Rundschreiben des Landesgremiums Wien des Juwelen- und Uhrenhandels. nächsten Jahr gültig, um gegen Diskriminierungen

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1 FACHGRUPPENNEWS 3 15 Rundschreiben des Landesgremiums Wien des Juwelen- und Uhrenhandels EDITORIAL Foto Weinwurm Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, das Landesgremium des Juwelen- und Uhrenhandels möchte Sie über die kommende Registrierkassenverordnung und über das Thema Barrierefreiheit informieren. Gemäß dem Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 tritt ab 1. Jänner 2016 die Registrierkassenpflicht in Kraft. Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Auch die Barrierefreiheit ist mit 1. Jänner 2016 verpflichtend. Die Änderungen im Behindertengleichstellungsgesetz und Behinderteneinstellungsgesetz sind ab dem nächsten Jahr gültig, um gegen Diskriminierungen vorgehen zu können. Die Wirtschaftskammer bekämpft einige der Auflagen strickt, weil viele Betriebe organisatorisch und finanziell große Probleme damit haben werden, die geforderten Auflagen voll zu erfüllen. Bei allen Punkten steht die Wirtschaftskammer hinter den Mitgliedern und agiert in deren Interesse. Es gibt auch Erfreuliches. Das Landesgremium Wien des Juwelen- und Uhrenhandels lädt Sie zur Verlosung von Eintrittskarten für das Palazzo in Wien ein! Es gibt nicht nur tolle Preise zu gewinnen, sondern es besteht auch die Möglichkeit branchenspezifische Informationen zu Top- Themen zu erhalten. Füllen Sie dazu den Fragebogen auf der letzten Seite aus. Des weiteren gibt es heuer wieder den beliebten Branchen-Adventkalender. Dieser bietet eine tolle Gelegenheit Ihr Unternehmen äußerst attraktiv, sympathisch und kundenorientiert zu präsentieren. Machen Sie mit, der Online-Adventkalender wird mit einer intensiven Webkampagne auf großen Qualitäts-Portalen beworben und kommt somit in den Blickpunkt einer breiteren Öffentlichkeit. Packen Sie diese Gelegenheit beim Schopf und nutzen Sie die Gelegenheit neue Kunden zu gewinnen! Wir wünschen Ihnen dabei alles Gute und viel Erfolg. KommR Frank-Thomas Moch Obmann INHALT Nr. 3 September 2015 Landesgremium Wien des Juwelen- und Uhrenhandels Obmann: KommR Frank-Thomas Moch Geschäftsführerin: Elisabeth Rammel Sachbearbeiter: Margot Holzinger, Roman Neuwirth Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien T 01/ , 3291 F 01/ E schmuckhandel@wkw.at W wko.at/wien/schmuckhandel Geschäftsführerwechsel/Vorstellung des neuen Teams, Strategieklausur... 2 Branchen-Adventkalender... 3 SMS-Info... 4 Anmeldeformular zum SMS-Info Service... 5 Juwel Tennis Trophy Sicherheit für Juweliere, SVA - Sichere Kommunikation, Großhandelsplattform Anmeldeformular Virtuelle Schatzkarte... 8 Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfungs-Verordnung... 9 Branchenmaterial: Tragtaschen, Batteriewechsel, Neuer Leitfaden, Das blaue Buch Registrierkassenpflicht Barrierefreiheit Nachfolgebörse, UID-Nummer, Messen und Großevents An den Ruhestand denken, gratis Rechtsberatung Gewinnspiel... 16

2 FACHGRUPPENNEWS 2 Juwelen- und Uhrenhandel WICHTIGE FACHLICHE INFORMATIONEN Geschäftsführerwechsel/Vorstellung des neuen Teams Wir möchten Sie informieren, dass im Zuge einer internen Umstrukturierung mit Juni 2015 die Geschäftsführung des Landesgremiums Wien des Juwelen- und Uhrenhandels gewechselt hat. Der bisherige Geschäftsführer Rudolf Vogt übergibt mit Wehmut das Gremium an seine Nachfolgerin Elisabeth Rammel. Die Agenden als Sachbearbeiter im Landesgremium übernehmen Margot Holzinger und Roman Neuwirth. T DW 3218 F E elisabeth.rammel@wkw.at W Margot Holzinger Landesgremium Wien des Juwelen- und Uhrenhandels Schwarzenbergplatz Wien T DW 3287 F E margot.holzinger@wkw.at W Geschäftsführerin Elisabeth Rammel Fotos: Weinwurm Kontaktdaten: Elisabeth Rammel Landesgremium Wien des Juwelen- und Uhrenhandels Schwarzenbergplatz Wien Roman Neuwirth Landesgremium Wien des Juwelen- und Uhrenhandels Schwarzenbergplatz Wien T DW 3291 F E roman.neuwirth@wkw.at W Margot Holzinger Roman Neuwirth Strategieklausur des Juwelen- und Uhrenhandels Bei einer Klausurtagung am haben die Funktionäre des Wiener Gremiums des Juwelen- und Uhrenhandels die Ziele und Strategien für die nächsten fünf Jahre ausgearbeitet. Mag. Dagmar Hinner-Hofstätter moderierte die Tagung. Als Einstieg gab es für die Funktionäre von Geschäftsführerin Elisabeth Rammel einen kurzen Überblick über die Kammerstruktur und die Leistungen des Gremiums. Anschließend wurden die Themenbereiche erarbeitet, die in der Folge die Arbeit im Ausschuss prägen sollen. Die Schwerpunkte der nächsten fünf Jahre werden u.a. sein: Sicherheit im Schmuckhandel Neue Werbemaßnahmen Wie nützen wir das Internet für uns? Gremialgeschäftsführerin Elisabeth Rammel und Gremialobmann KommR Frank- Thomas Moch werden gemeinsam mit den Ausschussmitgliedern in der nächsten Zeit für die einwandfreie Umsetzung sorgen. privat

3 3 Branchen-Adventkalender machen Sie wieder mit! Auch heuer werden wir den beliebten Adventkalender auf der Website wieder anbieten. Mit einer intensiven Webkampagne auf großen Qualitäts-Portalen mit ca. 1 Mio. Kontakten und Google Adwords wird der Online-Adventkalender beworben. Dieser Kalender bietet Ihrem Unternehmen die Möglichkeit, sich äußerst attraktiv, sympathisch und kundenorientiert zu präsentieren! Was ist zu tun: Ganz einfach stellen Sie ein Schmuckstück/eine Uhr zu einem Verkaufspreis ab ca. 200,- zur Verfügung. Gerne nehmen wir auch für Sonn- und Feiertage sowie für den 24. Dezember ein besonderes Stück! Dies gilt auch für Großhändler, die eine bestimmte Marke bewerben wollen. Sie spendieren den Gewinn und ein Händler Ihrer Wahl präsentiert das Schmuckstück/ die Uhr unter seinem Firmenlogo. Wir laden Sie ein, nutzen Sie die Gelegenheit und MACHEN AUCH SIE bei dieser großen Werbekampagne mit. Ihr Fenster öffnet sich ab dem 1. Dezember. Sobald man ein Fenster anklickt, öffnet sich hier die Werbung für Ihre Firma mit einem Link zu Ihrer eigenen Website. Erst am eigentlichen Gewinntag wird dann das Bild Ihres Schmuckstückes/Ihrer Uhr für alle sichtbar (mit Kurzbeschreibung). Sie erhalten so die Möglichkeit, äußerst kostengünstig über das Internet eine weit gestreute Werbung zu schalten. Soweit vorhanden, werden die Fotos der Schmuckübergabe auf der Website www. wiener-juweliere.at und in den Branchennews veröffentlicht, ebenso in der Wiener Wirtschaft und den Handelsnews. Der Ablauf: Die Mitspieler öffnen täglich ein Kästchen und tragen sich unter Angabe ihres Namens, ihrer Adresse und ihrer Mailadresse am Gewinnspiel ein. Nur so können Sie an der Verlosung teilnehmen. Mittels Zufallsgenerator wird innerhalb von maximal 3 Tagen ein Gewinner bestimmt. Dieser wird zuerst telefonisch kontaktiert und erhält nach Kontrolle der Kontaktdaten eine schriftliche Benachrichtigung (= Gutschein ) bei welchem Juwelier der Gewinn abzuholen ist. Der Gewinner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, vor Abholung mit dem jeweiligen Juwelier Kontakt aufzunehmen, so dass die Übergabe dann auch ohne Probleme abgewickelt werden kann. Die geöffneten Kästchen bleiben online offen, d.h., Ihre Firmendaten bleiben bis nach dem online. Wie können Sie teilnehmen? Sie übersenden uns per Mail eine Beschreibung des gespendeten Schmuckstückes/ der Uhr sowie ein digitales Foto davon. Wer zuerst schickt, ist dabei! Wir berücksichtigen die Preise nach dem Einlangen der Zusagen. Wer ein höherwertiges Präsent für den Heiligen Abend zur Verfügung stellen möchte oder einen anderen speziellen Wochentag präferiert, soll das bitte im Mail anführen. Richten Sie das Mail bitte an: schmuckhandel@wkw.at

4 FACHGRUPPENNEWS 4 Juwelen- und Uhrenhandel Was bietet die Wiener Polizei: Rasche Information über sicherheitsrelevante Vorfälle in Ihrem Bezirk bzw. Ihrer Einkaufsstraße durch SMS oder an Ihr persönliches Handy/Ihre -Adresse (z.b. Achtung Trickdiebin, Dzt. falsche 100,- Banknoten im Umlauf, Betrüger (Personenbeschreibung) unterwegs, usw.). Noch engere Zusammenarbeit zwischen Ihnen, dem Landesgremium Wien des Juwelen- und Uhrenhandels und der Wiener Polizei im Bereich der Prävention. KommR Frank-Thomas Moch Obmann Landesgremium Wien des Juwelen- und Uhrenhandels Es kann keine Garantie für Verständigungen zu sicherheitsrelevanten Ereignissen in allen Fällen gegeben werden, eine allfällige Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Worum ersuchen wir Sie: Bei allen sicherheitspolizeilich relevanten Wahrnehmungen, die ein sofortiges Einschreiten der Polizei erfordern, rufen Sie sofort den Polizeinotruf 133. Spielen Sie nicht die Heldin oder den Helden! Konzentrieren Sie sich auf eine detaillierte Täterbeschreibung, Fluchtrichtung, Kennzeichen und Farbe von Fahrzeugen, besondere Umstände! Beachten Sie die SMS-Informationen auf Ihrem Handy. Informieren Sie darüber auch Ihre MitarbeiterInnen! Tipps zur Anmeldung und Datenpflege: Sie können pro Standort jeweils bis zu maximal 3 Mobilrufnummern und/oder Adressen mit dem Formular auf der Rückseite für das SMS Info Service anmelden. Etwaige zukünftige Änderungen (z.b. Neue Mobilrufnummer) senden Sie bitte an die Wirtschaftskammer Wien, Abteilung Mitgliederservice. Dieses Sicherheitssystem ist für Sie kostenlos. Die Kosten werden von der Wirtschaftskammer Wien getragen. Danke für Ihre Mitarbeit! BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES

5 5 Anmeldung per oder Fax: Wirtschaftskammer Wien 1010 Wien, Stubenring 8-10 F 01/ Für Fragen sind wir gerne unter T 01/ E smsinfo@wkw.at für Sie erreichbar. Anmeldung für den Wiener Juwelen- und Uhrenhandel zum SMS-Info Service Unternehmen*:... Anrede*: o Frau o Herr o Titel: Vorname*:... Nachname*:... Telefon: Firmenstandort, der für SMS Info registriert werden soll*: Mobilnummer(n), auf die die SMS bzw. eingehen soll eingehen sollen*: Kontakt:... Mobil-Nr.: Kontakt:... Mobil-Nr.: Kontakt:... Mobil-Nr.: Datum:... Unterschrift*:... * Diese Angaben sind unbedingt erforderlich Nutzungsbedingungen für SMS Info Hiermit erkläre ich, dass ich über die Funktionsweise von SMS Info informiert bin. Um eine Erhöhung der Sicherheit und bestmögliche Wirksamkeit von SMS Info zu erreichen, ist es notwendig, dass dieses Service von allen Teilnehmern verantwortungsvoll genutzt wird. Die von mir bekannt gegebenen Daten sind vollständig und richtig, sofern es sich dabei um Daten Dritter (z.b. Mitarbeitern meines Unternehmens) handelt, erkläre ich hiermit ausdrücklich, die entsprechenden Personen über SMS Info informiert zu haben, und deren Zustimmung zur Bekanntgabe ihrer Mobiltelefonnummern gemäß diesen Nutzungsbedingungen (zur Verarbeitung für die Nutzung von SMS Info) eingeholt zu haben. Sollten sich die von mir bekannt gegebenen Kontaktdaten (z.b. durch das Ausscheiden des Mitarbeiters) ändern, werde ich diese Änderungen unverzüglich bei der Landesgeschäftsstelle Wien melden. Dieser Schritt ist notwendig, um allfällige Missbräuche durch Dritte zu verhindern und sicherheitsrelevante Informationen ausschließlich den betroffenen Unternehmen zukommen zu lassen. Das Service SMS Info erfordert die Verarbeitung (insbesondere die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Überlassung an Dienstleister) personenbezogener Daten (Name der Firma, Firmenstandort und Mobiltelefonnummer, an die die Benachrichtigung durch SMS Info ergeben soll). Die Wirtschaftskammer ist ausdrücklich berechtigt, diese personenbezogenen Daten unter Beachtung des DSG 2000 für den Betrieb von SMS Info zu verarbeiten (und insbesondere auch Dienstleister heranzuziehen). Als Nutzer dieses Dienstes ist mir bekannt, dass der Datenschutz trotz Einhaltung aller gebotenen Datensicherheitsmaßnahmen beim Betrieb von SMS Info bei der Datenübertragung im Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht garantiert werden kann. Die Wirtschaftskammer übernimmt keine Haftung für den Fall eines widerrechtlichen Datenmissbrauchs durch Dritte. o Ich stimme zu, dass die von mir für die Nutzung von SMS Info anzugebenden, oben genannten Daten für die Zwecke von SMS Info auf die dargestellte Art und Weise verwenden werden. BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES

6 FACHGRUPPENNEWS FACHGRUPPENNEWS 26 Juwelen- und Uhrenhandel Jewel Tennis Trophy 2015 Bei sommerlichen Temperaturen fand am 30. August die Jewel Tennis Trophy 2015 im Sportcenter Donaucity statt. Die Sportanlage zeichnet sich durch ihr weitläufiges Areal und bestens gepflegte Tennisplätze aus. Der Event wird von den wichtigsten Organisationen der Schmuckbranche veranstaltet. Die Organisation hatten, wie schon im letzten Jahr, Stefan Nikl und Manfred Kling (Habe die Ehre Events) über. Durch den Turniermodus, der ständig wechselnde Paarungen vorsah, konnten sich die Teilnehmer auch auf den Plätzen näher kennenlernen. Ines Schranz Trotz des heißen Wetters kamen sehr spannende und teilweise hochklassig geführte Partien zustande. grillte Spanferkel, war der Höhepunkt des Abendessens, zu dem sich viele weitere Gäste aus der Branche einfanden. Vor allem das Finalspiel begeisterte die Zuschauer auf Platz 9. Die zahlreichen Gäste gratulierten der siegreichen Dame, Frau Brigitte Moch, und Christian Prochazka, dem besten Herren des heurigen Turniers. Nach der Entscheidung im Finale konnten sich die Gäste bei frisch gezapftem Bier, ausgesuchten Weinen und weiteren Getränken erfrischen. Das von Josef Hirschl hervorragend ge- Ines Schranz Das spannende Finalspiel gewannen Herr KR Herbert Uhlir und Bernhard Domandl, die somit den Wanderpokal für das nächste Jahr übernahmen. Ines Schranz Nach den Siegerehrungen erfolgte auch die Verlosung der hochwertigen Tombola-Preise. Großer Dank geht an die vielen Spender, die dazu beigetragen haben, dass insgesamt 1240 der Diamond Development Initiative zur Verfügung gestellt werden können! Die Organisation, mit Sitz in Ottawa, setzt sich für die Verbesserung der Lebensumstände von kleingewerblichen Diamantschürfern in Afrika ein. (

7 7 SICHERHEIT Sicherheit für Juweliere Das Thema Sicherheit hat jeher im Handel eine große Bedeutung. Doch kaum eine Branche ist von den Überfällen so stark betroffen wie der Juwelenund Uhrenhandel. Auch der Absprung von Versicherungen bei häufigen Überfällen ist ein Problem. Deshalb haben wir zusammen mit der Polizei eine sehr umfangreiche Aufklärungsund Schulungsaktion in den letzten Jahren veranstaltet. Das ausgearbeitete Interaktive Sicherheitstraining wurde erfolgreich mit Unterstützung des Bundesgremiums und der Polizei Wien auf alle Bundesländer ausgeweitet. Im Jahr 2014 wurden alle Juweliere von der Polizei besucht und auf Sicherheitsstandards überprüft, sowie aufklärende Gespräche geführt. Die Ausstattung mit Video- und Alarmanlagen ist erfreulich hoch. All diese Maßnahmen haben mitunter dazu beigetragen, dass die Anzahl der Überfälle auf die Branche in den letzten Jahren stark gesunken ist. Doch trotz der fallenden Zahlen wird in den nächsten Jahren wieder mit einem Anstieg gerechnet. Zukünftige Ziele sind: weitere Veranstaltungen zum Thema Sicherheit Gespräche mit Versicherungen, der Wirtschaftskammer und der Polizei Treffen zum Informations- und Erfahrungsaustausch mars - Fotolia.com SVA Sichere Kommunikation Das Landesgremium Wien des Juwelenund Uhrenhandels möchte Sie mit der neuen Vorgehensweise bei der Kommunikation per Telefon und Mail für allfällige Mitgliederanfragen in der SVA ab vertraut machen. Aus Datenschutzgründen müssen Versicherte für eine sichere Kommunikation mit der SVA eine Einverständniserklärung ausfüllen: Großhandelsplattform Dabei handelt es sich um eine B2B Plattform für Einzel- und Großhändler aus dem Uhren-, Juwelen- und Schmuckbereich sowie für Dienstleister der Branche im Gewerbe und Handwerk. In der heutigen Zeit ist das Internet eine unabdingbare Informationsquelle, welche nicht nur privaten Personen, sondern auch Unternehmern Nutzen bringt. Durch die Möglichkeit, Produkte und Dienstleistungen online präsentieren zu können, erweitert sich das Geschäftsfeld enorm. Um dieses Angebot zukünftig auch Unterneh- Dadurch soll der Schutz der persönlichen Daten der Versicherten gewährleistet werden. Dieses Formular gibt es auch für Vertragspartner, Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter und Pflegevereine. Um Auskünfte über Klienten, Kunden und Patienten einholen zu können, muss ebenfalls ein Formular ausgefüllt werden www. svagw.at/einverstaendniserklaerung1. Dadurch wird sichergestellt, dass Daten nur an oder von Versicherten berechtigte Personen weitergegeben werden. men der Schmuckbranche bieten zu können, leitet Bundesgremialobmann Frank-Thomas Moch das Projekt einer eigenen virtuellen Plattform, welche Handel und Handwerk verbindet. Unter können Groß- sowie Einzelhändler ihre Waren und Dienstleistungen (wie etwa das Versilbern, Fassen, Lasern, Erzeugen oder Umarbeiten) anbieten und haben somit die Möglichkeit, diverse Unternehmen für ihr jeweiliges Anliegen kontaktieren zu können. - Fotolia Verbunden mit der dadurch entstehenden Erweiterung geschäftlicher Beziehungen ist auch die Zeitersparnis nicht zu vergessen. Das Suchen mit Hilfe von diversen Kategorien oder einer Volltextrecherche stehen hierbei im Vordergrund. Wenn Sie daran interessiert sind an der virtuellen Schatzkarte teilzunehmen, dann füllen Sie bitte das nachfolgende Anmeldeformular aus. Sie finden das Formular auch unter Für das Editieren der Daten wird Ihnen im Falle einer Anmeldung als Großhändler und Dienstleister vom Büro des Bundesgremiums ein Passwort zugesandt. Für Einzelhändler ist auf www. branchenführerschmuckunduhren.at ein Einstieg mittels WKÖ-Mitgliedsnummer und PIN- Code möglich.

8 FACHGRUPPENNEWS FACHGRUPPENNEWS Juwelen- und Uhrenhandel *) Für das Editieren der Daten wird Ihnen im Falle einer Anmeldung als Großhändler und Dienstleister vom Büro des Bundesgremiums ein Passwort zugesandt. Für Einzelhändler ist auf ein Einstieg mittels WKÖ-Mitgliedsnummer und PIN-Code möglich. 28

9 9 Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfungs-Verordnung - Ausweitung des Reverse Charge auf Anlagegold Was versteckt sich konkret dahinter? Welche Auswirkungen hat diese Verordnung speziell auf den Großhandel - aber nicht nur? Die nachstehend angeführten Erklärungen und Erläuterungen sind eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Fakten. Diese Ausführungen sind nur als Hinweis zu sehen, bitte Details mit Ihrem Steuerberater oder der WKW-Fachabteilung zu besprechen und zu klären. Was bedeutet Reverse Charge? Die Verordnung regelt den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (muss immer eine UID-Nummer haben) also: verkauft eine Firma bestimmte genau deklarierte Produkte an eine andere Firma, wird keine USt verrechnet, es gibt daher auch keinen Vorsteuerabzug. Erst wenn die Ware an den Endkunden verkauft wird, wird die MwSt verrechnet. Hinweis: Es ist auch bei einer Reverse Charge Rechnung der Vorsteuerabzug möglich. Der Leistungsempfänger führt die USt ab und holt sich auch gleichzeitig die Vorsteuer. D.h. der Leistungserbringer macht dies in seiner UVA und es fließt kein Geld. Er muss die USt nicht vorfinanzieren. Was war der Grund für die Einführung dieser Verordnung? In den letzten Jahren kam es europaweit zu Umsatzsteuerhinterziehungen im Umfang von geschätzten 100 Milliarden! Was betrifft diese Verordnung (auch unter Reverse Charge kurz RC ein Begriff)? Gilt nun auch für Anlagegold!! Die Aufzählung ist nur beispielhaft: Alle Betriebe, die mit Rohstoffen, Halbfertigprodukten, Schrott, Edelmetallen (Verbindungen) handeln (die Liste umfasst ca. 47 Seiten). Ausgenommen sind auf alle Fälle jene Produkte, die in der Verordnung mit den Zolltarifnummern angeführt werden (Ausschlussverfahren). D.h. konkret, jeder Betrieb muss die für ihn geltenden Produkte aus der Referenz-Liste selbst heraussuchen (BMF). Die WKÖ hat eine unverbindliche Positiv-Liste erstellt, zu finden unter: Node/branchen/oe/Juwelen---Uhren- --Kunst---Antiquitaeten--und-Briefmarkenhandel/Brancheninfo/ Ausweitung_des_Reverse_Charge_auf_ Anlagegold_ab_1.1._2014.html Hier eine kurze Aufzählung der wichtigsten Metalle, die unsere Branche betrifft: Kupfer, Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) und Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze), Kupfervorlegierungen (Kapitel 74) Kupferkathoden (auch Abschnitte), Barren, Knüppel, Rohformen, Pulver, Stangen, Stäbe, Profile, Draht, Bleche, Bänder, Folien und dünne Bänder Nickel und Nickellegierungen (Kapitel 75) Rohformen, Pulver, Stangen, Stäbe, Profile, Draht, Bleche, Bänder, Folien Zink und Zinklegierungen (Kapitel 79) Rohformen, Staub und Pulver, Stangen, Stäbe, Profile, Draht, Bleche, Bänder, Folien Besonders zu beachten: Bereits ein Bearbeitungsschritt an der Ware kann die Zolltarifnummer des Produkts ändern, was auch zu einer anderen Behandlung im Umsatzsteuerrecht führen kann. Betrifft die Verordnung auch Edelsteine und Perlen? Die Ebenfalls im Kapitel 71 (Merkblatt auf wko.at, Suchbegriff: Reverse Charge ab 2014 ) erfassten Edelsteine und Perlen sind nicht betroffen, da sich die Verordnung ausschließlich auf die Lieferung von Metallen bezieht. Für welche Geschäftsfälle ist die Verordnung anzuwenden? Auf Geschäfte zwischen zwei Firmen (Betrieben) bei allen Produkten der Verordnung, die nicht dezidiert ausgenommen sind. Was ist bei der Ausstellung einer Rechnung zu beachten? WICHTIG: Auf der Rechnung müssen zwingend die UID-Nummern beider Geschäftspartner angeführt werden (Verkäufer und Käufer). Es muss der Hinweis auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers expliziert angeführt werden ( Die Steuerschuld geht gem. 19 Abs. 1 UStG 1994 auf den Empfänger über. ) Bei Mischrechnungen (Produkte mit und ohne MwSt.) müssen die Positionen klar erkenntlich getrennt und sichtlich gemacht werden Sonstige anfallende Zusatzleistungen wie z.b. Transportkosten, Verpackungskosten usw. müssen aliquote berechnet und angeführt werden. Sollte eine Rechnung fälschlich mit Umsatzsteuer verrechnet ausgestellt worden sein: Kein VSt-Abzug des Leistungsempfängers möglich Leistungserbringer schuldet Umsatzsteuer Kraft Rechnung Wichtig: Rechnungsberichtigung möglich!! Sollte es zu Unklarheiten kommen, ob die Lieferung unter diese Verordnung fällt, so kann vom Leistungserbringer und vom Leistungsempfänger vereinbart werden, dass es zum Übergang der Steuerschuld kommt. Was ist zu beachten, wenn man Halbfertigprodukte beim Detailhandel kauft? Sollte ein Goldschmied (produzierender Betrieb) in einem normalen Geschäft Halbfertigprodukte kaufen (z.b. Kupferrohre usw.), so darf auf der Rechnung keine MwSt angeführt werden. Geschäfte mit ausländischen Geschäftspartnern: Das Gesetz sieht vor, dass das inländische Unternehmen dafür haftet, dass der ausländische Geschäftspartner seine Steuer- Leistung korrekt durchführt. Merkblatt auf wko.at, Suchbegriff: Umsatzsteuer Betrugsbekämpfungsverordnung cobaltstock - Fotolia

10 FACHGRUPPENNEWS 10 Juwelen- und Uhrenhandel BRANCHENMATERIAL Tragtaschen 1 Einheit = 200 Stück 0,49 Cent/Stück. = 98,00/Einheit Mindestabgabe: 1 Einheit Dieser Betrag enthält keine Umsatzsteuer, da die Wirtschaftskammer Wien und damit das Landesgremium als Körperschaft öffentlichen Rechts kein Unternehmer im Sinne des 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz 1994 ist. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Preis von 0,49 Cent/Stück weit unter dem Einkaufspreis liegt und das Gremium die Differenz für Sie als werbeunterstützende Maßnahme trägt, ebenso wie die Lieferkosten. Bestellungen bei Roman Neuwirth T 01/ E schmuckhandel@wkw.at Gremium Batteriewechsel Hinweis auf Wasserdichtheitsprüfung Wir möchten alle unsere Mitglieder daran erinnern, dass im eigenen Interesse vor dem Auswechseln von Uhrenbatterien auf die Dichtheitsprüfung hingewiesen werden sollte. Um eine für den Händler als auch für den Kunden klare Situation zu schaffen, haben wir ein Informationsplakat erstellt (A3 oder A4). Es wurde so konzipiert, dass es entweder direkt in der Auslage oder im Geschäft gut sichtbar angebracht werden kann. Alle späteren Diskussionen über die nicht erfolgte Information wären somit obsolet. Anzufordern ist das kostenlose Plakat direkt im Gremium: Roman Neuwirth T 01/ E schmuckhandel@wkw.at Leitfaden für den Uhren- und Schmuckhandel Die Autoren Gerhard Ellert und Leopold Rössler haben die Erstausgabe des Leitfadens überarbeitet. Der Umfang zur Erstausgabe hat sich nun verdoppelt und entstanden ist ein beeindruckendes und für die Branche sehr wertvolles Werk mit über 400 Seiten. Diese ausgezeichnete Unterlage für Mitarbeiter im Schmuck- und Uhrenhandel sollte als Nachschlagwerk in jedem Geschäft aufliegen. Kosten 48,-- Bestellung bei: Herrn Roman Neuwirth T 01/ E schmuckhandel@ wkw.at Das blaue Buch Das Blaue Buch enthält die international vereinbarten und anerkannten Regeln und Handelsbräuche für die Erzeugung und den Handel mit Diamanten, Perlen, Zuchtperlen, Edelsteinen und deren Synthesen und Imitationen. Alle Mitglieder, darunter auch Österreich, und alle registrierten CIBJO Laboratorien haben sich verpflichtet, diese Regeln anzuerkennen. Ziel: Schaffung von Rechtssicherheit und eine internationale Harmonisierung. Die aktuelle Lieferung umfasst: eine komplette Überarbeitung des gesamten Edelsteinbuches, sowie den bereits ausgelieferten Teil, der jetzt nochmals komplett neu übersetzt worden ist, da sich Inhalt, Bezifferung und Bezüge auf Anhänge geändert haben. - fehlende Anhänge A und B wurden übersetzt inkl. sämtlicher Änderungen. 12, pro Stück frei Haus Lieferkosten werden vom Gremium getragen zu erhalten im Gremium: Roman Neuwirth T 01/ E schmuckhandel@wkw.at

11 11 Registrierkassenpflicht Aktuelle Information Mit dem am 7. Juli vom Nationalrat beschlossenen Steuerreformgesetz sind einige Punkte geklärt. Vieles ist aber noch offen und durch Verordnung zu regeln. Gemäß dem Beschluss des Nationalrates müssen ab Betriebe alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung einzeln erfassen. Der Begriff Barumsätze umfasst auch Zahlung per Bankomat- oder Kreditkarte, die Hingabe von Barschecks oder ausgegebene Gutscheine, Bons, etc. Ein Kassasturz, wie ihn derzeit Unternehmen bis Jahresumsatz machen dürfen, ist ab dem kommenden Jahr grundsätzlich nicht mehr zulässig (zu den Ausnahmen später). REGISTRIERKASSENPFLICHT Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem (wie z.b. Registrierkasse) zu verwenden, wenn der Jahresumsatz je Betrieb ,-- Euro und die Barumsätze dieses Betriebes 7.500,-Euro im Jahr überschreiten. Die Grenze von 7.500,-- Euro für Barumsätze soll verhindern, dass Unternehmen, die neben Zielgeschäften mit hohen Beträgen auch geringe Bargeschäfte bis maximal 7.500,-- Euro tätigen, unter die Registrierkassenpflicht fallen. BillionPhotos.com - Fotolia Ab dem erstmaligen Überschreiten der oben genannten Grenzen muss der Unternehmer mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldezeitraums für die Um- satzsteuer (Kalendermonat oder Kalendervierteljahr) ein geeignetes Kassensystem haben. Beispiel: erstmaliges Überschreiten der Gesamtumsatzgrenze und Barumsatzgrenze im November 2015 (Jänner bis November Euro Umsatz, davon mehr als Euro bar). Ist der Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat besteht die Registrierkassenverpflichtung ab , im Falle des Kalendervierteljahres ab Beispiel: Neugründung eines Unternehmens am Umsätze April bis August Euro davon mehr als Euro Barumsätze. Ist der Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat besteht die Registrierkassenverpflichtung ab , im Falle des Kalendervierteljahres ab Belegerteilungsverpflichtung Für jeden Betrieb, besteht ab die Verpflichtung bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen. Jeder Beleg muss folgenden Inhalt aufweisen: Bezeichnung des leistenden/liefernden Unternehmens fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung des Geschäftsvorfalls einmalig vergeben werden Tag der Belegausstellung Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung Betrag der Barzahlung bei Verwendung von elektronischen Kassen: Kassenidentifikationsnummer, Datum und Uhrzeit der Belegausstellung, Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt, maschinenlesbarer Code (z.b. QRCode) Der letzte Punkt ist in der noch nicht endgültig beschlossenen Registrierkassensicherheitsverordnung beschrieben. Vom Beleg muss der Unternehmer eine Durchschrift oder elektronische Abspeicherung machen und wie alle Buchhaltungsunterlagen sieben Jahre aufbewahren. Ausnahmen/Erleichterungen Der Bundesminister für Finanzen darf für gewisse Unternehmensgruppen bzw. Umsatzarten Ausnahmen/ Erleichterungen bei der Einzelaufzeichnungspflicht, der Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems und die Belegerteilungsverpflichtung zulassen. In folgenden Fällen sind Ausnahmen/Erleichterungen möglich: 1. für Umsätze bis zu einem Jahresumsatz von ,-- Euro je Betrieb oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, die von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten, jedoch nicht in oder in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten ausgeführt werden (Kalte-Händeregelung), 2. für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften (z.b. Feuerwehrfeste),

12 FACHGRUPPENNEWS 12 Juwelen- und Uhrenhandel 3. für bestimmte Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten, 4. für Betriebe, bei denen keine Gegenleistung durch Bezahlung mit Bargeld erfolgt. Diese Ausnahme wird hauptsächlich die sogenannten Webshops betreffen. Für die ersten drei Fälle kann die Losungsermittlung durch Rückrechnung aus dem ausgezählten End- und Anfangsbestand ermittelt werden UND es besteht keine Belegerteilungspflicht. Für den vierten Fall besteht keine Registrierkassenpflicht, jedoch eine Belegerteilungspflicht. Erleichterungen sind auch hinsichtlich der zeitlichen Erfassung der Bareinnahmen in die Registrierkasse vorgesehen. Die Ausnahme soll die mobilen Gruppen wie mobile Friseure, Masseure, etc. betreffen. Diese sollen ihre Umsätze mittels Paragon aufzeichnen dürfen, einen Beleg erteilen und erst im Nachhinein den Geschäftsfall in der elektronischen Kasse am Betriebsort erfassen dürfen. Wie die Erleichterungen im Detail aussehen werden, wird die in Kürze veröffentlichte Barumsatzverordnung zeigen. Geltungsbeginn der Neuregelungen Das Inkrafttreten der Bestimmungen zur Achtung: Barrierefreiheit Ab verpflichtend! Hiermit versorgen wir Sie mit Zusammenstellungen und Informationen zum Thema Barrierefreiheit, denn das Gesetz wird am im vollen Umfang schlagend! Bitte beachten Sie dringend die Änderungen im BGStG (Behindertengleichstellungsgesetz) und BEinstG (Behinderteneinstellungsgesetz). 1. BGStG Rechtslage im Zusammenhang mit Barrieren Barrieren können Diskriminierungen darstellen ( 5 Abs. 2), zur Vermeidung von wirtschaftlichen Härtefällen gibt es die Zumutbarkeitsprüfung ( 6) und Übergangsbestimmungen ( 19). Rechtsfolgen einer Diskriminierung sind materieller und immaterieller Schadenersatz ( 9). Kassen- und Belegerteilungspflicht ist grundsätzlich der Für Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten tritt sie mit in Kraft. Dies soll eine Umrüstung bzw. Nachjustierung solcher Automaten, die nach dem in Betrieb genommen wurden, sicherstellen. Die weitere Nutzung von Altautomaten ohne Nachrüstung soll bis zum ermöglicht werden, wenn die Inbetriebnahme vor dem erfolgte. Ab sollen alle Kassensysteme zusätzlich über einen Manipulationsschutz; eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation verfügen. Bereits vorhandene oder bis zum gekaufte Kassensysteme müssen daher höchstwahrscheinlich nachgerüstet werden. In welcher Form und welche Kosten damit verbunden sein werden, hängt von der Art des vorgeschriebenen Manipulationsschutzes und der Art des vorhandenen Kassensystems ab. Die Beschreibung dieses Schutzes wird in einer in Kürze veröffentlichten Verordnung (Registrierkassensicherheitsverordnung) genau beschrieben werden. Als Unterstützung zur Finanzierung der vorgeschriebenen Systeme (Anschaffung oder Umrüstung) ist eine beim Betriebsfinanzamt beantragbare Prämie in Höhe von Euro 200,- - pro Kassensystem (maximal aber Euro 30,-- Bis Gesetz gilt für bauliche Barrieren: in neuen Gebäuden (Bewilligung nach ) oder wenn Beseitigung weniger als kostet, oder wenn Barrieren rechtswidrig errichtet worden sind. für alle anderen Barrieren: in vollem Umfang (z.b. für Kommunikationsbarrieren oder technische Barrieren). Ab Gesetz gilt für alle Barrieren in allen Gebäuden und ohne betragsmäßige Einschränkung bei den Kosten der Beseitigung von Barrieren Ausnahme: bauliche Barrieren in vom Bund genutzten Gebäuden, die in einem veröffentlichten Etappenplan enthalten sind (siehe Punkt 4) pro Erfassungseinheit) vorgesehen. Die Prämie kann bei der jeweiligen Steuererklärung geltend gemacht werden, wird dem Abgabenkonto gutgeschrieben und stellt keine Betriebseinnahme dar (d.h. sie ist steuerfrei). Für die Inanspruchnahme müssen die Ausgaben jedoch vor dem erfolgen. Die Anschaffungskosten bzw. die Umrüstkosten sind nicht über mehrere Jahre zu verteilen (abschreiben), sondern können sofort im Jahr des Aufwandes in voller Höhe als Betriebsausgabe angesetzt werden. Für weitere Informationen steht Ihnen gerne die Abteilung Finanzpolitik unter T zur Verfügung. Avanne Troar - Fotolia 2. Zumutbarkeit Eine Diskriminierung durch Barrieren liegt nicht vor, wenn die Beseitigung der Barrieren rechtswidrig oder wegen unverhältnismäßiger Belastungen unzumutbar wäre. Die Zumutbarkeit wird nicht von Amts wegen geprüft, sie muss eingewendet werden. Kriterien für die Zumutbarkeit sind insbesondere: der mit der Beseitigung der Barriere und der Herstellung eines barrierefreien Zustandes verbundene Aufwand die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Förderungen aus öffentlichen Mitteln die seit vergangene Zeit die Auswirkung der Benachteiligung auf die allgemeinen Interessen des durch das BGStG geschützten Personenkreises. Judikatur gibt es dazu noch kaum. Das BG Hall hat in einer Entscheidung vom festgestellt, dass die nicht gänzlich vorhandene bzw. nur erschwert mög-

13 13 liche Zugänglichkeit einer Landesausstellung keine mittelbare Diskriminierung darstellt. Die Herstellung des barrierefreien Zugangs zu allen Sehenswürdigkeiten der Landesausstellung Petronell-Carnuntum hätte zu einer Gefährdung des archäologischen Befundes geführt und war aus Denkmalschutzgründen nicht möglich. Das Gericht hat es auch als unverhältnismäßige Belastung und daher als unzumutbar erachtet, über eine Länge von 75m bzw. 100m Gänge und Rampen zu errichten. 3. BEinstG Rechtslage im Zusammenhang mit Barrieren Auch Barrieren in der Arbeitswelt können Diskriminierungen darstellen ( 7c Abs. 2), zur Vermeidung von wirtschaftlichen Härtefällen gibt es die Zumutbarkeitsprüfung ( 7c Abs. 4 und 5), aber keine Übergangsbestimmung. Der Diskriminierungsschutz des BEinstG gilt nicht nur im Zusammenhang mit Dienstverhältnissen, sondern auch in der sonstigen Arbeitswelt. Darunter fallen auch alle Formen und alle Ebenen der Berufsberatung, der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung einschließlich der praktischen Berufserfahrung ( 7b Abs. 1 Z 8). Rechtsfolgen einer Verletzung des Diskriminierungsverbotes in diesem Bereich sind ( 7h Abs. 1): Anspruch auf Einbeziehung in die entsprechenden Berufsberatungs-, Berufsausbildungs-, Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen oder Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens sowie auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung. Sowohl das Sozialministerium als auch die Wirtschaftskammer Wien bieten Unterstützung bei den nötigen Maßnahmen an. Allgemeine Informationen: Link zum Video Barrierefreiheit : tv/play.aspx?c=4181 Folder: Folder_Unterwegs-zu--einer-barrierefreien- Lebenswelt-Nov2014.pdf Förderungen: Das Sozialministerium fördert die nötigen Umbauarbeiten: Die Wirtschaftskammer Wien fördert Beratungsstunden: Richtlinien/Foerderungen_fuer_Barrierefreiheit TIPP! BARRIERE-CHECK: Wie barrierefrei ist Ihr Geschäft? Unter können Sie eine individuelle Checkliste zur Barrierefreiheit Ihres Unternehmens zusammenstellen. Dieser Check wurde von der Wirtschaftskammer Österreich und dem ÖZIV Bundesverband für Menschen mit Behinderungen entwickelt, um UnternehmerInnen eine Unterstützung beim Thema Barrierefreiheit anzubieten. Der Check hilft Ihnen herauszufinden, was im Zusammenhang mit dem Thema Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen von Relevanz sein könnte. Die Homepage enthält umfassende Informationen rund ums Thema Barrierefreiheit unter Wissenswertes und im Check-Bereich finden Sie einen in wenigen Schritten durchführbaren Check, den Sie maßgeschneidert für Ihren Betrieb durchführen können. Dazu geben Sie einfach das Modul Check ein und wählen zuerst Ihre Branche aus: Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandel. Gehen Sie dann einfach die Fragen durch. Beachten Sie die vielen Detailinformationen, die Sie zur Erklärung aufrufen können. So erhalten Sie einen sehr guten Überblick zum Stand der Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen. Eine Zusammenfassung hilft Ihnen dann, die bauliche Barrierefreiheit in ihrem Unternehmen einer näheren Betrachtung zu unterziehen und gibt Ihnen Hinweise auf einen etwaigen Handlungsbedarf. Die strukturierte Selbstbeschreibung Ihres Status Quo zur Barrierefreiheit können Sie auch dafür verwenden, um Ihren KundInnen Informationen darüber zu geben, was Sie in Ihrem Unternehmen im Hinblick auf Barrierefreiheit erwarten dürfen. Es steht Ihnen frei, diesen Status Quo beispielsweise auf Ihrer Homepage zu veröffentlichen. Mit dem Befehl Sammeln + anzeigen übertragen Sie Ihre Eingaben in eine Zusammenfassung. Ihre Eingaben bleiben gespeichert, Sie können das Ausfüllen des Fragebogens auch in mehreren Etappen erledigen. Nach Betätigen von Sammeln + anzeigen erscheinen automatisch alle von Ihnen angegebenen Daten. Sie können dieses Ergebnis jetzt auch als PDF ausdrucken. Aus rechtlicher Sicht wird Barrierefreiheit vor allem aufgrund der Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes gefordert. Die konkrete Feststellung, ob nach diesem Gesetz eine Diskriminierung aufgrund der Nichteinhaltung von Barrierefreiheit erfolgt ist, kann letztlich nur über ein Gerichtsurteil erfolgen. Dieser Beurteilung können WKÖ und ÖZIV nicht vorgreifen. Die beiden Institutionen sind allerdings davon überzeugt, dass ihre Fachmeinung zu diesem Thema, die auch die Beurteilung durch Menschen mit Behinderungen selbst beinhaltet, in einem etwaigen Verfahren entsprechende Würdigung finden wird. Reimer - Pixelvario - Fotolia

14 FACHGRUPPENNEWS 14 Juwelen- und Uhrenhandel Pixel - Fotolia.com Nachfolgebörse Ein kostenloses Service für Übernehmer und Übergeber Laut einer aktuellen Studie der KMU Forschung Austria (12/08) stehen etwa österreichische Klein- und Mittelbetriebe mit insgesamt Beschäftigten bis 2018 zur Übergabe an. Gerade in traditionellen Geschäftsbranchen kann eine Betriebsübernahme mehr unternehmerischen Erfolg versprechen als eine Neugründung. Da der Nachfolgemarkt groß ist, sollte man darüber nachdenken, einen Betrieb zu übernehmen. Einen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten einer Betriebsübernahme bietet unsere Nachfolgebörse. Dieses Service steht sowohl Unternehmern, die ihren Betrieb übergeben wollen, als auch Interessenten an einer Betriebsübernahme zur Verfügung. Detaillierte Informationen finden Sie unter: Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur Nachfolgebörse für Wien: Mag. Franz Trimmel T 01/ E nachfolgen@wko.at Ohne UID-Nummer kein Vorsteuerabzug erlaubt Damit Rechnungen zum vollen Vorsteuerabzug berechtigen, müssen sie auf jeden Fall die UID-Nummer des leistenden Unternehmers enthalten. Der Rechnungsempfänger sollte daher ab sofort auch die Gültigkeit der Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) seiner österreichischen Lieferanten prüfen, auch dann wenn eine regelmäßige Geschäftsbeziehung besteht. Dies kann entweder über das Portal Finanzonline, des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) oder über den EU-Server der Europäischen Kommission durchgeführt werden. Aufgrund einer Systemumstellung ist es nun möglich, die UID-Daten bei der UID-Nummern Überprüfung über das BMF- Portal im Original anzuzeigen. Also so, wie sie in der MIAS Datenbank (MwSt-Informationsaustauschsystem) enthalten sind und wie sie auch auf dem EU- Server der Europäischen Kommission dargestellt werden, nämlich in Unicode Zeichen (UTF-8). Bisher wurden diakritische Zeichen (Akzent, Akut, Doppelakut, Gravis, Zirkumflex, etc.) kyrillische und griechische Buchstaben behelfsweise in lateinische Buchstaben transliteriert (ohne Anspruch auf Korrektheit). Dafür gab es in der Vergangenheit in erster Linie technische Gründe. Im Zuge einer technischen Umstellung ist es nun möglich, die Daten unverfälscht anzuzeigen. Das hat zur Folge, dass die Daten von bulgarischen UID-Nummern in kyrillischen Schriftzeichen und Daten von griechischen Unternehmen in griechischen Schriftzeichen angezeigt werden. Somit werden eventuelle Fehler, die durch die Transliteration entstehen können, vermieden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung für Steuern: T 01/ E finanzpolitik@wkw.at Fortbildungskurse der Gemmologischen Akademie Linz Messen und Großevents Überblick über das Fortbildungsangebot der Gemmologischen Akademie Linz 2015/2016 KLEINE MINERALOGIE für Gemmologen oder Workshop EDELSTEINE ENGLISCH für Gemmologen und Sachver ständige oder Schmuck des 20. Jahrhunderts Workshop EDELSTEINE ENGLISCH für Juweliere Neuer Start der Kursreihe FARBEDEL- STEINE /Gemmologie EINFÜHRUNG in die Edelsteinkunde FOTOGRAFIE für Juweliere MARKETING für Juweliere SCHMUCKVERKAUF ANGEWANDTE WISSENSCHAFTLICHE ME- THODEN in der Gemmologie Detaillierte Informationen finden Sie unter: Stauke - Fotolia

15 15 STEUERN UND RECHT An den Ruhestand denken Was man beim Übergang von der Selbständigkeit in den Ruhestand bedenken sollte, fasst eine neue Broschüre der WK Wien zusammen. Für manche ist er einfach, für andere eine Herausforderung oder sogar ein schwieriger Prozess: Der Übergang vom Arbeitsleben als Selbstständiger in die Pension. Welche Möglichkeiten und Formen der Betriebsübergabe es gibt, welche rechtlichen Fragen zu bedenken sind, welche emotionalen Herausforderungen der Übergang der Selbstständigkeit in den Ruhestand und das Älterwerden stellen können und wie man damit umgehen kann, fasst eine vom Diversity Referat und der Nachfolgebörse der WK Wien verfasste Broschüre zusammen. Sie enthält auch Erfahrungsberichte von Unternehmern, Tipps wie man den Ruhestand auch weiter unternehmerisch gestalten kann, welche Bestimmungen für Zuverdienste in der Pension gelten und Checklisten zur Vorbereitung für die Übergabe eines Betriebs. Unterstützung dabei gibt es auch von der Nachfolgebörse der WK Wien, die Unternehmer, die ihren Betrieb abgeben möchten, mit potenziellen Nachfolgern zusammenführt. Infos zum Thema Nachfolgen: S.-Hofschlaeger_pixelio.de SERVICE Gratis Rechtsberatung exklusiv für Mitglieder im Gremium Wir möchten Ihnen das Service des Gremiums in Erinnerung rufen: Die gratis Erstberatung für Mitgliedsbetriebe im Rahmen einer Juristischen Sprechstunde. Sie haben Probleme/Fragen in den Bereichen: Allgem. Zivilrecht Handelsrecht Mietrecht Wettbewerbsrecht Verfahrensrecht-Prozessrecht Anmeldungen zu dieser Sprechstunde ergehen bitte direkt an Ihr Gremium: Herr Roman Neuwirth, T 01/ bzw. per an: schmuckhandel@wkw.at Wir sind für Sie da, nehmen Sie uns in Anspruch! Jeden Mittwoch von 14:30 Uhr bis 15:30 besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung durch Juristen der Rechtsanwaltskanzlei Prunbauer. Die Sprechtage finden in den Räumen des Gremiums in 1040 Wien, Schwarzenbergplatz 14, Parterre links, Zimmer 1, statt. styleuneed - Fotolia

16 MACHEN SIE MIT! Bitte schicken Sie den Fragebogen an: Fax 01/ oder per Wir verlosen 3x2 Eintrittskarten für einen Abend im PALAZZO unter den ersten 50 Einsendungen! Unter den weiteren 50 Einsendungen (51-100) verlosen wir 3 Gutscheine im Wert von je EUR 50,-- von Wien-Ticket! Palazzo Produktionen GmbH Wollen Sie immer topaktuelle und zielgerichtete Informationen Ihrer Branche erhalten? Dann nehmen Sie sich bitte 2 Minuten Zeit, füllen Sie den Fragebogen aus und senden ihn bis spätestens 15. Oktober 2015 per Fax an 01/ oder eingescannt per an schmuckhandel@wkw.at. Firmenname*: Adresse*: Telefon*: *: Mein Unternehmen befasst sich mit (Mehrfachnennungen möglich)*: Einzelhandel Juwelen, Uhren, Silberwaren, etc. nur Handelswaren Einzelhandel Juwelen, Uhren + Werkstätte (gewerblich) Einzelhandel nur Uhren Einzelhandel Edelsteine, Diamanten, Perlen, Mineralien Einzelhandel Silberwaren Einzelhandel Markenstore (Brandstore) Großhandel Schmuck Großhandel Uhren Großhandel Markenvertretung. Großhandel Edelsteine, Diamanten, Perlen, Mineralien Großhandel Silberwaren Datum: Unterschrift * Achtung! Nur vollständig ausgefüllte Fragebögen, nehmen an der Verlosung teil! Impressum Nr. 3 Sept Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Hersteller: Landesgremium Wien des Juwelen- und Uhrenhandels, Wien 4., Schwarzenbergplatz 14 Herstellungsort: 1040 Wien Offenlegung: wko.at/wien/schmuckhandel/offenlegung Obmann KommR Frank-Thomas Moch Geschäftsführerin Elisabeth Rammel Sachbearbeitung Margot Holzinger, Roman Neuwirth Layout und Design: Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Sparte Handel Druck: Ertl & Ertl GmbH, Wien Trotz sorgfältiger Ausarbeitung und Prüfung dieses Rundschreibens sind Fehler nie auszuschließen. Jede Haftung der Wirtschaftskammer oder des Autors dieser Information wird daher ausgeschlossen.

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