Vorbemerkung zu den Aktionsbögen zum Schwerpunkt 4

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1 483 Vorbemerkung zu den Aktionsbögen zum Schwerpunkt 4 Die Aktionsbögen der Ergänzung zur Programmplanung geben den derzeitigen Stand der Umsetzung des ESF wieder. Ein Teil der Aktionen, die im Operationellen Programm innerhalb der Maßnahmebeschreibungen vorgesehen sind, können derzeit noch nicht durch konkrete Förderprogramme untersetzt werden. Dies betrifft z.b. die geplanten modellhaften Maßnahmen zur Verhinderung des Schulabbruchs von Jugendlichen oder die geplanten Modellprojekte Gestaltung der Übergänge zwischen Erwerbstätigkeit, Zeiten der beruflichen Qualifizierung und Familienphasen. Erste Modellprojekte in diesen beiden Bereichen sollen bis Anfang 2003 verwirklicht werden. Der Punkt 5 der Aktionsbögen Kriterien für die Projektauswahl wurde auf der Sitzung des Regionalen Begleitausschusses am ergänzt bzw. konkretisiert (vgl. hierzu Anlage zur EzP ). Damit wurde insbesondere der in den Aktionsbögen , , , , enthaltenen Forderung - Diese Auswahlkriterien sind vorläufig und werden im Laufe des Umsetzungsprozesses des ESF weiter präzisiert - entsprochen.

2 484 Maßnahme Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit Aktion Förderung der Erstausbildung 1 Teilaktion Teilaktion Förderung der Erstausbildung betrieblich Förderung der Erstausbildung außerbetrieblich 1. Bezeichnung der Förderrichtlinie bzw. der sonstigen Rechtsgrundlage der Förderung und der für die Richtlinie bzw. für die Förderung verantwortlichen Stelle a) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ausbildungsplätzen in privaten Unternehmen im Land Sachsen-Anhalt mit Mitteln des Landes und/oder des Europäischen Sozialfonds b) Programm zur Förderung außerbetrieblicher Ausbildungsplätze Richtlinieninhaber/verantwortlich für die Förderung: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Referat Status der beihilferechtlichen Genehmigung a) + b) nicht beihilferelevant 3. Beschreibung der Richtlinie a) Gewährung von Einstellungshilfen an Ausbildungsbetriebe, die 1. erstmals ausbilden, 2. bestimmte Personengruppen von Jugendlichen ausbilden, b) Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze, die zu Berufsabschlüssen in anerkannten Ausbildungsberufen führen. 4. Spezifische Förderziele/ erwartete Auswirkungen/ Ex-ante-Bewertung Förderung der beruflichen Ausbildung und Integration von Jugendlichen Besondere Unterstützung für weibliche Ausbildungsplatzsuchende 1 geändert durch Beschluss RBA vom

3 485 Gezielte Unterstützung von Personen mit besonderen Vermittlungsproblemen Insgesamt soll die Ausbildung für Jugendliche gefördert werden. Die Förderung der Maßnahme und Aktion erfolgt in Übereinstimmung mit den im OP des Landes Sachsen-Anhalt definierten Zielvorgaben und Rahmenbedingungen. Die Aktionen untersetzen die in Kapitel 3.2. Prioritäten für Sachsen-Anhalt und Kapitel 4 gesetzten Förderziele. Für die Maßnahme ist insbesondere zu nennen die Förderung von Teilnehmer/innen im Schwerpunkt 4. Die Kohärenz zu den horizontalen Grundsätzen und Zielen (Verbesserung der Chancengleichheit, Heranführung Sachsen-Anhalts an die Informationsgesellschaft, Verbesserung der Umweltsituation) ist gegeben (siehe Ziffer 16, 17 und 18). Die Prüfung der Prioritäten sowie der ex-ante Quantifizierung innerhalb der Maßnahme oder der Aktion erfolgte unabhängig von der Programmierung in den für die Inhalte verantwortlichen Fachbereichen der Landesregierung. Für die Maßnahme wurden folgende Zielvorgaben in Ergänzung zum OP definiert und quantifiziert: Förderung von Teilnehmer/innen im Bereich der beruflichen Erstausbildung, Förderung von Teilnehmer/innen in Aktionen zur Qualifizierung und Eingliederung von Jugendlichen, Teilnehmer/innen in berufsvorbereitenden Maßnahmen (Aktionen) (vgl. Ziffer 13). 5. Kriterien für die Projektauswahl a) Förderfähig sind Privatunternehmen, die die genannten Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Zuwendungen für die erstmalige Ausbildung (vgl. Punkt 3. a) 1.) können nur an kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden. Ausbildungsverhältnisse mit Hochschulzugangsberechtigten werden nicht gefördert. b) Förderfähig sind Jugendliche, die bis zum Ende des Berufsberatungsjahres nicht vermittelt wurden a) + b) Anträge bzw. Projekte im Rahmen einer Landesinitiative werden bevorzugt behandelt. 6. Kategorie von Zuwendungsempfangenden Unternehmen des privaten Rechts 7. Antragannehmende Stelle a) Regierungspräsidien

4 486 b) Bundesanstalt für Arbeit 8. Bewilligende Stelle a) Regierungspräsidien b) Bundesanstalt für Arbeit 9. Förderfähige Ausgaben a) + b) Gesamtausgaben für das jeweilige Ausbildungsverhältnis 10. Art und Höhe der Förderung a) Nicht rückzahlbarer Zuschuss/Festbetragsfinanzierung (bis max ). Der Förderbetrag deckt nur einen geringen Teil der tatsächlich entstehenden Ausbildungskosten ab. b) Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zur Höhe der real entstehenden Kosten 11. Nationale Kofinanzierung (Quellen) a) + b) Landesmittel aus Kapitel 0804 Titelgruppe Indikatoren für Monitoring, Begleitung und Evaluierung Siehe Bericht 18 a und b im efreporter 13. Geographischer Geltungsbereich a) + b) Land Sachsen-Anhalt 14. Geltungsdauer a) + b) Die Programme werden jährlich an die Problemlage auf dem Ausbildungsstellenmarkt angepasst. 15. Auswirkungen auf die Umwelt Die Förderung im Rahmen dieser Aktion wird als umweltneutral bewertet.

5 Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen a) Dadurch dass Unternehmen für die Ausbildung von Mädchen höhere Förderbeträge gewährt werden, trägt die Aktion direkt zur Verbesserung der individuellen Chancen von Frauen auf dem Ausbildungsstellenmarkt bei. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Ausbildungsförderprogramme 2000/2001 und 2001/2002 ein spezieller Programmteil zur Förderung von Ausbildungsplätzen für Mädchen in ausgewählten Berufen eingerichtet, um den Anteil von Mädchen an den bislang männlich-dominierten und/oder zukunftsträchtigen Berufen zu erhöhen. b) Im Rahmen des Programms werden im entsprechenden Maße auch Mädchen gefördert, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden konnten. Entsprechend der Vorgaben der EU wird die Aktion als gleichstellungsorientiert eingestuft. Bei der Auswahl von gleichwertigen Anträgen erhalten Anträge mit gleichstellungspositiven und orientierten Aspekten eine hohe Priorität. 17. Auswirkungen auf den Übergang in die Informationsgesellschaft Nach Einschätzung der Landesregierung ist die Förderung in diesem Bereich geeignet, das Ziel des Übergangs in die Informationsgesellschaft indirekt zu unterstützen/ flankieren. 18. Publizitätsmaßnahmen/ Öffentlichkeitsarbeit Veröffentlichung in der Förderbroschüre des Landes Veröffentlichung der Förderrichtlinie in einer Ausbildungsförderbroschüre; ab 2002/2003 im Rahmen des Internetauftritts des Landes Pressemitteilungen 19. Kategorisierung des Interventionsbereiches 23

6 488 Maßnahme Aktion Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit Qualifizierung und Eingliederung von Jugendlichen (2. Schwelle) 1. Bezeichnung der Förderrichtlinie bzw. der sonstigen Rechtsgrundlage der Förderung und der für die Richtlinie bzw. für die Förderung verantwortlichen Stelle A) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Praktikumsmaßnahmen zur beruflichen Eingliederung von Frauen, allein Erziehenden, BerufsrückkehrerInnen und Jugendlichen mit Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt und des Europäischen Sozialfonds (hier: Praktikumsmaßnahmen für Jugendliche); Rd.Erl. des MS vom , MBl. LSA Nr. 12/2001, S. 170; zuletzt geändert durch Erl. des MW vom , MBl. LSA Nr. 12/2002, S. 137 B) Projekte zur Beschäftigung, Qualifizierung und Vermittlung von Jugendlichen an der 2. Schwelle auf den 1. Arbeitsmarkt C) Modellprojekte zur Förderung von transnationalen Kontakten für Jugendliche an der zweiten Schwelle Richtlinieninhaber/verantwortlich für die Förderung: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Referat Status der beihilferechtlichen Genehmigung Nicht beihilferelevant 3. Beschreibung der Richtlinie A) Gefördert werden Maßnahmen für Jugendliche unter 25 Jahren, die - eine außerbetriebliche oder vollzeitschulische Ausbildung erfolgreich beendet haben und danach mindestens 3 Monate arbeitslos gemeldet sind oder - eine betriebliche Ausbildung absolviert haben und danach mindestens 6 Monate arbeitslos gemeldet sind und ihren ersten Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Gefördert werden für diesen Personenkreis inhaltlich miteinander verknüpfte Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung durch a) Beratungs- und Orientierungskurse bis zu 14 Tagen;

7 489 b) ein Praktikum in einem privaten Unternehmen. Weitere Praktika können bei jeweils anderen Arbeitgebern gefördert werden, wenn die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, kein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen konnte. Die Praktikumsdauer je Unternehmen beträgt maximal 3 Monate. Ziel des Praktikums ist die Arbeitsplatzfindung der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers. Die Gesamtpraktikumszeit je Teilnehmerin bzw. Teilnehmer darf neun Monate nicht übersteigen. c) eine auf den konkreten Arbeitsplatz bezogene Qualifizierung, sofern das Praktikumsunternehmen eine Übernahmeabsicht in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis erklärt; d) fachliche und sozialpädagogische Betreuung. B) Gefördert werden inhaltlich miteinander verknüpfte Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung durch: a) Assessmentphase b) Qualifizierung c) Praktika in Wirtschaftsunternehmen, Werkstattbereichen oder lokalen Projekten d) Arbeitnehmerüberlassung an Wirtschaftsunternehmen bis zur Arbeitsvermittlung C) Gefördert werden modellhafte Austauschmaßnahmen für Jugendliche im europäischen Ausland im Zusammenhang mit Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung (vgl. B). 4. Spezifische Förderziele/ erwartete Auswirkungen/ Ex-ante-Bewertung Gezielte Unterstützung von arbeitslosen Jugendlichen mit besonderen Vermittlungsproblemen bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt Die Förderung der Maßnahme und Aktion erfolgt in Übereinstimmung mit den im OP des Landes Sachsen-Anhalt definierten Zielvorgaben und Rahmenbedingungen. Die Aktionen untersetzen die in Kapitel 3.2. Prioritäten für Sachsen-Anhalt und Kapitel 4 gesetzten Förderziele. Für die Maßnahme ist insbesondere zu nennen die Förderung von Teilnehmer/innen im Schwerpunkt 4. Die Kohärenz zu den horizontalen Grundsätzen und Zielen (Verbesserung der Chancengleichheit, Heranführung Sachsen-Anhalts an die Informationsgesellschaft, Verbesserung der Umweltsituation) ist gegeben (siehe Ziffer 16, 17 und 18).

8 490 Die Prüfung der Prioritäten sowie der ex-ante Quantifizierung innerhalb der Maßnahme oder der Aktion erfolgte unabhängig von der Programmierung in den für die Inhalte verantwortlichen Fachbereichen der Landesregierung. Für die Maßnahme wurden folgende Zielvorgaben in Ergänzung zum OP definiert und quantifiziert: Förderung von Teilnehmer/innen im Bereich der beruflichen Erstausbildung, Förderung von Teilnehmer/innen in Aktionen zur Qualifizierung und Eingliederung von Jugendlichen, Teilnehmer/innen in berufsvorbereitenden Maßnahmen (Aktionen) (vgl. Ziffer 13). 5. Kriterien für die Projektauswahl - Anteil der in Punkt 3 genannten Zielgruppe insbesondere von weiblichen Jugendlichen entsprechend ihres Anteils an den Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in der Region - Qualität der Maßnahmen und zu erwartendes Ziel entsprechend der Maßnahmekonzeption - erfolgte Abstimmung mit den Arbeitsmarktakteuren vor Ort - Projekte im Rahmen einer Landesinitiative werden bevorzugt behandelt. 6. Kategorie von Zuwendungsempfangenden Unternehmen oder Einrichtungen des öffentlichen oder privaten Rechts 7. Antragannehmende Stelle BBJ Consult AG 8. Bewilligende Stelle a) Regierungspräsidium Dessau, Dez. 38 b) Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Referat 64 c) Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Referat Förderfähige Ausgaben Zuwendungsfähig sind die notwendigen Personal- und Sachausgaben, soweit sie unmittelbar durch die Beratungs- und Orientierungskurse, die Qualifizierungsmaßnahmen und Praktika verursacht werden.

9 Art und Höhe der Förderung Projektförderung Nicht rückzahlbarer Zuschuss Fehlbedarfsfinanzierung 11. Nationale Kofinanzierung (Quellen) a) Landesmittel aus Kapitel 0804 Titelgruppe 74 b) Landesmittel aus Kapitel 0804 Titelgruppe 74, Bundesmittel und kommunale Mittel c) Landesmittel aus Kapitel 0804 Titelgruppe 74; 12. Indikatoren für Monitoring, Begleitung und Evaluierung Siehe Bericht 18 a und b im efreporter 13. Geographischer Geltungsbereich Land Sachsen-Anhalt 14. Geltungsdauer Bis Auswirkungen auf die Umwelt Die Förderung im Rahmen dieser Aktion wird als umweltneutral bewertet. 16. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen Weibliche Jugendliche sollen entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen die Förderung nutzen können. Dadurch erhöhen sich die Vermittlungschancen von jungen Frauen auf dem Arbeitsmarkt und es wird ein Beitrag zum Abbau der hohen Arbeitslosigkeit von Frauen geleistet. Die Förderung im Rahmen dieser Aktion wird als gleichstellungsorientiert bewertet. Bei der Auswahl zwischen gleichwertigen Projektanträgen erhalten Anträge mit

10 492 gleichstellungspositiver und orientierter Bewertung eine hohe Priorität. 17. Auswirkungen auf den Übergang in die Informationsgesellschaft Nach Einschätzung der Landesregierung ist die Förderung in diesem Bereich geeignet, das Ziel des Übergangs in die Informationsgesellschaft indirekt zu unterstützen/ flankieren. 18. Publizitätsmaßnahmen/ Öffentlichkeitsarbeit Konferenzen Workshops Veröffentlichung in der Förderbroschüre Pressearbeit Internetauftritt der Landesregierung 19. Kategorisierung des Interventionsbereiches 21

11 493 Maßnahme Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit Aktion Berufsvorbereitende Maßnahmen (FSJ, FÖJ) 2 Teilaktion Teilaktion Teilaktion Teilaktion Freiwilliges soziales Jahr Freiwilliges ökologisches Jahr Modellprojekte Produktives Lernen Modellprojekte Berufsorientierung 1. Bezeichnung der Förderrichtlinie bzw. der sonstigen Rechtsgrundlage der Förderung und der für die Richtlinie bzw. für die Förderung verantwortlichen Stelle a) FSJ/FÖJ: Gesetzliche Grundlagen des FSJ bzw. FÖJ (FÖJ-Förderungsgesetz vom , FSJ-Förderungsgesetz vom ; zuletzt geändert durch Art. 2 der Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und anderer Gesetze (FSJGÄndG) vom (BGBl. I Nr. 32, S 1667ff)) verantwortlich für die Förderung: Aktion (FSJ)- Ministerium für Gesundheit und Soziales, Referat 52 verantwortlich für die Förderung: Aktion (FÖJ) Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Referat 66 b) Modellprojekt Produktives Lernen verantwortlich für die Förderung: Aktion Kultusministerium, Referat 25 c) Modellprojekte zur vertieften Beruforientierung für Schülerinnen und Schüler verantwortlich für die Förderung: Aktion Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Referat Status der beihilferechtlichen Genehmigung a), b), c): Nicht erforderlich, da nicht beihilferelevant 3. Beschreibung der Richtlinie a) Gefördert wird die einjährige Tätigkeit von Jugendlichen (16-27 Jahre) im Rahmen des 2 geändert durch Beschluss RBA vom

12 494 Freiwilligen Sozialen Jahres bzw. des Freiwilligen Ökologischen Jahres bei anerkannten Einsatzstellen. FSJ und FÖJ sind Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung und berufsvorbereitenden Bildung. b) Gefördert wird ein alternatives Lernangebot mit Tätigkeiten an Praxisplätzen (incl. Berufsorientierung und Berufshinführung), Unterricht in Deutsch, Mathematik und Englisch sowie Arbeiten in Wahlpflichtbereichen und Kommunikationsgruppen an ausgewählten (Sekundar-) Schulen im Land Sachsen-Anhalt. c) Gefördert werden modellhafte Maßnahmen, die ein zusätzliches Angebot zur vertieften Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen. 4. Spezifische Förderziele /erwartete Auswirkungen/ Ex-ante-Bewertung a) Ziele der Förderung sind, die Persönlichkeit von Jugendlichen sowie deren Umwelt- bzw. soziales Bewusstsein zu entwickeln und durch die überwiegend praktischen Tätigkeiten in den jeweiligen Einsatzstellen Berufsorientierung und Berufsinformationen zu vermitteln. Gezielte Arbeitsprogramme stützen die Entwicklung spezieller Kenntnisse und Fertigkeiten, so dass die Teilnahme am FSJ bzw. FÖJ als Vorpraktikum anerkannt wird. Die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und die praktischen Arbeitserfahrungen wie z.b. das Arbeiten in der Gruppe oder das weitgehend selbstbestimmte Arbeiten und Lernen sollen die Ausbildungschancen erhöhen und die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt erleichtern helfen. Dies gilt besonders für die Teilnahme von Schulabgängerinnen und Schulabgängern aus den Klassen 9/10. b) Ziel der Förderung ist es, dass lernbenachteiligten Schülerinnen und Schülern des 9. und 10. Schuljahrganges durch das Angebot, alternativ, d.h. alltagsorientiert und berufsweltnah zu lernen, einen Schulabschluss erlangen könne, den sie im traditionellen System nach Einschätzung ihrer Lehrkräfte nicht erreichen würden. Die Erfolgsquote liegt nach langjährigen Erfahrungen in Berlin und anderen europäischen Ländern bei ca. 80 Prozent. c) Als Ziel dieser Maßnahme sollen sich die Jugendlichen vor allem: mit den eigenen Berufszielen und möglichkeiten in der Praxis auseinandersetzen ihre Persönlichkeit stärken und ihr Berufswahlverhalten profilieren einen Überblick über berufliche und wirtschaftliche Perspektiven in der Region verschaffen.

13 495 Im Ergebnis sollen Ausbildungsabbrüche verringert oder sogar vermieden werden. Die Förderung der Maßnahme und Aktion erfolgt in Übereinstimmung mit den im OP des Landes Sachsen-Anhalt definierten Zielvorgaben und Rahmenbedingungen. Die Aktionen untersetzen die in Kapitel 3.2. Prioritäten für Sachsen-Anhalt und Kapitel 4 gesetzten Förderziele. Für die Maßnahme ist insbesondere zu nennen die Förderung von Teilnehmer/innen im Schwerpunkt 4. Die Kohärenz zu den horizontalen Grundsätzen und Zielen (Verbesserung der Chancengleichheit, Heranführung Sachsen-Anhalts an die Informationsgesellschaft, Verbesserung der Umweltsituation) ist gegeben (siehe Ziffer 16, 17 und 18). Die Prüfung der Prioritäten sowie der ex-ante Quantifizierung innerhalb der Maßnahme oder der Aktion erfolgte unabhängig von der Programmierung in den für die Inhalte verantwortlichen Fachbereichen der Landesregierung. Für die Maßnahme wurden folgende Zielvorgaben in Ergänzung zum OP definiert und quantifiziert: Förderung von Teilnehmer/innen im Bereich der beruflichen Erstausbildung, Förderung von Teilnehmer/innen in Aktionen zur Qualifizierung und Eingliederung von Jugendlichen, Teilnehmer/innen in berufsvorbereitenden Maßnahmen (Aktionen) (vgl. Ziffer 13). 5. Kriterien für die Projektauswahl a) Die Beschäftigung der Jugendlichen erfolgt ausschließlich bei anerkannten FÖJ- Einsatzstellen bzw. bei den anerkannten Trägern, die die Erreichung der o.a. Ziele sicherstellen können. b) Das Projekt läuft an ausgewählten Schulen und wird von Lehrkräften betreut, die umfangreich auf diese Aufgabe vorbereitet worden sind und die sich zudem praxisbegleitend in einem zweijährigen Fernstudium mit Lehrbriefen zu Lehrkräfte für Produktives Lernen weiter qualifizieren müssen. c) Die Erreichung der o.g. Ziele muss durch den Träger des Modellprojektes sichergestellt werden. Die Modellprojekte müssen sich insbesondere an Schülerinnen und Schüler in den Vorabgangs- und Abgangsklassen allgemeinbildender Schulen richten und die Berufsvorbereitung der Bundesanstalt für Arbeit um zusätzliche oder vertiefte Maßnahmen ergänzen. a), b), c):projekte im Rahmen einer Landesinitiative werden bevorzugt behandelt. 6. Kategorie von Zuwendungsempfangenden

14 496 a) Durch das Ministerium für Gesundheit und Soziales (für das FSJ) bzw. durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (für das FÖJ) anerkannte Träger. Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, insb. gemeinnützige Stiftungen, Vereine und Verbände mit Sitz in Sachsen-Anhalt. b) Träger ist das Institut für Produktives Lernen in Europa e.v. (IPLE/Berlin). Dieser Träger ist unter dem Dach der Alice-Salomon-Fachhochschule für Sozialpädagogik (Berlin-Hellersdorf) auch der verantwortliche Träger des International Network of Productive Schools (INEPS) in der Bundesrepublik und hat ca. 10 Jahre Erfahrung bei der pädagogischen und wissenschaftlichen Begleitung und bei der Evaluierung von Projekten zum Produktiven Lernen. d) Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie Bildungsträger des privaten Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Sachsen-Anhalt. 7. Antragannehmende Stelle a) Landesjugendamt (FSJ), Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (FÖJ) b) Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt c) BBJ Consult AG 8. Bewilligende Stelle a) Landesjugendamt (FSJ), Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (FÖJ) b) Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt c) Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Referat Förderfähige Ausgaben a) Zuwendungsfähig sind anteilige Teilnehmerkosten für Verpflegung und Unterkunft, ein angemessenes Taschengeld sowie die Zahlung eines einmaligen Fahrtkostenzuschusses und die Zahlung der AG/AN-Anteile zu den Sozialabgaben. Aus Bundesmitteln werden die Kosten der pädagogischen Begleitung und die Seminarkosten für die Teilnehmer/innen gefördert. b) Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachkosten des Zuwendungsempfangenden, die

15 497 Ausstattung von Lernwerkstätten in den Schulen, Fahrtkosten der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler zu den Praxisplätzen und Reisekostenzuschüsse zu internationalen Treffen bzw. bei Schüleraustauschen. c) Zuwendungsfähig sind Ausgaben für das Ausbildungspersonal, Fahrtkosten und Verbrauchsausgaben. 10. Art und Höhe der Förderung a) Festbetragsförderung Höhe der Förderung: pro Monat und Platz bis zu maximal 550 Euro für die FSJ- bzw. 470 Euro für die FÖJ-Teilnehmer b) und c) nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zur Höhe der real entstehenden Ausgaben 11. Nationale Kofinanzierung (Quellen) a) Bundesmittel aus dem Kinder- und Jugendplan (KJP) Landesmittel aus Einzelplan 15, Kapitel 1502, Titel (für FÖJ) Landesmittel aus Einzelplan 05, Kapitel 0517, Titel (für FSJ) b) Landesmittel aus Einzelplan 07, Kapitel 0722, Titel c) Mittel der Bundesanstalt für Arbeit zur Umsetzung des 33 des SGB III Landesmittel aus Einzelplan 08, Kapitel 0804, Titel Indikatoren für Monitoring, Begleitung und Evaluierung Siehe Bericht 18 a und b im efreporter 13. Geographischer Geltungsbereich a) c) Land Sachsen-Anhalt 14. Geltungsdauer a) c)

16 Auswirkungen auf die Umwelt a) Aus Kenntniserwerb und praktischer Tätigkeit im FÖJ ist die Entwicklung umweltgerechter Verhaltensweisen bei Jugendlichen zu erwarten. Die Wahl eines Berufes im Umweltbereich wird beeinflusst bzw. gefestigt. Die Förderung des FÖJ im Rahmen dieser Aktion wird als umweltpositiv bewertet. b) Auswirkungen auf die Umwelt ergeben sich nur mittelbar, indem in allen Berufsfeldern die Nachhaltigkeit im Sinne des sustainable development (Deklaration von Rio 1992, Agenda 21) einen Niederschlag findet und von den Schülern mit bearbeitet werden soll. Die Förderung im Rahmen dieser Aktion wird als umweltorientiert bewertet c) Die Förderung im Rahmen dieser Aktion wird als umweltneutral bewertet. 16. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen a) Der Zugang zu FSJ und FÖJ steht jungen Frauen und Männern gleichermaßen offen. Bei beiden Angeboten ist in der Vergangenheit eine deutlich höhere Inanspruchnahme durch junge Frauen zu verzeichnen. Durch die Teilnehmerstruktur profitieren Frauen in höherem Maße von den beabsichtigten positiven Auswirkungen auf die Persönlichkeitsentwicklung und der damit verbundenen Verbesserung der Chancen zum Einstieg Ausbildung bzw. Beschäftigung. Seit 2001 kann ein nahezu paritätisches Verhältnis von jungen Frauen und Männern im FÖJ festgestellt werden. b) Der Zugang zum Produktiven Lernen steht Schülerinnen und Schülern gleichermaßen offen und minimiert die Zahl der Zöglinge, die ohne Abschluss die Schule verlassen, in beiden Geschlechtern. c) Die Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung tragen auch dazu bei, Mädchen neue Berufsfelder bzw. eine breitere Palette an Ausbildungsberufen aufzuzeigen, ihre Bewerbungschancen durch gezielte berufvorbereitende Maßnahmen zu verbessern und damit die Chancengleichheit für Mädchen und junge Frauen auf dem Ausbildungsstellenund Arbeitsmarkt zu erhöhen. a)- c) Entsprechend den Vorgaben der EU werden die Aktion als gleichstellungsorientiert eingestuft. Bei der Auswahl zwischen gleichwertigen Projekten erhalten Projekte mit gleichstellungspositiver und gleichstellungsorientierter Bewertung eine hohe Priorität.

17 Auswirkungen auf den Übergang in die Informationsgesellschaft a)- b) Nach Einschätzung der Landesregierung hat die Förderung in diesem Bereich keine signifikanten direkten oder indirekten Wirkungen in Bezug auf das Ziel des Übergangs in die Informationsgesellschaft. c) Bestandteile der Modellprojekte werden unter anderem Computerkurse einschließlich der Anwendung des Internets sein, um die beruflichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler zu verbessern und auch die vertiefende Informationen zu speziellen Themen, zu Berufsinhalten insbesondere der Zukunftsberufe und Ausbildungsmöglichkeiten einzuholen. 18. Publizitätsmaßnahmen/ Öffentlichkeitsarbeit a) Faltblätter, Broschüre zum FÖJ Plakate Durchführung von Workshops Präsentation von FSJ/FÖJ- Projektarbeiten (auch im Internet) Durchführung von Fortbildungen/Fachtagungen für Einsatzstellen und pädagogische Betreuer b) Jahresberichte der teilnehmenden Schulen Einstellen der Berichte in den Landesbildungsserver (LBS) Sachsen-Anhalt Laufende Berichte in der lokalen und regionalen Presse Jede Projektidee wirkt als Informations- und Kompetenzzentrum für mehrere Schulen der Umgebung Angebot regionaler und zentraler Fortbildungsveranstaltungen durch die für Produktives Lernen weitergebildete Lehrkräfte Nationale und Internationale Tagungen

18 500 c) Faltblätter Plakate Durchführung von Workshops Infostände an den Schulen, Nutzung von Elternabenden und Dienstberatungen der Pädagogen Schaltung von Annoncen 19. Kategorisierung des Interventionsbereiches 23

19 501 Maßnahme Aktion Qualifikation, Information und Beratung Qualifizierung und Eingliederung von Kurzzeit-Arbeitslosen 1. Bezeichnung der Förderrichtlinie bzw. der sonstigen Rechtsgrundlage der Förderung und der für die Richtlinie bzw. für die Förderung verantwortlichen Stelle Qualifizierung von Beschäftigten in Arbeitsförderungsmaßnahmen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Qualifizierung von Beschäftigten mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt Richtlinieninhaber: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Referat Status der beihilferechtlichen Genehmigung Nicht erforderlich, da nicht beihilferelevant 3. Beschreibung der Richtlinie Gefördert wird die Qualifizierung von Beschäftigten in Maßnahmen entsprechend 260 bis 271 und 272 bis 279 SGB III (öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen - ABM und SAM). 4. Spezifische Förderziele/ erwartete Auswirkungen/ Ex-ante-Bewertung Ziel ist die Schaffung neuer beruflicher Möglichkeiten im Rahmen der wirtschaftlichen Umgestaltung des Landes für ca Personen, die zeitweilig im öffentlichen geförderten Arbeitsmarkt tätig sind. Durch die Qualifizierung sollen die Beschäftigten in der öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme zum einen auf die dort durchzuführenden Tätigkeiten vorbereitet werden, zum anderen sollen ihre Chancen auf eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt nachhaltig verbessert werden. Die Förderung der Maßnahme und Aktion erfolgt in Übereinstimmung mit den im OP des Landes Sachsen-Anhalt definierten Zielvorgaben und Rahmenbedingungen. Die Aktionen untersetzen die in Kapitel 3.2. Prioritäten für Sachsen-Anhalt und Kapitel 4 gesetzten Förderziele. Für die Maßnahme ist insbesondere zu nennen die Förderung von Teilnehmer/innen im Schwerpunkt 4.

20 502 Die Kohärenz zu den horizontalen Grundsätzen und Zielen (Verbesserung der Chancengleichheit, Heranführung Sachsen-Anhalts an die Informationsgesellschaft, Verbesserung der Umweltsituation) ist gegeben (siehe Ziffer 16, 17 und 18). Die Prüfung der Prioritäten sowie der ex-ante Quantifizierung innerhalb der Maßnahme oder der Aktion erfolgte unabhängig von der Programmierung in den für die Inhalte verantwortlichen Fachbereichen der Landesregierung. Für die Maßnahme wurden folgende Zielvorgaben in Ergänzung zum OP definiert und quantifiziert: Förderung von Teilnehmer/innen in Aktionen zur Qualifizierung und Eingliederung von Kurzzeit- Arbeitslosen (vgl. Ziffer 13) 5. Kriterien für die Projektauswahl Es können Maßnahmen zur beruflichen Bildung gefördert werden, in denen den Beschäftigten Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die sie in die Lage versetzen, die jeweils anfallenden Arbeitsaufgaben zu verrichten. Die Maßnahmen werden ausschließlich bei und von Trägern durchgeführt, die ihre Eignung zur ordnungsgemäßen und erfolgreichen Durchführung durch Vorlage von Konzepten, Qualifizierungsplänen und Referenzen nachgewiesen haben. Projekte im Rahmen einer Landesinitiative werden bevorzugt behandelt 6. Kategorie von Zuwendungsempfangenden Zuwendungsempfangende können sein: a) Gemeinden und Gemeindeverbände b) Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, c) Juristische Personen des privaten Rechts, d) Innungen und Kammern. 7. Antragannehmende Stelle BBJ Consult AG 8. Bewilligende Stelle Regierungspräsidium Dessau, Dez. 38

21 Förderfähige Ausgaben Zuwendungsfähig sind die teilnehmerbezogenen Kosten der Qualifizierung. 10. Art und Höhe der Förderung Fehlbedarfsfinanzierung Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 100 v.h. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben 11. Nationale Kofinanzierung (Quellen) Landesmittel aus Kapitel 0804 Titelgruppe Indikatoren für Monitoring, Begleitung und Evaluierung Siehe Bericht 18 a und b im efreporter 13. Geographischer Geltungsbereich Land Sachsen-Anhalt 14. Geltungsdauer Auswirkungen auf die Umwelt Im Rahmen der Beschäftigung im öffentlich geförderten Arbeitsmarkt werden insbesondere Arbeitsaufgaben in den Bereichen ökologische Sanierung, Rekultivierung von Industrie und Bergbauflächen, Umwelt, Landschaftspflege und Naturschutz verrichtet. Durch die Qualifizierung werden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die die Beschäftigten in die Lage versetzen sollen, Tätigkeiten in diesen Bereichen durchzuführen. Durch den Kenntniserwerb und die praktischen Tätigkeiten in den Umweltbereichen ist die Verbesserung der Umweltbedingungen und die Entwicklung umweltgerechter Verhaltensweisen zu erwarten.

22 504 Die Förderung im Rahmen dieser Aktion wird als umweltorientiert bewertet. 16. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen An den Maßnahmen des öffentlich geförderten Arbeitsmarktes (ABM, SAM) sind Frauen im überdurchschnittlichem Maße beteiligt. Damit können sie auch an der Qualifizierung in diesem Bereich in hohem Maße partizipieren. Durch die Qualifizierung von weiblichen Beschäftigten werden deren Beschäftigungschancen für die entsprechende Stelle im öffentlich geförderten Arbeitsmarkt und nachfolgend für eine Anstellung auf den ersten Arbeitsmarkt verbessert. Entsprechend der Vorgaben der EU wird die Aktion als gleichstellungsorientiert eingestuft. Bei der Auswahl zwischen gleichwertigen Projekten erhalten Projekte mit gleichstellungspositiver und gleichstellungsorientierter Bewertung eine hohe Priorität. 17. Auswirkungen auf den Übergang in die Informationsgesellschaft Nach Einschätzung der Landesregierung ist die Förderung in diesem Bereich geeignet, das Ziel des Übergangs in die Informationsgesellschaft indirekt zu unterstützen/ flankieren. 18. Publizitätsmaßnahmen/ Öffentlichkeitsarbeit Faltblätter Plakate Informationen des Zuwendungsempfängers an die Teilnehmer und Teilnehmerinnen hinsichtlich der Kofinanzierung des ESF Informationsveranstaltungen 19. Kategorisierung des Interventionsbereiches 21

23 505 Maßnahme Förderung der Beschäftigung Aktion Förderung zusätzlicher Arbeitsplätze auf lokaler Ebene für Kurzzeit-Arbeitslose 3 Teilaktion Teilaktion Teilaktion Teilaktion Förderung von SAM Maßnahmen im Kulturbereich, Kommunen Maßnahmen im Kulturbereich, Vereine, Stiftungen Maßnahmen im Kulturbereich, sonstige MK 1. Bezeichnung der Förderrichtlinie bzw. der sonstigen Rechtsgrundlage der Förderung und der für die Richtlinie bzw. für die Förderung verantwortlichen Stelle Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) Richtlinieninhaber Aktion bzw verantwortlich für die Förderung Aktion Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Referat Status der beihilferechtlichen Genehmigung Nicht beihilferelevant 3. Beschreibung der Richtlinie Gefördert werden SAM-Maßnahmen insbesondere zur 1. Verbesserung der wirtschaftsnahen und touristischen Infrastruktur 2. Erhaltung und Verbesserung der Umwelt, 3. Verbesserung des Angebotes bei den sozialen Diensten und in der Jugendhilfe, 4. Erhöhung des Angebotes im Breitensport und in der freien Kulturarbeit, 5. Vorbereitung und Durchführung der Denkmalpflege, der städtebaulichen Erneuerung und des städtebaulichen Denkmalschutzes, die die Voraussetzungen der 272 bis 279 SGB III erfüllen und vom zuständigen Arbeitsamt anerkannt worden sind. 3 geändert durch Beschluss RBA vom

24 Spezifische Förderziele/ erwartete Auswirkungen/ Ex-ante-Bewertung - Förderung von Strukturanpassungsmaßnahmen, die zur Arbeitsplatzschaffung vor allem auf lokaler Ebene beitragen - Verbesserung des Niveaus der beruflichen Bildung und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der in den Strukturanpassungsmaßnahmen Beschäftigten - Verhinderung der weiteren Verstetigung der Langzeitarbeitslosigkeit auf hohem Niveau - Im Programmzeitraum sollen ca Teilnehmerinnen und Teilnehmer gefördert werden. Die Förderung der Maßnahme und Aktion erfolgt in Übereinstimmung mit den im OP des Landes Sachsen-Anhalt definierten Zielvorgaben und Rahmenbedingungen. Die Aktionen untersetzen die in Kapitel 3.2. Prioritäten für Sachsen-Anhalt und Kapitel 4 gesetzten Förderziele. Für die Maßnahme ist insbesondere zu nennen die Förderung von Teilnehmer/innen im Schwerpunkt 4. Die Kohärenz zu den horizontalen Grundsätzen und Zielen (Verbesserung der Chancengleichheit, Heranführung Sachsen-Anhalts an die Informationsgesellschaft, Verbesserung der Umweltsituation) ist gegeben (siehe Ziffer 16, 17 und 18). Die Prüfung der Prioritäten sowie der ex-ante Quantifizierung innerhalb der Maßnahme oder der Aktion erfolgte unabhängig von der Programmierung in den für die Inhalte verantwortlichen Fachbereichen der Landesregierung. Für die Maßnahme wurden folgende Zielvorgaben in Ergänzung zum OP definiert und quantifiziert: Die Förderung von befristet Beschäftigten in Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) insbesondere im Bereich der sozialen Dienste und der Jugendhilfe, die Förderung von befristet Beschäftigten in SAM im Kulturbereich, die Förderung der Integration von 459 Kurzzeit-Arbeitslosen in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Einstellungshilfen (vgl. Ziffer 13). 5. Kriterien für die Projektauswahl Sicherstellung der Gesamtfinanzierung durch den Träger Vorrangige Schaffung von Vollzeitarbeitsverhältnissen Entlohnung muss auf der Basis des entsprechenden Tarifvertrages oder in der Höhe des ortsüblichen Entgeltes in Höhe von 80 % für vergleichbare ungeförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgen

25 507 Im Rahmen der Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung werden die Landkreise/kreisfreien Städte an der Auswahl der zu fördernden Maßnahmen maßgeblich beteiligt. Projekte im Rahmen einer Landesinitiative werden bevorzugt gefördert. (Diese Auswahlkriterien sind vorläufig und werden im Laufe des Umsetzungsprozesses des ESF weiter präzisiert) Kategorie von Zuwendungsempfangenden Körperschaften des öffentlichen Rechts und Einrichtungen des privaten Rechts, die gemeinnützige Ziele verfolgen, mit Sitz in Sachsen-Anhalt 7. Antragannehmende Stelle Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Ref Bewilligende Stelle Regierungspräsidium Dessau, Dezernat Förderfähige Ausgaben Personal- und teilweise Sachausgaben. An Sachausgaben sind nur Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Vermögenswirksame Leistungen (soweit tariflich vereinbart), Haftpflichtversicherung, Arbeitskleidung, Arbeitsgeräte, Werkzeuge und Maschinen mit einem Anschaffungswert von bis zu 400,00 und Kosten für den Betrieb von Arbeitsgeräten, Werkzeugen und Maschinen, Arbeitsmaterialien sowie Leistungen Dritter. Mieten und Mietnebenkosten sind nur dann zuwendungsfähig, wenn projektbedingte zusätzliche Räumlichkeiten angemietet werden. Leasingraten sind nur dann zuwendungsfähig, wenn die Finanzierungskosten wirtschaftlicher sind als andere Vertragsgestaltungen (z.b. Miete). Dies ist durch einen Wirtschaftlichkeitsnachweis nachzuweisen. Bereits vor Beginn des Projektes geleaste Wirtschaftsgüter sind nicht zuwendungsfähig. 4 vgl. hierzu Vorbemerkung zu den Aktionsbögen zum Schwerpunkt 4

26 Art und Höhe der Förderung Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 65 % der Gesamtausgaben; maximal jedoch 410,00 Euro pro Monat je geförderten Arbeitnehmer und maximal 560,00 Euro je Arbeitnehmerin für einen Vollzeitarbeitsplatz. Wird die wöchentliche Arbeitszeit reduziert, wird die Förderung wie nachfolgend festgelegt: a) Reduzierung der tariflichen Arbeitszeit um: 50 v.h. Höhe der monatlichen Zuwendung: Mann Frau bis zu 265,00 Euro bis zu 365,00 Euro b) Reduzierung der tariflichen Arbeitszeit um: 25 v.h. Höhe der monatlichen Zuwendung: Mann Frau bis zu 325,00 Euro bis zu 450,00 Euro 11. Nationale Kofinanzierung (Quellen) Mittel der Bundesanstalt für Arbeit (Lohnkostenzuschuss) Sonstige Zuwendungsgeber 12. Indikatoren für Monitoring, Begleitung und Evaluierung Siehe Bericht 18 a und b im efreporter 13. Geographischer Geltungsbereich Land Sachsen-Anhalt 14. Geltungsdauer Bis Auswirkungen auf die Umwelt Die Förderung im Rahmen der Aktion ( Förderung von SAM-Erhaltung und Verbesserung der Umwelt) wird als umweltorientiert bewertet.

27 509 Die Förderung im Rahmen der Aktion ( Maßnahmen im Kulturbereich MK) wird als umweltneutral bewertet. 16. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen Der Anteil von arbeitslosen Frauen im erwerbsfähigen Alter an den Arbeitslosen insgesamt liegt bei ca. 55 %. Der schwereren Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt ist durch die Möglichkeit der höheren maximalen Zuwendung für eine Arbeitnehmerin Rechnung getragen. Durch diese gezielte Förderung erhöhen sich die Vermittlungschancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Entsprechend der Vorgaben der EU wird die Aktion als gleichstellungsorientiert eingestuft. Bei der Auswahl zwischen gleichwertigen Projekten erhalten Projekte mit gleichstellungspositiver und gleichstellungsorientierter Bewertung eine hohe Priorität. 17. Auswirkungen auf den Übergang in die Informationsgesellschaft Nach Einschätzung der Landesregierung hat die Förderung in diesem Bereich keine signifikanten direkten oder indirekten Wirkungen in Bezug auf das Ziel des Übergangs in die Informationsgesellschaft. 18. Publizitätsmaßnahmen/ Öffentlichkeitsarbeit Veröffentlichung in der Förderbroschüre Darstellungen in der Presse Internetauftritt der Landesregierung 19. Kategorisierung des Interventionsbereiches 21

28 510 Maßnahme Aktion Förderung der Beschäftigung Einstellungshilfen in den allgemeinen Arbeitsmarkt 1. Bezeichnung der Förderrichtlinie bzw. der sonstigen Rechtsgrundlage der Förderung und der für die Richtlinie bzw. für die Förderung verantwortlichen Stelle a) Einstellungshilfen für Zielgruppen des Arbeitsmarktes nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen mit Mitteln des Landes und des ESF, Erl. des MS vom , MBl. 26 /2000 ; S. 825; geändert durch Erl. des MS vom , MBl. 53/2001, S b) Einstellungshilfen für Jugendliche unter 25 Jahren nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Einstellung von ausgebildeten Jugendlichen unter 25 Jahren mit Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt und des ESF, Erl. des MW vom , MBl. LSA Nr. 26/2003, S. 391 Richtlinieninhaber: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Referat Status der beihilferechtlichen Genehmigung a) Notifizierung ist erfolgt; bis zur Genehmigung erfolgte die Förderung im Rahmen von de minimis b) Förderung im Rahmen der Freistellungsverordnung für Beschäftigungsbeihilfen (VO (EG) Nr. 2204/2002) 3. Beschreibung der Richtlinie a) Gefördert wird die Schaffung zusätzlicher, unbefristeter aa) Teilzeitarbeitsplätze für - arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren mit mindestens einem vermittlungshemmenden Merkmal, - arbeitslose Behinderte, - Langzeitarbeitslose oder Personen, die in den letzten 12 Monaten mindestens 6 Monate arbeitslos gemeldet waren, - Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben,

29 511 - Personen, die erfolgreich an einer Qualifizierungsmaßnahme des Landes teilgenommen haben ab) Vollzeitarbeitsplätze für - arbeitslose Frauen, die das 45. Lebensjahr vollendet haben - arbeitslose Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 16 Jahren - Personen, die erfolgreich an einer Qualifizierungsmaßnahme des Landes teilgenommen haben, für das 1. Beschäftigungsjahr, wenn der Antragsteller dafür keine Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit in Anspruch nehmen kann c) Teil- und Vollzeitarbeitsplätze für Personen unter 25 Jahren, die bisher noch keine regulär bezahlte Erstanstellung gefunden haben und ab für Personen, die erwerbslos sind und in den vorangegangenen 8 Monaten insgesamt mindestens 6 Monate erwerbslos waren. 4. Spezifische Förderziele/ erwartete Auswirkungen/ Ex-ante-Bewertung - Schaffung von zusätzlichen, unbefristeten Arbeitsplätzen im regulären Arbeitsmarkt für die obengenannten Personengruppen, die zumeist aufgrund von Vermittlungshemmnissen zu den Zielgruppen des Arbeitsmarktes gehören (für ca. 459 Förderfälle im Programmzeitraum) - Integration dieser Personengruppen in den regulären Arbeitsmarkt - Erhöhung der Anzahl der Teilzeitarbeitsplätze (für Männer und Frauen) - Verhinderung der weiteren Verstetigung der Langzeitarbeitslosigkeit auf hohem Niveau Die Förderung der Maßnahme und Aktion erfolgt in Übereinstimmung mit den im OP des Landes Sachsen-Anhalt definierten Zielvorgaben und Rahmenbedingungen. Die Aktionen untersetzen die in Kapitel 3.2. Prioritäten für Sachsen-Anhalt und Kapitel 4 gesetzten Förderziele. Für die Maßnahme ist insbesondere zu nennen die Förderung von Teilnehmer/innen im Schwerpunkt 4. Die Kohärenz zu den horizontalen Grundsätzen und Zielen (Verbesserung der Chancengleichheit, Heranführung Sachsen-Anhalts an die Informationsgesellschaft, Verbesserung der Umweltsituation) ist gegeben (siehe Ziffer 16, 17 und 18).

30 512 Die Prüfung der Prioritäten sowie der ex-ante Quantifizierung innerhalb der Maßnahme oder der Aktion erfolgte unabhängig von der Programmierung in den für die Inhalte verantwortlichen Fachbereichen der Landesregierung. Für die Maßnahme wurden folgende Zielvorgaben in Ergänzung zum OP definiert und quantifiziert: Die Förderung von befristet Beschäftigten in Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) insbesondere im Bereich der sozialen Dienste und der Jugendhilfe, die Förderung von befristet Beschäftigten in SAM im Kulturbereich, die Förderung der Integration von 459 Kurzzeit-Arbeitslosen in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Einstellungshilfen (vgl. Ziffer 13). 5. Kriterien für die Projektauswahl Die geförderten Personen müssen Angehörige der genannten Zielgruppen des Arbeitsmarktes sein. Die wöchentliche Arbeitszeit muss bei Förderung eines Teilzeitarbeitsplatzes mindestens 15 bis maximal 30 Stunden und bei Förderung eines Vollzeitarbeitsplatzes mindestens 35 Stunden betragen. Gefördert wird, wenn sich die Zahl der unbefristet lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Unternehmen (ohne Auszubildende und geringfügig Beschäftigte) erhöht. Die Zahl dieser Beschäftigten im Unternehmen soll drei Monate vor und acht Monate nach der Förderung nicht verringert werden. Die einzustellende Person muss ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Die Vergütung muss tarifrechtlichen Vereinbarungen oder dem ortsüblichen Arbeitsentgelt entsprechen. Projekte im Rahmen einer Landesinitiative werden bevorzugt behandelt. 6. Kategorie von Zuwendungsempfangenden Private Unternehmen 7. Antragannehmende Stelle Regierungspräsidium Dessau, Dez Bewilligende Stelle Regierungspräsidium Dessau, Dez. 38

31 Förderfähige Ausgaben Anteilige Lohnkosten 10. Art und Höhe der Förderung Projektförderung a) + b) Nicht rückzahlbarer Zuschuss, max Nationale Kofinanzierung (Quellen) a) + b) Landesmittel aus Kapitel 0084 Titelgruppe Indikatoren für Monitoring, Begleitung und Evaluierung Siehe Bericht 18 a und b im efreporter 13. Geographischer Geltungsbereich Land Sachsen-Anhalt 14. Geltungsdauer Voraussichtlich bis Auswirkungen auf die Umwelt Die Förderung im Rahmen dieser Aktion wird als umweltneutral bewertet. 16. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen Zu der o.g. Förderung haben Männer und Frauen gleichberechtigten Zugang. Dennoch gehören zu den förderberechtigten Personengruppen aus dem Zielgruppenbereich überwiegend Frauen. Zugleich soll die o.g. Förderung in stärkerem Maße als bisher Teilzeitarbeitsplätze für Männer schaffen und somit zur Erhöhung der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen beitragen.

32 514 Entsprechend der Vorgaben der EU wird die Aktion als gleichstellungsorientiert eingestuft. Bei der Auswahl zwischen gleichwertigen Anträgen erhalten Anträge mit gleichstellungspositiver und gleichstellungsorientierter Bewertung eine hohe Priorität. 17. Auswirkungen auf den Übergang in die Informationsgesellschaft Nach Einschätzung der Landesregierung ist die Förderung in diesem Bereich geeignet, das Ziel des Übergangs in die Informationsgesellschaft indirekt zu unterstützen/ flankieren. 18. Publizitätsmaßnahmen/ Öffentlichkeitsarbeit Info-Faltblätter Arbeitsmarkt-Broschüre Internetauftritt der Landesregierung 19. Kategorisierung des Interventionsbereiches 21

33 515 Maßnahme Aktion Qualifizierung, Information und Beratung Qualifizierung und Integration von Behinderten 1. Bezeichnung der Förderrichtlinie bzw. der sonstigen Rechtsgrundlage der Förderung und der für die Richtlinie bzw. für die Förderung verantwortlichen Stelle Programm zur Qualifizierung und Eingliederung von Behinderten verantwortlich für die Förderung: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Referat Status der beihilferechtlichen Genehmigung Nicht beihilferelevant 3. Beschreibung der Richtlinie Eingliederung von Behinderten in den ersten Arbeitsmarkt und Verbesserung der Vermittlungsaussichten von Behinderten durch Qualifizierung und behindertengerechte Betriebspraktika 4. Spezifische Förderziele /erwartete Auswirkungen/ Ex-ante-Bewertung - Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch Bereitstellung von Qualifizierungsangeboten für behinderte Männer und Frauen - Kompensation von Einstellungshürden aufgrund individueller Leistungsdefizite - Verbesserung der Vermittlungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt - Verhinderung der Ausgrenzung aus dem Beschäftigungssystem Die Förderung der Maßnahme und Aktion erfolgt in Übereinstimmung mit den im OP des Landes Sachsen-Anhalt definierten Zielvorgaben und Rahmenbedingungen. Die Aktionen untersetzen die in Kapitel 3.2. Prioritäten für Sachsen-Anhalt und Kapitel 4 gesetzten Förderziele. Für die Maßnahme ist insbesondere zu nennen die Förderung von Teilnehmer/innen im Schwerpunkt 4. Die Kohärenz zu den horizontalen Grundsätzen und Zielen (Verbesserung der Chancengleichheit, Heranführung Sachsen-Anhalts an die Informationsgesellschaft, Verbesserung der Umweltsituation) ist gegeben (siehe Ziffer 16, 17 und 18).

34 516 Die Prüfung der Prioritäten sowie der ex-ante Quantifizierung innerhalb der Maßnahme oder der Aktion erfolgte unabhängig von der Programmierung in den für die Inhalte verantwortlichen Fachbereichen der Landesregierung. Für die Maßnahme wurden folgende Zielvorgaben in Ergänzung zum OP definiert und quantifiziert: Förderung von Teilnehmer/innen in Aktionen zur Qualifizierung und Integration von Behinderten, Förderung von Teilnehmer/innen in Aktionen zur Qualifizierung und Integration von Langzeitarbeitslosen, insb. Sozialhilfeempfänger/innen, Förderung von 500 Strafgefangenen in Aktionen zur Qualifizierung, Orientierung und Beratung (vgl. Ziffer 13). 5. Kriterien für die Projektauswahl - Arbeitslosenquote Behinderter (unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitslosenquote weiblicher Behinderter) in den Regionen des Landes Sachsen- Anhalt - Qualität und zu erwartendes Ziel entsprechend der Maßnahmekonzeption - Projekte im Rahmen einer Landesinitiative wird bevorzugt behandelt. 6. Kategorie von Zuwendungsempfangenden Unternehmen oder Einrichtungen des öffentlichen oder privaten Rechts 7. Antragannehmende Stelle BBJ Consult AG 8. Bewilligende Stelle Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt, Referat Förderfähige Ausgaben Zuwendungsfähig sind u.a. Ausgaben für: (1) das Lehrpersonal (2) die Vergütung der Lehrgangsteilnehmenden (3) Fahrtkosten der Lehrgangsteilnehmenden (4) Verbrauchsgüter, Ausstattungsgegenstände

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