Teilnahmebedingungen

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1 Teilnahmebedingungen BERNEXPO AG Mingerstrasse 6 Postfach CH-3000 Bern 22 Tel Fax Version November 2015

2 Inhaltsverzeichnis 1. Checkliste Öffnungszeiten Veranstalter Geltungsbereich Zweck der Messen Zugelassene Aussteller Messe-Themengebiete: Mitgliedschaft Worlddidac Association / Didacta Verband e.v Tarife (Preisangaben zzgl. MWST) Standmiete in Hallen Messepakete Minimalmiete Mitaussteller-Zuschläge Standbaurichtlinien (siehe auch Betriebsordnung und Allgemeine Teilnahmebedingungen) Offene Standseiten Standbauhöhen Mehrgeschossiger Standbau Standabgrenzung Rücktritt von der Anmeldung Messezutritt Eintritts-Codes Eingelöste Eintritts-Codes Ausstellerkarten Werbemittel Kommunikationsgrundpaket Ausstellerparkplätze Kehrichtentsorgung/Recycling Ausschluss von Ausstellungsgütern und Ausstellern Warenanlieferungen Schlussbestimmungen Öffnungszeiten der Veranstaltung für Standbauer, Lieferanten und Aussteller

3 1. Checkliste Versand der Anmeldeunterlagen Juni 2015 an Aussteller Bestellung der Werbematerialien September 2015 bei BERNEXPO AG Anmeldefrist für Aussteller/Mitaussteller 31. März 2016 bei BERNEXPO AG Anmeldebestätigung laufend an Aussteller Versand Werbemittel und Eintritts-Codes ab Mai 2016 an Aussteller Versand Standeinteilungen, Juni 2016 an Aussteller technisches Dossier, Login Daten für technische Bestellungen im Online Service Center (OSC) Detaillierte Auf- und Abbauinformationen Juni 2016 an Aussteller Versand Teilrechnung Juni 2016 an Aussteller Standmiete, Akontozahlung für technische Installationen, Ausstellerparkplätze Teilzahlung gemäss Zahlungsfrist bei BERNEXPO AG Einsendeschluss technisches 30. September 2016 bei BERNEXPO AG Dossier/ Bestellungen via OSC Versand Aussteller- und Parkkarten November 2016 an Aussteller (nach Zahlungseingang der Standmietrechnung) Messedurchführung November 2016 Schlussrechnung Januar 2017 an Aussteller Fälligkeit der Schlussrechnung 30 Tage ab Fakturadatum bei BERNEXPO AG 3

4 2. Öffnungszeiten Öffnungszeiten der Veranstaltung für Besuchende: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, 08. November 2016, bis Uhr 09. November 2016, bis Uhr 10. November 2016, bis Uhr 3. Veranstalter BERNEXPO AG Telefon Swiss Education Days Fax World Education Days Mingerstrasse 6 swisseducationdays@bernexpo.ch Postfach 3000 Bern 22 Internet Geltungsbereich Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an den Messen Swiss Education Days 2016 & World Education Days 2016 und ergänzen die jeweils gültigen Allgemeinen Teilnahmebedingungen der BERNEXPO AG. Ebenfalls massgebend sind die jeweils gültigen Betriebsordnung der BERNEXPO AG und die jeweils gültigen Technischen Informationen über die Hallen. 5. Zweck der Messen World Education Days: Die Messe richtet sich an Produzenten und Händler von Produkten und Dienstleistungen aus entsprechenden Themenbereichen. Die World Education Days sind international ausgelegt und gelten als eine der wichtigsten Präsentations-und Kommunikationsplattformen weltweit. Entscheidungsträger aus der Bildung informieren sich über Wege und Chancen der Wissensvermittlung und des Lernens aus erster Hand. Die World Education Days setzen die Trends! Swiss Education Days: Die nationale Leitmesse ist die Plattform, welche sich laufend den Veränderungen im Bereich Bildung (Digitalisierung und Lernbegleitung) stellt und Lösungen für Lehrbeauftragte, Schulleiter und Schulinfrastrukturverantwortliche aus erster Hand bietet. Sie ist die Plattform für die Primär- und Sekundärausbildung und repräsentiert das lebenslange Lernen von der frühkindlichen Bildung bis zum hohen Alter. Die World Education Days setzen die Trends! 6. Zugelassene Aussteller Als Aussteller zur Messe zugelassen sind alle Unternehmen, welche in den Themengebieten (gem. Ziff. 7) tätig sind. Ein Recht auf Zulassung besteht nicht. Zulassungsgesuche können ohne Begründung abgewiesen werden. 4

5 7. Messe-Themengebiete: Wissenschaft und Technik Verlagserzeugnisse, Lern- und Lehrmittel Schul-,Labor- und Konferenzeinrichtungen Technische Berufsbildung IKT, digitale Medien, E-Learning Schul-,Spiel- und Verbrauchsmaterialien Präsentationstechnik Kindergarten und Vorschule Dienstleistungen für Bildungsinstitutionen Neue Technologien E-Learning Sportgeräte Ernährung Weiterbildung für Lehrpersonen Einrichtungen für Kindergarten + Kitas Digitales Schulzimmer 8. Mitgliedschaft Worlddidac Association / Didacta Verband e.v. Mitglieder der Worlddidac Association erhalten eine Reduktion gemäss Ziff der vorliegenden Teilnahmebedingungen. Mitglieder des Didacta Verbandes profitieren bei erstmaliger Messeteilnahme von den gleichen Konditionen wie Mitglieder der Worlddidac Association. Als Mitglied des Verbandes gilt, wer bis spätestens am 30. Juni des Ausstellungsjahres in den jeweiligen Verband aufgenommen wurde. Der Namenseintrag als Mitglied im jeweiligen Verband muss mit dem Eintrag als Aussteller übereinstimmen. 9. Tarife (Preisangaben zzgl. MWST) Folgende Leistungen kommen zur Standmiete in jedem Fall hinzu: Kommunikationsgrundpaket (obligatorisch) gemäss Ziff. 18 Kehrichtentsorgung (obligatorisch) gemäss Ziff Standmiete in Hallen (Standfläche / ohne Infrastruktur) Reihenstand (1-Seite offen) CHF m Eckstand (2-Seiten offen) CHF m Kopfstand (3-Seiten offen) CHF m Blockstand (4-Seiten offen) CHF m Zweite und weitere Standebene CHF m 2 Mitglieder Worlddidac Association (Verbandstarif) Reihenstand (1-Seite offen) CHF m Eckstand (2-Seiten offen) CHF m Kopfstand (3-Seiten offen) CHF m Blockstand (4-Seiten offen) CHF m Zweite und weitere Standebene CHF m 2 Für Ausstellungsstände ab einer Fläche von 150 m2 wird kein Frontenzuschlag erhoben. 5

6 9.2. Messepakete Detailangaben gemäss Beiblatt «Messepaket» Messepaket BUDGET / Reihenstand (1 Seite offen) CHF m Messepaket BUDGET / zusätzlicher m 2 / Reihenstand CHF m Messepaket BUDGET / Eckstand (2 Seiten offen) CHF m Messepaket BUDGET / zusätzlicher m 2 / Eckstand CHF m Messepaket COMFORT / Reihenstand (1 Seite offen) CHF m Messepaket COMFORT / zusätzlicher m 2 / Reihenstand CHF m Messepaket COMFORT / Eckstand (2 Seiten offen) CHF m Messepaket COMFORT / zusätzlicher m 2 / Eckstand CHF m Messepaket DELUXE / Reihenstand (1 Seite offen) CHF m Messepaket DELUXE / zusätzlicher m 2 CHF m Messepaket DELUXE / Eckstand (2 Seiten offen) CHF m Messepaket DELUXE / zusätzlicher m 2 / Eckstand CHF m 2 Mitglieder Worlddidac Association: Messepaket BUDGET / Reihenstand (1 Seite offen) CHF m Messepaket BUDGET / zusätzlicher m 2 / Reihenstand CHF m Messepaket BUDGET / Eckstand (2 Seiten offen) CHF m Messepaket BUDGET / zusätzlicher m 2 / Eckstand CHF m Messepaket COMFORT / Reihenstand (1 Seite offen) CHF m Messepaket COMFORT / zusätzlicher m 2 / Reihenstand CHF m Messepaket COMFORT / Eckstand (2 Seiten offen) CHF m Messepaket COMFORT / zusätzlicher m 2 / Eckstand CHF m Messepaket DELUXE / Reihenstand (1 Seite offen) CHF m Messepaket DELUXE / zusätzlicher m 2 / Reihenstand CHF m Messepaket DELUXE / Eckstand (2 Seiten offen) CHF m Messepaket DELUXE / zusätzlicher m 2 / Eckstand CHF m Minimalmiete Für Stand- und Platzmiete wird in jedem Falle die Minimalmiete berechnet, auch wenn der Preis in Bezug auf die m 2 geringer wäre Minimalmiete CHF Pauschal Minimalmiete (für Mitglieder worlddidac Association) CHF Pauschal 9.4. Mitaussteller-Zuschläge Mitaussteller nach Definition der jeweils gültigen Allgemeinen Teilnahmebedingungen. Im Pauschalpreis inkludiert ist ein Basiseintrag auf der obligatorischen Online-Plattform Mitaussteller CHF Stk. 6

7 10. Standbaurichtlinien (siehe auch Betriebsordnung und Allgemeine Teilnahmebedingungen) Sämtliche Standbauten müssen durch die Messeleitung genehmigt werden. Aussteller müssen mindestens 60 Tage vor Aufbaubeginn ein Standkonzept bei der Messeleitung einreichen. Die Standbauten werden durch die Messeleitung schriftlich bewilligt. Liegt keine schriftliche Bewilligung der Messeleitung vor, dürfen die Stände nicht errichtet werden. Standbauten, welche vom bewilligten Standkonzept abweichen, müssen umgehend angepasst oder abgebaut werden. Kommt der Aussteller nicht innert nützlicher Frist der Aufforderung der Messeleitung nach, ist die Messeleitung berechtigt, die Standänderungen auf Kosten des Ausstellers in Auftrag zu geben. Folgende Mindestanforderungen muss ein Messestand aufweisen: - Saubere Rück- und Seitenwände - Firmenbeschriftung - Bodenbelag für die ganze Standfläche 11. Offene Standseiten Zu den Besuchergängen ist der Standbau möglichst transparent zu gestalten. Lange, geschlossene Standbauten zu den Besuchergängen sind nicht erlaubt. Standbauten zu den Besuchergängen müssen zu 80% offen gestaltet werden. 12. Standbauhöhen Die maximale Bauhöhe für eingeschossige Standbauten beträgt 4 m. In der Halle 3.0 beträgt diese partiell maximal 3 m. Für doppelstöckige Standbauten beträgt die maximale Bauhöhe 7.5 m. 13. Mehrgeschossiger Standbau Es besteht die Möglichkeit zweigeschossige Stände auf die max. Aufbauhöhe von 7.50m zu errichten. Diese sind auf dem Anmeldeformular anzumelden. Eine zweigeschossige Bauart kann nur im Einvernehmen mit der Messeleitung genehmigt werden. Im Interesse der Gesamtgestaltung der Halle und aus Sicherheitsgründen können zweigeschossige Aufbauten abgelehnt werden. Im Obergeschoss darf die Entfernung zur Treppe von jeder zweigeschossigen Stelle aus höchstens 10m (Lauflinie) betragen. Stände mit mehr als 50m2 überbauter Fläche benötigen mindestens zwei entgegengesetzt angeordnete Treppenanlagen. Notausgänge und Fluchtwege sind entsprechend zu kennzeichnen. Tragende Bauteile sowie Decken des Erdgeschosses und der Fussboden des Obergeschosses sind aus feuerhemmenden oder nicht brennbaren Baustoffen zu erstellen. Das Obergeschoss eines zweigeschossigen Standes darf nach oben nicht geschlossen werden. Von den Kabinen und sonstigen Aufenthaltsräumen muss Sichtverbindung zur Halle bestehen. Weitere Informationen über die Brandschutznormen sind unter verfügbar. 14. Standabgrenzung Sichtbare Trennwände müssen sauber und in einwandfreiem Zustand sein. Allfällige Einkleidungen der Trennwände müssen den feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. 15. Rücktritt von der Anmeldung Gemäss den jeweils gültigen Allgemeinen Teilnahmebedingungen. Bei Nichtteilnahme eines Ausstellers nach erfolgter schriftlicher Anmeldung bleiben in jedem Fall die Rücktrittsgebühr, der volle Mitausstellerzuschlag sowie die angefallenen Nebenkosten geschuldet Rücktrittsgebühr (ohne Messepaket) > 50 m2 CHF Pauschal Rücktrittsgebühr (ohne Messepaket) < 50 m2 CHF Pauschal Rücktrittsgebühr (mit Messepaket) > 50 m2 CHF Pauschal Rücktrittsgebühr (mit Messepaket) < 50 m2 CHF Pauschal 7

8 16. Messezutritt Eintritts-Codes Sämtliche Besucher sind verpflichtet, sich für den Veranstaltungsbesuch im Vorfeld im Internet oder an einem der Terminals vor der Eintrittkontrolle zu registrieren. Der Besucher erhält: - nach vorgängiger Registrierung mit der elektronischen Gästekarte (print at home) direkten Zugang zur Messe. Jeder Hauptaussteller erhält nach erfolgter Anmeldebestätigung, pro belegtem Quadratmeter, 10 Eintritts-Codes automatisch zugestellt. Der Inhaber eines solchen Codes hat kostenlosen Zugang zur Messe. Jeder Mitaussteller erhält pauschal 50 Eintrittscodes automatisch zugestellt. Nachbestellungen von Eintritts-Codes ist möglich. Diese Nachbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Die Eintritts-Codes stehen ausschliesslich in elektronischer Form mit individueller Zugangskodierung zur Verfügung Eingelöste Eintritts-Codes Für eingelöste Eintritts-Codes, welche auf den jeweiligen Aussteller bzw. Mitaussteller ausgestellt sind, werden zu CHF 5.00 zzgl. MWST in Rechnung gestellt. Es wird ein maximaler Betrag von CHF zzgl. MWST in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt im der Schlussrechnung. Das Login zur Bestellung weiterer Eintritts-Codes wird nach erfolgter Teilnahmebestätigung dem Aussteller zugestellt. Bestellungen sind im Online Service Center (OSC) vorzunehmen Ausstellerkarten Jeder Aussteller erhält pro 5 m 2 Standfläche eine Ausstellerkarte, min. 2 Karten, max. 15 Karten, gültig für den unbeschränkten Eintritt zur Veranstaltung. Die Ausstellerkarten werden nur während der Ausstellung benötigt. Zusätzliche kostenpflichtige Ausstellerausweise können in beschränktem Umfang bei der Veranstaltungsleitung schriftlich bestellt werden. Die Kosten pro zusätzlich benötigte Ausstellerkarte beträgt CHF zzgl. MWST. Die Karten werden nach Eingang der Zahlung, ca. zwei Wochen vor der Messe verschickt und nur während der Veranstaltung benötigt. Bei Missbrauch muss der Aussteller eine Geldstrafe von CHF 1' zzgl. MWST entrichten. 17. Werbemittel Jeder Aussteller kann die benötigte Menge an kostenlosen Werbemitteln im Online Service Center (OSC) ab September 2015 bestellen. Das Login zur Bestellung der Werbemittel wird nach erfolgter Teilnahmebestätigung dem Aussteller zugestellt. Bestellungen sind im Online Service Center (OSC) vorzunehmen. 18. Kommunikationsgrundpaket Ausstellerverzeichnis (online) Der obligatorische Grundeintrag im Ausstellerverzeichnis ist für Aussteller und Mitaussteller kostenpflichtig Kommunikationspaket Basic (obligatorisch) CHF Pauschal 8

9 Das obligatorische Grundpaket umfasst folgende Leistungen: Digital: Firmenprofil (mit je Zeichen Text in DE / FR / EN) 1 Firmenadresse (Adresse, Telefonnummer, Fax, Link auf eigene Webseite, , Halle/Stand) 2 Ansprechpartner (Adresse, Vor- und Nachname, Position, Telefonnummer, Fax, Land, , Link auf eigene Webseite, Foto Kennzeichnung der Worlddidac Verbandsmitglieder 5 Nomenklatureinträge für Ausstellereintrag gemäss Produkteverzeichnis 5 Produktebeschreibungen (mit je 1000 Zeichen Text, 1 Bild, 5 Produktegruppen Zuordnungen 5 Neuheitenmarkierungen an gewünschten Produkten inkl. Eintrag in die Neuheitenliste und der Neuheiten Top-Box 4 Markeneinträge (ohne Logo) Print: Firmenprofil (mit je 500 Zeichen DE / FR / EN) 1 Eintrag im Ausstellerverzeichnis mit Adresse, Telefon, Fax, Webseite, , Hallen/Stand 4 Markeneinträge im Markenverzeichnis (ohne Logo) Kennzeichnung der Worlddidac Association Mitglieder Eintrag ins Länderverzeichnis Das elektronische Ausstellerverzeichnis der World Education Days und der Swiss Education Days werden jeweils im Juni des Durchführungsjahres bis Ende Mai des nächsten Durchführungsjahres aufgeschaltet. Alle bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Anmeldungen werden dann aufgeschaltet. Alle später eingehenden Anmeldungen werden bis Messebeginn fortlaufend aufgeschaltet. Ausgleichs- oder sonstige Ansprüche gegen die Messeleitung können nicht geltend gemacht werden, falls der Teilnehmer den Zweijahreszeitraum nicht ausschöpft. Alle Daten können innerhalb dieses Zeitraumes von den Ausstellern bzw. Mitausstellern jederzeit aktualisiert werden. Zusätzlich zum obligatorischen Grundpaket können Einzelleistungen bestellt werden. Diese Einzelleistungen sind auf dem Formular für Werbepakete für Aussteller- und Produkteverzeichnis ersichtlich. 19. Ausstellerparkplätze Die Parkkarte oder Vignette ist gültig ab 8. November 2016, Uhr bis 10. November 2016, Uhr. Die Karten/Vignetten werden nach Eingang der Zahlung, ca. zwei Wochen vor der Messe innerhalb der Schweiz versendet. Für ausländische Aussteller werden die bestellten Parkkarten oder Vignetten im Messebüro hinterlegt. Die Zahl der Ausstellerparkplätze ist beschränkt. Die Ausstellerparkplätze befinden sich an diversen Standorten: Im Parkhaus (Achtung: Einfahrtshöhe max m) mit direktem Zugang in die Messehalle. Im Freigelände (5 Gehminuten) Ausstellerparkplatz im Parkhaus (solange Vorrat) CHF Stk. 9

10 20. Kehrichtentsorgung/Recycling Kehricht und Abfall müssen in die bereitgestellten Kehrichtbehälter geleert werden. Am Abend vor der Eröffnung kann der Abfall vor den Ständen in den Gängen deponiert werden. Der Reinigungsdienst wird für die Entsorgung besorgt sein. Farbkübel dürfen nicht in den WC-Lavabos gereinigt werden. Für das Recycling von Altglas sind Altglascontainer aufgestellt. Jedem Aussteller wird pro Stand ein Anteil an die Kosten der Kehrichtentsorgung / Recycling nach folgendem Schlüssel mit der Schlussabrechnung belastet:(bei besonderen Verhältnissen oder grossen Mengen bleibt die Erhöhung der Entsorgungskosten vorbehalten) Kehrichtentsorgung (bis Standgrösse 25 m 2 ) CHF Pauschal Kehrichtentsorgung (ab Standgrösse 26 bis 50 m2) CHF Pauschal Kehrichtentsorgung (ab Standgrösse 51 bis 100 m2) CHF Pauschal Kehrichtentsorgung (ab Standgrösse 101 bis 300 m2) CHF Pauschal Kehrichtentsorgung (ab Standgrösse 301 m2) CHF Pauschal 21. Ausschluss von Ausstellungsgütern und Ausstellern Die Messeleitung ist berechtigt, nicht zugelassenes Ausstellungsgut, Produkte und Dienstleistungen welche gegen das Patentrecht verstossen oder Plagiate, welche gegen das Gesetz verstossen (nach Rücksprache mit den Behörden), aus dem Stand zu entfernen oder den Stand vollständig zu schliessen. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Ausstellers. Der Aussteller hat keine Möglichkeit Ansprüche gegenüber der Messe oder dem Messeplatz geltend zu machen (siehe auch allgemeine Teilnahmebedingungen Ziff. 2.8). 22. Warenanlieferungen Während der Veranstaltung: Täglich 1 Stunde vor Messebeginn. Die Lieferfahrzeuge müssen das Ausstellungsgelände ½ Stunde vor Messebeginn verlassen haben. 23. Schlussbestimmungen Die hier angegebenen Preise verstehen sich (falls nicht anders angegeben) ohne Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten. Verbindlich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Fassung in deutscher Sprache. 10

11 24. Öffnungszeiten der Veranstaltung für Standbauer, Lieferanten und Aussteller Aufbau: Freitag, 04. Montag, 07. November 2016 Veranstaltung: Dienstag, Donnerstag, 10. November 2016 Abbau: Freitag, 11. Samstag, 12. November 2016 Aufbau: Freitag, 04. November Uhr Samstag, 05. November Uhr Sonntag, 06. November 2016 Hallen geschlossen Montag, 07. November Uhr 1 1 Stände fertig eingerichtet! Öffnungszeiten für Aussteller: Dienstag, 08. November Uhr Mittwoch, 09. November Uhr Donnerstag, 10. November Uhr Abbau: Donnerstag, 10. November Uhr Freitag, 11. November Uhr Samstag, 12. November Uhr Warenanlieferung während der Ausstellungsdauer: Warenanlieferungen dürfen vom Dienstag, 08. bis Donnerstag, 10. November 2016 nur zwischen Uhr erfolgen. Während den Öffnungszeiten für Besucher dürfen keine Warenanlieferungen stattfinden. Bern, November

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