Die praktische Lehre in der Schweiz

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1 DBK-Lehrstellenprojekt Teilprojekt 3: Focus Praktisch Werkstattpapier Die praktische Lehre in der Schweiz Bestandesaufnahme und Diskussion DBK Deutschschweizerische Gütschstrasse 6 Telefon sekretariat@dbk.ch Berufsbildungsämter-Konferenz 6000 Luzern 7 Fax Internet

2 Herausgeberin: Deutschschweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz DBK Lehrstellenprojekt Teilprojekt 3, Focus Praktisch Gütschstrasse 6, 6000 Luzern 7 Tel Fax sekretariat@dbk.ch internet Februar 2000 Mitglieder der Projektgruppe : Beat Sturzenegger Daniel Hurter Georges Kübler Martin Amrein Robert Galliker Autor des Berichts: Urs Kiener Sozialforschung Steinberggasse Winterthur ukiener@access.ch

3 3 Inhaltsverzeichnis Einleitung 4 1. Die praktische Lehre in den Kantonen: Eine Uebersicht Vorgehen Schriftliche Befragung Telefonische Gespräche Ergebnisse Die praktische Lehre in den Kantonen: Eine vergleichende Darstellung Zusammenzug und Diskussion Die Einschätzungen der Kantone ohne praktische Lehre 17 Exkurs: Die Anlehre Die praktische Lehre in ausgewählten Kantonen Wallis Tessin Zug Genf Waadt Zusammenfassung und Diskussion Erfahrungen von Lehrmeistern mit der praktischen Lehre Berufsbildungspolitische Diskussion 37 Literatur 42 Anhang A Ausgewählte Daten zu den kantonalen Bildungssystemen 43

4 4 Einleitung Mit praktische Lehre" ist eine Ausbildung gemeint, die mit dem berufspraktischen Teil - und nur mit diesem - der Lehrabschlussprüfung einer drei- oder vierjährigen Berufslehre abschliesst. Es fehlen die berufskundlichen und allgemeinbildenden Teile. Eine solche Ausbildung ist im Berufsbildungsgesetz nicht vorgesehen, wird aber in manchen Kantonen angeboten und mit einem kantonalen Zertifikat bescheinigt. In welchen Kantonen dieses Angebot besteht, in welcher Form, für welche und für wieviele Jugendliche - das war nicht bekannt. Die Projektgruppe von Projekt 3 Focus Praktisch im Lehrstellenprojekt der DBK wollte sich darüber Wissen verschaffen. Sie ging davon aus, dass hier Erfahrungen vorliegen, die für die Neugestaltung der Berufsbildung in den unteren Segmenten bzw. für Leistungsschwache nützlich sein könnten. Der Auftrag lautete also, eine Bestandesaufnahme der praktischen Lehre in den Kantonen vorzunehmen sowie die Erfahrungen auszuwerten und zu diskutieren. Von Anfang an war ein stufenweises Vorgehen geplant. Die Arbeitsschritte konnten anfänglich selbstverständlich nur provisorisch festgelegt werden, denn zuerst musste der Ueberblick gewonnen werden. Das ursprüngliche und provisorische Arbeitsprogramm wurde denn auch verändert. Es ging z.b. von einer weit grösseren Anzahl Jugendlicher in der praktischen Lehre aus. In Absprache mit der Projektgruppe resultierten die folgenden Arbeitsschritte, die in diesem Bericht chronologisch dargestellt werden: - eine Uebersicht über die praktische Lehre in den Kantonen, ihre Modelle, ihre quantitative Bedeutung - eine detailliertere Darstellung der praktischen Lehre in fünf Kantonen, welche das Spektrum der kantonalen Modelle und Erfahrungen darstellen - Gespräche mit einigen Lehrmeistern über ihre Erfahrungen mit der praktischen Lehre - eine erste bildungspolitische Diskussion. Die Studie wurde anfangs 1999 begonnen und anfangs 2000 abgeschlossen. Zu danken habe ich Herrn R. Galliker und Frau J. Fallet von der DBK bzw. CRFP für die Kontakte zu den kantonalen Aemtern, den hauptsächlichen Quellen dieser Studie, Herrn Fritz Vogel, der den grössten Teil der telefonischen Gespräche mit dem Berufsbildungsämtern durchführte, sowie der ganzen Projektgruppe und insbesondere ihrem Leiter, Herrn D. Hurter, für ihre wohlwollende Unterstützung und Begleitung. Winterthur, Januar 2000 Urs Kiener

5 5 1. Die praktische Lehre in den Kantonen: Eine Uebersicht 1.1. Vorgehen Schriftliche Befragung Im Januar 1999 wurde den kantonalen Berufsbildungsämtern ein Brief geschickt, in dem sie gefragt wurden, ob in ihrem Kanton Regelungen der praktischen Lehre bestehen, in Vorbereitung oder in Diskussion sind. Die Berufsbildungsämter wurden um die Zusendung vorhandener schriftlicher Unterlagen (Konzeptpapiere, Stellungnahmen, Modelle, Wegleitungen, Beschlüsse etc.) und - für Rückfragen - um die Bezeichnung der zuständigen Kontaktperson gebeten. Wenn die praktische Lehre nicht eingeführt ist, wurde danach gefragt, ob die Aemter für Berufsbildung sie für ungeeignet oder für nicht praktikabel halten und ob andere Massnahmen der berufspraktischen Bildung vorgezogen würden. Dieser Brief wurde begleitet von je einem Schreiben des DBK-Sekretariates (in der Deutschschweiz) und des CRFP-Sekretariates (in der Romandie und im Tessin); die beiden Sekretariate haben die Briefe auch verschickt. Für den Bereich der CRFP wurde der Brief selbstverständlich in französischer Sprache versandt (freundlicherweise übersetzt von Frau J. Fallet von der CRFP). Da bis zum 15. Februar 1999, dem angegebenen Datum, nicht von allen Kantonen Antworten vorlagen, haben das DBK- und CRFP-Sekretariat die entsprechenden Kantone gemahnt. Die Kantone Jura und Tessin haben weiterhin nicht reagiert. Mit dem Zuständigen im Kanton Tessin wurde daraufhin telefonisch Kontakt aufgenommen, so dass einige interessierende Informationen doch noch in Erfahrung gebracht werden konnten. Die folgende Tabelle zeigt, dass in ca. der Hälfte der Kantone die Möglichkeit der praktischen Lehre besteht.

6 6 Uebersicht über die Antworten auf die schriftliche Befragung: Kanton Antwort prakt. Lehre eingeführt ZH x prakt. Lehre geplant BE x x LU x x UR x x SZ x x OW x x NW x x GL x ZG x x FR x x SO x BS x BL x x SH x AR x AI x SG x x 1) GR x x AG x TG x TI (x) 2) x VD x x VS x x NE x GE x x JU FL x Total (13) 2 Anmerkungen: 1) In SG ist es für Absolventinnen und Absolventen der Anlehre möglich, die praktische Lehrabschlussprüfung abzulegen, allerdings ohne vorherigen Ausbildungsvertrag. 2) nach späterem gezieltem telefonischem Kontakt

7 Telefonische Gespräche Mit den Kontaktpersonen aller Kantone, die eine praktische Lehre anbieten (inkl. St.Gallen) und der beiden Kantone, die das planen, wurden nach der Durchsicht der zugesandten Unterlagen telefonische Leitfaden-Gespräche geführt. Der Leitfaden enthält einerseits Fragen im Bereich harter Informationen (zum Modell, zu den Daten und zu den Lehrbetrieben), andererseits Fragen zu den Erfahrungen im Kanton. Die telefonischen Gespräche fanden zwischen Mitte März und Mitte April 1999 statt. Der grössere Teil wurde von Fritz Vogel, lic.phil.i, der kleinere vom Autor durchgeführt Ergebnisse Die praktische Lehre in den Kantonen: Eine vergleichende Darstellung Hier werden die Ergebnisse der schriftlichen Befragung (d.h. die Auswertung der Antwortschreiben und der beigelegten Dokumentationen), der telefonischen Gespräche und allenfalls weiterer zugeschickter Unterlagen synoptisch dargestellt. Die folgenden drei Punkte sind allen Modellen gemeinsam: - Für die praktische Lehre wird ein Vertrag abgeschlossen, der dem Amt für Berufsbildung mindestens zur Kenntnis gebracht werden muss (Ausnahme: St.Gallen). - Die erfolgreich absolvierte praktische Lehre wird von einem kantonalen Ausweis attestiert. - Ausbildungsberechtigt sind nur Betriebe, welche berechtigt sind, Lehrlinge auszubilden. Luzern Modell bestehend seit: 1994 Zulassung: abgeschlossene Anlehre und Mündigkeit oder abgeschlossene Anlehre und Vertragsverlängerung minimale Dauer: Anlehre und Vorbereitung auf die praktische LAP: mind. wie Normallehre Besuch der Berufsschule: möglich bzw. von Fall zu Fall in Diskussion zwischen Lehrbetrieb, Chefexperte und Berufsschule festgelegt; bei Verkaufsberufen normaler Fachunterricht Besuch Einführungskurs: obligatorisch bzw. nach Festlegung des Amtes

8 8 Rolle des Amtes für Berufsbildung: Beratung während der Anlehre; Entscheid über praktische Lehre spätestens in der Hälfte der Anlehre nach Standortbestimmung bzw. individueller Abklärung (durch Bewerber, Ausbildungs- und Lehrpersonen) abgeschlossene Verträge: 3-4 (1998/99); 3-4 erfolgreiche Abschlüsse pro Jahr Lehrberufe: v.a. 3-jährige Lehren; Schreiner, Zimmermann, Coiffeur, Bauhandwerk u.a. Besonderheiten/Bemerkungen: Für die praktische Lehre wird die Anlehre um 1 Jahr verlängert; deshalb kommen v.a. 3-jährige Lehren in Frage; bei 4-jährigen Lehren wäre ein Zusatzjahr mit privatrechtlichem Vertrag notwendig. Es besteht also kein eigentlicher Praktische-Lehre-Vertrag, sondern eine Verlängerung des Anlehrvertrags. Uri Modell bestehend seit: 1996 Zulassung: abgeschlossene Anlehre; oder Mündigkeit und mind. 4 Jahre Praxis im entsprechenden Beruf minimale Dauer: Anlehre und praktische Weiterbildung: mind. wie Normallehre Besuch der Berufsschule: nicht zwingend bzw. auf Wunsch Besuch Einführungskurs: empfohlen Rolle des Amtes für Berufsbildung: individuelle Abklärung durch Bewerber, Ausbilder, Amt; Beratung und Betreuung abgeschlossene Verträge: 2 (1998/99); bislang 3 erfolgreiche Abschlüsse Lehrberufe: v.a. 3-jährige Lehren; Heizungsmonteur, Sanitärmonteur, Maler u.a. Besonderheiten/Bemerkungen: keine Angaben Schwyz Modell bestehend seit: 1998 Zulassung: abgeschlossene Anlehre minimale Dauer: Anlehre und praktische Weiterbildung: mind. wie Normallehre

9 9 Besuch der Berufsschule: in der Regel nicht vorgesehen, auf Wunsch in Absprache möglich Besuch Einführungskurs: empfohlen Rolle des Amtes für Berufsbildung: individuelle Abklärung durch Bewerber, Ausbilder, Amt; Beratung und Betreuung abgeschlossene Verträge: 5 (1998/99) Lehrberufe: v.a. 3-jährige Lehren; Gärtner, Schreiner, Heizungsmonteur, Sanitärmonteur u.a. Besonderheiten/Bemerkungen: keine Angaben Obwalden Modell bestehend seit: 1995 Zulassung: abgeschlossene Anlehre oder Mündigkeit und mind. 4 Jahre Praxis im entsprechenden Beruf minimale Dauer: Anlehre und praktische Weiterbildung: mind. wie Normallehre; mind. 1 Jahr vertragliche Weiterbildung für Personen ohne Anlehrabschluss Besuch der Berufsschule: nicht zwingend bzw. auf Wunsch, individuelles Programm wird angestrebt Besuch Einführungskurs: empfohlen Rolle des Amtes für Berufsbildung: individuelle Abklärung durch Bewerber, Ausbilder, Amt; Beratung und Betreuung abgeschlossene Verträge: 0 (1998/99); 4 erfolgreiche Abschlüsse seit 1995 Lehrberufe: bislang nur Landschaftsgärtner (3-jährige Lehren) Besonderheiten/Bemerkungen: In Diskussion ist die Einführung eines ergänzenden Berufskunde-Unterrichtes ( abgespeckter" Fachunterricht der Normallehre als Weiterbildungskurs am Abend, z.b. zwei Lektionen pro Woche). Generell werden pragmatische und individuelle Lösungen gesucht. Enge Zusammenarbeit mit NW

10 10 Nidwalden Modell bestehend seit: 1995 Zulassung: abgeschlossene Anlehre oder Mündigkeit und mind. 4 Jahre Praxis im entsprechenden Beruf minimale Dauer: Anlehre und praktische Weiterbildung: mind. wie Normallehre; mind. 1 Jahr vertragliche Weiterbildung für Personen ohne Anlehrabschluss Besuch der Berufsschule: nicht zwingend bzw. auf Wunsch, individuelles Programm wird angestrebt Besuch Einführungskurs: empfohlen Rolle des Amtes für Berufsbildung: individuelle Abklärung durch Bewerber, Ausbilder, Amt; Beratung und Betreuung abgeschlossene Verträge: bisher keine Lehrberufe: keine Angaben Besonderheiten/Bemerkungen: Enge Zusammenarbeit mit OW Zug Modell bestehend seit: 1994 Zulassung: abgeschlossene Anlehre; oder Mündigkeit und mind. 4 Jahre Praxis im entsprechenden Beruf minimale Dauer: Anlehre und praktische Weiterbildung: mind. wie Normallehre Besuch der Berufsschule: bei Bedarf nach Absprache mit dem Amt Besuch der Berufsschule (bisher nur einmal benutzt) Besuch Einführungskurs: empfohlen (wird von den meisten Lehrlingen besucht) Rolle des Amtes für Berufsbildung: individuelle Abklärung durch Bewerber, Ausbilder, Ausbildungsberater des Amtes; Beratung und Betreuung abgeschlossene Verträge: 2-5 pro Jahr; seit Verträge, jährlich ca. 1 Vertragsauflösung; bisher 1 Prüfungsmisserfolg

11 11 Lehrberufe: Koch, Coiffeur, Bäcker, Landschaftsgärtner, Carrosseriespengler Besonderheiten/Bemerkungen: keine Angaben Freiburg Modell bestehend seit: 1996 Zulassung: abgeschlossene Anlehre und vorhandene Ausbildungsstelle minimale Dauer: Anlehre und praktische Ausbildung: mind. wie Normallehre Besuch der Berufsschule: ein halber Tag pro Woche als Möglichkeit für ABU etc. Besuch Einführungskurs: obligatorisch Rolle des Amtes für Berufsbildung: keine Angaben abgeschlossene Verträge: 6 (1998/99); bislang 3 erfolgreiche Abschlüsse Lehrberufe: Gärtner, Koch, Verkäuferin (Pilotprojekt), Landmaschinenmechaniker, Carrosseriespengler, Autolackierer Besonderheiten/Bemerkungen: keine Angaben Basel-Land Modell bestehend seit: 1996 Zulassung: abgeschlossene Anlehre minimale Dauer: 2 Jahre nach Anlehr-Abschluss Besuch der Berufsschule: für einzelne Berufe empfohlen Besuch Einführungskurs: obligatorisch Rolle des Amtes für Berufsbildung: Gespräch zur Planung der Ausbildung abgeschlossene Verträge: 4 (1998/99); bislang 1 erfolgreicher Abschluss

12 12 Lehrberufe: Bäcker, Sanitärmonteur, Koch, Zimmermann, Mechaniker Besonderheiten/Bemerkungen: Ein Vierjahresversuch wurde vom Berufsbildungsrat bewilligt und ist abgeschlossen. Die wenigen Fälle verlangen nicht nach politischen Lösungen. St.Gallen Modell bestehend seit: 1997 Zulassung: abgeschlossene Anlehre und Lehrzeit des entsprechenden Berufs, jedoch total mindestens 4 Jahre minimale Dauer: keine Angaben Besuch der Berufsschule: nein Besuch Einführungskurs: freiwillig Rolle des Amtes für Berufsbildung: Rücksprache des Amtes mit Lehrer und Berufsberater bei Abschluss des Anlehr-Vertrags, Betreuung während der Anlehre abgeschlossene Verträge: 1-2 erfolgreiche Abschlüsse pro Jahr Lehrberufe: Automonteur, Coiffeur, Maurer u.a. Besonderheiten/Bemerkungen: Es handelt sich bei diesem Modell nicht um ein Ausbildungsmodell mit einem Ausbildungsvertrag, sondern lediglich um die Zulassung zur praktischen Lehrabschlussprüfung. Die Interessenten besetzen eine Arbeitsstelle. Waadt: Modell Modell bestehend seit: 1992 Zulassung: Lehrlinge nach mind. 1 Jahr Normallehre und ohne Chance, diese erfolgreich abzuschliessen minimale Dauer: wie Normallehre Besuch der Berufsschule: ABU und rudimentärer Fachunterricht obligatorisch, in einer speziellen Klasse Besuch Einführungskurs: obligatorisch

13 13 Rolle des Amtes für Berufsbildung: Gespräch zur Planung der Ausbildung abgeschlossene Verträge: jährlich zwischen Lehrberufe: zu 90% im Automobilsektor Besonderheiten/Bemerkungen: Die Einführung der praktischen Lehre war gesetzlich nur mit Zustimmung der entsprechenden Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften je Beruf möglich. Diese waren zurückhaltend. Mangelnde Akzeptanz fand das Modell auch innerhalb der Berufsschulen. Waadt: Pilotprojekt ab 1998 Modell bestehend seit: 1998 Zulassung: a) nach Misserfolg/Abbruch der Normallehre, b) nach abgeschlossener Anlehre. Individuelle Prüfung der Zulassung aufgrund eines Dossiers, enthaltend Empfehlungen des Be-rufsinspektors, des Lehrmeisters, der Berufsschule und des EK-Leiters. Zustimmung durch die commission cantonale consultative des formations individualisées minimale Dauer: inkl. Normallehrzeit bzw. Anlehre mind. wie Normallehre (s. unten) Besuch der Berufsschule: ABU (reduziert) obligatorisch; Fachunterricht auf Wunsch, in Absprache mit der Schule Besuch Einführungskurs: obligatorisch Rolle des Amtes für Berufsbildung: Teilnahme am Zulassungsverfahren, Begleitung und Betreuung abgeschlossene Verträge: (1998/99) Lehrberufe: step by step-vorgehen, von einer Branche zur nächsten. 1998: nur Koch, Bäcker-Konditor, Sommelier, 1999: zusätzlich Automobilbranche, 2000: zusätzlich Baugewerbe Besonderheiten/Bemerkungen: Nach wie vor ist die Einführung der praktischen Lehre nur mit Zustimmung der entsprechenden Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften je Beruf möglich. Sie wird somit für jedes Berufsfeld ausgehandelt. Das Pilotprojekt arbeitet mit unités capitalisables; es bietet die Möglichkeit, partiell die Fachunterricht-LAP zu absolvieren und darauf aufbauend die LAP der Normallehre zu erwerben.

14 14 Tessin Modell bestehend seit: 1970 Zulassung: abgeschlossene Anlehre minimale Dauer: Anlehre und praktische Lehre zusammen mind. wie Normallehre Besuch der Berufsschule: obligatorisch und benotet, und zwar Fachunterricht wie Allgemeinbildung Besuch Einführungskurs: empfohlen, obligatorisch ab 2000 Rolle des Amtes für Berufsbildung: Ab Beginn der Anlehre motiviert das Amt zur Fortsetzung der Ausbildung in der praktischen Lehre. Im letzten Semester der Anlehre werden alle Vertragspartner vom Amt gefragt, ob eine praktische Lehre gewünscht wird. Falls der Arbeitgeber dazu nicht in der Lage ist, unterstützt das Amt für Berufsbildung den Lehrling bei der Suche einer neuen Ausbildungsstelle. abgeschlossene Verträge: 42 laufende Verträge (1993) Lehrberufe: Ernährung, Bau, Verkauf, Metall, Gartenbau (1993) Besonderheiten/Bemerkungen: keine Angaben Wallis Modell bestehend seit: 1964/65 Zulassung: abgeschlossene Anlehre oder als gleichwertig erachtete Ausbildung minimale Dauer: Anlehre und praktische Lehre zusammen mind. wie Normallehre, meist 1 Jahr länger Besuch der Berufsschule: auf Wunsch Besuch Einführungskurs: der erste ist obligatorisch, der zweite auf Wunsch bzw. gemäss Abklärung Rolle des Amtes für Berufsbildung: individuelle Abklärung nach der Anlehre durch einen Berufskommissär, Regelung der Ausbildung im Vertrag abgeschlossene Verträge: ca. 20 pro Jahr (ca. zwei Drittel französischsprachig, ca. ein Drittel deutschsprachig)

15 15 Lehrberufe: Bauberufe, Autolackierer, Automonteur, Carrosseriespengler, Heizungs- und Sanitärmonteur, Maurer, Metallbauschlosser, Bau- und Möbelschreiner, Kaminfeger, Koch, Plattenleger, Velomechaniker Besonderheiten/Bemerkungen: keine Angaben Genf Modell bestehend seit: 1985 Zulassung: Personen, die zur Absolvierung des praktischen, nicht aber des theoretischen Teils der Lehre fähig sind. Regelung von Fall zu Fall. Anteil der Anlehre-Absolventen 1998: 20%, Anteil der Personen mit abgebrochener Lehre: 44%. Es besteht eine Liste mit den möglichen Berufen ohne Einschränkung, mit Berufen, wo die praktische Lehre nur nach mind. 1 Jahr Normallehre möglich ist, mit Berufen, wo bestimmter Fach-/Berufskunde-Unterricht und wo der EK obligatorisch ist. minimale Dauer: inkl. Normallehrzeit bzw. Anlehre im Prinzip wie Normallehre Besuch der Berufsschule: nach Absprache als Hörer (wenn nicht obligatorisch) Besuch Einführungskurs: grundsätzlich möglich nach Absprache, z.t. obligatorisch Rolle des Amtes für Berufsbildung: individuelle Abklärung abgeschlossene Verträge: 48 (1998), davon gut ein Drittel Frauen; erfolgreiche Abschlüsse jährlich Lehrberufe: v.a. Industrie metallurgique, construction de machines et d appareils, industrie horlogère (Männer), Verkauf und Körperpflege (Frauen) Besonderheiten/Bemerkungen: keine Angaben Geplant ist die Einführung der praktischen Lehre in den Kantonen Bern und Graubünden: Bern Pilotversuch ab 2000, gesetzliche Grundlage ab 2001; Zulassung: abgeschlossene Anlehre; Besuch der Berufsschule in den Normalklassen (Fachunterricht und allgemeinbildender Unterricht) und der Einführungskurse obligatorisch. Erwartet werden 6-12 Verträge pro Jahr.

16 16 Graubünden Das kantonale Berufsbildungsgesetz ist in Revision, konkret zur Zeit in Vernehmlassung; darin soll neu die praktische Lehre eingeführt werden. Vorgesehen ist: Einführungskurs obligatorisch, Berufsschule nach Bedarf. Erwartet werden 5-10 Verträge pro Jahr Zusammenzug und Diskussion Zunächst sollen die Angaben der Kantone zusammengezogen werden: Modell bestehend seit: wenigen Jahren, mit Ausnahme von Tessin, Wallis und Genf Zulassung: allermeistens nach erfolgreich abgeschlossener Anlehre, in einigen Kantonen zusätzlich auch nach mehrjähriger Praxis im Beruf ohne Anlehre. In der Waadt und in Genf Zulassung auch bzw. vor allem nach abgebrochener Normallehre. minimale Dauer: in der Regel mindestens wie Normallehre Besuch der Berufsschule: meist nicht zwingend, oft von Fall zu Fall empfohlen Besuch Einführungskurs: etwa in der Hälfte der Kantone obligatorisch, in der anderen Hälfte empfohlen Rolle des Amtes für Berufsbildung: neben der Vertragsgenehmigung in der Regel individuelle Abklärung und Festsetzung des Ausbildungsprogramms sowie Betreuung abgeschlossene Verträge: kleine absolute Zahlen (ca. 130 im Jahr 1998 insgesamt); das zwingt zur Zurückhaltung bei der Charakterisierung der Auszubildenden. Grösste absolute Zahlen in Genf Lehrberufe: i.d.r. dreijährige ohne grosse schulische Anforderungen; breites Spektrum mit auffallenden kantonalen Schwerpunkten Besonderheiten/Bemerkungen: In der Innerschweiz sind die Modelle weitgehend aufeinander abgestimmt. Bemerkenswert scheinen folgende Punkte: 1. Das Ziel der Ausbildung ist in den meisten Fällen das der Durchlässigkeit nach oben (nach einer Anlehre), in Ausnahmen aber gerade umgekehrt die Durchlässigkeit nach unten (nach einer abgebrochenen Normallehre) bzw. eine Möglichkeit für Absolventen verschiedener Ausbildungswege, im dualen System der Berufsbildung Platz zu finden (Genf). Mit solchen breiten Zulassungen können offenbar Profil-Probleme entstehen (siehe Waadt, altes Modell). Im Kanton Genf mit seiner aussergewöhnlichen Zulassungspolitik wird eine auffallend grössere Zahl von Lehrverträgen abgeschlossen als in anderen Kantonen. 2. Die Berufe der praktischen Lehre variieren von Kanton zu Kanton.

17 17 3. Die praktische Lehre basiert in der Regel (Ausnahme: St.Gallen) auf einem Vertrag. Dieser kann unterschiedliche Bezeichnungen haben ( Ausbildungsvertrag, Weiterbildungsvertrag u.a.). Im Kanton Luzern wird der Anlehrvertrag verlängert. Für den Kanton Uri ergibt sich aus dem Gespräch mit der Kontaktperson, dass der Weiterbildungsvertrag dem Anlehr- oder Lehrvertrag nicht gleichgestellt ist, was bedeutet, dass die Kosten für die Einführungskurse nicht vom Betrieb, sondern vom Lehrling übernommen werden müssen. Aus diesem Grund werden die Einführungskurse trotz Empfehlung meist nicht besucht. Es ist in den Gesprächen nicht systematisch nachgefragt worden, ob das auch in anderen Kantonen der Fall ist. 4. Absprachen zwischen den beteiligten Partnern spielen oft eine grosse Rolle - für den Besuch von Einführungskursen und der Berufsschule. Ein Spielraum ermöglicht pragmatische Lösungen, lässt auf der anderen Seite von aussen keinen Blick zu auf die Kriterien, die im konkreten Fall angeführt werden und die zu einem Entscheid führen. Im Kanton Waadt sind es nicht (nur) die unmittelbar beteiligten Partner, welche pragmatische Lösungen aushandeln, sondern die Sozialpartner mit dem Amt für Berufsbildung, welche berufsfeldspezifische Varianten entwickeln. Ein weiteres bemerkenswertes Ergebnis liegt auf einer anderen Ebene: Es zeigt sich, dass zuweilen Diskrepanzen bestehen zwischen der formellen Regelung der praktischen Lehre (in Reglementen, Wegleitungen etc.) und ihrer praktischen Handhabung, so wie sie von den Gesprächspartnern geschildert werden. Das sollte in einem Bereich, der dermassen am Rand liegt und wo stärker als anderswo individuelle Lösungen gesucht werden müssen, nicht erstaunen. Vergleicht man die ca. 130 neuabgeschlossenen Verträge mit den ca jährlich abgeschlossenen Anlehrverträgen oder auch abgeschlossenen Anlehren (s. den Exkurs auf S. 18), so ergibt sich grob gerechnet, dass nur ca. 6-7% der Anlehre-Absolventinnen und -Absolventen eine praktische Lehre beginnen Die Einschätzungen der Kantone ohne praktische Lehre Hier werden kurz die Angaben der Kantone zusammengefasst, die keine praktische Lehre eingeführt haben. Sie wurden ja um eine Antwort auf die Frage gebeten, ob sie die praktische Lehre für ungeeignet oder für nicht praktikabel halten und ob sie andere Massnahmen der berufspraktischen Bildung vorziehen. Fünf kleinere Kantone geben an, dass in ihren Kantonen kein Handlungsbedarf bzw. keine Nachfrage nach der praktischen Lehre bestehe. Zweimal wird aber auch betont, in Einzelfällen seien flexible Lösungen, die in die Richtung einer praktischen Lehre gingen, durchaus möglich. Vom einen Kanton wird ausdrücklich geschrieben, das ASM-Modell mit den drei Ausbildungsstufen und als Ergänzung dazu die Anlehre genügten als Strukturangebot durchaus. Die anderen Kantone (und das Fürstentum Lichtenstein) äussern sich mehr oder weniger ausführlich inhaltlich zur praktischen Lehre. Genannt werden Probleme der Berufsbezeich-

18 18 nung, die Gefahr, dass die praktische Lehre nur für dreijährige Lehren angeboten wird, und der Vorschlag, den Berufskundeunterricht in die Einführungskurse zu integrieren. Vom einen Kanton wird bezweifelt, ob die praktische Lehre die richtige Antwort auf die anstehenden Probleme sei: Die Jugendlichen mit Schwierigkeiten seien sehr heterogen, die praktische Lehre aber richte sich nur an einen Ausschnitt. Ebenfalls Zweifel äussert ein anderer Kanton: In dieser Sicht sollte die Anlehre aufgewertet und mit einem höheren Stellenwert versehen werden. Ein weiterer Kanton ist skeptisch aus folgenden Gründen: Es bestünde die Gefahr der Verwässerung der Normallehre, weil möglicherweise die Grenzen zwischen Normallehre und praktischer Lehre verwischt werden. Ausserdem sei unklar, wie neben der Fachkompetenz auch die Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz vermittelt werde. Deshalb wird der Ausbau niederschwelliger Berufe mit integrierter Anlehre vorgezogen. Ein letzter Kanton steht der praktischen Lehre grundsätzlich positiv gegenüber, stellt aber einige Fragen zu den Randbedingungen: Anzustreben sei eine aufsteigende Durchlässigkeit, nicht eine absteigende, d.h. es sei zu vermeiden, dass Lehrbetriebe es leichtfertig mit einer Normallehre versuchen, um dann bei Problemen den Vertrag in eine Anlehre umzuwandeln. Entscheidend sei die Frage, wer bestimme, ob der Jugendliche eine Normal- oder eine Anlehre beginne. Denn es bestehe die Gefahr des Missbrauchs von Anlehre und praktischer Lehre, indem - von beiden Seiten her - die Vermeidung des Besuchs der Berufsschule oder der Einführungskurses versucht werde. Exkurs: Die Anlehre In den meisten Kantonen baut die praktische Lehre auf der Anlehre auf. Deshalb ist es notwendig, einige kurze Angaben zu dieser Ausbildung zu machen. Die Anlehre wurde mit dem Berufsbildungsgesetz (BBG) von 1978 geschaffen: Die Anlehre im Sinne dieses Gesetzes vermittelt Jugendlichen, die vornehmlich praktisch begabt sind, die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zur Beherrschung einfacher Fabrikations- oder Arbeitsprozesse. Sie dauert mindestens ein Jahr und soll zum Uebertrit in einen anderen Betrieb gleicher Art befähigen. (Art. 49. Abs. 1) Und in Artikel 40, Absatz 1 der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) von 1979 heisst es, dass die Ausbildungsdauer dem Inhalt des Ausbildungsprogramms und den Fähigkeiten des Anlehrlings anzupassen sei. Anlehrlinge erhalten wöchentlich einen Tag Berufsschulunterricht (BBV Art. 41). Der eidgenössische Ausweis wird nach einem Augenschein am Arbeitsplatz und durch Rücksprache mit der Berufsschule durch die kantonale Behörde vergeben (BBV Art. 42). Es werden beim Bundesamt für Statistik zwei Statistiken geführt, die über die Anlehre Aussagen machen: Die Statistik der Schülerinnen und Schüler stützt sich auf Angaben der Schulen zu einem bestimmten Stichtag. Sie wird in der Reihe Schülerinnen, Schüler und Studierende publiziert (s. BFS 1999a). Die Statistik der Lehrabschlussprüfungen basiert auf

19 19 Daten der kantonalen Berufsbildungsämter; ihre Publikation erfolgt in der Reihe Bildungsabschlüsse (s. BFS 1999b) 1. Gemäss diesen Statistiken befanden sich im Schuljahr 1997/98 3'190 Personen in einer Anlehre; 2'179 haben 1998 eine Anlehre begonnen, 1'842 haben sie mit dem Anlehrausweis abgeschlossen. Ca. zwei Drittel der Anlehrlinge sind Männer, gut zwei Fünftel Jugendliche mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Seit der Schaffung der Anlehre, also in den letzten 20 Jahren, hat sich die Zusammensetzung der Anlehrlinge und die Verteilung auf die Berufsgruppen stark verändert. Buser (1996) hat die entsprechenden Daten zwischen 1980 und 1995 ausführlich ausgewertet. Er schreibt zusammenfassend über die Entwicklung der 90er Jahre: Die Anzahl der Anlehrlinge hat zugenommen, der Anteil der männlichen Vertragsabschlüsse hat sich erhöht, die Anlehrlinge sind im Durchschnitt älter, der Ausländeranteil ist angewachsen und die Anteile der einzelnen ausländischen Nationen hat sich betreffend die Nachbarländer verringert und betreffend die entfernteren Länder erhöht." (S. 130). Buser zieht deshalb in Zweifel, ob die Ergebnisse der grösseren Studien aus den 80er Jahren über Tätigkeiten nach der Anlehre (z.b. Baillod/Rogger 1989) noch umstandslos auf die aktuelle Situation übertragen werden können. Schweizerische Daten über den Uebertritt von der Anlehre in die praktische Lehre sind selbstverständlich keine vorhanden, da die praktische Lehre nur mit kantonalem Attest abgeschlossen wird, das im Berufsbildungsgesetz nicht vorgesehen ist. 2. Die praktische Lehre in ausgewählten Kantonen Die praktische Lehre wird im folgenden etwas detaillierter in fünf Kantonen dargestellt: Die Kantone Wallis, Tessin und Genf bieten sich wegen ihrer langen Erfahrung mit der praktischen Lehre an, der Kanton Tessin zusätzlich noch wegen seines aussergewöhnlichen Modells, in dem Berufsschule und Einführungskurse obligatorisch sind. Als Beispiel für das Modell, das in Variationen in den Innerschweizer Kantonen besteht, wird der Kanton Zug genommen. Der Kanton Genf interessiert ausserdem wegen seiner relativ grossen Anzahl abgeschlossener Verträge für die praktische Lehre und seines Modells, das die Zulassung nach einer Anlehre und nach einer abgebrochenen Normallehre vorsieht. Und wegen seines neuen Modells, das in ungewöhnlicher Weise die beteiligten Partner - u.a. auch die Sozialpartner - einbezieht und ausdrücklich modular aufgebaut ist. Wegen der Zulassungspolitik wird der Kanton Waadt genauer betrachtet. 1 Zusätzlich wurden uns nicht-publizierte Daten aus dieser Statistik vom Bundesamt für Statistik zur Verfügung gestellt (BFS 1999c).

20 20 Die Auswahl hat das Ziel, das Spektrum der kantonalen Ausprägungen darstellen zu können. Es geht hier also weder um Repräsentativität noch um eine Bewertung irgendwelcher Art der kantonalen Modelle. Basis für die Darstellung bilden teils persönliche, teils telefonische Gespräche mit Verantwortlichen der kantonalen Berufsbildungsämter sowie von ihnen zur Verfügung gestellte schriftliche Unterlagen Wallis Bereits 1965 hat der Kanton Wallis mit einer internen Weisung eine praktische Ausbildung eingeführt, um Jugendlichen eine Ausbildung zu ermöglichen, die nicht in eine Berufslehre eintreten können. 2 Von Arbeitgeberseite war vor allem das Bauhauptgewerbe ebenfalls an der Einführung interessiert. Mit der Schaffung der Anlehre im BBG von 1978 wurde zuerst an eine Abschaffung der kantonalen praktischen Ausbildung gedacht. Abklärungen ergaben aber, dass ein Bedürfnis nach einer Ergänzung der Anlehre vorhanden war. Der Kanton Wallis liegt bei der Verteilung der Schultypen auf der Sekundarstufe II nicht weit vom schweizerischen Durchschnitt: Der Anteil der Berufsbildung liegt etwas tiefer (s. Anhang A). Die Anzahl der neu abgeschlossenen Anlehrverträge liegt anfangs der 90er Jahre zwischen 80 und 90 jährlich (Buser 1996), 1998 bei 89 (Frauenanteil 1998: 24%; BFS 1999c). Anlehre nach Berufsart 1998 (Berufsarten mit Anteil über 10%, BFS 1999c): Baugewerbe, Malerei 25% Verkauf 18% Gastgewerbe, Hauswirtschaft 17% Metall, Maschinen, Uhren 17% Jährlich werden ca. 20 Verträge für die praktische Lehre abgeschlossen. Das ergibt zwischen Anlehr- und praktische-lehr-verträgen eine Quote von ca. 22%. 2 Die folgenden Angaben stammen aus einem telefonischen und einem persönlichen Gespräch mit Herrn M. Schmid, Dienststelle für Berufsbildung im Departement für Erziehung, Kultur und Sport des Kantons Wallis, Sitten, sowie schriftlichen Unterlagen.

21 21 Aus der Aufstellung der Lehrverträge für die praktische Lehre seit 1988 geht folgende Verteilung nach Einzelberufen hervor (Einzelberufe mit den 5 höchsten Werten): Verträge nach Berufen, Anzahl absolut Schreiner 24 Maurer 14 Maler 9 Koch 9 Autolackierer 7 Diese Aufstellung zeigt, dass es sich vornehmlich um traditionelle Männerberufe handelt. Die Anlehre richtet sich hauptsächlich an Absolventen der Abschlussklassen, während Absolventen der Real- und Sekundarschule in eine Lehre eintreten sollten. Lehr-abbrecherinnen und -abbrecher aus Leistungsgründen - die im Kanton wegen der guten Berufsberatung relativ selten seien - treten oft in eine Anlehre über. Andererseits ist es möglich, wenn auch selten, dass im Anschluss an die praktische Lehre die volle Lehrabschlussprüfung noch absolviert wird. Formal wurde dabei schon die Variante eines weiteren Lehrvertrages gewählt oder aber auch die Variante eines Teilzeit-Arbeitsvertrages. Die praktische Lehre dauert in der Regel 2 Jahre nach der zweijährigen Anlehre, womit die gesamte Ausbildungszeit mit 4 Jahren ein Jahr länger dauert als die vergleichbare Normallehre. Beim Verfahren der Aufnahme einer praktischen Lehre ist die kontinuierliche Einzelfall- Beobachtung und -Prüfung der Jugendlichen zentral. In jeder Gemeinde besteht eine Lehrlingskommission, paritätisch zusammengesetzt aus Vertretern der Sozialpartner plus einem Gemeinderat. Diese Kommission besucht einmal jährlich jeden Lehrling/Anlehrling. Auf Kantonsebene obliegt dem Berufskommissär die Aufsicht über die Lehrverhältnisse. Er ist in Personalunion oft auch Fachlehrer an der Berufsschule und Prüfungsexperte. Lehrlingsbesuche erfolgen in der Mitte der Lehrzeit. Stärken und Schwächen der Lehrlinge und Anlehrlinge sind diesen Aufsichtsbehörden somit nicht unbekannt. In der Regel wird im Anschluss an den Augenschein der Anlehre vom Experten der Vorschlag an Lehrling und dessen Lehrmeister gerichtet, die praktische Lehre anzuschliessen. Der Entscheid liegt beim Amt für Berufsbildung. Der Vorteil dieses Verfahrens wird darin gesehen, dass Jugendliche gefördert werden, deren Motivation individuell abgeklärt ist. Der Besuch von Einführungskursen ist nicht obligatorisch. Der Augenschein-Experte schlägt vor, was ihm sinnvoll scheint. Der erste EK ist jedoch für Interessenten grundsätzlich frei besuchbar. Der Besuch der Berufsschule ist ebenfalls nicht obligatorisch, aber möglich. Beinahe alle Jugendlichen in der praktischen Lehre machen - zumindest zu Beginn - von diesem Angebot Gebrauch. Sie besuchen im ersten Jahr gleichsam als Hörer den Normal-Unterricht der Klassen im 2. Jahr der Normallehre (ABU und FU); ihre Leistungen werden nicht benotet, aber beurteilt. Offenbar besteht die Motivation bei den meisten Jugendlichen der praktischen Lehre zum Berufsschul-Besuch weniger im Stoff, sondern eher in der Möglichkeit zur Abwechslung. Der Gesprächspartner wertet dies als Nachteil des Modells: Die Lehrlinge nehmen als Hörer an einem Unterricht teil, der sich nicht primär an sie richtet, sie werden

22 22 zuwenig gefördert und gefordert, was ihre mangelnde Motivation für den Berufsschul- Unterricht erkläre. Der Erfolg des Modells - trotz der um ein Jahr längeren Ausbildungszeit als für die Normallehre - sieht der Gesprächspartner in seiner Tradition begründet. In den 60er Jahren waren die Sozialpartner alle dafür, seither hat es sich bewährt. Die Politik im Kanton geht dahin, die Anlehre prophylaktisch dort zu propagieren, wo die Gefahr eines Lehrabbruchs besteht. Die Stellung der Absolventen auf dem Arbeitsmarkt ist selbstverständlich von konjunkturellen Schwankungen abhängig. Die Lohneinstufung ist höher als für Anlehre-Absolventen. Verglichen mit Absolventen der Anlehre sind die Absolventen auf dem Arbeitsmarkt mobiler und berufstreuer, verglichen mit der Berufslehre ist aber doch eine erhöhte Betriebstreue festzustellen. Neben dem Besuch der Berufsschule ist in der Meinung des Gesprächspartners ein Hauptproblem die beträchtliche Quote von Vertragsauflösungen. Eine Liste der Jugendlichen, die seit 1988 eine praktische Lehre begonnen haben, zeigt, dass 111 erfolgreichen Abschlüssen 64 Personen ohne Abschluss, also Abbrecherinnen und Abbrecher, gegenüberstehen. Auf zwei erfolgreiche Abschlüsse kommt demnach ein Abbruch. Idealerweise sollte deshalb nach Meinung des Gesprächspartners die Berufsschule obligatorisch gemacht werden, aber abgestimmt auf die Teilnehmer. Insgesamt sollte eine stufengerechte, verbesserte Anlehre mit variabler Dauer geschaffen werden, die Förderung und Forderung durch Individualisierung der Ausbildung und Modularisierung ihrer Teile ermöglicht Tessin Auch im Kanton Tessin wurde eine praktische Ausbildung bereits vor dem neuen BBG 1978 geschaffen, nämlich 1970 als 3-4jährige Ausbildung mit kantonalem Attest. Und wie im Wallis wurde nachher dieses Angebot in die praktische Lehre (tirocinio pratico) als nachfolgende Ergänzung zur Anlehre (formazione empirica) umgewandelt. Allerdings wird die praktische Lehre im Tessin als reguläre und normale Fortsetzung der Anlehre behandelt, stärker in die Berufsbildung integriert und noch stärker gefördert. 3 Im Kanton Tessin besuchen prozentual weniger Jugendliche eine Berufsausbildung als im schweizerischen Durchschnitt. Der Anteil der Anlehre im Verhältnis zur Berufsbildung ist überdurchschnittlich hoch (s. Anhang A). Die Anzahl der neu abgeschlossenen Anlehrverträge liegt anfangs der 90er Jahre zwischen 50 und 90 jährlich (Buser 1996), 1998 bei 96 (Frauenanteil 1998: 45%; BFS 1999c). 3 Die Angaben stammen aus einem telefonischen Gespräch mit Herrn G. Maddalena, Divisione della formazione professionale, Breganzona, dem entsprechenden Reglement sowie der Studie von Crespi (1996).

23 23 Anlehre nach Berufsart 1998 (Berufsarten mit Anteil über 10%, BFS 1999c) Metall, Maschinen, Uhren 21% Gastgewerbe, Hauswirtschaft 16% Verkauf 13% Nahrung und Getränke 12% Die Anlehre richtet sich vom Konzept her hauptsächlich an Abgänger einer scuola speciale. Mittlerweile aber beginnen immer häufiger Absolventen der scuole medie und Lehrabbrecher eine Anlehre. Ausbildungsherkunft der Auszubildenden in Anlehre und praktischer Lehre, 1993, Anteile in % (Crespi 1996: 20) scuola speciale 31 abgebrochene Normallehre 28 scuola media 20 andere 21 Der Frauenanteil in der Anlehre beträgt %, in der praktischen Lehre hingegen nur 26% (Crespi 1996: 19). Viel stärker als in anderen Kantonen wird die praktische Lehre als Fortsetzung der Anlehre aufgefasst und in die Berufsbildung integriert: Die Berufsschule ist obligatorisch, je nach Beruf zwischen einem bis eineinhalb Tage pro Woche. Der Unterricht umfasst sowohl Fachunterricht wie allgemeinbildenden Unterricht. Beide werden benotet; für den ABU zählt die Erfahrungsnote. Wenn möglich werden berufsfeld-homogene Klassen gebildet. Der Besuch von Einführungskursen war immer empfohlen - seit dem Jahr 2000 ist er formell obligatorisch. Dieser Schritt habe sich aufgedrängt, weil hin und wieder Probleme mit Lehrmeistern bezüglich Freistellung des Lehrlings und Bezahlung der EK aufgetreten seien. Anlehre und praktische Lehre zusammen müssen mindestens gleich lang dauern wie die entsprechende Normallehre. Das Reglement schreibt fest, dass im Lauf des letzten Semesters der Anlehre das Amt für Berufsbildung mit den Jugendlichen und Lehrmeistern abklärt, ob sie einen Vertrag für die praktische Lehre abschliessen wollen. Es hält auch fest, dass die Jugendlichen ab Beginn der Anlehre zu einem solchen Vertrag motiviert werden. Offensichtlich ist es ein erklärtes Ziel, möglichst viele Anlehre-Absolventen in diese Ausbildung zu bringen. Der Entscheid hängt selbstverständlich vom Resultat der Anlehre-Prüfung ab. Gemäss Auskunft des Gesprächspartners wechseln heute 35% der Anlehre-Absolventinnen und -Absolventen anschliessend in die praktische Lehre 4 - gemäss Crespi (1996: 27) v.a. männliche Jugendliche aus den scuole medie entfielen bei den laufenden Verträgen (mit unterschiedlicher Dauer!) 155 auf die Anlehre und 42 auf die praktische Lehre (Crespi 1996: 19). Genau die gleiche Gruppe - männlich, scuole medie, Abschluss der praktischen Lehre - hat gemäss der gleichen Quelle am meisten Arbeitsmarktprobleme.

24 24 Dass die praktische Lehre im Tessin als der Anlehre zugehörig empfunden wird, zeigt sich nicht zuletzt in den Statistiken. Die beiden Ausbildungstypen werden zu einer Kategorie zusammengefasst, eine Differenzierung nur selten vorgenommen 6 (- leider, denn der Kanton Tessin verfügt über Längsschnittdaten, die Aufschluss über Herkunft und weitere Laufbahn geben können). Eine solche Differenzierung findet sich jedoch für die Verteilung der Verträge auf die Berufsgruppen: Verträge nach Berufsgruppen, Anteile in % (Crespi 1996: 22 für 1993/94) Anlehre prakt. Lehre Ernährung Auto, Motor- und Fahrräder Körperpflege 1.9 Hauswirtschaft Bau Gartenbau Grafik 4.5 Mechanik Uhren Büro Verkauf Ueberproportional ist die praktische Lehre in den Berufsgruppen Ernährung und Gartenbau vertreten, unterproportional in den Gruppen Auto, Motor- und Fahrräder, Hauswirtschaft, Büro. Nach Auskunft des Gesprächspartners soll es keine neueren Daten geben Zug In den 90er Jahren haben die Innerschweizer Kantone die praktische Lehre eingeführt. Der Kanton Zug war der erste Die Anlehrlinge wurden immer gut betreut; aus den Diskussionen über deren Weiterbeschäftigung nach der Anlehre entstand die Idee der praktischen Lehre. 7 Das Interesse der Betriebe erklärt sich damit, dass sie gute Anlehrlinge ungern wegziehen lassen. Mit der praktischen Lehre verpflichten sie sich zwar zur Ausbildung ihrer guten Anlehrlinge, bezahlen aber umgekehrt später weniger Lohn als für Absolventen der Normallehre. 6 7 Dies wurde bestätigt durch die Studie von Donati 1999 und eine telefonische Auskunft von Herrn M. Donati, USR, Bellinzona Basis für die folgende Beschreibung bilden ein persönliches Gespräch mit Herrn M. Amrein, Amt für Berufsbildung, Zug, und Prospekte/Wegleitungen.

25 25 Der Kanton Zug liegt nicht weit vom schweizerischen Mittel bei der Verteilung der Schultypen auf der Sekundarstufe II. Der Anteil der Anlehre im Verhältnis zur Berufsbildung ist überdurchschnittlich hoch (s. Anhang A). Die Anzahl der neu abgeschlossenen Anlehrverträge liegt anfangs der 90er Jahre zwischen 20 und 40 jährlich (Buser 1996), 1998 bei 25 (Frauenanteil 1998: 20%, BFS 1999c). Anlehre nach Berufsart 1998 (Berufsarten mit Anteil über 10%, BFS 1999c) Metall, Maschinen, Uhren 32% Verkauf 24% Gastgewerbe, Hauswirtschaft 16% Baugewerbe, Malerei 16% Mit 2-5 neuabgeschlossenen Verträgen für die praktische Lehre pro Jahr resultiert eine Quote von ca. 10% zwischen praktische-lehre- und Anlehr-Verträgen. Unter den Berufen dominieren bislang Coiffeur/Coiffeuse und Koch/Köchin. Die Handhabung der praktischen Lehre im Kanton Zug basiert in starkem Mass auf persönlichen Kontakten und Flexibilität. Der Gesprächspartner spricht von Coaching als dem wesentlichen Moment, das er überdies gern noch vermehrt und gezielter einsetzen würde. Nach einem Jahr Anlehre wird der Lehrling im Betrieb vom Ausbildungsberater des Amtes für Berufsbildung besucht. Nicht selten kommt die Initiative für den Besuch der praktischen Lehre vom Ausbildungsberater. Wie in den meisten Kantonen liegt dem Entscheid für die praktische Lehre eine individuelle Abklärung zugrunde, an welcher der Bewerber, der Ausbildner, das Amt für Berufsbildung und allenfalls die Berufsschule beteiligt sind. Der Berufskundeunterricht kann gemäss Wegleitung bei Bedarf besucht werden. In Absprache mit der Berufsschule ist dafür die Teilnahme am Fachunterricht als Hospitant vorgesehen, und zwar wie im Wallis mit Beginn in der 2. Klasse, also ein Jahr tiefer, da der Hospitant ja bereits im 3. Jahr der Ausbildung steht. Von dieser Möglichkeit macht allerdings kaum jemand Gebrauch. Die Einführungskurse werden dringend empfohlen und von den meisten auch besucht. Die Dauer von Anlehre und praktischer Lehre zusammen beträgt mindestens die Dauer der entsprechenden Normallehre. Die Beziehungen zwischen Berufsberatung, Lehrkräften auf der Sekundarstufe I und Amt für Berufsbildung sind eingespielt. Die Betreuung der Jugendlichen braucht viel Zeit, auch während der Anlehre und praktischen Lehre. Ideal wären nach Ansicht des Gesprächspartners noch stärker individualisierte Lösungen, z.b. der Berufsschulbesuch als gezielte Unterstützung für das Bestehen der praktischen Lehrabschlussprüfung, in Abhängigkeit vom Betreuungs- und Ausbildungsangebot des Lehrbetriebs. Dabei stellt der Gesprächspartner allgemein - als Folge steigenden Konkurrenz- und Zeitdrucks - eine Tendenz sinkender Betreuung in den Lehrbetrieben fest.

26 Genf Seit 1985 besteht das Genfer Modell der formation pratique. Auch dieses richtet sich an Jugendliche, welche wohl den praktischen, nicht aber den theoretischen Teil der Normallehre zu bewältigen in der Lage sind. Anders als bei den bisher vorgestellten Modellen richtet sich das Angebot in erster Linie an Personen, welche diese Unmöglichkeit, die Normallehre zu absolvieren, als Misserfolg (Lehrabbruch) tatsächlich erlebt haben. In der Verteilung der Schultypen auf der Sekundarstufe II weicht der Kanton Genf erheblich vom schweizerischen Mittel ab. 57% (verglichen mit 31%) beträgt der Anteil der allgemeinbildenden Schulen, 41% (verglichen mit 67%) der Berufsbildungs-Anteil. Die Anlehre ist darüberhinaus auch im Verhältnis zur Berufsbildung unterdurchschnittlich verbreitet. Daraus resultiert ein extrem niedriger Wert der Verbreitung von Anlehren an der Kohorte der 15-19Jährigen (s. Anhang A). Die Anzahl der neu abgeschlossenen Anlehrverträge liegt anfangs der 90er Jahre zwischen 15 und 35 jährlich (Buser 1996), 1998 bei 46 (Frauenanteil 1998: 30%; BFS 1999c). Anlehre nach Berufsart 1998 (Berufsarten mit Anteil über 10%, BFS 1999c) Metall, Maschinen, Uhren 28% Baugewerbe, Malerei 22% Gastgewerbe, Hauswirtschaft 17% Körperpflege 15% Jährlich sind in den Jahren durchschnittlich 20 Verträge für die praktische Lehre neu abgeschlossen worden (gemäss Statistik des Service de la formation professionnelle). Die wichtigsten drei Berufsgruppen sind: Verkauf 35% Maschinen 30% Körperpflege 22% Die 20 neuen Verträge pro Jahr ergäben eine Quote von 40-50% an den Anlehr-Verträgen. Doch ist diese Quote irreführend, weil die Ausbildungsherkunft nur zu einem kleinen Teil die Anlehre ist: Ausbildungsherkunft; laufende Verträge für die praktische Lehre, 1998 Anzahl in % Scolarité normale/scolarité en institution 5 10 Scolarité en classe spécialisée 4 8 Apprentissage Formation élémentaire [Anlehre] autres 8 17 Total Quelle: Service de la formation professionnelle, Genève

27 27 44% der Jugendlichen in der praktischen Lehre haben somit eine abgebrochene Normallehre hinter sich, nur die Hälfte davon kommt aus einer Anlehre. Die Tabelle macht auch deutlich, dass ein Teil der Jugendlichen in die praktische Lehre aufgenommen werden ohne vorherige Normal- oder Anlehre. Der Frauenanteil in der praktischen Lehre ist ungewohnterweise weit höher als in der Anlehre: Er beträgt bei den neuabgeschlossenen Verträgen im Durchschnitt der Jahre %. Der Kanton Genf verfügt wie der Kanton Tessin über Längsschnittdaten zum Ausbildungsverlauf; für die praktische Lehre sind aber bislang keine Daten ausgewertet. 8 Gemäss Art. 92 des kantonalen Gesetzes C 2 05 sind la nature et la durée de cette formation fixées de cas en cas. Gesucht werden individuelle Lösungen. Als Grundlage dafür besteht eine (nicht abschliessende) Liste der Berufe, welche a) für die praktische Lehre ohne weitere Bedingung gewählt werden können, b) möglich sind nach einem Jahr Normallehre, c) den Besuch bestimmter Kurse an der Berufsschule verlangen. Sofern nicht ausdrücklich verlangt, ist die Berufsschule fakultativ. Die Einführungskurse (in Genf heissen sie cours pratiques de formation ) stehen nach Gesetz prinzipiell allen Jugendlichen in der praktischen Lehre offen, wenn sie es wünschen. Die Dauer der Ausbildung ist im Prinzip derjenigen der entsprechenden Normallehre identisch. Im Anschluss an den Abschluss der praktischen Lehre sei es ziemlich häufig, dass die volle Lehrabschlussprüfung absolviert werde. Wie die Daten zur Ausbildungsherkunft zeigen, ist die praktische Lehre in Genf weit weniger Teil vorgespurter Laufbahnen als in anderen Kantonen. Die praktische Lehre hat weniger ausschliessende Zulassungsbedingungen, sie wird von einer heterogeneren Klientele besucht, sie hat stärker Auffangbecken -Charakter, sie richtet allgemeiner an jeunes en difficultés. 8 Auskunft von Herrn J. Amos, SRED, Genève

28 Waadt 1992 wurde im Kanton Waadt die praktische Lehre eingeführt, und zwar ausdrücklich und eindeutig für Jugendliche in der Normallehre ohne Chance, diese erfolgreich abzuschliessen wurde ein neues Modell als Pilotprojekt eingeführt, das den Zugang sowohl von der abgebrochenen Normallehre als auch von der Anlehre her vorsieht. Aussergewöhnlich an beiden Modellen ist, dass es Schritt für Schritt, Wirtschaftszweig für Wirtschaftszweig, eingeführt wird, und zwar in der Diskussion und im Einverständnis mit den Sozialpartnern, so dass für jeden Wirtschaftszweig spezifische Lösungen innerhalb des vorgegebenen Rahmens resultieren. 9 Der Kanton Waadt liegt in der Struktur der Sekundarstufe II ziemlich genau im schweizerischen Durchschnitt (s. Anhang A). Die Anzahl der neu abgeschlossenen Anlehrverträge liegt anfangs der 90er Jahre zwischen 60 und 140 jährlich (Buser 1996), 1998 bei 125 (Frauenanteil 1998: 30%; BFS 1999c). Anlehre nach Berufsart 1998 (Berufsarten mit Anteil über 10%, BFS 1999c) Metall, Maschinen, Uhren 29% Baugewerbe, Malerei 16% Gastgewerbe, Hauswirtschaft 15% Verkauf 14% Jährlich sind im alten Modell und bislang auch im neuen ca Verträge für die praktische Lehre abgeschlossen worden. Damit ergibt sich eine Quote von praktische-lehre- Verträgen zu Anlehrverträgen von etwas weniger als 10%. Der Wunsch des Amtes für Berufsbildung, die praktische Lehre einzuführen, stiess bei den Sozialpartnern auf Skepsis: Die Gewerkschaften befürchteten eine précarisation de l'emploi, die Arbeitgeber eine Abwertung der Berufe. Aus dieser Konstellation entstand das Modell, für jede Branche eine Lösung auszuhandeln, welche die Zustimmung der Verbände findet. Doch die Durchführung liess neue Probleme erkennen: Für die meisten der beteiligten Partner, die Lehrkräfte der Berufsschulen eingeschlossen, hatte das Angebot den Charakter einer pédagogie de l'échec ; ein Profil war schwierig zu entwickeln für Jugendliche, die aus sehr unterschiedlichen Gründen die Lehre abgebrochen hatten (und welche die praktische Lehre teilweise als oreiller de paresse missbrauchten); die Abbruchquote innerhalb der praktischen Lehre war gross. Aus diesen Gründen wurde das Modell 1995 gestoppt. Das neue Modell von 1998 setzt auf Individualisierung: Es wird eine Reihe von aufeinander aufbauenden Ausbildungen geschaffen bzw. die bestehenden Ausbildungsabschlüsse werden in eine organisierte Reihe gebracht. Diese Abschlüsse sollen etappenweise bis zur Ausschöpfung der individuellen Kapazitäten durchlaufen werden können und ihre Dauer soll individuell bestimmbar sein. Von der praktischen Lehre aus (nach einer Anlehre oder einer 9 Die Angaben stammen aus telefonischen Gesprächen mit Herrn A. Garnier und Herrn J.-F. Savary, Service de la formation professionnelle, Lausanne, einem persönlichen Gespräch mit Herrn Savary und seinem Nachfolger, Herrn Meylan, sowie schriftlichen Unterlagen.

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