Fragebogen zum Patentschutzsystem in Europa

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1 Fragebogen zum Patentschutzsystem in Europa Abschnitt 1 - Prinzipien und Merkmale des Patentschutzes 1.1 Teilen Sie die Meinung, dass das Patentsystem diese Grundanforderungen erfüllen muss? Leider gibt es heute in allen vier obengenannten Punkten erhebliche Mängel, z.b.: a) Patentierung von Programmen für Datenverarbeitungsmaschinen als soches durch das EPA, obwohl vom EPÜ ausdrücklich von der Patentierung ausgeschlossen. In den entsprechenden Patentschriften werden die zugrundeliegenden Algorithmen qua Rhetorik regelmäßig als "Geräte" getarnt. b) Die Transparenz des Patentwesens ist tendentiell aus dem Ruder gelaufen, da per "Masse statt Klasse" schlicht zu viele Patente erteilt werden. Die Erfindungshöhe zum Beispiel kann auch prinzipiell kaum von Mitarbeitern der Patentämter festgestellt werden, die das Fachgebiet eines Antrags letztlich nur oberflächlich kennen _können_. Doch dieses Problem ist zweifellos alt. So wurde ja bekanntlich der Patentantrag für Konrad Zuses Computer abgelehnt. c) Es gibt Überlegungen, letztinstanzliche Entscheidungen über Patentstreitigkeiten dem EPA zuzuordnen. Solche Entscheidungen wären jedoch wegen fehlender Gewaltenteilung wertlos. d) Leider spielt gerade der Konflikt zwischen Partikular- und Gemeininteressen in der Diskussion der politischen Klasse so gut wie keine Rolle. Das ist bedauerlich, denn bei Monopolrechten wie Patenten ist dies schließlich der Kern der Sache. 1.2 Gibt es andere Eigenschaften, die ein solches System Ihrer Meinung nach aufweisen sollte? - Die inhaltliche Transparenz von Patentschriften für Dritte. Die Praxis, die eigentlichen Inhalte der Patentansprüche zu verschleiern, begünstig einseitig Rechteinhaber und Patentanwälte. - Kontrollinstanzen für den laufenden Betrieb der Behörden, die Patente ausstellen. Hier fehlt es bis dato leider sogar an einem Mininum, einer parlamentarischen Kontrolle. - Verbot von Lobbyarbeit für patentausstellenden Behörden -- insbesondere für das EPA, welches verstärkt durch Lobbyarbeit in eigener Sache unrühmlich auffällt. 1.3 Wie kann die Union dem übergeordneten öffentlichen Interesse bei der Gestaltung ihrer Patentpolitik besser Rechnung tragen? - Durch Berücksichtigung unabhängiger wissenschaftlicher Studien zum Thema, mit mindenstens dem Gewicht der Lobbyarbeit verschiedener Interessenvertreter. - Durch gleichrangigen Umgang mit verschiedenen Lobbygruppen, etwa denen der Indurstrie und die der Zivilgesellschaft. Abschnitt 2 - Das Gemeinschaftspatent als Priorität der EU 2.1 Gibt es Ihrer Meinung nach Alternativen zur "gemeinsamen politischen Ausrichtung" oder darin nicht berücksichtigte Merkmale, die ein wirksames Gemeinschaftspatentssystem aufweisen sollte? Neben dem Sprachenproblem ist die

2 Hoheitfrage ein zentrales Problem für ein Gemeinschaftspatent. Vermutlich wäre ein so geschaffenes europäisches Monopolrecht nur bei einer europäischen Gerichtsbarkeit anfechtbar, im Gegensatz zum heutigen System des EPÜ. Es spricht einiges dafür, daß diese Ausweitung der Befugnisse der EU im Zweifelsfall nicht durch die der EU zugrundeliegenden völkerrechtlichen Verträge abgedeckt ist. Bei den mitunter in die Milliarden gehenden Streitwerte in Patentsachen könnte genau an dieser Stelle eines Tages nachgehakt werden -- womöglich mit Erfolg. Abschnitt 3 - Das Europäische Patentsystem und insbesondere das Übereinkommen über ein Streitregelungssystem 3.1 Welche Vor- und Nachteile hätte Ihrer Meinung nach ein europaweit geltendes Streitregelungssystem, wie es der EPLA-Entwurf vorsieht, für diejenigen, die Patente nutzen oder in anderer Weise betroffen sind? Leider vermißt man beim EPLA-Entwurf grundlegende Prinzipien der Rechtsstaalichkeit: Ein effektives Ein-Instanz-System kann keine Rechtssicherheit vermitteln. Also hätte dieses System im Streifall im Mittel gravierende Vorteile die jeweilige Streitparteie mit der besseren finanzieller Absicherung, da diese das Risiko eines ungünstigen Ausgang besser abfedern können wird. 3.2 Was wäre Ihrer Meinung nach angesichts der möglichen Koexistenz von drei Patentsystemen in Europa (dem nationalen, dem Gemeinschaftspatent und dem europäischen Patent) das ideale Streitregelungssystem für Patentfragen in Europa? Bei drei Patentsystemen muß es auch zwangsläufig drei "Streitregelungssysteme" geben. Selbst wenn eine gerichtliche Instanz für mehrere Patentsysteme verwantworlich zeichnete, hätte sie letztlich doch in der Art einer Personalunion je nach Patentsystem unterschiedliche "Hüte" auf. Letztlich wäre das nur für die freien Patentanwälte eine Vereinfachung/ Verbesserung, die so einfacher Mandate verschiedener Systeme annehmen können. Abschnitt 4 - Rechtsangleichung und gegenseitige Anerkennung nationaler Patente 4.1 In welchen Bereichen des Patentrechts führen Ihrer Meinung nach Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei den Rechtsvorschriften oder der Rechtsanwendung zu Behinderungen des freien Warenoder Dienstleistungsverkehrs oder zu Wettbewerbsverzerrungen? Eigentlich ist dies kaum ein wichtiges Thema, da Patente mit transnationaler Relevanz im Zweifelsfall sowie über das EPA abgewickelt werden, für welche dann das EPÜ maßgeblich ist. 4.2 Inwieweit ist Ihr Unternehmen von den Folgen solcher Unterschiede betroffen? nicht -- siehe oben 4.3 Wie schätzen Sie den Mehrwert und die Machbarkeit der oben erläuterten Optionen (1 bis 3) ein? Der Mehrwert ist bei allen drei Optionen negativ, insbesondere bei 1. und 2., die durch die Vermischung von Gemeinschaftsrecht und EPÜ eine erhebliche Rechtsverkomplizierung beinhalten. Bei 3. darf man an der politischen Durchsetzbarkeit zweifeln. Wie der vergleich mit der avisierten Dienstleistungsrichtlinie zeigt, ist die effektive Übernahme von Recht aus anderen Mitgliedsstaaten nicht en vogue. 4.4 Gibt es andere Alternativen, die die Kommission in Betracht ziehen sollte? Eine pragmatische Lösung des Problems -- wenn es denn ein solches ist -- wäre: a) - Betritt der EU zum EPÜ, in der Art der Mitgliedsstaaten des EPÜ (Vorteil: Die

3 Patentierbarkeitsrichtlinien und das materielle Recht des EPÜ werden automatisch übernommen) b) - Prozessierung von Patenten am EPA in einer beliebigen offiziellen Sprache EU, im folgenden Patentsprache genannt. (Vorteil: Lösung des Sprachenproblems) c) - Kostenübernahme durch von b) verursachten eventuellen Mehrkosten durch die EU (Vorteil: Durchsetzbarkeit des Procederes b) gegenüber EU-Nichtmitgliedern im EPÜ) d) - das "EU-Patent" ist im Sinne des EPÜ ein nationales Patent mit dem Gültigkeitsbereich "EU" (Vorteil: keine Änderung des EPÜ nötig) e) - die Patentsprache ist rechtsverbindlich (Vorteil: siehe b) ) f) - neben der Patentsprache muß ein "EU-Patent" in einer der Amtssprachen der EU vorliegen (Vorteil: praktische Zugänglichkeit ist gewährleistet) g) - Erstinstanzliche Zuständigkeit von nationalen Gerichten auch für EU-"nationalisierte" EPA-Patente. Dabei werden die Mitgliedststaaten präferiert, in denen sowohl Kläger als auch Beklagte präsent sind. Andernfalls muß mindestens eine der Parteien im Mitgliedsstaat der ersten (bzw. auch einer weiteren nationalen) Instanz präsent sein. (Vorteile: rechtsstaatliche Ausgestaltung des Rechtsweges in. mehrere Instanzen. Verringerung des Fallaufkommens am EuGH) h) - nötigenfalls die Errichtung einer gerichtlichen EU-Zwischeninstanz, die eine vorausgehende Rechtssprechung in einem Mitgliedsstaat EU-weit ausdehnen kann. (Vorteile: Überflüssigkeit von Doppelklagen in mehreren Mitgliedsländern, mögliche Wiederverwendung der Tatsachenfeststellungen der ersten Instanzen) Abschnitt 5 - Allgemeines 5.1 Wie wichtig ist das Patentschutzsystem in Europa für Ihre Geschäftstätigkeit im Vergleich zu anderen Rechtsbereichen? Antwort: 10 Meine Organisation beschäftigt sich mit der Erforschung neuer grundlegender Algorithmen im Bereich numerische Mathematik und diskrete Optimierung, mit Anwendungen im gesamten Spektrum der Softwaretechnik. Leider droht mit einer möglichen Ausgestaltung des Gemeinschaftspatents wiederum eine Ausdehnung der zahlreichen Ansprüche von bereits vom EPA erteilten Patenten auf vom EPA so genannte "computerimplementierbare Erfindungen" auf Algorithmen. Da Algorithmen letztlich ein Teilbereich der Mathematik sind, bauen sie auf bereits vorhandene Algorithmen auf. Zu viele letzterer sind jedoch bereits wie oben erläutert latent vom EPA patentiert. Die Aufhebung dieser Latenz, wie sie z. B. in der 2005 vom Europäischen Parlament abgelehnten CII-Richtlinie bewerkstelligt worden wäre, würde unsere weitere Forschungs- und Entwicklungsarbeit in der EU verunmöglichen. Neben der Aufgabe unserer Tätigkeit bliebe als Alternative nur eine Relokalisierung nach Brasilien oder evtl. Indien, also nach Staaten,

4 in denen mittelfristig keine Patentierbarkeit von Algorithmen zu erwarten ist. 5.2 Wie wichtig ist das europäische Patentschutzsystem im Vergleich zu anderen Bereichen des Immaterialgüterrechtes wie Marken, Geschmacksmuster, Sortenschutz, Urheberrecht und verwandte Schutzrechte? Antwort: 1 Zur Zeit sind, wie Gerichtsentscheidungen in verschiedenen Unterzeichnerländern des EPÜ ergeben haben, Patentansprüche auf Algorithmen de facto nicht durchsetzbar. Dies ist wie in 5.1 dargelegt die Basis unserer unternehmerischen Tätigkeit. Obwohl unsere Organisation sich hauptsächlich durch die Neuheit und Effizienz der entwickelten Algorithmen auszeichnet, macht im Vergleich die Entwicklung unserer neuen Algorithmen nur ca. 10% des Aufwandes aus, 90% besteht in der Implementierung. Aber die Implementierung von Algorithmen, d. h. die von uns entwickelte Software, wird durch das vorhandene Urheberrecht zu unserer vollsten Zufriedenheit geschützt. Also ist unsere Wertschöpfung zu 10% durch Geschäftsgeheimnisse und zu 90% durch das Urheberrecht abgesichert. 5.3 Wie wichtig ist für Sie das Patentschutzsystem in Europa im Vergleich zu den Patentsystemen anderer Länder oder Regionen? Antwort: 10 Siehe 5.1. Eine Patentierbarkeit von Algorithmen wie in des USA oder Japan wäre für unsere Organisation das Aus. 5.4 Wenn Sie für ein kleines oder mittleres Unternehmen antworten, geben Sie bitte an, wie Sie Patente gegenwärtig nutzen und wie voraussichtlich in Zukunft? Auf welche Probleme sind Sie beim derzeitigen Patentschutzsystem gestoßen? Hier möchte wich wieder auf die Antwort von 5.1 verweisen. Es gibt kein Szenario, unter welchen wir mit einem Patentsystem, daß Algorithmen einschließt, operieren könnten. Selbst wenn es so ein Szenario theoretisch gäbe, ist unsere Organisation nicht groß genug, daß man von einem aussichtsreichen "Return of Investment" ausgehen könnte. Ein gewisses Problem sind die zahlreichen vom EPA augestellten Patente, die nur nach Uminterpretation als Algorithmenpatente einen Sinn ergeben. Auch wenn diese Uminterpretationen dem EPÜ widersprechen ("Patente auf Computerprogramme als solches") und zur Zeit nicht auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden können, ist das Klima trotzdem zunehmend verunsichert. 5.5 Gibt es andere, in diesem Papier nicht aufgeführte Punkte im Zusammenhang mit dem Patentschutz, mit denen sich die Kommission Ihrer Meinung nach befassen sollte? In Gesprächen mit Kollegen aus anderen Branchen als der Softwareentwicklung höre ich vereinzelt immer wieder von eigenartigen Auswüchsen des Patentsystems in Richtung eines Selbstzwecks. Falls dem so ist, dann könnte ich mir vorstellen, daß z. B. Maßnahmen einer Qulitätsteigerung des Patensystems seinen volkswirtschaftlichen Nutzen steigern könnten. Deshalb scheinen neutrale Untersuchungen über die Wirksamkeit der bestehenden Patentierungspraxis lohnend zu sein. Abschnitt 6 - Zusätze Ich stehe Mitarbeitern der EU-Kommission für Rückfragen zur Verfügung. Bitte verwenden Sie die folgenden Kontaktinformationen (Falls Sie zustimmen, gelten die <a href=" target="_blank">datenschutzbestimmungen</a> der EU-Kommission):

5 Name: Markus Nullmeier Sie antworten als: -adresse: Name Ihrer Organisation/Firma (falls Sie nicht als Privatperson antworten): Telu Research Webseite (falls vorhanden): Postanschrift: Telu Research Markus Nullmeier Kreuzstr Heidelberg In welchem Mitgliedstaat wohnen Sie bzw. liegt der Schwerpunkt Ihrer Geschäftstätigkeit? Bundesrepublik Deutschland Sind Sie grenzüberschreitend tätig? Für Unternehmen: Wie viele Beschäftigte haben Sie? 2 In welchem Wirtschaftszweig sind Sie tätig? Algorithmenforschung und Softwareentwicklung Besitzen Sie Patente? Wenn ja, wie viele? Handelt es sich um nationale/europäische Patente? Lizenzieren Sie Ihre Patente? Nutzen Sie Patente in Lizenz? Waren Sie schon von Patentstreitigkeiten betroffen? Haben Sie noch andere Erfahrungen mit dem Patentschutzsystem in Europa gemacht? - Recherche von latenten Algorithmenpatenten des EPA, um die Relevanz für unsere Geschäftstätigkeit zu evaluieren. - Vefolgung des politischen Entscheidungsprozesses zur CII-Richtlinie und des Gemeinschaftspatents, um die Wahrscheinlichkeit der Rechtswirksamkeit von Algorithmenpatenten einschätzen zu können. - Recherche von Patentschutzsystemen anderer Wirtschaftsräume, um nötigenfalls "save havens" für unsere Forschungstätigkeit zur Verfügung zu haben.

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