürgen
MehrSTADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping
STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:
MehrBebauungsplan Ohrenberg 2. Änderung
Bebauungsplan Ohrenberg 2. Änderung Maßnahme der Innenentwicklung ( 13a BauGB) B e g r ü n d u n g aufgestellt: 03.07.2014 Entwurfsverfasser: Inhalt 1 Anlass und Ziel der Planung 3 2 Planungserfordernis
MehrBeschlussvorlage. Gremium Sitzung am Öffentlich / nicht öffentlich Ausschuss für Stadtgestaltung und Planung
Beschlussvorlage Amt: Amt für Stadtplanung und - entwicklung TOP: Vorl.Nr.: V/2013/3215 Anlage Nr.: Datum: 29.08.2013 Gremium Sitzung am Öffentlich / nicht öffentlich Ausschuss für Stadtgestaltung und
MehrBebauungsplan Stapeler/ Altenberger Straße Änderung Begründung
Bebauungsplan Stapeler/ Altenberger Straße - Begründung Verfahren gem. 13a BauGB 1 Änderungsbeschluss und Änderungsverfahren 3 Inhaltsverzeichnis 2 Räumlicher Geltungsbereich 3 3 Derzeitige Situation und
MehrGemeinde Schutterwald. 4. Änderung Bebauungsplan. 1m neuen Feld~~
4. Änderung Bebauungsplan 11 1m neuen Feld~~ im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB ohne Umweltbericht Satzung in der Fassung vom 10.01.2014 bestehend aus: Satzungstext Übersichtskarte mit Geltungsbereich
MehrAmtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung
Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom 25.03.2009 Seite 1 01 Satzung über die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Erweiterung Bahnhofstraße vom 18. März 2009 Gemäß den 10 und 13
Mehr- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung
- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3
Mehr