Kommunalreferat Abfallwirtschaftsbetrieb

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1 Telefon: Telefax: Az.: FR-FW Kommunalreferat Abfallwirtschaftsbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes München für das Wirtschaftsjahr 2011 Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Kurzübersicht zum Beschluss des Kommunalausschusses als Werkausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb München vom (VB) Öffentliche Sitzung Stichwort Abfallwirtschaftsbetrieb München Wirtschaftsplan 2011 Anlass Inhalt Entscheidungsvorschlag Gesucht werden kann auch nach: Im Zusammenhang mit der Haushaltsplanaufstellung 2011 wird dem Stadtrat der Wirtschaftsplan 2011 des Abfallwirtschaftsbetriebes München zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München berichtet im Rahmen dieser Vorlage über die voraussichtliche Einnahmen- und Ausgabenentwicklung des Erfolgsplanes, die geplanten Ausgaben des Vermögensplanes, den Stellenplan und die fünfjährige Finanzplanung. Der Wirtschaftsplan 2011 wird genehmigt, die Kreditaufnahmen und der Höchstbetrag der Kassenkredite werden festgesetzt. Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenplan, Stellenübersicht, Finanzplanung

2 Telefon: Telefax: Az.: FR-FW Kommunalreferat Abfallwirtschaftsbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes München für das Wirtschaftsjahr 2011 Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Kommunalausschusses als Werkausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb München vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Gemäß den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung ( 13 EBV) und der seit geltenden Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebes München (AWM) wird dem Stadtrat der Wirtschaftsplan für das Jahr 2011, bestehend aus - Erfolgsplan ( 14 EBV) - Vermögensplan ( 15 EBV) - Stellenplan und Stellenübersicht ( 16 EBV) sowie - die fünfjährige Finanzplanung ( 17 EBV) zur Beschlussfassung vorgelegt. 1. Allgemeines Aufgabe des Abfallwirtschaftsbetriebes München ist die Sammlung und der Transport von Siedlungsabfall, die stoffliche Verwertung der eingesammelten Abfälle, die thermische Behandlung der Abfälle und die Deponierung der nicht brennbaren Abfälle gemäß den geltenden rechtlichen und fachtechnischen Vorschriften. Dabei ist besonders hervorzuheben, dass die Abfallentsorgung eine Pflichtaufgabe im Rahmen der Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Kommunen darstellt. Die im Wirtschaftsplan bzw. Finanzplan vorgesehenen Aufgaben sind daher weitgehend rechtlich verursacht.

3 Seite 2 Die vom Abfallwirtschaftsbetrieb München geplanten Investitionsvorhaben werden zur Zeit aufgrund der positiven Ertragslage aus eigenen Mitteln finanziert. Die Darlehensbelastungen (Zins und Tilgung) aus den Altvorhaben werden über die Abfallgebühren gedeckt. Da kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen aufgrund des kommunalen Abgabenrechts erst nach Inbetriebnahme in die Gebührenkalkulation eingehen dürfen, muss der Schuldendienst für die im Bau befindlichen Anlagen, soweit sie eine längere Bauzeit haben, vorfinanziert werden. Am hat der Stadtrat den Grundsatzbechluss zur Änderung der Gebührenstruktur des Abfallwirtschaftsbetriebes München gefasst. Die neue, degressive Gebührenstruktur entspricht stärker dem Äquivalenzprinzip als die bis dahin geltende lineare Struktur, deren Beibehaltung auch ein permanentes, rechtliches Risiko bedeutet hätte. Insbesondere trägt die neue Gebührenstruktur auch den Erfordernissen des zunehmend im Wettbewerb stehenden Unternehmens Rechnung. Gleichzeitig mit der heutigen Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes wird dem Stadtrat eine Senkung der Abfallgebühren vorgeschlagen. Die Gebührensätze werden je nach Gefäßgröße zwischen 2% und 13 % gesenkt. Die Gebührensenkung soll für den Zeitraum beschlossen werden. 2. Wirtschaftsplan 2.0 Allgemeines Der dem Wirtschaftsplan zugrunde liegende Kontenrahmen entspricht den Vorgaben des 22 Eigenbetriebsverordnung. 2.1 Erfolgsplan 2011 (Anlage 1) Die Ermittlung der Planansätze 2011 im Ausgabenbereich erfolgte von den einzelnen Abteilungen und Stabsstellen in eigener Zuständigkeit jedoch in enger Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Controlling der Abteilung Finanzen und Rechnungswesen. Die Ansätze des Erfolgsplanes sind nicht deckungsgleich mit den Ansätzen in der Gebührenkalkulation. So sind u.a. einnahmenseitig Zinsen aus Rückstellungen (für Pensionslasten, für Deponieunterhalts- und -schadensvorsorge) ausgewiesen. Ausgabenseitig ergeben sich folgende Abweichungen: - Vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurde im Rahmen der letzten überörtlichen Prüfung im Jahre 2006 festgestellt, dass nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) die Gebühren nicht die laufenden Versorgungsleistungen, son-

4 Seite 3 dern nur die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten, also die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen enthalten dürfen. Nicht angesetzt werden dürfen daher Pensionen und Versorgungsleistungen (Renten) für ehemals beim AWM beschäftigte Mitarbeiter. Diese Beträge sind als Ausgaben im Erfolgsplan enthalten und werden aus in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen bezahlt. - In den Erfolgsplan dürfen nur die tatsächlich zu bezahlenden Fremdkapitalzinsen eingestellt werden. Demgegegenüber sind in der Gebührenkalkulation nach Art. 8 Abs. 3 KAG die kalkulatorischen Zinsen zu berücksichtigen Umsatzerlöse Für den heute zu beschließenden Wirtschaftsplan 2011 sind die in der Vollversammlung am ebenfalls zu beschließenden Gebühren kostendeckend Betriebliche Aufwendungen Die Personalausgaben für Bezüge, Gehälter und Löhne steigen gegenüber der Hochrechnung 2010 um 3,10 Mio. oder um 6,02 %. Ursache dafür ist die eingeplante tarifliche Erhöhung der Löhne und Gehälter für die Tarifbeschäftigten für das Jahr 2011 (zum um 0,6 % und zum um 0,8 %) und Besetzungen von Stellen, dersen Schaffung in den Vorjahren beantragt wurde aber mangels qualifizierten Bewerbern noch nicht vollzogen werden konnte. Die Abfallverbrennungskosten für die Jahre wurden in Kooperation mit der Stadtwerke München GmbH ermittelt, um größere Planabweichungen zu vermeiden. 3. Erfolgsplanvorausschau (Anlage 2) Trotz der vom Stadtrat noch zu beschließenden Senkung der Hausmüllgebühren und der Übernahmegebühr wird für die beiden nächsten Wirtschaftsjahre mit positiven Ergebnissen gerechnet. Diese Ergebnisse werden soweit sie aus dem hoheitlichen (gebührenfinanzierten) Bereich stammen für die Bildung von gesetzlichen Rückstellungen und ggf. für eine gesonderte Rücklage aufgrund von Kostenüberdeckungen verwendet. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München ist nach 249 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet, Pensionsrückstellungen für sog. Neuzusagen zu bilden, das sind Pensionsverpflichtungen, bei denen der Rechtsanspruch nach dem erworben wurde. Bisher wurden hierfür aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens zurückgestellt.

5 Seite 4 Neben den sonstigen Rückstellungen für Altersteilzeit, Urlaubsrückständen, Gleitzeit- und Überstundenguthaben sind auch Rückstellungen für sog. Altzusagen, d.h. Entstehung des Rechtsanspruchs vor dem gebildet worden. Diese Rückstellungen konnten bis zum mit einer Summe von voll datiert werden. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), das für Jahresabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2010 zwingend anzuwenden ist, wird sich hier zusätzlicher Mehraufwand ergeben. Das Gesetz sieht die Verpflichtung vor, die bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen bisher nicht berücksichtigten zukünftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen in die Berechnungen einzubeziehen. Eine weitere neue Vorgabe ist, dass die Abzinsung der rückzustellenden Beträge mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten fünf Jahre vorzunehmen ist. Ein großer Teil des Mehraufwandes ergibt sich aus den derzeit deutlich niedrigeren Marktzinsen. Soweit ein Teil des Jahresüberschusses dem gewerblichen Bereich (Fremdmüllverbrennung, energetische Verwertung, usw.) zuzuordnen ist, wird dieser in Abstimmung mit den Wirtschaftsprüfern zum Aufbau eines Eigenkapitals herangezogen. 4. Vermögensplan 2011 (Anlage 3) Der Vermögensplan weist für das Jahr 2011 einen Finanzbedarf von 38,05 Mio. aus. Dieser Bedarf wird verursacht durch Investitionen in Baumaßnahmen in Höhe von 19,03 Mio. und für Tilgungen für Kredite in Höhe von 8,09 Mio.. Der Planansatz für die Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 10,93 Mio.. 5. Stellenplan (Anlage 4) Der beiliegende Stellenplan auf der Basis der Daten des Personal- und Organisationsreferates enthält alle Planstellen der Beamten, die Stellenübersicht alle Planstellen der Tarifbeschäftigten. 6. Finanzplanung (Anlage 5) Die Finanzplanung weist für den Fünfjahreszeitraum einen Finanzbedarf von rd. 132,72 Mio. aus. Teil der Finanzplanung ist das Mehrjahresinvestitionsprogramm des AWM, das wie im Hoheitshaushalt aus zwei Investitionslisten besteht. Das Investitionsvolumen der in Liste 1 aufgenommenen und daher auch finanzierten Maßnahmen beträgt im Planungszeitraum 40,42 Mio.. In Liste 2 sind zur Zeit keine Maßnahmen enthalten.

6 Seite 5 Im Finanzplanungszeitraum fallen rd. 45,63 Mio. an Tilgungsleistungen für Kredite an; davon entfallen auf das kommende Jahr rd. 8,09 Mio.. Bei einer weiteren postiven Entwicklung des AWM können diese Tilgungsleistungen aus eigenen Mitteln erbracht werden. 7. Verwendung der Jahresüberschüsse 2008 und 2009 Der Abfallwirtschaftsbetrieb München ist gemäß 1 Abs. 6 der Betriebssatzung sowie Bescheid der Regierung von Oberbayern vom nicht mit Stammkapital ausgestattet. Im Bescheid der Regierung von Oberbayern ist festgelegt, dass die Anforderung des 5 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV), den Eigenbetrieb mit einem angemessenen Stammkapital auszustatten, nicht erfüllt werden muss. Das Stammkapital ist ein Teil des Eigenkapitals, das sich wiederum aus den Rücklagen (Gewinnvortrag und zweckgebundene Rücklage) und dem Bilanzgewinn/Bilanzverlust zusammensetzt. Die Situation des fehlenden Eigenkapitals ist bisher nur im Zusammenhang mit dem Anschluss- und Benutzungszwang bei einem wesentlichen Teil der Leistungen sowie der direkten Haftung der Landeshauptstadt München vertretbar. Sollten hier Änderungen eintreten, wäre der Betrieb in seiner Existenz gefährdet. Deshalb empfehlen die Wirtschaftsprüfer von Deloitte & Touche den Aufbau eines angemessenen Eigenkapitals. Im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen ist das Eigenkapital ein Teil der Passivseite der Bilanz. Kredit- und Beteiligungsfinanzierung bilden zusammen die Außenfinanzierung. Davon ist die Innenfinanzierung zu unterscheiden, die insbesondere durch Einzahlungen aus dem Umsatzprozess erfolgen kann. Im Falle des Abfallwirtschaftsbetriebes München bedeutet dies, dass die Überschüsse aus den Betrieben gewerblicher Art (BGAs) zum Aufbau eines Eigenkapitals herangezogen werden können. Nachdem dies im unternehmerischen Teil des Abfallwirtschaftsbetriebes München der Fall ist, werden die erzielten Überschüsse aus diesem Bereich zum Aufbau eines Eigenkapitals herangezogen. Über die Verwendung des erzielten Gewinns beschließt nach 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung (EBV) der Stadtrat. Nach der Verwaltungsvorschrift 25.2 zu 25 EBV hat die Vorlage durch den Kommunalausschuss zu erfolgen, was hiermit geschieht.

7 Seite 6 8. Abstimmung der Vorlage Der Stadtkämmerei wurde gemäß 10 Abs. 2 der Betriebssatzung des AWM ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet. 9. Beteiligung der Bezirksausschüsse In dieser Angelegenheit besteht kein Anhörungsrecht des Bezirksausschusses. 10. Unterrichtung der Korreferentin und der Verwaltungsbeirätin Der Korreferentin, Frau Stadträtin Ulrike Boesser, und der Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Heide Rieke ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Die Vorlage konnte der Korreferentin und der Verwaltungsbeirätin nicht rechtzeitig zugeleitet werden, weil die Beschlussvorlage zur Gebührenkalkulation nicht früher fertig gestellt werden konnte. 11. Beschlussvollzugskontrolle Diese Sitzungsvorlage soll nicht der Beschlussvollzugskontrolle unterliegen, weil über die Einhaltung des Wirtschaftsplanes in einem standardisierten Verfahren berichtet wird.

8 Seite 7 II. Antrag der Referentin 1. Der Wirtschaftsplan für den Abfallwirtschaftsbetrieb München für das Wirtschaftsjahr 2011 wird im 1.1 Erfolgsplan in den Erträgen mit 200,27 Mio. und in den Aufwendungen mit 200,27 Mio. (= Differenz) 0,00 Mio. und im 1.2 Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 38,05 Mio. festgesetzt. 2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen nach dem Vermögensplan wird auf 22,89 Mio. festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf festgesetzt, 35,00 Mio. 4. Der Bildung eines Eigenkapitals aus den Jahresüberschüssen 2008, 2009 und etwaiger zukünftiger Überschüsse aus dem gewerblichen Bereich des AWM wird zugestimmt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Christine Strobl Gabriele Friderich 2. Bürgermeisterin Berufsmäßige Stadträtin

9 Seite 8 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei - HA II/23 an das Personal- und Organisationsreferat an das Direktorium Dokumentationsstelle z.k. V. Wv. Kommunalreferat - Abfallwirtschaftsbetrieb - FR-FW Kommunalreferat I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An Kommunalreferat - GL 4 z.k. Am I.A. Hartl

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