Der Einfluss der Freizügigkeit auf Namen und Status von Unionsbürgern
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- Eleonora Fuhrmann
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1 Der Einfluss der Freizügigkeit auf Namen und Status von Unionsbürgern Zu den Auswirkungen des Gemeinschaftsrechts auf hinkende Rechtslagen im Internationalen Familien- und Namensrecht von Erik Sommer JWV Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft 2009
2 Bibliographische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet über < abrufbar. Alle Rechte vorbehalten 2009 JWV Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbh Druck: Bookstation GmbH, Sipplingen Satz: Gunnar Dieling ( Printed in Germany ISBN ISSN Gedruckt auf alterungsbeständigem (säurefreiem) Papier entsprechend ISO 9706 Internet:
3 B. Hinkende Statusverhältnisse, Rechtslagen und Namen I. Begriffsklärung Die Untersuchung widmet sich hinkenden Statusverhältnissen sowie Namen und wird damit beginnen, die Begrifflichkeiten zu klären. Dabei werden hinkende Statusverhältnisse von hinkenden Namen und anderen hinkenden Rechtslagen abgegrenzt. Die Frage für den folgenden Teil der Arbeit lautet: Was sind hinkende Statusverhältnisse und was nicht? Beginnen wir mit einer Definition und einem Beispiel. Die Definition heißt: Hinkende Statusverhältnisse sind hinkende Rechtsverhältnisse, die den Personenstatus betreffen. Das Beispiel ist die hinkende Ehe. Die Definition sorgt nur bedingt für Klarheit, denn sie verwendet selbst näher zu erläuternde Begriffe. Klar wird sie erst, wenn man drei Fragen beantwortet: 1. Was ist ein Rechtsverhältnis?, 2. Was ist der Personenstatus?, 3. Was meint hinken? Nimmt man das Beispiel hinzu, kann man sich relativ leicht ein Bild von dem machen, was gemeint ist. Als hinkende Ehe bezeichnet man eine Ehe, die aus Sicht einer Rechtsordnung wirksam besteht, aus Sicht einer oder mehrerer anderer Rechtsordnungen nicht. Im einen Staat gilt eine Person als verheiratet, in einem anderen als unverheiratet. Besteht sie nur im Inland, kann man sie als hinkende Inlandsehe bezeichnen, besteht sie nur im Ausland, als hinkende Auslandsehe. 1 Die hinkende Ehe ist das typische Beispiel eines hinkenden Rechtsverhältnisses. 2 Zugleich ist die Ehe ein Statusverhältnis, verheiratet eine Statusbezeichnung. 1 AnwKommBGB-Andrae, Art. 13 EGBGB Rn Kropholler, IPR, 35 I.
4 30 B. Hinkende Statusverhältnisse, Rechtslagen und Namen Das Beispiel verdeutlicht schon recht anschaulich, was mit hinkenden Statusverhältnissen gemeint ist. Zur Klärung der Begrifflichkeit genügt es allerdings nicht. Es bleiben Fragen offen. Bezeichnet der Begriff hinkendes Rechtsverhältnis etwa nur solche Konstellationen, in denen das in einem Staat bestehende Rechtsverhältnis im anderen Staat (komplett) nicht besteht, oder sollen auch die Fälle erfasst werden, in denen die verschiedenen Rechtsordnungen den Status als solchen zwar anerkennen, ihm aber unterschiedliche Wirkungen beimessen und damit zu verschiedenen Ergebnissen gelangen? Wie ist ein Phänomen wie die hinkende Geschlechtszugehörigkeit einzuordnen, die sich aus einer nur in einem Staat anerkannten Geschlechtsumwandlung ergeben kann? Was ist mit der hinkenden Namensführung oder der hinkenden Geschäftsfähigkeit? Sie hängen zwar ebenso wie die Ehe unmittelbar mit der Person zusammen, sind gleichsam höchstpersönlich, aber: Handelt es sich hierbei auch um hinkende Statusverhältnisse? Die Beantwortung dieser Fragen setzt ein genaueres Begriffsverständnis voraus. Im Folgenden soll daher die oben gegebene Definition präzisiert werden, indem die sich aus ihr ergebenden drei Fragen beantwortet und gebotene Abgrenzungen vorgenommen werden. 1. (Hinkendes) Rechtsverhältnis Das BGB definiert das Rechtsverhältnis nicht. Gemeinhin versteht man unter einem Rechtsverhältnis die rechtlich geregelte Beziehung zwischen zwei oder mehreren Personen bzw. Rechtssubjekten. Diese Beziehung gestaltet die Rechtsordnung mit individuellen Rechten und Pflichten. 3 Wenn von einem hinkenden Rechtsverhältnis die Rede ist, werden neben der hinkenden Ehe oftmals genannt die hinkende Vaterschaft und (perspektivisch entgegengesetzt) die hinkende Kindschaft sowie die hinkende Adoption. In letzter Zeit ist die hinkende Lebenspartnerschaft hinzugekommen und die hinkende gleichgeschlechtliche Ehe, sofern man dieses Institut nicht bereits unter den Begriff der hinkenden Ehe fassen möchte. Auch bei dem Verlöbnis handelt es sich (zumindest im deutschen Recht) um ein Rechtsverhältnis, da die Verlobten im Verhältnis zueinander einige wenn auch wenige persönliche Rechte und Pflichten haben. Im Erbrecht kann die Erbenstellung hinken. Die vorangestellte Definition zeigt deutlich, dass sich hinkende Rechtsverhältnisse thema- 3 Maurer, Verwaltungsrecht, 8 Rn. 16; Larenz/Wolf, Allgemeiner Teil BGB, 13 Rn. 1.
5 I. Begriffsklärung 31 tisch nicht auf die Bereiche des Familien- und Erbrechts aus dem die vorgenannten Beispiele entstammen beschränken, wenngleich sie in diesem Gebiet recht häufig auftreten und behandelt werden. Hinkende Rechtsverhältnisse können in fast allen Rechtsbereichen vorkommen. 4 Erfasst sind etwa auch hinkende Vertragsverhältnisse und hinkende Eigentumsverhältnisse. Bei letzteren besteht das Rechtsverhältnis freilich nicht zwischen zwei oder wenigen individuell bestimmbaren Personen, sondern im Verhältnis zu allen anderen Personen. 5 Das (hinkende) Rechtsverhältnis muss kategorisch von dem es begründenden (hinkenden) Rechtsakt unterschieden werden. 6 Rechtsverhältnisse können auf verschiedene Weise begründet werden. Oftmals wird einem Rechtsverhältnis ein Rechtsgeschäft zugrunde liegen. In diesem Fall führt ein hinkendes Rechtsgeschäft zu einem hinkenden Rechtsverhältnis. Die Ehe ist ein Beispiel hierfür: Eine hinkende Ehe beruht auf einer hinkenden Eheschließung und jene erfolgt rechtsgeschäftlich. Ein weiteres ist die hinkende Erbenstellung, die sowohl durch ein hinkendes Testament als auch durch einen hinkenden Ehegüterrechtsvertrag entstehen kann. Die rechtsgeschäftliche Begründung ist aber nur eine Möglichkeit. Ein (hinkendes) Rechtsverhältnis kann sich auch direkt aus dem Gesetz ergeben so etwa die Vaterschaft gemäß 1592 Nr. 1 BGB oder auf einem Hoheitsakt beruhen, wie im Fall der Adoption. 7 Letzteres gilt auch für die hinkende Ehe, sofern sie nicht auf einer hinkenden Eheschließung beruht, sondern auf einer hinkenden Ehescheidung. Bei einem Verlöbnis sind schließlich einige der Auffassung, es beruhe auf einem Vertrauenstatbestand, während andere von einer vertraglichen Begründung ausgehen. 8 Charakteristisch für ein Rechtsverhältnis ist, dass es immer nur zwischen Personen bestehen kann. Die mit ihm verbundenen Rechte oder Befugnisse bestehen immer in Bezug auf eine andere Person und erzeugen bei dieser korrespondierende Pflichten oder sonstige Gebundenheiten. 9 An dieser Stelle kann eine erste Abgrenzung vorgenommen werden: 4 Dorenberg, Hinkende Rechtsverhältnisse, S Die Einordnung als Rechtsverhältnis ist deswegen streitig, vgl. Larenz/Wolf, Allgemeiner Teil BGB, 13 Rn. 10 f. 6 Vgl. auch Dorenberg, Hinkende Rechtsverhältnisse, S. 20 f. 7 Man spricht in diesem Fall von Dekretadoption im Unterschied zu der im BGB von 1900 noch vorgesehenen Adoption nach dem Vertragsprinzip, vgl. Lüderitz/Dethloff, Familienrecht, 15 Rn. 2 f. 8 Vgl. Lüderitz/Dethloff, Familienrecht, 2 Rn. 3 ff. 9 Larenz/Wolf, Allgemeiner Teil BGB, 13 Rn. 8.
6 32 B. Hinkende Statusverhältnisse, Rechtslagen und Namen Nicht um (hinkende) Rechtsverhältnisse handelt es sich bei der Rechts- und Geschäftsfähigkeit, obgleich es freilich auch hierbei zu einer unterschiedlichen Beurteilung in verschiedenen Staaten und damit zu einem Hinken kommen kann. 10 Die Geschäftsfähigkeit regelt nicht die rechtliche Beziehung einer Person in Bezug auf eine andere Person. Sie begründet keine wechselseitigen Rechte und Pflichten. Sie ist lediglich eine unselbständige Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Rechtsverhältnisses bzw. Rechtsgeschäfts. Dorenberg beschreibt das recht treffend so: Ihr (der Geschäftsfähigkeit) kommt im Gegensatz zu Rechtsgeschäften keine selbständige rechtliche Existenz zu. Sie ist nur eine Hilfsvorstellung bzw. ein Hilfsbegriff bei der Beurteilung des wirksamen Zustandekommens eines Rechtsgeschäfts. 11 Man mag sich das am Beispiel der hinkenden Ehe verdeutlichen: Das hinkende Rechtsverhältnis ist die Ehe, nicht die (hinkende) Ehefähigkeit. 12 Gleiches wie für die Geschäftsfähigkeit trifft auf die Rechtsfähigkeit zu. Sie bezeichnet die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten sein zu können, begründet selbst jedoch keine Rechte und Pflichten im Verhältnis zu anderen Personen. Nicht unter den Begriff hinkendes Rechtsverhältnis lässt sich auch der hinkende Name subsumieren, bei dem eine Person von Rechts wegen in einem Staat so, in einem anderen aber anders heißt. Der Name dient der Bezeichnung bzw. Individualisierung von Personen, 13 regelt aber nicht deren rechtliche Beziehung zueinander. Er bezeichnet kein Rechtsverhältnis. Lediglich als Bestandteil des Persönlichkeitsrechts kann der Name (Abwehr-)Rechte im Verhältnis zu anderen Personen begründen und somit zum Rechtsverhältnis Persönlichkeitsrecht gehören, sofern man jenes als Rechtsverhältnis qualifiziert. 14 Eine persönliche Eigenschaft und kein Rechtsverhältnis ist schließlich auch die (hinkende) Geschlechtszugehörigkeit, die als Folge einer international nicht einheitlich anerkannten Geschlechtsumwandlung auftreten kann. Ein gemeinsamer Oberbegriff für Phänomene wie die hinkende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, hinkende Namensführung und hinken- 10 Das wird nicht immer klar unterschieden, vgl. etwa Mörsdorf-Schulte, IPRax 2004, 315, Dorenberg, Hinkende Rechtsverhältnisse, S Die Ehefähigkeit ist eine besondere Art der Geschäftsfähigkeit. 13 Vgl. Staudinger-Hepting, Vorbem. zu Art. 10 EGBGB Rn. 2, 3, 17 f. 14 Larenz/Wolf, Allgemeiner Teil BGB, 7 Rn. 1, 8 Rn. 9 ff., 13 Rn. 10.
7 I. Begriffsklärung 33 des Geschlecht lässt sich zumindest in der Abgrenzung zu den hinkenden Rechtsverhältnissen nicht finden. Bezieht man hinkende Rechtsverhältnisse mit ein, dann können solche Phänomene als hinkende Rechtslagen bezeichnet werden. Dorenberg erwähnt in Abgrenzung von hinkenden Rechtsverhältnisses noch die hinkenden Tatsachen, wobei er als Bespiele verschiedene Todes- oder Überlebensvermutungen nennt. 15 Die Tatsache selbst der Tod kann jedoch nicht hinken. Die Erklärung einer verschollenen Person als Tod ist hingegen eine reine Rechtsfrage, die unterschiedliches Recht unterschiedlich beantworten kann. Eine hinkende Todeserklärung ist eine hinkende Rechtslage, die in der Folge zu einer hinkenden Ehe oder anderen hinkenden Statusverhältnissen führen kann. 2. (Hinkendes) Statusverhältnis Die Untersuchung konzentriert sich auf hinkende Statusverhältnisse. Gemeint sind familienrechtliche Rechtsverhältnisse, die den Status einer Person beschreiben. 16 Familienrecht ist Statusrecht. Es regelt, unter welchen Voraussetzungen ein bestimmter Status begründet und beendet wird und welche privatrechtlichen Rechtspositionen mit dem Status verbunden sind. 17 Der Status einer Person lässt sich mithin beschreiben als die Rechtsstellung einer Person im System familienrechtlichen Beziehungen. 18 Bezeichnet wird der familienrechtliche Status oft auch als Personenstand. 19 Zu den familienrechtliche Statusverhältnissen gehören die Ehe, die institutionalisierte Lebenspartnerschaft, die Vater-, Mutter- und Kind- 15 Dorenberg, Hinkende Rechtsverhältnisse, S Um Irritationen vorzubeugen sei angemerkt, dass für den Plural von Status in Übereinstimmung mit den Wörterbüchern Duden und Wahrig ebenfalls das Wort Status benutzt wird. 17 Gernhuber/Coester-Waltjen, Familienrecht, 1 Rn. 40 ff. 18 Rauscher, Familienrecht, 1 Rn. 65; ganz ähnlich Makarov, in: FS Universität Heidelberg, S. 115; Windel, StAZ 2006, 125, 129; etwas weitergehend Neuhaus, Grundbegriffe, S Makarov, in: FS Universität Heidelberg, S. 115; Gernhuber/Coester-Waltjen, Familienrecht, 1 Rn. 40; Mansel, Personalstatut, Staatsangehörigkeit und Effektivität, Rn. 476; vgl. auch Neuhaus, Grundbegriffe, S. 201; Bamberger/Roth-Hahn, 1591 BGB Rn. 2; kritisch zu dieser Begriffsgleichstellung Windel, StAZ 2006, 125, 132, der unter Status die materiell-rechtliche Rechtsstellung versteht und unter Personenstand deren formelle Registrierung.
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