Pflichtveröffentlichung gemäß 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) ÄNDERUNG

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1 Pflichtveröffentlichung gemäß 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) ÄNDERUNG des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (Barangebot) der Robert Bosch GmbH mit Sitz in Stuttgart, Deutschland Hauptverwaltung: Robert-Bosch-Platz 1, Gerlingen-Schillerhöhe, Deutschland an die Aktionäre der aleo solar Aktiengesellschaft Krummer Weg 1, Prenzlau, Deutschland zum Erwerb ihrer Stückaktien an der aleo solar Aktiengesellschaft gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 9,00 je Aktie der aleo solar Aktiengesellschaft Verlängerte Annahmefrist: 31. August 2009 bis 12. Oktober 2009, 24:00 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit Aktien der aleo solar Aktiengesellschaft: International Securities Identification Number (ISIN) DE000A0JM634 Angediente Aktien der aleo solar Aktiengesellschaft: ISIN DE000A0Z2508

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINE HINWEISE ÄNDERUNGEN Verzicht auf die aufschiebende Bedingung nach Ziffer der Angebotsunterlage Annahmefrist Rücktrittsrecht ERKLÄRUNG DER ÜBERNAHME DER VERANTWORTUNG FÜR DIESE ÄNDERUNG DES ANGEBOTS

3 1. ALLGEMEINE HINWEISE Die Robert Bosch Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Stuttgart, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB (der Bieter ), hat am 31. August 2009 die Angebotsunterlage (die Angebotsunterlage ) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das Übernahmeangebot ) an alle Aktionäre der aleo solar Aktiengesellschaft mit Sitz in Prenzlau, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 7522 NP (die aleo solar AG, die Aktionäre der aleo solar AG jeweils ein Aleo-Aktionär ) zum Erwerb aller nicht bereits vom Bieter gehalten Aktien der aleo solar AG (die Aleo-Aktien ) veröffentlicht. Die folgenden Informationen ändern und ergänzen die Angebotsunterlage. Die Angebotsunterlage muss mit dieser Änderung des Angebots (diese Änderung des Angebots ) zusammen gelesen und ausgelegt werden. Soweit sich aus dieser Änderung des Angebots nichts anderes ergibt, gelten die in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen unverändert fort. Begriffe, die in der Angebotsunterlage definiert sind, haben in dieser Änderung des Angebots dieselbe Bedeutung wie in der Angebotsunterlage. Diese Änderung des Angebots wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach 21 WpÜG, und in Übereinstimmung mit bestimmten anwendbaren Vorschriften der Regulation 14E des US Securities Exchange Act of 1934 in seiner aktuellen Fassung unterbreitet. Diese Änderung des Angebots wird nicht nach den Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung durchgeführt. Folglich sind keine sonstigen Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Änderung des Angebots bei Wertpapierregulierungsbehörden beantragt oder veranlasst worden und sind auch nicht beabsichtigt. Aleo-Aktionäre können daher auf die Anwendung anderer ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht vertrauen. Die Angebotsunterlage (auf deutsch und in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung, die jedoch nicht von der BaFin geprüft wurde) ist im Internet unter abrufbar und bei der Deutsche Bank AG, Junghofstraße 5-9, Frankfurt am Main, Deutschland (Bestellung per Telefax an +49(0) oder an dct.tender-offers@db.com) kostenlos erhältlich. Diese Änderung des Angebots ist gemäß 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG (auf deutsch und in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung, die jedoch nicht von der BaFin geprüft wurde) (i) im Internet unter veröffentlicht und (ii) bei der Deutsche Bank AG, Junghofstraße 5-9, Frankfurt am Main, Deutschland (Bestellung per Telefax an +49(0) oder an dct.tender-offers@db.com) kostenlos erhältlich. Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Internetadresse, unter der diese Änderung des Angebots veröffentlicht wurde, und (ii) die Bereithaltung dieser Änderung des Angebots bei der Deutsche Bank AG wurde am 25. September 2009 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Obwohl der Bieter auch eine unverbindliche englische Übersetzung dieser Änderung des Angebots veröffentlicht hat, ist die deutsche Fassung dieser Änderung des Angebots die allein verbindliche. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Änderung des Angebots sowie weiterer diese Änderung des Angebots betreffender Dokumente außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den USA kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und den USA fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Änderung des Angebots gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Änderung des Angebots sowie weitere die Änderung des Angebots betreffende Dokumente dürfen daher durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden, wenn und soweit eine solche - 2 -

4 Versendung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder der Erfüllung von weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen. Der Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Änderung des Angebots oder weiterer diese Änderung des Angebots betreffender Dokumente durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den USA nicht gestattet. Weder der Bieter noch die mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen im Sinne des 2 Abs. 5 WpÜG sind in irgendeiner Weise dafür verantwortlich, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Änderung des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den USA mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und den USA vereinbar ist. Der Bieter stellt diese Änderung des Angeobts den depotführenden Kreditinstituten bzw. anderen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, bei denen Aktien der aleo solar AG verwahrt sind, auf Anfrage zum Versand an Aleo-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder den USA zur Verfügung. Diese Kreditinstitute und Wertpapierdienstleistungsunternehmen dürfen diese Änderung des Angebots nicht anderweitig veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften. 2. ÄNDERUNGEN 2.1 Verzicht auf die aufschiebende Bedingung nach Ziffer der Angebotsunterlage Gemäß Ziffer (Mindestannahmeschwelle) der Angebotsunterlage stehen das Übernahmeangebot und die durch seine Annahme mit Aleo-Aktionären zustande kommenden Verträge unter anderem unter der folgenden aufschiebenden Bedingung: Die Anzahl sämtlicher Aleo-Aktien, für die bis zum Ablauf der Annahmefrist die Annahme des Übernahmeangebots wirksam erklärt und nicht widerrufen wurde, entspricht (i) zusammen mit den von dem Bieter oder mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen bei Ablauf der Annahmefrist gehaltenen Aleo-Aktien und (ii) unter Berücksichtigung der insgesamt Aleo-Aktien (dies entspricht 39,43 % des Grundkapitals), die Gegenstand des Aktienkaufvertrags sowie des Bedingten Aktienkaufvertrags sind (siehe dazu Abschnitt 6.4) mindestens 75 % der im Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist ausgegebenen Aleo-Aktien (die Mindestannahmebedingung ). Der Bieter verzichtet hiermit auf diese Bedingung. Das Übernahmeangebot steht damit nicht mehr unter der Mindestannahmebedingung nach Ziffer der Angebotsunterlage. 2.2 Annahmefrist Bezüglich Ziffer 5.2 (Annahmefrist) der Angebotsunterlage weist der Bieter darauf hin, dass sich durch den vorgenannten Verzicht auf die Mindestannahmebedingung in Ziffer der Angebotsunterlage die Frist für die Annahme des Angebots (die Annahmefrist ) gemäß 21 Abs. 5 Satz 1 WpÜG um zwei Wochen verlängert und nunmehr am 12. Oktober 2009 um 24:00 MESZ endet. Die Annahmefrist für das Übernahmeangebot kann sich unter bestimmten Voraussetzungen, die in Ziffer 5.3 der Angebotsunterlage näher beschrieben sind, nochmals verlängern. Eine Verlän

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