ebase News 28. November 2018

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1 ebase News 28. November 2018 Informationen und Termine zum Jahresende Änderungen beim Versand Jahresdepotauszug und Jahressteuerbescheinigung Sehr geehrter Vertriebspartner, mit dieser News erhalten Sie die wichtigsten Informationen und Termine zur Jahresendverarbeitung 2018 auf einen Blick. Zudem geben wir Ihnen einen Ausblick auf den bevorstehenden Versand des Jahresdepotauszuges und der Jahressteuerbescheinigung an unsere Kunden in Auf einen Blick 1. Übersicht und Termine zur Buchung der Depotführungsentgelte (DFE) Neue Depoteröffnungsanträge bis spätestens 17. Dezember 2018 einreichen 3. Freistellungsaufträge bis spätestens 17.Dezember 2018 einreichen oder ändern 4. Getrennter Jahresendversand 2018: Jahresdepotauszug im Januar und Jahressteuerbescheinigung im April 5. Steuerlicher Hinweis zu Fonds in Abwicklung 1. Buchung Depotführungsentgelt (DFE) 2018 Nachstehende Übersicht gibt Ihnen einen Überblick über die anstehende Buchung des Depotführungsentgeltes 2018 in der Depotvariante ebase und über deren unterschiedliche Abwicklung in Abhängigkeit von der entsprechenden Depot- und Kontokonstellation des Kunden. Preismodell Wie erfolgt die Belastung/Buchung des DFEs? Kunde hat ausschließlich ein Investmentdepot ohne Konto flex. select online/offline und standard online/offline. Die Belastung/Buchung erfolgt durch entsprechenden Verkauf von Investmentfondsanteilen. Hierbei wird in der Regel die zuletzt eröffnete Depotposition herangezogen, Kunde hat ein Investmentdepot und ein zugeordnetes Konto flex. flex basic, flex select, flex standard und flex premium. Abrechnung flex premium erstmals dieses Jahr. Bei ausreichender Deckung des Kontos flex erfolgt die Belastung des DFEs auf diesem Konto. Für die Ermittlung der ausreichenden Seite 1/5

2 falls kein anderslautender Auftrag vorliegt. Diese Transaktion ist nicht möglich, wenn die Depotposition des Kunden oder der Investmentfonds für Verkäufe gesperrt ist. In diesem Fall wird die nächstmögliche Depotposition herangezogen, die einen für die DFE- Belastung ausreichenden Bestand aufweist. Deckung wird hierbei das jeweilige Preismodell des Kundendepots berücksichtigt. (Beispiel: flex basic = 15, flex select = 30, flex standard = 45, flex premium = 65, flex VL = 12 je VL-Unterdepot. Bei den Produkten flex select, flex standard und flex premium kommen zum Depotführungsentgelt auch pro VL-Unterdepot je 12 hinzu.) Die Deckungsprüfung erfolgt anhand des Kontosaldos zum Buchungsdatum Kursdatum/Valuta Kursdatum Valuta Etwaige individuell vereinbarte Sonderregelungen bleiben hiervon unberührt. Besonderheiten Regelungen für Minderjährigen-Depots: a) Neukunden unter 18 Jahren mit Depoteröffnungen seit April 2016 zahlen kein Depotführungsentgelt (ebase Depot 4kids). b) Bei allen Minderjährigen-Depots (Bestand) mit Eröffnungsdatum vor April 2016 wird das DFE ausschließlich dem Investmentdepot belastet. Es erfolgt keine Belastung des Kontos flex, da kein Sollsaldo entstehen darf. Reicht das Guthaben auf dem Konto flex für eine vollständige Belastung/Buchung des DFEs nicht aus, erfolgt ein Verkauf von Investmentfondsanteilen. Hierbei wird in der Regel die zuletzt eröffnete Depotposition herangezogen, falls kein anderslautender Auftrag vorliegt. Diese Transaktion ist nicht möglich, wenn die Depotposition des Kunden oder der Investmentfonds für Verkäufe gesperrt ist. In diesem Fall wird die nächstmögliche Depotposition herangezogen, die einen für die DFE-Belastung ausreichenden Bestand aufweist. Regelung für ebase Managed Depot: Die Belastung des DFEs erfolgt ausschließlich auf dem Konto flex. Dokumentation der Buchung Jahresdepotauszug zum Kontoauszug zum Monatsende. Seite 2/5

3 2. Depoteröffnungsanträge Termin für garantierte Eröffnung noch in 2018 Depot- und Kontoeröffnungsanträge werden noch bis einschließlich 28. Dezember 2018 bearbeitet. Für alle bis zum 17. Dezember 2018 eingehenden Anträge (Posteingang bei ebase) ist die Eröffnung des Depots/Kontos auch noch im Jahr 2018 gewährleistet. 3. Freistellungsaufträge - Termine für garantierte Bearbeitung noch in 2018 Da ab 2019 keine Karenzzeit mehr eingeräumt wird, müssen Freistellungsaufträge unbedingt rechtzeitig bei der ebase eingehen, um noch für 2018 steuerlich wirksam zu werden. Für alle bis zum 17. Dezember 2018 (Posteingang bei ebase) eingehenden Freistellungsaufträge ist die Vormerkung auch noch im Jahr 2018 gewährleistet. Übrigens: Seinen Freistellungsauftrag kann Ihr Kunde auch direkt über seinen Online-Banking-Zugang erteilen oder ändern. WICHTIGE TERMIN- SACHE Karenzzeit: Mit Einführung der Abgeltungsteuer wurde den Banken die Karenzzeit bis Ende Januar des darauffolgenden Jahres eingeräumt, damit die inländischen Thesaurierungen, die erst im Januar des neuen Jahres mit steuerlichem Zufluss zum 31. Dezember im alten Jahr seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaften übermittelt wurden, noch auf die Steuer (den Steuertopf) der Vorjahre (Verlustverrechnungstopf, Freistellungsauftrag, Quellensteuer) angerechnet werden können. Mit der Investmentsteuerreform zum 1. Januar 2018 wurden die Thesaurierungen durch die Vorabpauschale abgelöst. Aus diesem Grund wendet die ebase ab 2019 keine Karenzzeit mehr an. Das Verlustverrechnungsguthaben wird somit zum Jahresende auf das Folgejahr vorgetragen. Dieser Steuervortrag aus dem Vorjahr wird dann bei der Abrechnung der Vorabpauschale zugrunde gelegt. 4. Ausblick Jahresendversand 2018 unterschiedliche Versandtermine für Jahresdepotauszug und Jahressteuerbescheinigung NEU Der Versand des Jahresdepotauszuges und der Jahressteuerbescheinigung 2018 erfolgt in 2019 erstmals in zwei zeitlich voneinander getrennten Kundenanschreiben. 4.1 Versand Jahresdepotauszug 2018 im Januar 2019 Der Versand des Jahresdepotauszuges erfolgt Anfang/Mitte Januar Kunden mit einem Online-Zugang erhalten ihre Unterlagen ausschließlich im Online-Kundenpostkorb bereitgestellt. Inhalte: Jahresdepotauszug mit Stand 31. Dezember 2018 Ggf. Buchung Vorabpauschale Hinweis zu den Änderungen der Bedingungen zum 1. April 2019 mit Angabe Online-Link hierzu Seite 3/5

4 Vorabpauschale: (weitere Informationen zum Thema Vorabpauschale erhalten Sie demnächst in einer sep. News) Die bisher aufwendige Thesaurierungsbesteuerung wird durch die Vorabpauschale abgelöst. Zukünftig wird für in- und ausländische Investmentfonds, die keine oder nur eine geringe Ausschüttung im Kalenderjahr vorgenommen haben, eine sog. Vorabpauschale als Besteuerungsgrundlage angesetzt. Die Vorabpauschale stellt eine pauschalisierte Mindestrendite dar, die sich am Basiszins der Bundesbank für eine risikolose Marktverzinsung orientiert und jährlich am zweiten Kalendertag des Folgejahres für das abgelaufene Kalenderjahr ermittelt wird. Für 2018 beträgt die Vorabpauschale 0,87 Prozent. Erhoben wird die Vorabpauschale nur, wenn eine positive Wertentwicklung des Investmentfonds vorliegt. Die Vorabpauschale ist somit auf den Wertzuwachs des Fonds im Kalenderjahr begrenzt. Die vom Kunden zu leistende Steuer auf die Vorabpauschale als Bemessungsgrundlage (ggfs. unter Berücksichtigung von Teilfreistellungs- bzw. NV-Bescheinigungen) wird bei der ebase durch Stückeverkauf in Höhe der benötigten Steuerliquidität beglichen. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt eine entsprechende Meldung an das Finanzamt. Erstmalig fließt Ihren Kunden steuerlich die Vorabpauschale am 2. Januar 2019 für das Kalenderjahr 2018 zu. Um einen Stückeverkauf zu vermeiden, empfehlen wir die Einrichtung eines Freistellungsauftrages. Bei einem Verkauf der Fondsanteile wird die Vorabpauschale vom tatsächlichen Veräußerungsgewinn abgezogen. Elektronische VL-Bescheinigungen: Im Januar 2018 trat eine Änderung des 5. Vermögensbildungsgesetzes in Kraft. Demnach kann die Arbeitnehmer-Sparzulage künftig nicht mehr anhand der Anlage VL in Papierform beantragt werden. Stattdessen wird eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung eingeführt. Dies hat zur Folge, dass wir zukünftig keine VL-Bescheinigung (Anlage VL) mehr postalisch zur Verfügung stellen, sondern die Daten elektronisch direkt dem zuständigen Finanzamt des Kunden melden. Die jährliche elektronische Übermittlung für die angelegten Vermögenswirksamen Leistungen erfolgt von uns spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres. 4.2 Versand Jahressteuerbescheinigung 2018 im April 2019 Aufgrund umfangreicher regulatorischer Anforderungen aus dem Investmentsteuerreformgesetz erfolgt der Versand der Jahressteuerbescheinigungen 2018 im April Übrigens: Der Abgabetermin für die Steuererklärung 2018 ist der 31. Juli Künftig stehen Ihrem Kunden zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe seiner Steuererklärung zur Verfügung. Für diejenigen, die ihre Steuererklärung selbst anfertigen, verlängert sich die Abgabefrist um zwei Monate vom 31. Mai auf den 31. Juli des Folgejahres, das heißt erstmals für das Jahr 2018 also bis zum 31. Juli 2019 ( 149 Abs. 2 AO). Bei Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein stehen Ihren Kunden ebenfalls zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung zur Verfügung. Während nach dem bisherigen Fristenerlass eine Fristverlängerung über den 31. Dezember des Folgejahres nur aufgrund begründeter Einzelanträge möglich war, besteht nunmehr Zeit bis Ende Februar des Zweitfolgejahres, für das Jahr 2018 also bis zum 28. Februar Der Kunde wird über die Änderung durch einen entsprechenden Hinweis auf dem Jahresdepotauszug informiert. Kunden mit einem Online-Postkorb erhalten die Jahressteuerbescheinigung 2018 erstmals ausschließlich im Online-Postkorb zur Verfügung gestellt. Dort kann das Dokument ausgedruckt und dann beim Finanzamt eingereicht werden. Das Dokument ist als gilt als Original gekennzeichnet und wird von den Finanzämtern anerkannt. NEU Seite 4/5

5 In den Online-Postkorb wird das Dokument sofort nach Aufbereitung eingestellt. Somit steht Ihren Kunden die Jahressteuerbescheinigung schneller zur Verfügung. Inhalte: Jahressteuerbescheinigung 2018 Neu: Quartalsreporting für das erste Quartal 2019: Der Online-Depotauszug wird künftig nicht mehr nur zum Kalenderjahresende bzw. halbjährlich, sondern jeweils quartalsweise zum Ende eines Quartals (Stichtag ist jeweils der letzte Börsentag im Quartal) erstellt. Der Zugang ist am Ende des auf das jeweilige Quartal folgenden Monats zu erwarten. 5. Investmentsteuerreform - Fonds in Abwicklung Mit der Investmentsteuerreform sind sämtliche Ausschüttungen aus einem Publikumsfonds im ersten Schritt (Jahr 2018) für den investierten Anleger kapitalertragsteuerpflichtig. Zum Kalenderjahresende kann die Kapitalverwaltungsgesellschafft dann ermitteln, welcher Teil des Fondspreises auf eine Wertsteigerung fällt und was tatsächlich im abgelaufenen Jahr als Substanz ausgekehrt wurde. Die auf die ausgekehrte Substanz entfallende Kapitalertragsteuer erstattet ebase dem Anleger im Januar des Folgejahres (2019) über das Steuerverrechnungskonto Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie uns eine an sales@ebase.com. Mit freundlichen Grüßen Ihre European Bank for Financial Services GmbH (ebase ) Seite 5/5

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