Stellungnahme. Betreff Stellungnahme zur Modernisierung des bankaufsichtlichen Meldewesens Konzept der deutschen Bankenaufsicht Modul A

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stellungnahme. Betreff Stellungnahme zur Modernisierung des bankaufsichtlichen Meldewesens Konzept der deutschen Bankenaufsicht Modul A"

Transkript

1 Stellungnahme Betreff Stellungnahme zur Modernisierung des bankaufsichtlichen Meldewesens Konzept der deutschen Bankenaufsicht Modul A Kontakt: Jens Hielscher Telefon: Telefax: j.hielscher@bvr.de Berlin, 8. Mai 2012 Federführer: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. Schellingstraße Berlin Telefon: Telefax:

2 Seite 2 von 9 Sehr geehrter Herr Hillen, sehr geehrter Herr Schneider, sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom in dem Sie uns um eine Stellungnahme bis zum baten. Wie in der Vergangenheit mehrfach zum Ausdruck gebracht unterstützt die Deutsche Kreditwirtschaft grundsätzlich die Einführung einer nationalen, unterjährigen Meldung zu Finanzdaten, um den europäischen Bestrebungen und Informationsbedürfnissen gerecht zu werden. Wir begrüßen die Tatsache ausdrücklich, dass im vorliegenden Entwurf zum Basismeldewesen einige wichtige Anmerkungen der Deutschen Kreditwirtschaft angemessen Berücksichtigung gefunden haben. Jedoch bleibt anzumerken, dass zu einigen Themen wie z. B. der Meldung von Konditionen- und Strukturbeitrag, der quartalsweisen Erhebung der Daten, der unterjährigen Meldung von Erfolgen aus Spezialfonds, von Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte oder von Aufwendungen für Verlustübernahmen noch keine alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigende Lösung gefunden wurde. Auch wenn wir der Ansicht sind, dass die Argumente zu diesen zentralen Punkten von uns bereits vorgetragen wurden, möchten wir uns erlauben, auf die uns besonders bedeutend erscheinenden Punkte nochmals im Detail hinzuweisen. Darüber hinaus haben sich aus der Diskussion zur Umsetzung Fragen ergeben, die wir im Zusammenhang mit der Konsultation des überabeiteten Konzepts des Modul A Basismeldewesen gern ansprechen und mit der deutschen Bankenaufsicht im Rahmen von Fachgesprächen bzw. einer Sitzung des Fachgremiums Meldewesen erörtern möchten. Als Anlage beigefügt finden Sie eine Liste mit den bis zum jetzigen Zeitpunkt an uns herangetragenen weiterhin bedeutenden Punkten und Fragestellungen. Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass die Meldeanforderungen, wie schon in unserem Schreiben vom mitgeteilt, nach wie vor zu einer überproportionalen Belastung kleiner Institute führen. Dies gilt insbesondere auch für die Folgewirkungen der Meldepflicht wie Ermittlung, Dokumentation, Prozessabläufe und Klärung bei Rückfragen. Darüber hinaus haben wir in der Zwischenzeit mehrfach Rückmeldung erhalten, dass in der vorgesehenen Umsetzungsfrist der gewohnte qualitative Standard schwer zu halten ist. Daher regen wir eine Verschiebung des ersten Meldestichtages auf den an. Den vereinbarten Termin am im Hause des BVR möchten wir nutzen, um neben den Fragestellungen auch über Ihren Entwurf hinaus weitere Themen zu erörtern. Insbesondere halten wir den aktuellen Vorschlag zur Einführung einer Prüfungspflicht für die europäische Finanzdatenmeldung im 29 KWG-E des CRD4-Umsetzungsgesetzes und einen möglicherweise beabsichtigten Gleichlauf für das Basismeldewesens für sehr kritisch. Um die hieraus resultierenden Konsequenzen näher zu beleuchten möchten wir vorschlagen, zu der Sitzung einen Vertreter aus dem Bereich der Wirtschaftsprüfung hinzu zu bitten. Sollten Sie dagegen Einwände haben, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis.

3 Seite 3 von 9 Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen für Die Deutsche Kreditwirtschaft Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken Dr. Andreas Martin Dr. Ruben Lanzerath

4 Seite 4 von 9 Anlage Weiterhin bedeutende Punkte: Zeithorizont für die Abgabe der Meldungen In Bezug auf die Einreichungsfristen soll gemäß Punkt grundsätzlich an den bisherigen Regelungen im Monatsausweis für die Einzelinstitute und Gruppen festgehalten werden. Derzeit ist die monatliche Bilanzstatistik bis zum 6. Geschäftstag des Folgemonats bei der Aufsicht einzureichen. In Anbetracht der erheblichen Ausweitung der Meldungsinhalte und der darin zukünftig enthaltenen, nicht lediglich "statistischen" Größen, erscheint eine Abgabe der Meldung vor dem 20. Geschäftstag des auf den Meldetermin folgenden Monats nach wie vor unmöglich. Insofern sprechen wir uns ausdrücklich für eine Verlängerung der Meldefristen mindestens auf den 20. Geschäftstag des auf den Meldetermin folgenden Monats aus. Aufteilung des Konditionen- und Strukturbeitrages bei Förderbanken Wie bereits in der Konsultation des ursprünglichen Konzepts zur Modernisierung des bankaufsichtlichen Meldewesens vorgetragen, möchten wir nochmals auf die Problematik der Aufteilung des Konditionenund Strukturbeitrages bei Förderbanken hinweisen. Nach unserer Auffassung besitzt eine derartige Aufteilung des Zinsergebnisses aus den nachfolgenden Gründen insbesondere für Förderbanken geringen bis gar keinen bankaufsichtlichen Erkenntniswert. Wir möchten Sie daher nachdrücklich bitten, Förderbanken von der Meldepflicht eines getrennten Zinskonditionen- und Strukturbeitrags auszunehmen. Das Geschäftsmodell deutscher Förderbanken wird durch die sog. Verständigung II zwischen der EU- Kommission und der Bundesregierung hinsichtlich der Beibehaltung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung sowie staatlicher Refinanzierungsgarantien geregelt. Demnach sind den Förderbanken ausdrücklich nur Geschäfte erlaubt, die in der Verständigung II erwähnt sind. Eine Gewinnmaximierung ist nicht Gegenstand dieses Geschäftsmodells. Dementsprechend steht die Ertragsgenerierung bei Förderbanken nicht im Fokus des Geschäftsmodells und ist gegenüber Geschäftsbanken eingeschränkt. Aufgabe von Förderbanken ist es, Förderung (Zinsverbilligung, Zuschüsse etc.) zu betreiben und die dafür notwendigen Mittel von wenigen Ausnahmen abgesehen haushaltsunabhängig selbständig zu erwirtschaften. Um dieser Aufgabe - bei durch den Gesetzgeber eingeschränktem Geschäftsmodell - dauerhaft nachkommen zu können, sind Förderbanken auf einen langfristig stabilen Ertrag angewiesen. Daraus ergibt sich, dass Förderbanken zur Ertragsgenerierung vornehmlich in Aktiva investieren, die einen stetigen Ertragsfluss generieren. Über ihren Status als Banken mit Anstaltslast und Gewährträgerhaftung ist es ihnen auch möglich, die dafür notwendigen Mittel für eine angemessene fristenkongruente Refinanzierung am Kapitalmarkt zu emittieren. Demgemäß würde ein signifikanter Anteil eines volatilen Zinsergebnisses durch Ausreizen der Zinskurve ausdrücklich dem Geschäftsmodell einer Förderbank widersprechen. Zwar werden kurzfristige Zinspositionsnahmen in begrenztem Umfang im Rahmen des Treasury bzw. der Liquiditätssteuerung vorgenommen; diese sind jedoch nicht strategischer Bestandteil der Ertragsgenerierung und werden in Förderbanken in der Regel über strenge Limitierung begrenzt und überwacht.

5 Seite 5 von 9 Darüber hinaus sind bei Förderkrediten regelmäßig Zinssätze in Abhängigkeit von zweckgebundenen Refinanzierungsplanfonds vorgegeben bzw. durch Zinsverbilligung auf Grund der Entscheidung der Bank reduziert. Zinskonditionenbeiträge aus diesen Geschäften geben daher kein aussagefähiges Bild über erfolgreiches Wirtschaften, sondern variieren gemäß des Einsatzes dieser Instrumente. Zudem vergeben Förderbanken im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Darlehen, die fast ausschließlich zu erheblich unter den Marktkonditionen liegenden Zinssätzen vergeben werden. Eine Refinanzierung erfolgt dabei im Rahmen einer Portfoliosteuerung zu weiten Teilen aus Eigenkapital und zu geringen Teilen mittels Fremdrefinanzierung. Zinskonditionsbeiträge aus diesen Geschäften würden somit ebenfalls zu nicht aussagekräftigen Ergebnissen führen. Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass aufgrund des aus dem Geschäftsmodell resultierenden fehlenden Steuerungsimpulses eine Trennung in Zinskonditionen- und Strukturbeitrag in Förderbanken regelmäßig nicht berechnet wird. In den vereinzelten Fällen, in denen dies dennoch geschieht, sind durch mangelnde verbindliche Methodenvorgaben die Ergebnisse untereinander allerdings nicht vergleichbar. Dies vorangestellt weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Förderbanken derzeit überwiegend nicht die technischen Voraussetzungen besitzen, unter denen eine Berechnung des Zinskonditionen- und Strukturbeitrages über die gesamte Palette der Förderprodukte durchgeführt werden könnte, da eine Unterscheidung - wie ausgeführt - keine Relevanz besitzt. Daher müssten umfangreiche und aufwendige IT-Projekte durchgeführt werden, um die erforderlichen Daten zu ermitteln, die regelmäßig keinen betriebswirtschaftlichen und nach unserer Auffassung geringen bis gar keinen aufsichtsrechtlichen Erkenntniswert zur Beurteilung von Förderbanken besitzen. Erweiterte Angaben zu stillen Lasten und Reserven Die Erweiterung der Angaben zu stillen Reserven/Lasten durch die jetzt geforderte Aufteilung in stille Reserven/Lasten aus Finanzinstrumenten innerhalb bzw. außerhalb von Bewertungseinheiten wirft die Frage auf, ob diese Daten in der Form überhaupt ohne erheblichen Mehraufwand verfügbar sind. Nach der Fußnote 4 des Erfassungsbogens sind bei Bewertungseinheiten die Grund- und Sicherungsgeschäfte separat auszuweisen. Nach unserem Verständnis bedeutet das für den wirksamen Teil einer Bewertungseinheit, dass sowohl eine stille Reserve als auch eine stille Last (in gleicher Höhe) zu zeigen wäre, was eine Aufblähung dieser Werte bedeutet. Darüber hinaus ist zumindest bei perfekten Hedges (Anwendung der Critical Term Match-Methode) fraglich, ob diese Lasten/Reserven "brutto" aus den Systemen ableitbar sind. Bei den stillen Reserven in Wertpapieren soll angegeben werden, ob diese kurzfristig liquidierbar sind. Redaktionell sind die Papiere liquidierbar, nicht die Reserven, diese sind allenfalls realisierbar. Ob allerdings eine Liquidation des Gesamtbestandes eines Papiers tatsächlich auch zur Realisation der Bewertungsreserven führt hängt von der Marktsituation, dem Verhalten anderer Marktteilnehmer und etwaigen Paketabschlägen ab. Einen Markttest hat es natürlich nicht gegeben. Insofern ist diese Angabe sehr unkonkret, schwer abgrenzbar und letztlich eine Einschätzungsfrage.

6 Seite 6 von 9 Fragestellungen zum Entwurf des Meldewesenkonzepts (Modul A Basismeldewesen) Adressatenkreis/Datenbasis: Unter Adressatenkreis wird einerseits auf einen Zusammenhang zu den Bista-Meldungen und eine einheitliche Mindestmeldegrundlage hingewiesen, andererseits wird in Meldeinhalte explizit gefordert, dass unterjährige Abgrenzungen von Erträgen und Aufwendungen zu erfolgen haben. Damit weicht die hier geforderte Datenbasis aber von der der BISTA-Meldungen ab, da Abgrenzungsbuchungen in dieser regelmäßig nicht zwingend enthalten sind. Insoweit sollte im Meldewesenkonzept die Datenbasis für die Meldungen der Finanzdaten ausdrücklich und widerspruchsfrei klargestellt werden. Wir hatten die Diskussion bisher so verstanden, dass unterjährig keine Abgrenzungsbuchungen verlangt werden und bitten um eine diesbezügliche Klarstellung. Im Übrigen sollte im Meldewesenkonzept unter Punkt zwingend klargestellt werden, dass der Anknüpfungspunkt für die Meldepflicht für das Basismeldewesen auf Gruppenebene die Erstellung eines HGB-Konzernabschlusses ist, und nicht die bloße Existenz einer aufsichtsrechtlichen Gruppe i. S. d. 10a KWG. Meldeinhalte: Nach dem Konzept sind HGB-Konzerne meldepflichtig, wenn es sich gleichzeitig auch um aufsichtsrechtliche Gruppen handelt; nicht explizit angesprochen wird der umgekehrte Fall einer aufsichtsrechtlichen Gruppe, die aber kein HGB-Konzern und auch kein IFRS-Konzern ist. Das beutet, dass in diesen Fällen unter Umständen nur für die Meldung auch konsolidierte Quartals- und Planzahlen erstellt werden müssen. Es sollte Klargestellt werden, dass die Meldung der Ertragszahlen und ergänzenden Angaben von einem handelsrechtlichen Konzernabschluss abhängig ist. Angaben zum Kreditgeschäft: Die Angaben zum Kreditgeschäft analog den Angaben zur PrüfBV (Gelbbereich) sollten auch analog zur PrüfBV definiert werden. Im Konzept wird der Gelbbereich als Ausfallwahrscheinlichkeit >= 4% definiert. Die PrüfBV ergänzt dies dahingehend, dass die nächst höhere Schwelle zu verwenden ist, wenn keine Risikoklasse mit einer 4%-Schwelle intern vorhanden ist. Dies sollte übernommen werden. Zinsaufwendungen und Erträge: Bei der Unterteilung der Positionen Zinserträge und Zinsaufwendungen müssten u. U. Derivate Berücksichtigung finden. Diese können unseres Erachtens weder den Positionen 1.1 und 1.2 noch, sofern es sich nicht um Derivate des Handelsbestandes handelt, der Position 9.1 zugeordnet werden. Wir bitten um Klarstellung über die Vorgehensweise in diesen Fällen.

7 Seite 7 von 9 Laufende Erträge aus Spezialfonds Sind hier auch laufende Erträge aus Spezialfonds zu erfassen, über deren Ausschüttung noch nicht entschieden ist? Wie sind außerordentliche Erträge (realisierte Kursgewinne) zu behandeln? Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestandes Eine Zugliederung des Warengeschäftes in den Handelsbestand ist abzulehnen. Hier sollte, wenn, dann ein Ausweis unter sonstige Erträge/Aufwendungen vorgezogen werden. Andernfalls entsteht bei einzelnen Häusern der Eindruck, umfänglichen Handel zu betreiben (Beispiel: eine gemischte Genossenschaft kauft Kartoffeln von ihrem Mitglied). Nettoertrag aus der vorzeitigen Beendigung von Derivaten: Aufwendungen und Erträge aus vorzeitigen Beendigungen von Derivaten gehen unmittelbar erfolgswirksam in die GuV ein. Eine Beschränkung auf Close Out Fees aus Derivaten kann allerdings zu fehlerhaften Schlussfolgerungen führen, da etwaige Gegeneffekte aus anderen Produkten nicht mit erfasst werden. Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen: Aus der vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens mit Vorfälligkeitsentschädigung würde bspw. ein Ertrag i. H. v. 5 Mio. entstehen. Diesem steht ökonomisch der Aufwand aus der vorzeitigen Auflösung eines ursprünglich zur wirtschaftlichen Absicherung des Zinsänderungsrisikos abgeschlossen Derivates i. H. v. 4 Mio. gegenüber. In Zeile 16 des Meldeformats zu sonstigen Angaben wären nach unserer derzeitigen Auslegung lediglich die 4 Mio. Aufwand anzugeben. Hier sollte eine Klarstellung erfolgen, ob dies so gewollt ist. Übrige Ergebnisbeiträge Es sollte genauer spezifiziert werden, was unter Position 27.0 zu subsummieren ist (Zinsergebnisse aus Derivaten, Reservenbildung nach 340 f und g HGB?). Buchwert des mittels Bewertungsmodellen bewerteten Wertpapierbestandes Im Konzept der deutschen Bankenaufsicht finden sich keine weiteren Erläuterungen zu der Position 17.0 "Buchwert des mittels Bewertungsmodellen bewerteten Wertpapierbestandes". Werden diese noch nachgereicht? Konditionen- und Strukturbeitrag Hier wäre zu konkretisieren, ob nach dem Verständnis der deutschen Bankenaufsicht, die Summe aus Konditionen- und Strukturbeitrag das gesamte Zinsergebnis erklären soll ("Davon-Positionen") oder ob

8 Seite 8 von 9 diese beide Größen nur zwei Bestandteile von weiteren Bestandteilen (z. B. Beitrag des Eigenkapitals) des Zinsergebnisses sind ("Darunter-Positionen"). Planergebnis Die Vorschaurechnung z. B. in den Sparkassen wird auf Basis betriebswirtschaftlicher Grundsätze erstellt und lehnt sich an das HGB an. Die GuV-Positionen der Planrechnung entsprechen dabei nicht eins zu eins der Abgrenzung des HGB. Eine Meldung der Bestandteile sollte jedoch auch aus dieser betriebswirtschaftlichen Rechnung zulässig sein, da sie die Planungsgrundlage der Institute darstellt. Unklar ist derzeit, ob unter Planwerten die vorsichtig ermittelten Planwerte für das Geschäftsjahr, oder die jeweils aktuellen Werte aus der Ertragsvorschaurechnung quartalsweise zu melden sind. Wünschenswert wäre eine eindeutige Definition der Planwerte. Angabe von Plandaten auf Einzelinstitutsebene für HGB-Konzerne oder FINREP-Melder In der Fußnote 11 wird festgelegt, dass die Angabe von Plandaten für HGB-Konzerne und FINREP-Melder entfallen kann, sofern der Aufsicht Plandaten auf Gruppenebene zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang ist zu klären, in welcher Form und welchem Umfang Plandaten auf Gruppenebene zu liefern sind. Eine Konkretisierung zu diesem Thema könnte in einer nächsten FG Meldewesensitzung zum Thema Finanzdaten erfolgen. Plandaten für Zinsaufwendungen und Zinserträge Planzahlen zum Zinsüberschuss sollen gem. vorliegendem Konzept brutto angegeben werden. Sofern die Planung als Margenplanung erfolgt, liegen jedoch Zinsaufwand und Zinsertrag als separate Planzahlen regelmäßig nicht vor. Hier sollte darauf hingewirkt werden, dass abhängig von der institutsindividuellen Planungsmethodik auch die Nettoangabe ausreichend ist. Stille Reserven und stille Lasten In Darunter -Positionen ist dementsprechend getrennt nach festverzinslichen und nicht festverzinslichen Wertpapieren die Höhe des jeweils kurzfristig liquidierbaren Anteils an stillen Reserven anzugeben. Kurzfristig liquidierbar sollte in diesem Zusammenhang analog der LCR oder Liquiditätsreserve erfolgen, um Irritationen zu vermeiden. Mapping mit den Konten der RechKredV Beim Mapping der einzelnen RechKredV-Konten fällt auf, dass einige RechKredV Positionen nicht im Formular vorhanden sind: Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen Verluste aus dem Verkauf von Anteilen an verbundenen Unternehmen Kursverluste aus Verkäufen von wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen

9 Seite 9 von 9 Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an verbundenen Unternehmen Kursgewinne aus Verkäufen von wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere Einstellungen in den Fonds für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB Entnahme aus den Fonds für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB Hier stellt sich die Frage, durch welches Verfahren das Gesamtergebnis in Einklang zu bringen ist. Möglicherweise könnte man einen Sammelposten "Übrige Ergebnisbeiträge" melden. Die inhaltliche Aussagekraft eines solchen Posten ist allerdings in Frage zu stellen.

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII

Mehr

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung

Mehr

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche. Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8.1. Allgemeines In der laufenden Rechnung werden im Konto 322.00 Zinsen nur die ermittelten Fremdkapitalzinsen erfasst. Sobald aber eine Betriebsabrechnung erstellt

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Anleitung ebase Inhalt 1. Einführung und Voraussetzungen 2. Transaktionsempfehlung für einen Kunden erstellen 3. Möglichkeiten des Kunden 4. Verwaltung von

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

I. Allgemeine Anmerkungen

I. Allgemeine Anmerkungen 08.03.2001 Vorläufige Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers - Altenpflege-Ausbildungs-

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

104 WebUntis -Dokumentation

104 WebUntis -Dokumentation 104 WebUntis -Dokumentation 4.1.9.2 Das elektronische Klassenbuch im Betrieb Lehrer Aufruf Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort am System an. Unter den aktuellen Tagesmeldungen erscheint

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Mönchengladbach hat heute, am 28.11.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glauch Reisen

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um

Mehr

Zwischenablage (Bilder, Texte,...)

Zwischenablage (Bilder, Texte,...) Zwischenablage was ist das? Informationen über. die Bedeutung der Windows-Zwischenablage Kopieren und Einfügen mit der Zwischenablage Vermeiden von Fehlern beim Arbeiten mit der Zwischenablage Bei diesen

Mehr

Dokumentation. Black- und Whitelists. Absenderadressen auf eine Blacklist oder eine Whitelist setzen. Zugriff per Webbrowser

Dokumentation. Black- und Whitelists. Absenderadressen auf eine Blacklist oder eine Whitelist setzen. Zugriff per Webbrowser Dokumentation Black- und Whitelists Absenderadressen auf eine Blacklist oder eine Whitelist setzen. Zugriff per Webbrowser Inhalt INHALT 1 Kategorie Black- und Whitelists... 2 1.1 Was sind Black- und Whitelists?...

Mehr

Übungsaufgaben (Wertpapiere der Liquiditätsreserve)

Übungsaufgaben (Wertpapiere der Liquiditätsreserve) Übungsaufgaben (Wertpapiere der Liquiditätsreserve) Aufgabe Die Rhein-Ruhr-Bank AG bewertet die Wertpapiere der Liquiditätsreserve nach den Vorschriften des HGB. Welche der folgenden Aussagen sind in diesem

Mehr

Reformpaket zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte. Fragen und Antworten

Reformpaket zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte. Fragen und Antworten Reformpaket zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte Fragen und Antworten Reformpaket zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte Fragen und Antworten

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

7.10 Betriebliches Rechnungswesen

7.10 Betriebliches Rechnungswesen Auftragsbearbeitung / Organisation Betriebliches Rechnungswesen/Grundlagen 7.10 Betriebliches Rechnungswesen Grundlagen der Kostenrechnung Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens Einführung Um das

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Übersicht Rechnungswesen

Übersicht Rechnungswesen Übersicht Rechnungswesen Rechnungswesen extern Dokumentation steuerliche handelsrechtliche Vorschriften Finanz- Buchhaltung Dokumentation Betriebsintern betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte Steuerbilanz

Mehr

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:

Mehr

Die elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es:

Die elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es: Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter 0571-805474 Anleitung Die elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es: Inhalt 1 Hintergrund zur elektronischen Rechnung

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Ausführungserlass zur Aussetzung der Zinserhöhung nach 16 Absatz 9 Satz 5 SHWoFG

Ausführungserlass zur Aussetzung der Zinserhöhung nach 16 Absatz 9 Satz 5 SHWoFG Ausführungserlass zur Aussetzung der Zinserhöhung nach 16 Absatz 9 Satz 5 SHWoFG 1. Prüfung von Anträgen nach 16 Absatz 9 Satz 5 Nummer 1 SHWoFG Das SHWoFG regelt in 16 Absatz 9 Satz 5 Nummer 1, dass von

Mehr

teamsync Kurzanleitung

teamsync Kurzanleitung 1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier

Mehr

3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen

3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3.1 Allgemeines Die Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen wie auch die Meldepflicht des Versorgungsempfängers sind in 202 SGB V definiert.

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einsatz der Bildungscard im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes

Mehr

Finanzwirtschaft Wertpapiere

Finanzwirtschaft Wertpapiere Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig

Mehr

Update VR-NetWorld-Software 3.34 PROFILWECHSEL SICHERHEITSDATEI (ALT) NACH SICHERHEITSDATEI (NEU) Anleitung nur für Versionen ab 3.34.

Update VR-NetWorld-Software 3.34 PROFILWECHSEL SICHERHEITSDATEI (ALT) NACH SICHERHEITSDATEI (NEU) Anleitung nur für Versionen ab 3.34. Update VR-NetWorld-Software 3.34 PROFILWECHSEL SICHERHEITSDATEI (ALT) NACH SICHERHEITSDATEI (NEU) Anleitung nur für Versionen ab 3.34 Für Der Empfehlung der Bundesnetzagentur und des Bundesamtes für Sicherheit

Mehr

Besondere Verzeichnisse Anm. 866 880 5 gangenheit zurückgreifen kann, zb für Gewährleistungsverpflichtungen oder Produkthaftung. Mangels hinreichender Erfahrungen dürfte für den Bereich der Umweltverbindlichkeiten,

Mehr

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,

Mehr

Auswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2

Auswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2 KA11 Unternehmensergebnisse aufbereiten, bewerten und nutzen Auswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2 Kennzahlen zur Bilanzanalyse Die aufbereitete Bilanz kann mit Hilfe unterschiedlicher Kennzahlen

Mehr

WinVetpro im Betriebsmodus Laptop

WinVetpro im Betriebsmodus Laptop WinVetpro im Betriebsmodus Laptop Um Unterwegs Daten auf einem mobilen Gerät mit WinVetpro zu erfassen, ohne den Betrieb in der Praxis während dieser Zeit zu unterbrechen und ohne eine ständige Online

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher Robert Rademacher Präsident Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe - Zentralverband - 1. Fabrikatshändlerkongress Schlussworte Robert Rademacher 24. Oktober 2008 Frankfurt Es gilt das gesprochene Wort Meine sehr

Mehr

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Das Pareto-Prinzip ist eine Methode des Zeitmanagements. Diese Checkliste stellt Ihnen das Pareto-Prinzip

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012 Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen LSKN Postfach 91 04 55 30424 Hannover Bearbeitet von: VPS-Team E-Mail: VPS-Admin(at)lskn.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Mitgliederbereich (Version 1.0) Bitte loggen Sie sich in den Mitgliederbereich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

Produktionsplanung und steuerung (SS 2011)

Produktionsplanung und steuerung (SS 2011) Produktionsplanung und steuerung (SS 2011) Teil 1 Sie arbeiten seit 6 Monaten als Wirtschaftsingenieur in einem mittelständischen Unternehmen in Mittelhessen. Das Unternehmen Möbel-Meier liefert die Büroaustattung

Mehr

Mandant in den einzelnen Anwendungen löschen

Mandant in den einzelnen Anwendungen löschen Mandant in den einzelnen Anwendungen löschen Bereich: ALLGEMEIN - Info für Anwender Nr. 6056 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein 2. FIBU/ANLAG/ZAHLUNG/BILANZ/LOHN/BELEGTRANSFER 3. DMS 4. STEUERN 5. FRISTEN

Mehr

Neuerungen der Ck-Schnittstelle in dms.net 1.9.8 Rev. 4895

Neuerungen der Ck-Schnittstelle in dms.net 1.9.8 Rev. 4895 Neuerungen der Ck-Schnittstelle in dms.net 1.9.8 Rev. 4895 Allgemeine Hinweise: Um die neuen Funktionen nutzen zu können, muss zunächst nur am dms.net-server ein Update auf Version 1.9.8 Rev. 4895 ausgeführt

Mehr

Schnelleinstieg in die (cs) AuftragPro

Schnelleinstieg in die (cs) AuftragPro Schnelleinstieg in die (cs) AuftragPro Starten der Anwendung Entpacken Sie das herunter geladene Archiv. Der entstandene Ordner (cs) AuftragPro enthält alle benötigten Komponenten der Anwendung. Öffnen

Mehr

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten Stand 15. Oktober 2015 Fragen und Antworten Caritaspanel auf einen Blick (Link) Fragebogen als PDF (Link) Online-Befragung: https://www.skopos1.de/uc /caritaspanel/ 2 Hintergrund: Das IAB-Betriebspanel

Mehr

Energetische Klassen von Gebäuden

Energetische Klassen von Gebäuden Energetische Klassen von Gebäuden Grundsätzlich gibt es Neubauten und Bestandsgebäude. Diese Definition ist immer aktuell. Aber auch ein heutiger Neubau ist in drei (oder vielleicht erst zehn?) Jahren

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Auf der linken Seite wählen Sie nun den Punkt Personen bearbeiten.

Auf der linken Seite wählen Sie nun den Punkt Personen bearbeiten. Personenverzeichnis Ab dem Wintersemester 2009/2010 wird das Personenverzeichnis für jeden Mitarbeiter / jede Mitarbeiterin mit einer Kennung zur Nutzung zentraler Dienste über das LSF-Portal druckbar

Mehr

Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung

Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung Es waren exakt 237 Rückmeldungen, die wir erhalten, gesammelt und ausgewertet haben und damit ein Vielfaches von dem, was wir

Mehr

Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden.

Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden. A: Allgemeines 1. Was bedeutet die öffentliche Börsennotierung von ForFarmers für mich als Inhaber von Zertifikaten, Beteiligungskonto und/oder Futtereinheiten? Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Aktien von

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

AMAN. Vergleich der verschiendenen RedSYS- Instanzeninstallationsmöglichkeiten

AMAN. Vergleich der verschiendenen RedSYS- Instanzeninstallationsmöglichkeiten Vergleich der verschiendenen RedSYS- Instanzeninstallationsmöglichkeiten AMAN Media GmbH - www.aman.de Seite 1 von 9 - id: 6444-106 Stand: 17. Dezember 2008 Vorwort Die vorliegende Auflistung der Vor-

Mehr

Inventur. Bemerkung. / Inventur

Inventur. Bemerkung. / Inventur Inventur Die beliebige Aufteilung des Artikelstamms nach Artikeln, Lieferanten, Warengruppen, Lagerorten, etc. ermöglicht es Ihnen, Ihre Inventur in mehreren Abschnitten durchzuführen. Bemerkung Zwischen

Mehr

Kom pet enz auf Kurs gebracht

Kom pet enz auf Kurs gebracht Der Cashflow Unternehmenskennzahl mit zentraler Bedeutung Stellen Sie sich Ihr Unternehmen einmal als Badewanne vor: Aus dem Hahn in der Wand fließt ein (hoffentlich) warmer, stetiger Geldstrom, die Einzahlungen.

Mehr

Speicher in der Cloud

Speicher in der Cloud Speicher in der Cloud Kostenbremse, Sicherheitsrisiko oder Basis für die unternehmensweite Kollaboration? von Cornelius Höchel-Winter 2013 ComConsult Research GmbH, Aachen 3 SYNCHRONISATION TEUFELSZEUG

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Rundschreiben zu parallelen Pensionslösungen

Rundschreiben zu parallelen Pensionslösungen zu parallelen Pensionslösungen EINLEITUNG Dieses Rundschreiben richtet sich an alle von der FMA beaufsichtigten Pensionskassen und an alle von der FMA beaufsichtigten Versicherungsunternehmen, die die

Mehr

An die Gläubiger der ALPHA Events UG

An die Gläubiger der ALPHA Events UG An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren

Mehr

SCHRITT 1: Öffnen des Bildes und Auswahl der Option»Drucken«im Menü»Datei«...2. SCHRITT 2: Angeben des Papierformat im Dialog»Drucklayout«...

SCHRITT 1: Öffnen des Bildes und Auswahl der Option»Drucken«im Menü»Datei«...2. SCHRITT 2: Angeben des Papierformat im Dialog»Drucklayout«... Drucken - Druckformat Frage Wie passt man Bilder beim Drucken an bestimmte Papierformate an? Antwort Das Drucken von Bildern ist mit der Druckfunktion von Capture NX sehr einfach. Hier erklären wir, wie

Mehr

Handbuch Internetmeldeportal www.aditus.ch für melde- und gebührenpflichtige Firmen der Agricura Meldung der Lagerbestände per 31.

Handbuch Internetmeldeportal www.aditus.ch für melde- und gebührenpflichtige Firmen der Agricura Meldung der Lagerbestände per 31. Handbuch Internetmeldeportal www.aditus.ch für melde- und gebührenpflichtige Firmen der Agricura Meldung der Lagerbestände per 31. Dezember Unterstützung: Tony Henzen Agricura Geschäftsstelle Tel. 031

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

NKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch?

NKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch? Beitrag: Stand der Doppik in Schleswig-Holstein Referent: Jan-Christian-Erps, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages Veranstaltung am 25.09.2013 an der FHVD Altenholz

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Media Teil III. Begriffe, Definitionen, Übungen

Media Teil III. Begriffe, Definitionen, Übungen Media Teil III. Begriffe, Definitionen, Übungen Kapitel 1 (Intermedia- Vergleich: Affinität) 1 Affinitätsbewertung als Mittel des Intermedia-Vergleichs Um die Streugenauigkeit eines Werbeträgers zu bestimmen,

Mehr

Stellungnahme zur Konsultation zur Besteuerung grenzüberschreitender Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren in der Europäischen Union

Stellungnahme zur Konsultation zur Besteuerung grenzüberschreitender Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren in der Europäischen Union Europäische Kommission Generaldirektion Steuern und Zollunion Büro 8/17 Rue de Spa 3 1049 BRÜSSEL BELGIEN E-Mail: taxud-d1-consultation-landr@ec.europa.eu Abt. Steuerrecht Unser Zeichen: Mg/Ze Tel.: 030

Mehr

Das neue Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Vorlesung 4. Semester

Vorlesung 4. Semester Vorlesung 4. Semester Modul Wirtschaftsprüfung WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky März/April/Mai 2012 1 Gliederung 4. Semester Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung 1. Warm up 2. Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr