Das ändert sich Lohnsteuerkarte entfällt. Gelbe Lohnsteuerkarte 2010 weiterhin gültig. Neues bei der Sozialversicherung

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1 Das ändert sich 2011 Unterm Strich dürften die anstehenden Änderungen nur in wenigen Fällen zu mehr Netto in der Haushaltskasse führen. Postbank Geldwert fasste die Neuerungen, auf die sich Bundesbürger im kommenden Jahr einstellen müssen, zusammen. Lohnsteuerkarte entfällt Gelbe Lohnsteuerkarte 2010 weiterhin gültig Ab 2011 hat die Lohnsteuerkarte ausgedient. Die Finanzbehörden stellen die Steuererhebung schrittweise auf das elektronische Verfahren Elstam II um. Deshalb erhalten Bürger keine neue Lohnsteuerkarte mehr, die gelbe Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 bleibt weiterhin gültig. Bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis gelten die eingetragenen Steuerdaten wie Familienstand, Steuerklasse oder Freibeträge nahtlos weiter. Erfolgt ein Jobwechsel, so nimmt der Arbeitnehmer die gültige Lohnsteuerkarte einfach mit zum neuen Arbeitgeber. Wer im Lauf des Jahres 2011 erstmals eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung aufnimmt, muss beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung beantragen. Für Auszubildende, die 2011 eine Lehrstelle antreten, gilt eine Sonderregelung: Sie benötigen für das kommende Jahr keine Lohnsteuerbescheinigung, sondern werden vom Arbeitgeber automatisch in Steuerklasse I eingestuft. Finanzämter übernehmen volle Zuständigkeit Eine Neuerung betrifft die Zuständigkeit der Finanzämter: Sie übernehmen ab sofort die Verwaltung für alle steuerrelevanten Daten. Möchte man zum Beispiel für 2011 Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte ändern oder neu eintragen lassen, so muss man dies jetzt direkt beim Finanzamt beantragen und nicht mehr wie bisher bei der Gemeindeverwaltung. Neues bei der Sozialversicherung Neue Beitragsbemessungsgrenzen Im neuen Jahr gelten neue Bemessungsgrenzen für Sozialabgaben. In den alten Bundesländern bleibt die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung unverändert bei Euro Monatseinkommen ( Euro im Jahr). In den östlichen Bundesländern steigt die Grenze von Euro monatlich auf Euro ( Euro im Jahr). Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt bundesweit von Euro auf 3.712,50 Euro pro Monat. Diese Verringerung hat Auswirkung auf die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung: Sie sinkt von Euro Jahresverdienst auf Euro. Dies entspricht einem maximalen monatlichen Einkommen von Euro.

2 Neuer Beitragssatz in der Krankenversicherung Ab Januar steigt der allgemeine Beitragssatz von 14,9 auf 15,5 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz klettert von 14,3 auf 14,9 Prozent. Davon tragen Versicherte den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent wie bislang allein. Den übrigen Satz von 14,6 Prozent teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. Rentner und Rententräger je zur Hälfte. Der Arbeitgeber-Beitragsanteil von 7,3 Prozent wird dauerhaft festgeschrieben, künftige Beitragssteigerungen müssen ausschließlich die Versicherten über Zusatzbeiträge ihrer Krankenversicherung leisten. Zusatzbeitrag Ab 2011 ändert sich das Procedere: Der Zusatzbeitrag wird künftig einkommensunabhängig und ohne feste Obergrenze erhoben. Als Richtschnur für den maximalen Extrabeitrag gelten zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten. Fällt der Zusatzbeitrag höher aus, erhalten Betroffene einen Ausgleich. Zusatzbeiträge steuerlich absetzbar Zusatzbeiträge zu gesetzlichen Krankenversicherungen sind vollständig steuerlich absetzbar. Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom (BStBl I, S. 681) angeordnet, dass Versicherte von den gezahlten Zusatzbeiträgen keinen Abschlag von vier Prozent vorzunehmen brauchen, weil sich aus den Zusatzbeiträgen kein unmittelbarer Anspruch auf Krankengeld ergibt. Leichterer Wechsel in die private Krankenversicherung Übersteigt das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze, können Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Im Jahr 2011 ist dies bereits ab Euro Jahresverdienst möglich, da die Verdienstgrenze um 450 Euro sinkt. Dies entspricht einem monatlichen Höchsteinkommen von Euro. Neu ist, dass ab Januar bereits bei einmaligem Überschreiten der Verdienstgrenze der Wechsel in die PKV möglich ist, vorausgesetzt das Gehalt liegt auch im kommenden Jahr über der Versicherungspflichtgrenze. Die bisherige Regelung, wonach der PKV-Übertritt erst nach drei aufeinander folgenden Jahren mit Einkommen über der Pflichtgrenze möglich ist, wurde gestrichen. Immobilien erwerben wird teurer Grunderwerbsteuer vielerorts teurer Viele Immobilienkäufer und Bauherren müssen ab kommendem Jahr mit höheren Erwerbskosten rechnen. Denn mehrere Bundesländer wollen die Grunderwerbsteuer erhöhen. So steigt im Saarland die Steuer moderat von 3,5 auf 4,0 Prozent. Deutlicher zur Kasse gebeten werden Käufer in Bremen und Niedersachsen. Hier sind künftig 4,5 statt 3,5 Prozent fällig. Den größten Sprung macht Brandenburg, das ab nächstem Jahr 5,0 Prozent fordert. Eine Immobilie in Potsdam, die Euro kostet, wird sich dadurch um Euro verteuern. Auch Schleswig-Holstein möchte ab 2013 die Grunderwerbsteuer auf 5,0 Prozent anheben.

3 Veränderte Sozialleistungen 2011 Mehr Bafög, weniger Elterngeld Bereits rückwirkend ab 1. Oktober 2010 erhalten Studenten im Schnitt 13 Euro mehr staatliche Unterstützung, weil die Bedarfssätze um zwei Prozent angehoben wurden. Der Förderhöchstbetrag stieg von 648 auf 670 Euro. Zudem gibt es jetzt einen pauschalen Zuschlag für Mietkosten. Auch die Freibeträge für Eltern erhöhten sich um drei Prozent. Verheiratete Eltern von Bafög-Empfängern können jetzt gemeinsam bis zu Euro verdienen, bislang lag diese Grenze bei Euro. Positiv: Studienanfänger über 30 Jahre erhalten ab sofort ebenfalls Bafög, wenn sie ein Master-Studium beginnen. Wechselt ein Student die Fachrichtung aus triftigem Grund und überschreitet deshalb die Regelstudienzeit, kann er künftig weiterhin Bafög erhalten. Negativ: Bafög-Empfänger mit guten Studienleistungen bekommen künftig keinen Nachlass mehr auf ihre Bafög-Schulden. Minderung Elterngeld Das Elterngeld für gut verdienende Erwerbstätige wird leicht abgesenkt. Ab einem durchschnittlichen Monatseinkommen von Euro vor Geburt des Kindes erhalten Bezugsberechtigte künftig nicht mehr 67 Prozent des letzten Nettolohns als Elterngeld, sondern nur noch 65 Prozent. Der Höchstbetrag von Euro bleibt unvermindert erhalten. Wegfall Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger Aufgrund stark gestiegener Energiekosten hatte die Bundesregierung zum einen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger in den Leistungskatalog aufgenommen. Da die Energiepreise laut Bundesregierung seither aber zurückgegangen sind, hat die Regierung den Heizzuschuss ab Januar 2011 wieder gestrichen. Arbeitslosengeld II: Wegfall Rentenversicherung Ab dem kommenden Jahr entfällt für Bezieher von Arbeitslosengeld II die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Zeiten des Bezugs von ALG II zählen künftig nicht mehr als Pflichtbeitragszeiten, sondern gelten nur noch als Anrechnungszeiten. Anrechnungszeiten sind wichtig für bestehende Anwartschaften auf Erwerbsminderungsrente oder bei Leistungsansprüchen zur medizinischen Rehabilitation. Folge: Die Arbeitsagentur zahlt nunmehr keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung, damit ist eine Erhöhung von Rentenansprüchen künftig ausgeschlossen. Auch die Zahlung von Zuschüssen wird eingestellt. Arbeitslosengeld II: Wegfall Elterngeld Ab Januar wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet bei Empfang von Arbeitslosengeld II und bei Sozialhilfen nach SGB II. Damit erhalten sozial Schwache praktisch kein Elterngeld mehr.

4 Viele Neuerungen rund ums Autofahren Winterreifen werden Pflicht Die Bundesregierung möchte in Kürze die Winterreifenpflicht für Autos und Motorräder einführen. Ende November soll der Bundesrat der neuen Verordnung zustimmen. Straßenfahrzeuge müssen dann bei winterlichen Straßenverhältnissen mit entsprechender Bereifung ausgerüstet sein. Bei Missachtung der Vorschrift soll ein Bußgeld von 40 Euro fällig werden, bei Behinderung des Straßenverkehrs wegen unangemessener Bereifung 80 Euro. Zusätzlich bekommt der Fahrzeugbesitzer einen Punkt in Flensburg. Führerschein mit 17 Zum 1. Januar wird das begleitende Fahren mit 17 bundesweit eingeführt. Jugendliche können sich dann ab 16,5 Jahren zur Fahrschule der Klasse B oder BE anmelden. Die Zustimmung der Eltern ist Voraussetzung. Nach der bestandenen theoretischen Prüfung kann der Jugendliche frühestens einen Monat vor seinem 17. Geburtstag die Fahrprüfung ablegen. Ist die Prüfung bestanden, erhält man eine sogenannte Prüfbescheinigung, die nur in Deutschland gültig ist. Ab dem 17. Geburtstag darf der Jugendliche dann in Begleitung eines mindestens 30-jährigen Erwachsenen Auto fahren. Der Fahrbegleiter muss mindestens fünf Jahre im Besitz eines eigenen Führerscheins sein. Außerdem muss er in die Prüfbescheinigung eingetragen werden es darf also kein beliebiger Begleiter mitfahren! Ab dem 18. Lebensjahr kann der Fahrneuling dann einen vollwertigen Führerschein beim Straßenverkehrsamt beantragen. Wer unter 18 beim Fahren ohne Begleitperson erwischt wird, der zahlt 150 Euro Bußgeld, kassiert vier Punkte und Flensburg und muss die provisorische Fahrerlaubnis wieder abgeben. Zudem wird ein Aufbauseminar angeordnet. Europaweite Bußgelder Künftig werden im Ausland begangene Verkehrsverstöße auch in Deutschland geahndet. Deutsche Behörden verfolgen die Bußgeldbescheide von insgesamt 21 europäischen Staaten im Inland. Eine Vollstreckung findet ab Bußgeldhöhen von 70 Euro statt. Allerdings werden in diese Grenze auch die Verfahrenskosten eingerechnet. Dadurch können auch geringere Bußgelder vollstreckungspflichtig werden. Steuerbefreiung auf Euro-6-Diesel reduziert Die Befreiung von der Kfz-Steuer für Neufahrzeuge mit Euro-5- oder Euro-6- Norm entfällt ab Januar Für Pkw mit Dieselmotor, die die Euro-6-Norm erfüllen und ab dem neuen Jahr erstmals zugelassen werden, wird jedoch eine befristete Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro gewährt. Diese Begünstigung ist auf drei Jahre, also bis Ende 2013, beschränkt. Wechselkennzeichen Ab Mitte 2011 soll ein sogenanntes Wechselkennzeichen für bis zu drei Autos eingeführt werden. Besitzer dürfen dann mit einem Kennzeichen abwechselnd mehrere Fahrzeuge steuern. Die Kfz-Haftpflicht soll sich nach dem Auto mit der höchsten Typklasse richten. Die Ausgestaltung der Kfz-Steuer steht noch nicht fest.

5 Tagfahrleuchten Ab Februar 2011 müssen alle Fahrzeuge mit neuer Typzulassung Tagfahrleuchten erhalten. Das Tagfahrlicht schaltet sich automatisch ein, wenn der Motor angelassen wird. Schaltet der Fahrer das Abblendlicht ein, erlischt das Tagfahrlicht. Ältere Fahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werden.

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