Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
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- Heike Salzmann
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1 Landtag von Sachsen-nhalt Drucksache 6/ ntwort der Landesregierung auf eine Kleine nfrage zur schriftlichen Beantwortung geordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Linienestimmung der B 190n Kleine nfrage - K 6/7048 ntwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Die B 190n soll nach der so genannten Hosenträgervariante eine Verindung zwischen 39 und 14 darstellen. Welche Planungsschritte sind is zur Verwirklichung der drei Straßen noch erforderlich und in welchem Zeitraum rechnet die Landesregierung jeweils mit der Fertigstellung? Bitte getrennt nach Straßen und soweit möglich Bauaschnitten angeen. Die ntwort der Landesregierung eschränkt sich zuständigkeitshaler auf die Sachsen-nhalt etreffenden schnitte der B 190n und der 14. Bis zur Verkehrsfreigae einer Bundesfernstraße sind nach der erfolgten Linienestimmung gemäß 16 (1) FStrG durch den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) folgende wesentliche Planungsschritte erforderlich: a) Erstellung und Genehmigung der straßenautechnischen Entwurfsunterlagen einschließlich der landschaftspflegerischen Begleitplanung. Nach Genehmigung des Entwurfes durch den BMVBS ist dieser verindliche Grundlage für den Planungsträger ei der Erstellung der Planfeststellungsunterlage. ) Planfeststellungsverfahren zur Baurechtschaffung c) Erstellung der usführungsplanung und usschreiung der Bauleistung (usgegeen am )
2 2 d) Baudurchführung 14, Magdeurg-Wittenerge-Schwerin; schnitt Sachsen-nhalt Den einzelnen Verkehrseinheiten (VKE) ist die Bauphase gemäß dem gemeinsamen Finanzierungskonzept des Bundes und der eteiligten Länder vom März 2009 zugeordnet. Die Bauphase einhaltet eine Realisierung des schnittes is zum Jahr 2015, die Bauphasen B und C eine Realisierung nach dem Jahr VKE Bezeichnung aktueller Planungsschritt Bauphase gemäß Finanzierungsvereinarung 1.1 vorh. nschlussstelle (S) Dahlenwarsleen is o (ohne) S Wolmirstedt C 1.2 m (mit) S Wolmirstedt is B 189 nördl. Colitz c 1.3 B 189 nördl. Colitz is Dolle/L Dolle/L 29 is m S Lüderitz (L 30) 1.5 o S Lüderitz (L 30) is m S Uenglingen (L 15) (is B 188) B 2.1 o S Uenglingen (L 15) - m S Osterurg (L 13) B 2.2 o S Osterurg (L 13) - m S Seehausen (B 190) a 3.1/3.2a o S Seehausen - Landesgrenze BB/ST
3 3 B 190n zwischen der Landesgrenze Niedersachsen und der 14 ei Seehausen Das BMVBS hat auf der Grundlage des 16 (1) FStrG mit Erlass vom 11. pril 2011 die Linienführung der B 190n zwischen der geplanten 39 ei Bad Bodenteich und der geplanten 14 ei Seehausen estimmt. Die weitere planerische Vorereitung der linienestimmten Trasse erfolgt aschnittsweise entsprechend der eingangs dargestellten Planungsschritte. Die ersten eiden Planungsaschnitte zur Entwurfsaufstellung umfassen den Bereich westl. der S Seehausen an der 14 is westl. der Ortslage Leppin. In weiteren Teilereichen sind Vermessungsareiten geplant. ufgrund des frühen Planungsstadiums sind derzeit noch keine ussagen zum Realisierungszeitraum möglich. 2. Mit welcher durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) rechnet die Landesregierung auf der B 190n jeweils am nschluss zur 39, südlich von Salzwedel und am nschluss zur 14? uf welchen Gutachten eruhen diese Prognosen? Wurden diese seit Beginn der Planung korrigiert? Für das Jahr 2025 wird für die B 190n im Bereich des nschlusses an die 39 eine Verkehrsstärke (DTV W ) von Kfz/24 h prognostiziert. Der Schwerverkehrsanteil eläuft sich auf 10 %. Im Bereich südlich von Salzwedel werden zwischen und Kfz/24 h (DTV W ) erwartet, der Schwerverkehrsanteil liegt ei 10 %. Im nschlussereich zur 14 werden Kfz/24 h und ein Schwerverkehrsanteil von 14 % prognostiziert. Die im Novemer 2005 erstellte Verkehrsuntersuchung mit dem Prognosehorizont 2015 wurde in 2008 auf den Prognosehorizont 2025 fortgeschrieen. Grundlage dafür ildete die Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtung 2025 (kurz: Verflechtungsprognose 2025) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Es erfolgte eine Berücksichtigung der demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland und dem hier gegenständlichen Umland sowie unter Beachtung der Verkehrsdaten des estehenden Straßennetzes im etroffenen Bereich. 3. Mit welchen Kosten für die B 190n rechnet die Landesregierung insgesamt und jeweils für die schnitte 39-Landesgrenze, Landesgrenze Pretzier, Pretzier 14? uf welchen Gutachten eruhen diese Kostenschätzungen? Wurden diese seit Beginn der Planungen korrigiert? Die ntwort der Landesregierung eschränkt sich zuständigkeitshaler auf die Sachsen-nhalt etreffenden schnitte der B 190n und der 14. Die Kosten des Vorhaens elaufen sich gemäß der erstellten Linienestimmungsunterlagen auf 331,3 Mio. ei einer Länge von ca. 110 km. Die im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ausgewiesenen Kosten etragen 266,2 Mio. ei einer Streckenlänge von 93,6 km. Die Gesamtstrecke in Sachsen-nhalt wurde in drei Zwischenaschnitte mit folgenden Kosten unterteilt:
4 4 1. LGr NI/ST is B 71 78,5 Mio. 2. B 71 is 14 und 173,9 Mio is LG ST/BB 78,9 Mio. Die Kosten werden im Rahmen der detaillierten Planung weiter fortgeschrieen. 4. Mit welchen Kosten für Betrie und Instandhaltung der B 190n rechnet die Landesregierung? Fallen davon Kosten für das Land oder die Kommune an? Rechnet die Landesregierung mit einer Herastufung der isherigen Trasse der B 190 und der B 248 zur Landes- oder Kreisstraße? Mit welchen Kosten für Betrie und Instandhaltung für das Land oder den Kreis ist für diese Straßen zu rechnen? Für den Straßenetrie und die Straßenunterhaltung der B 190n (dreistreifig mit RQ 15,5) ist ein durchschnittlicher Kostenaufwand von rd /Jahr und Kilometer zu erwarten. Die Kosten sind vom Baulastträger Bund zu tragen. Die vorhandene B 190 verliert mit dem Bau der B 190n ihre Bedeutung als üerregionale Verkehrsverindung. Sie ist zu gegeener Zeit in eine Straßenkategorie nach Landesrecht einzustufen. Die Erareitung eines Umstufungskonzeptes erfolgt im Zusammenhang mit der aschnittsweisen Erstellung der straßenautechnischen Entwurfsunterlagen. ussagen zu den Kostenauswirkungen für das Land zw. den Landkreis sind erst nach Vorlage des vollständigen Umstufungskonzeptes möglich. 5. uf welchem Gutachten eruht die in der Volksstimme wiedergegeene ussage, dass ein usau der B 71 in Richtung Uelzen finanziell und naturschutzrechtlich keine lternative sei? Ist dieses Gutachten veröffentlicht worden? Macht die Landesregierung sich nnahmen, Herangehensweise und Ergenisse dieses Gutachtens zu Eigen? Bei dem Gutachten handelt es sich um die im Rahmen des Linienestimmungsverfahrens von den Ländern Niedersachsen und Sachsen-nhalt auf nforderung des BMVBS im Jahr 2010 ergänzend erareitete Straßenauund umweltfachliche Gegenüerstellung der Nullplus-Variante (Führung üer die B 71) und der B 190n Vorzugsvariante zwischen 39 und Salzwedel. Die Unterlage wurde vom Land Sachsen-nhalt nicht veröffentlicht; sie ildet die fachliche Position der Landesregierung a. 6. Falls die Landesregierung Sachsen-nhalt uftraggeer dieses Gutachtens ist, mit welcher Begründung hat die Landesregierung darauf verzichtet, einen usau der Bestandstrasse der B 71 zw. den Bau einzelner Ortsumgehungen als lternative zu prüfen? Der vom Bundeskainett eschlossene Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003 war Grundlage für das 5. Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausaugesetzes und dessen nlage, dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Dieser stellt die gesetzliche Grundlage für die Realisierung der darin enthaltenen Maßnahmen dar. Für einen usau der Bundesstraße B 71 existiert kein gesetzlicher Planungsauftrag, da dieser mit der usnahme der Ortsumgehung
5 5 Bergen (Niedersachsen) nicht im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthalten ist. Das Gutachten zeigt auf, dass lediglich auf 4 % der Streckenlänge der B 71 ein usau der vorhandenen Trasse möglich ist. Der Streckenanteil mit notwendigen neuen Ortsumgehungen liegt ei 58 %, der Streckenanteil mit Parallellage zur vorhandenen B 71 ei 21 % (die B 71 alt dient daei dem langsam fahrenden Verkehr) und der Streckenanteil mit neuer Trassierung eläuft sich auf 17 %. 7. Wie ewertet die Landesregierung die in der Volksstimme wiedergegeene Kritik des Bundesumweltministeriums am Linienestimmungsverfahren? Für das Land Sachsen-nhalt als uftragsverwaltung ist die Linienestimmung nach 16 (1) FStrG des Bundesverkehrsministeriums, die unter Beteiligung der etroffenen Bundesressorts erfolgte, indend.
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