VIER FRAGEN, VIER ANTWORTEN Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Dr. Rainer Hess, im Gespräch.

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1 QEP- MANUAL Das neue QEP-Manual bietet Praxishilfen für die Umsetzung von QM. VIER FRAGEN, VIER ANTWORTEN Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Dr. Rainer Hess, im Gespräch. PATIENTEN BEFRAGUNG Praxisbesucher erteilen Ärzten gute Noten für die Versorgung. QEP - Das QM-System für Praxen. Ein Service der Kassenärztlichen Vereinigungen. Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, Jetzt ist sie da: zwei Jahre nach dem gesetzlichen Auftrag ist die Qualitätsmanagement- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zum in Kraft getreten. Die Resonanz reicht von angemessen über viel zu niederschwellig bis hin zu angeordnete Zufriedenheit und zeigt, wie unterschiedlich die Erwartungen an die Richtlinie waren. QEP war schon vor dem gesetzlichen Auftrag durch den Vorstand der KBV in Auftrag gegeben worden. Dabei war klar, dass Qualitätsmanagement nur dann einen Mehrwert darstellt, wenn es anwenderfreundlich zu Verbesserungen im Praxismanagement führt. Das Feedback von Kolleginnen und Kollegen bestätigt, dass QEP dieses Ziel erfüllt. Die Erfüllung von Richtlinien ist verglichen damit eher eine lästige Pflicht. Wir haben die Anforderungen der Richtlinie neben den Qualitätsziel-Katalog gelegt und können mitteilen, dass QEP die Richtlinienanforderungen abdeckt ( Für Ihr Feedback zum ersten Newsletter darf ich mich bedanken! Wir freuen uns, Ihnen hier wieder eine spannende Mischung aus Informationen, Interviews, Tipps und Hinweisen rund um die Themen QEP und QM zur Verfügung stellen zu können. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Dr. Bernhard Gibis Leiter des Dezernates Versorgungsqualität und Sicherstellung der KBV NEUES VON QEP DAS QEP-MANUAL HILFT BEI DER UMSETZUNG VON QM ISBN Konkrete Arbeitshilfen für die Umsetzung von Qualitätsmanagement (QM) in der Praxis nach dem QM-System QEP Qualität und Entwicklung in Praxen bietet das QEP-Manual Kernziel- Version. Es ist im Januar 2006 im Deutschen Ärzte-Verlag erschienen und enthält zahlreiche Umsetzungsvorschläge und Musterdokumente auch auf CD-ROM. Praxen können das, was sich bei Kollegen bewährt hat, prüfen und gegebenenfalls auf die eigenen Abläufe übertragen. Das Manual enthält Vorschläge zur Umsetzung sämtlicher Kernziele des QEP-Qualitätsziel-Kataloges. Hierzu gehören Tipps und Hilfen zu organisatorischen Aspekten wie Terminplanung und Datensicherheit oder zur Beschreibung von Behandlungsabläufen. QEP Manual Kernziel-Version, Deutscher Ärzte-Verlag 2006, inklusive Leerordner Praxishandbuch, ISBN , 199,00 Euro. QEP Qualität und Entwicklung in Praxen. Newsletter 2 Februar

2 INTERVIEW VIER FRAGEN, VIER ANTWORTEN: DR. RAINER HESS Der gemeinsame Bundesausschuss G-BA hat im Herbst vergangenen Jahres seine Richtlinie zum Qualitätsmanagement verabschiedet. Was erhoffen Sie sich von der Richtlinie? Dr. Rainer Hess Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA Dr. Hess: Die Einführung eines Qualitätsmanagements in der vertragsärztlichen Versorgung dient dazu, die Qualität der eigenen Arbeit als niedergelassener Arzt, Psychotherapeut oder medizinisches Versorgungszentrum durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen, gegebenenfalls zu verbessern und diese vor allem gegenüber den Patienten der eigenen Praxis darzustellen. Nachdem für die stationäre Versorgung ein solches einrichtungsinternes Qualitätsmanagement schon längere Zeit durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt ist, bedarf es für die vertragsärztliche Versorgung eines vergleichbaren Angebots, um in dem sich zukünftig noch verschärfenden Einzelvertragswettbewerb der Krankenkassen bestehen zu können. Es muss daher im eigenen Interesse der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren liegen, durch ein solches Qualitätsmanagement die Gleichwertigkeit der Versorgungsqualität mit anderen konkurrierenden Einrichtungen darzulegen. Da sich die hierfür erforderliche Qualitäts- und Patientenorientierung nicht verordnen lässt, soll die Richtlinie die Bereitschaft aller an der Versorgung Beteiligten stärken, die benannten Instrumente des Qualitätsmanagements einzusetzen. Deswegen ist bewusst ein sehr liberaler Einstieg ohne Sanktionen und ohne Bindung an ein bestimmtes Qualitätsmanagementsystem gewählt worden und eine Zeitspanne von fünf Jahren zur stufenweisen Einführung entsprechender Strukturen eingeräumt worden. Diese Zeitspanne umfasst zwei Jahre für die Planung, zwei Jahre für die Umsetzung und ein Jahr für die Überprüfung im Sinne einer Selbstbewertung." Reicht die gut funktionierende Qualitätssicherung in der ärztlichen und psychotherapeutischen Praxis nicht aus? Weshalb muss es überhaupt noch eine eigene Richtlinie zum Qualitätsmanagement geben? Dr. Hess: Die Qualitätssicherungsmaßnahmen in der ärztlichen und psychotherapeutischen Praxis konzentrieren sich auf Qualifikationsanforderungen an den Arzt oder Psychotherapeuten zur Erbringung bestimmter Leistungen und auf Maßnahmen zur Sicherung der Qualität dieser Leistungen. Hinzu tritt die Förderung der Teilnahme an Qualitätszirkeln als wichtiger Beitrag zur Sicherung der Prozess- und Ergebnisqualität. All diese Maßnahmen ersetzen jedoch nicht ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement, das sich nicht auf einzelne Leistungen, sondern auf Praxisorganisation und Patientenorientierung des gesamten Praxisablaufes konzentriert. Es muss auch im Interesse der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten liegen, dass ein solches Qualitätsmanagement durch Verankerung in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach einheitlichen Kriterien durchgeführt wird, um eine objektivierbare Grundlage für die Bewertung der eigenen Arbeit zu erhalten. Dabei eröffnet die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses einen Spielraum zur Berücksichtigung individueller Besonderheiten. Dies ist auch notwendig, wenn man das breite Spektrum unterschiedlichster Praxisstrukturen und fachlicher Ausrichtungen in der vertragsärztlichen Versorgung berücksichtigen will. QEP Qualität und Entwicklung in Praxen. Newsletter 2 Februar

3 Kommt mit der Richtlinie auf die Ärzte und Psychotherapeuten neue Bürokratie zu? In welchem Umfang? Dr. Hess: Wenn man Bürokratie mit Verwaltungsaufwand gleichsetzt, dann verursacht auch die Anwendung einer Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses einen solchen Aufwand, da zunächst die Strukturen und der Ablauf der eigenen Praxis bewertet und danach nach Maßgabe eines Anforderungskataloges geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Qualität des Praxisablaufes und der Patientenorientierung ausgewählt werden sollen. Damit ist ein entsprechender Dokumentationsaufwand verbunden. Ich halte es jedoch für verfehlt, einen Verwaltungsaufwand, der letztlich im eigenen Interesse der Ärzte und Psychotherapeuten liegt, um die Qualität der eigenen Arbeit gegenüber den Patienten besser darstellen zu können, als Bürokratie abzutun. Durch die bereits erwähnte stufenweise Einführung von Qualitätsmanagementstrukturen über eine Zeitspanne von vier Jahren (plus einem weiteren Jahr für die Überprüfung) ist im Übrigen gewährleistet, dass dieser Aufwand die Niedergelassenen nicht überfällt, sondern sie die Möglichkeit haben, stufenweise ihre Praxisorganisation an selbst für notwendig erkannte Verbesserungen anzupassen und damit in der Zukunft möglicherweise auch Verwaltungsaufwand einzusparen. Müssen die Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits QM in ihrer Praxis betreiben, ihre QM- Systeme umstellen oder sich auf andere Regelungen einstellen? Dr. Hess: Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sieht in den ersten fünf Jahren ausdrücklich weder Sanktionen noch die Bindung an bestimmte Qualitätsmanagementsysteme vor. Daher besteht freie Wahl unter den bisherigen Angeboten. Für den Fall, dass bereits ein solches Angebot genutzt wird, kann dies auch weiterhin verwendet werden. Es sollte allerdings in diesem Zeitraum geprüft werden, ob das gewählte Angebot die in der Richtlinie gestellten Anforderungen zur eigenen Zufriedenheit erfüllt. Nach Ablauf von fünf Jahren soll aufgrund von Qualitätsberichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die Ergebnisse eines Qualitätsmanagements und über die Erfahrungen mit den angebotenen Qualitätsmanagementstrukturen entschieden werden, ob in der Richtlinie eine Aussage zur Qualität solcher Angebote erfolgen soll. HINTERGRUND DIE QM-RICHTLINIE DES G-BA Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses: BERLIN. Nach der am 18. Oktober 2005 verabschiedeten so genannten QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA müssen Vertragsärzte, -psychotherapeuten und Versorgungszentren (MVZ) innerhalb der nächsten vier Jahre ein Qualitätsmanagement einführen. Die Kriterien der G-BA-Richtlinie beziehen sich unter anderem auf die Orientierung an medizinischen Leitlinien, an Mitarbeiterweiterbildungen, qualitätsbezogener Dokumentation und am Fehler- und Notfallmanagement. Die Kassenärztlichen Vereinigungen begleiten diesen Prozess und erheben den Verlauf der Einführung. Geplant ist, zunächst 2,5 Prozent der betreffenden Einrichtungen jährlich zu überprüfen. Wir wollen die Ärzte motivieren, sich mit Qualitätsmanagement zu beschäftigen, betonte der Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess. QEP Qualität und Entwicklung in Praxen. Newsletter 2 Februar

4 KOMMENTAR ZUR QM-RICHTLINIE DES BUNDESAUSSCHUSSES Kommentar von Prof. Dr. Ulrich Klinkenberg Anfang 2006 ist die lang erwartete QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA zum Qualitätsmanagement in vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Praxen in Kraft getreten. Sie spricht die wesentlichen Bereiche eines umfassenden QM-Systems an, zum Beispiel die Qualitätsziele, die Praxisprozesse, das systematische Fehler- beziehungsweise Risk Management, Patientenbefragungen und Beschwerdemanagement. Wichtig ist: Diese und alle weiteren Maßnahmen und Instrumente lassen den Praxen ausreichend Freiräume für das eigene QM-System. Besonders begrüßenswert ist die klare Herausstellung des Themas Qualitätsziele (und deren Messung). Wenn jetzt bei der konkreten Umsetzung die Ergebnisqualität in den Mittelpunkt rückt, ist ein großer Schritt in die richtige Richtung getan! Die Richtlinie des G-BA empfiehlt keine bestehenden QM-Modelle, sie ist modelloffen. Schlanke QM-Modelle wie qu.no der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein oder KPQM der KV Westfalen-Lippe werden allerdings ihren Anforderungskatalog erweitern müssen, da sie nicht den Anforderungen eines von der Richtlinie festgelegten umfassenden QM-Systems genügen. Diese Modelloffenheit ist unbedingt zu begrüßen, da sie den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen die notwendige Flexibilität einräumt, ein ihren spezifischen Bedürfnissen und Zielen entsprechendes System einzuführen. Für die Planung und Implementierung des eigenen QM-Systems haben die Kolleginnen und Kollegen vier Jahre Zeit. Ein weiteres Jahr wird für die geforderte grundlegende Überprüfung des QM-Systems auf Wirksamkeit eingeräumt. Diese Zeiten sind sehr großzügig bemessen. Sie nehmen jenen den Wind aus den Segeln, die unseriöserweise bereits seit Jahren ihre Leistungen oder Produkte mit dem Hinweis vermarkten, ein QM-System sei unverzüglich einzurichten. Eine Zertifizierungspflicht sieht die G-BA Richtlinie nicht vor. Stattdessen sollen die KVen so genannte QM-Kommissionen einrichten, welche die Implementierung eines QM- Systems stichprobenartig (bei 2,5 Prozent aller Niedergelassenen) überprüfen. Das drohende Damoklesschwert einer Zwangszertifizierung ist damit glücklicherweise vom Tisch. Gesamtfazit: Die Richtlinie bereitet den Boden für eine praxisindividuelle, am state of the art orientierte Implementierung von QM. Auf der einen Seite enthält sie alle wesentlichen Instrumente, die für eine kontinuierliche und professionelle Verbesserung der (Ergebnis-) Qualität erforderlich sind. Auf der anderen Seite fördert sie Lust statt Frust : Durch die inhaltliche Offenheit in Verbindung mit der weitestgehend fehlenden QM- Zwangsverordnung sollte die Motivation der Praxisteams zum Aufbau eines nachhaltig effektiven Managementsystems steigen. Das Warten hat sich gelohnt! STUDIE ZUR WIRKSAMKEIT VON QM-SYSTEMEN IN DER PRAXIS Die Wirksamkeit von QM-Systemen in der ambulanten Versorgung soll eine empirische Studie von Prof. Klinkenberg evaluieren. Ziel ist, Zusammenhänge zwischen der Einführung eines QM-Systems und dem medizinischen sowie auch dem wirtschaftlichen Praxiserfolg aufzuzeigen. Damit wird auch das Anliegen des G-BA aufgegriffen, der in Paragraph neun der QM-Richtlinie darauf hinweist, dass solche Studien für die Evaluation verschiedener QM- Systeme herangezogen werden sollen. Zum elektronischen Fragebogen gelangen Sie über den nebenstehend angegebenen Link. QEP Qualität und Entwicklung in Praxen. Newsletter 2 Februar

5 PATIENTENBEFRAGUNGEN Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA fordert in seiner QM-Richtlinie Patientenbefragungen, die möglichst mit validierten Instrumenten erfolgen sollen. Wir stellen Ihnen im Weiteren zwei validierte Fragebögen vor. GUTE NOTEN FÜR DIE VERSORGUNG Wichtig ist, dass man nicht aufhört zu fragen. (Albert Einstein) Im Rahmen der QEP-Pilotphase fand im März letzten Jahres eine groß angelegte Patientenbefragung statt. Ziel war es zu überprüfen, ob Patienten mit der Versorgung zufrieden sind und in wie weit solche Befragungen wichtig für Praxen sind. In 42 Praxen unterschiedlicher Fachrichtungen wurden ca Patienten befragt. Als Instrument wurde der Kölner Patientenfragebogen genutzt. Die Befragung war so konzipiert, dass sie Patienten und Praxispersonal nur ein Minimum an Zeit abforderte und daher problemlos in den Praxisalltag integriert werden konnte: Vor Beginn der Befragung wurden den Praxen die Fragebögen samt Informationsmaterial zur Durchführung zugesandt. Um eine Standardisierung des Ablaufs zu gewährleisten, fanden die Befragungen jeweils dienstags und donnerstags statt. An den Befragungstagen klärte das Praxispersonal die Patienten über Hintergründe und Ziele der Befragung auf und bat um Teilnahme. Patienten, die sich zu einer Teilnahme bereit erklärt hatten, füllten den Fragebogen nach ihrem Arzttermin in der Praxis aus. Die ausgefüllten Fragebogen wurden in verschlossenen Umschlägen in einer Box gesammelt und am Ende des Befragungszeitraumes an das Auswertungsinstitut zurückgeschickt. Die Ergebnisse zeigen ein durchweg positives Bild der Versorgung: Die Patienten sind insgesamt zufrieden mit ihren Ärzten und deren Praxen. In allen abgefragten Teilleistungsbereichen vergeben sie gute bis sehr gute Noten, wie die Abbildung zur Praxisausstattung veranschaulicht: Praxisausstattung 3,0 2,5 Schulnote 2,0 1,5 1, Praxisnummer QEP Qualität und Entwicklung in Praxen. Newsletter 2 Februar

6 Besonders gut fallen die Bewertungen in den Bereichen Fachkompetenz, Vertrauen zum Arzt und Unterstützung durch den Arzt aus. Hier erzielten alle Praxen Werte zwischen 1 und 2. In den Bereichen Praxisausstattung, Qualität Kundenbetreuung, Hektik in der Praxis, Vernachlässigung durch den Arzt und Patientenaktivierung zeigt sich eine größere Varianz zwischen den Praxen. Die Bandbreite der Schulnotenskala reicht hier bei einigen Praxen bis in den 3er-Bereich. Mit Ausnahme einer Praxis werden im Bereich Medizinischer Informationsbedarf die durchweg schlechtesten Ergebnisse erzielt, wobei hier zu beachten ist, dass auch diese Werte immer noch im Bereich gut bis befriedigend liegen. Beim letzten Treffen der Pilot-Praxen im September 2005 zogen auch die beteiligten Ärzte eine positive Bilanz der Patientenbefragung. Viele Dinge, die sich in der Befragung gezeigt haben, hatte man so auch ungefähr im Gefühl. Aber es gab auch Bereiche, in denen wir von den Ergebnissen völlig überrascht waren, sowohl positiv als auch negativ. Und daran arbeiten wir jetzt, so das Resümee eines Arztes. PATIENTENBEFRAGUNG BEIM EUROPÄISCHEN PRAXISASSESSMENT Eine Patientenbefragung ist auch im Rahmen des Europäischen Praxisassessments (EPA) eines der zentralen Instrumente, um die Stärken und Schwächen einer Arztpraxis zu bewerten neben der Arzt- beziehungsweise Mitarbeiterbefragung und der Praxisbegehung. Für diese Befragung erhält jede teilnehmende Arztpraxis ein Paket, in dem sich alle notwendigen Unterlagen befinden, unter anderem die Anleitung zur Durchführung der Befragung, Lesebrillen, 75 Fragebögen und eine versiegelte Urne zum Einwurf der ausgefüllten Fragebögen. Sie dient gleichzeitig als Paket für die Rücksendung der Fragebögen an das AQUA- Institut, welches die Antworten der Patienten auswertet. Den Kern der Patientenbefragung bildet das so genannte EUROPEP-Instrument, welches umfassend erprobt und für die hausärztliche Versorgung validiert ist (Grol et al. 2000, Klingenberg et al. 1999). Für die Durchführung im Rahmen des Europäischen Praxisassessments wurde der Fragebogen auch für Kinder- und Jugendärzte, Zahnärzte und andere Fachrichtungen entsprechend angepasst, erprobt und nach erneuter Überarbeitung eingesetzt. Das EUROPEP-Instrument enthält Fragen zu folgenden Bereichen der Versorgung: Arzt-Patient-Kommunikation Kommunikation und Zusammenarbeit in der Praxis Praxisorganisation (z.b. Wartezeiten, Erreichbarkeit) Praxiseinrichtung Koordinierung der Versorgung Medizinisch/ technische Versorgung Gesamtzufriedenheit. Das EUROPEP-Instrument ist einfach aufgebaut und für die Anwender leicht verständlich. Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen nehmen es daher sehr gut an. Weil der Fragebogen sehr kurz ist, können die Patienten ihn direkt in der Praxis ausfüllen. Durch das anonyme so genannte Urnenverfahren ist die Rücklaufquote sehr hoch im Durchschnitt über 90 Prozent. Verzerrungen der Ergebnisse durch Nicht-Antwortende sind daher gering. QEP Qualität und Entwicklung in Praxen. Newsletter 2 Februar

7 KURZ ERKLÄRT: WICHTIGE QM-BEGRIFFE KONTINUIERLICHER VERBESSERUNGSPROZESS Der Kontinuierliche Verbesserungsprozess, kurz KVP, ist die deutsche Übersetzung des japanischen Ausdrucks Kaizen, der Veränderung zum Besseren. Auch die Wendung Continous Medical Improvement (CMI) findet Verwendung. Wichtig beim KVP ist die durch Anpassungsfähigkeit und Teamarbeit zu erreichende kontinuierliche, langfristige Veränderung in meist kleinen Schritten. QUALITÄTSZIELE Die praxisinternen Qualitätsziele ergeben sich aus der Qualitätspolitik: In Anlehnung an die übergeordneten Absichten und qualitativen Ziele sollte die Praxis konkrete quantitative Qualitätsziele formulieren. Dies sollte möglichst im Team geschehen, damit sich die Mitarbeiter bei ihrer Ausarbeitung und konkreten Formulierung einbringen können. Es muss sich bei den Qualitätszielen um solche handeln, die im Einflussbereich der Praxis liegen, das heißt, von ihr verändert werden können. Qualitätsziele sollten der SMART-Regel entsprechen: spezifisch, messbar, akzeptiert, relevant, terminierbar. Die Ziele müssen messbar sein, damit die Praxis ihren Erfolg oder Misserfolg überprüfen kann. Außerdem sollte sie eine Zeit festlegen, in der dies geschehen soll. Falls Ziele nicht erreicht werden, sollten Arzt oder Psychotherapeut und die Praxismitarbeiter die Ursachen analysieren und gegebenenfalls Verbesserungsmaßnahmen einleiten. Typische Qualitätsziele im Gesundheitswesen sind die Steigerung der Patienten- oder Zuweiserzufriedenheit, die Senkung der Komplikations- oder Infektionsrate oder eine Verminderung der Wartezeiten. In 4 der QM-Richtlinie des G-BA wird die Festlegung und Dokumentation konkreter Qualtitätsziele durch die einzelne Praxis gefordert. Zentraler Baustein von QEP ist ein so genannter Qualitätsziel-Katalog, der die wesentlichen qualitätsrelevanten Aspekte einer Praxis zusammenstellt und der durch individuelle praxisinterne Qualitätsziele ergänzt werden sollte. IMPRESSUM Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV, Referat Qualitätsmanagement; Herbert-Lewin-Platz 2; Berlin Redaktion: Dr. Franziska Diel (v.i.s.d.p.), Dr. Bernhard Gibis, Dr. Arne Hillienhof Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers. SELBSTBEWERTUNG Unter Selbstbewertung (SB) versteht man eine umfassende, regelmäßig wiederkehrende und systematische Prüfung der Tätigkeiten und Ergebnisse in der Praxis. Ziel ist die eigene Standortbestimmung bezüglich definierter Qualitätsmanagementvorgaben, um auf diese Weise eine ständige Verbesserung der Praxisaktivitäten zu erlangen. Das Vorgehen in jeder SB richtet sich nach dem ausgewählten Qualitätsmanagement-System (QMS) und den dort festgelegten Kriterien und Nachweisen. Eine SB empfiehlt sich zu Beginn der Einführung eines QMS und im Weiteren in regelmäßigen Abständen. Die QM-Richtlinie des G-BA fordert eine schriftliche SB in den ersten beiden Jahren nach In-Kraft-Treten (bis Ende 2007), eine erneute SB im fünften Jahr (2010) und anschließend mindestens eine jährliche SB bezüglich verschiedener Aspekte. Einer internen Selbstbewertung (Self-Assessment) durch Praxismitglieder kann sich eine Fremdbewertung (Externes Assessment, Zertifizierung) durch unabhängige, externe Personen anschließen. QEP Qualität und Entwicklung in Praxen. Newsletter 2 Februar

8 Praxis-Service T ERMINE ++ LITERATUR ++ SPECIALS ++ LINKS T E R M I N E QM IM FRÜHJAHR 2006 QM-Frühjahrsakademie 15. bis 18. März in Koblenz 1. Tag: QM-Basisseminar 2. Tag: QM Arbeitstechniken Tag: QM mit QEP Jahrestagung der Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Gesundheitsversorgung e.v. 27. und 28. April in Berlin Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit 17. bis 19. Mai in Berlin L I T E R A T U R DAS QEP -TEAM EMPFIEHLT Lauterbach, K. W., Schrappe, M.: Gesundheitsökonomie, Qualitätsmanagement und Evidencebased Medicine. Eine systematische Einführung. Stuttgart 2004, ISBN Knon, D., Ibel, H.: Qualitätsmanagement in der Arztpraxis. Hanser 2005, ISBN Herzog, Stein, Wirsching (Hrsg.): Qualitätsmanagement in Psychotherapie und Psychosomatik. Stuttgart 2000, ISBN Heche, D.: Praxis des Projektmanagements. Berlin 2004, ISBN Horx, M.: Wie wir leben werden. Campus 2006, ISBN L I N K S ZUM SURFEN AUSDRÜCKLICH EMPFOHLEN Crosswalk zwischen QEP und DIN EN ISO 9001 : 2000 Für alle Praxen, die wissen möchten, welche Elemente der ISO 9001 wo im QEP System ihre thematische Entsprechung finden, hat das QM-Team der KBV Crosswalks sowohl in Richtung ISO / QEP als auch umgekehrt erstellt. Hierbei wurden in QEP immer die konkreten Nachweise mit ihrem genauen Wortlaut berücksichtigt. Beim Vergleich von QM-Systemen unterschiedlicher Struktur, Zielsetzung und Konkretisierungsgrad werden stets einige Bereiche interpretationsfähig bleiben. Häufige Fragen zu QM und QEP Welchen Nutzen hat QM? Was sind die gesetzlichen Verpflichtungen? Lohnt sich eine Zertifizierung. Diese und weitere häufige Fragen hat das QM-Team der KBV zusammengestellt. Interessierte finden hier über 40 Antworten auf die häufigsten Fragen rund um QM und QEP. QEP Qualität und Entwicklung in Praxen. Newsletter 2 Februar

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