Mitteilungsheft Nr. 32 (2011) Ulrich Püß Thüringer Verwaltungsvorschrift für das Liegen- Seite 4 schaftskataster (ThürVV-Lika) in Kraft getreten

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1 Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung Mitteilungsheft Nr. 32 (2011) Ulrich Püß Thüringer Verwaltungsvorschrift für das Liegen- Seite 4 schaftskataster (ThürVV-Lika) in Kraft getreten Anke Schienmann Umstellung des ATKIS Basis-Landschaftsmodells Seite 7 auf das AAA-Modell Andreas Maak Onlineshop des TLVermGeo Seite 11 wird noch kundenfreundlicher Jens Hartmann Auswertung terrestrischer geodätischer Seite 13 Beobachtungen zur Ableitung von Eisoberflächenhöhen in der Antarktis Martin Reinhardt Spezielle Abhängigkeit beim Seite 17 Wohnungseigentum: Die Durchgangsverkäufe Cliff Galander / Untersuchungen zur Verbesserung der Seite 23 Heiko Kordas ALK Thüringen am Beispiel von Teilen der Gemarkung Branderode (LK Nordhausen) TKVV Freistaat Thüringen

2 Inhaltsverzeichnis Fachartikel Ulrich Püß Thüringer Verwaltungsvorschrift für das Liegenschaftskataster Seite 4 (ThürVV-Lika) in Kraft getreten Anke Schienmann Umstellung des ATKIS Basis-Landschaftsmodell Seite 7 auf das AAA-Modell Andreas Maak Onlineshop des TLVermGeo wird noch kundenfreundlicher Seite 11 Jens Hartmann Auswertung terrestrischer geodätischer Beobachtungen Seite 13 zur Ableitung von Eisoberflächenhöhen in der Antarktis Martin Reinhardt Spezielle Abhängigkeit beim Wohnungseigentum: Seite 17 Die Durchgangsverkäufe Cliff Galander / Untersuchungen zur Verbesserung der ALK Thüringen Seite 23 Heiko Kordas am Beispiel von Teilen der Gemarkung Branderode (LK NDH) Rückblicke & Ausblicke Seite 28 Nachgefragt Seite 38 Rezension Seite 39 Durchgeblättert Seite 41 Personalien Seite 43 Gefunden & erfunden Seite 46 Impressum Herausgeber Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (TMBLV) Abt. Strategische Landesentwicklung, Kataster- und Vermessungswesen Druck Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo), Erfurt Schriftleitung Andreas Minschke, Ulrich Püß, Uwe Köhler Redaktion Anke Timmermann, Wolfgang Conrad Für den Inhalt namentlich gekennzeichneter Beiträge übernimmt die Redaktion keine Verantwortung. Das Mitteilungsheft ist für die Bediensteten der TKVV bestimmt. Redaktionsschluss: 15. Oktober 2011 Seite 2

3 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die letzte Ausgabe der»tkvv-mitteilungen«dieses Jahres möchte ich schon jetzt für einen kurzen Rückblick nutzen: Die Arbeitsschwerpunkte der Thüringer Katasterund Vermessungsverwaltung lagen in diesem Jahr auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung, der beabsichtigten Änderung des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetztes sowie auf der Überarbeitung und Zusammenfassung der Verwaltungsvorschriften für das Liegenschaftskataster. Im Kontext der finanz- und wirtschaftspolitischen Entwicklungen der letzten Jahre, eines sich ändernden Steuerrechtes (Erbschaftssteuer, Grundsteuer) und nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund demografischer Entwicklungen ist die Arbeit der Gutachterausschüsse zunehmend in den Fokus gerückt. Die Überarbeitung der Thüringer Gutachterausschussverordnung, die eine Straffung der Strukturen mit der Zielstellung einer höheren Effizienz zum Inhalt hat, ist auf den Weg gebracht. Mit der Reduzierung von derzeit 23 Gutachterausschüsse auf acht plus eins Gutachterausschüsse soll eine breitere Datenbasis zur Berechnung der wertermittlungsrelevanten Daten in den Regionen geschaffen werden. Die Verordnung soll im 1. Halbjahr 2012 in Kraft treten. So werden die Thüringer Gutachterausschüsse in naher Zukunft noch besser in der Lage sein, Daten zum Grundstücksmarkt flächendeckend sowie zeit- und bedarfsgerecht bereitstellen zu können. Intensiv diskutiert wurde die bevorstehende Novellierung des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes. Der Hauptgrund hierfür dürfte sein, dass Thüringen als erstes Bundesland auf eine Gebäudeeinmessungspflicht verzichten will. Die landesweite Befliegung von 2008 und deren Auswertung hat hier eine entsprechende Alternative für die weit überwiegende Anzahl der Fälle aufgezeigt. Nach dem»endverbraucherfreundlichen«grundsatz»nicht so genau wie möglich, sondern so genau wie nötig!«sollen Verwaltungsaufwand minimiert sowie Bürger und Wirtschaft entlastet werden. Im notwendigen Bedarfsfalle wird die terrestrische Einmessung jedoch weiterhin möglich sein. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Rechtsförmlichkeitsprüfung durch das Justizministerium. Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes wird im II. Quartal 2012 gerechnet. Die Überarbeitung und Zusammenführung der Verwaltungsvorschriften hatte ich ja bereits angekündigt und ich freue mich, dass diese arbeitsintensive Aufgabe nunmehr abgeschlossen werden konnte. Herr Ulrich Püß gibt in dieser Ausgabe in seinem Beitrag einen Überblick über die wesentlichen Inhalte und Änderungen gegenüber den vorherigen Verwaltungsvorschriften. Aktuell ist nahezu die Hälfte der im Freistaat vorhandenen UH-Anteile aufgelöst. Bis Ende 2011 sollen die entsprechenden Grenzfeststellungsverfahren und bis zum Ende des I. Quartals 2012 auch die Neuaufstellung des Liegenschaftskatasters abgeschlossen sein. Ich freue mich sehr, dass in diesem Heft gleich drei Berichte von jungen Kollegen, die in der Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung das Referendariat oder die Laufbahnausbildung im gehobenen Dienst absolvieren, veröffentlicht werden. Das wird sich in den nächsten Ausgaben so fortsetzen, denn den Referendaren und Anwärtern soll die Möglichkeit gegeben werden, hier einen Artikel über die Diplomarbeit, die große Hausarbeit oder andere wissenschaftliche Themen zu veröffentlichen. Allen Mitarbeitern der Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung - und ganz besonders den Machern der TKVV-Mitteilungen - danke ich für die 2011 geleistete Arbeit, die»gewachsene«kooperation und wünsche Ihnen, Ihren Familien, Ihren Freunden und Bekannten frohe Festtage sowie für das neue Jahr 2012 Gesundheit, Glück, Freude und Erfolg im Beruf, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen. Andreas Minschke Leiter der Abteilung Strategische Landesentwicklung, Kataster- und Vermessungswesen Seite 3

4 Ulrich Püß Thüringer Verwaltungsvorschrift für das Liegenschaftskataster (ThürVV-Lika) in Kraft getreten Die ThürVV-Lika ist durch Herrn Minister Carius mit Datum vom 28. Oktober 2011 unterzeichnet worden und am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten. Die Notwendigkeit, die Verwaltungsvorschriften für das Liegenschaftskataster insgesamt zu überarbeiteten, ergab sich aus dem Thüringer Vermessungsund Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008, welches zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist. Das ThürVermGeoG brachte einerseits verfahrensrechtliche Änderungen, wie beispielsweise die Einführung der Offenlegung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten bei Liegenschaftsvermessungen, andererseits aber auch fachrechtliche Änderungen wie eine geänderte Legaldefinition zur Grenzfeststellung und Grenzwiederherstellung sowie den Wegfall der Abmarkungspflicht mit sich. Vorbemerkungen Im Vorfeld zur Vorschriftengebung sind bereits der Erlass zur Einführung des Koordinatenreferenzsystems ETRS89/UTM, die Thüringer Aufnahmepunktanweisung (ThürAPA) sowie»regelungen zur Einrichtung des Koordinatenkatasters und zur Durchführung von Liegenschaftsvermessungen im Koordinatenkataster im Koordinatenreferenzsystem ETRS89/UTM (LiegVermKooKat)«erarbeitet worden. Die Einführung des Koordinatenreferenzsystems ETRS89/UTM erfolgte zum 1. Januar 2010 mit dem Erlass»Amtliche Bezugssysteme für den Freistaat Thüringen«vom 29. Juli Der Erlass enthielt die erforderlichen Übergangsbestimmungen, um dem TLVermGeo und den Nutzern der Geobasisdaten einen geordneten Übergang vom Koordinatenreferenzsystem PD83/GK auf das Koordinatenreferenzsystem ETRS89/UTM zu ermöglichen. Gleichzeitig sollte aber auch den Vermessungsstellen die Möglichkeit gegeben werden, bereits vor der formalen Einführung des Koordinatenreferenzsystems ETRS89/UTM Liegenschaftsvermessungen im ETRS89/UTM durchzuführen. Hierzu sollten die ThürAPA und die LiegVermKooKat in Ergänzung zur Thüringer Kataster- und Vermessungsanweisung (ThürKatVermA) die notwendigen fachlichen Regelungen treffen. Folglich wurden die ThürAPA und die LiegVermKooKat bereits zum 1. August 2009 in Kraft gesetzt. Der Startschuss für die eigentliche Vorschriftengebung fiel nach einer Organisationsänderung in der Fachabteilung des Ministeriums im Frühjahr Es bestand zunächst die Zielstellung, sämtliche Prozesse des Liegenschaftskatasters (in der ALKIS -Terminologie: Erhebung, Qualifizierung, Führung und Nutzung) in einem Regelwerk zu bündeln. Für eine frühzeitige Abstimmung wurden thematische Arbeitsgruppen sogenannte Kompetenzteams mit Vertretern des TLVermGeo, des TMBLV und des BDVI eingerichtet. Von der ehrgeizigen Zielstellung, das gesamte Liegenschaftskataster in einer einzigen Verwaltungsvorschrift zu regeln, wurde dann jedoch schnell wieder Abstand genommen. Die zu regelnde Materie war zu komplex, die Regelungen hätten sich zum damaligen Zeitpunkt (und auch noch bis zur abschließenden AAA-Umstellung im Jahr 2013) sowohl auf ALKIS als auch auf ALK und ALB beziehen müssen. Durch den späten Beginn der Vorschriftenerarbeitung, aber auch durch zum Teil intensive und sehr ins Detail gehende Abstimmungsrunden, war Zeitdruck entstanden. Damit speziell die Vermessungsstellen ab dem 1. Januar 2010 auf Verwaltungsvorschriften zurückgreifen konnten, die nicht im Widerspruch zu den gültigen Rechtsvorschriften stehen, ist auf ein gestuftes Verfahren umgeschwenkt worden. Zunächst wurden die grundlegenden Festlegungen zum Verwaltungsverfahren, die ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden waren, mit Erlass vom 17. Dezember 2009 geregelt. Die eher technisch ausgerichteten Regelungen zur Ausführung von Liegenschaftsvermessungen sind mit Erlass vom 10. Mai 2010 zum 1. Juni 2010 in Kraft gesetzt worden. Mit diesem Erlass waren die ThürKatVermA, die ThürAPA und die LiegVermKooKat nicht mehr anzuwenden. Aufgrund der Erfahrung bei den Abstimmungen der zum Teil umfangreichen Änderungen und immer wieder vorgetragenen Detailproblemen wurden die Regelungen zur Ausführung von Liegenschaftsvermessungen und die Regelungen zum Verfahren im Liegenschaftskataster zunächst testweise angewendet. Im Anschluss an die Testphase (Evaluierungsphase) sind beide Regelungen nunmehr in der ThürVV-Lika zusammengefasst, in Kraft gesetzt und die ThürZeiA-LIKA sowie die ThürAPA formal außer Kraft gesetzt worden. Während der Testphase (und darüber hinaus) ist ein Frage-Antwort-Katalog eingerichtet worden, der auftretende Fragen der Vermessungs- und der Übernahmestellen beantwortet und an die betroffenen Stellen bereitgestellt wird. Aus dem Frage-Antwort-Katalog identifizierte Problemstellungen und Anregungen wurden fachlich geprüft und soweit sinnvoll in der ThürVV-Lika berücksichtigt. Inhaltlich besteht die ThürVV-Lika aus acht Abschnitten und 26 Anlagen. Im Folgenden soll kurz auf die Grundsätze der ThürVV-Lika sowie auf die wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Vorschriftenlage eingegangen werden. 1. Anschluss der Liegenschaftsvermessungen an das amtliche Lagebezugssystem und sukzessiver Aufbau eines Koordinatenkatasters Jede Grenzfeststellung bzw. Grenzwiederherstellung soll so ausgeführt werden, dass die betroffenen Grenzen bzw. Grenzpunkte eindeutig und mit hoher Genauigkeit durch Koordinaten festgelegt werden. Nur so wird nachhaltig abgesichert, dass auch bei weggefallener Abmarkungspflicht die Grenzen bzw. Grenzpunkte jederzeit zuverlässig und genau in die Ört- Seite 4

5 lichkeit übertragen werden können. Dies setzt den Anschluss an das spannungsfreie, hochgenaue Koordinatenreferenzsystem ETRS89/UTM voraus, welches für den Gebrauch im Liegenschaftskataster durch die permanent messenden Referenzstationen des Satellitenpositionierungsdienstes SAPOS und (ersatzweise) durch die daran angeschlossenen Aufnahmepunkte (AP) realisiert wird. Das bisherige Koordinatenreferenzsystem PD83/UTM kann den Ansprüchen eine Koordinatenkatasters nicht genügen, weil es regionale Spannungen enthält, insbesondere aber auch lokale Inhomogenitäten. Diese resultieren daraus, dass in der Vergangenheit dem Anschluss an das amtliche Koordinatenreferenzsystem keine so hohe Bedeutung beigemessen wurde wie heute. Zudem fehlten detaillierte Vorschriften wie beispielsweise eine Anweisung zur Bestimmung von Katasterfestpunkten. Dies führte teilweise zu unsachgemäßen Vermessungen, Auswertungen und Übernahmen. Da den (reinen) PD83/GK-Koordinaten die für ein Koordinatenkataster erforderliche Genauigkeit fehlt, ist bei den Grenzuntersuchungen im koordinierten Kataster regelmäßig die Entstehung der Koordinaten und deren Beziehung zu benachbarten Vermessungspunkten zu berücksichtigen. Insofern ist der Anschluss an das amtliche Koordinatenreferenzsystem verbindlicher und detaillierter als in der ThürKatVermA geregelt. Der Anschluss soll im Regelfall über SAPOS erfolgen. Wo SAPOS nicht nutzbar ist oder der Anschluss an Aufnahmepunkte (AP) wirtschaftlich zweckmäßiger erscheint, kann der Anschluss über dauerhafte oder temporäre AP erfolgen. Die Regelungen der ThürAPA sind in die ThürVV-Lika übernommen worden, jedoch in komprimierter Form und mit kleineren Abstrichen bei den Standards. So kann nun auf die Einrichtung von zwei Sicherungspunkten verzichtet werden, wenn ein AP unmittelbar mit SAPOS bestimmt wurde und die Überprüfung des AP ebenfalls mit SAPOS möglich ist. AP sind mit einer Lagegenauigkeit der GST 2000 (Standardabweichung +/- 2 cm und höchste zulässige Abweichung 3 cm) zu bestimmen, in geregelten Ausnahmefällen mit einer Lagegenauigkeit der GST 2100 (Standardabweichung +/- 3 cm und höchste zulässige Abweichung 4 cm). Die Koordinatenbestimmung der Grenzpunkte erfolgt mit einer Lagegenauigkeit der GST 2100 durch Anschluss an drei AP, sofern sie nicht direkt mit SAPOS erfolgt. Wenn lediglich AP mit der GST 2100 zur Verfügung stehen, ist die Lagegenauigkeit der Grenzpunkte GST 2200 (Standardabweichung +/- 6 cm und höchste zulässige Abweichung 8 cm). Grenzpunkte der GST 2200 sind per Definition kein Koordinatenkataster. Neben dem grundsätzlichen Anschlusszwang sind Ausnahmefälle geregelt, in denen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit durch die Vermessungsstelle kein Anschluss hergestellt werden muss. Der Nachweis bereits im Liegenschaftskataster nachgewiesener Grenzpunkte wird zum Koordinatenkataster, wenn die Grenzpunkte förmlich wiederhergestellt und wie beschriebenen aufgemessen werden. Eine förmliche Grenzwiederherstellung kann unterbleiben, wenn in einer Grenzniederschrift die Übereinstimmung von Katasternachweis und örtlicher Abmarkung festgestellt wird. 2. Grenzuntersuchung Bei der Grenzuntersuchung wird der sachverständigen Bewertung des Zahlennachweises durch die Vermessungsstelle mehr Bedeutung beigemessen als nach der ThürKatVermA. Katasternachweise, die vor dem Inkrafttreten der ThürKatVermA entstanden sind, weisen zunächst eine relativ weitgefasste Fehlergrenze auf. Die Vermessungsstelle muss hier regelmäßig prüfen und eine Aussage treffen, ob möglicherweise trotz eingehaltener Fehlergrenzen eine signifikante Abweichung zwischen Örtlichkeit und Katasternachweis vorliegt. Diese Regelung wurde erforderlich, weil das historisch bedingte uneinheitliche Kataster in Thüringen lediglich eine generelle und somit weitgreifende Fehlergrenze möglich machte. Es gibt aber durchaus historische Liegenschaftsvermessungen, die wesentlich genauer ausgeführt worden sind, als die weitgefassten Fehlergrenzen der ThürVV-Lika (und im Übrigen auch der ThürKatVermA) es erlaubt hätten. 3. Grenzfeststellungsvertrag Konkreter geregelt als bislang ist die Voraussetzung für einen Grenzfeststellungsvertrag. Ein Grenzfeststellungsvertrag (als Grundlage für eine Grenzwiederherstellung) kann nur abgeschlossen werden, wenn der Katasternachweis versagt. Bei den»klassischen Katasterfehlern«, die regelmäßig zu Abweichungen zwischen örtlichem und im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzverlauf führen, wird erforderlichenfalls das Liegenschaftskataster berichtigt. Dieses ist ggf. mit den Beteiligten zu erörtern. 4. Zulässigkeit der Sonderung Eine weitere Änderung, die letztendlich aus dem ThürVermGeoG resultiert und die im Vorfeld intensiv diskutiert wurde, ist die Zulässigkeit der Sonderung. Mit Blick auf die Eigentumssicherungsfunktion des Liegenschaftskatasters sind aus Gründen der Rechtssicherheit hier die Anforderungen an die Zulässigkeit relativ hoch angesetzt worden, insbesondere, weil außer dem Eigentümer des zu zerlegenden Flurstücks in der Regel keine benachbarten Eigentümer beteiligt sind. So ist die Sonderung stets möglich, wenn Koordinatenkataster vorliegt. Gesondert werden kann auch zwischen zwei bereits im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzpunkten (der sogenannte klassische Sonderungsfall) oder zur zweckmäßigen Führung des Liegenschaftskatasters sowie im Zusammenhang mit der Durchführung von Flurbereinigungs-, Bodenordnungs- und Umlegungsverfahren. Neu hinzu gekommen ist die Sonderung zum Zwecke der Auflösung von Erbengemeinschaften, allerdings nur in der Wald- oder Feldlage. Darüber hinaus gibt es noch Ausnahmefälle, in denen gesondert werden kann. Hier hat die obere Kataster- und Vermessungsbehörde Festlegungen zu treffen, die eine sachgerechte Führung des Liegenschaftskatasters sicherstellen. Solche Ausnahmefälle können beispielsweise bei genauem und homogenem koordinierten Kataster vorliegen. Derartige Sonderungen sind stets mit der Katasterbehörde abzustimmen. Seite 5

6 5. Verwaltungsverfahren Ausführlich geregelt in der ThürVV-Lika sind die Verwaltungsverfahren, insbesondere auch wegen der geänderten rechtlichen Grundlagen. Die wesentlichen Änderungen zur bisherigen Rechts- und Verwaltungsvorschriftenlage bestehen in der Bekanntgabe der Verwaltungsakte. Diese sind regelmäßig (nach Anhörung der Beteiligten) durch Bescheid bekannt zu geben und können unter bestimmten Voraussetzungen offengelegt werden. Zur Wahrung der Einheitlichkeit sind die eigentlichen Vorschriften um eine große Anzahl von (Muster)vordrucken und Formularen (von der Ankündigung der Vermessungsarbeiten bis zur öffenlichen Bekanntmachung der Offenlegung) komplettiert worden. Eine vertiefte Befassung mit den Verwaltungsverfahrensvorschriften der ThürVV-Lika würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen. Schlussbemerkungen Die ThürVV-Lika ist umfangreicher geworden als zu Beginn vermutet, aber wie oben bereits erwähnt bei weitem noch nicht vollständig, die Führung und die Nutzung des Liegenschaftskatasters sind allenfalls am Rande geregelt. Hier wird es durch die Einführung des ALKIS in den kommenden Jahren einschneidende Änderungen geben, die bei der Erarbeitung der entsprechenden Vorschriften zu berücksichtigen sind, die aber zum heutigen Zeitpunkt noch nicht vollumfänglich bekannt sind. Nicht auszuschließen ist zudem, dass verschiedene, bereits jetzt in der ThürVV-Lika geregelte Sachverhalte nochmals überarbeitet werden müssen (z. B. die Bereitstellung der Vermessungsunterlagen durch die Katasterbehörde und der Vermessungsschriften durch die Vermessungsstellen.) Gleichwohl liegt nach meiner Einschätzung nun eine Vorschrift für Liegenschaftsvermessungen vor, die auf einige Jahre hin Bestand haben dürfte. Wie bereits oben erwähnt, ist die ThürVV-Lika Ergebnis eines Abstimmungsprozesses, bei dem Fragen der Notwendigkeit, der Genauigkeit, der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit intensiv diskutiert und einer vermittelnden Lösung zugeführt wurden. Allen, die an diesem Prozess mitgearbeitet haben, sei auch von dieser Stelle noch einmal herzlich gedankt. Seite 6

7 Anke Schienmann Umstellung des ATKIS Basis-Landschaftsmodells auf das AAA-Modell Einleitung Es waren viele, viele Schritte nötig, um zu diesem Meilenstein bei der Umstellung auf das AAA-Modell in der TKVV zu kommen! Aber wir haben es geschafft das Basis-Landschaftsmodell wurde in das AAA-Modell überführt und liegt nun komplett in seiner neuen Form in der Datenhaltungskomponente vor. Was ist in den letzten Jahren alles geschehen und wie der Stand heute ist darüber soll Sie dieser Artikel informieren. Und ein kleiner Ausblick soll auch nicht fehlen. Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) hat beschlossen, das AFIS -ALKIS -ATKIS -Modell (AAA-Modell) bei den Vermessungsverwaltungen aller Länder einzuführen. In Thüringen wurden im April 2006 die ersten konkreten Schritte dazu getan. Um die Umstellung auf das AAA-Modell als Projektarbeit zu realisieren, wurden verschiedene Gremien und Arbeitsgruppen mit Mitarbeitern aus unterschiedlichen Abteilungen und Dezernaten gebildet. Die Arbeitsgruppe ATKIS (AG ATKIS) hat sich seitdem mit der Einführung des AAA-Modells für die Produktpalette ATKIS (DLM, DTK, DGM, DOP) auseinandergesetzt. Da die Digitalen Orthophotos (DOP) nicht Bestandteil des AAA-Modells sind und die Umstellung der Digitalen Geländemodelle (DGM) zunächst zurückgestellt wurde, beschäftigt sich die Arbeitsgruppe im Wesentlichen mit der Umstellung der Digitalen Landschaftsmodelle (DLM) und der Digitalen Topographischen Karten (DTK). Im Folgenden werden die Umstellungsarbeiten für das ATKIS Basis-DLM näher dargestellt. Hard- und Software Für die Migration des Basis-DLM in das AAA-Modell musste als erstes die zur Migration notwendige Software beschafft werden. Eine wichtige Aufgabe der AG im Jahr 2007 war daher die Erstellung des Pflichtenhefts für das Migrationstool zur Überführung der Daten des Basis-DLM in das AAA-Modell. Die Ausschreibung für das Migrationstool erfolgte 2007 und der Zuschlag konnte im September an die Firma AED-SICAD erteilt werden. Im November wurden Installation und Schulung für das Migrationstool durchgeführt, sodass bereits im Jahr 2007 die Tests für die Migration beginnen konnten. Für das Basis-DLM wurde eine bundesweite Migrationstabelle erstellt, die in den Bundesländern an die landesspezifischen Datenbestände angepasst wurde. Das Migrationstool setzt die Migrationsregeln anhand der Angaben aus der Migrationstabelle um. Außerdem beinhaltet das Migrationstool auch die Möglichkeit, die Daten gleichzeitig mit der Migration nach ETRS89/UTM zu transformieren. Dazu wird die von der AdV beschlossene Bundeseinheitliche Transformation für ATKIS (BeTA2007) angewendet. Entsprechend eines Beschlusses aller AAA-Gremien im TLVermGeo sollte eine gemeinsame Datenhaltungskomponente (DHK) für alle Daten von AFIS, ALKIS und ATKIS eingesetzt werden. Daher wurde eine fachbereichsübergreifende Gruppe gegründet, die sich mit der Beschaffung der DHK im Jahr 2008 beschäftigen bzw. das Pflichtenheft für die Ausschreibung erstellen sollte. Im Ergebnis der Ausschreibung wurde die Datenhaltungskomponente von der Firma ibr beschafft. Während für die DHK nur eine Software für alle Produkte eingesetzt werden soll, wurde beschlossen, für die Erfassungsund Qualifizierungskomponente (EQK) verschiedene Softwarelösungen für die einzelnen Produkte einzuführen, welche die jeweiligen unterschiedlichen fachlichen Anforderungen stärker berücksichtigen können. Aufgrund der Festlegung zur integrierten Bearbeitung von Basis-DLM, DTK10 und DTK25 wurde 2008 eine gemeinsame Software zur Bearbeitung von Basis-DLM und DTK beschafft: die Software 3A-Editor von der Firma AED-SICAD, mit der eine integrierte Bearbeitung möglich ist. Die derzeit eingesetzte Software der Gebietstopographen GeoMedia soll beibehalten werden und wurde von der Firma Intergraph an das AAA-Modell angepasst. Der 3A-Editor wurde derart erweitert, dass die Daten von den Gebietstopographen übernommen werden können. Das Topographische Informationsmanagementsystem (TIS) wurde ebenfalls beibehalten und an das AAA-Modell angepasst. In absehbarer Zeit soll ein neues TIS konzipiert und eingeführt werden. Die zur Bearbeitung notwendige Hardware wurde ebenfalls in den Jahren 2007/2008 beschafft, sodass die notwendige Hardund Software zur Bewältigung der Umstellung des Basis-DLM auf das AAA-Modell zur Verfügung steht. Abschluss des 4-Jahres-Zyklus und Schulungen Vor Beginn der Arbeiten im AAA-Modell sollte zunächst der 4-Jahres-Zyklus zur Aktualisierung des Basis-DLM abgeschlossen werden. Begonnen wurde der 4-Jahres-Zyklus im Bereich der Bundesgartenschau in Gera, sozusagen als erstes Testgebiet. Für vier TK25 wurde erstmalig die digitale Arbeitsweise für die zyklische Aktualisierung eingeführt. Die Daten des Basis-DLM wurden digital an die Gebietstopographen übergeben, welche die Veränderungen wiederum digital auf ihrem Laptop erfassten und dem Dezernat ATKIS zur Fortführung des Basis-DLM übergaben. Diese Arbeitsweise hat sich sehr bewährt, sodass in den Jahren 2007 bis 2010 die Gebietstopographen sämtliche Veränderungen in Thüringen erfasst haben, deren Einarbeitung im Dezernat ATKIS bis zum 23. August 2011 erfolgreich abge- Seite 7

8 schlossen wurde. Ergänzt wurden diese zyklischen Fortführungen durch die Erfassung von Daten der Spitzenaktualität und Daten von anderen Stellen, wie z. B. den Schutzgebieten der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG). war hier keine umfangreiche Schulung in der Software notwendig. Es erfolgte eine Einweisung in die neuen Funktionen. Vorbereitungsarbeiten Damit die Software in Thüringen einsatzbereit ist, wurden einige Anpassungsarbeiten notwendig. Zunächst musste der zu erfassende Datenbestand festgelegt werden. Grundsätzlich sollte der Inhalt der 3. Aufbaustufe aus dem alten Datenmodell in das neue Datenmodell überführt werden. Es waren jedoch kleinere Anpassungen an das neue Datenmodell notwendig. So mussten Objektarten ergänzt werden, die im neuen Datenmodell neu hinzugekommen sind, z. B. das flächenförmige Objekt Straßenverkehr, welches die bisher vorhandenen Lücken zwischen Straßenachsen und Fahrbahnachsen füllen sollte, um eine im AAA-Modell geforderte Flächendeckung bei der tatsächlichen Nutzung zu erreichen. Nach dem Abschluss des 4-Jahres-Zyklus, mit dem erstmalig in Thüringen eine so hohe Aktualität erreicht wurde, sollten die Daten des Basis-DLM in das AAA-Modell migriert werden. Das Migrationstool war bereits für Thüringen angepasst und anhand von vier landesweiten Testmigrationen erfolgreich getestet worden. Die bei den Testmigrationen entdeckten Fehler wurden im alten Datenbestand behoben. Ebenso wurden schon während der zyklischen Aktualisierung laufend Vormigrationsarbeiten ausgeführt, sodass die Daten für die Migration geeignet waren. Die finale Migration der Dateien, die bereits zyklisch fortgeführt waren, begann daher bereits im Jahr Da die zuletzt zu bearbeitenden Dateien im Norden Thüringens lagen, wurde mit der Migration vom Süden her begonnen. In diesem Bereich erfolgte nach der Migration keine Aktualisierung mehr. Um die letzten zyklischen Fortführungsdaten der Gebietstopographen zum Abschluss des 4-Jahres-Zyklus noch einarbeiten zu können, wurden die Mitarbeiter im Dezernat ATKIS in zwei Gruppen aufgeteilt. Die erste Gruppe wurde im 1. Quartal 2011 bereits im AAA-Modell geschult, während die zweite Gruppe noch die restlichen Aktualisierungen eingearbeitet hat. Im 3. Quartal erfolgte die Schulung der zweiten Gruppe im AAA-Modell. Seitdem läuft eine Einarbeitungs- und Testphase der Mitarbeiter in das AAA-Modell. Die Schulung der Mitarbeiter bestand aus zwei Teilen: zuerst erfolgte eine umfangreiche Schulung in der Theorie des AAA- Modells, dem sich eine Schulung in der Handhabung der Software des 3A-Editors anschloss. Die Theorie-Schulung wurde intern durchgeführt und hatte einen Umfang von ca. 30 Stunden. Die Software-Schulung wurde von der Firma AED-SICAD im TLVermGeo ausgeführt. In einer 3-Tages-Schulung wurden die Grundlagen durch die Firma vermittelt, welche in der darauffolgenden Woche hausintern geübt wurden. In der dritten Woche folgte dann die Vertiefung in einer weiteren 3-Tages-Schulung. Zwischen den Schulungen der Mitarbeiter des Dezernats ATKIS erfolgte die Schulung der Gebietstopographen. Hier wurde eine 3-tägige Theorie-Schulung durchgeführt. Da die Software der Gebietstopographen erhalten und nur an das AAA-Modell angepasst und in seinen Funktionen etwas verbessert wurde, Des Weiteren erfolgten Absprachen, um die Datenbestände mit ALKIS zu harmonisieren. Einige noch im alten Datenmodell erfassten Objektarten werden nicht migriert und im neuen Datenmodell nicht mehr geführt, da diese Daten in Thüringen von anderen Fachbehörden bereitgestellt werden. Hierzu gehören beispielsweise Landschaftsschutzgebiete. Somit werden in Thüringen neben dem von der AdV festgelegten Grunddatenbestand weitere Inhalte im Basis-DLM erfasst. Teilweise musste die Symbolik in der Software für die in Thüringen zu führenden Objektarten neu definiert und festgelegt werden. Dieser thüringenspezifische Objektartenkatalog wurde in die Software eingepflegt, sodass alle in Thüringen geführten Objektarten und Attribute (aber auch nur diese) erfasst werden können. Dazu wurden die möglichen Geometrietypen (Punkt, Linie, Fläche) der einzelnen Objektarten fest definiert. Ebenso wurden auch die Mindesterfassungsgrößen eingearbeitet, sodass bereits bei der Erfassung ein Hinweis erfolgt, falls die Fläche oder Länge eines Objektes zu klein ist. Diese hier beispielhaft beschriebenen Maßnahmen sowie weitere Anpassungsarbeiten dienen dazu, die Fehlerquellen bei der Erfassung zu reduzieren und somit die Qualität der Daten zu verbessern. Zur Verbesserung der Qualität der Daten dienen auch Prüfungen, die bereits im 3A-Editor integriert sind. Die vorhandenen Prüfungen sollen noch verbessert und erweitert werden. Dazu gibt es eine länderübergreifende Arbeitsgruppe, welche Anforderungen an die Prüfungen zusammenstellt, die dann teilweise von der Firma AED-SICAD und teilweise von den Ländern umgesetzt werden. Kleinere Arbeitsgruppen erarbeiteten die für Thüringen notwendigen Geschäftsprozesse, welche ebenfalls in die Software eingepflegt wurden. Hier wurden Geschäftsprozesse für alle verschiedenen Fortführungsanlässe (z. B. Nachmigration, Spitzenaktualisierung, zyklische Aktualisierung) erstellt einschließlich gemeinsamer Geschäftsprozesse für eine integrierte Bearbeitung von Basis-DLM mit DTK10 und DTK25. Eine weitere notwendige Vorarbeit war die Ableitung, Erstellung bzw. Aufbereitung der Kataloge. Hierzu gehören der Ka- Seite 8

9 talog mit den administrativen Gebietseinheiten, der Straßenschlüsselkatalog und der Gewässerkennzahlenkatalog der TLUG. Mit der Einbindung der Kataloge wird die Erfassung der Schlüssel- bzw. Kennzahlen und den zugehörigen Namen mithilfe einer aus den Katalogen abgeleiteten Auswahlliste wesentlich vereinfacht und somit werden Fehler bei der Eingabe ausgeschlossen. Die Einbindung sowohl der aktuellen DOP als auch der Fachdaten (z. B. von der TLUG) in den 3A-Editor wurde realisiert. Zum Beginn der Arbeiten ist noch eine zentrale Projektsteuerung zu installieren. Anhand dieser Projektsteuerung ist erkennbar, welches Projekt in Bearbeitung ist, welchen Stand es hat und wer der Bearbeiter ist. Somit kann auch bei der integrierten Bearbeitung dezernatsübergreifend eine genaue Planung der durchzuführenden Projekte erfolgen. Außerdem ist es auch nur mit der zentralen Projektsteuerung möglich, die Metadaten landesweit abzuleiten und landesweite Übersichten, u. a. für Arbeitsplanungen, zu erstellen. Eine weitere Aufgabe ist noch die Einbindung eines Sperrkonzepts. Durch die blattschnittfreie Bearbeitung der Daten werden die Bearbeitungseinheiten mit einem Flatterrand aus der DHK ausgelesen. Damit es nicht zu Bearbeitungen im gleichen Gebiet kommt, was dazu führen würde, dass die fortgeführten Daten nicht in die DHK zurückgeschrieben werden könnten, sollen die aus der DHK ausgelesenen Daten gesperrt werden. Die gesperrten Daten sind in anderen Projekten gekennzeichnet, sodass diese nicht bearbeitet werden können. Aneinandergrenzende Gebiete, bei einer kachelweisen Bearbeitung also die jeweils angrenzenden Kacheln, lassen sich daher nicht gleichzeitig bearbeiten. Vormigration Migration Nachmigration Wie oben bereits erwähnt, wurden einige Arbeiten der Vormigration bei der zyklischen Aktualisierung mit durchgeführt. Hierbei wurden beispielsweise die Attributwerte 9997 (Sonstiges) und 9998 (nach Quellenlage derzeit keine Zuweisung möglich) aufgelöst und durch tatsächliche Werte ersetzt. Zu Testzwecken wurde Thüringen viermal vollständig migriert und alle aufgetretenen Fehler wurden im alten Modell behoben. Die finale Migration des Basis-DLM in das AAA-Modell wurde 2010 begonnen und am 2. November 2011 abgeschlossen. Die Daten wurden TK25-blattweise migriert und in die DHK eingelesen. Die Migration erfolgte auf Basis der GeoInfoDok Version Nach der Migration erfolgt als erste Arbeit im AAA-Modell die Nachmigration zur Anpassung der Daten an das neue Datenmodell. In der Nachmigration werden verschiedene Arbeiten durchgeführt. Ein wichtiger Punkt ist die Verbesserung der Gewässerdaten. Aufgrund fehlender Fachdaten konnten die Gewässerkennzahlen, die Teil der 3. Aufbaustufe im alten Datenmodell waren, nicht im alten Modell erfasst werden. Da die Fachdaten jetzt von der TLUG bereitgestellt werden konnten, soll die Übernahme der Gewässernamen und -kennzahlen erfolgen sowie die Fließrichtungen landesweit geprüft und ggf. korrigiert werden. Die Nachmigration der Daten wird anschließend TK25-blattweise durchgeführt. Dabei erfolgt zunächst eine Prüfung auf Flächendeckung der Objektarten der tatsächlichen Nutzung. Durch diese Objekte soll die Erdoberfläche im neuen Datenmodell vollständig abgedeckt werden, was durch die Migration nicht hundertprozentig gewährleistet werden kann. Des Weiteren erfolgt eine Nachmigration anhand von einigen Abfragen, durch die der Bearbeiter zu den Stellen geführt wird, die ggf. zu korrigieren sind. Der größte Anteil der Nachmigration kann im Innendienst anhand der DLM-Daten und der DOP bearbeitet werden, für einen Teil ist die Recherche durch die Gebietstopographen notwendig. Ein weiterer Fall für die Nachmigration ist die Fortführung der Gebiete. Diese Fälle werden landesweit für große Gebiete wie z. B. administrative Gebiete und Schutzgebiete bearbeitet. In der Nachmigration sind auch die Daten der Gebietstopographen einzuarbeiten, die nach Abschluss des 4-Jahres-Zyklus noch im alten Datenmodell erhoben wurden, aber nicht mehr eingearbeitet werden konnten. Auf diese Weise werden alle Arbeiten aus dem alten Modell abgearbeitet und man kann sich nach der Nachmigration vollständig auf das neue Modell konzentrieren. Zukünftig sollen die Daten, die bisher im Blattschnitt der TK25 fortgeführt wurden, blattschnittfrei in der DHK gespeichert werden. Dazu werden die migrierten Daten im Anschluss an die Nachmigration an den bisherigen Blatträndern gemergt, d. h. zusammengefügt. Ausblick Wie beschrieben, sind die Hard- und Software vorhanden und die Mitarbeiter geschult. Den Mitarbeitern stehen zusätzlich umfangreiche Schulungsunterlagen, Workflows und Arbeitshilfen zur Verfügung, sodass sie sich in das neue Datenmodell, die neue Software und die neue Arbeitsweise einarbeiten können. Interne Schulungen sowie Erfahrungsaustausch untereinander sollen die Mitarbeiter weiter unterstützen. In der Software noch aufgedeckte Fehler werden in einem Trac-System geführt und an die Firma AED-SICAD gemeldet. Nach Beendigung der noch notwendigen Vorarbeiten kann mit der Nachmigration begonnen werden. Nach der Nachmigration startet die Aktualisierung der Daten des Basis-DLM. Im neuen Datenmodell werden die Daten des Basis-DLM zusammen mit den Daten der Kartographie, den Kartengeometrieobjekten und Präsentationsobjekten, in einer Instanz der DHK abgelegt. Anhand der Modellartenkennung können die Objekte den jeweiligen Produkten (Basis-DLM, DTK10, DTK25) zugeordnet werden. Durch die gemeinsame Datenhaltung von DLM- und DTK-Objekten wird eine integrierte Bearbeitung ermöglicht. Die integrierte Bearbeitung bedeutet, dass direkt im Anschluss an die Fortführung des Basis-DLM sowohl bei der zyklischen Laufendhaltung als auch bei der Spitzenaktualisierung die DTK10 und DTK25 bearbeitet werden und somit alle Daten den gleichen Aktualitätsstand haben. Die integrierte Bearbeitung ist ebenso wie die Software für die kartographische Be- Seite 9

10 arbeitung noch zu testen und zur Produktionsreife zu bringen. Die Nutzer der Daten des Basis-DLM wurden in einer Informationsveranstaltung über die Einführung des AAA-Modells und die Umstellung auf ETRS89 informiert. Die Kunden können die Daten künftig im einheitlichen Datenaustauschformat NAS (Normbasierte Austauschschnittstelle) sowie im Shape-Format erhalten. Mit der Umstellung der Daten des Basis-DLM wurde der erste große Meilenstein bei der Umstellung aller Geobasisdaten in das AAA-Modell in der TKVV erreicht. Hierzu war sehr viel Arbeit von vielen Beteiligten notwendig. Nur in enger Zusammenarbeit verschiedener Dezernate war es möglich, diesen Stand zu erreichen. Basis-DLM mit DOP im 3A-Editor Rennsteig-Thermen Basis-DLM ohne DOP im 3A-Editor Rennsteig-Thermen Seite 10

11 Andreas Maak Onlineshop des TLVermGeo wird noch kundenfreundlicher Der seit dem Jahr 2007 verfügbare Onlineshop des TLVermGeo wurde auch in diesem Jahr weiterentwickelt, um die Bedienerfreundlichkeit für den Nutzer zu verbessern, das Angebot auf sämtliche Produkte des TLVermGeo zu erweitern sowie die internen Bearbeitungsabläufe zu optimieren. Um auch die Online-Angebote des Satellitenpositionierungsdienstes SAPOS und des Digitalen Festpunktauskunftssystems GEOFP zu integrieren, wurden die jeweiligen Verlinkungen eingefügt. Angebotserweiterung auf sämtliche Produkte des TLVermGeo Ab sofort können neben den amtlichen analogen Auszügen aus dem Liegenschaftskataster auch digitale Daten der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) bestellt werden. Verbesserung der Bedienerfreundlichkeit Der Link zum Onlineshop besitzt ab sofort eine feste URL, die bequem als Favorit im Browser abgelegt oder als fester Link in Anwendungen eingebunden werden kann: Zur Bestimmung der Flurstücke, für welche ein amtlicher Auszug bestellt werden soll, wurden die Suchkriterien auf drei erweitert: Gemarkung, Flur, Flurstück Postalische Anschrift Grundbuchblatt, Eigentümer Die Produkte»Hauskoordinaten«und»Digitales Landschaftsmodell«komplettieren das Angebotsspektrum der Geobasisdaten des TLVermGeo. Eine deutliche Verbesserung für den Kunden stellt die Einbindung des Geoproxy in Form des MicroClienten dar. Hier besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich über die räumliche Suche einer postalischen Adresse oder über die grafische Auswahl im Kartenfenster zum Zielgebiet zu navigieren. Je nach Maßstab wird zur weiteren Bearbeitung als Hintergrund ein Ausschnitt aus einer topographischen Karte oder einem Orthophoto aufgeblendet. Mit der Erzeugung eines Polygons oder eines Rechtecks kann danach exakt der gewünschte Umring für das Abgabegebiet durch den Kunden definiert werden. Dabei besteht die Wahlmöglichkeit zwischen den Koordinatenreferenzsystemen PD83/GK4 oder ETRS89/UTM32. In Abbildung 2 wurden die im MicroClienten bestimmten Koordinatenwerte übernommen und das Ergebnis der Flächenberechnung angezeigt. Im Fall einer Bestellung von Geobasisdaten, welche nach Fläche abgerechnet werden, erfolgt unmittelbar die Gebührenberechnung mit diesen Werten. Seite 11

12 Optimierung der internen Arbeitsabläufe Noch in diesem Jahr wird es möglich sein, die vom Kunden definierte Umringsgeometrie des Abgabegebietes für eine verbindliche Kostenermittlung auch bei objektweiser Abgabe (z. B. ALB, ALK) zu nutzen. Technisch erfolgt dies über die bereits vorhandenen WFS-Funktionalitäten des Geoproxy. Neben der Anzahl der betroffenen Objekte wird im gleichen Arbeitsgang eine Liste der abzugebenden Objekte (Tabelle mit Fachkennzeichen) erzeugt. Diese wird der eigentlichen Datenabgabe zugrunde gelegt. Weiterhin werden die bisher über separate Kataloge abgebildeten Suchmechanismen (z. B. Gemarkung/Flur, postalische Anschrift) auf die Nutzung der vorhandenen Gazetteer-Services (WFS-G) umgestellt. Fazit Abbildung 1 Gebietsdefinition mit Hilfe des MicroClienten Durch den Ausbau des Onlineshops hat sich in den letzten Jahren die Anzahl der Aufträge bzw. Bestellungen kontinuierlich erhöht. Damit wird deutlich, dass das Angebot, 7 Tage je Woche und 24 Stunden täglich online bestellen zu können, von den Kunden positiv angenommen wird. Aufträge Abbildung 2 Bestellung der Daten aus der ALK Die Gebietsbeschreibung mit Hilfe einer Upload-Datei wurde in ihrer Funktion erweitert, indem nun Bilddateien (JPG, GIF ) und Vektorgrafiken (Shape, DXF ) hochgeladen werden können. Abbildung 3 Daten-Upload Seite 12

13 Jens Hartmann Auswertung terrestrischer geodätischer Beobachtungen zur Ableitung von Eisoberflächenhöhen in der Antarktis Auszug der Diplomarbeit des Autors Hintergrund und Einleitung Bereits im Jahr 2005 wurden Vereinbarungen über die zukünftige wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Aerogeodeziya, St. Petersburg, Arctic and Antarktic Research Institut (AARI) und dem Institut für Planetare Geodäsie (IPG) der Technischen Universität Dresden getroffen. Im Fokus stand dabei die Untersuchung von geodätisch und geophysikalisch bedeutsamen Gebieten in Teilen der Ostantarktis. Hintergrund sind zwei historische geodätisch-glaziologische Traversen im unmittelbaren Umfeld der beiden russischen Antarktisstationen Molodezhnaya und Mirny. Eine wiederholte Untersuchung dieser versprach wertvolle Ergebnisse über das Fließverhalten des Eises über einen Zeitraum von mehreren Dekaden. Während der 52. Russischen Antarktisexpedition (RAE) in der Saison 2006/2007 und der 54. RAE 2008/2009 fanden diese Wiederholungsmessungen statt. Im folgenden Bericht werden nur die Feldarbeiten, welche im Rahmen der 54. RAE im Enderby Land nahe der russischen Forschungsstation Molodezhnaya durchgeführt wurden, vorgestellt. lange geodätisch-glaziologische Traverse angelegt und mit geodätischen Signalen vermarkt. Diese ist in der Karte (Abbildung 2) dargestellt. In zwei weiteren Expeditionen im Rahmen der 21. SAE (Saison 1975/76) und der 23. SAE (Saison 1977/78), fanden weitere Wiederholungsmessungen statt. Abbildung 2 Die im Rahmen der Antarktisexpedition 1972 angelegte geodätisch-glaziologische Traverse Aufgabe der an der 54. Russischen Antarktisexpedition 2008/2009 teilnehmenden Wissenschaftler war eine wiederholte Vermessung dieser historischen Traverse. Dabei kamen neben dem Satellitenpositionierungsverfahren GPS auch klassische terrestrische Vermessungsmethoden zum Einsatz. Ausdrückliches Ziel war die Bestimmung der aktuellen Fließgeschwindigkeiten und der Änderung der Eisoberflächenhöhen des Einzugsgebiets des Hays-Gletschers über einen Zeitraum von mehr als 35 Jahren. Abbildung 1 Übersichtskarte der Antarktis, im roten Rahmen das Enderby-Land und die nahe dem Arbeitsgebiet am Hays-Gletscher gelegene russische Forschungsstation Molodezhnaya Historischer Kontext und wissenschaftliche Ziele Im Rahmen der 17. Sowjetischen Antarktisexpedition (SAE) 1972 fanden erstmalig durch deutsche Wissenschaftler Untersuchungen zur Topographie und Fließgeschwindigkeit des nahe der russischen Antarktisstation Molodezhnaya gelegenen Hays-Gletschers statt. Zielstellung hierbei war unter anderem die Bestimmung von Bewegungsverhalten und Massenbilanz des Gletschers, um schließlich ein besseres Verständnis über die Dynamik antarktischer Ausflussgletscher zu erlangen. Hierzu wurde im Gletschereinzugsgebiet also dem Bereich, welcher den größten Veränderungen unterworfen ist, eine etwa 120 km Der Vergleich der historischen Messungen mit aktuellen Beobachtungen ermöglicht die Untersuchung von Eismassenveränderungen über einen vergleichsweise langen Zeitraum von mehreren Dekaden. Satellitenmissionen, die üblicherweise nur für eine Laufzeit von 5-7 Jahren konzipiert sind, erlauben zwar die Beobachtung größerer räumlicher Gebiete, jedoch nur über kürzere Zeiträume. Durch die terrestrischen Messungen werden neben Erkenntnissen über das Verhalten des Eisschildes in der Vergangenheit insbesondere Schlussfolgerungen über die zukünftige Entwicklung und damit zu erwartende klimatologische Trends ableitbar. Ablauf und Aufbau der erfolgten Feldarbeiten Gemäß den Vereinbarungen mit dem russischen Kooperationspartner Aerogeodeziya nahmen zwei russische und zwei deutsche Geodäten an den Feldarbeiten teil. Die Anreise erfolgte Seite 13

14 zunächst per Flug bis Kapstadt, Südafrika, und anschließend weiter auf dem Seeweg an Bord des russischen Forschungseisbrechers»Akademik Fedorov«. Das Schiff versorgt die russischen Forschungsstationen während der Sommersaison mit Treibstoff, Verpflegung und Ausrüstung. Die wissenschaftlichen Saisonkräfte gehen an den entsprechenden Stationen von Bord und werden nach Abschluss ihrer Arbeiten am Saisonende (i. d. R. März-April) wieder an Bord genommen. Am erreichte das Schiff die russische Forschungsstation Molodezhnaya, welche für die geplanten Feldarbeiten als Anlaufpunkt diente. Der Transport aller Mitarbeiter und der Ausrüstung vom Schiff zur Station erfolgte per Hubschrauber von Typ MI-8. Somit konnten alle ursprünglichen gemessenen Koordinaten in das globale Bezugssystem GRS80 transformiert werden. Damit wurde ein wiederholtes Aufsuchen der Traversenpunkte und eine Absteckung per GPS ermöglicht. Für die Feldarbeiten an der geodätischen Traverse wurden zwei Messtrupps gebildet. Ein Trupp bestand aus den beiden russischen und der zweite aus den beiden deutschen Geodäten. Die Kommunikation zwischen den beiden Messtrupps erfolgte meist per Funk und auf Russisch. Beide Messtrupps waren mit einer ähnlichen Ausrüstung ausgestattet. Die Fortbewegung erfolgte unabhängig per Schneemobil. Zunächst soll ein kurzer Überblick über den logistischen Aufwand der Feldkampagne gegeben werden. Als Fortbewegungsmittel kamen vier Schneemobile mit jeweils zwei Anhängeschlitten für den Transport von Material zum Einsatz. Diese sowie weiteres logistisches Material, z. B. die spezielle Polarkleidung der deutschen Teilnehmer, wurde durch das Alfred-Wegner-Institut (AWI) in Bremerhaven gestellt. Die Bereitstellung der wissenschaftlichen Ausrüstung erfolgte gemeinsam durch das IPG und Aerogeodeziya. Nach einer kurzen Vorbereitungs- und Abstimmungsphase begaben sich alle Teilnehmer zur etwa 20 km östlich der russischen Station Molodezhnaya gelegenen weißrussischen Station Gora Vechernaya (Abendberg). Als erstes erfolgte der Aufbau zweier permanent aufzeichnenden GPS-Referenzstationen im Umfeld der beiden Stationen. Abbildung 3 GPS-Referenzstation am Kap Blisnetzov nahe der russischen Station Molodezhnaya Die Stromversorgung der Referenzstation erfolgte durch Solarpanelen. Um Abschattungen des bestehenden geodätischen Signalaufbaus zu vermeiden, erfolgte der Antennenaufbau auf beiden Stationen exzentrisch (vgl. Abbildung 3). Für die Aufzeichnung der Daten kamen Datenlogger zum Einsatz. Die Punktkoordinaten der im März 1972 angelegten und erstmals vermessenen ursprünglichen geodätischen glaziologischen Traverse über das Einzugsgebiet des Hays-Gletschers lagen nur in einem damals verwendeten lokalen Bezugssystem vor. Während der 52. RAE Saison 2006/2007 wurden die beiden angesprochenen Referenzpunkte bereits mit GPS beobachtet. Abbildung 4 Links ein in den Schnee eingegrabenes Stativ mit elektronischem Tachymeter. Vorweg das Schneemobil mit GPS-Empfänger und dahinter der Schlitten, auf dem das Stativ mit der GPS-Antenne befestigt ist. Der Start der Messung erfolgte am Punkt Sturmvogel (SV), welcher auf dem Massiv des zwischen der Station Molodezhnaya und dem Hays-Gletscher gelegenen Abendberg liegt (siehe Abbildung 2). Den Abschluss bildet der in den Bergen der Deutsch-Sowjetischen Freundschaft (DSF) gelegene Punkt SSV (Schneesturmvogel). Somit befinden sich der Anfangs- und Endpunkt auf festem Untergrund. Alle restlichen Punkte liegen auf der Schneeoberfläche des Gletschers und sind damit den Veränderungen des Eises unterworfen. All diese Punkte wurden nur mit Metergenauigkeit durch einen normalen handelsüblichen GPS-Handempfänger abgesteckt. Die Vermarkung dieser Punkte erfolgte durch eine Konstruktion von zusammenmontierten Metallrohren. An der Spitze, welche sich ca. vier Meter über der Schneeoberfläche befand, wurde ein aus roten Holzplatten bestehendes Zielkreuz angebracht. Dies erlaubte eine exakte Anzielung der Signalspitze bei Zielweiten von bis zu 6 km Entfernung. Um der Konstruktion mehr Halt zu gewähren, wurde sie nach vier Seiten durch Reepschnur abgesichert. In der Abbildung 5 ist eine solche Konstruktion dargestellt. Zur Bestimmung der relativen Höhenunterschiede zwischen den einzelnen Punkten kam das Verfahren der trigonometrischen Höhenübertragung zum Einsatz. Die Anzielungen der Vertikal- und Horizontalwinkel fanden in einer exzentrischen Instrumentenaufstellung mit ca m Abstand zum Signal statt (siehe Abbildung 6). Auf allen Standpunkten wurden jeweils drei Vollsätze gemessen. Die Beobachtung zum jeweiligen Fernziel erfolgte dabei immer gleichzeitig und gegenseitig, um später die Einflüsse der Erdkrümmung und der Refraktion Seite 14

15 che bezogen. Darüber hinaus wurden für jeden Punkt jährliche kartesische Geschwindigkeitskomponenten berechnet. Da der Anfangs- und Endpunkt der Traverse im festen Fels vermarkt sind, galt für diese Punkte die Annahme, dass sie keiner Bewegung unterliegen. Die hier im Vergleich zu den auf Eis gelegenen Punkten auftretenden minimalen Bewegungen wurden somit vernachlässigt. Die Berechnung der relativen Höhenunterschiede wurde auf zwei unterschiedlichen Rechenwegen durchgeführt, welche hier nur kurz angerissen werden sollen. Zum einen erfolgte die Höhenübertragung über den Instrumentenhorizont. Hierbei wurde mit Hilfe der gemessenen Strecken und Winkel eine Höhenübertragung vom Nahziel auf das Fernziel gewährleistet. In der zweiten Methode erfolgt die Höhenübertragung durch die Berechnung der Messungselemente einer zentrischen Aufstellung und mit den damit üblichen Formeln. Abbildung 5 Konstruktion eines geodätischen Signals Abbildung 6 Die roten Dreiecke stellen die Signale dar, auf denen die statische GPS-Messung durchgeführt wurde. Die Ellipsen um die Signale zeigen den Bereich an, in dem die kinematischen GPS-Messungen stattfanden. Außerdem ist die Aufstellung und das Prinzip der gegenseitigen trigonometrischen Höhenübertragung abgebildet. eliminieren zu können. Zusätzlich wurde die Distanz zum Nahziel durch elektrooptische Distanzmessung gemessen. Die Strecke zwischen den jeweiligen Signalen wurde aus Koordinaten berechnet, welche sich aus einer etwa einstündigen statischen GPS-Messung auf allen Punkten ergaben. Parallel zu dieser Messung erfolgte in einem Umring von etwa 100 m um das jeweilige Signal eine Geländeaufnahme durch kinematisches GPS. Hierfür wurde ein GPS-Empfänger auf einem Schlitten montiert und dieser durch das Schneemobil mit ca. 10 km/h und einer Aufzeichnungsrate von 1 s mäanderförmig über das Gelände gezogen (siehe Abbildung 4). Somit ergab sich eine punktförmige Aufnahme des Geländes um die Signale. Auf allen Signalen erfolgte mit einigen Tagen Abstand eine zweite statische GPS-Messung. Durch die streng gleichzeitig und gegenseitige Anzielung zu den Fernzielen konnte für jede der Messungen ein Höhenunterschied berechnet werden. Durch Mittelung dieser entfallen die Einflüsse von Erdkrümmung und Refraktion. Es konnte somit auch festgestellt werden, dass diese Einflüsse bei Zielweiten von einigen Kilometern bereits Meterbeträge erreichen und somit unbedingt beachtet werden müssen. Die Höhen der jeweiligen Punkte ergaben sich anschließend durch eine sukzessive Aufaddierung der einzelnen relativen Höhenunterschiede. Als Startwert wurde dabei die schon in den 1970er Jahren verwendete Höhe des Anfangspunktes SV verwendet. Für die so erhaltene Höhe des Endpunktes SSV ergab sich eine Differenz zur historisch bestimmten Höhe von 38 cm. Diese wurde danach proportional zu den Zielentfernungen verteilt. Da alle Punkte wie bereits erwähnt nur mit Metergenauigkeit abgesteckt wurden, musste anschließend eine Höhenübertragung zwischen dem abgesteckten Punkt und der ursprünglich bestimmten Koordinate erfolgen. Aus den im Umkreis der Signale aufgezeichneten kinematischen GPS-Punkten wurde ein gleichförmiges Gitter berechnet, welches das Gelände in der Umgebung bestmöglich approximiert. Die exakte Höhe des Altpunktes ergab sich anschließend durch eine Interpolation zwischen den Höhen der umliegenden Gitterpunkte. Damit ergaben sich schließlich die aktuellen Schneeoberflächenhöhen Auswertung und Berechnung der Schneehöhen und Fließgeschwindigkeiten Für die Koordinatenberechnung der Punkte wurden die statischen GPS-Messungen mit der Berner GPS-Software ausgewertet. Als Ergebnis lagen im Anschluss für alle Punkte dreidimensionale kartesische Koordinaten in einer Bezugsepoche vor, welche sich nach Abzug der Signalhöhe auf die Schneeoberflä- Abbildung 7 Der Vertikalschnitt des Höhenprofils aus dem Jahre 1972 mit 75-fach überhöhten Zu- und Abnahmebeträgen bezüglich der aktuellen Schneeoberflächenhöhen des Jahres Seite 15

16 der 1972 erstmals vermessenen Punkte. Abschließend konnte eine Differenzbildung zu den historisch bestimmten Schneehöhen bestimmt werden. In Abbildung 7 sind die Schneehöhen der einzelnen Traversenpunkte und deren Veränderungen mit einer 75-fachen Überhöhung in einem Vertikalschnitt dargestellt. Dabei bedeutet die Farbe Blau Schneezuwachs und die Farbe Rot Schneeabnahme. Für die lagemäßige Darstellung der Zu- und Abnahmebeträge wurden diese in eine Karte des Gletschers geplottet (siehe Abbildung 8). Es lässt sich allgemein feststellen, dass nur geringfügige Änderungen der Schneeoberfläche zu verzeichnen sind. Die Änderungsbeträge erreichen maximal 2-3 m bezogen auf einen Zeitraum von ca. 37 Jahren. Das bedeutet sehr geringe jährliche Zu- und Abnahmebeträge. Hieraus lässt sich ableiten, dass der Hays-Gletscher ein stabiles Verhalten zeigt. Ein ähnliches Resultat zeigen auch die aus den kartesischen Geschwindigkeitskomponenten ermittelten horizontalen Verschiebungsvektoren. Ein Vergleich zwischen den im Jahre 1972 bestimmten Werten mit denen des Jahres 2009 zeigt die Abbildung 9. Dort ist auch die Erweiterung des Messgebietes südlich der Haupttraverse dargestellt, welche im Jahre 1976 stattfand. Für diese Punkte wurde ein Vergleich zu den damals ermittelten Verschiebevektoren dargestellt. Es sind nur sehr geringe Änderungen der horizontalen Fließgeschwindigkeiten festzustellen, was wiederum für ein stabiles Verhalten des Gletschers spricht. Als Fazit lässt sich ableiten, dass das Hauptziel, die erneute Bestimmung der Schneeoberflächenhöhen und Fließgeschwindigkeiten, erreicht werden konnte. Die hieraus erhaltenen Ergebnisse sind von einer guten Qualität und bilden damit eine wertvolle Grundlage für weiterführende Untersuchungen und Forschungen. Persönliche Erlebnisse und Fazit Abbildung 8 Lagedarstellung mit den Zu- und Abnahmebeträgen der aktuellen Schneeoberflächenhöhen bezüglich der Höhen aus dem Jahre 1972 Durch die Teilnahme an der 54. Russischen Antarktisexpedition konnte ich sehr viele praktische Erfahrungen erlangen. Nicht nur aus fachlicher Sicht war die Reise in die Antarktis interessant. Die Zusammenarbeit mit den russischen Kollegen und Stationsmitarbeitern war eine sehr prägende Erfahrung. Hieraus sind viele noch heute andauernde Freundschaften entstanden. Eine besondere Faszination aber ging von der Landschaft und der Tierwelt aus. So gehörten die vielen vorbeiziehenden Tafeleisberge oder Pinguingruppen auf dem Packeis zu ganz besonderen Erlebnissen. Auch die klimatischen Bedingungen waren außergewöhnlich. Herrschten doch neben schönen sonnigen und windstillen Momenten oft schwere Stürme und bittere Kälte. Folgendes Zitat spiegelt die gesammelten Erfahrungen und Eindrücke sehr gut wider:»man stelle sich ein Land vor, so groß wie Australien und Europa zusammen. Sonniger als Kalifornien und doch kälter als das Gefrierfach eines Kühlschranks. Trockener als Arabien und höher als die bergige Schweiz. Leerer als die Sahara. Es gibt nur einen Ort auf der Welt, auf den diese Beschreibung zutrifft. Die Antarktis dieser fremde, aber wunderschöne Kontinent im untersten Teil der Erde.«J. M. Dukert Abbildung 9 Vergleich der horizontalen Geschwindigkeitsvektoren aus den Jahren 1972/76 in Blau und 2009 in Schwarz Seite 16

17 Martin Reinhardt Spezielle Abhängigkeit beim Wohnungseigentum: Die Durchgangsverkäufe Zusammenfassung Im Rahmen einer Diplomarbeit wurde das Phänomen sogenannter Durchgangsverkäufe untersucht und ausgewertet. Dabei handelt es sich um den Ankauf und Weiterverkauf von Eigentumswohnungen innerhalb einer relativ kurzen Zeitspanne mit nicht selten erheblichen Preisaufschlägen. Es konnte festgestellt werden, dass die Durchgangsverkäufe Besonderheiten aufweisen und nicht mit dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr der Teilmärkte des Wohnungseigentums übereinstimmen, was eine klare Abgrenzung erforderlich macht. Die durchgeführten Analysen lieferten dabei als Abgrenzungskriterium eine Zeitspanne zwischen An- und Weiterverkauf von einem Jahr und das Ansetzen einer»mindestgewinnspanne«von 50 %. Auffällig waren besonders die häufigen Gemeinsamkeiten zwischen den beiden Untersuchungsorten Dresden und Erfurt. Weiterhin wurde das Verhalten der jeweiligen Marktteilnehmer dieser speziellen Kauffälle analysiert. Bei einer entsprechenden Auswertung von an diesen Kreis verschickten Fragebögen haben sich drei Personengruppen herauskristallisiert. Die Erstverkäufer entsprachen dabei meistens dem typischen Bild des marktfremden und»steuerinduzierten«käufers. Die Zwischenhändler besaßen dagegen offensichtlich sehr gute Marktkenntnisse und hatten zudem hervorragende Verbindungen zu entscheidenden Institutionen (Banken, Hausverwaltung etc.). Bei den Letztkäufern handelte es sich meistens um marktfremde, aber ortskundige Personen, welche hauptsächlich wieder dem Kapitalanleger und steuerinduzierten Käufern entsprachen. 1. Einleitung Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Dresden bemerkte in den letzten Jahren ein gehäuftes Auftreten spezieller Kaufverträge beim Wohnungseigentum (WE) innerhalb einer kurzen Zeitspanne. Infolgedessen wurden Kauffälle von Immobilien mit einem Verkaufszeitraum zwischen An- und Weiterverkauf von maximal 2 Jahren als sogenannte»durchgangsverkäufe«bezeichnet. Es handelt es sich dabei um Kauffälle, bei denen Wohnungen sehr preiswert (d. h. unter dem gewöhnlichen Marktpreis) gekauft und nach kurzer Zeit ohne nennenswerte bauliche Veränderung an der Wohnung sehr teuer (d. h. über dem gewöhnlichen Marktpreis) wieder verkauft wurden. Hierbei stellte sich die Frage, ob diese Kauffälle des WE einen besonderen Teilmarkt darstellen oder sogar vollständig aus dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr auszuschließen sind. Ein weiteres Ziel im Rahmen der Untersuchung der Diplomarbeit 1 war die Analyse der An- und Weiterverkäufe der Durchgangsfälle. Die Ergebnisse beziehen sich auf Auswertungen aus der Kaufpreissammlung WF-AKuK sowie auf Fragebögen, welche an die beteiligten Marktteilnehmer (Erstverkäufer, Zwischenhändler und Letztkäufer) versandt wurden. Die Erstverkäufer entsprechen dabei der Vertragspartei, welche das WE sehr preiswert an die Zwischenhändler verkauften. Diese waren wiederum in der Lage, das WE in sehr kurzer Zeit teuer an die Letztkäufer zu verkaufen. Als Untersuchungsorte dienten die beiden Landeshauptstädte Dresden und Erfurt, wobei besonders in der ersteren eine größere Datenmenge für signifikante Aussagen zur Verfügung stand. Mit Hilfe einer entsprechenden Selektionsmaske konnten 406 Durchgangsverkäufe in Dresden und 54 Verträge in Erfurt gefiltert werden. Folglich sind die Datengrundlage und die Auswertungsmöglichkeiten, besonders für statistische Zwecke, in Dresden günstiger als in Erfurt. Ein Durchgangsfall besteht dabei jeweils aus einem Ankauf und einem dazugehörigen Weiterverkauf (203 Fälle in Dresden und 27 in Erfurt). Die folgenden Aussagen beziehen sich auf auswertbare Kaufverträge aus dem Teilmarkt Wohnungseigentum 2 im Untersuchungszeitraum vom bis (Dresden) bzw (Erfurt). 2. Auswertung der Durchgangsverkäufe Häufigkeiten und Entwicklungen Abbildung 1 verdeutlicht das Auftreten des Phänomens und die Entwicklung der Durchgangsverkäufe im angegebenen Untersuchungszeitraum. Dargestellt sind die Ankäufe der Durchgangsfälle. Der Weiterverkauf verläuft dementsprechend annähernd gleich, nur zeitlich verschoben (mit einer Zeitdifferenz von höchstens zwei Jahren). In Dresden ist ein klarer Anstieg an Durchgangsverkäufen erkennbar. Vermutlich hat sich in den letzten Jahren ein regelrechter Markt für durchgehandeltes WE entwickelt. Während 2003 das Phänomen erstmals einmalig auftrat, waren 2008 beachtliche 73 Ankaufsfälle zu verzeichnen. Der überraschende offensichtliche Einbruch im Halbjahr 2009 konnte jedoch nicht vollständig geklärt werden 3. Die Ganzjahresanzahl wird demnach voraussichtlich nicht das Niveau von 2008 erreichen. Das erste Auftreten der speziellen Verkäufe in Erfurt konnte ebenfalls im Jahr 2003 festgestellt werden. Im Gegensatz zu Dresden ist aber kein klarer Anstieg zu erkennen. Es liegt eine zeitlich gleichmäßige Verteilung vor mit einem Peak im Jahr 2007 (vgl. Abbildung 1). Ca. 60 % aller An- und Weiterverkäufe wurden im diesem Jahr vollzogen. Ursachen für die geringe Anzahl sowohl in Erfurt als auch besonders in Dresden im letzten Jahr sind zum einen in den Auswirkungen der Wirtschaft- und Finanzkrise, zum anderen in der Immobilienentwicklung in Ostdeutschland zu suchen. Dieser neue wachsende und vor allem nicht kontrollierte Immobi- Seite 17

18 Differenz zwischen den Vertragsdaten Bei der Untersuchung der Monatsdifferenz zwischen den beiden Vertragsdaten, d. h. zwischen An- und Weiterverkauf, ist ein klarer Abschwung der Häufigkeiten mit zunehmender Zeitdauer zu erkennen (vgl. Abbildung 2). In beiden Städten liegt jede dritte Vertragsdatendifferenz innerhalb eines Monats. Auffällig und bemerkenswert sind ebenfalls die negativen Differenzen. Sowohl in Dresden (42-mal) als auch in Erfurt (2-mal) kommt es demnach vereinzelt vor, dass der Verkauf des WE schon vor dem Ankauf vollzogen wird. Die obere Grafik zeigt weiterhin, dass der Zeitraum von 12 Monaten zwischen An- und Weiterverkauf kaum noch überschritten wird. Die Forderung liegt also nahe, die Spanne zur Abgrenzung der Durchgangsfälle zum gewöhnlichen Geschäftsverkehr von 24 auf 12 Monate zu verkürzen. Durch diese Beschränkung würden in Dresden nur fünf Vorgänge (2,5 %) ausgeschlossen werden, was als vertretbar einzustufen wäre. Die längste Differenz in Erfurt beträgt gerade einmal 271 Tage (vgl. untere Grafik) und bestätigt damit die These, den Zeitraum der Durchgangsverkäufe auf ein Jahr zu verkürzen. Abb. 1: Entwicklung der Durchgangsverkäufe für Dresden (oben) und Erfurt lienmarkt entstand erst nach der Wiedervereinigung 1990 und lockte mit verführerischen Steuersparmodellen und prognostizierten Wertsteigerungen inklusive steigender Mietrenditen, speziell beim WE. Dieses Angebot war besonders Anfang und Mitte der 90er Jahre für Westdeutsche interessant, da mit relativ geringem finanziellem Aufwand sich»jeder Normalverdiener«eine eigene Wohnung leisten konnte. Bestätigt wird dieser Umstand durch die geringe Anzahl der Durchgangsfälle mit einem Kaufpreis über Euro 4. Wohnlage Die Untersuchungen in den zwei Landeshauptstädten zeigten ein deutlich gehäuftes Vorkommen der Durchgangsverkäufe in der mittleren Wohnlage, sodass fast jeder dritte Kaufvertrag in dieser Lage vollzogen wurde. Ursachen liegen in den Möglichkeiten, speziell in den einfacheren Lagen sehr große Gewinnspannen zu erzielen. Die Schere zwischen einem möglichst preiswerten Ankauf und möglichst teurem Wiederverkauf ist demnach besonders in der einfachen und mittleren Lage sehr groß. Außerdem ist das Kaufpreisniveau besonders im Vergleich zu den alten Bundesländern in diesen Lagen deutlich niedriger und kann somit von einer breiteren Bevölkerungsschicht bedient werden. Bessere Wohnlagen gelten ohnehin aufgrund des wesentlich belastungsfähigeren Geldbeutels als wertstabiler 5 und damit als unattraktiv für preiswerte Immobilieneinkäufe. Abb. 2: Monatsdifferenz zwischen den Vertragsdaten für Dresden (oben) und Erfurt Seite 18

19 Differenz zwischen den Kaufpreisen Um die relativen prozentualen Gewinne besser einordnen und untersuchen zu können, wurden diese schrittweise in Gruppen zu je 50 % eingeteilt 6 und grafisch dargestellt (vgl. Abbildung 3). der Durchgangsverkäufe einfließen sollten. Somit wird auch der Umstand vermieden, kurz aufeinander folgende gewöhnliche Weiterverkäufe aus persönlichen Gründen, wie z. B. Umzug, als»klassische Durchgangsverkäufe«zu interpretieren. Mit dem verkürzten Zeitfenster und der Mindestgewinnspanne fallen außerdem zusätzliche Kaufverträge in den voll auswertbaren (gewöhnlichen) Geschäftsverkehr und stehen damit anderen notwendigen Analysen und Auswertungen zur Verfügung. 3. Vergleich der Durchgangsverkäufe mit den gewöhnlichen Teilmärkten Der Vergleich der Durchgangsverkäufe mit den gewöhnlichen Teilmärkten Erstverkauf aus Neubau, Erstverkauf aus Umwandlung und besonders Weiterverkauf ist notwendig, um diese richtig einordnen zu können. Das heißt, entweder kann der An- oder der Weiterverkauf, beide oder keiner der zwei Durchgangsverkäufe mit in den voll auswertbaren Geschäftsverkehr einbezogen werden. Im Interesse einer ausreichend großen Untersuchungsmenge und eines hohen Aktualitätsgrades 7 beziehen sich die folgenden Ausführungen beider Städte auf Auswertungen mit Kaufverträgen ab dem Jahr 2006 bis zum Ende des Jahres Die Durchgangsverkäufe lassen sich dabei am besten mit dem Teilmarkt Weiterverkauf vergleichen. Abb. 3: Relativer Gewinn zwischen An- und Weiterverkauf für Dresden (oben) und Erfurt Im Mittel sind die relativen Gewinne zwischen An- und Weiterverkauf in Dresden etwas höher als in Erfurt (vgl. Legende der Abbildung 3). Unabhängig davon sind erneut deutliche Gemeinsamkeiten zu erkennen. Beide Grafiken besitzen eine annähernd gleiche Verteilung der Häufigkeiten. Die meisten Gewinnspannen betragen demnach 101 % bis 150 %. Insgesamt war dabei in Dresden eine Spanne der relativen Differenz von 5 % bis zu enormen 296 % möglich; in Erfurt von 4 % bis 218 %. Außerdem wird in beiden Darstellungen ersichtlich, dass das Ansetzen eines zusätzlichen relativen Mindestgewinns von beispielsweise 50 % für die Durchgangsverkäufe sinnvoll ist. Mit dieser Grenze entfallen lediglich neun der 203 (4,4 %) Durchgangsfälle aus Dresden und drei der 27 (11 %) Fälle aus Erfurt. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Durchgangsfälle mit den geringeren Gewinnen meistens in einem Zeitraum von über 12 Monaten liegen und deshalb schon nicht mit in die Erfassung Abb. 4: Mittlere Kaufpreise der jeweiligen Teilmärkte für Dresden (oben) und Erfurt Seite 19

20 Allgemeine Differenz zwischen den Teilmärkten Die Untersuchungen der Mittelwerte der jeweiligen Teilmärkte ergaben in beiden Städten klare preisliche Unterschiede zwischen den einzelnen Märkten (vgl. Abbildung 4). Erstaunlich ist dabei nicht nur das fast identische Verhältnis der Teilmärkte im Vergleich beider Städte, sondern auch, dass beim An- und Weiterverkauf ein fast im gleichen Verhältnis geringerer bzw. höherer Kaufpreis als zum»normalen«weiterverkauf gezahlt wird. Das heißt, in Dresden liegt der Durchgangs-Ankauf im Mittel 38 % (456 EUR/m²) unter und der -weiterverkauf 32 % (381 EUR/m²) über dem gewöhnlichen Weiterverkauf, in Erfurt 38 % (382 EUR/m²) unter und 24 % (238 EUR/m²) über dem voll auswertbaren Weiterverkauf. Bei den weiteren Untersuchungen der Märkte nach den preisbeeinflussenden Merkmalen (Wohnlage, Baujahr, Wohnfläche etc.) konnten nicht nur klare und signifikante preisliche Differenzen, sondern auch deutliche Unterschiede in den Häufigkeiten festgestellt werden. Bei der Wohnlage in Dresden war beispielsweise erstaunlich, dass nicht nur die preislichen Unterschiede zwischen An- und Weiterverkauf fast unabhängig davon waren, sondern auch die Tatsache, dass das Preisniveau nicht im Gegensatz zum gewöhnlichen Geschäftsverkehr signifikant mit der Wohnlage steigt und die mittlere Wohnlage dabei die höchste Nachfrage erzielte. Diese Erkenntnisse und die Ergebnisse der restlichen Analysen bezüglich unterschiedlichen Verhaltens in Kaufpreisen und Häufigkeiten sprechen für eine klare Abgrenzung der Durchgangsverkäufe vom gewöhnlichen Geschäftsverkehr. Zusammenfassung und zukünftige Handhabung Zusammenfassend sind die Durchgangsverkäufe in beiden regionalen Märkten meist vergleichbar und besitzen viele Gemeinsamkeiten. Die vollständig auswertbaren Kaufverträge entsprechen dabei meistens dem allgemeinen Literatur- und Sachverständnis, während die Durchgangsfälle Besonderheiten aufweisen und von einzelnen speziellen Faktoren beeinflusst werden. Es kann folglich nicht vom Handel zwischen»jedermann«8 die Rede sein, sodass die Durchgangsverkäufe zwingend vom gewöhnlichen Geschäftsverkehr getrennt werden sollten. Auch die Einbeziehung des Mittels beider Kaufverträge widerspricht der Philosophie der Wertermittlung, selbst wenn es in einigen Fällen (vgl. Dresden, Abbildung 4) nahe liegen würde. Eine sinnvolle Einordnung der Durchgangsverkäufe, welche vom Autor unterstützt und bevorzugt wird, hat die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Dresden seit 2007 gefunden. Die Durchgangsverkäufe sind in der automatischen Kaufpreissammlung in dem Feld»zur Auswertung/Bewertung geeignet«auf»bedingt«gesetzt und folglich klar abgegrenzt vom gewöhnlichen Geschäftsverkehr, ohne dabei diese Vielzahl an Kaufverträgen komplett von Untersuchungen auszuschließen und sie mit unauswertbaren Kaufverträgen, wie z. B. Zwangsversteigerungen, gleichzusetzen. Gleichzeitig sollten diese besonderen Kauffälle mit einer Bemerkung versehen werden, damit man entsprechende Recherchen oder Folgeuntersuchungen leichter ausführen kann. In Dresden wurde diese Forderung durch die Markierung im Beschreibungsfeld 4 der WF-AKuK und dem Zusatz»Doppel-Ankauf und Doppel-Weiterverkauf«realisiert. Auch die vorläufige Markierung der Durchgangs-Ankäufe ist denkbar, wenn die Kaufpreise für WE ungewöhnlich erscheinen und von bekannten Zwischenhändlern vollzogen wurden. 4. Fragebogen Im Zusammenhang mit der Diplomarbeit wurden mit Hilfe der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse Fragebogen versandt, mit denen Antworten für die Nachvollziehbarkeit der Durchgangsverkäufe gefunden und ein Verständnis für das Handeln der jeweiligen Marktteilnehmer entwickelt werden sollten. Unterstützend wurde die Herkunft, d. h. die amtlich gemeldete Adresse 9 der Vertragsparteien recherchiert. Da nur in Dresden eine akzeptable Rücklaufquote vorlag, beziehen sich die Ergebnisse auch nur auf diese Region. Es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass aufgrund der vorangegangenen Gemeinsamkeiten die gleichen Ergebnisse vermutlich auch für andere Städte (insbesondere Erfurt) gelten. Der Erstverkäufer Bei den Erstverkäufern handelt es sich meistens um orts- und marktfremde Personen, die in den 90er Jahren eine überteuerte Ostimmobilie (überspitzt eine sogenannte»schrottimmobilie«) kauften, um Steuern zu sparen (Abschreibungen) und auf dauerhafte Mieteinnahmen sowie Wertsteigerungen spekulierten. Etwa jeder dritte Erstverkäufer stammt aus den neuen Bundesländern (überwiegend aus dem Raum Dresden bzw. Erfurt). Damit wohnen wie vermutet fast zwei Drittel in den alten Bundesländern bzw. vereinzelt im europäischen Ausland. Besonders Ballungszentren sowie Metropolregionen wie München, Stuttgart, Frankfurt am Main und das Ruhrgebiet treten dabei verstärkt auf. Umfragen 10 stellten dabei fest, dass 45 % aller Erwerber älter als 50 Jahre waren und jeder dritte betroffene Haushalt nur über ein monatliches Nettoeinkommen von maximal Euro verfügte. Zusätzlich wurde lediglich jede fünfte Eigentumswohnung vermietet und nur 20 % der Eigentümer haben seit dem Kaufdatum regelmäßig die Miete erhalten. Finanzielle Rücklagen für das Alter oder sonstige Investitionen waren somit unmöglich; schlimmstenfalls drohte sogar die Privatinsolvenz. Vereinzelt waren auch die hohen Aufwendungen für die Wohnung oder der Ärger mit den anderen Wohnungseigentümern Verkaufsgründe, sodass selbst der sehr niedrige Verkaufspreis (= Durchgangs-Ankaufpreis) noch als geringeres Übel akzeptiert wurde. Die meisten Erstverkäufer mussten folglich aufgrund ihres blinden Vertrauens - auch zu Banken - große finanzielle Verluste hinnehmen. Differenzen in Höhe von bis zu sechsstelligen Beträgen waren dabei keine Seltenheit (bzw. wurde nur ¼ des ursprünglichen Kaufpreises beim Verkauf wieder erzielt). Einige Zitate aus den Fragebögen bestätigen diese Feststellungen: -»Ausgaben (Kreditzahlung + Hausgeld) überstiegen die Einnahmen um monatlich 150 EUR, trotzt guter Vermietung.«-»Großes Verlustobjekt«und»schlechte Vermietung führte zu Finanzproblemen.«Seite 20

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