Vertragsgestaltung in der Logistik Problemfelder, Risiken, Lösungsansätze
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1 Vertragsgestaltung in der Logistik Problemfelder, Risiken, Lösungsansätze Hubert Valder Rechtsanwalt Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. (DSLV) logregio Logistikforum 2012 am 29. August 2012 Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 1
2 Was ist Logistik? Es gilt keine einheitliche Definition. gesetzliche Regelung Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 2
3 Was ist Logistik? Es fehlt eine einheitliche Definition. Logistiksysteme TUL-Prozesse, logistische Zusatzleistungen ( value added services ) Logistikmanagement Planung, Realisierung, Steuerung und Kontrolle der Logistiksysteme Logistikphilosophie Konzipierung und Realisierung des Logistikmanagements Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 3
4 Was ist Logistik? Es fehlt eine gesetzliche Regelung. komplexe Leistungspalette integriert in einen Vertrag Grundstrukturen des Logistik vertrages klären. Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 4
5 Grundstrukturen eines Logistikvertrages Es entspricht dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, über die im Rahmen eines Logistikprojekts zu erbringenden Leistungen einen einheitlichen Vertrag abzuschließen. Bei einem Logistikvertrag handelt es sich um einen typengemischten Vertrag, in dem Elemente verschiedener Vertragstypen zu einer Einheit verbunden sind. Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 5
6 Grundstrukturen eines Logistikvertrages Kommt es bei einzelnen Tätigkeiten zu Leistungsstörungen, sind die Regeln des Vertragstyps anzuwenden, für den die betreffende Leistung charakteristisch ist: (Transportstörung >> Frachtrecht) Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur dort zu machen, wo Rechtsfolgen nur einheitlich herbeigeführt werden können (z.b. Kündigung des Vertrages, Pfandrecht). Die Rechtsfolgen richten sich nach dem dominierenden Vertragstyp. Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 6
7 Grundstrukturen eines Logistikvertrages Problem: Wie sind die als value added services ( Mehrwertdienste ) definierten logistischen Tätigkeiten abzugrenzen bzw. vertragsrechtlich einzuordnen? Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 7
8 Grundstrukturen eines Logistikvertrages In der Praxis ist die Abgrenzung schwierig, weil logistische Mehrwertdienste dem klassischen Bereich des Befördern, Versendens oder Lagerns oder den Übergang in neue rechtliche/vertragliche Betätigungsfelder beschreiben. Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 8
9 Grundstrukturen eines Logistikvertrages Ladetätigkeit: - Be- und Entladen - Verbringen des Gutes in Ladenlokal/Lager - Regalservice - Installation und Inbetriebnahme Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 9
10 Grundstrukturen eines Logistikvertrages Make-it-ready -Service (feste Ware) - Verpackung - Kommissionierung - Beifügung von Beipackzetteln - länder-/kundenspezifische Anpassung - Konfektionierung Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 10
11 Grundstrukturen eines Logistikvertrages Im Einzelfall schwierige Abgrenzung: Übernahme der Verpackung des Gutes durch den Logistiker werkvertragliche Hauptpflicht i.s.v. 631 BGB (BGH, Urteil vom 13. September 2007 I ZR 207/04) speditionelle Nebenpflicht i.s. v. 454 Abs. 2 HGB (BGH, Urteil vom 16. Februar 2012 I ZR 150/10) lagervertragliche Nebenpflicht i.s.v. 467 HGB Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 11
12 Grundstrukturen eines Logistikvertrages Die vertragliche Zuordnung ist insbesondere von Bedeutung zur Beurteilung der Gewährleistung Nachbesserung Wandlung Minderung Schadenersatz Ersatzvornahme der Haftung des Versicherungsschutzes Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 12
13 Leistungsbeschreibung Problem: Ungenaue Aufgabenbeschreibung des Vertragsgegenstandes Lösung: Genaue und vollständige Beschreibung aller zu erbringenden Leistungen. Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 13
14 Leistungsbeschreibung Problem: Bezugnahme auf Lasten-/Pflichtenheft(e), Qualitätssicherungsvereinbarungen und andere Anlagen Lösung: Vertrag und Leistungsbeschreibung müssen eine Einheit bilden Pflichtenheft nicht losgelöst vom Vertrag oder von unterschiedlichen Personen erstellen. Rangverhältnisse der einzelnen Anlagen/Regelungswerke festlegen. Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 14
15 Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers Problem: Systemführerschaft des Auftraggebers Logistiker als verlängerte Werkbank Fehlende Abgrenzung von Verantwortlichkeiten Lösung: klare Regelungen über Vorgaben, Vorleistungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Schnittstellen definieren (Übergang der Verantwortlichkeiten) Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 15
16 Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers Problem: Detaillierte Vorgaben des Auftraggebers in der Aufbau- und Ablauforganisation, z.b. zu Lage und Dauer täglicher Arbeitszeit zu gestellende Mitarbeiter Eingliederung in Fremdbetrieb Lösung: nur auftrags -/erfolgsorientierte Vorgaben regeln Übernahme abgegrenzter Tätigkeiten Vertragsmanager bestellen Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 16
17 Vertragslaufzeiten Problem: Wie reagiert man auf sich ändernde betriebliche Verhältnisse Zu- und Abnahme des Güteraufkommens technische Neuerungen Folge: Im Vertrag sind nicht nur Fragen der Leistung und Bezahlung zu regeln, sondern auch der sorgfältigen und rechtzeitigen Information Zusammenarbeit Vertragsanpassung Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 17
18 Vertragslaufzeiten Vergütung: Preisanpassungsklausel Zu-/Abnahme des Güteraufkommens, Mindestvergütung, saisonale Schwankungen: Mengengerüst definieren Flexibilitätsgrenzen vereinbaren Planungsinstrumentarien definieren (Jahr/Monat/Woche) Produktionsänderungen beim AG: DV-Einsatz oder sonstige Änderungen betrieblicher Sachmittel: Kurze Vertragslaufzeit: projektspezifische Investition: Informationspflichten regeln Informationspflichten regeln Kostenübernahme nach Vertragsende Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 18
19 Vertragsstrafen Problem: Definition von Qualitätsstandards - Key Performance Indicators (KPI) Bonus-Malus-Regelungen Lösung: Schwieriges rechtliches Umfeld Im Frachtrecht sind Vertragsstrafen wegen ihres Schadensersatzcharakters nicht bzw. nur in begrenztem Umfang möglich. Im sonstigen Recht besteht eine strenge AGB-Kontrolle. Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 19
20 Haftung des Logistikers Problem: Unterschiedliche Haftungssysteme Verschuldenshaftung (BGB, Lager Spedition 461 II HGB) Gefährdungshaftung (Fracht, Spedition I HGB) - Schadensersatz - Wertersatz - unbegrenzte Haftung - begrenzte Haftung - dispositive Haftung - AGB-feste/zwingende Haftung Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 20
21 Haftung des Logistikers Lösung: Ausgewogene versicherbare Haftungsregeln, differenziert nach Haftungsbereichen Transport nicht Transport - Lager - Logistik Haftungshöchstgrenzen Güterschaden: je kg, je Schadenfall/per anno Vermögensschaden: je Schadenfall/per anno oder in Anlehnung an Vergütung je Tätigkeit Sonderklauseln Inventurdifferenzen Grobes Organisationsverschulden Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 21
22 Haftung des Logistikers Problem: Neue Haftungsrisiken: Bei logistischen Tätigkeiten kann den Logistikdienstleister das Risiko der Produkthaftung treffen, und zwar als Hersteller eines End- oder Teilproduktes als Importeuer (?) Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 22
23 Haftung des Logistikers Wann ist der Logistiker Hersteller? Unproblematisch sind i.d.r. Tätigkeiten in Bezug auf ein Produkt Warenprüfungen und Qualitätskontrollen Dienstleistungen in Zusammenhang mit dem Vertrieb/Verkauf ( Make-itready -Service) Installation und Inbetriebnahme Reparatur, Instandsetzung, Wartung Problematisch sind i.d.r. (Vor)Montagen Vermischen/Vermengen (wenn neues Gesamtprodukt) Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 23
24 Versicherung Problem: Abgrenzung nach Versicherungssparten, keine Logistikversicherung standardisierter Versicherungsschutz oft unzureichend unzureichende Abstimmung mit Auftraggeber Lösung: Versicherungsschutz überprüfen/versicherer bzw. Makler einbinden (DSLV-Logistik-Police) klare Absprachen mit Auftraggeber, wer was, wogegen in welcher Qualität versichert Mitversicherung/Regressverzicht/Haftungsfreistellung vereinbaren Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 24
25 Logistik-AGB Praxisfall: Ein Logistiker erhält den zusätzlich Auftrag, für eine Aktion zur Verkaufsförderung von Elektrohaushaltsgeräten 1000 Gutscheine im Wert von je 25,-- EUR jeder Verpackungseinheit beizulegen. Der zuständige Lagerarbeiter macht es sich leicht und verteilt alle Gutscheine auf 4 Verpackungseinheiten. Schaden: Einlösung der Gutscheine von 4 Kunden = EUR; Entgangener Gewinn nachgewiesen EUR Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 25
26 Logistik-AGB Problem: Zuruflogistik : Mach doch mal mit ADSp gelten nur für speditionsübliche Dienstleistungen Lösung: Vereinbarung der Logistik-AGB finden auf speditionsunübliche Dienstleistungen Anwendung als Zusatzmodul zu den ADSp Deutscher Speditions- und Logistikverband e.v. // RA Hubert Valder // 26
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