gute gestaltung Bei einer Sanierungsmaßnahme sind mehrere Gesichtspunkte zu berücksichtigen, um eine regionaltypische

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1 Themenbereiche / Kapitel Veröffentlichung 14-tägig Wohneigentum Die Schaffung von Wohneigentum innerhalb unserer Dörfer hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Neubaugebiete werden kaum noch erschlossen. Junge Familien entscheiden sich aufgrund enorm gestiegener Bauland- und Baustoffpreise heutzutage oft für den Kauf einer bestehenden Immobilie. Neben leerstehenden Gebäuden der 60-er bis 80-er Jahre sind auch zum Teil regionaltypische Gebäudestrukturen innerhalb der Ortskerne zu erwerben. Unter Berücksichtigung der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden bei älteren Gebäuden erhebliche Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Die Modernisierung bedeutet neben Erneuerung von Fenstern und Türen zunehmend Dämmarbeiten im Bereich der Dächer und Gebäudefassaden. Hauptsächlich in den Ortskernen, mit dichtem Nebeneinander von ortsbildprägender Bausubstanz und modernen Geschäfts- und Dienstleistungsgebäuden, muss mit besonderer Sorgfalt vorgegangen werden. Gelungene Sanierung einer historischen Bausubstanz sowie Schaffung einer attraktiven Vorgartenfläche in regional typischer Erscheinungsform Sanierung und Gestaltung von Gebäuden Entscheidet sich ein Bauherr zum Erwerb und / oder zur Sanierung eines älteren Gebäudes wird er vor eine besondere Herausforderung gestellt. Bei einer Sanierungsmaßnahme sind mehrere Gesichtspunkte zu berücksichtigen, um eine regionaltypische Verbesserung zu erreichen. Das äußere Erscheinungs bild kann durch die Wahl der Materialien, Farben und Strukturen stark beeinflußt werden. Bei fehlender Beratung sind die Bauherren oft überfordert. Ergebnisse sind z. B. überdimensionale Dachgauben, grelle Fassadenfarben oder die Verwendung untypischer Materialien bei Gebäudefassaden, Dacheindeckungen und Hausvor flächen. Gestaltungsempfehlungen Mit Hilfe der Veröffentlichung von Gestaltungsempfehlungen will die Gemeinde Beckingen eine Hilfestellung bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen leisten. Es werden Hinweise und Anregungen für den Erhalt und die Sanierung regionaltypischer Bauformen der südwestdeutschen Region geliefert. Mit der Behandlung unterschiedlicher Themenbereiche soll ein kritisches Bewußtsein bei den Bürgern geweckt werden. Anhand von Beispielen wird den Eigentümern gezeigt, wie das Gebäude mitsamt seinen baulichen Details, Vor- und Gartenflächen in seiner Gesamtheit äußerlich verbessert werden kann. Die Veröffentlichung der Ge staltungsempfehlungen für die Gemeinde Beckingen sieht dabei die Behandlung folgender Themenbereiche vor: Kapitel I Fassade Teil 1 - Fenster, Schaufenster, Türen, Eingänge Kapitel I Fassade Teil 2 - Fassadengliederung Kapitel I Fassade Teil 3 - Material und Farbe Kapitel II Anbauten Anbauten, Erweiterungen, Garagen, Balkone Kapitel III Dach Teil 1 - Dacheindeckungen Kapitel III Dach Teil 2 - Dachaufbauten Kapitel III Dach Teil 3 - Vordächer, Eingangsüberdachungen, Markisen Kapitel IV Vorflächen Teil 1 - Gestaltung unbebauter Flächen Kapitel IV Vorflächen Teil 2 - Einfriedungen Kapitel V Werbung Anlagen der Außenwerbung, Warenautomaten, Hinweisschilder

2 Geltungsbereich der Gestaltungssatzung (s. Veröffentlichung, Amtsblatt Nr. 52 / 2006) Satzung der Gemeinde Beckingen zur Gestaltung der Gebäude in den Ortskernen der Gemeinde bezirke Auf Grund des 85 Abs. 1 der Bauordnung für das Saarland (Landesbauordnung LBO) in der Fassung vom (Amtsblatt S. 822) i. V. m. 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom (Amtsblatt S. 474, 530), hat der Gemeinderat der Gemeinde Beckingen am folgende örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen: Präambel Die Gemeinde Beckingen will in den Bereichen der Ortszentren ihrer Gemeindebezirke durch planerische und gestalterische Maßnahmen ihr Orts- und Straßenbild verbessern, um damit die Wohnund Umweltqualität sowie die Gesamtattraktivität zu steigern. Geltungsbereich OT Beckingen Um diese Zielvorgabe zu erreichen, ist es notwendig, einheitliche und allgemeinverbindliche Gestaltungsgrundlagen zu schaffen, um auch private Baumaßnahmen steuernd und lenkend beeinflussen zu können. Örtlicher und sachlicher Geltungsbereich 1. Die örtlichen Bauvorschriften gelten für die in der Anlage festgelegten Gebiete, die Bestandteil der Satzung sind. Für die in diesen Gebieten vorhandenen Bebauungs pläne finden die Bestimmungen der 3, 4 und 9 keine Anwendung. 2. Sie finden auch Anwendung auf außerhalb dieser Gebiete gelegene Bauernhäuser, die vor 1935 errichtet wurden. 3. Sie gelten im gesamten Gemeindegebiet für Anlagen der Außenwerbung und Warenauto maten. 4. Sie gelten ferner für genehmigungsbedürftige ( 64 und 65 LBO) und genehmigungsfrei gestellte ( 63 ff LBO) und verfahrensfreie ( 61 LBO) bauliche Vorhaben. 5. Weitergehende Auflagen für Baudenkmäler gem. dem saarländischen Denkmalschutzgesetz werden durch diese Satzung nicht berührt. OT Düppenweiler OT Erbringen OT Hargarten OT Haustadt OT Honzrath OT Oppen OT Reimsbach OT Saarfels

3 Fenster Neben dem Zweck zur Raumbelichtung sind Fenster die Augen des Hauses und ein wichtiges Element, die Fassade zu gliedern und zu gestalten. Hochformatige Sprossenfenster, als Drehflügel (2-teilig), aus weiß gestrichenem oder naturbelassenem Holz, sind die Grundmerkmale der Fensterformen alter Bauernhäuser. Heutzutage verschwinden Sprossenfenster immer mehr von der Bildfläche und weichen modernen pflegeleichten Fenster systemen. Hierdurch verliert eine Fassade oftmals ihre ursprüngliche kleingliedrige Ordnung und Proportionierung. Mit liegenden Rechteckfenster büßt eine Bausubstanz den dörflichen Charakter ein Empfehlenswerte Fensterformen und Fenstermaterialien Verwendung stehender Fensterformate (hochformatig) Unterteilung mit Pfosten, Kämpfern und Sprossen so, dass die Gliederung dem Charakter des Baukörpers entspricht Bei Vergrößerung der Fassaden öffnungen muss die Dominanz des Mauerwerkes gewahrt bleiben; Proportionalität Materialien wie Aluminium, Stahl und Kunststoff sollten nur dann Verwendung finden, wenn deren Sichtflächen weiß oder in Holzoptik bzw. nicht glänzenden Grautönen ausgebildet werden. Fenster und Türen sind vorzugsweise in Holz auszuführen. Klappläden als Sonnenschutz und Gestaltungselement sollen erhalten werden. Schaufenster Schaufenster, als Flächen eines Geschäftes oder einer Einrichtung, in der hinter einem Fenster Waren von außen sichtbar zur Schau stehen oder auf Dienstleistungen hingewiesen wird, müssen einen einladenen und repräsentativen Ein druck auf die Kunden hinterlassen. In der Gemeinde Beckingen sind hochformatige Schaufenster nur im Erdgeschoss zulässig. Sie sollten die vertikale Gliederung der darüber liegenden Öffnungen übernehmen und sich gestalterisch unterordnen. Türen, Eingänge Auf die Gestaltung des Haus einganges wurde früher und wird heute großen Wert gelegt, da dieser in der Regel das zentrale Gestaltungselement einer Fassade darstellt und den ersten Kontakt zu den Bewohnern des Hauses herstellt. Früher wurden die Haustüren mit verschiedenen Zierformen versehen. In der heutigen Zeit sollte der Hauseingang ebenfalls eine attraktive Gestaltung erfahren um der Bedeutung eines Einganges gerecht zu werden. Empfehlenswerte Gestaltung von Eingangsbereichen Format- und Materialwahl in Anlehnung an die Fenster. Vorhandene Gewände und Leibungen sind zu erhalten oder plastisch und farblich hervorzuheben. Kapitel I - Fassade Teil 1 - Fenster, Schaufenster, Türen und Eingänge gem. 2,5 Gestaltungssatzung Links: traditionell gestalteter Eingangs bereich; rechts: ursprüngliches Fensterformat mit Sprossenteilung in Holzausführung Einladende Gestaltung einer Schaufensteranlage in Anlehnung an die darüber liegenden Fensterformate Saniertes Bauernhaus mit Holzfenstern und Klappläden sowie traditionellem Eingagsbereich und Betonung der Fenser- und Türöffnungen Ortsbildprägende Sanierung eines Gebäudes mit Betonung der Gesimsbänder, Gewände und Fensterleibungen

4 Kapitel I - Fassade Teil 2 - Fassadengliederung gem. 2, 5 Gestaltungssatzung Fassadengliederung Die Fassade zur Straßenseite, als Gesicht eines Hauses, ist für jedermann zugängig und sichtbar und somit das Aushängeschild einer Bebauung. Daher ist sie meist schöner und aufwendiger gestaltet als die übrigen Außenflächen. Die Form und die Anordnung der Wandöffnungen bestimmen ganz wesentlich den Charakter und das Erscheinungsbild eines Hauses. Durch gleichmäßige Verteilungen der Wandöffnungen entlang senkrechter und waagerechter Achsen mit gleichgroßen Fenstern kann eine harmonische, geordnete Fassadengliederung erreicht werden, bei denen die Gliederungs elemente klare Bezüge zueinander aufweisen. Wie bei einem Menschen findet deren Schönheit ihren Ausdruck im Größen verhältnis und der Form seiner Einzelelemente und deren Zusammenspiel. Eine besonders sorgfältige Fassadengestaltung erfordern jene Häuser, die im Verlauf von Straßen, an Gabelungen, Abknickungen und Außenkurven liegen oder in der Sichtachse einer anderen Straße stehen. Gleiches gilt für Gebäude mit großzügigen Vorflächen. Die alten ortstypischen Bauern häuser sind durch ihre einfachen und klaren Formen gekennzeichnet. Die horizontalen und vertikalen Elemente sind regelmäßig angeordnet und basieren auf einem strengen Raster, welches nur durch die Haustür unterbrochen wird. Die nebeneinander angeordneten Fenster, bei denen auch Stürze und Bänke auf einer Linie liegen, sowie Gesimse und Sockel sind horizontal gegliedert. Stark gegliederte und aufgelöste Baukörper wirken als Fremdkörper. Auch aus energietechnischen Gründen sind sie eindeutig im Nachteil. Um einen Bezug zur historischen Bauweise herzustellen, sollte auf der Straßenseite möglichst ohne Vor- und Rücksprünge, ohne aufgelöste Gebäudeecken und ohne durch Schrägen und Rundbogen betonte Gebäudeecken gebaut werden. Außerdem sollte die Fassadengliederung harmonisch mit der Umgebung abgestimmt werden. Misslungene Fassadengliederung, die Fensteröffnungen liegen in der vertikalen Achse versetzt Horizontale Gliederungsele mente sind z. B. Dachgesims Fensterbänder Betonung des Sockelbereiches Vertikale Gliederungselemente sind z. B. Achsigkeit der Fenster Mauervorlagen / Lisenen als vertikales Element Hervorstehende Putz- oder Mauerwerksbänder Horizontal und vertikal gegliederte Fassadengestaltung Auch bei dieser historischen Bausubstanz ist die Fassadengliederung erhalten geblieben Horizontale Gliederung durch horizontal verlaufende Fensterbänder, Fensterstürze und Fensterbänke befinden sich in einer Linienführung Vertikale Gliederung durch Achsigkeit der Fenster bedeutet, dass die Öffnungen genau übereinander angeordnet und gleich groß sind

5 Kapitel I - Fassade Teil 3 - Material und Farbe der Außenwände gem. 2, 5 Gestaltungssatzung Materialgebung Gute Fassaden zeichnen sich durch die Verwendung nur weniger, sich wiederholender Materialien aus. Auch die einzelnen Elemente (vorrangig Fenster und Türen) sollten sich auf wenige Formate beschränken, um eine harmonisch gestaltete Fassade zu erhalten. Auch einfarbig gestrichene Fassaden passen sich gut in die dörfliche Umgebung ein. Wohnhäuser, die bis ca entstanden sind, bestehen fast alle aus Sandstein. Nur selten sind diese unverputzt vorzufinden. Meist hat der Putz eine glatte Oberflächenstruktur, die mit dem Reibbrett oder der Kelle bearbeitet wurde. Sichtmauerwerk und Holzhäuser sind in der Gemeinde Beckingen als untypisch zu bezeichnen. Durch die Verwendung mehrerer Gestaltungsinstrumente, wie Gesimse, Sockel usw. hat der Hausherr die Möglichkeit, eine liebevolle Gestaltung der Fassade und somit einen eigenständigen Charakter zu erzielen. Empfehlenswertes Material Putzfassade mit glatter Oberflächenstruktur ungeputzte Außenwände aus Sandstein als Sichtmauerwerk sind erhaltenswert Verkleidungen der Giebel flächen sind als Verschin delung mit Schiefer zulässig Holzfassaden und Holzver-schalungen sind nur bei unter-geordneten Nebengebäuden wie z. B. Garagen, Stellplatzüber dachungen sowie Scheunen und Ställen erlaubt Farbgebung Bei den ortstypischen Bauern häusern sind vorzugsweise helle Farben verwendet worden. Lediglich Gewände, Lisenen, Gesimse oder Sockel sind entweder durch dunklere Farben abgesetzt oder im Naturton des Sandsteines belasssen worden. Vermieden wurden grelle Farben sowie die Verwendung von Kunststoff-, Teerpapp- oder Faser zementverkleidungen, polierten oder geschliffenen Kunst steinen und glänzende Fliesen. Intensive Farbgebungen wirken dominant und passen nicht in die dörfliche Umgebung Empfehlenswerte Farben die Farbgebung der Fassade soll sich an der von der Gemeinde festgelegten Farb skala orientieren (vorzugsweise gebrochene Weißtöne, Erd farben, etc.) die Verkleidung der Sockel kann mit Natursteinen bzw. mit Farbanstrichen in farblicher Absetzung zur Fassade erfolgen Sockel in Naturstein / Sandstein sind erhaltenswert Putzfassade mit einer Farbgebung in einem gebrochenem Weißton, Betonung der Fensterleibungen durch eine dunklere Farbwahl Putzfassade in einem hellen Farbton, kombiniert mit weißen Gewänden, Fenster- und Türleibungen. Fenster, Haustür und Klappläden in Holzausführung Sichtmauerwerk mit Natursteinfassade, Fenster und Klappläden aus weiß gestrichenem Holz, Tür und Toranlage ebenfalls aus Holz, naturbelassen

6 Kapitel II - Anbauten Anbauten, Erweiterungen, Garagen, Balkone gem. 2, 5 Gestaltungssatzung Anbauten, Erweiterungen und Garagen Gerade bei Anbauten, Erweiterungen und Garagen ist zu beachten, sich an den Wandoberflächen, Materialien und Farben der bestehenden Bausubstanz zu orientieren. In diesem Zusammenhang stehen auch Rinnen und Verblechungen am Haus. Bei Beachtung wird ein einheitliches Erscheinungsbild von bebauten Grundstücken erzielt. Zudem sollte die gleiche Dachneigung des Hauptgebäudes übernommen werden. Als gelungene Beispiele gelten An- und Nebenbauten wenn sie unter das heruntergezogene Hauptdach einbezogen werden. Balkone Balkone dienen den Anwohnern dazu, sich auch in den oberen Geschossen im Außenbereich aufzuhalten. Neben der Aufenthaltsfunktion bringen sie eine Horizontalgliederung ans Haus und bieten Gelegenheit das Erscheinungsbild mit gestalterischem Geschick und Verwendung hochwertiger Materialien nachhaltig aufzuwerten. Dabei ist darauf zu achten, dass sie in ihrer Abmessung nicht zu groß geraten und sich dem Haupt haus unterordnen. Anbau / Wohnhauserweiterung unter dem herausgezogenen Hauptdach Doppelgarage mit gleicher Dachneigung wie Hauptgebäude, hier als Pultdach Übergroß dimensionierte Balkone wirken deplatziert Mix aus Gebäudeanbauten ohne Orientierung am Haupthaus in Form, Material und Farbe. Empfehlenswerte Maßnahmen bei Anbauten, Erweiterungen und Garagen Gleiche Materialien und Far-ben wie beim Haupthaus ver-wenden Dachneigung des Haupthauses übernehmen An- und Nebenbauten möglichst unter das abgeschleppte Hauptdach einbeziehen Berücksichtigung der Proportionen der vorhandenen Baustruktur Empfehlenswerte von Balkonen Ausführung Abmessungen eines Balkones nicht zu groß wählen, Propor tionalität beachten Vorwiegend Verwendung von Holz- oder Eisenstabgeländern Gliederung längerer Balkone durch senkrechte Teilungen mit Pfosten Waagerechte Geländer beto-nen waagerechte Gebäude formen und wirken zeitgemäßer als senkrechte Anbau / Garage mit gleicher Dachform und Dachneigung wie Hauptgebäude moderne Balkonausführung in Dorfregionen, hier: Holzkonstruktion an einer Giebelwand,

7 Kapitel III - Dach Teil 1 - Dacheindeckung gem. 3 Gestaltungssatzung Eindeckung, Material Dachlandschaften sind wichtige charakteristische und unterscheidende Merkmale unserer Kulturlandschaft. Die Dachlandschaft ist ein wesentliches Element der Gestaltungsqualität unserer Dörfer. Von außen betrachtet tritt sie als erstes in Erscheinung und besitzt somit einen entscheidenden Einfluss auf die Harmonie des Dorfgefüges. Um einer Anpassung an das vorhandene Ortsbild gerecht zu werden, sind in der Gemeinde Beckingen einfache Dachformen (Sattel-, Walm-, Krüppelwalmdach) mit durchgehendem First und Traufe zu wählen. Schon eine einzige fremde Dachform (z. B. Flachdach) kann das Dorfbild empfindlich stören. Dacheinde- Empfehlenswerte ckungsmaterialien Falzziegel Hohlziegel Schiefer Biberschwanz sollte Naturschiefer verwendet werden. Zu vermeidende Dacheindeckungsmaterialien: Wellplatten aus Faserzement Betondachsteine Bitumendachschindeln u.ä Auch stark strukturierte Ziegelformen wie Dachpfannen und Mönchs- und Nonnen deckungen sind ortsfremd und passen nicht in die Dachlandschaft der Beckinger Dörfer. Satteldächer sind die vorherrschende und somit ortstypische Dachform in der Gemeinde Beckingen Untypische Dachformen, wie bsp. ein Flachdach stören das Erscheinungsbild der Dachlandschaft unserer Dörfer Naturrote Tonziegel haben seit Beginn des 19. Jahrhunderts bis zum 2. Weltkrieg die Dachlandschaft entscheidend geprägt. Besonders durch die natürliche Patina gewinnt dieser mit zunehmendem Alter an Gestaltwert Auch Schiefer stellt eine typische Dacheindeckung dar, die allerdings nicht so verbreitet ist wie Ziegeln oder Biberschwanz. Bei einer Neueindeckung mit Schiefer Wellplatten sind zu vermeiden und keine typische Dacheindeckung in Dorfgebieten Farbe Neben dem Material und seiner Formgebung spielt die Farbwahl eine große Rolle. Die Farbe der Dacheindeckung sollte einheitlich sein. Alle Tonziegel sollten vorzugsweise in naturrot zur Anwendung kommen. Sie können auch in rotbraun, anthrazit oder grau eingedeckt werden, was aber dem Material Ton seinen natürlichen Charakter nimmt und die Bildung von Patina verhindert. Naturrote Ziegeln gelten als typisches Deckungsmaterial unserer Dörfer Die Biberschwanzeindeckung gilt ebenfalls als typisch für Steildächer Naturschiefer als hochwertiges Deckungsmaterial, in Beckingen nur selten vorzufinden, dennoch empfehlenswert

8 Kapitel III - Dach Teil 2 - Dachaufbauten gem. 3 Gestaltungssatzung Dachaufbauten und Dacheinschnitte Große, ungegliederte Dachflächen ohne jede Störung durch Dachgauben, Dachflächenfenster, Loggien oder Dachbalkone sind das Kennzeichen der alten dorf typischen Häuser in der Gemeinde Beckingen. Früher dienten die Dachräume als Speicher, so dass Dachaufbauten oder Einschnitte nicht notwendig waren. Bei der Umnutzung der alten Häuser und auch beim Neubau ist es heute finanziell kaum noch tragbar, das große Volumen des Dachraumes nicht zu nutzen. Vor diesem Hintergrund bieten Dachaufbauten oder Dacheinschnitte eine Möglichkeit, eine bessere Belichtung und Belüftung sowie eine Erweiterung des nutzbaren Raumes im Dachbereich zu erzielen. Dachaufbauten Unter Dachaufbauten versteht man Gauben (Satteldachgauben, Schleppgauben, Zwerchhäuser, Zwerchgiebel, Walmdachgauben). Durch die Gliederung des Daches tragen Dachaufbauten wesentlich zur Gestaltung des Daches bei. Größe, Abstand und Form der Gauben sind entscheidend, ob sie sich in die Dachfläche einfügen oder störend wirken. Dachauf bauten sollten in reduzierter Anzahl (als Einzelgauben oder Schlepp gauben) auftreten und sich in ihren Proportionen der Dachfläche und dem Gebäude (in der Summe höchstens 2/3 der Frontseite) unterordnen. Dacheinschnitte Der Einbau von Dacheinschnitten zur besseren Nutzung des Dachraumes zerstört die geschlossene Wirkung der Dachlandschaft erheblich und bringt oftmals Probleme bezüglich der Dichtigkeit des Daches mit sich. Straßenseitig sind Dacheinschnitte (wie Loggien oder Dachterrassen) in der Gemeinde Beckingen nicht zulässig. Erscheinen sie dennoch auf der Rückseite des Gebäudes als erforderlich, sollten diese überdacht werden. Empfehlenswerte Dachaufbauten Satteldachgauben Schleppgauben Kleingliedrige Satteldachgauben sind typisch für unsere Dorfregionen, hier: Anordnung in Abstimmung mit den darunter liegenden Fensteröffnungen Kleingliedrige Schleppgauben sind ebenfalls typisch für unsere Dorfregion, hier in Kombination mit Ziegeleindeckung Zwerchhäuser Die Verwendung mehrerer Formen von Dachaufbauten sollte vermieden werden Zwerchgiebel Historisches Gebäude mit Schwerchhaus und verziertem Zwerchgiebel, hier in Kombination und in Abstimmung mit den darunter liegenden Fensteröffnungen

9 Kapitel III - Dach Teil 3 - Vordächer, Markisen gem. 4 Gestaltungssatzung Vordächer, Eingangsüber dachungen An den ursprünglichen Bauernund Arbeiterhäusern unserer Region lassen sich keine Vordächer finden. Bei erforderlichem Wetterschutz bilden filigrane, zurückhaltende Holz- oder Stahl-Glas- Kombinationen eine attraktive Lösung. Auf die Verwendung von farbigem Glas, Kunststoff, massiver Holzkonstruktionen und verspieltem Schmiedeeisen sollte verzichtet werden, da sie nicht in unser Dorfbild passen. Gemäß 4 der Gestaltungssatzung sind Vor dächer und Eingangsüberdach ungen in Form, Material und Farbe dem Haupthaus anzupassen. Auch die Proportion und die Dachform spielt dabei eine wichtige Rolle. Markisen Markisen dienen hauptsächlich dem Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung. Daneben können sie das Erscheinungsbild eines Privatoder Geschäftshauses stark beeinflussen. Ein besonderes Augen merk ist hier auf die Anordnung, Abmessung und Farbgebung der Anlage zu richten. So dürfen sie lt. Satzung beispielsweise nur bis zu einer Breite von max. 5 m errichtet werden. In öffentlichen Bereichen ist zudem darauf zu achten, dass sie mit ihrer Auskragung weder den Verkehr noch den Fußgänger betrieb beeinflussen. Überdimensionierte Markisen sind zu vermeiden Eingangsüberdachungen in Anlehnung an das Hauptdach, leichte Holzkonstruktionen mit Ziegeleindeckung Formen von Eingangsüberdachungen und Vorbauten die zu vermeiden sind Zu berücksichtigende Aspekte bei Vordächern, Eingangsüberdachungen und Markisen Verwendung von leichten / filigranen Materialien Auswahl der Form, des Materials und der Farbe dem Haupthaus angleichen Vermeidung von Kunststoffen, bunten Gläsern und massiven Bauteilen auskragende Flachdächer vermeiden auf Seitenteile verzichten Filigrane, transparente Eingangs überdachung, Ausführung aus Schmiedeeisen Markise im öffentlichen Bereich, auf eine ausreichende Durchgangshöhe muss geachtet werden

10 Gestaltung unbebauter Flächen bebauter Grundstücke Der Umgang mit den Gebäuden wirkt sich nicht allein auf das Erscheinungsbild aus. Eine besondere Rolle spielt auch die Gestaltung der unbebauten Flächen. Bei jedem Gestaltungsinstrument, wie z. B. Pflastersteinen empfiehlt es sich mit ortsüblichen Materialien zu arbeiten. Diese sollten in ihrer Gewinnung, Verarbeitung, Funktion und Entsorgung ein hohes Maß an Gesundheits- und Umwelt freundlichkeit aufweisen. Zudem ist auf eine einheitliche Materialsprache zu achten. Das soll aber nicht dazu führen, dass alle Gebäude und deren Vorflächen gleich aussehen und somit monoton erscheinen. Die Formensprache der bestehenden Gebäude sowie die Gliederung und Anordnung der eingesetzten Materialien und Farben bewirken die Unterschiede im Detail. Asphaltier ungen sind grundsätzlich zu vermeiden. Gegen eine attraktiv ausgebildete Pflasterfläche in harmonischer Farbgestalt (Naturtönen) ist grundsätzlich nichts einzuwenden, jedoch sollte auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen ver- und entsiegelter Fläche geachtet werden. Die Durchlässigkeit einer Pflasterfläche kann durch die Anordnung der Fugenbreite stark beeinflusst werden. Eine Kombination von dichtfugig und breitfugig gelagerten Pflasterungen kann eine funktionsgerechte Lösung zur Herstellung von ver- und entsiegelten Flächen bilden. Ebenso stellt die Ausführung von Kalksplittflächen eine willkommene Abwechslung und zugleich kostengünstige Variante dar. Empfehlenswerte Materialien der Flächenbefestigung Splittdecke Rasengittersteine Rasenfugensteine Ökopflaster allgemein Natursteinpflaster Grünflächen Die übrigen Flächen sollten aus gestalterischen und auch ökologischen Gründen völlig entsiegelt werden. Das bedeutet die Ausbildung von Rasen- und Pflanzflächen. Sie sind mit standortgerechten Bäumen, Sträuchern, Stauden und Blumen zu bepflanzen. Sehr typisch für unsere Dorfregion ist z. B. ein Hausbaum, als Schatten spender und wichtiges Element der Raumbildung in Freiflächen und Straßenzügen. Bei kleineren Grün flächen sind entsprechend kleinkronige Bäume zu pflanzen. Bei der Auswahl sollten Nadel gehölze und Koniferen gemieden werden. Standortgerechte Obst bäume sind vorzugsweise im rückwärtigen Grundstücksteil umzusetzen, da sie dort zur Erhaltung der typischen Streuobstgürtel beitragen und einen wichtigen Übergang vom bebauten Siedlungs bereich in die freie Landschaft darstellen. Einheimische Gehölze Nussbaum, Kastanie, Linde Hasel, Holunder, Hartriegel, Schlehe, Lorbeer, Oleander, Weißdorn, Margeriten, Mohn, Rittersporn Sonnenblume, Kornblume, Ringelblume, Kapuzinerkresse wilder/ echter Wein, Efeu, Glycine, Kletterose Kapitel IV - Vorflächen Teil 1 - Gestaltung unbebauter Flächen gem. 7 Gestaltungssatzung Attraktive Gestaltung unbebauter Grundstücksflächen in Dorfregionen Der Hausbaum als bedeutendes Merkmal in privaten Hausvorflächen Empfehlenswert: Kombination aus dichtund breitfugig gelagerten Pflasterungen

11 Kapitel IV - Vorflächen Teil 2 - Einfriedungen gem. 8 Gestaltungssatzung Regionaltypische Einfriedungen Ursprüngliche Einfriedungen unserer Region sind hölzerne Stangenoder Bretterzäune zur Abgrenzung von privaten Grundstücken und Hausgärten. Charakteristisch sind diese Zaunanlagen in unbehandeltem oder dunkelbraun imprägniertem Naturholz, montiert an hölzernen Pfosten. Im Laufe der Zeit haben sich Mauereinfriedungen etabliert. Sie werden gerne als hochwertige Eingrenzung vornehmer Anwesen verwendet. Kombinationen aus massivem Mauerwerk mit Holz oder Schmiedeeisen treten ebenfalls immer mehr in Erscheinung. Neben Einfriedungen aus Holzzäunen (Stangen-, Latten-, Bretterzäune) und Mauerwerkskonstruktionen sind auch lebende Hecken eine typische Erscheinungsform. Die Einfriedung der Grundstücke gegen den öffentlichen Verkehrs raum ist gem. 8 der örtlichen Bauvorschriften bis zu einer maximalen Höhe von 0,80 m zulässig. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Landesbauordnung für das Saarland in der jeweils geltenden Fassung. Empfehlenswerte Formen der Einfriedung Stangenzaun Bretterzaun Lattenzaun Heckenbepflanzung heckenhinterpflanzter Bretterzaun Mauerwerk aus Natur- oder Betonstein Kombination aus Mauerwerk mit Holz oder Schmiedeeisen Zu vermeiden Maschendrahtzaun Jägerzaun stark verzierte Zaunanlagen aus Schmiedeeisen einfache Ortbetonmauern Formen der Einfriedung auf die in unseren Dorfregionen verzichtet werden sollte Bauliche Anlagen für Mülltonnen Die Wahl des oder der Mülltonnenstellplätze in privaten wie auch öffentlichen Bereichen ist wohlüberlegt zu treffen. Frei stehende Mülltonnen in gestalteten Vorflächen wirken unattraktiv. Parallel der Grundstücksgrenzen werden immer häufiger gestaltete Flächen und Einbauten für Mülltonnen errichtet. Hierbei ist darauf zu achten, dass sie sich in Art und Gestalt im Erscheinungsbild der Einfriedung integrieren. Auf grelle farbliche Akzente sollte verzichtet werden. Der Lattenzaun mit hölzernen Pfosten, eine ursprüngliche Art der Einfriedung Attraktive Einfriedung aus einer Bruchsteinmauer mit Lattenzaun Gestalterische Alternativen von Ein friedungen, oben: Schmiedeeisen kombiniert mit Bruchsteinmauerwerk, unten: horizontal verlaufende Holzlatten Hainbuchenhecke oder Spalierobst als lebende Alternativen zur Gestaltung von Einfriedungen

12 Kapitel V - Werbung Außenwerbung, Waren automaten, Hinweisschilder gem. 9 Gestaltungssatzung Werbeanlagen in Ortskernen Die Ortskerne ländlicher Siedlungen sind gekennzeichnet durch eine Nutzungsmischung von Wohnen, Handwerk, Dienstleistung und Kleingewerbe. Um auf die angesiedelten Handel- und Dienstleistungs betriebe aufmerksam zu machen, spielt die Werbung eine große Rolle. Die Ortskerne ländlicher Siedlungen verlieren ihre Liebenswürdigkeit, wenn Werbeanlagen zu häufig, zu groß und aufdringlich wirken. Um eine städtische Atmos phäre zu vermeiden sind Werbeanlagen gem. 9 der Gestaltungs satzung strengen Maßstäben zu unterwerfen. Empfehlenswerte Werbeanlagen Werbung gemalt auf Putz flächen montierte Holz- oder Blechtafeln mit Gravur oder Relief bedruckte Glas- oder Kunst-stoffscheiben ausgestanzte Werbezüge aus Metall aufgesetzte Einzelbuchstaben als Objekt aus Holz, Metall oder Stein Aushängeschilder mit oder ohne Kragarm, bemalt oder aus Schmiedeeisen gefertigt Die empfohlenen Werbeanlagen gewinnen zunehmend an Attraktivität wenn sie zusätzlich hinterleuchtet oder angestrahlt werden. Ausgestanzte Schriftzüge aus einer Metalltafel wirken sehr hochwertig Werbungen, die sich in Material, Farbe und Gestaltung vom Bauwerk abheben sind zu vermeiden Die Gestaltungssatzung von Beckingen behandelt die Art, die Größe, die Farbgebung, die Anordnung, den Standort und die Häufigkeit einer Werbeanlage. Beispielsweise sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung erlaubt, außer in Misch- und Gewerbegebieten. Zudem ist darauf zu achten, dass sie sich nach Material, Farbe, Gestaltung und Proportion den Bauwerken unterordnen. Großflächenwerbung auf Giebelflächen sowie anderen Wandflächen über 2 m 2 sind nicht erlaubt. Zu vermeidende Werbeanlagen bunte Kunsstoffbahnen / Spannbänder / Fahnen Lichtwerbung aus bunt hinterleuchteten Kunststoffgehäusen überdimensionale Werbe schilder Plakatwerbung Auf Werbung mit bedruckten Kunststoff gehäusen sollte verzichtet werden Aushängeschilder aus Metall sind ursprünglich und sehr wirkungsvoll Einladende Restaurantwerbung aus aufgesetzten Einzelbuchstaben Angestrahlte Werbezüge wirken sehr ansprechend und einladend

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