LINGENFELD FREISBACH SCHWEGENHEIM LUSTADT WESTHEIM (PFALZ) WEINGARTEN (PFALZ)

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1 42. Jahrgang (140) Ausgabe 3/2014 Donnerstag, den 16. Januar 2014 Auch als Onlineausgabe unter FREISBACH LINGENFELD LUSTADT SCHWEGENHEIM WEINGARTEN (PFALZ) WESTHEIM (PFALZ) MIT DEN ORTSGEMEINDEN: FREISBACH LINGENFELD LUSTADT SCHWEGENHEIM WEINGARTEN (PFALZ) WESTHEIM (PFALZ)

2 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Ausgabe 3/2014 i wichtiges auf einen blick Verbandsgemeindeverwaltung Verbandsgemeindeverwaltung Telefon: / Fax: / info@vg-lingenfeld.de + Internet: Für die rechtssichere kommunikation (signierte ) senden Sie Ihre bitte ausschließlich an die VPS-Mailadresse vg-lingenfeld@poststelle.rlp.de. Besuchen Sie auch unsere Internetseiten unter Im Formularcenter stehen Ihnen zahlreiche Informationen, Vordrucke und Formulare zur Verfügung. Über den Link rlpdirekt-bürgerservice auf unserer Internetseite erhalten Sie außerdem eine Vielzahl von Informationen zu allgemeinen Lebenssituationen, zu Themen und Dienstleistungen aus dem Behördenbereich. Das Amtsblatt steht auch als Onlineausgabe zur Verfügung. Näheres unter Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld: montags und dienstags bis Uhr und bis Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) bis Uhr und bis Uhr donnerstags bis Uhr (nachmittags geschlossen) freitags (Dienstleistungsmittag) bis Uhr Das Standesamt hat wie folgt geöffnet: Telefon: / oder standesamt@vg-lingenfeld.de montags und dienstags bis Uhr und bis Uhr mittwochs bis Uhr bis Uhr (nur nach Vereinbarung) bis Uhr donnerstags bis Uhr (nachmittags geschlossen) freitags bis Uhr bis Uhr (nur nach Vereinbarung) Die Sprechstunde des Vollstreckungsbeamten findet jeweils mittwochs in der Zeit von bis Uhr oder nach Vereinbarung im Zimmer 310, 2. OG, statt. Telefondirektwahl: / , Telefaxdirektwahl: / und vgkasse@vg-lingenfeld.de Die Sprechstunde der Verbandsgemeindejugendpflegerin für Kinder, Jugendliche und Eltern findet jeweils mittwochs in der Zeit von bis Uhr im Zimmer 109 statt. Telefondirektwahl: / , Telefaxdirektwahl: / und jugendpflege@vg-lingenfeld.de Die Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten findet jeweils mittwochs in der Zeit von bis Uhr oder nach Vereinbarung im Zimmer 401 (Neubau) statt. Telefon: / , Telefaxdirektwahl: / und gleichstellungsbeauftragte@ vg-lingenfeld.de Das Verbandsgemeindearchiv hat nur nach Vereinbarung geöffnet. Telefon: / , Telefaxdirektwahl: / und archiv@vg-lingenfeld.de Die elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Lingenfeld erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind. Für eine formfreie elektronische Kommunikation steht Ihnen die zentrale adresse info@vg-lingenfeld.de zur Verfügung. Weiterhin können natürlich auch an alle nachfolgenden funktionsbezogenen adressen sowie an alle auf dem Briefkopf der Verbandsgemeinde Lingenfeld bzw. der Verbandsgemeindewerke ausgewiesenen adressen formfreie Nachrichten und Mitteilungen gesendet werden. Fachbereich 1 - Bereich Organisation: amtsblatt@vg-lingenfeld.de archiv@vg-lingenfeld.de buergerservicestelle@vg-lingenfeld.de briefwahl@vg-lingenfeld.de frauenbeauftragte@vg-lingenfeld.de gleichstellungsbeauftragte@vg-lingenfeld.de homepage@vg-lingenfeld.de organisation@vg-lingenfeld.de schiedsamt@vg-lingenfeld.de tourismus@vg-lingenfeld.de wahlen@vg-lingenfeld.de Fachbereich 1 - Bereich Finanzen: finanzen@vg-lingenfeld.de vgkasse@vg-lingenfeld.de Fachbereich 2 - Bauen und natürliche Lebensgrundlagen: bauen@vg-lingenfeld.de energiebeauftragter@vg-lingenfeld.de Fachbereich 3 - Bürgerdienste (Bereich Ordnung und Verkehr): bezirksbeamter@vg-lingenfeld.de ordnung@vg-lingenfeld.de standesamt@vg-lingenfeld.de Fachbereich 3 - Bürgerdienste (Bereich Schulen und Soziales): behindertenbeauftragter@vg-lingenfeld.de erholungsgebiet@vg-lingenfeld.de hallenbad@vg-lingenfeld.de jugendpflege@vg-lingenfeld.de schulen@vg-lingenfeld.de seniorenbeauftragter@vg-lingenfeld.de soziales@vg-lingenfeld.de Fachbereich 4 - Kommunale Betriebe und Unternehmen: vgwerke@vg-lingenfeld.de wasserversorgung@vg-lingenfeld.de Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld Die Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und bei Bedarf auch mit neuen Inhalten ausgestattet. Neben dem Verwaltungs- und Geschäftsverteilungsplan der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld mit allen Ansprechpartnern sowie Telefondurchwahlen sind auch die funktionsbezogenen adressen der einzelnen Fachbereiche hinterlegt. Daneben stehen zahlreiche Formulare, Satzungen und Benutzungsordnungen sowie eine Vielzahl von Wahlergebnissen aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld im Bürgerservice zum Download bereit. Wir sind bemüht die Homepage ständig zeitnah zu aktualisieren und, soweit wie möglich, auch mit neuen Inhalten zu bereichern. Neben dem Amtsblatt mit dem wöchentlichen Veranstaltungskalender, das übrigens auch über unsere Homepage online eingesehen werden kann, soll die Homepage als weitere Quelle für Informationen aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld dienen. Besuchen Sie uns doch mal unter Sprechstunde des Schiedsamtes Die für das Gebiet der Verbandsgemeinde Lingenfeld bestellte Schiedsperson, Herr Josef Arnold, sowie die stellvertretende Schiedsperson, Herr Hans-Günter Besau, sind telefonisch unter der Rufnummer / (Verbandsgemeinde Lingenfeld) zu erreichen. Das Schiedsamt erreichen Sie auch unter der adresse schiedsamt@vg-lingenfeld.de. Gesprächstermine oder sonstige Angelegenheiten können mit den Schiedspersonen telefonisch oder per vereinbart werden. Sprechstunde des Behindertenbeauftragten Der für das Gebiet der Verbandsgemeinde Lingenfeld bestellte Behindertenbeauftragte, Herr Werner Brodback, ist telefonisch unter der privaten Rufnummer / 4595 zu erreichen. Den Behindertenbeauftragten erreichen Sie auch unter der adresse behindertenbeauftragter@vg-lingenfeld. de. Gesprächstermine oder sonstige Angelegenheiten können mit dem Behindertenbeauftragten telefonisch oder per vereinbart werden. Sprechstunde des Seniorenbeauftragten Der für das Gebiet der Verbandsgemeinde Lingenfeld bestellte Seniorenbeauftragte, Herr Peter Gellrich, ist telefonisch unter der privaten Rufnummer / zu erreichen. Den Seniorenbeauftragten erreichen Sie auch unter der adresse seniorenbeauftragter@vg-lingenfeld.de. Gesprächstermine oder sonstige Angelegenheiten können mit dem Seniorenbeauftragten telefonisch oder per vereinbart werden. Alarmierung der Feuerwehren Notruf: 112 Feuerwehren im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld: Wehrleiter Michael Koch, Telefon Bürgermeister Frank Leibeck, Telefon: / Freisbach Wehrführer Holger Karn, Telefon: Ortsbürgermeister Peter Gauweiler, Telefon: / 8991 Lingenfeld Wehrführer Mathias Deubig, Telefon (privat): / 3423 und / (dienstlich) Ortsbürgermeister Erwin Leuthner, Telefon: / 5601 oder / 92180

3 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Ausgabe 3/2014 i wichtiges auf einen blick Lustadt Wehrführer Ralf Keller, Telefon: / 7443 Ortsbürgermeister Ulrich Lothringen, Telefon: / 430 Schwegenheim Wehrführer Christoph Stoll, Telefon: / Ortsbürgermeister Peter Goldschmidt, Telefon: / 5658 Weingarten (Pfalz) Wehrführer Christoph Bexel, Telefon: Ortsbürgermeister Thomas Krauß, Telefon: / 6794 Westheim (Pfalz) Wehrführer Michael Koch, Telefon: 0171 / Ortsbürgermeisterin Inge Volz, Telefon: / 8168 Forstreviere Forstrevier Lustadt : Revierförster Herr Peter Mayer, Tel , peter-anton.mayer@wald-rlp.de Zuständig für die Ortsgemeinden Lingenfeld, Lustadt, Weingarten (Pfalz) für den Bereich Oberwald und Westheim (Pfalz). Forstrevier Modenbach : Revierförster: Jürgen Render, Tel / Von November - März auch telefonische Sprechstunde unter dieser Nummer immer donnerstags Uhr. juergen.render@wald-rlp.de, zuständig für den Wald der Ortsgemeinden Freisbach, Schwegenheim und Weingarten (Bereich Lohwald). Krankentransporte Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Kreisverband Germersheim, Kreisgeschäftsstelle, Hans-Graf-Sponeck-Straße 33, Germersheim: Rettungsleitstelle (Rettungsdienst / Notarzt und Krankentransporte): (Notruf - ohne Vorwahl) Hausnotruf, mobiler Mittagstisch, Fahrdienste und Erste-Hilfe-Kurse: Telefon: / 2460 und Fax: / 8358 DRK Ortsverein VG Lingenfeld e.v., Tel / , Fax: 06344/ , info@drk-lingenfeld.de Rettungsdienste - Notarzt - Notrufe - Störungsdienste Apothekenbereitschaftsdienst Unter 01805/ plus Postleitzahl kann die nächste Notdienstapotheke erfragt werden. Die Abfrage aus dem Festnetz kostet 0,14 Euro pro Minute, aus den Mobilnetzen maximal 0,42 Euro pro Minute. Der Notdienst beginnt immer um 8.30 Uhr und endet am folgenden Tag um 8.30 Uhr. Der Apothekenbereitschaftsdienst ist übrigens an JEDER APOTHEKE bekannt gemacht. Augenärztlicher Not- und Bereitschaftsdienst Zu erfragen über die Anrufbeantworter der Augenärzte in Germersheim: Dr. Stein (Telefon: / 76482) und Dr. Pintz (Telefon: / 3049). Wochenenddienst der Sozialstationen Freisbach Pflegestützpunkt Edenkoben-Herxheim-Offenbach Beratung für hilfe- und pflegebedürftige, kranke oder behinderte Menschen und deren Angehörige Herxheim, Käsgasse 15, Tel / oder Sprechzeiten: Montag bis Freitag nach telefonischer Vereinbarung Lingenfeld, Lustadt, Schwegenheim, Weingarten (Pfalz) und Westheim (Pfalz) Ökumenische Sozialstation Germersheim-Lingenfeld e.v. (Ambulante-Hilfe- Zentrum), Telefon: / Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9.00 bis Uhr (außer feiertags) und nach Vereinbarung Seelsorglicher Notdienst des katholischen Pfarrverbandes Germersheim Sie brauchen dringend seelsorgliche Hilfe und erreichen keine Seelsorgerin/keinen Seelsorger vor Ort, dann wählen Sie den seelsorglichen Notdienst unter Tel. 0176/ Pro Familia Ortsverband Landau e.v., Zeppelinstraße 31 a, Landau i.d.pfalz, Telefon: / Polizei (Notruf - rund um die Uhr - ohne Vorwahl): 110 Feuerwehr (Notruf - rund um die Uhr - ohne Vorwahl): 112 Rettungsleitstelle (Notruf - rund um die Uhr - ohne Vorwahl): Giftnotrufzentrale Mainz: / oder / Schutzpolizeiinspektion Germersheim: / Zweckverband für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe : 0172 / Verbandsgemeindewerke (Abwasser): 0172 / Stromentstörung: 0800 / Stadtwerke Germersheim GmbH - Erdgasversorgung nur für Lingenfeld: / Pfalzwerke Netz AG Ludwigshafen (Netzteam Edenkoben): / Pfalzgas GmbH (Entstörung Gas) - nur für Schwegenheim: 0800 / Thüga Energienetze GmbH: 0800 / Krankenhäuser Asklepios Südpfalzklinik Germersheim: / Klinikum Landau i.d. Pfalz SÜW: / Vincentiuskrankenhaus Landau i.d. Pfalz: / 17-0 Diakonissenkrankenhaus Speyer: / 22-0 St. Vincentiuskrankenhaus Speyer: / Stiftungskrankenhaus Speyer: / 18-0 BG Unfallklinik, Ludwigshafen: 0621 / Ärztlicher Not- und Bereitschaftsdienst Die ärztliche Notfalldienstzentrale für den Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld befindet sich in der Asklepios Südpfalzklinik Germersheim. Telefon / Montag, Dienstag und Donnerstag Uhr bis Folgetag Uhr Freitag Uhr bis Montag Uhr Mittwoch Uhr bis Donnerstag Uhr Feiertag Uhr bis Folgetag Uhr Zahnärztlicher Not- und Bereitschaftsdienst Samstag von 9.00 Uhr bis Uhr, Sonntag, von Uhr bis Uhr dienstbereit: Der zum Notfalldienst eingeteilte Zahnarzt ist auch außerhalb dieser Sprechstunden jederzeit bei dringenden Notfällen für Patienten erreichbar. Unter der nachstehenden Telefonnummer kann der Dienst habende Zahnarzt abgerufen werden: / Soziales Warenhaus St. Christophorus Warenkorb Germersheim, Waldstraße 5 e, Germersheim, Tel / Marktleiterin: Frau Natascha Pelc, Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag: Uhr; Dienstag und Freitag: Uhr. Migrationsberatung Fachdienst für Migration und Integration im Diakonischen Werk, Hauptstr. 1, Germersheim, Telefon: / oder / Sprechzeiten: dienstags, mittwochs und donnerstags bis Uhr und bis Uhr und nach Vereinbarung. Frauenhäuser Frauenhaus in Landau i.d.pfalz, Telefon: / Frauenhaus in Speyer, Telefon: / Terra Mater Umwelt- und Tierhilfe Herrenlose Tiere nimmt die Terra Mater Umwelt- und Tierhilfe, Am Klärwerk 2, Lustadt, auf. Die Ansprechpartner sind Herr und Frau Polzer, Telefon / oder Herr Zimmermann, Telefon 0170 / oder / Fahrpläne der S-Bahn RheinNeckar und der Verkehrsverbünde Wegen der Baumaßnahmen in Lingenfeld, Neustadter Straße/Hohesteggasse, fahren nicht alle Buslinien den Bahnhof Lingenfeld direkt an. Zusteigemöglichkeit besteht dann beim Bahnhof Germersheim. Bitte die Änderungen an den Bushaltestellen beachten. Die Verbandsgemeinde Lingenfeld liegt im Bereich des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) und des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) und verfügt durch den Bahnhof in Lingenfeld über eine Haltestation der S-Bahn RheinNeckar. Ab Lingenfeld bestehen Anschlussmöglichkeiten durch die S-Bahnlinien S 3 und S 4 nach Ludwigshafen, Mannheim und Karlsruhe. Durch die Buslinie 590 von Landau nach Germersheim über Lustadt, Weingarten (Pfalz), Westheim (Pfalz) und Lingenfeld bestehen Anschlussmöglichkeiten zur S-Bahnhaltestation am Bahnhof in Lingenfeld. Die aktuellen Fahrpläne der S-Bahn RheinNeckar sowie der Busverbindungen zur und von der S-Bahnhaltesstation in Lingenfeld können auf unserer Internetseite über den Link Rheinland-Pfalz-Takt abgerufen werden.

4 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Ausgabe 3/2014 Hallenbad Bewegung, Spaß und sportliches Schwimmen im Hallenbad Lingenfeld Wir bieten Ihnen das Programm Ihrer Wahl. Für die aktuellen AquaFit-Kurse sind noch wenige Plätze frei, welche nach Reihenfolge der Anmeldung bzw. Zahlung der Kursgebühr vergeben werden. Zielgruppe für diese angenehme und gelenk schonende Art der Bewegung im Wasser mit 7 unterschiedlichen Trainingsgeräten sind Spitzensportler, Menschen mit Gelenk schmerzen sowie Sportneueinsteiger. Durch die Besonderheit des Wassertrainings ist es diesen drei Gruppen sogar möglich, ihre individuelle Belastungsgrenze gemeinsam im Wasser auszutesten. Aquafit-Kursanmeldungen bitte unter Telefon: mit Sporttherapeut Mirko Fuchs abklären (Keine Informationen zu Schwimmkursen oder Öffnungszeiten!) Anrufe und Rückfragen bitten wir Sie auf die Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr bzw bis Uhr zu beschränken. Weiterführende Infos zur Badöffnung, Kursverlauf, Anmeldung usw. erhalten sie unter www. mfsport.de. Öffnungszeiten Hallenbad Lingenfeld AquaFit-Kurszeiten (Einlass 15 min. vor Kursbeginn) Montag 09:00-11:30 Uhr Badeschluss 11:00 Uhr Montag Donnerstag Freitag 10:00-10:45 Uhr Wassergymnastik (kostenlos) 18:10-18:55 Uhr 19:25-20:10 Uhr 17:00-17:45 Uhr 15:00-18:00 Uhr Badeschluss 17:30 Uhr 19:10-19:55 Uhr 20:20-21:05 Uhr - Dienstag 15:00-21:30 Uhr Badeschluss 21:00 Uhr 20:10-20:55 Uhr :00-18:45 Uhr Wassergymnastik (kostenlos) 19:00-19:45 Uhr Wassergymnastik (kostenlos) Mittwoch 15:00-17:00 Uhr Kinder-Spielenachmittag / Badeschluss 17:00 Uhr 17:00-19:30 Uhr Seniorenschwimmen 17:30-18:00 Uhr Wassergymnastik (kostenlos) 19:00-19:30 Uhr Wassergymnastik (kostenlos) 19:30-21:30 Uhr Allgemein / Badeschluss 21:00 Uhr Donnerstag 15:00-17:00 Uhr Kinder-Spielenachmittag / Badeschluss 17:00 Uhr 17:00-20:00 Uhr Allgemein / Badeschluss 19:30 Uhr 18:00-18:45 Uhr Wassergymnastik (kostenlos) Schwimmkurse veranstaltet Schwimm-Meister Wolfgang Bolz. Bei weiteren Fragen zu Kursen und Zeiten wählen Sie bitte die Telefonnummer: (Mo - Do ab 15:00 Uhr). Veranstaltungskalender i für den Bereich der Verbandsgemeinde lingenfeld Lingenfeld Fr., TSV; Mädchen-Abendturnier Goldberghalle ab 17:30 Uhr Sa., TSV; D- und F-Juniorenturnier Goldberghalle 14:00 Uhr So., TSV; E- und G-Juniorenturnier Goldberghalle 14:00 Uhr Schwegenheim Sa., Schlachtfest der FWG Dorfgemeinschaftsraum / alter Kindergarten ab 11:00 Uhr Westheim Sa., Schlachtfest des GV Westheim Sängerstube ab 11:30 Uhr So., Schachclub; 7. Spieltag der Bezirksklasse Südost: Speyer Schwegenheim IV - Westheim II Haus der Vereine, Speyer 9:00 Uhr

5 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Ausgabe 3/2014 Impressum Herausgeber: Auflage: Redaktion: Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld Hauptstraße 60, Lingenfeld Postfach 12 61, D Lingenfeld Telefon: / Telefax: / info@vg-lingenfeld.de VPS-Mail für die rechtssichere kommunikation: vg-lingenfeld@poststelle.rlp.de Internet: Exemplare Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld Telefon: / (montags bis freitags von bis Uhr) amtsblatt@vg-lingenfeld.de Textbeiträge (auch Bilder) können nur noch über ein vom LINUS-Wittich-Verlag bereitgestelltes Content- Management-System (CMS) übermittelt werden. Für die Nutzung dieses Systems wird lediglich ein bestehender Internetanschluss sowie ein Personalcomputer (PC), Laptop oder sonstiger internetfähiger Tablet-PC mit Internetbrowser benötigt. Die Bedienung ist leicht erlernbar; es werden keinerlei Computer- oder Softwarekenntnisse benötigt. Eine entsprechende Anleitung finden Sie auf unserer Homepage unter archiv Informationen/ Häufig gestellte Fragen (FAQ). Sofern Artikel und Berichte für das Amtsblatt ausnahmsweise (z.b. Veranstaltungskalender) in digitalisierter Form per an uns übermittelt werden, sind diese ausschließlich an die adresse amtsblatt@vg-lingenfeld.de zu senden. Rechtlicher Hinweis nach 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetz ( 3 a Bundesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit 1 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und dem Landesgesetz zur Förderung der elektronischen Kommunikation): Im Zusammenhang mit der Annahme rechtserheblicher Anträge und Erklärungen via elektronischer Post, insbesondere der Annahme verschlüsselter oder signierter elektronischer Post, sowie der Nutzung bzw. Übersendung von Dateiformaten und/ oder Dateianhängen bitten wir Sie, die Hinweise im Impressum auf unserer Homepage unter zu beachten, soweit hier nichts anderes regelt ist. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld als Herausgeber des Amtsblattes keine Gewähr dafür übernimmt, dass die Systeme zur Entgegennahme der von Ihnen übermittelten s und Daten im Rahmen des Content-Management-System (CMS) technisch stets zur Verfügung stehen. Schadensersatzansprüche gegen die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Europaallee 2, Föhren Telefon: / ; Telefax: / Internet: Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld; verantwortlich für Nachrichten, Hinweise und Mitteilungen: Jens Hinderberger, Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld; verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren. Layout der Titelseite: Ralf Müller, Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld. Erscheinungsweise: wöchentlich, donnerstags Redaktionsschluss: grundsätzlich montags, Uhr In Kalenderwochen mit gesetzlichen Feiertagen gilt ein vorverlegter Redaktionsschluss, der rechtzeitig im Amtsblatt bekannt gemacht wird. Für die Veröffentlichung von Nachrichten, Mitteilungen und Hinweisen gelten die von der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld aufgestellten Richtlinien, die in regelmäßigen Abständen im Amtsblatt veröffentlicht werden und auf unserer Homepage zum Download bereitstehen. Für eingesandte Manuskripte, Texte und Bilder besteht keine Gewähr für eine Rücksendung. Anzeigenannahme: Ullmer & Brüggemann OHG Spanierstr. 70, Essingen Telefon: 06347/972080, Telefax: 06347/ , info@u-b-werbung.de Private Anzeigen sind kostenpflichtig. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils gültige Anzeigenpreisliste. Zustellung: Die Zustellung erfolgt durch den Verlag unentgeltlich an alle Haushalte im Verbandsgemeindegebiet. Einzelstücke können über den Verlag zum Preis von 0,50 bezogen werden. Bei Zustellreklamationen wenden sie sich bitte an den Verlag unter der Telefon-Nr / oder / oder per an service@mvg-medienvertrieb.de. Bei Nichterscheinen und/oder Nichtlieferung ohne Verschulden der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld und/oder des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störungen des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld oder den Verlag. Verbandsgemeinde LingenfeLd Amtliche Bekanntmachungen Umwelt-Informationen der Verbandsgemeinde Lingenfeld Wohin mit den Abfällen? Das gehört in die grüne Tonne: Unverschmutzte Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Papiertüten, Papierschachteln, Pappe, Packpapier, Bücher, Kataloge, Formulare usw. Das gehört NICHT in die grüne Tonne: Verschmutztes Papier, Kunststoff- und metallbeschichtetes Papier, Stanniol, Milch- und Safttüten, Windeln. Das gehört in den gelben Sack : Verpackungen aus Metalle: Konserven- und Getränkedosen, Verschlüsse, Alu-Schalen, Alu- Deckel, Alu-Folien. Kunststoffe: Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolie, Kunststoff-Flaschen von Spül-, Wasch- und Körperpflegemitteln, Kinderspielzeug aus Plastik, Becher von Milchprodukten, Margarine, Farbeimer mit grünem Punkt etc. Verbundstoffe: Saft- und Milchkartons, Vakuumverpackungen. Das gehört NICHT in den gelben Sack : Stark verschmutzte und nicht entleerte Verpackungen Organische Abfälle Küchenabfälle und Gartenabfälle Alle verrottbaren Küchen- und Gartenabfälle sind Grundlage für einen hochwertigen Kompost. Damit erhalten Sie einen natürlichen Bodenverbesserer. Sperriger Heckenschnitt Sperriger Heckenschnitt in einer Länge von 0,5 bis 2 m (gebündelt) wird an separaten Terminen abgefahren, die dem Abfallkalender des Landkreises entnommen werden können. Sperriger Heckenschnitt wird auch ganzjährig im Wertstoffhof Westheim entgegengenommen. Altkleider Sammlungen durch Organisationen (DRK); die Termine werden in der Presse bekannt gegeben. Altkleider können auch über den Restmüll entsorgt werden. Altreifen Die Altreifen werden von Reifenhändlern entgegengenommen oder gegen eine Gebühr vom Wertstoffhof Westheim. Autobatterien Rücknahmeverpflichtung der Händler, in Ausnahmefällen Entsorgung bei der halbjährlichen Sammlung von Problemmüll oder Ablieferung bei der stationären Problemsammelstelle des Landkreises, bei der Firma SITA Süd GmbH in Rülzheim. Batterien, Knopfzellen a) Rücknahmeverpflichtung der Händler, b) Sammelbehälter bei der Realschule Plus Lingenfeld-Lustadt, Standort Lingenfeld, Schillerstraße 10, Lingenfeld, c) Sammelbehälter bei der Realschule Plus Lingenfeld-Lustadt, Standort Lustadt, Schulstraße 7, Lustadt, Altmedikamente Entsorgung über die Restmülltonne. Die Medikamente möglichst in Plastiktüten, um einem evtl. Missbrauch durch Kinder vorzubeugen. Altöl Abgabe: Altölannahmestelle des Landkreises bei Fa. SITA Süd GmbH in Rülzheim (bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Problemmüllannahmestelle) sowie bei allen Ölverkaufsstellen (Rücknahmeverpflichtung). CDs und DVDs Aufgestellte Sammelkartons beim Wertstoffhof Westheim, in der Realschule plus sowie der Grundschule in Lingenfeld. Styropor Kleine, weiße, saubere Mengen an Verpackungsstyropor bitte in einen separaten gelben Sack füllen (da sonst Verschmutzungsgefahr). Große Mengen von sauberem, einwandfreiem Styropor (Verpackungsmaterial von Fernsehern usw.) können beim Wertstoffhof Westheim abgeliefert werden (Öffnungszeiten siehe unter Bauschutt).

6 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Ausgabe 3/2014 Bauschutt Unbelasteter Bauschutt (Steine, Ziegel, kleinere Betonbrocken, Mörtel) Anfuhr zum Wertstoffhof Westheim Firma Freyer GmbH, Bauschuttrecycling, Philippsburger Str. 3, Germersheim, Tel , Mo - Fr Uhr Kühlgeräte und Fernseher Entsorgung nach schriftlicher Anforderung mittels Postkarte, per auftrag.ruelzheim@sita-deutschland.de, per Fax: 07272/700550, bei der Firma SITA Süd GmbH in Rülzheim, Mozartstr. 27, Stichwort Fernseher oder Kühlgerät sowie Stückzahl angeben. Problemabfälle z.b. Entkalker, Reinigungsmittel, Farben (keine Dispersionsfarben) und Lacke, Fotochemikalien, Pflanzenschutzmittel, Abbeizer, Lösungsmittel, Leuchtstoffröhren. Es gelten für die Abgabe von Problemmüll bei der Firma SITA Süd GmbH in Rülzheim, Mozartstr. 27, folgende Öffnungszeiten: Mo Uhr Mi Uhr Fr Uhr An jedem ersten Samstag im Monat von Uhr Restmüll Alle nicht vorstehend aufgeführten Haushaltsabfälle werden regelmäßig mit der grauen Mülltonne nach Müllkalender entleert. Sofern die graue Tonne nicht für den Restmüll ausreicht, können rote Müllsäcke gegen eine Gebühr von 3,80 Euro pro Stück bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld (Telefonzentrale) käuflich erworben werden. Haushaltsübliche Elektroartikel (z. B. Rührgerät, Kaffeemaschine, Staubsauger usw.) aus Privathaushalten Wertstoffhof Westheim ( Öffnungszeiten und sonstige Infos: Der Wertstoffhof Westheim hat wie folgt geöffnet: Mo - Fr Uhr und Uhr Sa Uhr Tel: 07274/70290 Letzte Anlieferungsannahme 15 Minuten vor Betriebsende! Sperrmüll Zweimal jährlich kostenlos mit dem neuen Service Sperrmüll auf Abruf und wie gewohnt zu einem festen Termin nach dem Abfallkalender. Infos zum Thema Müll: Kreisverwaltung, Luitpoldplatz 1, Germersheim, Abfall- und Umweltberatung, 07274/53342, oder sowie im Internet unter sowie Fa. SITA Süd GmbH in Rülzheim, Tel / Sprechstunde des Bezirksbeamten der Polizeiinspektion Germersheim Bis auf Weiteres findet bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld keine Sprechstunde des Bezirksbeamten statt. Die Bürger können sich direkt an die Polizeiinspektion Germersheim, Tel , wenden. Das Informationszentrum Prävention des Polizeipräsidiums Rheinpfalz befindet sich in Ludwigshafen, Bismarckstr. 116, Tel , Fax: , kdludwigshafen.praevention@polizei.rlp.de Sprechzeiten des Ersten Beigeordneten Peter Beyer Gesprächstermine mit dem Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde, Herrn Peter Beyer, können telefonisch vereinbart werden unter der Rufnummer Sprechstunde der Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde Jeden Mittwoch von 16:30 bis 18:00 Uhr in Zimmer Nr. 109 in der Verbandsgemeindeverwaltung. Die Sprechstunde ist für Kinder, Jugendliche und Eltern gedacht. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, melden Sie sich bitte vorher telefonisch unter Nr oder per Jugendpflege@ vg-lingenfeld.de an. Traudel Siegfarth, Jugendpflegerin Verbandsgemeinde, Familientherapeutin Der Wasserhärtebereich in der Verbandsgemeinde Lingenfeld Im gesamten Versorgungsgebiet des Zweckverbandes für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe, also im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld und in der Ortsgemeinde Zeiskam, wird das Trinkwasser dem Härtebereich Hart (im Mittel 2,6 Millimol Calciumcarbonat je Liter) zugeordnet. Dies entspricht im Mittel 14,5 Grad deutscher Härte. Die Abnehmer werden gebeten, die Waschmitteldosierung nach der auf der Verpackung aufgedruckten Empfehlung zu wählen, um eine Überlastung des Wassers zu vermeiden. Austausch der Wasseruhren im Verbandsgemeindegebiet In allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde werden im Laufe der nächsten Wochen die Wasserzähler, deren Eichzeit abgelaufen ist, von den Arbeitern des Zweckverbandes für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe kostenlos ausgetauscht. Wir bitten die Hausbewohner, die Wasserzähler frei zu halten und den Arbeitern des Wasserzweckverbandes ungehinderten Zutritt zu gewähren. Grundstückseigentümer: Namensänderung, Wohnungswechsel, Eigentumswechsel usw. Aus wiederholtem Anlass möchten wir die Grundstückseigentümer darauf hinweisen, dass jegliche Änderungen wie Namensänderung, Wohnungswechsel, Eigentumswechsel usw. dem Zweckverband Germersheimer Nordgruppe bzw. den Verbandsgemeindewerken gesondert mitzuteilen sind. Die Annahme, dass das Einwohnermeldeamt oder das Standesamt in unserem Hause die Änderungsdaten weiterleiten, ist falsch. Aus Datenschutzgründen dürfen die dort gespeicherten Daten anderweitig nicht verwendet werden. Wir bitten um Beachtung und bedanken uns im Voraus für Ihre Mithilfe. Zweckverband für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe Bei einem Schadensfall, Rohrbruch oder Defekt der Wasserzuleitung, der nach Feierabend oder an einem Wochenende auftritt, rufen Sie bitte die Telefonnummer an. Hinweis: Gemäß 18 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe vom haftet der Grundstückseigentümer für Beschädigungen jeder Art an dem Wasserzähler. Er ist verpflichtet, den Wasserzähler vor Oberflächenwasser, Grund- und Schmutzwasser sowie vor Frost zu schützen. Das Entfernen der Plomben ist verboten, jegliche Beschädigungen und Störungen sind dem Zweckverband für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Zimmer 209, Telefon-Nr , unverzüglich mitzuteilen. Wir weisen außerdem darauf hin, dass das Verlegen einer Wasserhausanschlussleitung in einem Neubau sowie die Montage des Wasserzähleranschlussbügels und des Ein- und Ausgangsventils nur von den Arbeitern des Wasserzweckverbandes und nicht vom Installationsmeister ausgeführt werden darf. Das Fundamt teilt mit Handtasche aufgefunden Im Dezember wurde bei der Verbandsgemeindeverwaltung eine Handtasche abgegeben, die an der Bushaltestelle davor, in der Hauptstraße, liegengeblieben war. Nähere Informationen erhalten Sie zu unseren Öffnungszeiten unter Telefon: oder oder direkt in Zimmer 107 der Verbandsgemeindeverwaltung (Fundbüro/Einwohnermeldeamt). Stellenausschreibung Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld ist spätestens zum die Stelle des/der stellvertretenden Kassenleiters/Kassenleiterin zu besetzen. Wir erwarten von Ihnen Teamfähigkeit, freundliches und bürgerorientiertes Verhalten, die Fähigkeit zur Mitarbeiterführung im Vertretungsfall mit den entsprechenden sozialen Kompetenzen, Flexibilität und Entscheidungskraft. Ihr Aufgabenschwerpunkt umfasst neben der Vertretung der Kassenleitung das Mahn- und Vollstreckungswesen und die Gewährung von Stundungen, Niederschlagungen und Erlassen. Anforderungen: - Angestelltenprüfung I oder vergleichbare Aus- und Fortbildung mit kaufmännischer und buchhalterischer Ausrichtung

7 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Ausgabe 3/ Gute Kenntnisse und Berufserfahrung im Haushalts- und Kassenrecht und im Bereich der Doppik - Fundierte EDV- Kenntnisse, Erfahrungen im Umgang mit der Finanzsoftware, bevorzugt KIS-KRW Vorgesehen ist eine unbefristete Einstellung in Vollzeit. Die Vergütung erfolgt entsprechend ihrer Aus- und Vorbildung bis in die Entgeltgruppe EGr 8 TVöD. Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt. Senden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis an die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld z.hd. v. Bürgermeister Leibeck Hauptstr Lingenfeld Kommunalwahlen 2014 hier: Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern durch Wahlvorschlagsträger Die Wahlvorschlagsträger können nach den in Kraft getretenen Änderungen des Kommunalwahlrechts, die u.a. auch das Aufstellungsverfahren für die Bewerberinnen und Bewerber betroffen haben, nunmehr mit der Aufstellung ihrer Kandidatinnen und Kandidaten beginnen. Die dazu notwendigen Formulare stehen im Internet auf unserer Internetseite unter unter der Rubrik Aktuelles / Wahlinformationen und Vordrucke zum Download im PDF- und WORD-Dateiformat zur Verfügung. Weitere Dokumente und Informationen für Wahlvorschlagsträger wie z.b. die vom Landeswahlleiter herausgegebene Publikation Informationsbroschüre für Parteien und Wählergruppen oder der Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014, stehen ebenfalls dort zum Download bereit. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an die Bediensteten des Wahlamtes unter der Telefondurchwahl 06344/ oder -111 oder per an wahlen@vg-lingenfeld.de Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld Wahlamt Weingarten - Vollsperrung der Hauptstraße In der Ortsgemeinde Weingarten finden zur Zeit Bauarbeiten in der Kerngasse, Wilhelmstraße, sowie in der Unteren und Oberen Rappengasse statt. Die erneuerten Wasserleitungen müssen nun an die Hauptleitung in der Hauptstraße angeschlossen werden. Die Hauptstraße muss daher für ca. 3-4 Wochen (witterungsabhängig) zwischen der Schlossstraße und der Bildgasse voll gesperrt werden. Die Baufirma wird mit den Arbeiten voraussichtlich am 20. Januar beginnen. Eine Umleitungsstrecke ist ausgewiesen. Wir bitten um Beachtung. Evtl. Fahrplanänderungen werden durch die Busbetriebe an den Haltestellen bekannt gemacht. Bekanntmachung Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser Mit Bescheid vom hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Neustadt/Weinstr., der Verbandsgemeinde Lingenfeld die gehobene Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Neubaugebiet Westlich des Mühlweges in Schwegenheim erteilt. Gemäß 114 Landeswassergesetz (LWG) in Verbindung mit 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist dieser Erlaubnisbescheid für eine Dauer von 2 Wochen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld zur Einsicht auszulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass 1. eine Ausfertigung des oben angeführten Bescheides mit dazu gehörigem Plansatz während eines Zeitraumes von 2 Wochen vom bis bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 60, Lingenfeld, Zimmer Nr. 202, zur Einsicht ausliegt; 2. mit dem Ende der Auslegungsfrist der Erlaubnisbescheid gegenüber den nicht bekannten Betroffenen als zugestellt gilt; 3. Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung nur von Personen eingelegt werden können, die im förmlichen Verfahren bereits formund fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Lingenfeld, den Leibeck Bürgermeister Aus der Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates am Beratungsgegenstände: Öffentlicher Teil TOP 1 Einwohnerfragestunde Es liegen keine Anträge vor. TOP 2 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2014 der Verbandsgemeinde Lingenfeld, den Haushaltsplan, den Stellenplan sowie den Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke einschließlich aller Anlagen, Anhänge und Übersichten Der Entwurf des Haushaltsplanes liegt den Ratsmitgliedern mit sämtlichen Anlagen in Papierform vor. Bürgermeister Leibeck stellt die wichtigsten Eckpunkte des Haushaltsplanes 2014 vor. Es folgen die Stellungnahmen der Fraktionen von SPD, FWG und CDU. Nach eingehender Beratung ergeht bei 28 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme folgender Der vorliegenden Haushaltssatzung 2014 der Verbandsgemeinde Lingenfeld, den Haushaltsplan, den Stellenplan sowie den Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke einschließlich aller Anlagen, Anhänge und Übersichten wird beschlossen. Die Verbandsgemeindeumlage wird um einen Prozentpunkt auf 40 gesenkt. TOP 3 Jahresabschluss der Verbandsgemeinde Lingenfeld zum 31. Dezember 2011; hier: Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die Entlastung Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verbandsgemeinde Lingenfeld hat in seiner Sitzung am 13. November 2013 den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang - der Verbandsgemeinde Lingenfeld für das Haushaltsjahr 2011 nach den Bestimmungen der 112 und 113 GemO geprüft. Dem Jahresabschluss waren als Anlagen der Rechenschaftsbericht, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen. Die Prüfung erfolgte nach einem Leitfaden zur Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse, den die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld auf Grundlage der Handlungsempfehlungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz erarbeitet hat. Aufgrund der Komplexität der Prüfungsunterlagen wurde keine lückenlose Prüfung der Geschäfts- und Buchungsvorgänge durchgeführt. Es erfolgten Einzelfall- und Plausibilitätsprüfungen. (Stichprobenprüfungen/Belegprüfungen) Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss stellte fest, dass aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse, der Jahresabschluss 2011 den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht. Der Jahresabschluss 2011 vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Verbandsgemeinde Lingenfeld. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt. Der Bürgermeister und die Beigeordneten, denen Entlastung erteilt werden soll, dürfen an der Beratung und Abstimmung über die Jahresrechnung und die Entlastung nicht teilnehmen. Sind hiernach sowohl der Bürgermeister als auch alle Beigeordneten im Sinne des 50 Absatz 2 GemO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen, so führt das älteste anwesende Ratsmitglied den Vorsitz bei diesem Tagesordnungspunkt (vergleiche hierzu VV Nr. 4 zu 114 GemO). Nach eingehender Beratung ergeht einstimmig folgender Der Verbandsgemeinderat Lingenfeld beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von ,77 Euro und einer Bilanzsumme in Höhe von ,93 Euro. Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lingenfeld und den Beigeordneten wird für das Jahr 2011 Entlastung erteilt. TOP 4 Jahresabschluss der Verbandsgemeindewerke Lingenfeld zum 31. Dezember 2012 hier: a) Feststellung des Jahresabschlusses b) Verwendung des Jahresgewinnes Von der Verwaltung wurden der Jahresabschluss der Verbandsgemeindewerke zum (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) sowie der Lagebericht erstellt. Der Werksausschuss hat in seiner Sitzung am in Anwesenheit des Wirtschaftsprüfers, Herrn Dr. M. Burret, Ludwigshafen,

8 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Ausgabe 3/2014 den Abschluss beraten und empfiehlt einstimmig dem Verbandsgemeinderat den Jahresabschluss zum festzustellen. Nach eingehender Beratung ergeht einstimmig folgender Der Verbandsgemeinderat stellt den Jahresabschluss insgesamt zum mit einem Jahresgewinn von ,59 Euro fest. Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung von ,97 Euro wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Der Jahresverlust beim Betriebszweig Photovoltaikablagen von ,38 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. TOP 5 Darlehnsaufnahme der Verbandsgemeindewerke Lingenfeld im Wirtschaftsjahr 2014 Im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2014 sind Darlehnsaufnahmen veranschlagt. Zur jederzeitigen Liquidität der Verbandsgemeindewerke sollen, wie in den Vorjahren Darlehnaufnahmen dann getätigt werden können, wenn diese erforderlich sind. Der Werksausschuss hat sich in seiner Sitzung am mit dieser Angelegenheit befasst und empfiehlt einstimmig dem Verbandsgemeinderat den Bürgermeister zu Darlehnaufnahmen zu ermächtigen. Nach eingehender Beratung ergeht einstimmig bei einer Enthaltung folgender Der Verbandsgemeinderat beauftragt und ermächtigt den Bürgermeister zu Darlehnaufnahmen im Jahr 2014 wie sie im Wirtschaftsplan veranschlagt sind, wenn diese benötigt werden. Sollten in 2014 Fördermittel der Wasserwirtschaftsverwaltung bewilligt werden, gilt die Ermächtigung auch für diese Darlehensart. TOP Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Lingenfeld - Ausweisung einer Gewerbefläche im Bereich der Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz) a) Informationen über die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Absatz 1 BauGB Nachdem der Verbandsgemeinderat Lingenfeld in seiner Sitzung vom den Vorentwurf zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes anerkannt hat, wurde durch Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 10/2013 vom die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet. Diese erfolgte durch Offenlage des Planungsentwurfs bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld in der Zeit vom bis Im Rahmen der Offenlage wurden keine Bedenken und Anregungen vorgetragen. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. b) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der vorgezogenen Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden vorgetragenen Bedenken und Anregungen gemäß 4 Absatz 1 BauGB. Nachdem der Verbandsgemeinderat Lingenfeld in seiner Sitzung vom den Vorentwurf zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes anerkannt hat, wurde durch die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld mit Schreiben vom die vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden eingeleitet. Der Rat beschließt entsprechend den Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Lingenfeld c) Annahme und Entwurfsbeschluss Nachdem der Verbandsgemeinderat Lingenfeld in seiner heutigen Sitzung über die vorgetragenen Bedenken und Anregungen beschlossen hat, kann das Verfahren durch den Annahme- und Entwurfsbeschluss weitergeführt werden. Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme entstehen keine weiteren Kosten. Nach eingehender Beratung ergeht bei 28 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme folgender Der Verbandsgemeinderat beschließt den vorgelegten Vorentwurf (Stand November 2013) der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes (BP Gewerbegebiet 1. Änderung Krummäcker ) und gibt diesen für die Entwurfsoffenlage gemäß 3 Absatz 2 BauGB sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß 4 Absatz 2 BauGB frei. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umwandlung und Sicherung der Hofnachfolge eines ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes zur Erwerbsgärtnerei. TOP Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Lingenfeld - Ausweisung von Wohnbauflächen Östlich des Mühlweges im Bereich der Ortsgemeinde Schwegenheim; hier: Grundsatzbeschluss Die Ortsgemeinde Schwegenheim hat den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Östlich des Mühlweges am gefasst. Die Planung muss im Parallelverfahren aufgestellt werden, da der Flächennutzungsplan derzeit die zu überplanende Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche darstellt. Die Fläche grenzt unmittelbar östlich an den Mühlweg an und kann als Arrondierungsfläche zum Ortsrand der Ortsgemeinde Schwegenheim angesehen werden. Zur Einleitung des Parallelverfahrens muss vorab eine landesplanerische Stellungnahme eingeholt werden. Dies macht nur Sinn, wenn der Verbandsgemeinderat einen positiven Grundsatzbeschluss für die Planänderung fasst. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung vom dem Verbandsgemeinderat empfohlen die Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen. Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme entstehen keiner Kosten. Seitens der Ortsgemeinde Schwegenheim könnte durch die Bebauung eine Besserung des Ortsbildes erreicht werden. Nach eingehender Beratung ergeht einstimmig folgender Der Verbandsgemeinderat stimmt der Durchführung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß 8 Absatz 3 Satz 1 BauGB zu. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Arrondierung des Ortsrandes der Ortsgemeinde Schwegenheim im Bereich Östlich des Mühlweges (Fl.Nr und 8005). Geplant ist eine Wohnbebauung mit 9 Doppelhaushälften. Dazu wird eine landesplanerische Stellungnahme benötigt. TOP 8 Sachstandsbericht Asylbewerber Den Ratsmitgliedern liegt eine umfangreiche Sitzungsvorlage vor. Der Vorsitzende schlägt vor, dass eine Arbeitsgruppe Asyl gebildet wird. Vertreter jeder Fraktion und der Bürgermeister treffen sich monatlich und analysieren die aktuelle Situation. TOP 9 Inanspruchnahme des Schulpavillons der Grundschule Lustadt für die Unterbringung einer zusätzlichen Kindergartengruppe der Ortsgemeinde Lustadt; hier: Grundsatzbeschluss Nach der Bedarfsplanung des Landkreises Germersheim fehlen in der Ortsgemeinde Lustadt im Kalenderjahr 2013/2014 insgesamt 11 Kindergartenplätze mit Rechtsanspruch. Nach Erhebungen der Kindergartenleitung besteht zum jetzigen Zeitpunkt ein Fehlbedarf von Plätzen. Nach eingehender Beratung ergeht einstimmig folgender Der Verbandsgemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss, der Ortsgemeinde Lustadt den Schulpavillon der Grundschule Lustadt für die Unterbringung einer zusätzlichen Kindergartengruppe zur Deckung des Rechtsanspruchs zu überlassen. Kostenträger bezüglich der Umbauarbeiten ist die Ortsgemeinde Lustadt. Die Modalitäten wegen der Inanspruchnahme des Pavillons zwischen der Verbandsgemeinde Lingenfeld und der Ortsgemeinde Lustadt werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt (Anmietung, Kauf etc.) in Absprache mit den Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden. TOP 10 Gewässerunterhaltungsarbeiten am Modenbach, Bruchbach, Hainbach, Hofgraben und an der Druslach (außerhalb der Ortslagen); hier: Auftragsvergabe Der Verbandsgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung der Auftragsvergabe für die Durchführung von Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern Hofgraben und Hainbach, innerhalb der Ortslagen von Lingenfeld, Lustadt, Schwegenheim, Weingarten (Pfalz) und Westheim (Pfalz) zugestimmt. Die Auftragssumme für die Arbeiten beläuft sich auf ,93 Euro einschließlich Mehrwertsteuer. Den Zuschlag hat der preisgünstigste Bieter, die Fa. Agrar-Umwelt-Technik GmbH, Freckenfeld, erhalten. Nachdem für das Haushaltsjahr 2013 unter der Position Gewässerunterhalt noch entsprechende Mittel zur Verfügung stehen hat die Verwaltung Firmen (innerhalb und außerhalb des Verbandsgemeindebereiches), um Abgabe eines Angebotes für die Ausführung der Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern außerhalb der Ortslagen gebeten. Betroffen sind die Gewässer Modenbach, Bruchbach, Hainbach, Hofgraben und Druslach. Aufgrund des Umfangs wurden die Arbeiten, wie innerörtlich, in Lose aufgeteilt um auch kleineren Firmen die Möglichkeit zu eröffnen sich nur um einen teil der Arbeiten zu bewerben. Nach eingehender Beratung ergeht einstimmig folgender Der Auftrag für die Unterhaltungsarbeiten am Hainbach wird an die Fa. A U T, Freckenfeld zum Angebotspreis von ,81 erteilt. Der Auftrag für die Unterhaltungsarbeiten am Hofgraben wird an den Entwässerungsverband Obere Rheinniederung, Hagenbach, zum Angebotspreis von 6.067,50 EUR erteilt. Der Bürgermeister oder seine Vertreter im Amt werden ermächtigt, nach Genehmigung des Haushalts für das Jahr 2014, den Auftrag für die Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern Modenbach, Bruchbach sowie Druslach an die Fa. Keller, Lustadt, zum Angebotspreis von ,63 EUR zu erteilen.

9 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Ausgabe 3/2014 TOP 11 Ergänzungswahlen zum Bau- und Umweltausschuss Herr Holger Karn hat mit Schreiben vom sein Mandat als Mitglied im Bau- und Umweltausschuss (stellvertretendes Mitglied: Frau Kerstin Deubig) niedergelegt. Die vakante Stelle im Bau- und Umweltausschuss ist daher neu zu besetzen. Das Vorschlagsrecht für die vakante Position obliegt der FWG-Ratsfraktion. Durch die FWG-Fraktion wird Frau Kerstin Deubig für die Neubesetzung der vakanten Stelle im Bau- und Umweltausschuss vorgeschlagen. Als Vertreter wird Herr Bodo Lutzke vorgeschlagen. Nach eingehender Beratung ergeht einstimmig folgender Der Verbandsgemeinderat Lingenfeld stimmt dem von der FWG- Ratsfraktion eingebrachten Wahlvorschlag für die Neubesetzung der vakanten Stelle im Bau- und Umweltausschuss zu. Damit wird die vakante Stelle im Bau- und Umweltausschuss durch Frau Kerstin Deubig besetzt. Die Vertretung übernimmt Herr Bodo Lutzke. TOP 12 Informationen und Anfragen Tourismusverein Zusammenstellung eines Paketes mit Waren der Region wurde durch Bürgermeister Leibeck vorgestellt. Messbohrungen im Regenrückhaltebecken innerhalb der Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz) Derzeit werden Messbohrungen im Auftrag des Wasserzweckverbandes innerhalb der Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz) durchgeführt. Die Messungen können nur nach Genehmigung der SGD Süd erfolgen. Im nichtöffentlichen Teil berät und beschließt der Rat über Grundstücks- und Personalangelegenheiten. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses sowie des Schulträgerausschusses der Verbandsgemeinde Lingenfeld Am Montag, den 20. Januar 2014, um Uhr, findet im Mehrzweckraum der Grundschule Lustadt, Schulstraße 5, Lustadt, eine gemeinsame nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses sowie des Schulträgerausschusses der Verbandsgemeinde Lingenfeld statt. Tagesordnung: 1. Vorberatung: Brandschutzkonzept für die Grundschule Lustadt 2. Vorberatung: Raum- und Nutzungskonzept der Grundschule Lustadt sowie Zusammenlegung der Leseecke der Grundschule Lustadt und der Gemeindebücherei der Ortsgemeinde Lustadt 3. Vorberatung: Generalsanierung der Grundschule Westheim (Pfalz) a) Terminkette b) Ausschreibungsgrundlagen c) Auftragsvergaben 4. Vorberatung: Sanierungskonzept für die Grundschule Schwegenheim a) Heizung (Blockheizkraftwerk) b) Elektroinstallation c) Sanitärinstallation (Trinkwasserverordnung) d) Räumlichkeiten ehemaliges Lehrschwimmbecken 5. Informationen und Anfragen Lingenfeld, den 19. November 2013 Leibeck Bürgermeister Beyer 1. Beigeordneter Nachrichten und Hinweise Volkshochschule Lingenfeld in der KVHS Germersheim VHS-Geschäftsstelle: Hauptstr. 58, Lingenfeld Tel.06344/5961, Fax 06344/ vhslingenfeld@t-online.de Beratungszeiten: dienstags Uhr freitags Uhr Leitung: Brigitte Schütze Auszug aus dem Programm (Kursbeginn Januar/Februar) 2 Arbeit und Beruf 2.1 Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach 4 III EStG Ein Seminar für Existenzgründer, - freiberuflich Arbeitende, - kleinere Unternehmen Die Teilnehmer erfahren in diesem Tagesseminar, wie sich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung auf dem amtlichen Vordruck zusammensetzt und der Gewinn für die Finanzbehörde ermittelt wird. Wichtige steuerliche Themen wie Abschreibung, absetzbare und nicht absetzbare Geschäftsausgaben, häusliches Arbeitszimmer, Kfz, Reisekosten, Umsatzsteuererklärung u. a. werden praxisgerecht dargestellt. Leitung: Renate Kropfitsch Ort: Lingenfeld, Rathaus der Ortsgemeinde, Hauptstr. 58 Termin: Samstag, 22. Februar 2014, 9:00-14:00 Uhr Gebühr: 20 EUR für 1 Termin, 6 Unterrichtsstunden EDV-Anwendungen - Computerkurse Alle Computerkurse finden im Computerraum im Rathaus der Ortsgemeinde Lingenfeld, Hauptstr. 58, statt. Wir arbeiten in kleinen Gruppen mit max. 10 Personen und benutzen Office Tastschreiben am PC Die Teilnehmer lernen, das Tastenfeld eines Computers nach der 10-Finger-Tastschreib-Methode zu bedienen und ihre Schreibfertigkeit zu steigern. Im Kurs werden die nötigen Computerkenntnisse und erste Normen für Adressen und Briefe vermittelt. Der Kurs ist für Teilnehmer ab 10 Jahren geeignet. Leitung: Brigitte Schütze Ort: Lingenfeld, Rathaus der Ortsgemeinde, Hauptstr. 58 Termin: Dienstag, 4. Februar 2014, 19:00-20:00 Uhr Gebühr: 50 EUR für 12 Termine, 16 Unterrichtsstunden 2.3 Erste Schritte am Computer: PC-Einstieg ganz einfach Dieser Kurs richtet sich an alle, die sich beruflich oder privat zum ersten Mal mit dem Thema Computer befassen und so gut wie keine Vorkenntnisse besitzen. Der Kurs ist auch für Senioren geeignet. Sie lernen Windows Basiswissen und Grundlagen von Word Kursinhalte: Rechner einschalten Umgang mit Tastatur und Maus Desktop und Betriebssystem Windows 7 Einblick in Word, Excel, Powerpoint und Outlook Dateien anlegen und finden Leitung: Vera Priebe-Zehe Ort: Lingenfeld, Rathaus der Ortsgemeinde, Hauptstr. 58 Termin: Montag, 3. Februar 2014, 17:00-19:15 Uhr Gebühr: 35 EUR für 3 Termine, 9 Unterrichtsstunden 2.7 Kurzschrift - Stenografie Kurzschrift (Stenografie) - ermöglicht dem Schreiber, das gesprochene Wort (z. B. ein Diktat oder eine Rede) mitzuschreiben. Durch die Möglichkeiten der modernen PCs, Handys o. ä. ist Steno etwas in Vergessenheit geraten. Sinnvoll anwenden kann man es heute beruflich oder privat für schnelle Notizen. Im Kurs wird die Verkehrsschrift, das ist die Grundlage der Kurzschrift, erlernt und eingeübt. Leitung: Brigitte Schütze Ort: Lingenfeld, Rathaus der Ortsgemeinde, Hauptstr. 58 Termin: Donnerstag, 6. Februar 2014, 19:00-20:30 Uhr Gebühr: 85 EUR für 20 Termine, 40 Unterrichtsstunden 3 Sprachen Alle Sprachkurse beinhalten Aufbau, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Grammatik. In unseren Kursen liegt der Schwerpunkt auf der gesprochenen Sprache, um den Lernenden zu ermöglichen, sich schnell in alltäglichen (Reise-) Situationen in der Fremdsprache verständlich machen zu können. 3.1 Deutsch für ausländische Mitbürger A1-3 Zu diesem Deutschkurs laden wir ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger ein, die über Grundkenntnisse Deutsch verfügen und diese erweitern möchten. Leitung: Brigitte Schütze/Ana Maria DaSilva-Ströbele Ort: Lingenfeld, Rathaus der Ortsgemeinde, Hauptstr. 58 Termin: Mittwoch, 5. Februar 2014, 9:30-11:00 Uhr Gebühr: nach Absprache 3.2 Englisch Stufe: A1: Teil 4 für Teilnehmer mit geringen Vorkenntnissen Lehrwerk: Key, Cornelsen, ab Lektion 9 Leitung: Janine Gehrlein Ort: Lingenfeld, Rathaus der Ortsgemeinde, Hauptstr. 58 Termin: Donnerstag, 6. Februar 2014, 17:00-18:30 Uhr Gebühr: 75 EUR für 15 Termine, 30 Unterrichtsstunden 3.3 Englisch Stufe: A2, Teil 3, für Teilnehmer mit guten Vorkenntnissen Lehrwerk: Network 2, ab Lektion 7 Leitung: Penelope Todd Ort: Lingenfeld, Rathaus der Ortsgemeinde, Hauptstr. 58 Termin: Mittwoch, 5. Februar 2014, 19:00-20:30 Uhr Gebühr: 75 EUR für 15 Termine, 30 Unterrichtsstunden

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