Generationenpolice. Grundstein für die Vorsorge Ihres Kindes. Prospekt & Antrag. Hubi, Junior und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische

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1 Prospekt & Antrag Generationenpolice. Grundstein für die Vorsorge Ihres Kindes. Hubi, Junior und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Lebensversicherung AG. der fels in der brandung

2 Vorsorge für das ganze Leben. Früher Start wird belohnt. Heute schon an die Vorsorge Ihrer Kinder denken. Die kommende Generation kann nicht mehr auf die staatliche Rente bauen. Mit der Generationenpolice können Eltern im Sinne eines privaten Generationenvertrages den Grundstein für eine sichere Rente ihrer Kinder legen. Frühes Sparen lohnt sich durch Zins und Zinseszins besonders. Ein Beispiel: Wer von Geburt an bis zum 67. Lebensjahr monatlich 50 Euro in eine Generationenpolice investiert, erhält zum Ablauf ein mögliches Guthaben von Euro und das bei einer Sparleistung von lediglich Euro. 1) Je früher Sie sich für die Generationenpolice entscheiden, desto stärker profitiert Ihr Kind. Wenn Sie jetzt den Grundstein für die Vorsorge Ihres Kindes legen, kann Ihr Nachwuchs diese später mit minimalem Aufwand weiterführen und von einem stattlichen Vorsorgekapital profitieren. Je früher man mit dem Sparen beginnt, desto besser. Beispiel: Kind männlich, Beitragszahlung bis Ablaufalter 67 Jahre, 50 EUR Monatsbeitrag, Versorger 30 Jahre, männlich Euro 1) Euro 1) Mögliches Gesamtguthaben 1) Euro 1) Euro 1) Mögliche Gesamtrente 1) Euro 1) Euro 1) Euro 1) 980 Euro 1) Beginn mit 0 Jahren 1 Jahr später 5 Jahre später 10 Jahre später Euro Euro Euro Euro Beitragssumme Tarif FRH+WAF der Württembergischen Lebensversicherung AG. Überschuss-System nach Rentenbeginn: Steigende Bonusrente. Berechnung mit Beitragsgarantie und Garantieplan. Rentengarantiezeit 10 Jahre. 1) Die tatsächliche Wertentwicklung kann höher oder niedriger ausfallen und deshalb nicht garantiert werden. Diese Werte enthalten unverbindliche Überschüsse (Stand 2011) und basieren auf der Annahme gleich bleibender Wertsteigerungen der Fondsanteile in Höhe von 6% jährlich. Sie sind nur als Beispiel anzusehen und dienen ausschließlich Illustrationszwecken. Ausführliche Erläuterungen enthalten unsere unverbindlichen Beispielrechnungen zur Überschussbeteiligung und Wertentwicklung, die Sie bei uns anfordern können.

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5 So funktioniert die Generationenpolice. Sie legen den Grundstein Sie als Eltern, Großeltern oder Paten zahlen die Beiträge und sind Versicherungsnehmer. Versicherte Person ist das Kind. 1) Sie entscheiden flexibel, mit welchem Beitrag Sie Ihren Nachwuchs unterstützen wollen. Wenn Sie ausfallen, springen wir ein. Sterben Sie als Versorger, zahlen wir die Beiträge bis zum 25. Lebensjahr des Kindes weiter garantiert! Sie bestimmen, wann Sie den Vertrag übergeben. Den Zeitpunkt, wann Sie dem Kind den Vertrag übergeben, bestimmen Sie z.b. zum 18. Geburtstag, Berufsstart oder zur Hochzeit. Für die Übertragung (Schenkung) auf das Kind gelten hohe Freibeträge. Vorsorge aufbauen. und danach übernimmt Ihr Kind die Verantwortung. Kapital entnehmen, um Wünsche zu erfüllen. Um z.b. den Führerschein, das erste Auto oder einen Zuschuss zur Wunsch- Ausbildung finanzieren zu können, besteht die Möglichkeit, einen Teil des Vorsorgekapitals zu entnehmen. Ihr Nachwuchs kann seine Vorsorge weiter ausbauen bzw. um einen Familienschutz oder eine Berufsunfähigkeitsrente erweitern. 1) Monatlicher Beitrag mindestens 25 Euro, maximal 200 Euro. Flexibel gestalten. Highlights der Generationenpolice: Unsere fondsgebundene Rentenversicherung kombiniert Sicherheit mit hohen Renditechancen. Früh starten mit kleinen Beiträgen groß vorsorgen. Renditechancen mit Absicherung. Hohe Sicherheit durch Garantien. Keine Abgeltungsteuer in der Sparphase. Verantwortung übergeben.

6 Generationenpolice der Einstieg in die Vorsorge Ihres Kindes. Schon aus kleinen regelmäßigen Beiträgen kann im Laufe der Jahre ein beträchtliches Vermögen werden. In der Sparphase kann flexibel Kapital entnommen 1) werden, z.b. für einen Zuschuss, um die Wunsch-Ausbildung zu finanzieren. Außerdem empfehlenswert für Kinder bis 14 Jahre: Kinder-Unfallversicherung: Sie schützt weltweit rund um die Uhr vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Kranken-Zusatzversicherung: Mit Chefarztbehandlung plus Unterbringung im Zweibettzimmer bei stationären Krankenhaus-Aufenthalten. 1) Die in Kapitalauszahlungen enthaltenen Erträge sind steuerpflichtig. Württembergische Lebensversicherung AG, Stuttgart [2] 12/2010

7 Generationenpolice. Grundstein für die Vorsorge Ihres Kindes. Württembergische Lebensversicherung AG, Stuttgart. der fels in der brandung

8 Generationenpolice (Fondsgebundene Genius PrivatRente nach Tarif FRH mit Waisen-Zusatzversicherung nach Tarif WAF) bei der Württembergischen Lebensversicherung AG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Titel/Vorname/Zuname Frau Straße, Hausnummer Postleitzahl, Wohnort Geburtsort Geburtsname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Zu versichernde Person (Kind) (falls nicht Antragsteller) Herr Titel/Vorname/Zuname Frau Straße, Hausnummer Postleitzahl, Wohnort Geburtsort Geburtsname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Mitzuversichernde Person (für Tarif WAF; Höchsteintrittsalter 65 Jahre) Herr Titel/Vorname/Zuname Frau Ja, ich beantrage die Generationenpolice (Tarife FRH + WAF, fondsgebundene Genius PrivatRente mit vereinbarter 3-jähriger Wartezeit 1) für Tod der versicherten Personen). 1) Hinweis zur Wartezeit siehe Seite 4 des Antrags Tarif FRH (Tarifbeschreibung siehe Seite 4) Garantieformen Beitrag (maximal 200 EUR pro Monat) Anpassungsvereinbarung (Erläuterungen siehe Seite 4 und die Versicherungsbedingungen) Versicherungsbeginn 0 1 Garantierte monatliche Rente je EUR Gesamt-Guthaben Garantierte Leistungen im Todesfall (Erläuterungen siehe Seite 4) Rentengarantiezeit Eintrittsalter Anlageverhalten des Antragstellers und Fondsaufteilung Strategieplan: Hiermit wähle ich folgende, meinem Anlageverhalten entsprechende Anlagestrategie (Beschreibung siehe unten und Verbraucherinformationen): Sicherheitsorientiert (Risikoklasse 2) Ausgewogen (Risikoklasse 3) Chancenorientiert (Risikoklasse 3) (Aktienanteil höher als bei Ausgewogen ) Die jeweilige Risikoklasse wird unten erläutert. Die von mir gewählte Anlagestrategie beinhaltet Fonds verschiedener Risikoklassen. Hierbei können ein oder mehrere Fonds risikoreicher sein als die Risikoklasse, die meinem Anlageverhalten entspricht. In der gesamten Mischung entspricht die Anlagestrategie jedoch meinem Anlageverhalten. (Beschreibung siehe unten und Verbraucherinformationen) Risikoklasse 2: Ich erwarte höhere Kapitalerträge und nehme geringe Wertschwankungen in Kauf. Die Erträge sollen sich am allgemeinen Kapitalmarktniveau orientieren. Kurschancen durch geringfügige Aktienanlagen möchte ich nutzen. Risikoklasse 3: Ich möchte über das marktübliche Zinsniveau hinausgehende Erträge erzielen. Ich lege langfristig an und erwarte durch Kursund Währungsgewinne attraktive Wertsteigerungen. Höhere Wertschwankungen nehme ich in Kauf Seite 2 von 4 EUR Beitragszahlungsweise 2) Jahre Jahre maximal Jahre Beitragszah- Alter bei Renlungsdauer 2) bis Alter 70 Jahre tenbeginn Garantie-Guthaben aus Beitragsgarantie zum ersten vorgesehenen Rentenbeginn: Garantieform Garantieplan und Beitragsgarantie bzw. Beitragsgarantie : 100 % oder % (1 99 %) der Beitragssumme Garantieform Garantieplan bzw. ohne Garantie : 0 % der Beitragssumme Überschussverwendung (Hinweise zur Überschussbeteiligung siehe Versicherungsbedingungen) Bis Rentenbeginn: Anlage im Gesamt-Guthaben Ab Rentenbeginn: Steigende Bonusrente oder Rentenerhöhung oder Bonusrente (Informationsblatt erforderlich) Waisen-Zusatzversicherung Beschreibung der Anlagestrategien: monatlich oder Die jährliche Anpassung des Beitrags erfolgt entsprechend der Steigerung des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung, mindestens jedoch um 5 % des Vorjahresbeitrags. (Falls nicht gewünscht, bitte streichen.) Geburtsdatum Garantieplan und Beitragsgarantie oder Garantieplan Beitragsgarantie ohne Garantie (Garantieplan: stufenweise, von der Fondsentwicklung abhängige Anhebung des Garantie-Guthabens, siehe auch Versicherungsbedingungen) Vor Beginn der Phase des flexiblen Rentenübergangs, ab dem 4. Versicherungsjahr 1) : oder 0 % der Beitragssumme (Todesfall-Leistung maximal EUR) (bei Tod nach Rentenbeginn, Erläuterungen siehe Seite 4) 10 Jahre oder Tarif WAF (Tarifbeschreibung siehe Seite 4) mit Leistung bei Tod ab dem 4. Versicherungsjahr 1) Sicherheitsorientiert: 80 % W&W Dachfonds ImmoRent 20 % W&W Dachfonds GlobalPlus Die gesamte Mischung entspricht Risikoklasse 2. Ausgewogen: 50 % W&W Dachfonds ImmoRent 50 % W&W Dachfonds GlobalPlus Die gesamte Mischung entspricht Risikoklasse % vierteljährlich halbjährlich EUR Jahre jährlich Chancenorientiert: 20 % W&W Dachfonds ImmoRent 70 % W&W Dachfonds GlobalPlus 10 % ÖkoWorld ÖkoVision Classic Die gesamte Mischung entspricht Risikoklasse 3. Der Aktienanteil ist höher als bei der Anlagestrategie Ausgewogen.

9 Empfangsbestätigung für erhaltene Unterlagen Wichtig! Bezugsrecht (auch für die im Versicherungsfall auszuzahlende Überschussbeteiligung) Folgende Unterlagen habe ich vor Unterzeichnung meines Antrags zur Generationenpolice (Tarife FRH + WAF) erhalten: Antragsformular Informationen gemäß 7 VVG und 154 VVG Beratungsprotokoll Versicherungsbedingungen Vorschlag mit unverbindlicher Beispielrechnung Steuerliche Informationen Produktinformationsblatt Merkblatt zur Datenverarbeitung Falls Unterlagen in elektronischer Weise (z.b. durch CD, ) zugingen, bitte ankreuzen: Die Unterlagen habe ich in Textform auf elektronischem Weg erhalten. Hiermit bin ich einverstanden. Ort, Datum Im Erlebensfall Im Todesfall die versicherte Person oder (gilt als wirtschaftlich Berechtigter) der Antragsteller (Versicherungsnehmer) Unterschrift des Antragstellers (Versicherungsnehmer) oder Name und Anschrift (gilt als wirtschaftlich Berechtigter) Name und Anschrift Mitwirkungspflichten aus dem Geldwäschegesetz (bei Beitrag pro Jahr von mehr als 1000 EUR sowie stets bei Anpassungsvereinbarung) Identifizierungspflicht (entfällt bei Lastschrifteinzug vom Konto des Antragstellers) Antragsteller ausgewiesen durch gültigen Nr. und ausstellende Behörde Personalausweis Reisepass Erkundigungspflicht (immer erforderlich) Name, Anschrift der Person (wirtschaftlich Berechtigter) Der Antragsteller handelt auf eigene Veranlassung und nicht auf der einer anderen Person. Falls dies nicht zutrifft, Ist der Antragsteller und/oder der wirtschaftlich Berechtigte eine juristische Person (z.b. AG, GmbH, KG, bitte hier zusätzliche Angaben. Stiftung etc.), so ist stets das Formular DSLegi1 (Ziffer 2.) auszufüllen und beizufügen. Beitragseinzug Abweichend von 33 Abs. 1 VVG in Verbindung mit 152 Abs. 3 VVG ist der erste Versicherungsbeitrag bereits unverzüglich nach der Übergabe des Versicherungsscheins zu zahlen. Bitte die Beiträge bis auf Widerruf von unten stehendem Konto einziehen. Bezeichnung des Geldinstituts Kontonummer Bankleitzahl Kontoinhaber (Vorname, Zuname), falls nicht Antragsteller Unterschrift des Kontoinhabers, falls nicht Antragsteller (gilt als wirtschaftlich Berechtigter) Besondere Vereinbarungen Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht (gilt sowohl für den Antragsteller als auch für die zu versichernden Personen) Zur Beurteilung der Leistungspflicht ermächtige ich den Versicherer, Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeheime, Pflegepersonen, andere Personenversicherer, gesetzliche Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden zu befragen und die Daten dort zu erheben. Dies gilt für den Eintritt des Todesfalls innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre und wenn dem Versicherer kein eindeutiger Nachweis über die Todesursache vorliegt. In allen Fällen wird der Versicherer mich oder meine etwaigen Rechtsnachfolger vor der Befragung bzw. Datenerhebung hierüber Ihr Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung widerrufen. Wie und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, entnehmen Sie bitte Punkt 13. Widerrufsrecht der Informationen gemäß 7 und 154 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die Sie ebenfalls erhalten. Wichtig für den Antragsteller und die zu versichernden Personen Unterschriften mit voll ausgeschriebenen Vor- und Zunamen unterrichten. Ich bzw. meine Rechtsnachfolger können außerdem jederzeit verlangen, dass eine Befragung oder Datenerhebung nur erfolgt, wenn jeweils gesondert hierzu eingewilligt wurde. Mir ist klar, dass das letztere Vorgehen die Bearbeitung erheblich verzögern oder gar unmöglich machen kann. Falls nicht gewünscht: Die vorstehenden Erklärungen möchte ich nicht abgeben. Ich habe mich über die Rechtsfolgen auf Seite 4 dieses Antrags informiert. Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte auf Seite 4 die Schlusserklärungen des Antragstellers und der zu versichernden Personen sowie die wichtigen Hinweise. Die Erklärun gen enthalten auch Ermächtigungen zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Die Schlusserklärungen sind wichtiger Bestandteil des Vertrages. Sie sind mit Ihrer Unterschrift Inhalt dieses Antrags. Der Antrag wurde vollständig zur Kenntnis genommen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird hiermit versichert. Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind ausschließlich in den Antrag aufzunehmen. Unterschrift des Antragstellers (Versicherungsnehmer) Ort, Datum Unterschrift der zu versichernden Person (erforderlich, wenn diese nicht Antragsteller ist) Unterschriften der gesetzlichen Vertreter (erforderlich, wenn zu versichernde Person minderjährig) Unterschrift Vermittler (Ich bestätige die Angaben zum Geldwäschegesetz) Unterschrift der mitzuversichernden Person Kunden-Nr. Gesch.-St.Nr. Agentur-Nr. PZ VNR Mitwirkung Gesch.-St.Nr. Agentur-Nr. PZ Akt.kennz Abweichende Abschluss-Agentur Gesch.-St.Nr. Agentur-Nr. PZ Versand an Vermittler Seite 3 von /31 [2] 12/2010

10 Erklärungen und Hinweise M Schlusserklärungen des Antragstellers und der zu versichernden Personen Ich stimme zu, dass der Versicherungsschutz auch dann mit dem im Versicherungsschein angegebenen Tag be ginnt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Falls ich die Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht auf Seite 3 dieses Antrags nicht abgebe, möchte ich in jedem einzelnen Fall über die Befragung bzw. Datenerhebung selbst entscheiden. Mir ist bewusst, dass dadurch die Bearbeitung erheblich verzögert oder sogar unmöglich werden kann. Mir ist insbesondere auch bewusst, dass hierdurch in einem etwaigen Leistungsfall die Leistungspflicht durch den Versicherer möglicherweise allein deshalb nicht festgestellt werden kann, weil erhebliche Auskünfte von ihm nicht eingeholt werden dürfen. Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antrags- oder Angebotsanforderungsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/ oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. oder den Verband der privaten Krankenversicherung e.v. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen oder Angebotsanforderungen, im Falle der Lebens-, Unfall- und Kranken-/Pflegepflichtversicherung auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages. Ich willige ferner ein, dass die Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische Gruppe meine allgemeinen Antrags-, Angebotsanforderungs-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personenund Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/ die Vermittler der Wüstenrot & Württembergische Gruppe sowie die Kooperationspartner meine allgemeinen Antrags-, Angebotsanforderungs-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen verarbeiten und nutzen darf/dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen mit weiteren gesetzlichen Informationen auf Wunsch auch sofort überlassen wird. Rechtsnachfolge Sofern der Versicherungsnehmer nichts anderes bestimmt, wird im Falle seines Todes die versicherte Person Versicherungsnehmer. M Wichtige Hinweise Die Versicherungsbedingungen für die Genius PrivatRente und KARENTA und die Versicherungsbedingungen für die Waisen-Zusatzversicherung zu fondsgebundenen Rentenversicherungen werden Bestandteil des Versicherungsvertrages. Der Gesamtbetrag der eingezahlten Beiträge kann abhängig von Versicherungsdauer, versicherten Leistungen und der Wertentwicklung der Fonds das Gesamt-Guthaben bei Abruf bzw. Rentenübergang übersteigen. Kopie des Antrags Der Antragsteller erhält eine Kopie des Versicherungsantrags. Wechsel des Versicherers Die Aufgabe einer bestehenden Versicherung zum Zwecke des Abschlusses einer Versicherung bei einem anderen Versicherer ist für den Versicherungsnehmer im Allgemeinen unzweckmäßig. Aufsichtsbehörde/Ombudsmannverfahren Für Fragen zu Ihren Versicherungsverträgen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie sich bei Beschwerden auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn, wenden. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.v., Postfach , Berlin, Tel , Fax , de. Sofern Ihre Versicherungsverträge nicht im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen wurden, haben Sie die Möglichkeit, das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen, wenn der Wert Ihrer Beschwerde den Betrag von EUR nicht übersteigt. Gesetzlicher Sicherungsfonds Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds ( 124 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes), der bei der Protektor Lebensversicherungs-AG, Wilhelmstraße 43 G, Berlin, errichtet ist. Im Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Sicherungsfonds übertragen. Geschützt von dem Fonds sind die Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem Versicherungsvertrag begünstigter Personen. Die Württembergische Lebensversicherung AG gehört dem Sicherungsfonds an. Wartezeit Bei Tod der versicherten Person innerhalb der ersten drei Jahre beschränkt sich die Leistung im Todesfall auf das vorhandene Gesamt-Guthaben. Bei Tod der mitversicherten Person wird innerhalb der ersten drei Jahre keine Leistung fällig. Die Wartezeit beginnt mit dem Beginn des Versicherungsschutzes gemäß Versicherungsbedingungen. Stirbt die versicherte oder mitversicherte Person infolge eines Unfalls, den sie nach Beginn der Versicherung erlitten hat, besteht voller Todesfallschutz bereits ab Beginn. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte oder mitversicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. M Tarifbeschreibungen (Weitere Erläuterungen siehe Versicherungsbedingungen.) Hauptversicherung Tarif FRH (Genius PrivatRente) Fondsgebundene Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung und Kapitalwahlrecht. Es besteht die Möglichkeit, ein Garantie-Guthaben (Beitragsgarantie) zum ersten vorgesehenen Rentenbeginn und einen Todesfallschutz zu vereinbaren. Ab Rentenbeginn zahlen wir eine Rente, solange die versicherte Person lebt. Die Höhe der Rente ist abhängig von dem zu Beginn der Rentenzahlung vorhandenen Gesamt-Guthaben. Der Rentenbeginn kann innerhalb der Phase des flexiblen Rentenübergangs festgelegt werden. Bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung zahlen wir das vorhandene Gesamt-Guthaben mindestens die garantierte Leistung im Todesfall. Ab Beginn der Phase des flexiblen Rentenübergangs entfällt die garantierte Leistung im Todesfall, wir zahlen aber weiterhin das vorhandene Gesamt-Guthaben. Für den Todesfall ab Rentenbeginn gilt: Stirbt die versicherte Person während der Rentengarantiezeit, wird die Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit weitergezahlt. Zusatzversicherung Tarif WAF Bei Tod der mitversicherten Person (Versorger) übernehmen wir bis zum Alter 25 Jahre der versicherten Person (Kind) die Beitragszahlung für die Hauptversicherung. Anpassungsvereinbarung Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen mit gewünschter Anpassung (siehe Seite 2 des Antrags) erhöht sich jährlich der Beitrag gemäß den Versicherungsbedingungen für die Genius PrivatRente und KARENTA mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung um den gewünschten Anpassungssatz. Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungsleistungen ohne Gesundheitsprüfung. Tarifzusätze Bei dem Tarifzusatz K handelt es sich um Kollektiv tarife, bei dem Tarifzusatz P um Einzeltarife innerhalb von Kollektiv(-Rahmen)- verträgen bzw. mit Bonusvereinbarung. Württembergische Lebensversicherung AG Vorstand: Norbert Heinen, Vorsitzender Klaus Peter Frohmüller, Dr. Michael Gutjahr, Dr. Ralf Kantak, Dr. Jochen Kriegmeier, Ruth Martin Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Alexander Erdland Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Handelsregister B Nr. 280 Sitz der Gesellschaft: Stuttgart Telefon (0711) 662-0, Telefax (0711) Besuchsanschrift: Gutenbergstraße 30 in Stuttgart-West Postanschrift: Stuttgart Bankverbindung: Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank, Ludwigsburg, BLZ , Konto-Nr (IBAN: DE / BIC: WBAGDE61) Internet: [2] 12/2010 Seite 4 von 4

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