Caritasverband für das Bistum Aachen e.v. Bereich Facharbeit und Sozialpolitik Kapitelstraße 3, Aachen Telefon 0241/
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- Gregor Christoph Koenig
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1 Caritasverband für das Bistum Aachen e.v. Bereich Facharbeit und Sozialpolitik Kapitelstraße 3, Aachen Telefon 0241/ im Februar 2012 Infodienst Soziale Sicherung und Integration Januar/Februar 2012 Arbeit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarktpolitik Armut Allgemeine Sozialberatung Migration / Integration Prekäre Lebenslagen Schuldnerberatung Sucht Existenzsicherung zwischen Suppenküche und Rechtsanspruch Soziale Sicherung & Integration 1
2 Liebe Leserinnen und Leser, das Jahr 2012 hat turbulent begonnen. Wieder wird ein neuer Bundespräsident gewählt, die Diskussionen über weitere Rettungspakete für Griechenland sind in vollem Gange und ebben auch nach der jüngsten Entscheidung zum zweiten Rettungspaket nicht ab. Wie sieht die Zukunft des Euros aus? Was heißt das für die Konjunktur? Wird es eine Inflation geben? Viele Fragen, die die Sorge um die Zukunft und das Wohlergehen der Menschen ausdrücken. Steigende Preise, vor allem die gestiegenen Energiekosten, führen dazu, dass mehr Menschen nicht mithalten können. In aktuellen Debatten taucht der Begriff der Energiearmut auf, wobei man sagen muss, arm an Energie sind wir gar nicht. Energie ist genug vorhanden. Es ist erstaunlich, dass z. B. Strom, ohne dass es Engpässe gäbe, immer teurer wird. Von daher müsste es mittlerweile eher heißen: Arm durch Energie! Immer mehr Energieversorger melden, dass die Zahl der Zahlungsstörungen und Stromsperren steigend ist. Alarmierend, wenn man bedenkt, welche massiven Konsequenzen z.b. Stromsperren für die Betroffenen haben. Keine Energie mehr geliefert zu bekommen heißt, täglich Ausgrenzung zu spüren! Sie macht die Betroffenen krank und damit wären wir dran an der Jahreskampagne der Caritas Armut macht krank! Menschen, die unter den Folgen von Armut und Ausgrenzung leiden, haben eine wesentlich geringere Lebenserwartung und sind häufiger krank. Deutschland hat zwar eines der besten Gesundheitssysteme weltweit, aber auch hier ist Gesundheit abhängig von Bildung, Einkommen und Status. So lautet auch das Credo der Jahreskampagne: Jeder verdient Gesundheit! Das Thema der Jahreskampagne ist also aktueller denn je und umso wichtiger ist es, auch in den Diensten und Einrichtungen das Thema aufzugreifen und von der Politik zu fordern, Armut und Ausgrenzung zu bekämpfen, denn jeder verdient Gesundheit! Wir hoffen, auch in diesem Jahr Ihnen wieder interessante Beiträge in unserem Infodienst zu liefern und wünschen Ihnen Zeit und Gelegenheit zur Lektüre. Für das Team vom Infodienst, herzlich Ihr Roman Schlag Soziale Sicherung & Integration 2
3 * * * INFOS * * * INFOS * * * INFOS * * * INFOS * * * INFOS * * * INFOS Steuererstattung mindert ALG II Für die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende gilt das Zuflussprinzip: Alles, was dem/der Leistungsberechtigten nach dem ALG-II-Antrag zufließt, ist Einkommen. Alles, was schon vor der Antragstellung vorhanden war, ist Vermögen. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil andere Freibeträge gelten. Die Einkommensteuererstattung, die während des ALG-II-Bezugs zufließt, ist danach Einkommen, das den ALG-II-Anspruch mindert. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt und eine Verletzung des Grundrechts auf Eigentum verneint. Die Anrechnung verringere nicht den Anspruch auf Steuererstattung, sondern den auf ALG II. Sozialrechtliche Ansprüche genössen nur unter sehr engen Voraussetzungen grundrechtlichen Eigentumsschutz (BVerfG, Beschluss vom 8. November 2011, 1 BvR 2007/11). (neue caritas 1/2012) Heimaufenthalt führt nicht zu Getrenntleben Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Sozialhilfe zur Pflege, wenn ihnen oder ihren Ehe- oder Lebenspartnern die Übernahme der Pflegekosten aus dem eigenen Vermögen nicht zuzumuten ist. Die Heranziehung des Partners scheidet aus, wenn sie/er von der pflegebedürftigen Person getrennt lebt. Im konkreten Fall verlangte der Ehemann einer alzheimerkranken, im Pflegeheim lebenden Frau vom Sozialhilfeträger die Übernahme der Kosten, da er von seiner Frau getrennt lebe. Das Gericht sah das anders. Allein aus der Unterbringung in einem Pflegeheim folge keine Trennung. Davon sei erst bei einem nach außen erkennbaren Trennungswillen auszugehen, der aber nicht vorläge (LSG Hess, 5. Dezember 2011, AZ L 7 SO 194/09). (neue caritas 1/2012) Sozialgesetzgebung Änderungen zum Jahreswechsel Mehr Geld für Pflege Auf etwas mehr Geld dürfen pflegebedürftige Kranke bauen. Werden Sie zu Hause betreut, gibt es ab 2012 mit Pflegestufe I jetzt 235 Euro im Monat (bisher 225 Euro), bei Stufe II werden 440 Euro gezahlt (statt 430 Euro) und bei Stufe III erhalten Pflegebedürftige 700 Euro (bislang 685 Euro). Für Heimpatient(inn)en gibt es nur bei Pflegestufe III mehr Geld: Statt bisher Euro fließen künftig Euro monatlich, für Härtefälle Euro satt Euro. Kindergeld auch für Kinder im Bundesfreiwilligendienst und internationalen Jugendfreiwilligendienst Auch Eltern, deren Kinder Bundesfreiwilligendienst oder Internationalen Jugendfreiwilligendienst leisten, erhalten mit der Verabschiedung des Betreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes Kindergeld. Diese Regelung tritt rückwirkend zum in Kraft, so dass nun über offene Fälle entschieden werden kann und für die Zukunft Rechtssicherheit besteht. (neue caritas 2/2012) Neuer Referentenentwurf zur Änderung der Verbraucherinsolvenz Nachdem am ein Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen bekannt wurde, übersandte das Bundesjustizministerium mit vom einen neuen, innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmten Diskussionsentwurf mit Bearbeitungsstand an die Verbände und interessierte Kreise. Soziale Sicherung & Integration 3
4 Die Verbände haben nun bis zum Zeit, zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen. Das Bundesministerium der Justiz erhofft sich von den Stellungnahmen zum Entwurf insbesondere Beiträge zur Frage, ob die im Entwurf enthaltene Mindestbefriedigungsquote von 25 % sowie die vorgeschlagenen Zeitpunkte für die Erteilung einer vorzeitigen Restschuldbefreiung geeignet sind, den bezweckten Ausgleich zwischen den Interessen der Schuldner, der Gläubiger und der Landesjustizverwaltungen herbeizuführen, und ob mit der vorgesehenen Mindestbefriedigungsquote von 25 % das Ziel des Koalitionsvertrags erreicht werden kann, eine zweite Chance zu ermöglichen, oder ob die Mindestbefriedigungsquote hierfür niedriger angesetzt werden sollte, z. B. auf 15 % nach drei Jahren. Denkbar wäre auch, neben einer Abkürzung der Wohlverhaltensperiode auf drei und fünf Jahre eine weitere Stufe nach vier Jahren, z. B. in Höhe von 7,5 % zu schaffen. Damit könnte der Anreiz für Schuldner verstärkt werden, durch überobligatorische Leistungen zu einer frühzeitigen Entschuldung zu kommen, auch wenn sie die Mindestquote nach drei Jahren nicht erreichen können, so das Begleitschreiben des BMJ. (Forum Schuldnerberatung) P-Konto-Freibetrag bei gleichzeitiger Lohnpfändung Ist das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet, wird daher auf ein Pfändungsschutzkonto des Schuldners vom Arbeitgeber monatlich nur der unpfändbare Betrag überwiesen und weicht dieser ständig in unterschiedlichem Maße von den Sockelbeträgen des 850k Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 ZPO ab, kann das Vollstreckungsgericht den Freibetrag gemäß 850k Abs. 4 ZPO durch Bezugnahme auf das vom Arbeitgeber monatlich überwiesene pfändungsfreie Arbeitseinkommen festsetzen. BGH, Beschluss vom , VII ZB 64/10 Bundesbank senkt Basiszinssatz Der Basiszinssatz nach 247 BGB wurde von der Bundesbank turnusmäßig neu festgesetzt und beträgt ab dem wieder 0,12 %. Somit beläuft sich der Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte nach 288 Abs. 1 BGB auf 5,12 %. (Forum Schuldnerberatung) Entscheidung des Bundessozialgerichtes zum Datenschutz Das BSG hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt (v B 14 AS 65/11 R), dass SGB II Träger nicht ohne Zustimmung des Leistungsbeziehers den Vermieter oder andere Dritte, wie Arbeitgeber, kontaktieren dürfen und Informationen abfragen dürfen. Die Leistungsträger sind vielmehr gehalten, die schutzwürdigen Interessen des Leistungsbeziehers zu beachten und daher vor Kontaktaufnahme mit dem Vermieter das Einverständnis des Leistungsberechtigten einzuholen. Näheres dazu unter: (Thomé Newsletter ). Privatinsolvenzen von Bundesbürgern über 60 Jahre steigen an Laut einer Analyse der Wirtschaftsauskunftei Bürgel hat die Zahl der Privatinsolvenzen in der Altersgruppe 60 Jahre und älter im letzten Jahr um 6,7% zugenommen. Allgemein waren die Insolvenzzahlen im Jahr 2011 in Deutschland eher um 5,8% rückläufig. Frauen ab 60 Jahren sind laut der aktuellen Auswertung stärker von Verbraucherinsolvenzen betroffen als Männer. Im Vergleich zu den männlichen Senioren, deren Anstieg 3,3 Prozent beträgt, liegt der Zuwachs bei den weiblichen Senioren bei deutlichen 12,3 Prozent. In absoluten Zahlen stiegen die Pleiten der Senioren von (2010) auf (2011). Betroffen von der Privatinsolvenz in der Altersgruppe 60 Jahre und älter sind vor allem Arbeitnehmer mit einem geringen Einkommen. Gerade bei den Frauen sind viele der Betroffe- Soziale Sicherung & Integration 4
5 nen geringfügig oder befristet beschäftigt oder arbeiten in Teilzeit. Neben dem weiter sinkenden Rentenniveau tragen auch Arbeitslosigkeit und Niedriglöhne dazu bei, dass immer mehr Menschen im Alter von Armut bedroht sind (Forum Schuldnerberatung). Zum guten Schluss: Der Buchtipp +++ Der Buchtipp +++ Der Buchtipp Heinz Bude/Thomas Medicus/Andreas Willisch (H.g) ÜberLeben im Umbruch Am Beispiel Wittenberge: Ansichten einer fragmentierten Gesellschaft Schrumpfende Städte, abgewickelte Firmen, prekäre Verhältnisse und was passiert mit den Menschen? Zwischen 2007 und 2010 machen sich Sozialwissenschaftler und Theaterschaffende auf den Weg nach Wittenberg in Brandenburg, einer Kleinstadt, ziemlich genau in der Mitte zwischen Hamburg und Berlin gelegen. Wittenberge war einst eine blühende Industriestadt mit dem modernsten Nähmaschinenwerk Europas. Anfang der 1990er Jahre wird abgewickelt: Innerhalb von Tagen verlieren Tausende ihren Arbeitsplatz, blühende (Industrie-)Landschaften verfallen zu staubigen Steffen. Die Menschen verlieren ihre Identität, ihren Stolz und ihre Heimat. Von ehemals EinwohnerInnen 1989 leben heute noch knapp in Wittenberge, und die Schrumpfung setzt sich fort. Wittenberge steht für Deindustralisierung, Fragmentierung der Gesellschaft, Entleerung. Was heißt das für die soziale Struktur? Bedeutet es Aufbruch oder Resignation; wer geht, wer bleibt? Wie wird das»überleben«organisiert? Was hält die Gesellschaft noch zusammen und was ist auch positiv an Umbrüchen? Geistes- und SozialwissenschaftlerInnen sowie Theaterschaffende und PerformancekünstlerInnen haben sich in Wittenberg eingerichtet und mit den Menschen gesprochen, Fotos gemacht, Theaterstücke entwickelt und Aufführungen organisiert. Dabei sind Wissenschaft und Kunst eine ungewöhnliche Verbindung eingegangen, die ganz neue Perspektiven auf gesellschaftliche Umbrüche hervorbringt. 360 Seiten mit 115 Abbildungen, 39,00 Gebunden, ISBN , Erschienen 2011 I m p r e s s u m Arbeit, Arbeitslosigkeit, Heinz Liedgens 0241/ hliedgens@caritas-ac.de Arbeitsmarktpolitik Armut Roman Schlag 0241/ rschlag@caritas-ac.de Allgemeine Sozialberatung Roman Schlag 0241/ rschlag@caritas-ac.de / Schuldnerberatung Prekäre Lebenslagen / Oskar Knops 0241/ oknops@caritas-ac.de Sucht Migration / Integration Thomas Kley 0241/ tkley@caritas-ac.de Verwaltung Beate Knuppertz Elfriede Winand 0241/ / bknuppertz@caritas-ac.de ewinand@caritas-ac.de Den Infodienst und weitere Informationen finden Sie auch unter Aachen, im Februar 2012 Soziale Sicherung & Integration 5
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