LEHRVERANSTALTUNGSPLANUNG
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- Martin Michel
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1 LEHRVERANSTALTUNGSPLANUNG Lehrveranstaltung Titel der Lehrveranstaltung: LV-Nummer: Kurzbezeichnung: Typ: Modul: Lage im Curriculum: GIR ECTS: 2,5 SWS: Integrierte Lehrveranstaltung Wirtschaftsrecht 2 Unternehmensrecht (WR-2) 3. Semester 1,5 (berufsbegleitend) Lektor/in Titel, Vor-, Nachname: -Adresse: Sprechstunden: Mag. Franz Ruzsics f.ruzsics@notare-ffk.at Vereinbarung in der Lehrveranstaltung bzw per Kompetenzerwerb (Leitidee und Lehrziele) Leitidee: Die Teilnehmer sollen nicht bloß das in und außerhalb der Lehrveranstaltung Erlernte wiedergeben, sondern nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung das Erlernte auch auf neue Sachverhalte anwenden können. Mit diesem Rüstzeug ausgestattet, soll es den (erfolgreichen) Teilnehmern auch möglich sein, aktiv an einer (in die Tiefe gehenden) Diskussion mit Personen der Wirtschaft teilzunehmen. Lehrziele: Der Teilnehmer kann die Vor- und Nachteile einer Gesellschaftsform für bestimmte Unternehmungen beurteilen. Der Teilnehmer ist in der Lage, die Unterscheidung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften richtig und vollständig darzustellen. Der Teilnehmer kann über die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, insbesondere über deren Haftung Auskunft geben. Weiters kann der Teilnehmer die Vor- und Nachteile der in der Praxis häufig vorkommenden Sonderformen der Kommanditgesellschaft (wie zb GmbH & Co KG) erläutern. Hinsichtlich der Kapitalgesellschaften stehen die Organe im Vordergrund und auch hier vorwiegend die Haftungsbestimmungen. Der Teilnehmer ist in der Lage an der öffentlichen Diskussion (nicht nur im Boulevard) über Umgründungen (insbes. Umwandlung, Spaltung, Verschmelzung) bzw Gesellschafterausschluss aktiv und mit vertretbarer Meinung teilzunehmen. Der Teilnehmer wird in der Lage sein, eine grundsätzliche Vorgehensweise der vertretungsbefugten Personen einer Gesellschaft in der Krise darzustellen und einen groben Überblick über die Konkurseröffnung und deren Folgen geben zu können. Position innerhalb des Studienplans Vorausgesetzte Module/Lehrver- Wirtschaftsrecht Basis WR-1 (Grundlagen
2 anstaltungen: Beitrag zu nachfolgenden Modulen/Lehrveranstaltungen: des Rechts, Bürgerliches Recht), Unternehmensrecht WR-2 (Unternehmensrecht) Jahresabschluss RW-5 (Einzelabschluss, Einzelabschluss Fallstudien, Jahresabschlussanalyse) Eingangsvoraussetzungen 1. Buch UGB, Sachenrecht, Schuldrecht Struktureller Aufbau der Lehrveranstaltung (Lehrinhalte und konkrete Lehrziele) 1. Allgemeiner Teil des Gesellschaftsrechts Die Gesellschaft als Alternative zum Einzelunternehmen 2. Allgemeiner Teil Personengesellschaftsrecht Charakteristika der Personengesellschaft 3. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) Auflösung Rechnungslegungspflicht 4. Offene Gesellschaft (OG) Historisches (OHG, OEG) 5. Kommanditgesellschaft (KG) Sonderformen (GmbH & Co KG, Publikums KG, Gemeinde-K[E]G) 6. Stille Gesellschaft
3 Typische vs atypische stille Gesellschaft 7. Zusammenfassung Personengesellschaftsrecht Gegenüberstellung und Herausarbeitung der Unterschiede der Personengesellschaften Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen für bestimmte Unternehmungen 8. Allgemeiner Teil Kapitalgesellschaftsrecht Charakteristika der Kapitalgesellschaften (speziell: Kapitalaufbringungsund Kapitalerhaltungsgrundsatz), Haftungsfonds 9. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Organe (Geschäftsführer, Generalversammlung, Aufsichtsrat, Abschlussprüfer) Auflösung (Gründe, Konsequenzen etc) 10. Die Aktiengesellschaft (AG) Organe (Vorstand, Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Abschlussprüfer) Auflösung (Gründe, Konsequenzen etc) Kurz-Exkurs: Societas Europaea 11. Umgründungen und Gesellschafterausschluss [nur in Grundzügen] Verschmelzung Spaltung Umwandlung Gesellschafterausschluss 12. Zusammenfassung Kapitalgesellschaftsrecht Gegenüberstellung und Herausarbeitung der Unterschiede der Kapitalgesellschaften Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen für bestimmte Unternehmungen 13. Gegenüberstellung Personengesellschaften Kapitalgesellschaften 14. Grundsätzliches zum Insolvenzrecht Ziel des Insolvenzrechts Ablauf eines Konkursverfahrens anhand eines Beispiels aus der Insolvenzdatei (Ausgleich, Zwangsausgleich, Konkurs) Konkurseröffnungsgründe Masseverwalter Gläubiger (Konkursgläubiger, Massegläubiger, Aussonderungsgläubiger, Absonderungsgläubiger; Arbeitnehmer) 15. Insolvenzprophylaxe im Gesellschaftsrecht (URG, EKEG)
4 Unternehmensreorganisation (Kennzahlen, Haftung) Eigenkapitalersatzrecht (Historisches, Judikatur, Gesetz) 16. Allfälliges Offene Fragen zum Stoff Achtung: Abweichungen nach Maßgabe des jeweiligen Fortschrittes in der Lehrveranstaltung möglich! Lehrmethoden und Lernorganisation Fachdidaktik: Frontalvortrag (40%), gemeinsame Falllösung (10%), repetitive Stoffvertiefung (10%), Vorbereitung auf die Lehrveranstaltung (40%) Selbstgesteuertes Lernen Vorbereitung auf die Lehrveranstaltung (Literatur, Judikatur, Hausarbeit) (Arbeitsbelastung nach ECTS): Vorbereitung auf die Prüfung Unterrichtssprache: Beitrag der Studierenden: 18 h Präsenzzeit 0,5 h Prüfung 14 h Lernaufwand Prüfung 30 h Vorbereitung auf die Lehrveranstaltung 62,5 h Summe (2,5 ECTS x 25 h) Deutsch Mitarbeit, Vorbereitung auf die Lehrveranstaltung Leistungsbeurteilung Art: Mündliche Prüfung Termin: Leistungsbewertung: Lt Lehrveranstaltungsplanung Stoff für diese Prüfung sind die Inhalte sämtlicher Lehrveranstaltungseinheiten. Die Gewichtung der mündlichen Prüfung beträgt 100%, durch qualifizierte Mitarbeitsmeldungen können jedoch gegebenenfalls Zusatzpunkte erreicht werden, welche als Entscheidungshilfe in die Endbenotung einfließen. Hilfsmittel: Organisatorischer Ablauf: Für eine positive Beurteilung sind jedenfalls eine ausreichende Kenntnis beider großen Kapitel (Personen- bzw Kapitalgesellschaftsrecht) und eine grundsätzliche Kenntnis des Insolvenzrechts notwendig. Ein Spritzen eines dieser drei Teile bedeutet gleichzeitig eine negative Beurteilung (auch wenn die anderen beiden Teile sehr gut sind). Gesetzestext Die Studierenden werden einzeln geprüft. Die Studierenden erhalten drei Fragen, die wie in der Leistungsbewertung dargestellt, beantwortet werden müssen. Ist nach Beantwortung der drei Fragen noch nicht klar, welche Note der Studierende erhält, wird ihm eine Entscheidungsfrage gestellt. Qualifizierte Mitarbeitsmeldungen in der Lehrveranstaltung finden gegebenenfalls in der Beurteilung Berücksichtigung. Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt einheitlich 15 Minuten. In Aus-
5 1. Wiederholungstermin nahmefällen (zb bei der Entscheidungsfrage) kann die Prüfung länger als 15 Minuten, jedoch nicht länger als 20 Minuten dauern. Wie Ersttermin. Lehrunterlagen ORAC-Skripten: Schummer, Personengesellschaften, 6. Aufl. Mader, Kapitalgesellschaften, 6. Aufl. Fink, Insolvenzrecht, 5. Aufl. Kodex Unternehmensrecht (ORAC) aktuellste Auflage! Literatur als Basis für die Bachelorprüfung Schummer, Personengesellschaften, 6. Aufl. Mader, Kapitalgesellschaften, 6. Aufl. Fink, Insolvenzrecht, 5. Aufl. Weiterführende Literatur Koppensteiner/Rüffler, GmbHG³, Kommentar (2007) Jabornegg/Strasser, Kommentar zum Aktiengesetz (2006) Dehn/Krejci, Das neue UGB (2005) Lehrveranstaltungsanwesenheit Es besteht Anwesenheitspflicht. Bei einer Anwesenheit von unter 75% ist keine positive Beurteilung der Lehrveranstaltung mehr möglich. Sonstige Hinweise Keine
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