Bundesfachtagung Gemeinsam auf dem Weg 5. und In Heilbronn. Kooperatives Qualitätsmanagement in der Kinder- und Jugendhilfe

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1 Bundesfachtagung Gemeinsam auf dem Weg 5. und In Heilbronn Kooperatives Qualitätsmanagement in der Kinder- und Jugendhilfe Dokumentation des Workshops W1 Die Kooperation öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe Referenten: Frau Karin Bürkle, Leiterin der Sozialen Dienste des Landkreises Schwäbisch Hall Herr Siegfried Gruhler, Mitglied des Vorstandes im Kleingartacher e. V. Moderation: Roland Berner Teilnehmerzahl gesamt: 50 Davon öffentliche Träger: 6 (davon 5 aus der Region HN-Franken) Davon freie Träger: 34 (26 aus der Region; 8 überregional) Sonstige: 10 (Verbände, sonst. Organisationen, überörtliche Träger) Verlauf des Workshops: Einführung in das Thema durch R. Berner über 4 Zugänge zum Begriff Kooperation : 1. Zugang: eine erste kleine Empirie Wo sind die Teilnehmer/-innen des Workshops beschäftigt? 68 % sind bei freien Trägern der Jugendhilfe beschäftigt. 12,5 % sind bei öffentlichen Trägern der Jugendhilfe beschäftigt. 6 % sind bei überörtlichen Trägern beschäftigt. 12,5 % sind bei Verbänden und sonstigen Organisationen beschäftigt. Frage: Spiegeln die Anteile lediglich die tatsächlichen Mengenverhältnisse wider (im Vergleich dazu: am QMF nehmen 18 freie und 4 öffentliche Träger teil)? Oder, bringt dies ein verstärktes Kooperationsinteresse freier Träger zum Ausdruck, das möglicherweise auf gar nicht so viel Gegenliebe bei den öffentlichen Trägern stößt? Macht ein derartiges starkes Interesse an Kooperation die freien Träger nicht auch irgendwie verdächtig? 2. Zugang: eine zweite kleine Empirie Was wirft google aus zum Thema? Gibt man als Suchbegriff die Kooperation öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe ein, so erhält man den Hinweis auf ungefähr Ergebnisse. Einige interessante Hinweise lassen sich finden: Eine schillernde Palette menschlicher und institutioneller Verhaltensweise kennzeichne das Miteinander öffentlicher und freier Träger in der Jugendhilfe..., von Schwierigkeiten und Chancen ist die Rede, partnerschaftliche Kooperation wird dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb gegenüber gestellt.... An Rang 10 übrigens findet sich bereits das ism mit einem Hinweis auf das QMF bestehen da etwa noch weitere Kooperationsinteressen? Ein weiteres Ergebnis unter dem genannten Suchbegriff verweist auf eine Veröffentlichung von Eric van Santen und Mike Seckinger unter dem Titel Kooperation: Mythos und Realität einer Praxis, erschienen

2 3. Zugang: ein erster Blick in die Literatur Zu welchen Einschätzungen gelangen die beiden Autoren? Zwei interessante Hinweise zitiert werden auf den Seiten 20 f. der o. g. Veröffentlichung zunächst die KGSt und anschließend von Kardoff: Tatsächlich jedoch werden vielerorts die Verhandlungen zwischen öffentlichen und freien Trägern nicht, wie es das KJHG nahe legt, in einem partnerschaftlichen Miteinander geführt, sondern eher in der beidseitigen Angst, vom jeweils anderen über den Tisch gezogen zu werden (KGSt: Kontraktmanagement zwischen öffentlichen und freien Trägern in der Jugendhilfe. KGSt-Bericht 12/1998, Köln.) Auf einer sozialpolitischen Ebene verbinden sich mit dem Kooperations-, Koordinations- und Vernetzungsdiskurs Forderungen und Erwartungen nach Rationalisierung, Kosteneinsparung, Vermeidung von Fehl- und Doppelversorgung, Steigerung von Wirksamkeit und Effizienz sowie die Nutzung von Synergieeffekten durch gezielte Formen der Vernetzung (von Kardoff, E.: Kooperation, Koordination und Vernetzung. Anmerkungen zur Schnittstellenproblematik in der psychosozialen Versorgung. In: B. Röhrle, G. Sommer & F. Nestmann (Hrsg.): Netzwerkintervention. Fortschritte der Gemeindepsychologie und Gesondheitsförderung Band 2. Tübingen S. 204). 4. Zugang: ein zweiter Blick in die Literatur Welche Kooperationsverpflichtungen bestehen für freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe durch das KJHG? Im Einzelnen sind Kooperationsverpflichtungen in 4 (Zusammenarbeit der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe), in 36 (individuelle Hilfeplanung), in 50 (Mitwirkung an vormundschafts- und familiengerichtlichen Verfahren), in 52 (Mitwirkung in Verfahren nach dem JGG), in 80 (kooperative Jugendhilfeplanung) sowie in 81 KJHG (Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Stellen) verpflichtend geregelt. Darüber hinaus ergibt sich aus 3 Abs. 1 (Trägervielfalt), 5 KJHG (Wunsch- und Wahlrecht), 11 Abs. 2 (Träger der Jugendarbeit) und 78 (Arbeitsgemeinschaften), dass der bestimmende Aushandlungsmodus in der Kinder- und Jugendhilfe ein kooperativer sein muss. In all diesen gesetzlichen Regelungen kommen positive Erwartungen an die Effekte von Kooperation, ähnlich wie sie von Kardoff in der eingangs zitierten Stelle formuliert hat, zum Ausdruck (van Santen, E., Seckinger, M.: Kooperation: Mythos und Realität einer Praxis. Eine empirische Studie zur interinstitutionellen Zusammenarbeit am Beispiel der Kinder- und Jugendhilfe. München 2003.). Statements der Referenten: 1. Frau Karin Bürkle aus der Sicht eines öffentlichen Trägers der Jugendhilfe Grundverständnis: Kooperation ist eine zwischen öffentlichem und freiem Träger gemeinsam verantwortete Leistung. Diese Verantwortung gilt auch für die im Einzelfall erzielten Ergebnisse. Qualitätsmanagement Qualität der Sozialen Infrastruktur Qualität des Jugendamtes Hilfe-/Jugendhilfeplanung 2

3 Rechtliche Grundlagen: Bedarfsgerechte Auswahl und Anpassung der Hilfe an veränderte Bedarfslagen ( 27 KJHG) Hilfeplanung, Beteiligung der Personensorgeberechtigten und jungen Menschen ( 8, 36 KJHG) Jugendhilfeplanung ( 80 KJHG) Förderung der freien Jugendhilfe und Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ( 74, 75 KJHG) Entgeltvereinbarungen/Qualitätsentwicklungsvereinbarungen ( 78 ff. KJHG) Kooperation öffentlicher und freier Träger ( 4, 78, 80 KJHG) Fachlichkeit: Prozessqualität Das QMF ermöglicht JA-MitarbeiterInnen, ihre Steuerungsaufgabe wahrzunehmen. Es erfolgt eine Verbesserung der Hilfe- und Erziehungsplanung durch die Instrumente zur Bedarfsfeststellung, Hilfeplanung und Leistungsplanung. QMF ermöglicht Rollenklärung und Rollenklarheit. Evaluation Die vorliegenden Instrumente ermöglichen eine Auswertung der Ergebnisse auf der Einzelfallebene, im Team und in der Institution. Sie können neben der Verbesserung der Einzelfallebene genutzt werden im Rahmen der Jugendhilfeplanung, für die Kooperationsgespräche zwischen Einrichtung und Jugendamt und von der politischen Entscheidungsebene. Strukturqualität Mit dem QMF liegen Instrumente vor zur Überprüfung der Strukturqualität in Einrichtungen und Jugendämtern, deren regionweit einheitliche Anwendung letztendlich ein zentrales Strukturelement darstellen. Politik: Politik ist verantwortlich für die Sicherung der finanziellen Rahmenbedingungen unter Nutzung der Ergebnisse der Fachebene. Hier werden die Entscheidungen getroffen über die soziale Infrastruktur. Fazit für mich: Ich brauche zur Umsetzung des QMF zwei Ebenen Einzelfallsteuerung und Infrastruktursteuerung Im Rahmen der Jugendhilfeplanung erfolgt der Abgleich zwischen den Bedarfen die im Einzelfall festgestellt werden und der vorhandenen Infrastruktur. Jugendhilfeplanung liefert die Daten zur Schaffung der entsprechenden Infrastruktur. QMF unterstützt das. Ob die Umsetzung erfolgt ist vor allem von politischen Entscheidungen abhängig. 3

4 2. Herr Siegfried Gruhler aus der Sicht eines freien Trägers der Jugendhilfe Kooperation, Zusammenwirken, Zusammenarbeit das sind Worte, die im Vokabular von Jugendhilfe oft und, wenn ich es richtig beobachte, sogar zunehmend vorkommen. Dies ist auch verständlich, haben es die Fachkräfte der freien Träger und der öffentlichen Träger doch prinzipiell und konkret in Einzelfällen mit ein und denselben jungen Menschen und deren Eltern zu tun. Kritische Betrachter von außen verstehen deshalb oft nicht, wo die Schwierigkeiten im Zusammenwirken liegen. In diesem Workshop Die Kooperation öffentlicher und freier Träger in der Jugendhilfe wollen wir den zwingend kooperativen Ansatz der Jugendhilfe in der Region Heilbronn-Franken kurz darzustellen. Diese Kooperation zwischen allen Einrichtungen der Jugendhilfe und den Jugendämtern der Region hat eine lange Geschichte. Sie führte zuletzt zu einem Modell des Qualitätsmanagements der Jugendhilfe in das wiederum öffentliche und freie Träger eingebunden sind. Das Modell selbst entstand in der gemeinsamen Auseinandersetzung zwischen Mitarbeitern der öffentlichen und freien Träger und ist somit das Ergebnis zahlreicher, oft auch kontrovers geführter Diskussionen in Arbeitskreisen und Foren. Dazu aber noch einige für das Verständnis notwendige Vorbemerkungen: Ausgangslage Wenn wir von der Region Heilbronn-Franken reden, reden wir von den nördlichen vier Landkreisen und dem Stadtkreis Heilbronn des Verbandgebietes des Landeswohlfahrtverbandes Württemberg- Hohenzollern. Grundsätzlich wurde von den öffentlichen und freien Trägern dieser Region nicht mehr in Frage gestellt, dass in der Jugendhilfe eine enge Kooperation benötigt wird. Seit 1983 gibt es organisierte Formen der Kooperation und Zusammenarbeit. In der Region Franken, zu der die vier benannten Landkreise und die Stadt Heilbronn gehören, besteht nun schon seit über zehn Jahren eine institutionalisierte, gut funktionierende Kooperationsstruktur zwischen freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe. In den zweimal jährlich stattfindenden Gesprächsrunden der Leitungen der Jugendämter und der Kinder- und Jugendheime werden durch Erfahrungsaustausch, durch gemeinsame regionale Jugendhilfeplanung und durch Abstimmungen in Durchführungsfragen der Hilfen, die Grundlagen für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit erarbeitet und gefestigt. Vor diesem Hintergrund wird die Auseinandersetzung um die Finanzierbarkeit nahezu zwangsläufig überlagert von einer Qualitätsdiskussion. In der Region Franken haben sich die Kooperationspartner freie und öffentliche Träger entschieden: sie definieren die Ziele und die Qualität von Jugendhilfeleistungen aus der eigenen Fachlichkeit heraus. Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, innerhalb den eher fiskalisch orientierten Steuerungssystemen eine fachlich angemessene Alternative zu entwickeln. Das Ziel ist: Planen, einteilen, vereinbaren, verlässlich sein, wiederholen, einander helfen, sich gegenseitig Fehler nachsehen und Versäumtes aufholen wer das beharrlich und gemeinschaftlich betreibt, kann erreichen, was er sich vorgenommen hat. Nicht unbedingt etwas ganz Neues, denn dies hat Hartmut von Hentig bereits vor längerer Zeit so formuliert. Deshalb lag einzig in der Frage, wie dieses System aussehen sollte, für uns die Gestaltungsmöglichkeiten. Zu Hilfe kamen in diesem Zusammenhang die beiden großen Jugendhilfestudien der letzten Jahre die JULE-Studie und die JES Studie: Eine Forschungsgruppe des erziehungswissenschaftlichen Seminars der Universität Tübingen, unter Leitung von Professor Thiersch, untersuchte den Zusammenhang zwischen individuellen Lebensgeschichten und den Qualitätsstandards in den Jugendämtern und Heimen, mit dem Ziel, Aussagen über den Erfolg stationärer und teilstationärer Jugendhilfe zu erhalten (JULE-Studie). Erfolg wird dabei auf der Ebene individueller Entwicklungsverläufe bewertet. Bezogen auf unterschiedliche Lebensbereiche werden die, durch die Jugendhilfemaßnahme, erreichten Veränderungen zur Ausgangssituation ausgewertet. Die Ergebnisse der Untersuchung sind bemerkenswert, wobei nochmals darauf hinzuweisen ist, dass die Erfolgsbewertung sich auf individuelle Veränderungsprozesse bezieht. 4

5 Die für unser Thema wichtigen Ergebnisse betreffen jedoch primär nicht diese Erfolgsbilanz, sondern beziehen sich auf den Zusammenhang zwischen dem fachlichen Handeln der Fachkräfte in Jugendämtern und Heimen und dem individuellen Erfolg. Als Minimalstandards fachlichen Handelns in den Jugendämtern wurden untersucht: die Fachlichkeit in der Bedarfsfeststellung und die Kooperation mit allen Beteiligten. Als fachliche Minimalstandards in den Heimen werden benannt: die situationsangepasste Planung der Hilfe, die Tragfähigkeit des Betreuungssettings und die begründete Kooperation mit Fachkräften. Die Ergebnisse, im Hinblick auf die Heime, sind vergleichbar mit den Verhältnissen, wie sie in Bezug auf das Jugendamt festgestellt wurden: Festzuhalten bleibt, wenn fachliches Handeln im Jugendamt und in der Einrichtung zusammentreffen, dann erhöht sich deutlich die Wahrscheinlichkeit, dass die Hilfe erfolgreich verläuft. In einem Ausblick verweisen die Autoren auf weitergehenden Handlungsbedarf, den sie aus der Analyse der nicht erfolgreichen Hilfen ableiten: Die Sicherung einer kontinuierlichen Hilfeplanung ist der zentrale Punkt für das Gelingen der Hilfe. Problematisch erscheint im Verlauf des Hilfeprozesses, dass das Ende der Hilfe oft ungeplant verläuft, also nicht mehr durch den Planungsprozess gesteuert wird. Die Kooperation zwischen Jugendamt und den Einrichtungen ist zu verbessern. Oftmals stehen die Planungen der Hilfe unverbunden nebeneinander und werden nicht aufeinander bezogen. Ein wesentlicher Grund, dass die jungen Menschen nicht von der Hilfe profitieren können. Für eine nicht unbeträchtliche Anzahl junger Menschen gibt es offensichtlich kein ihnen entsprechendes Angebot. Gefordert sind individuelle Angebote und mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der Hilfen. Zusammenfassend lässt sich aus dieser Forschungsarbeit schlussfolgern: Wenn fachliches Handeln im Jugendamt und in der Einrichtung zusammenfallen, die Kooperation zwischen Jugendamt und Einrichtung in der Ausgestaltung der Hilfe gesichert ist und die Leistungsangebote auf den individuellen Bedarf abgestimmt sind, dann besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Hilfe erfolgreich verläuft. Bezogen auf die fachliche Bewertung der Kooperation in der Region Franken lässt sich fragen: Wird damit eine Steigerung der Fachlichkeit in den Jugendämtern und den Jugendhilfeeinrichtungen erreicht? Ist dadurch eine Verbesserung der Kooperation zwischen Jugendamt und den Jugendhilfeeinrichtungen möglich? Lässt sich die Planung des Leistungsangebotes dem individuellen Bedarf besser anpassen? Ansatz: Ein eigenes Qualitätsmanagement-Modell der Jugendhilfe: Das u. E. wichtigste qualitätsrelevante Handlungsfeld ist auf der Ebene der Prozesse zu verorten. Es ist die Zusammenarbeit in der Erbringung der Dienstleistung Jugendhilfe. Speziell in der Jugendhilfe reicht hier zur Gestaltung der Organisationsrahmen Einrichtung nicht aus, da die Erbringung der Dienstleistung Jugendhilfe bereits im Jugendamt beginnt. Leistungen der Jugendhilfe werden, wenn alles gut läuft, bereits im Jugendamt angeboten und umgesetzt: Mit der Beratung und dann der Auswahl (eventuell der Ausgestaltung) einer notwendigen und geeigneten Hilfe in einem Prozess der Aushandlung mit den Adressaten (Wunsch- und Wahlrecht) durch die Bezirkssozialarbeiterinnen und Bezirkssozialarbeiter. Erst wenn dieser Prozess erfolgt ist, übernehmen in der Regel die freien (oder privaten) Träger einen (Teil-) Durchführungsauftrag. Die Qualität der Jugendhilfe wird somit zu einer zwischen freien und öffentlichen Trägern gemeinsam verantworteten Leistung, die den Leistungsberechtigten (wer Empfänger der Leistung ist, ist mit diesem Begriff eigentlich eindeutig geklärt ob dieser aber ein Kunde ist???) gemeinsam angeboten wird. Diese gemeinsame Verantwortung gilt dann auch für die Qualität der im 5

6 Einzelfall erzielten Ergebnisse. Zusammengefasst lässt diese Eigen- (Anders-)artigkeit der Dienstleistung Jugendhilfe gegenüber den meisten anderen Dienstleistungen darin erkennen. 1. dass das Leistungsangebot mehrere Stufen hat und arbeitsteilig ist, 2. dass an der Leistungserbringung bzw. Umsetzung der Hilfe regelmäßig mehrere Personen bzw. Institutionen beteiligt sind 3. und dass jeweils verschiedene Personen/Institutionen Auftraggeber Betroffene Leistungsberechtigte Leistungserbringer Leistungsbeurteiler Zahlende sind. Zusammenarbeit wird unter diesen Bedingungen zum wichtigsten Qualitätsmerkmal der sozialen Arbeit. So wurden in der Region Franken zwischen vier Jugendämtern und allen Einrichtungen der Erziehungshilfe ein gemeinsames und verpflichtendes Instrumentarium der Steuerung der Dienstleistung erstellt. Auf vier Ebenen wurde ein gemeinsames, ineinander greifendes System von Instrumenten festgelegt, das verlässlich den Prozess gestaltet: 1. die Bedarfsfeststellung 2. die Hilfeplanung 3. die Leistungs- oder Erziehungsplanung 4. der permanente Abgleich zwischen den drei ersten Ebenen. Gleichzeitig muss es auch Anliegen der freien und öffentlichen Jugendhilfeträger in der Region Franken sein, die finanziellen Mittel auf einen optimalen Einsatz hin zu beeinflussen und eine entsprechende Transparenz von Kosten und Leistung erzieherischer Hilfen zu erreichen. Da die Verpflichtung zur Leistungsüberprüfung sicherlich eine der umstrittensten Zielsetzungen in der Jugendhilfe ist, seien die Begründungen genannt, die diese Forderung rechtfertigen können. Erfolgskontrollen gewinnen aus unserer Sicht auf drei Ebenen an Bedeutung: 1. Sie können Transparenz schaffen in der sozial- und jugendhilfepolitischen Debatte. Leistungsüberprüfungen sollten Fakten liefern, mit denen politischen Entscheidungsträgern die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit von Jugendhilfeleistungen plausibel gemacht werden können. 2. Leistungsprüfungen dienen zu selbstkritischen Reflexion des eigenen Handelns und zur qualitativen Weiterentwicklung unserer pädagogischen Arbeit. 3. Leistungsüberprüfungen legen gegenüber den Nutzern unsere pädagogischen Leistungen offen. Merkmale des Qualitätsmanagementsystems Philosophie Das für die Region Franken entwickelte Steuerungsmodell orientiert sich in seiner Marktphilosophie an den Vorgaben des KJHG. Adressaten (Kunden) der pädagogischen Leistungen in diesem Modell sind die Personensorgeberechtigten und die jungen Menschen. Anbieter der Leistungen sind die öffentlichen Träger der Jugendhilfe gemeinsam mit den in Anspruch genommenen freien Jugendhilfeträgern. Diese Grundannahmen erfordern zwangsläufig ein kooperatives Verhältnis zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe heraus. Kooperation erfordert Regeln und Absprachen über die Zusammenarbeit. Diese haben wir in Leitlinien für die Zusammenarbeit festgeschrieben. 6

7 1. Kooperation 2. Transparenz 3. Lernende Organisation 4. Effizienz in der Aufgabenerledigung 5. Flexibilisierung der Hilfe 6. Kompatibilität 7. Einbettung in die Entgeltsystematik Die Leitlinien bilden in diesem Qualitätsmanagementsystem die Klammer, in dem sie zwischen den rechtlich unabhängigen Teilsystemen freier und öffentlicher Träger die Kooperationsregeln festlegen. Diese Kooperationen war regional zu entwickeln. Ziel dabei muss eine verbesserte Kooperationen aller Einrichtungen sein, die mit jungen Menschen zu tun haben. Dazu gehören nicht nur die Jugendhilfe, sondern auch die Suchtkrankenhilfe, die Schulen, Kirchen, Vereine, Verbände, Krankenkassen, das medizinische Versorgungssystem, Polizei, Gericht und Betriebe (Hurrelmann, 2001). Mittlerweile gibt es viele gelungene Beispiele für Kooperationen und Zusammenarbeit in der Region. Aber es gibt auch noch viele offene Fragen. Der Prozess wurde jedenfalls durch das QMF noch einmal beschleunigt. Das gemeinsame Ziel (der kleinste gemeinsame Nenner) dabei ist das Wohlergehen der jungen Menschen. Warum diese Kooperation gelang? Ich nehme meine persönliche Sichtweise gleich vorweg: Die wichtigen Voraussetzungen, damit ein auch von uns freien Trägern durchaus gefordertes und mitgetragenes Qualitätsmanagement in der Jugendhilfe einen Sinn macht, sind nicht die neuen Schlagworte, sondern drei ganz andere: Das erste: Offenheit Die Offenheit von freien und öffentlichen Trägern, der sich verändernden Situation gegenüber. Die Offenheit für einen selbstverständlichen Austausch zwischen freien und öffentlichen Trägern. Die Offenheit für eine prozessorientierte Zusammenarbeit, durch die gemeinsame Lösungen gesucht werden und die Offenheit zur Entwicklung einer fehlerfähigen Kultur als Basis von notwendigen Auseinandersetzungen und der legitimen Vertretung der jeweiligen (Teil-)Eigeninteressen. Das zweite: Bereitschaft Die Bereitschaft der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der freien und der öffentlichen Träger, den Nutzen für die Betroffenen, (wir sagen Adressaten, mangels eines besseren Begriffes) zum Kriterium für sachgerechte Entscheidungen und angemessenes Handeln zu machen. Die Bereitschaft von freien Trägern und öffentlichen Trägern untereinander und gegenüber der Öffentlichkeit die Entscheidungsgrundlagen und das Handeln transparent zu machen. Die Bereitschaft der öffentlichen und freien Träger durch Kommunikation und Austausch zwischen ihren Mitarbeitern ihre Institutionen zu lernfähigen Organisationen umzugestalten. Das dritte: Betriebswirtschaftliche Kompetenz Die betriebswirtschaftliche Kompetenz bei denen, die die inhaltlichen Entscheidungen treffen, damit sie konsequent mit den beschränkten Mitteln zielgerichtet und damit optimal haushalten. Noch bleibt fast alles zu tun heißt ein Leitspruch einer Akademie. Wir haben ihn uns bei der Ausgestaltung dieses Bundesfachtages zu eigen gemacht Als Leitsatz, damit die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe gelingen wird. Einführen eines Qualitätsmanagementsystems ist eine Sache aufrechterhalten wird eine andere sein. 7

8 Abschluss: Diesen Statements schloss sich eine rege Diskussion im Plenum an. Am Schluss der Veranstaltung stand der nachfolgende Hinweis zum Ende einer Kooperation (van Santen, E., Seckinger, M.: Kooperation: Mythos und Realität einer Praxis. München S. 427): Jeder Kooperationszusammenhang sollte sich regelmäßig selbst die kritische Frage stellen, was sich ändern würde, wenn man nicht mehr zusammenarbeiten würde. 8

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