Das Recht im Internet. Keine Angst vor Anwälten und Abmahnvereinen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das Recht im Internet. Keine Angst vor Anwälten und Abmahnvereinen"

Transkript

1 Das Recht im Internet Keine Angst vor Anwälten und Abmahnvereinen RA Jens-Oliver Müller Witten, 13. März 2004

2 2 Juristen und das Internet - zwei Welten prallen aufeinander. Das Verständnis von Juristen für Netiziens ist oft knapp über Null und von gegenseitiger Abneigung geprägt. Juristerei und Technik passen halt nicht zusammen: Während ein Ingenieur froh ist, wenn er etwas zum Laufen bringt, ist der Jurist glücklich, wenn er etwas Funktionierendes lahm legen kann. Der Jurist schätzt Probleme, nicht Lösungen. Zudem fehlt Juristen oft das technische und menschliche Verständnis für die Situation der normalen Internetnutzer.

3 3

4 4

5 5 Abmahnung Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung an einen anderen, ein beanstandetes Verhalten zu unterlassen Abmahnung droht (u.a.) bei Verletzung von Namensrechten Urheberrechten Informationsrechten

6 6 I. Domain-Rechte

7 7 Wo erreicht man meine Seite? Wer im Internet erreichbar sein will, braucht eine eindeutige Adresse. Die Adressvergabe in Deutschland regelt die DENIC. Ob die Adresse verfügbar oder bereits reserviert ist, lässt sich aber über verschiedene Internet-Service- Provider, ermitteln. Bei der DENIC ist eine sog. WHOIS-Abfrage bezüglich.de-domains möglich.

8 8 Was ist ein Domain-Name? Die Internetadresse setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Top-Level-Domain und Second-Level- Domain. Die Top Level Domain ist die Domain-Kennung. Hier gibt es Country-Code-Top-Level-Domains und generische Top-Level-Domains. Die Second-Level-Domain ist der frei wählbare Name, der vor die Top-Level-Domain gesetzt wird.

9 9 Wie muss ein Domain-Name beschaffen sein? Ein gültiger Domainname besteht aus mindestens 3 und maximal 63 Buchstaben, Ziffern und dem Bindestrich. Er beginnt und endet mit einem Buchstaben oder einer Ziffer, wobei er mindestens einen Buchstaben beinhalten muss. Zwischen Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

10 10 Domainkonflikte Wunschdomain Frei Registriert Mögliche Risiken: Wettbewerbsrecht Kennzeichenrechte Dritter -Namensrecht -Markenrecht Geltendmachung eines besseren Rechts Bei FeGs: Anspruch auf vergebene Domain aus 12 BGB Rechtsdurchsetzung

11 Welche Grenzen muss ich bei der Domain-Wahl beachten? Durch die Reservierung und Benutzung von Domains können fremde Kennzeichen- oder Namensrechte verletzt werden. Zu den Kennzeichenrechten gehören die Rechte aus dem Markenrecht; das Namensrecht wird durch 12 BGB geschützt. Die kennzeichnende Wirkung kommt nicht den Top- Level-Domains zu, sondern nur den Second-Level- Domains. 11

12 12 Verwechslungsgefahr Voraussetzung für eine Kennzeichenrechtsverletzung ist Verwechslungsgefahr. LG Düsseldorf (epson.de): es kommt auf die Verwechslungsfähigkeit nicht an. Vielmehr ist schon die unter der Domain aufzurufende Homepage als solche die verwechslungsfähige Ware oder Dienstleistung.

13 13 12 BGB - Allgemeines 12 BGB schützt den Namen und damit alles, was Namensfunktion hat. Der Schutz gilt für natürliche und juristische Personen. Bei reinen Bildzeichen wird 12 BGB entsprechend angewandt, wenn das Zeichen unterscheidungskräftig ist und sich im Verkehr als namensmäßiger Hinweis auf eine bestimmte Person durchgesetzt hat.

14 14 Städtenamen Die Bezeichnungen von Kommunen sind namensrechtlich geschützt. Der Schutz von Namen erstreckt sich auch auf Stadtteilnamen, die Gesamtbezeichnung Deutschland oder die Namen staatlicher Organisationen. Zulässig ist erklärender Zusatz wie duisburg-info oder feg-musterstadt.

15 15 Sechs Gebote der Domainwahl 1. Keine fremden Namen 2. Keine fremden Marken und Unternehmensnamen 3. Keine Namen von Städten, Gemeinden 4. Keine Titel von Filmen, Fernsehsendungen, Büchern 5. Keine Tippfehlerdomain 6. Keine Gattungsbegriffe

16 16 II. Urheber-Rechte

17 17

18 18 Urheberrecht Allgemeines Bei der Schaffung und Nutzung von Werken stellt sich die Frage des Urheberrechtsschutzes unter zwei Gesichtspunkten: An welchen fremden vorbestehenden Werken muss man Rechte einholen? Unter welchen Voraussetzungen sind eigene Werke urheberrechtlich geschützt?

19 19 Werkbegriff Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Werk urheberrechtsfähig, wenn es sich um eine persönliche Schöpfung handelt, die einen geistigen Gehalt, eine ihn repräsentierende sinnlich wahrnehmbare Formgestaltung und einen hinreichenden Grad an schöpferischer Eigentümlichkeit aufweist.

20 20 Persönliche Schöpfung Eine persönliche Schöpfung setzt ein gestalterisches Tätigwerden voraus. Der Gegenbegriff dazu ist die bloße Wiedergabe, beispielsweise durch Abschreiben oder Kopieren. Bei einer Schöpfung im Sinne des Urheberrechts braucht es sich nicht um etwas völlig Neues zu handeln. Im Urheberrecht reicht schöpferische Eigentümlichkeit aus.

21 21 Geistiger Gehalt Geistiger Gehalt bedeutet, dass der menschliche Geist im Werk zum Ausdruck kommen muß, dass also eine Gedankenäußerung (geistiges Tätigwerden) vorliegen muss. Gegenbegriff zur geistigen Schöpfung ist die mechanische Schöpfung. Nur der Mensch kann ein Werk schaffen, nicht ein Computer oder Maschinen.

22 22 Form Erforderlich ist eine Formgebung. Die Idee, die einem Werk zugrunde liegt, ist nicht geschützt. Jeweils im Einzelfall zu bestimmen ist der erforderliche Grad der Verkörperung. Allgemein kann man sagen, dass die Formgebung so weit fortgeschritten sein muss, dass sie den individuellen Geist auszudrücken vermag.

23 23 Schöpferische Eigentümlichkeit Zentrales Kriterium ist die schöpferische Eigentümlichkeit. Das Werk muss das bloß Durchschnittliche überragen. Das, was jeder alltäglich mit durchschnittlichen Fähigkeiten zu leisten im Stande ist, ist nicht urheberrechtlich schutzfähig.

24 24 Schöpferische Eigentümlichkeit Bei Werken der schönen Künste reicht es aus, dass die Auswahl oder Anordnung des Stoffes individuelle Eigenarten aufweist (Kleine Münze). Für Werke der angewandten Kunst, einschließlich von Gebrauchstexten, ist ein erhöhtes Maß an Gestaltungshöhe erforderlich. Die individuellen Eigenarten müssen auf ein überdurchschnittliches Können verweisen.

25 25 Formelle Voraussetzungen Formelle Voraussetzungen müssen zur Erlangung des Urheberrechtsschutzes nicht erfüllt werden. Der Schutz beginnt unabhängig von der Veröffentlichung oder dem Erscheinen des Werkes bereits mit der Schöpfung des Werkes. Dem Urheber entstehen durch den Rechtserwerb keine Kosten.

26 26 Beispiel Urheberrechtsvermerk Dieses Werk wird durch das deutsche Urheberrechtsgesetz und internationale Verträge urhe- Copyright 2004 Jens-Oliver Müller. berrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. All Rights Reserved.

27 27 Urheber Urheber ist der Schöpfer des Werkes. Stellvertretung ist bei Schöpfung nicht möglich. Auch Minderjähriger kann ein urheberrechtlich geschütztes Werk schaffen. Nur eine natürliche Person kann Inhaber eines Urheberrechts sein.

28 28 Rechte des Urhebers (Erst-)Veröffentlichungsrecht Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (Namensnennungsrecht) Recht auf Schutz vor Entstellung des Werkes

29 29 Rechte des Urhebers (Forts.) Verwertung in körperlicher und in unkörperlicher Form Vervielfältigungsrecht (z.b. Druck, Upload auf Server) Verbreitungsrecht (z.b. Buch) Recht der öffentlichen Wiedergabe (z.b. Internet)

30 30 Urheberrechtsverletzung Unabhängig von einem Verschulden kann der Verletzte vom Verletzer Unterlassung verlangen. Bei Verschulden besteht auch ein Schadensersatzanspruch. Auskunft Beseitigung / Vernichtung rechtswidriger Produkte. Strafbarkeit

31 31 Einzelne Werkarten Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; Werke der Musik; Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden; Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen; Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind.

32 32 Texte Geschützt sind bei Texten sowohl die äußere als auch die innere Form: Die äußere Form ist die sprachliche Gestaltung, in der sich die Führung und Formung der Gedanken des Verfassers ausdrückt. Die innere Form ergibt sich aus der Auswahl und Anordnung des vorhandenen Stoffes.

33 33 Musik Geschützt ist das individuelle Tongefüge. Unerheblich, ob Werk in Noten oder auf Tonträgern fixiert ist. Loops oder Presets sind regelmäßig nicht geschützt. Noten und Tabulaturen sind ebenfalls Werke der Musik.

34 34 Lichtbildwerke Lichtbildwerke sind insbesondere Fotografien. Fotografien sind geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind, also praktisch immer. Schutzfähig sind auch Computeranimationen und -figuren.

35 35 Werke der Baukunst Werke der Baukunst sind nicht nur Gebäude, sondern auch Brücken,Türme usw. Die Rechtsprechung ist bei der Zuerkennung von Urheberschutz für Bauwerke großzügig. Schutzfähig sind auch Werke der Innenarchitektur.

36 36 Darstellungen technischer Art Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art sind bereits dann geschützt, wenn eine individuelle Geistestätigkeit irgendwie zum Ausdruck kommt. Geschützt ist die Darstellung, nicht ihr Gegenstand.

37 37 Datenbanken Datenbanken sind Sammlungen von Werken oder Beiträgen, die durch Auslese oder Anordnung eine persönlich-geistige Schöpfung sind. Material muss nach eigenständigen Kriterien oder unter individuellen Ordnungsgesichtspunkten zusammengestellt sein. Die Nutzung unwesentlicher Teile einer Datenbank ist frei.

38 38 Nutzungsrechte und Verwertungspraxis Das Urheberrecht ist grundsätzlich nicht übertragbar. Einräumung eines Nutzungsrechts (einer Nutzungslizenz) Einfaches Nutzungsrecht = Befugnis, das Werk im Umfang der vertraglichen Vereinbarung zu nutzen. Ausschließliches Nutzungsrecht ist das Recht zur alleinigen Werknutzung.

39 39 Schranken des Urheberrechts Erschöpfungsgrundsatz Zitatrecht - Bezug zwischen eigenem Werk und Zitat - Quellenangabe - Unveränderte Übernahme Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch, soweit Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt ist

40 40 Schutzdauer des Urheberrechts Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers. Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach der Veröffentlichung. Es erlischt jedoch bereits siebzig Jahre nach der Schaffung des Werkes, wenn das Werk innerhalb dieser Frist nicht veröffentlicht worden ist.

41 41 III. Informationspflichten

42 42 Anbieterkennzeichnung Nach 6 TDG oder/und Nach 10 MDStV Anbieterkennzeichnungspflicht nur für geschäftsmäßige Teledienste Aber: Geschäftsmäßigkeit bedeutet lediglich Nachhaltigkeit (str.) Impressumspflicht für alle Mediendienste Gesteigerte Informationspflichten bei geschäftsmäßigen Telediensten Pflichtinformationen Name und Anschrift Vertretungsberechtigte Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme Ggf. Registernummern Ggf. Aufsichtsbehörde Ggf. Umsatzsteueridentifikationsnummer Pflichtinformationen Wie bei 6 TDG (siehe dort) Zusätzlich bei journalistischredaktionellen Angeboten Angabe eines volljährigen Verantwortlichen Regelfall Str. ob Angabe eines Minderjährigen ausreicht (Analogie zu den Landespressegesetzen)

43 43 Anbieterkennzeichnung Informationen müssen... Leicht erkennbar sein (Kennzeichnung als Impressum ) Unmittelbar erreichbar sein ( One click away ) Ständig verfügbar sein Impressum/Anbieterkennzeichnung Freie ev. Gemeinde [...] Gemeindeleitung: [...] Adresse: [...] Telefon: [...] Telefax: [...] [...] Mitglied im Bund Freier ev. Gemeinde KdöR: [...] Zusätzlich bei e.v.: Vorstand: [...] Registergericht: [...] Registernummer: [...] Startseite 1 click Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Angebote: Name: [...] Adresse: [...]

44 44 IV. Haftung

45 45 Haftung für Inhalte Content-Provider: nach allgemeinen Gesetzen. Access-Provider: keine Verantwortung bei Durchleitung von Informationen. Host-Provider: Nur bei Kenntnis der Inhalte und technischer Möglichkeit, Verbreitung zu verhindern. Links: Link-Setzer haftet für fremde Inhalte so, als wären es eigene, es sei denn, er macht sich diese nicht zu eigen.

46 Muster eines Haftungshinweises Die veröffentlichten Links werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Wir haben keinen Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und Inhalte der verlinkten Seiten. Wir sind nicht für den Inhalt der verknüpften Seiten verantwortlich und machen uns den Inhalt nicht zu eigen. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte sowie für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Web-Site, auf die verwiesen wurde. 46

47 47 Haftungshinweis (Forts.) Die Haftung desjenigen, der lediglich auf die Veröffentlichung durch einen Link hinweist, ist ausgeschlossen. Für fremde Hinweise sind wir nur dann verantwortlich, wenn wir von ihnen, d.h. auch von einem eventuellen rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt, positive Kenntnis haben, und es technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.

48 48 V. Links etc.

49 49 Nützliche Links materialien/materialien.html

50 50 Was ist zu tun? Web-Site überprüfen Erforderliche Zustimmungen einholen Geschützte Werke entfernen Anwalt aufsuchen

51 51 Vielen Dank fürs Zuhören. Wenn noch Fragen sind...

52 52 Jens-Oliver Müller Rechtsanwalt Wetzlar Philosophenweg 1 Telefon (06441) Telefax jo.mueller@kkp-net.de

ALLES, WAS RECHT IST. Was ist erlaubt, und worauf muss ich achten?

ALLES, WAS RECHT IST. Was ist erlaubt, und worauf muss ich achten? ALLES, WAS RECHT IST Was ist erlaubt, und worauf muss ich achten? In diesem Seminar gibts Informationen über 1. Reichweite und Bedeutung von Urheberrechten 2. Verhaltensregeln bei Abmahnungen 3. Informationspflichten

Mehr

Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere

Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere Fakultät Informatik Medieninformatik INF-B-490 Institut für Software- und Multimediatechnik, Computergrafik Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere Dresden, 18.04.2012 Urheberrechtsgesetz Was

Mehr

Das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil der Rechtsordnung, der das Recht des Urhebers an seinen Werken schützt.

Das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil der Rechtsordnung, der das Recht des Urhebers an seinen Werken schützt. Skript 1 Besonderer Teil des Medienrechts Urheberrecht I. Einführung in das Urheberrecht und das Urheberrechtsgesetz 1) Urheberrecht als Rechtsgebiet Das Urheberrecht ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz

Mehr

Geistiges Eigentum im Internet

Geistiges Eigentum im Internet Gliederung: Geistiges Eigentum im Internet Referent: Alexander Klaus Matrikel: 17452 Veranstaltung: Internetrecht Dozent: Prof. Dr. Klaus Lammich 1. Geistiges Eigentum 1.1 Abgrenzung zum Sacheingentum

Mehr

17.09.2014 Einführung in das Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen

17.09.2014 Einführung in das Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen 17.09.2014 Einführung in das Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) Übersicht 1. Zweck/Schutzrichtung des Urheberrechts

Mehr

www.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung RA Mag. Ralph Kilches Bad Hofgastein 4. Mai 2006

www.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung RA Mag. Ralph Kilches Bad Hofgastein 4. Mai 2006 www.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung Bad Hofgastein 4. Mai 2006 RA Mag. Ralph Kilches Inhalt Urheberrecht und Freie Werknutzung Lehrer Schüler Schulbuch Urheberrechte an Foto Musik

Mehr

Markenrecht und Designschutz im fotografischen Bild. Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin

Markenrecht und Designschutz im fotografischen Bild. Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin Markenrecht und Designschutz im fotografischen Bild Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin Geschützte Gegenstände Schutz z.b. durch Marke, Geschmacksmuster, Urheberrecht, Eigentum Ansprüche des

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED

Mehr

Urheberrecht und Nutzung von Fotos. Jan B. Heidicker Vortrag Feb. 2015 - Distrikt 1900 Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Urheberrecht und Nutzung von Fotos. Jan B. Heidicker Vortrag Feb. 2015 - Distrikt 1900 Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Urheberrecht und Nutzung von Fotos Jan B. Heidicker Vortrag Feb. 2015 - Distrikt 1900 Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Agenda Kurzer Überblick der einschlägigen Vorschriften Wann

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet Urheberrecht im Internet RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de

Mehr

Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht

Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht erecht24 Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert 1 Checkliste - Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht 1. Ein Disclaimer (Haftungsausschluss)

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen

Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen RA Christoph Kluss RAe Haaß & Kluss Martorffstr. 5 D 60320 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 562095 lawoffice@t-online.de Was ist ein Urheberrecht? Voraussetzung

Mehr

Tauschbörsen File Sharing Netze

Tauschbörsen File Sharing Netze 1 1. Urheberrecht beachten Tauschbörsen - Millionen von Usern verwenden täglich Programme wie Kazaa, Limewire oder BitTorrent, um Musik, Videos, Texte oder Software vom Internet herunterzuladen oder zu

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

Grundkenntnisse am PC Das Internet

Grundkenntnisse am PC Das Internet Grundkenntnisse am PC Das Internet EDV-Services Johannes Steinkuhle IT-Coaching, Projekte, Qualitätsmanagement Bielefelder Straße 47 33104 Paderborn Telefon: 05254/13140 Fax:05254/8254 111 www.steinkuhle-edv.de

Mehr

Senioren ans Netz. schreiben kurze Texte. Lektion 9 in Themen aktuell 2, nach Übung 7

Senioren ans Netz. schreiben kurze Texte. Lektion 9 in Themen aktuell 2, nach Übung 7 Senioren ans Netz Lektion 9 in Themen aktuell 2, nach Übung 7 Was lernen Sie hier? Sie üben Leseverstehen, suchen synonyme Ausdrücke, sagen Ihre Meinung. Was machen Sie? Sie erkennen und erklären Stichwörter,

Mehr

Formale Rahmenbedingungen für Websites

Formale Rahmenbedingungen für Websites Formale Rahmenbedingungen für Websites Vorweg: Die Zusammenstellung kann nur eine Anregung sein, welche rechtlichen Aspekte bei Webseiten greifen können eine Prüfung des Einzelfalls durch einen Rechtsanwalt

Mehr

Quellen prüfen und angeben

Quellen prüfen und angeben 1 1. Woher hast du das? Beispiel: Du nutzt das Internet zur Informationssuche und kopierst Online-Inhalte in deine eigenen Texte, Referate oder Facharbeiten. Dann ist es notwendig, dass du dich mit Quellenkritik

Mehr

nic.at - Salzamt im (österreichischen) Internet?

nic.at - Salzamt im (österreichischen) Internet? nic.at - Salzamt im (österreichischen) Internet? Dr. Barbara Schloßbauer Leiterin nic.at Rechtsabteilung Salzamt Das Wort Salzamt lebt vor allem in Österreich weiter als Ausdruck für eine nicht existierende

Mehr

Angaben gemäß 5 TMG: zone 80 Agentur für textile Werbung www.zone80.de. Markus Sonnenberg u. Ellen Friehe GbR Hauptstrasse 15 31319 Sehnde/Rethmar

Angaben gemäß 5 TMG: zone 80 Agentur für textile Werbung www.zone80.de. Markus Sonnenberg u. Ellen Friehe GbR Hauptstrasse 15 31319 Sehnde/Rethmar Angaben gemäß 5 TMG: zone 80 Agentur für textile Werbung www.zone80.de Markus Sonnenberg u. Ellen Friehe GbR Hauptstrasse 15 31319 Sehnde/Rethmar Telefon: 05138-600 34 33 Telefax: 05138-600 34 34 Vertreten

Mehr

Webalizer HOWTO. Stand: 18.06.2012

Webalizer HOWTO. Stand: 18.06.2012 Webalizer HOWTO Stand: 18.06.2012 Copyright 2003 by manitu. Alle Rechte vorbehalten. Alle verwendeten Bezeichnungen dienen lediglich der Kennzeichnung und können z.t. eingetragene Warenzeichen sein, ohne

Mehr

Ratgeber Domain-Namen

Ratgeber Domain-Namen Florian Huber / Florian Hitzelberger Ratgeber Domain-Namen Die 100 wichtigsten Fragen & Antworten rund um Internet-Domains 2. Auflage 2010 Verlag Florian Huber, Starnberg www.domainbuch.de Inhalt t z =

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Immaterialgüterrecht

Immaterialgüterrecht Inhalte einer Webseite hier: Schutz der geistigen Leistung BGB beruht auf den Erwerb von Sache Regeln des BGB lassen sich daher nicht auf Informationen anwenden Urheberrecht füllt die Lücke auch Regeln

Mehr

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1.1 Einleitung Gesetzliche Grundlagen des Rücktrittsrechts: 321 Abs. 2 Satz 2 BGB Rücktritt bei Unsicherheitseinrede

Mehr

Was bedeutet Titelschutz? von RA Christian Zierhut

Was bedeutet Titelschutz? von RA Christian Zierhut Was bedeutet Titelschutz? von RA Christian Zierhut Was bedeutet Titelschutz? Von RA Christian Zierhut Was bedeutet Titelschutz und welche Titel sind schutzfähig? Der Titelschutz erfolgt in Deutschland

Mehr

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin Vergütungssätze VR-W 2 für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires in Websites mit Electronic Commerce

Mehr

Public Domain ist Aladins Wunderlampe des Internetzeitalters. Schlagen Sie Kapital aus den geistigen Werken anderer Menschen. Völlig legal.

Public Domain ist Aladins Wunderlampe des Internetzeitalters. Schlagen Sie Kapital aus den geistigen Werken anderer Menschen. Völlig legal. Public Domain ist Aladins Wunderlampe des Internetzeitalters. Schlagen Sie Kapital aus den geistigen Werken anderer Menschen. Völlig legal. ebookzeile.de informiert: Der Begriff Public Domain bezeichnet

Mehr

Der Kampf um das Urheberrecht. Urheberrecht bei elearning-anwendungen in der Hochschullehre

Der Kampf um das Urheberrecht. Urheberrecht bei elearning-anwendungen in der Hochschullehre Der Kampf um das Urheberrecht Urheberrecht bei elearning-anwendungen in der Hochschullehre Reform des Urheberrechts Reform des Urheberrechts Beratungsangebote Fall 1 Fall 1 Fall 1 2 Geschützte Werke

Mehr

Thema 3: Verwendung von Texten

Thema 3: Verwendung von Texten PASCH-net und das Urheberrecht Thema 3: Verwendung von Texten Texte sind zwar nicht immer, aber meistens durch das Urheberrecht geschützt. Nur ganz kurze Texte, die zum Beispiel ausschließlich aus einfachen

Mehr

Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts

Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts Unfallkasse Nord Standort Hamburg Postfach 76 03 25 22053 Hamburg Informationsmaterial zum Thema Risiko und Prävention ein Widerspruch? Vortrag beim Landeselternausschuss am 03.02.2016 Abteilung Prävention

Mehr

Patent, Marke, Firma und Design

Patent, Marke, Firma und Design Patent, Marke, Firma und Design 1 Disposition Einleitung 1. Einleitung: Rolle und Bedeutung von Schutzrechten in der Informatik 2. Patentschutz Worum geht es? Rechtsquellen Überblick über die Regelung

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Kollisionsrechtliche Fragen des Urheberrechts im Internet. Timm Lausen Matr.-Nr 903498

Kollisionsrechtliche Fragen des Urheberrechts im Internet. Timm Lausen Matr.-Nr 903498 Kollisionsrechtliche Fragen des Urheberrechts im Internet Timm Lausen Matr.-Nr 903498 Wo kann es zu urheberrechtlichen Problemen im Internet kommen? Das Internet wird von vielen Nutzern als rechtsfreier

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Sie wollen wissen wer ich bin?

Sie wollen wissen wer ich bin? Sie wollen wissen wer ich bin? Rolf Albrecht Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Wettbewerbsrecht Markenrecht Patentrecht/Designrecht Fachanwalt für Informationstechnologierecht EDV-Recht

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind:

ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind: ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind: - Upgrade auf FLOWFACT Version Performer CRM 2014 R2 (ab Juli erhältlich) - Mindestens SQL Server 2005 - vorhandene Installation von.net

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte.

Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte. verstoßen. Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte. Wann sind Marken geschützt? Marken kennzeichnen Produkte. Als Marke können Zeichen

Mehr

Urheberrecht. Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen. Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 6. Vorlesung 12.06.2007

Urheberrecht. Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen. Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 6. Vorlesung 12.06.2007 Urheberrecht Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 6. Vorlesung 12.06.2007 I. Zivilrechtliche Folgen Unterlassungsanspruch, 97 Abs. 1 S. 1 UrhG Ohne Rücksicht auf Verschulden

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten Band 2 herausgegeben von Stefan Haupt Stefan Haupt Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten 2., überarbeitete Auflage Verlag

Mehr

Lizenzierung von StarMoney 10 bzw. StarMoney Business 7 durchführen

Lizenzierung von StarMoney 10 bzw. StarMoney Business 7 durchführen Lizenzierung von StarMoney 10 bzw. StarMoney Business 7 durchführen In dieser Anleitung möchten wir Ihnen die Lizenzierung der StarMoney 10 bzw. StarMoney Business 7 erläutern. In dieser Anleitung beziehen

Mehr

Internet- und Urheberrecht

Internet- und Urheberrecht Internet- und Urheberrecht Von den Verwertungsrechten, dem Vervielfältigungsrecht und dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung bis zum elearning Gabriele Beger, SUB Hamburg Informations- und Urheberrecht

Mehr

Rechtliche Aspekte des Crowdsourcing

Rechtliche Aspekte des Crowdsourcing Rechtliche Aspekte des Crowdsourcing Aktuelle Regelungen, Grenzüberschreitungen, Haftung und Gewährleistung Deliana Bungard Rechtliche Einordnung des Begriffs Crowdsourcing = Eingehen von Rechtsbeziehungen

Mehr

Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet Wissensmanagement mit Neuen Medien Übung Geltungsbereich im Internet Grundsätzlich gilt für das Internet deutsches (Bundes-)Recht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies ergibt sich aus dem

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Warum Sie jetzt kein Onlinemarketing brauchen! Ab wann ist Onlinemarketing. So finden Sie heraus, wann Ihre Website bereit ist optimiert zu werden

Warum Sie jetzt kein Onlinemarketing brauchen! Ab wann ist Onlinemarketing. So finden Sie heraus, wann Ihre Website bereit ist optimiert zu werden CoachingBrief 02/2016 Warum Sie jetzt kein Onlinemarketing brauchen! Eine Frage gleich zu Anfang: Wie viele Mails haben Sie in dieser Woche erhalten, in denen behauptet wurde: Inhalt Ihre Webseite sei

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Kopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen

Kopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen Kopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen AGMB-Tagung Magdeburg 24. September 2008 Dr. Harald Müller Kopieren gemäß 53 UrhG Schranke = keine Genehmigung erforderlich

Mehr

IT Recht. Urheberrecht JA oder NEIN?

IT Recht. Urheberrecht JA oder NEIN? IT Recht Urheberrecht JA oder NEIN? Das ewige Streitthema über die Daseinsberechtigung des UrhG! von Michael Klement Berlin, 21.05.2013 Beuth Hochschule für Technik Berlin University of Applied Sciences

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Impressum Wiegmann-Dialog GmbH

Impressum Wiegmann-Dialog GmbH Impressum Wiegmann-Dialog GmbH Angaben gemäß 5 TMG: Wiegmann-Dialog GmbH Dingbreite 16 32469 Petershagen Vertreten durch: Falk Wiegmann Kontakt: Telefon: 05702 820-0 Telefax: 05702 820-140 E-Mail: info@wiegmann-online.de

Mehr

Aktuelle Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung bezüglich der Nutzung von Musik für Werbezwecke

Aktuelle Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung bezüglich der Nutzung von Musik für Werbezwecke Aktuelle Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung bezüglich der Nutzung von Musik für Werbezwecke 10. April 2010 Ines Hilpert-Kruck, Fortbildung Urheber- u. Medienrecht, Hamburg, 9./10. April 2010 Werbung

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Welche Gedanken wir uns für die Erstellung einer Präsentation machen, sollen Ihnen die folgende Folien zeigen.

Welche Gedanken wir uns für die Erstellung einer Präsentation machen, sollen Ihnen die folgende Folien zeigen. Wir wollen mit Ihnen Ihren Auftritt gestalten Steil-Vorlage ist ein österreichisches Start-up mit mehr als zehn Jahren Erfahrung in IT und Kommunikation. Unser Ziel ist, dass jede einzelne Mitarbeiterin

Mehr

Kommentartext Medien sinnvoll nutzen

Kommentartext Medien sinnvoll nutzen Kommentartext Medien sinnvoll nutzen 1. Kapitel: Wir alle nutzen Medien Das ist ein Computer. Und da ist einer. Auch das hier ist ein Computer. Wir alle kennen Computer und haben vielleicht auch schon

Mehr

ABMAHNUNGEN. Händlerbund Studie. befragte Online-Händler. Januar 2014. www.haendlerbund.de

ABMAHNUNGEN. Händlerbund Studie. befragte Online-Händler. Januar 2014. www.haendlerbund.de ABMAHNUNGEN Januar 2014 Händlerbund Studie 534 befragte Online-Händler www.haendlerbund.de WIR BEFRAGTEN 534 HÄNDLER ZU IHREN ERFAHRUNGEN MIT ABMAHNUNGEN. Inhaltsangabe Vorwort... Seite 3 1 Anzahl der

Mehr

Vorlesung Medienrecht 23. März 2015

Vorlesung Medienrecht 23. März 2015 Vorlesung Medienrecht 23. März 2015 Was ist Medienrecht? Es gibt verschiedene Definitionen für Medienrecht. Nach einer weiten Definition ist Medienrecht die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Arbeit

Mehr

Letztes Update am 19.06.2016

Letztes Update am 19.06.2016 Letztes Update am 19.06.2016 Verkaufsponys Glandys Golden Carlyn, Ammerhöfs Sweet Annie und Ammerhöfs Sally Ann im Juni 2016 Foto: Laila Mehl Connemara Pony Zucht Ammerhoef Connemara Pony Zucht Ammerhoef

Mehr

Idee, Produkt, Logo. Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn

Idee, Produkt, Logo. Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn Idee, Produkt, Logo Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn www.dhpg.de Seite 1 Gliederung I. Einführung II. III. IV. Wo kann man eine Marke registrieren lassen? Was

Mehr

Nutzungsbedingungen der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum ggmbh

Nutzungsbedingungen der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum ggmbh Nutzungsbedingungen der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum ggmbh I. ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN Durch seinen Zugriff auf die Seiten und Angebote der Internet-Präsenz (nachfolgend zusammenfassend Website

Mehr

Das Festkomitee hat die Abi-Seite neu konzipiert, die nun auf einem (gemieteten) Share Point Server

Das Festkomitee hat die Abi-Seite neu konzipiert, die nun auf einem (gemieteten) Share Point Server Hallo Leute Das Festkomitee hat die Abi-Seite neu konzipiert, die nun auf einem (gemieteten) Share Point Server (= echtes - zeug ) liegt! Die neue Form hat insbesondere folgende Vorteile: Du bekommst einen

Mehr

Vom 1. April 2015 fängt das neue BLU TRIBE-Treueprogramm wieder an, das bis 31.März 2017 gültig sein wird.

Vom 1. April 2015 fängt das neue BLU TRIBE-Treueprogramm wieder an, das bis 31.März 2017 gültig sein wird. Vom 1. April 2015 fängt das neue BLU TRIBE-Treueprogramm wieder an, das bis 31.März 2017 gültig sein wird. Geltungsdauer: Punktesammlung: vom 01.04.2015 bis 31.03.2017 Gutscheine anfordern: von 01.04.2015

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Anbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum)

Anbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum) Anbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum) Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft Unternehmen, die sich mit einer Website im Internet präsentieren, müssen nach 5 Telemediengesetz (TMG) ein

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold!

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Warum ein Arbeitnehmer sich besser an das obige umgekehrte Sprichwort gehalten und dadurch eine Urlaubsersatzleistung bekommen hätte, das erfahren Sie in diesem Newsletter.

Mehr

Propädeutische Übung. Dr. Georgios Zagouras

Propädeutische Übung. Dr. Georgios Zagouras Propädeutische Übung Dr. Georgios Zagouras Gliederungsebenen Grundsätzlich hat man freie Auswahl wie man gliedert. Aber: Es muss irgendein System erkennbar sein! HIER: Da zwei Unterschiedliche Tatbestände

Mehr

Notwendige Impressumsangaben bei Internetpräsenzen

Notwendige Impressumsangaben bei Internetpräsenzen L E I N E N & D E R I C H S A N W A L T S O Z I E T Ä T Wettbewerbsrecht 2009 Notwendige Impressumsangaben bei Internetpräsenzen - Checkliste für Webseitenbetreiber - Von Rechtsanwalt Dennis Groh L E I

Mehr

17 kostenlose Bildquellen mit Suchfunktion, ohne Registrierung und ohne Attribution

17 kostenlose Bildquellen mit Suchfunktion, ohne Registrierung und ohne Attribution 17 kostenlose Bildquellen mit Suchfunktion, ohne Registrierung und ohne Attribution Stand: November 2015 Webinare erstellen: bildhafter = erfolgreicher Unser Gehirn formuliert Gedanken nicht in Worten,

Mehr

Anleitung für die Einrichtung weiterer Endgeräte in 4SELLERS SalesControl

Anleitung für die Einrichtung weiterer Endgeräte in 4SELLERS SalesControl SALESCONTROL Anleitung für die Einrichtung weiterer Endgeräte in 4SELLERS SalesControl Version: 1.1 Stand: 04.09.2014 Die Texte und Abbildungen in diesem Leitfaden wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet,

Mehr

GEMEINSCHAFTSERFINDUNGEN und deren VERWERTUNG

GEMEINSCHAFTSERFINDUNGEN und deren VERWERTUNG GEMEINSCHAFTSERFINDUNGEN und deren VERWERTUNG Christoph Wiktor Schureck LL.M. (IP Law) Fraunhofer-Zentrale München Abteilung: Patente und Lizenzen Gesetzlichen Grundlagen der Gemeinschaftserfindung nach

Mehr

Installationsanleitung für Add-on Paket: Preset Collection Seasons

Installationsanleitung für Add-on Paket: Preset Collection Seasons Installationsanleitung für Add-on Paket: Preset Collection Seasons Vorabinformation: Die Preset Collection Seasons ist für die Versionen PHOTO WORKS projects Elements und PHOTO WORKS projects mit der Versionsnummer

Mehr

Erstellung eines Blogbeitrags

Erstellung eines Blogbeitrags 1. Erstellen des Beitrags Erstellung eines Blogbeitrags 1. Zuerst überlegst du dir ein Thema, das dich interessiert, und wo du denkst das könnte die Zielgruppe des Blogs interessieren. 2. Dein Beitrag

Mehr

Inhalt. 1. Einleitung Hilfe, mein Kind kann nicht richtig schreiben und lesen! Seite

Inhalt. 1. Einleitung Hilfe, mein Kind kann nicht richtig schreiben und lesen! Seite Inhalt 1. Einleitung Hilfe, mein Kind kann nicht richtig schreiben und lesen! 2. Praxisbeispiele Wie sieht ein Kind mit Legasthenie? Wie nimmt es sich wahr? 3. Begriffsklärung Was bedeuten die Bezeichnungen

Mehr

Evangelisieren warum eigentlich?

Evangelisieren warum eigentlich? Predigtreihe zum Jahresthema 1/12 Evangelisieren warum eigentlich? Ich evangelisiere aus Überzeugung Gründe, warum wir nicht evangelisieren - Festes Bild von Evangelisation - Negative Erfahrungen von und

Mehr

INNER WHEEL DEUTSCHLAND

INNER WHEEL DEUTSCHLAND INNER WHEEL DEUTSCHLAND INTERNATIONAL INNER WHEEL 90. DISTRIKT Liebe Inner-Wheel-Freundin, IIW-Headquarters hat Ihnen ein Schreiben zugesandt mit der Bitte, sich dort registrieren zu lassen. Was möchte

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung Abmahnung Eine Abmahnung ist Ausdruck der Missbilligung eines Fehlverhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, sofern dieses Verhalten nicht geändert bzw. eingestellt wird. 1. Wann ist

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 1

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 1 Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 1 Urheber- & Persönlichkeitsrechte beim Management von Nachlässen und Autorenbibliotheken Berlin 23./24. April 2009 Dr. Harald Müller Urheberrecht / Persönlichkeitsrecht

Mehr

23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten?

23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten? 23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten? Werden an Kunden per E-Mail Newsletter verschickt, müssen zahlreiche rechtliche Anforderungen beachtet werden. Kommt

Mehr

Wie benutzen Sie diese Internetseite?

Wie benutzen Sie diese Internetseite? Wie benutzen Sie diese Internetseite? Auf diesen Seiten erklären wir Ihnen, wie Sie sich auf der Internetseite vom Bundes-Arbeitsgericht zurecht finden. Die Abkürzung für Bundes-Arbeitsgericht ist BAG.

Mehr

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank Rüdiger Bönig Rechtsanwalt und Notar a.d.»fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« 1. Fall Sachverhalt Ein betuchtes, mit Immobilien wie Liquidität ausgestattetes Ehepaar hat zwei Töchter. Die

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

ABMAHNUNGEN IM JAHR 2014

ABMAHNUNGEN IM JAHR 2014 ABMAHNUNGEN IM JAHR 2014 März 2015 Händlerbund Studie 503 befragte Online-Händler 1 Inhaltsverzeichnis WIR HABEN 503 HÄNDLER BEFRAGT, WIE VIELE ABMAHNUNGEN SIE IM JAHR 2014 ERHALTEN UND WELCHE SCHRITTE

Mehr

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,

Mehr

Kurzanleitung Geldbuch - Geldgeschenk

Kurzanleitung Geldbuch - Geldgeschenk Kurzanleitung Geldbuch - Geldgeschenk von Conga-Bären/Conga-Crafts Kurzanleitung anhand eines Beispiels von Geld für ein Navigationsgerät zum Wandern Für eventuelle Fehler wird keine Haftung übernommen!

Mehr