Informationen und Teilnahmebedingungen

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1 Informationen und Teilnahmebedingungen zur Messe vom bis

2 VERANSTALTER GELTUNGSBEREICH Messen und Events nennen wir unser Tagesgeschäft. Stark in Planung, Organisation und Durchführung vereinen wir unser Wirken auf einfache aber effiziente Weise. Voller Leidenschaft realisieren wir unsere Messen: jährlich begrüssen wir über Besucherinnen und Besucher an der Südostschweizer Frühlingsmesse HIGA (seit 1957). Unseren Erfahrungsschatz lassen wir ebenso in die JAGD- UND FISCHEREIMESSE CHUR (seit 2011), die Bündner Herbstmesse GEHLA (ab 2016) wie auch in die Hochzeitsmesse JA, ICH WILL (seit 2009) einfliessen. Die Bereiche Bauplanung und Standeinteilung der Berufsund Weiterbildungsmesse FIUTSCHER führen wir seit 2010 im Mandat. MESSEPLATZ CHUR Das Messegelände der Expo Chur AG bildet die Stadthalle Chur und deren umliegende Parkflächen (10.000m 2 ). Für Aussteller und Besucher einfach, schnell und bequem auch mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar, bildet es mitten im Zentrum der Stadt Chur einen wichtigen Bestandteil des örtlichen Geschehens. Ob Messe, Theater, Firmenanlass oder Konzert: die Stadthalle Chur wird vielseitig genutzt. Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an der Südostschweizer Frühlingsmesse HIGA des Jahres 2016 und ergänzen das gültige Ausstellerreglement der Expo Chur AG, sowie die gültige Betriebsordnung der Expo Chur AG. Das Ausstellerreglement sowie die Betriebsordnung der Expo Chur AG können unter eingesehen und heruntergeladen werden. Sie bilden zusammen mit den Teilnahmebedingungen die Rechtsgrundlage für die bevorstehende Messe. ZUGELASSENE AUSSTELLER Aussteller können Gewerbetreibende, private Unternehmungen sowie natürliche Personen sein, deren Aktivitäten einen Bezug zum Thema der Messe (Handel, Industrie, Gewerbe) aufweisen. Expo Chur AG Messen & Events Weststrasse 4 CH-7007 Chur T F info@expochur.ch

3 ANMELDEFRIST TERMINE & ZEITEN MESSE Die Anmeldung hat bis Ende Oktober 2015 elektronisch mit den mitgesandten Login-Daten oder schriftlich (Unterlagen per Download über die Webseite erhältlich) zu erfolgen. Anmeldungen nach Anmeldefrist werden bei genügend Ausstellungsfläche berücksichtigt, jedoch ohne Garantie auf die gewünschte Ausstellungsfläche. Die Ausstellungsleitung behält sich vor, bei Überanmeldungen ohne Begründung eine Selektionierung der Aussteller und bei knappen Platzverhältnissen Abstriche an der gewünschten Ausstellungsfläche vorzunehmen. Bei Ablehnung eines Ausstellers ist der Veranstalter nicht zur Angabe der Gründe seiner Entscheidung verpflichtet. Die Standzuteilung wird dem Aussteller bis Ende Dezember 2015 schriftlich mitgeteilt. Einsprachen gegen die vorgenommenen Platzierungen sind der Messeleitung innerhalb von 5 Tagen schriftlich mitzuteilen. Die Messeleitung entscheidet endgültig. DURCHFÜHRUNGSZEITEN MESSE Die Südostschweizer Frühlingsmesse Higa findet vom 30. April bis 7. Mai 2016 in Chur statt. ÖFFNUNGSZEITEN MESSE Samstags & Werktags bis Uhr Sonntag & Auffahrtsdonnerstag bis Uhr für Aussteller jeweils eine halbe Stunde vor Messebeginn. ÖFFNUNGSZEITEN FOOD- & EVENTBEREICH Diese Bereiche stehen den Besuchern bis Uhr (So, Mo, Di) bzw Uhr (Sa, Mi, Do, Fr) zur Verfügung. TERMINE AUF- & ABBAU Einräumen der Stände Mittwoch, 27. April Uhr Donnerstag, 28. April Uhr Freitag, 29. April Uhr Fertigstellen der Stände Samstag, 30. April 2016 Abbau der Stände Samstag, 7. Mai Sonntag, 8.Mai Montag, 9. Mai Uhr Uhr Uhr Uhr 1 Jeder Stand ist bis Messeschluss um Uhr zu besetzen (kein vozeitiger Standabbau). Verstösse werden mit einer Busse in Höhe von CHF geahndet und haben den Ausschluss für künftige Messen zur Folge. 2 keine LKW

4 STANDMIETE & STANDBAU ANSCHLÜSSE & INSTALLATIONEN STANDMIETE Freigelände mind. 8m 2 Freigelände Verpflegung Reihenstand mind. 8m 2 Eckstand mind. 10m 2 Kopfstand mind. 15m 2 Mitausstellerzuschlag CHF CHF CHF CHF CHF CHF PFLICHTEINTRÄGE / -BEZÜGE pro Aussteller CHF NEBENKOSTEN Abfallentsorgung CHF / m Rabatte Aussteller aus dem Kanton Graubünden (PLZ 7000er) erhalten 5% Rabatt auf den Rechnungsbetrag für die Stand- bzw. Platzmiete. STANDBAU Standtyp Plus CHF / m Standtyp Extra CHF / m Die verschiedenen Standtypen, sowie weitere Informationen zum Standbau können bei der Online-Anmeldung eingesehen werden. ZUSATZMATERIAL Stand- oder Trennwände CHF / m Die Miete für zusätzliche Stand- bzw. Trennwände versteht sich inklusive Montage und Demontage. Sämtliches Material bleibt Eigentum der Messeleitung. STANDGESTALTUNG Nutzen Sie das umfangreiche Angebot für Mietmobiliar unseres externen Partners. Einzusehen bei der Online-Anmeldung. TELEFON, INTERNET Telefon ADSL-Anschluss CHF Telefon ISDN-Anschluss CHF Internet Wireless gratis 1 inklusive Einrichten und Konfigurieren. WASSER, ABWASSER Hauptzuleitung 2, inkl. 1 Ablauf weitere Zuleitungen 2 zus. Abläufe 2 Kaltwasser ANSCHLUSS GERÄTE Boiler Waschmaschine Geschirrspühlmaschine Kombinationselement Regiearbeiten (pro Std.) CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF nach Aufwand ELEKTRO Anschlüsse 1x 230 Volt Einfachsteckdose (max. 2kW) Zweifachsteckdose (max. 4kW) Dreifachsteckdose (max. 6kW) CHF CHF CHF Anschlüsse 3x 400/230 Volt (5-polig) Steckdose T15 400V (max. 6kW) CHF CEE-Anschluss 16A (max. 10kW) CHF Anschlüsse CEE (5-polig, ohne Verteiler) CEE-Anschluss 16A (max. 10kW) CHF Aufsplittung CEE16A auf 3x T CHF CEE-Anschluss 32A (max. 20kW) CHF CEE-Anschluss 63A (max. 20kW) CHF CEE-Anschluss 63A (max. 40kW) CHF Regiearbeiten (pro Std.) nach Aufwand Strom Sämtliche Tarife inklusive Stromverbrauch

5 ADMINISTRATIVKOSTEN BEWILLIGUNGEN Eine Festwirtschaftsbewilligung benötigen Stände, an welchen Essoder Trinkwaren gratis oder gegen Entgelt zur Konsumation an Ort und Stelle - im Sinne eines Wirtschafts- oder Barbetriebes - abgegeben werden, sowie Restaurationsbetriebe. Die Bewilligung für Degustations- und Verpflegungsstände wird durch die Ausstellungsleitung für alle Betriebe gesamthaft eingeholt. Diese wird mit den Nebenkosten verrechnet. Für Aussteller, welche gebrannte Wasser zur Degustation ausschenken, verkaufen oder auf Bestellung ausliefern, wird durch die Ausstellungsleitung für alle Betriebe gesamthaft eine Bewilligung eingeholt. Diese wird mit den Nebenkosten verrechnet. ZUSCHLÄGE Werden Getränke zur Degustation angeboten oder zum direkten Konsum verkauft, wird ein Zuschlag von 20% auf die Standmiete erhoben. WARENANLIEFERUNG WÄHREND DER MESSE Die Lieferanteneingänge sind während zwei Stunden vor Messebeginn und für eine Stunde ab Uhr geöffnet. Der Zutritt wird nur mit Ausstellerausweis gewährt. Ausserhalb dieser Zeiten sind keine Lieferungen möglich. SICHERHEIT & BEWACHUNG Mit der selbstständigen Durchführung der allgemeinen Überwachung aller Hallen und Zelte wird eine externe Sicherheitsfirma beauftragt. Die Überwachung erfolgt rund um die Uhr. Sie beginnt / endet mit den Daten und Zeiten TERMINE AUF- & ABBAU (siehe Seite 4). AUSSTELLER-PARKPLÄTZE Aussteller-Parkplätze befinden sich in Gehdistanz zum Messegelände. Für die Dauer der Messe (max. 5 pro Aussteller. Nur auf Bestellung) CHF / Stk AUSSTELLERAUSWEISE Jeder Aussteller erhält für je 4 m 2 Stand- oder Platzfläche einen Ausstellerausweis. Zusätzliche Ausstellerausweise (max 15 Stk. pro Stand) CHF / Stk KUNDENEINTRITTE Den Ausstellern wird empfohlen, ihren Kunden im Vorfeld der Messe Eintritte für den Gratisbesuch der Südostschweizer Frühlingsmesse Higa abzugeben oder zuzustellen. Die eingelösten Kundeneintritte werden wie folgt verrechnet: bis 50 Kundeneintritte (im Betrag Pflichteinträge inkludiert) gratis 51 bis 200 Kundeneintritte CHF / Stk bis 500 Kundeneintritte CHF / Stk bis 800 Kundeneintritte CHF / Stk und mehr Kundeneintritte CHF / Stk Die Kundeneintritte sind nicht für den Wiederverkauf bestimmt. Verstösse von Ausstellern werden mit einer Busse in Höhe von CHF geahndet

6 VERSICHERUNG SCHLUSSBESTIMMUNGEN OBLIGATORISCHE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Die Messeleitung schliesst für jeden Aussteller eine Haftpflichtversicherung zum Kollektivvertrag ab, sofern dem Ausstellervertrag keine Kopie einer Versicherungspolice mit entsprechendem Deckungsinhalt oder ein entsprechendes Bestätigungsschreiben des Haftpflichtversicherers des Ausstellers beigelegt wird. Pauschalprämie pro Stand CHF AUSSTELLUNGSVERSICHERUNG Die Messeleitung haftet nicht für Schäden wie Feuer, Wasser, höhere Gewalt, Diebstahl oder Beschädigung durch Besucher oder Dritte an Ausstellungsgütern. Die Ausstellungsleitung empfiehlt den Abschluss einer Ausstellungsversicherung: RÜCKTRITT VON DER ANMELDUNG Gemäss dem gültigen Ausstellerreglement (Einsicht und Download über die Webseite Bei Nichtteilnahme eines Mitausstellers bleiben in jedem Fall der volle Mitausstellerzuschlag sowie die angefallenen Nebenkosten geschuldet. PREISE & MEHRWERTSTEUERVERRECHNUNG Die hier angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken und ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird separat in Rechnung gestellt. Variante A mit Hin- und Rücktransport CHF 8.25 je Variante B ohne Hin- und Rücktransport CHF 6.25 je Versicherungssumme: Zu deklarieren ist der Wiederbeschaffungswert der Ausstellungsgüter inkl. Standmaterial und Einrichtungen. Die Versicherungssumme muss die Gesamtheit der Güter umfassen, andernfalls sind im Schadenfall die Folgen einer Unterversicherung vom Aussteller zu tragen. Änderungen vorbehalten. Chur, August

7 Expo Chur AG Messen & Events Weststrasse 4 CH-7007 Chur T F info@expochur.ch

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