TEILNAHMEBEDINGUNGEN

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1 TEILNAHMEBEDINGUNGEN Version Juli 2015 BERNEXPO AG Mingerstrasse 6 Postfach CH-3000 Bern 22 Tel Fax info@eigenheimbern.ch

2 Inhaltsverzeichnis 1. Checkliste Öffnungszeiten Patronat Veranstalter Geltungsbereich Zweck der Messen Zugelassene Aussteller Messe-Themengebiete: Mitgliedschaft im Verband SVIT Tarife (Preisangaben zzgl. MwSt) Standmiete in Hallen (inkl. Modulstand) SVIT-Mitglieder Nichtmitglieder SVIT Ausstellerverzeichnis Produkteverzeichnis Minimalmiete Minimalmiete Mitaussteller-Zuschlag Verpflegungsstände Rücktritt von der Anmeldung Offene Standseiten Standbauhöhen Kehrichtentsorgung/Recycling Warenanlieferungen Ausschluss von Ausstellungsgütern und Ausstellern Warenanlieferungen Schlussbestimmungen Öffnungszeiten Auf- und Abbau für Standbauer, Lieferanten und Aussteller...8 2

3 1. Checkliste Versand für Online Anmeldung August 2015 an Aussteller Rücksendung der unterschriebenen Innerhalb 3 Arbeitstage durch Aussteller online Anmeldung nach Anmeldung Anmeldebestätigung inkl. Login für nach Erhalt an Aussteller Katalogeintrag / Anmeldebestätigung Bestellung Werbemittel/ Aussteller- & Parkkarten Anmeldefrist für Aussteller/Mitaussteller 23. Dezember 2015 bei BERNEXPO AG Eingabefrist Katalog/ 8. Januar 2016 bei BERNEXPO AG Bestellungen Werbemittel, Aussteller- & Parkkarten Versand Standeinteilung, Januar 2016 an Aussteller technisches Dossier, Login Daten für technische Bestellungen im OSC* Rechnungsstellung der Januar 2016 an Aussteller Akontorechnung Fälligkeit der Akontorechnung gemäss Zahlungsfrist bei BERNEXPO AG Versand Werbemittel Januar 2016 an Aussteller Einsendeschluss technisches Ende Februar 2016 bei BERNEXPO AG Dossier/ Bestellungen via OSC* Letzte Änderungen Ausstellerverzeichnis 1. Februar 2016 bei BERNEXPO AG Versand Aussteller- und Parkkarten Mitte März 2016 an Aussteller (nach Zahlungseingang der Akontorechnung) Aufbau gemäss Aufbauplanung Ausstellung April 2016 Abbau gemäss Abbauplanung Schlussrechnung April 2016 an Aussteller Fälligkeit der Schlussrechnung 30 Tage ab Faktura Datum bei BERNEXPO AG *Online Service Center, 3

4 2. Öffnungszeiten Offizielle Öffnungszeiten der Veranstaltung: Donnerstag 07. April bis Uhr Freitag 08. April bis Uhr Samstag 09. April bis Uhr Sonntag 10. April bis Uhr Für Aussteller: 1 Stunde vor resp. 1 Stunde nach den offiziellen Öffnungszeiten der Veranstaltung. Der Eintritt ist für alle Besucherinnen und Besucher kostenlos. 3. Patronat Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Telefon Thunstrasse 9 Fax Postfach svit-bern@svit.ch 3000 Bern 6 Internet 4. Veranstalter BERNEXPO AG EIGENHEIM BERN Telefon Mingerstrasse 6 Fax Postfach eigenheimbern@bernexpo.ch 3000 Bern 22 Internet 5. Geltungsbereich Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an der Messe EIGENHEIM BERN 2016 (hiernach Messe genannt) und ergänzen die jeweils gültigen Allgemeinen Teilnahmebedingungen der BERN- EXPO AG. Ebenfalls massgebend sind die jeweils gültige Betriebsordnung der BERNEXPO AG und die jeweils gültigen Technischen Informationen über die Hallen. 6. Zweck der Messen Die EIGENHEIM BERN dient als Informations- und Begegnungsplattform für Personen, welche sich über mögliches Wohneigentum, Immobiliendienstleistungen sowie übers Planen, Bauen, Renovieren und Finanzieren informieren wollen. Mit einem interessanten Begleitprogramm vermittelt die EIGENHEIM BERN den Besuchenden die Neuheiten und Trends bei Immobilien, Immobiliendienstleistungen, Finanzierung und im Bauhandwerk. 7. Zugelassene Aussteller Zur Messe zugelassen werden nur Anbieter, deren Produkte und Dienstleistungen zur Ausstellungsthematik (gemäss Ziff. 8) passen. Die Anmeldung zur Messe muss mit den gültigen Online-Anmeldeformularen erfolgen. Die Messeleitung behält sich das Recht vor, Produkte und Dienstleistungen, welche dem Sinn der Messe widersprechen, von der Ausstellung auszuschliessen. Grundsätzlich entscheidet die Messeleitung über die Zulassung von Ausstellern und deren Produkte und Dienstleistungen. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Messe besteht nicht. 8. Messe-Themengebiete: Immobilienanbieter Immobiliendienstleister Architekturbüros Finanzdienstleister, Versicherungen Generalunternehmen Gemeinden Handwerk (Küche, Bad, Wand- & Bodenbeläge) 4

5 9. Mitgliedschaft im Verband SVIT Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft Als Mitglied des Verbandes gilt, wer sich bis spätestens am 30. Juli des Ausstellungsjahres zur Aufnahme in den Verband angemeldet hat und in der nächsten Vorstandssitzung aufgenommen wurde oder am 30. Juli bereits Mitglied war und den Mitgliederbeitrag bis zu diesem Datum bezahlt hat. Allfällige Differenzen der Standmiete werden nachfakturiert! Die entsprechenden Listen werden der Veranstaltungsleitung vom SVIT übergeben. Der Namenseintrag als Mitglied im jeweiligen Verband muss mit dem Eintrag als Aussteller übereinstimmen. 10. Tarife (Preisangaben zzgl. MWST) Folgende Leistungen kommen zur Standmiete in jedem Fall hinzu: Ausstellerverzeichnis (Kapitel 10.2) Kehrichtentsorgung (Kapitel 13) Standmiete in Hallen (inkl. Modulstand) (Standfläche) SVIT-Mitglieder Standmiete Halle, Reihenstand (1 Front) CHF pro m Standmiete Halle, Eckstand (2 Fronten) CHF pro m Standmiete Halle, Kopfstand (3 Fronten) CHF pro m Standmiete Halle, freistehender Stand (4 Fronten) CHF pro m 2 Im Preis sind nebst der Standmiete folgende Leistungen inbegriffen: Wände 2.50m hoch, weisse Kunststoffplatten Beleuchtung : 1 Spot 100 W pro 3m2 Bodenbelag : Teppich SYMA-FLOR Rollteppich (anthrazit / grau / rot / blau) 1 Steckdose (230 Volt, 1 KW) pro Stand Stand Aufbau, Abbau und Transport Stromverbrauch während Messedauer 1 Besprechungstisch mit 3 Stühlen Standbeschriftung 30 Buchstaben pro offene Seite Weitere Dienstleistungen und Mobiliar sind kostenpflichtig Nichtmitglieder SVIT Standmiete Halle, Reihenstand (1 Front) CHF pro m Standmiete Halle, Eckstand (2 Fronten) CHF pro m Standmiete Halle, Kopfstand (3 Fronten) CHF pro m Standmiete Halle, freistehender Stand (4 Fronten) CHF pro m2 Im Preis sind nebst der Standmiete folgende Leistungen inbegriffen: Wände 2.50m hoch, weisse Kunststoffplatten Beleuchtung : 1 Spot 100 W pro 3m2 Bodenbelag : Teppich SYMA-FLOR Rollteppich (anthrazit /grau / rot / blau) 1 Steckdose (230 Volt, 1 KW) pro Stand Stand Aufbau, Abbau und Transport Stromverbrauch während Messedauer 1 Besprechungstisch mit 3 Stühlen Standbeschriftung 30 Buchstaben pro offene Seite Weitere Dienstleistungen und Mobiliar sind kostenpflichtig. 5

6 10.2. Ausstellerverzeichnis Der obligatorische Grundeintrag im Ausstellerverzeichnis ist kostenpflichtig. Das elektronische Ausstellerverzeichnis der Messe wird jeweils im Februar des Durchführungsjahres aufgeschaltet. Alle bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Anmeldungen werden dann aufgeschaltet. Alle später eingehenden Anmeldungen werden bis Messebeginn fortlaufend aufgeschaltet. Die Präsenz endet jeweils im April des nächsten Durchführungsjahres. Ausgleichs- oder sonstige Ansprüche gegen die BERNEXPO AG können nicht geltend gemacht werden, falls der Teilnehmer den Zweijahreszeitraum nicht ausschöpft. Alle Daten können innerhalb dieses Zeitraumes von den Ausstellern bzw. Mitausstellern jederzeit aktualisiert werden Ausstellerverzeichnis CHF Pauschal Produkteverzeichnis Die ersten 5 Einträge sind gratis, sofern sie im Produkteverzeichnis aufgeführt sind. Jeder zusätzliche Produkteintrag und/oder jeder Neueintrag ins Produkteverzeichnis wird in Rechnung gestellt Produkteverzeichnis, zusätzlicher Eintrag CHF pro Eintrag Produkteverzeichnis, neuer Eintrag CHF pro Eintrag Minimalmiete Die minimale Standfläche an der EIGENHEIM BERN beträgt 12 m 2. (3m x 4m). Für Standflächen mit 4 Fronten beträgt die minimale Standfläche 24m Minimalmiete Für Stand- und Platzmiete wird in jedem Falle die Minimalmiete berechnet, auch wenn der Preis in Bezug auf die m 2 geringer wäre. Artikelbezeichnung Preis Einh. Minimalmiete CHF Pauschal Mitaussteller-Zuschlag (SVIT Mitglieder und Nichtmitglieder) Mitaussteller nach Definition der jeweils gültigen Allgemeine Teilnahmebedingungen. Mit der Bezahlung der Mitausstellergebühr erlangt der Mitaussteller folgende Rechte: -Firmenanschrift auf dem Stand des Hauptausstellers -Verkaufstätigkeit auf dem Stand des Hauptausstellers -Eintrag im Ausstellerverzeichnis -Anrecht auf Werbemittel für Aussteller Mitaussteller CHF Pauschal Verpflegungsstände Für alle Verpflegungsstände wird eine Umsatzabgabe von 17% erhoben. Die Vorausbezahlung von einer Minimalmiete von mindestens ist obligatorisch. Art-Nr. Artikelbezeichnung Preis Einheit pro Verpflegungsstand Minimalmiete CHF Pauschal Rücktritt von der Anmeldung Gemäss den jeweils gültigen Allgemeinen Teilnahmebedingungen, Ziff.3. Bei Nichtteilnahme eines Mitausstellers bleiben in jedem Fall der volle Mitausstellerzuschlag sowie die angefallenen Nebenkosten geschuldet Rücktrittsgebühr CHF Pauschal 6

7 11. Offene Standseiten Zu den Besuchergängen ist der Standbau möglichst transparent zu gestalten. Lange, geschlossene Standbauten zu den Besuchergängen sind nicht erlaubt. Standbauten zu den Besuchergängen müssen zu 80% offen gestaltet werden. 12. Standbauhöhen Die maximale Bauhöhe für eingeschossige Standbauten beträgt 4 m. Für doppelstöckige Standbauten beträgt die maximale Bauhöhe 7.5 m. 13. Kehrichtentsorgung/Recycling Kehricht und Abfall müssen in die bereitgestellten Kehrichtbehälter geleert werden. Am Abend vor der Eröffnung kann der Abfall vor den Ständen in den Gängen deponiert werden. Der Reinigungsdienst wird für die Entsorgung besorgt sein. Farbkübel dürfen nicht in den WC-Lavabos gereinigt werden. Für das Recycling von Altglas sind Altglascontainer aufgestellt. Jedem Aussteller wird pro Stand ein Anteil an die Kosten der Kehrichtentsorgung / Recycling nach folgendem Schlüssel mit der Schlussabrechnung belastet:(bei besonderen Verhältnissen oder grossen Mengen bleibt die Erhöhung der Entsorgungskosten vorbehalten.) Kehrichtentsorgung (bis Standgrösse 50 m 2 ) CHF Pauschal Kehrichtentsorgung (von Standgrösse 51 bis 100 m 2 ) CHF Pauschal Kehrichtentsorgung (ab Standgrösse 101 bis 300 m 2 ) CHF Pauschal Kehrichtentsorgung (ab Standgrösse 301 m 2 ) CHF Pauschal 14. Warenanlieferungen Während der Veranstaltung: Täglich 1 Stunde vor Messebeginn. Die Lieferfahrzeuge müssen das Ausstellungsgelände ½ Stunde vor Messebeginn verlassen haben. Das obligatorische Grundpaket umfasst folgende Leistungen: 15. Ausschluss von Ausstellungsgütern und Ausstellern Die Messeleitung ist berechtigt, nicht zugelassenes Ausstellungsgut, Produkte und Dienstleistungen welche gegen das Patentrecht verstossen oder Plagiate, welche gegen das Gesetz verstossen (nach Rücksprache mit den Behörden), aus dem Stand zu entfernen oder den Stand vollständig zu schliessen. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Ausstellers. Der Aussteller hat keine Möglichkeit Ansprüche gegenüber der Messe oder dem Messeplatz geltend zu machen (siehe auch allgemeine Teilnahmebedingungen Ziff. 2.8). 16. Warenanlieferungen Während der Veranstaltung: Täglich 1 Stunde vor Messebeginn. Die Lieferfahrzeuge müssen das Ausstellungsgelände ½ Stunde vor Messebeginn verlassen haben. 17. Schlussbestimmungen Die hier angegebenen Preise verstehen sich (falls nicht anders angegeben) ohne Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten. Verbindlich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Fassung in deutscher Sprache. 7

8 18. Öffnungszeiten Auf- und Abbau für Standbauer, Lieferanten und Aussteller Aufbau: Individueller Standbau Dienstag, April 2016 Modulstandbau Mittwoch, April 2016 Dienstag, 05. April Uhr Mittwoch, 06. April Uhr Donnerstag, 07. April Uhr 1 1 Stände fertig eingerichtet! Veranstaltung: Donnerstag, Sonntag, 10. April 2016 Abbau: Sonntag, 10. April Uhr Montag, 11. April Uhr Bern, Juli

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