SCHALLBURG KULTURBETRIEBS GESMBH. FN Z
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- Roland Bergmann
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1 SCHALLBURG KULTURBETRIEBS GESMBH. FN Z Firmennamen und Anschriften SCHLUSSSTERMIN FÜR DEN EINGANG DER ANGEBOTE: NÖ Landesmuseum, 3109 St. Pölten: 19. Dezember 2007, 10h Angebotseröffnung im Anschluss um 10h30 ENDE DER ZUSCHLAGSFRIST: 16. Februar 2007, 24h An die ausschreibende Stelle: Schallaburg Kulturbetriebs GmbH., 3109 St. Pölten, Kulturbezirk 5, z.h. Frau Mag. Sonja Pumhössel Angebotsschreiben Auftraggeber: Schallaburg Kulturbetriebsges.m.b.H., Schallaburg 1, 3382 Schallaburg, FN z Vorhaben: NÖ Landesausstellung 2007 Feuer & Erde Wegweisungen und Beschilderungen Angebotsgegenstand: Herstellung von Beschilderungen und Wegweisungen samt Zubehör im übergeordneten und regionalen Straßennetz gemäß Leistungsverzeichnis. 1. Auf Grund der Einladung zur Angebotsabgabe Datum: 27. November 2006 biete(n) ich (wir) die im angeschlossenen Leistungsverzeichnis angeführten Leistungen zu den von mir (uns) darin eingesetzten Einheits-, Pauschal- und Regiepreisen an. 2. Ich (wir) erkläre(n), dass alle Voraussetzungen für die Übernahme von Vertragspflichten gemäß ÖNORM B 2110 erfüllt sind und dass ich (wir) alle für die Erbringung der Leistung notwendigen Berechtigungen besitze(n). Ich (wir) anerkenne(n), dass die vertragsgemäße Erbringung der Leistung nicht von der Erteilung oder Verlängerung von Beschäftigungsbewilligungen für ausländische Arbeitskräfte abhängig gemacht werden kann. 2
2 3. Ich bin (wir sind) mit den Angebotsbestimmungen, die in der Einladung zur Angebotsabgabe enthalten sind, einverstanden und habe(n) mein (unser) Angebot danach erstellt. 4. Ich (wir) beantrage(n), im Sinne des BVergG 2006 der Ausführung der in der Beilage angeführten Teile der Leistung durch Subunternehmer zuzustimmen. 5. Weitere Bestandteile des Angebotes sind die auf der letzten Seite dieses Angebotsschreibens unter Ziffer 14 angeführten Beilagen. 6. Im Zuge der Prüfung und Beurteilung des Angebotes nach den Bestimmungen des BVergG 2006 können die Kalkulationsgrundlagen nachgefordert werden Wird der Nachweis der Angemessenheit der Preise verlangt, sind die Kalkulationsgrundlagen gemäß ÖNORM B 2061, welche der Ermittlung der Einheitsund Pauschalpreise zugrunde gelegt wurden, bekannt zu geben. Die im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheits-, Pauschal- und Regiepreise gelten als Festpreise. Bei veränderlichen Preisen werden als Grundlage für die Preisumrechnung die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten veröffentlichten Kostenveränderungen vereinbart. Arbeitskategorie: Verkehrszeichen, Verkehrsschilder Die Gewährung von überkollektivvertraglichen Mehrlöhnen und Aufzahlungen aller Art begründet auch dann keinen Anspruch auf Preisberichtigungen, wenn sie nach der Marktlage üblich sein sollte. 8. Konditionen: wie nachstehend Angeboten biete(n) ich (wir) die im angeschlossenen Leistungsverzeichnis angeführten Leistungen zu den von mir (uns) darin eingesetzten Einheits-, Pauschal- und Regiepreisen an. Skonto 90 Tage 3 % Teilschluss- und Schlussrechnungen Deckungsrücklass 7 % Abschlagsrechnungen Skonto 30 Tage 3 % Abschlags- und Regierechnungen Dauer der 2 Jahre Gewährleistungsfrist in Jahren Haftrücklass 3 % 9. Ausführungsfristen: Auslieferung der Gesamtleistung zw. 10. und 13. April nach Vereinbarung. 10. Vertragsstrafe: 3% vom Auftragsvolumen 3
3 11. Ich bin (Wir sind) bereit, die angebotene Leistung zu erbringen, und bleibe(n) bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an mein (unser) Angebot gebunden. 12. Allfälliges Der Auftragnehmer und dessen Subunternehmer verpflichten sich, den Auftrag ohne unerlaubt Beschäftigte (gemäß Ausländerbeschäftigungsgesetz BGBl. Nr. 218/1975) durchzuführen. Im Falle wiederholter oder gröblicher Verletzungen dieser Bestimmungen ist der Auftraggeber berechtigt, von der Vergabe Abstand zu nehmen, bzw. einen erteilten Auftrag zu entziehen. Mit Abgabe des unterfertigten Angebotes erteilt der Anbotsleger dem Auftraggeber die Ermächtigung zur Auskunftseinholung über allfällige Verletzungen der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes bei den zuständigen Behörden. Sollte darin dem Bieter eine wesentliche Verletzung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zuzurechnen sein, ergeht an ihn die Aufforderung innerhalb der Prüffrist, einen Nachweis über die getroffenen personellen und/oder organisatorischen Maßnahmen gegen eine Wiederholung von illegaler Ausländerbeschäftigung, in Form einer eidesstattlichen Erklärung, zu erbringen. 13. Diesem Angebotsschreiben sind folgende Beilagen als weitere Bestandteile des Angebotes angeschlossen: 13.1 das Leistungsverzeichnis inkl. Korrekturblatt 13.2 besondere Bestimmungen für den Einzelfall Bitte ab 13.3 die Blattanzahl angeben oder die Kästchen streichen 13.3 Begleitschreiben (ohne allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters) 13.4 Antrag, bestimmte Teile der Leistung durch Subunternehmer ausführen zu lassen Alternativangebote: - Alternativangebot: - 4
4 SUMMENBLATT GESAMTLEISTUNG - Sind Teilangebote zugelassen, dann ist die Gesamtsumme der angebotenen Leistungen aus dem Summenblatt-Teilleistungen in das Summenblatt-Gesamtleistung zu übertragen. - Nachlässe und/oder Aufschläge die an keine besonderen Bedingungen gebunden sind, sind hier bzw. im Summenblatt-Teilleistungen anzuführen. - Nachlässe und/oder Aufschläge die an besondere Bedingungen (z.b. Abhängigkeit von der Erteilung des gesamten Auftrages oder diverser Teilleistungen, terminliche oder technische Voraussetzungen) gebunden sind, dürfen nur auf Begleitschreiben zum Angebot genannt werden. - Nachlässe und/oder Aufschläge im Leistungsverzeichnis-Text oder an anderer Stelle werden nicht anerkannt. Hinweis: Nachlässe/Aufschläge und Umsatzsteuer NUR auf diesem Blatt ausweisen und berücksichtigen! Gesamtsumme der angebotenen Leistungen ( ) : Nachlass % Aufschlag %... Gesamtpreis der angebotenen Leistungen Zuzüglich 20 % USt. : Angebotspreis (zivilrechtlicher Preis in ) : Telefaxnummer und jener Stelle, die zum Empfang der Post berechtigt ist: Fax: Name (Firma, Geschäftsbezeichnung) und Geschäftssitz des Bieters: (bei Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern, bei Arbeitsgemeinschaften zusätzlich die Nennung des zum Abschluss und zur Abwicklung des Vertrages bevollmächtigten Vertreters samt Adresse). Mitglieder von Bietergemeinschaften erklären hiermit, im Falle der Zuschlagserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. Ort, Datum Rechtsgültige Fertigung bei Lieferungen aus dem Gemeinschaftsgebiet - UID - Nr.: 5
5 KORREKTURENBLATT Hinweis: Korrekturen im Angebot sind gemäß BVergG 2006 durchzuführen! Zusätzlich sind, um Missverständnisse auszuschließen, alle vorgenommenen Korrekturen unter Anführung der Seitennummern und Positionsnummern des Leistungsverzeichnisses, sowie die endgültigen Preise (Lohn, Sonstiges und Einheitspreise) nachfolgend einzutragen. Es wurden bei folgenden Positionen Korrekturen vorgenommen: Seiten - Nr. Pos. Nr. Korrektur Sonstiges Einheitspreis 6
6 Rechtliche und technische Vertragsbestimmungen Um eine einheitliche Regelung der Vergabe von Aufträgen im öffentlichen Bereich für den Bund und alle Bundesländer einheitlich zu regeln, wurde das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 121/2001 dahin geändert, dass der Art. 14 b eingefügt wurde. Hier ist nun gesetzlich geregelt, dass mit dem Bundesvergabegesetz ( BVergG 2006 ) ein materiell einheitliches Vergaberegime für Bund Länder und Gemeinden geschaffen wurde. Landessache ist die Gesetzgebung und Vollziehung in den Angelegenheiten der Nachprüfung von Vergaben durch die vorgenannten Auftraggeber. Seitens des Landes Niederösterreich wurde dies mit dem Niederösterreichischen Vergabe Nachprüfungsgesetz, LGBl vom umgesetzt, welches noch bis Ende 2006 in Kraft ist. Entsprechend BVergG 2006, 3, Abs. 1 ( c ) sind Leistungen im Bereich der NÖ Kulturwirtschaft Ges.m.b.H. ( NÖKU ) danach auszuschreiben und zu vergeben. Weiters gelten alle einschlägigen und zutreffenden ÖNORMENN in letztgültiger Ausgabe, insbesondere, soweit analog anwendbar, ÖNORM A 2060, Ausgabe 1. März 1995, und ÖNORM B 2110, Ausgabe 1. März 2002, und sind diese auch bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Es sind das metrische Maßsystem und die in Österreich geltenden technischen Einheiten zu verwenden. (Maß - und Eichgesetz, BGBL Nr. 152/1950 inkl. aller Novellen) Es gilt österreichisches Recht, auch für alle vom AN eingeschalteten und beauftragten Subunternehmer, Planer, Gutachter, etc. In allen Streitfällen unterwerfen sich beide Partner dem ordentlichen Gerichtsstand des AG. Im Streitfall ist der AN nicht berechtigt die Leistungen einzustellen. Der Bieter ist verpflichtet, bei der Durchführung des Auftrages die in Österreich und Niederösterreich geltenden arbeits - und sozialrechtlichen Vorschriften zu beachten und dies bei der Erstellung seines Angebotes zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer darf bei der Durchführung des Auftrages arbeitsrechtliche, insbesondere lohnrechtliche Bestimmungen der für seinen Betrieb geltenden Kollektivverträge, Satzungen, Mindestlohntarife und ähnliches nicht verletzen. Fehlen solche, so sind die allgemein üblichen Bedingungen für Arbeitnehmer im gleichen Beruf oder im gleichen Gewerbe anzuwenden, die sich in ähnlichen Verhältnissen befinden. Die angeführten arbeitsrechtlichen Verpflichtungen sind im Falle der Übertragung von Teilen eines Auftrages an Dritte auf diese weiter zu binden. Der Auftragnehmer (sowie allfällige Subunternehmer) verpflichtet sich, Aufträge nicht mit unerlaubt beschäftigten Arbeitskräften zu erfüllen. Sollte sich im Rahmen der Auftragsdurchführung ein Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz herausstellen, behält sich der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht bzw. eine Vertragsstrafe vor. Gleiches gilt auch bei Missachtung von arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Bei gesondert, ausdrücklicher Anführung von allgemeinen Geschäfts, Liefer - oder Zahlungsbedingungen ohne freies Alternativangebot wird das Angebot des Bieters ausgeschieden. 7
7 Die Übertragung von Teilleistungen an Subunternehmer, soweit dies nicht bereits in einem Begleitschreiben zum Angebot angeführt ist, bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Der AN hat seine Subunternehmer dem AG unaufgefordert, auf Verlangen im Rahmen der Angebotslegung oder Angebotsprüfung, bekannt zu geben. Die Weitergabe des gesamten Auftrages an Subunternehmer ist unzulässig. Der AN leistet Gewähr, dass bei Übertragung von Teilen seines Auftrages an einen oder mehrere Subunternehmer von diesem (diesen) sämtliche Auftragsverpflichtungen aus dem mit dem AG geschlossenen Vertrag übernommen und eingehalten werden. Alternativangebote werden nur neben einem ausschreibungsgemäßen Angebot berücksichtigt. Der AN haftet für alle Nachteile, die sich unmittelbar oder mittelbar aus qualitativ unzureichender oder nicht zeitgerechter Lieferung ergeben. Ebenso haftet er für alle Unterlagen, die ihm und seinen Arbeitern mit Lieferschein für die Arbeitsdurchführung übergeben wurden. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, auch im Betrieb des AN oder dessen Subunternehmer, ohne vorhergehender Anmeldung, die Leistungen zu überprüfen. Die für die vollständig zu erbringende Leistung anfallenden Einzelkosten sind in die jeweilige Fertigungsstufe einzurechnen. Bei kostenlosen Leistungen ist dies durch einen Querstrich bei der jeweiligen Anbotsposition zu vermerken. Der AN ist verpflichtet, auf seine Kosten während der gesamten Leistungsdauer anfallenden Schutt und Abfall, der von seinen eigenen Arbeiten herrührt, gemäß den Verordnungen zum Abfallwirtschaftsgesetz laufend von seiner Arbeitsstätte zu entfernen, zu trennen und in bereitgestellten Containern zu deponieren. Die Auftrags- und/oder die Projektführung des AN, sowie die leitenden Personen auf der Arbeitsstätte, müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Der Auftraggeber hält sich auch die Vergabe in Teilleistungen vor, wobei als Teilleistungen die Lose in der Gesamtzusammenstellung anzunehmen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes in den Besonderen Vorbemerkungen angeführt ist. Für die Güte der Werkstoffe, sowie für Ausführung und Arbeitsqualität sind die einschlägigen fachtechnischen Ö Normen maßgebend und wenn solche nicht vorhanden, die einschlägigen DIN Bestimmungen, soweit in den nachfolgenden Vorbemerkungen bzw. im folgenden Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich abgewichen bzw. anders festgelegt wird, jeweils in der letztgültigen Fassung. Die Anboterstellung erfolgt kostenlos. Jeder Anbotsteller hat sich die Kenntnis aller örtlichen Umstände und Schwierigkeiten selbst zu besorgen. Der Auftraggeber behält sich die freie Wahl unter den einlangenden Anboten vor, auch eine Teilung bzw. die Bildung von Arbeitsgemeinschaften oder die Ablehnung aller Anbote. Sämtliche, bei der Übernahme geforderten Änderungen an der Ausführung der Bauteile, die sich durch Nichtbeachtung vorstehender Festlegungen ergeben, gehen zu Lasten der beauftragten Firma. Für die Sicherheit und fachgemäße Unterbringung sowie Verschließung aller Materialien und Werkzeuge hat der Ersteher selbst zu sorgen. Das gleiche gilt für bereits fertige und nicht 8
8 übernommene oder in Ausführung begriffenen Arbeiten, samt allen notwendigen Nebenanlagen und Umlagerungen. Der Auftragnehmer haftet für alle Nachteile, die sich unmittelbar oder mittelbar aus qualitativ unzureichender oder nicht zeitgerechter Lieferung ergeben. Ebenso haftet er für alle Gegenstände, die ihm oder seinen Arbeitern mit Lieferschein für den Einbau übergeben wurden. Konstruktionspläne jeder Art, welche der Ersteher für seine Leistungen bzw. Herstellung benötigt sind von diesem anzufertigen und der Bauleitung in ausreichender Anzahl und zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Die Ausführungspläne sind der Bauleitung zur Freigabe zeitgerecht vorzulegen. Für Minderleistungen oder Entfall einzelner Positionen wird keine Entschädigung bezahlt. Für eine vertiefte Angebotsprüfung kommen alle Positionen in Frage, welche auf Grund von Erfahrungswerten einen zu hohen oder zu niedrigen Gesamtpreis oder einen zu hohen oder zu niedrigen Einheitspreis aufweisen. Ist absehbar, dass die Schlussrechnungssumme die Auftragssumme infolge Änderung von Mengen der vereinbarten Leistung oder Zusatzleistungen um 10 % übersteigen wird, hat dies der AN dem AG unbeschadet seines Entgeltanspruches umgehend schriftlich mitzuteilen. Nicht ordnungsgemäß angemeldete zusätzliche Forderungen werden nachträglich nicht anerkannt. Außerdem hat der AN in diesem Fall alle Aktivitäten zu unterlassen, die dem AG schadenersatzpflichtig machen können. Ferner ist der AG berechtigt nach erfolgter Vergabe, nach Vertragsabschluß und während der Ausführung einzelne Positionen aus dem Angebot bzw. aus dem Vertrag herauszunehmen oder zu kürzen, ohne dass dadurch eine Abänderung der Einheitspreise erfolgt. Regieleistungen dürfen auch dann, wenn sie im Vertrag (Leistungsverzeichnis) vorgesehen sind, nur ausgeführt werden, wenn sie vom jeweils berechtigten Auftraggeber jeweils im Einzelfall schriftlich (in berechtigten Fällen auch mündlich) angeordnet werden. Rechnungen und Abrechnungsbeilagen sind in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Eine Rechnungslegung ist prinzipiell erst nach einvernehmlicher Feststellung und Prüfung der Massen zulässig. Der Schlussrechnung sind die bestätigten Originallieferscheine bzw. Arbeitsbestätigungen anzuschließen. Soll der Haftrücklass durch eine Bankgarantie abgedeckt werden, so ist diese gleichzeitig mit der Schlussrechnung vorzulegen. Später einlangende Bankgarantien können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Annahme der Schlusszahlung aufgrund einer Schluss- oder Teilschlussrechnung schließt nachträgliche Forderungen für die vertragsgemäß erbrachten Leistungen aus. Die Anbotsausarbeitung erfolgt kostenlos, es können daraus keinerlei Rechte abgeleitet werden. Gerichtsstand: St. Pölten 9
9 Leistungsverzeichnis Wegweisungen Landesausstellung 2007: 1. Bundes- und Landesstraßen: Lieferung sortiert und konfektioniert für 10 Straßenmeistereien gemäß Beschilderungsübersicht (siehe Ausschreibungsbeilage überregionale Beschilderungen, NÖ BA5 und BA6): 1.1 Schilder / Tafeln: Alle Tafeln sind entsprechend der geltenden gesetzlichen Bestimmungen der StVO und Straßenverkehrszeichenverordnung gemäß der grafischen Gestaltungsvorgaben herzustellen, wobei Normgrößenanpassungen und Adaptierungen von Richtungspfeilen Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind. Die Ecken sind abgerundet und die Vorderseite mit ablösbarer rückstrahlender Folie belegt. Die Beschriftung erfolgt mittels Digitaldruck (Daten werden beigestellt). Die Rückseite ist in Alu natur und blendfrei auszuführen. Folientyp: z.b.: 3M ablösbare Reflexfolie od. gleichwertig Größe 1150x310/2mm 1 Stk. Gesamtpreis: Größe 1460x310/2mm 126 Stk. Einzelpreis: Gesamtpreis: Größe 1740x460/3mm 21 Stk. Einzelpreis: Gesamtpreis: 1.2 Befestigungsmaterial: Das angebotene Befestigungsmaterial für die Positionen bis ist entsprechend der Ausschreibungsbeilagen (Beschilderung_überregional_La2007.xls) bei den jeweiligen Fotos als Dokumentation für die Montage zu ergänzen (Art. Nr. gemäß der Lieferpapieren), und der Lieferung beizulegen Befestigungsmaterial Gesamtpreis: 2. Autobahn A1 und S33: Tafeln auf bestehende Vorwegweiser aufgesetzt gemäß StVO montieren Standorte: A1 Ausf. Amstetten-West RFB-Linz auf Kulturtafel Waidhofen A1 Ausf. Amstetten-West RFB-Wien auf Kulturtafel Waidhofen A1 Ausf. Oed RFB-Linz auf Kulturtafel Stift Seitenstetten A1 Ausf. Haag RFB-Wien auf Kulturtafel Eisenstraße/Stift Seitenstetten S33 Knoten S33/A1 auf 1000m Vorwegweiser 10
10 2.1 Autobahntafeln Ausführung wie LV-Pos. 1.1, jedoch mit Umrandungsprofil Alform Größe 3500x1000/3mm 1 Stk. Gesamtpreis: Größe 3500x700/3mm 2 Stk. Einzelpreis: Gesamtpreis: Größe 3500x1200/3mm 1 Stk. Gesamtpreis: Größe 2500x1000/3mm 1 Stk. Gesamtpreis: 2.2 Montage und Demontage für die fünf angeführten Standorte Montage vor Ausstellungsbeginn im Zeitraum 25. bis 26. April 2007 und Demontage nach Ausstellungsende per 5. November 2007, inkl. 90 Ansuchen. Montagematerialien gemäß örtlicher Gegebenheiten sind in dieser Position einzurechnen. 1 Einheit Gesamtpreis: 3. Innerörtliche Beschilderungen: Lieferungen sortiert und konfektioniert für die Straßenmeistereien Waidhofen/Ybbs und St. Peter/Au Beschilderungsübersicht (siehe Ausschreibungsbeilage): 3.1. Standort St. Peter in der Au Alle Schilder sind entsprechend der geltenden gesetzlichen Bestimmungen der StVO und Straßenverkehrszeichenverordnung gemäß grafischer Gestaltungsvorgaben des AG herzustellen, wobei Normgrößenanpassungen und graphische Adaptierungen von Richtungspfeilen etc. Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind. Das benötigte Befestigungsmaterial ist für die Montage zu ergänzen (Art. Nr. gemäß der Lieferpapiere), und der Lieferung beizulegen. Die Ecken sind abgerundet und die Vorderseite mit ablösbarer rückstrahlender Folie belegt. Die Beschriftung erfolgt mittels Digitaldruck (Rohdaten werden beigestellt). Die Rückseite ist in Alu natur und blendfrei auszuführen. Folientyp: z.b.: 3M ablösbare Reflexfolie od. gleichwertig Übersichtstafel, Größe 960x960/2,5mm mit Umrandungsprofil 3 Stk. Einzelpreis: Gesamtpreis: Übersichtstafel, Größe 960x630/2,5mm mit Umrandungsprofil 9 Stk. Einzelpreis: Gesamtpreis: Übersichtstafel, Größe 960x480/2,5mm mit Umrandungsprofil 4 Stk. Einzelpreis: Gesamtpreis: 11
11 Parkplatzbeschilderung, Größe 470x630/2mm 9 Stk. Einzelpreis: Gesamtpreis: Busparkplatzbeschilderung, Größe 470x630/2mm 1 Stk. Gesamtpreis: Buseinstiegsstellen, Größe 470x630/2mm 2 Stk. Einzelpreis: Gesamtpreis: Fußwege, Größe 630x230/2mm 24 Stk. Einzelpreis: Gesamtpreis: Befestigungsmaterial Pauschal für Pos bis gemäß der Ausschreibungsbeilagen (Beschilderung_innerörtlich_La2007.xls) und der beizulegenden Stücklisten Gesamtpreis: 3.2. Standort Waidhofen / Ybbs Alle Schilder sind entsprechend der geltenden gesetzlichen Bestimmungen der StVO und Straßenverkehrszeichenverordnung gemäß der grafischen Gestaltungsvorgaben herzustellen, wobei Normgrößenanpassungen und Adaptierungen von Richtungspfeilen Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind. Das benötigte Befestigungsmaterial ist für die Montage zu ergänzen (Art. Nr. gemäß der Lieferpapiere), und der Lieferung beizulegen Die Ecken sind abgerundet und die Vorderseite mit ablösbarer rückstrahlender Folie belegt. Die Beschriftung erfolgt mittels Digitaldruck (Daten werden beigestellt). Die Rückseite ist Alu natur und blendfrei. Folientyp: z.b.: 3M ablösbare Reflexfolie od. gleichwertig Parkplatzbeschilderung, Größe 630x960/2,5mm 14 Stk. Einzelpreis: Gesamtpreis: Busparkplatzbeschilderung, Größe 630x960/2,5mm 17 Stk. Einzelpreis: Gesamtpreis: Buseinstiegsstellen, Größe 630x960/2,5mm 2 Stk. Einzelpreis: Gesamtpreis: Fußwege, Größe 630x230/2mm 38 Stk. Einzelpreis: Gesamtpreis: Befestigungsmaterial Pauschal für Pos bis gemäß der Ausschreibungsbeilagen (Beschilderung_innerörtlich_La2007.xls) und der beizulegenden Stücklisten Gesamtpreis: 12
12 4. Freigabeentwürfe, Konfektionierung und Auslieferung: Anfertigung sämtlicher Freigabeentwürfe für alle LV-Positionen (1.1, 2.1, 3.1, 3.2.) einschließlich aller Größenmutationen und Richtungspfeilvarianten gemäß StVO. Bildmaterialien der Sujets und Hintergrundgrafiken werden vom Besteller elektronisch im Auftragsfall beigestellt. Die Übergabe bzw. Übermittlung der Freigabeentwürfe erfolgt an den Besteller im PDF-Dateiformat Freigabeentwürfe Gesamtpreis: Auslieferung frei Haus zw. 10. und 13. April 2007, sortiert und konfektioniert: Pos 1. samt Unterpositionen konfektioniert für 10 verschiedene Straßenmeistereien gemäß der Verortungen in den Ausschreibungsbeilagen Pos 3.1 und 3.2 samt Unterpositionen konfektioniert und sortiert jeweils für die Straßenmeistereinen Waidhofen/Ybbs und St. Peter/Au Konfektionierung und Auslieferung Gesamtpreis: Zwischensumme Pos. 1: Zwischensumme Pos. 2: Zwischensumme Pos. 3: Zwischensumme Pos. 4: Beilagen zum LV: Summe LV (Pos. 1. bis 4.2): Rechtsgültige Fertigung im Angebotsummenblatt auf Seite 5 Sämtliche zur Ausschreibung relevante Beilagen sind seitens des AG elektronisch verfügbar unter folgender Internet-Adresse: Die Unterlagen und Dokumente sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum Zwecke des Ausschreibungsverfahrens im Zuge der NÖ Landesausstellung bestimmt. Eine Weitergabe des Links und der enthaltenen Dateien und Dokumente ist unsererseits nicht erwünscht, die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der Schallaburg Kulturbetriebs GmbH. 13
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