Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals
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- Ursula Amsel
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1 Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersnals Vrbemerkung Die Christlichen Krankenhäuser in Deutschland (CKiD) sind im Deutschen Evangelischen Krankenhausverband e.v. (DEKV) swie im Kathlischen Krankenhausverband Deutschlands e.v. (KKVD) rganisiert und vertreten die Interessen der über 500 knfessinellen Krankenhäuser bundesweit. Der DEKV ist Arbeitgeber für mehr als Pflegekräfte (Vllzeitkräfte), der kkvd für mehr als Pflegekräfte (Vllzeitkräfte). 1 Dass die Bundesregierung die Arbeitssituatin und bedingungen der Pflegekräfte verbessern will, begrüßen die CKiD außerrdentlich. In allen Bereichen der Krankenhäuser, auch in christlichen, sind zunehmende Arbeitsverdichtung, erhöhte Dkumentatins- und Nachweisanfrderung swie zeitund aufwandsintensive Behandlung und Pflege vn Patienten mit besnderen Bedarfen in den letzten Jahren zu bebachten. Vn den Auswirkungen sind alle im Krankenhaus tätigen Berufsgruppen, besnders stark aber die Pflegekräfte, betrffen. Mit dem vrliegenden Referentenentwurf Pflegepersnal- Stärkungs-Gesetz (PpSG) des Bundesgesundheitsministeriums setzt die Regierungskalitin ein wichtiges Signal, um den Pflegenden und Krankenhäusern zu helfen. Der Entwurf enthält viele Vrschläge, die in die richtige Richtung für die Krankenhäuser weisen. An dieser Stelle darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass seit Jahren die Länder ihrer Verantwrtung zur Investitinskstenfinanzierung nicht nachkmmen und dies auch zu den vrherrschenden Auswirkungen auf den Bereich der Betriebskstenfinanzierung und der Krankenhausrganisatin geführt haben. Es besteht eine jährliche und nachgewiesene Unterdeckung in Höhe vn ca. drei Milliarden Eur. 2 Inflgedessen haben die Krankenhäuser eine unterdurchschnittliche Investitinsfinanzierung. Um als Krankenhaus wirtschaftlich und nachhaltig agieren zu können, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als Investitinen über Kredite zu finanzieren, während Zins und Tilgung aus den Betriebsksten refinanziert werden müssen. Die Investitinen bspw. in An-, Um-, und Erweiterungsbauten, energetische Sanierung vn Gebäuden, medizinischen Geräten, IT-Infrastruktur etc. sind wichtig, um eine hhe Versrgungsqualität und -sicherheit für die Patienten langfristig zu garantieren. 1 Vgl. Gemeinsamer Bundesausschuss Qualitätsberichte der Krankenhäuser Vgl. DKG, Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitinsfinanzierung in den Bundesländern (2017), S. 9. 1
2 Nur s ist es möglich, als Krankenhaus wettbewerbsfähig zu sein und zu bleiben. In den kmmenden Jahrzehnten wird qualifizierte Pflege an Bedeutung gewinnen: Bis zum Jahr 2050 steigt die Zahl der Pflegebedürftigen auf 4,5 Millinen an 1. Das ist eine Zunahme vn 88 Przent im Vergleich zum Jahr Ein grßer Teil dieser Patienten wird hchbetagt sein. Bereits im Zeitraum vn 2000 bis 2014 ist der Anteil der über 85-jährigen Patienten in deutschen Krankenhäusern um 60 Przent gestiegen 2. Daraus ergeben sich vielfältige Herausfrderungen, zum Beispiel durch Multimrbidität und demenzielle Erkrankungen. Mit der Alterung der Patientengruppen im Krankenhaus steigt die Nachfrage nach Pflegefachkräfte. Zugleich sinkt das nachwachsende Arbeitskräfteptenzial bundesweit, aus dem der Bedarf nach Pflegefachkräften sich speisen könnte. Die Zahl der in der Pflege ntwendigen Fachkräfte kann mit dem wachsenden Bedarf nicht Schritt halten. Schätzungen zuflge sind mehrere Zehntausend Stellen in der Pflege unbesetzt. Es ist deshalb ein Schritt in die richtige Richtung, mehr Pflegepersnal auf den Statinen zu finanzieren. Allgemeiner Teil Ob die singuläre Auskpplung der Pflegeksten aus dem DRG-System zu einer Verbesserung der Situatin der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegealltag führt, muss hinterfragt werden. Das sieht CKiD äußerst kritisch. Da andere Berufsgruppen im Krankenhaus werden nicht berücksichtigt und sich damit die Frage der Systemknfrmität stellt. Dies stellt das DRG-System insgesamt in Frage. Damit wird aus dem im Jahr 2004 verpflichtend eingeführten Finanzierungs- und Steuerungssystem, das den ganzheitlichen Leistungserbringungsprzess eines Behandlungsfalles zur Grundlage hat, ein essentielles Element herausgelöst. Langfristig führt es dazu, dass das DRG-System zerlegt wird und an Funktinsfähigkeit einbüßt.. Der Vrschlag, dass die Krankenhausvergütung ab dem Jahr 2020 auf eine Kmbinatin vn Fallpauschalen und einer Pflegekstenvergütung umgestellt wird, bedarf daher dringend der Flankierung durch flgende Rahmenbedingungen: Innvatinen in Kliniken sichern durch unternehmerische Freiheit und Verantwrtung Krankenhäuser müssen eigenständig, bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung der reginalen Besnderheiten ihrer Patientengruppen und ihres Marktumfeldes und reginalen Arbeitsmarktes entscheiden können, welches 2
3 Persnal mit welcher Qualifikatin zur pflegerischen, medizinischen und therapeutischen Patientenversrgung eingesetzt wird. Ein reines Zählen vn Köpfen des Pflegefachpersnals ist kein Garant für eine zuwendungsrientierte und qualitätsvlle Pflege. Zuwendungsrientierte Pflege in Christlichen Krankenhäuser hat eine Optimierung und Effizienzsteigerung vn Organisatins- und Arbeitsprzessen zur Vraussetzung. Es ist die Aufgabe eines jeden Krankenhausträgers einen patientenrientierten und bedarfsgerechten Persnaleinsatz zu gewährleisten. Es ist die Aufgabe eines jeden Krankenhausträgers einen patientenrientierten und bedarfsgerechten Persnaleinsatz zu gewährleisten. Zielführender wäre es, die Anreize innerhalb des Fallpauschalensystems s zu gestalten, dass eine patientenrientierte und evidenzbasierte pflegerische Versrgung erzielt und die pflegerische Leistung besser abgebildet wird. Berücksichtigung aller Pflegeberufe und Funktinsberufe zur Sicherstellung des Qualifikatinsmixes in der pflegerischen Patientenversrgung Eine reine Verbesserung der Pflegepersnalbesetzung führt nicht ntwendigerweise zu einer Verbesserung der Arbeits- und Belastungssituatin für Pflegefachkräfte. Auch wird dadurch keine Patientenversrgung qualitativ verbessert. Heute ist zugewandte Patientenversrgung immer auch eine Teamleistung verschiedener Prfessinen. In den Krankenhäusern ist ein abgestufter Persnal- und Qualifikatinsmix zur Organisatin der Pflegeprzesse bereits Standard. Die singuläre Auskpplung der Pflegepersnalksten kann daher eine Entslidarisierung zwischen den Berufsgruppen (Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, Pflegehilfskräfte, Servicekräfte, Menüassistenten, Case- und Entlassmanagement, Blutentnahmeteams, Brückenpflege, Wundversrgungsteams, Dkumentatinsassistenten etc.) innerhalb des Krankenhauses zur Flge haben. Die Klarstellung des Fixkstendegressinsabschlags führt dazu, dass das Knfliktptenzial auf Landes- und Ortsebene vermindert und unnötige Bürkratie gestppt werden. Die neu geschaffene Möglichkeit, Krankenhausstrukturen zielgerichtet aufzubauen wird außerrdentlich begrüßt. In diesem Zusammenhang ist der Aufwand für die Antragsstellung für die Krankenhausträger beim BVA auf das Maß des ntwendigen zu begrenzen. Der Wegfall der Anrechnung vn Ausbildungsstellen/ -ksten auf Vllstellen in der Pflege wird ebenfalls begrüßt. 3
4 Spezieller Teil Zu Artikel 1, 12a KHG, Artikel 5 Änderung der Krankenhausstrukturfnds-Verrdnung Die Regelung sieht vr, den Strukturfnds vn 2019 bis 2022 frtzuführen. Der Fnds wird jährlich mit 1 Milliarden Eur ausgestattet. Das entspricht einer gesamten Förderungshöhe vn vier Milliarden Eur. Die Verlängerung swie die neu geschaffene Fördermöglichkeit, Krankenhauskapazitäten zielgerichtet aufbauen zu können, begrüßen die CKiD. Ebens der in 12 Abs. 1 Satz 1 genannte Zweck wnach die z.b. Bildung vn Zentren vn seltenen, kmplexen der schwerwiegenden Erkrankungen besnders gefördert werden. Unerlässlich ist, dass die Förderkriterien für Zentren sich ausschließlich an der vr Ort vrgehaltenen fachlichen Expertise rientiert. Hingegen ist zu vermeiden, dass diese auf die Anzahl der Betten in einem Krankenhaus abzielen. Die Förderfähigkeit für Zentren darf nicht auf Universitätskliniken beschränkt sein, sndern muss ffen sein für Grund- und Regelversrger. Wichtig ist zudem eine Klarstellung des Gesetzgebers, was eine kmplexe Erkrankung umfasst. Nach Auffassung der CKiD ist es der Fall, wenn zur Behandlung der Erkrankung mehr als eine Fachabteilung zu beteiligen ist. Ebens begrüßen die CKiD die neu geschaffene Möglichkeit, wnach Trägerverbünde gefördert werden sllen, um patientenrientierte Versrgungsstrukturqualität zu erhöhen. Dabei ist wichtig, dass neben gesellschaftsrechtlich abgesicherten Kperatinen alle Frmen der Zusammenarbeit, die Therapie-, Przess- swie diagnserientierte Verbundstrukturen zum Ziel haben, gefördert werden können. Der Aufwand für die Antragsstellung der Strukturfndsmittel beim Bundesversicherungsamt ist auf das Maß des ntwendigen zu begrenzen. 4
5 Zu Artikel 8, 4 Abs. 2a KHEntgG Fixkstendegressinsabschlag Bundesweit einheitlich sll ein Vergütungsabschlag für 3 Jahre i.h.v. 35 Przent festgelegt werden. Damit wird die Möglichkeit einen höheren Abschlagssatz der eine längere Abschlagsdauer zu vereinbaren aufgehben. Flglich werden Knflikte und aufwendige Verhandlungen auf der Landes- und Ortsebene vermieden und unnötige Bürkratie für beide Verhandlungspartner abgebaut. CKiD frdert den Fixkstendegressinsabschlag bis 2021 stufenweise auslaufen zu lassen. Bundesweit einheitlich muss der Vergütungsabschlag über 3 Jahre stufenweise abgeschafft werden. Ab erflgt eine Festsetzung des Fixkstendegressinsabschlags nach 4 Abs. 2a KHEntgG auf 25 Przent, ab auf 15 Przent und ab entfällt der Vergütungsabschlag auf Mehrleistungen. Quellen: 1 Statistisches Bundesamt 2015, Krankenhausstatistik Diagnsedaten laut 2 Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Demgrafischer Wandel in Deutschland, Heft 2, 2010 laut 5
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