BASEL II SÄULE 3 ERWEITERTE OFFENLEGUNG RAIFFEISENKASSE LANA GENOSSENSCHAFT

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BASEL II SÄULE 3 ERWEITERTE OFFENLEGUNG RAIFFEISENKASSE LANA GENOSSENSCHAFT"

Transkript

1 BASEL II SÄULE 3 ERWEITERTE OFFENLEGUNG Stand zum RAIFFEISENKASSE LANA GENOSSENSCHAFT

2 Inhaltsverzeichnis Prämissen... 3 TABELLE 1 - Allgemeine Anforderungen... 4 TABELLE 3 - Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TABELLE 4 - Angemessenheit der Mindesteigenmittelausstattung TABELLE 5 - Kreditrisiko: allgemeine Informationen TABELLE 6 - Kreditrisiko: Informationen zur Verwendung des Standardansatzes TABELLE 8 - Kreditrisikominderungstechniken TABELLE 9 - Gegenparteirisiko TABELLE 12 - Operationelles Risiko TABELLE 13 - Kapitalinstrumente: Informationen zum Bankportefeuille TABELLE 14 - Zinsänderungsrisiko im Bankportefeuille Raiffeisenkasse Lana Gen 2

3 Prämissen Die nationale Bankenaufsichtsbehörde hat mit Rundschreiben Nr. 263 vom den Banken die neuen Vorgaben zur Eigenkapitalausstattung gemäß Basel II Richtlinien bekannt gegeben. Das Grundkonzept der neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung besteht aus 3 Säulen: Bei der Säule 1 geht es um die Mindestkapitalanforderungen zur Abdeckung der wichtigsten allgemeinen Risiken im Bankgeschäft (Kreditrisiko, Gegenparteirisiko, Marktrisiko und operationelles Risiko). Die Säule 2 befasst sich mit dem Überprüfungsprozess, wodurch die Banca d Italia die Selbsteinschätzung der Bank zu den allgemeinen Bankrisiken und zu jenen, denen sie aufgrund ihrer spezifischen Tätigkeit ausgesetzt ist, sowie alle von der Bank getroffenen Maßnahmen zur Ermittlung, Überwachung und Steuerung der Risiken überprüft und bewertet. Die Säule 3 führt für die Banken, zum Zwecke erhöhter Marktransparenz, die Verpflichtung ein, für die Risiken aus der Säule 1 und 2 Informationen betreffend die Angemessenheit der Eigenmittel, die Risikoexposition und die Techniken der Messung und Verwaltung derselben zu veröffentlichen. Die von der Säule 3 vorgeschriebenen Informationen werden, so wie in der Anlage zum Titel IV, Kapitel 1, Sektion II des o. a. Rundschreibens gefordert, durch die Veröffentlichung in verschiedenen Tabellen dargestellt, wobei sich diese wie folgt unterteilen: Qualitative Informationen, mit der Absicht, Angaben zu Strategien, Prozessen und Methoden der Risikosteuerung zu liefern; Quantitative Informationen, mit der Absicht, das Ausmaß der Eigenmittel der Bank darzustellen, sowie ihre Risikoexposition und die Wirkung von Minderungstechniken aufzuzeigen. Von den insgesamt 14 vorgesehenen Tabellen, werden nur jene angeführt, die für die Raiffeisenkasse Lana zutreffend sind. Raiffeisenkasse Lana Gen 3

4 TABELLE 1 - Allgemeine Anforderungen QUALITATIVE INFORMATION Strategien und Verfahren für das Risikomanagement Das Rundschreiben der Banca d Italia Nr. 263/2006 sieht vor, dass sich die Banken einer Selbsteinschätzung unterziehen. Konkret bedeutet dies, dass die Banken im sog. ICAAP-Prozess Angaben zu ihrer spezifischen Risikoexposition machen und bestimmen, wie viel internes Kapital zur Abdeckung der verschiedenen Risiken zur Verfügung stehen soll, wobei die Strategien der Bank und die mögliche Veränderung der Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen. Die Ziele und Politiken der Risikosteuerung werden vom Verwaltungsrat im Zuge der Verabschiedung der strategischen Pläne und internen Regelungen festgelegt. Dem Verwaltungsrat obliegt auch die periodische Anpassung derselben. Konkret legen die strategischen Richtlinien die Entwicklungsziele hinsichtlich Qualität und Rentabilität, Vermögenssituation und Ausgestaltung der Risikosteuerungs- und - controllingprozesse der Raiffeisenkasse fest, u. zw. hauptsächlich durch: Unternehmensstrategie, Politiken, Kreditüberwachungskonzept, Dreijahresplan und Geschäftsentwicklungsplan, operative Jahrespläne (Budget und Vertriebspläne wie Zinsmarge und Provisionsmarge). Im Dreijahresplan und dem Geschäftsentwicklungsplan werden die Ziele in Bezug auf Ertrag, allgemeine Kosten, Risikokosten, sowie Reingewinn und Entwicklung des Eigenkapitals definiert. Die Unternehmensstrategie enthält grundlegende Aussagen zur Identität und Selbständigkeit der Raiffeisenkasse Lana, zu Marktauftritt und Risikoappetit und legt neben den strategischen Geschäftsfeldern fest, wie die eigene Entwicklung und Leistung gesteuert und gemessen werden soll. Der Prozess betreffend die Verwaltung der für die Bank relevanten operativen und strategischen Risiken ist in einem internen Reglement definiert und beschrieben. Darin werden alle wesentlichen Risiken, welche Auswirkungen auf die operative Tätigkeit und die Geschäftsziele haben, bewertet. Es stehen folglich die Risiken im Mittelpunkt, die für die Raiffeisenkasse individuell von Bedeutung sind oder sein könnten, u. zw. wie von der Aufsichtsbehörde explizit vorgesehen (Rundschreiben der Banca d Italia Nr. 263/06 - Titel III Kapitel I Anlage A): Raiffeisenkasse Lana Gen 4

5 Risikostrategie Risikoart Beschreibung Risikoausprägung Risikostrategie 2010/2011 Kreditrisiko Verlust aufgrund der Verschlechterung der Bonität bzw. des Ausfalls von Kunden oder Banken Hohe Bedeutung Weiterhin qualitatives Wachstum anstreben; selektive Kreditvergabe; Konzentration auf Branchen, Kundensegmente und Produkte, wo unser Know-how ausreicht, um die Risiken zu erkennen und korrekt einzuschätzen Gegenparteirisiko Risiko, dass eine Gegenpartei in einer Transaktion bezüglich Finanzinstrumente vor dem Fälligkeitsdatum der Transaktion zahlungsunfähig wird. Geringe Bedeutung WP-Portefeuille vorwiegend in Staatspapiere investieren Marktrisiken Risiken aus der Tätigkeit an den Märken bezüglich Wertpapiere und Valuten Geringe Bedeutung Kein Handelsportefeuille Operationelles Risiko CRM-Risiko Konzentrations risiko Währungsrisiko (od. Wechselkursrisiko) EDV- Ausfallrisiko Zinsänderungsrisiko Gefahr von Verlusten, welche in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, von Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Risiko, dass die anerkannten Risikominderungstechniken nicht greifen und/oder Garantien sich als nicht werthaltig erweisen Risiken aus Konzentration auf einzelne Kreditnehmer und Gruppen von Kreditnehmern, auch in Sektor und Branche Risiken aus der zukünftigen Entwicklung der Wechselkurse, wenn Geschäfte in FW abgewickelt werden Risiko bei EDV-Ausfall den Bankbetrieb nicht kurzfristig wieder in Betrieb nehmen zu können Risiken, welche aufgrund ungünstiger Zinsentwicklungen entstehen Hohe Bedeutung Mittlere Bedeutung Mittlere Bedeutung Geringe Bedeutung Geringe Bedeutung Mittlere Bedeutung Durch die Software-Umstellung hat sich das Risiko kurzfristig erhöht: (automatische) Kontrollen und Abläufe sind noch zu verbessern Kontrollmaßnahmen verstärken Weiterhin auf hohe Streuung setzen und durch interne Limits (Größe, Sektor, Branche, Kreditart) überwachen Enges Limit für offene Devisenposition und minimaler Bestand an FW Durch die Software-Umstellung hat sich dieses Risiko reduziert. Strategie an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen anpassen Raiffeisenkasse Lana Gen 5

6 Liquiditätsrisiko Risiko, den Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommen zu können Mittlere Bedeutung Liquiditätskonzept überarbeiten um Risiko nicht zu erhöhen Strategisches Risiko negative Auswirkung auf Kapital und Erträge durch geschäftspolitische Entscheidungen, Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld, Hohe Bedeutung Kontrollmaßnahmen verstärken; Reputationsrisiko Auswirkungen von negativen Abweichungen der Reputation der Bank vom erwarteten Niveau: Reputation = Wahrnehmung der interessierten Öffentlichkeit bezüglich Kompetenz, Integrität, Vertrauenswürdigkeit Mittlere Bedeutung Weiterhin hohe Compliance-Ausrichtung gewährleisten Organisationsrisiko Risiko, dass Schlüsselpositionen im Organigramm kurzfristig nicht gleichwertig besetzt werden Mittlere Bedeutung Niedere Mitarbeiter-Fluktuation; Maßnahmen setzen, um in Schlüsselpositionen rechtzeitig Stellvertreter aufzubauen, Die identifizierten Risiken werden in zwei Gruppen unterteilt, und zwar in messbare und nicht messbare Risiken. Die entsprechenden Eigenschaften werden in den qualitativen Informationen zur Angemessenheit der Eigenmittelausstattung angeführt. Raiffeisenkasse Lana Gen 6

7 Struktur und Organisation der Risikomanagementfunktionen In der Gesamtbankrisikosteuerung sind diverse Funktionen innerhalb der Bank involviert, so u.a. die Gesellschaftsorgane (Verwaltungsrat und Aufsichtsrat), die Direktion und die operativen Einheiten der Bank. Die Aufgaben der Gesellschaftsorgane und der Direktion im Rahmen des aufsichtsrechtlichen Überprüfungsverfahrens wurden in der Raiffeisenkasse Lana wie folgt festgelegt: Als organo di supervisione strategico, dessen Aufgabe die Definition von Unternehmenszielen und von Risikostrategien ist, fungiert der Verwaltungsrat. Als organo di gestione, dessen Aufgabe in der Errichtung und in der Aufrechterhaltung einer effizienten Organisationsstruktur und eines wirksamen Systems zur Verwaltung und Kontrolle der Risiken bei der Umsetzung der strategischen Ausrichtung liegt, wurden sowohl der Verwaltungsrat als auch die Direktion festgelegt. Zum organo di controllo, dem, zusammen mit dem Internal Audit, die Aufgabe zukommt darüber zu wachen, dass im Lichte der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen die Angemessenheit und die Effizienz des Risikoverwaltungs- und Risikokontrollsystems sowie des ICAAP-Prozesses gewährleistet sind, wurde der Aufsichtsrat bestimmt. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die strategische Ausrichtung und das System der Risikoüberwachung und steuerung. Auf der Grundlage der ihm von der Direktion weitergeleiteten Informationen, überwacht er kontinuierlich die Effizienz und Effektivität des gesamten System der Risikoüberwachung und steuerung und greift zeitgerecht durch das Setzen von Maßnahmen in die Behebung von ausgemachten Schwachstellen ein, die aufgrund geänderter internen und externen Regelungen, bei der Einführung neuer Produkte, Dienstleistungen und Prozesse auftreten. Der Verwaltungsrat: bestimmt die strategische Ausrichtung und legt die Politiken zum System der Risikoüberwachung und steuerung fest und nimmt die gegebenenfalls notwendigen Anpassungen vor; beschließt die Mess- und Bewertungsmethoden für die Risiken und legt die internen Strukturen und deren Verantwortungen fest, mit dem Ziel einer effizienten Risikoverwaltung, auch unter Berücksichtigung von potenziellen Interessenskonflikten; beschließt die von der beauftragten Funktion festgelegten Modalitäten zur Risikoidentifizierung und bewertung sowie zur Bestimmung der Kapitalunterlegung; er führt die notwendigen Aktualisierungen durch; sichert die Aufgaben- und Verantwortungszuteilung, speziell auch im Hinblick auf die Delegierung der Aufgaben; kontrolliert das Vorhandensein von konkreten und zeitlich abgestimmten Informationsflüssen; überprüft die Angemessenheit, Vollständigkeit und Effizienz der für eine angemessene Risikosteuerung unerlässlichen Informationssysteme; Raiffeisenkasse Lana Gen 7

8 legt ein operatives Limitsystem und die entsprechenden Mechanismen zu deren Einhaltung und Kontrolle fest; setzt korrigierende Maßnahmen im Falle eines Auftreten von Schwachstellen oder Ungereimtheiten. Die Direktion ist verantwortlich für die Umsetzung der vom Verwaltungsrat festgelegten strategischen Vorgaben und internen Richtlinien wobei die Direktion auch für die Weitergabe aller notwendigen Informationen an denselben zuständig ist. Zu diesem Zweck setzt die Direktion alle notwendigen Maßnahmen zur Implementierung, Aufrechterhaltung und korrekten Funktionsweise des internen System der Risikoüberwachung und steuerung. Die Direktion, führt im Rahmen ihrer zugewiesenen Kompetenzen nachfolgende Tätigkeiten durch: analysiert die Risikothematiken und nimmt die Anpassungen der generellen und spezifischen Regelungen, der Regelungen zur Risikoverwaltung, -kontrolle und minderung vor; definiert die Prozesse zur Risikoverwaltung, -kontrolle und minderung. Legt die Aufgaben und Verantwortungen der involvierten Strukturen fest, und zwar unter Berücksichtigung des gewählten Organisationsmodells und nach in Betrachtziehung der Vereinbarkeit der Funktionen sowie der notwendigen Qualifikation des Personals und dessen Erfahrung- und Wissensstand; legt, unter Beachtung von Unabhängigkeit und Angemessenheit der Funktion, das Ausmaß (Organisation, Regeln und Prozesse) der internen Kontrollen fest; überprüft ständig Angemessenheit, Vollständigkeit und Effizienz des Systems der Risikoüberwachung und steuerung und informiert den Verwaltungsrat über die Ergebnisse; legt, unter Beachtung der Periodizität und betroffenen Funktionen, die Informationsflüsse direktionsintern und zu den Funktionen der internen Kontrollen fest; stellt sicher, dass die zuständigen Organisationseinheiten Methoden und Instrumente der Risikoverwaltung und kontrolle festlegen; koordiniert, mit der Unterstützung des Risikokomitees bzw. des Risikomanagements, die Aktivitäten der operativen Einheiten; setzt die notwendigen Initiativen um, welche im Sinne eines angemessenen Systems der Risikoüberwachung und steuerung den Fortbestand eines effektiven Informationssystems gewährleisten. Der Aufsichtsrat überwacht die Angemessenheit, Funktionalität und Konformität des internen Systems der Risikoüberwachung und steuerung. Für die Durchführung seiner Tätigkeit bedient sich der Aufsichtsrat der Informationen und Meldungen der internen Kontrollfunktionen. Der ICAAP-Prozess verlangt in seiner Ausformulierung das Einbeziehen verschiedenster bankinterner Funktionen und Stellen; jede von ihnen in der ihr zugewiesenen Kompetenz. Folgende operative Einheiten wickeln in der Raiffeisenkasse Lana im Zusammenhang mit der Gesamtrisikobanksteuerung relevante Aufgaben ab: Raiffeisenkasse Lana Gen 8

9 Risiko-Controller Controlling Kreditüberwachung Compliance Internal Audit Meldewesen Kontrolle Entwicklung Risikoindikatoren Risiko-Planung und Anpassung Risikostrategie; Einleitung ICAAP-Prozess zur Erstellung des ICAAP-Berichts (mit provisorischen Daten); Fertigstellung ICAAP-Bericht mit prov. Daten Vorstellung ICAAP-Bericht an Direktion Vorstellung ICAAP-Bericht an Aufsichtsrat und Verwaltungsrat; Aktualisierung Übersichten Säule 2 Anpassung ICAAP-Bericht mit definitiven Daten Überwachung und Koordinierung der Umsetzung der im ICAAP- Bericht definierten Maßnahmen Beantwortung B.I. Anfragen (SREP-Prozess) Operative und strategische Planung; Erstellung der Zinsszenari; Prognosen der Forderungen an Kunden und Rohertrag; Information an den Risikocontroller bei Budget-Abweichungen bzw. anpassungen Erstellung und Lieferung definierter Risikokennzahlen Prognosen Notleidende Kredite, Gefährdete Kredite und Kredite mit Überz./Rückstände Aktualisierung der internen Regelungen Prüfung ICAAP-Bericht Lieferung provisorischer Meldedaten Lieferung definitiver Daten (Kredit-, Markt- und operationelles Risiko) Lieferung aus CR-Rückfluss des Tasso di ingresso in sofferenza rettificata Die Raiffeisenkasse hat ein System der Risikoüberwachung und steuerung umgesetzt, welches eine strikte Trennung zwischen Funktionen mit Kontrolltätigkeit und Funktionen mit operativer Tätigkeit vorsieht. Dabei wurden nachfolgende Ebenen definiert: 1. Ebene: Ablaufkontrollen, welche direkt von den operativen Einheiten durchgeführt werden. Diese Kontrollen überwachen die korrekte Abwicklung der getätigten Operationen. 2. Ebene: Risikocontrolling, durchgeführt von nicht operativen Funktionen mit der Aufgabe, Methoden der Risikomessung festzulegen, die Limitüberwachung, die Rentabilitätsüberwachung und eine Überwachung der operativen Tätigkeit mit dem Ziel die Risikoexposition zu bestimmen. Compliance als unabhängige Funktion der zweiten Ebene. Sie überwacht die Normenkonformität, die Einhaltung interner Regelungen, Kodexe und Richtlinien mit dem Ziel, das Risiko der Nichtkonformität und das Reputationsrisiko zu minimieren. Darüber hinaus unterstützt die Compliance die Funktionen der Risikokontrolle und steuerung. 3. Ebene: Interne Revision: wird durch die Funktion Internal Auditing ausgeübt und hat die Aufgabe, die Angemessenheit und die Funktionalität des gesamten internen Raiffeisenkasse Lana Gen 9

10 Kontrollsystems sicherzustellen. Diese Tätigkeit wurde an den Raiffeisenverband Südtirol Genossenschaft ausgelagert und wird, nach Bedarf, auf der Grundlage eines jährlich festgelegten und vom Verwaltungsrat genehmigten Kontrollplanes durchführt. Zum organisatorischen Aspekt der Risikoverwaltung kann folgendes angemerkt werden: Kreditrisiko: Im Lichte der Weisungen des Titels IV - Kapitels 11 der Überwachungsanweisungen der Banca d'italia, d. h. der internen Kontrollen, hat die Raiffeisenkasse, mit Bezug auf die Effizienz und Wirksamkeit des Kreditprozesses und des einschlägigen Kontrollsystems, eine funktionale Organisationsstruktur eingesetzt, um die vom Aufsichtsorgan angeführten Ziele betreffend Verwaltung und Kontrolle zu erreichen. Der Organisationsprozess der Kreditrisikoverwaltung lehnt sich an das Prinzip der Trennung zwischen den Tätigkeiten an, d. h. zwischen der Kreditberatung im Marktbereich und der Kreditprüfung/-überwachung und verwaltung im Innenbereich. Durch die Schaffung getrennter Organisationsstrukturen wurde dieses Prinzip umgesetzt. Ergänzend zu den Kontrollen der ersten Ebene (Ablaufkontrollen), befassen sich die Kontrollen der zweiten Ebene (Risikokontrollen) mit dem Aufzeigen des Verlaufs der Kreditpositionen und der Korrektheit/Angemessenheit der abgewickelten Verwaltungsprozesse von Seiten der mit der Kreditverwaltung beauftragten Strukturen. Der gesamte Verwaltungs- und Kontrollprozess hinsichtlich der Kredite ist durch folgende Dokumente geregelt: Kreditpolitik Kreditüberwachungskonzept Ermächtigungen und Befugnisse, die unter anderem die Vollmachten und Zeichnungsberechtigungen hinsichtlich der Kreditgenehmigung und Kreditausfolgung festlegt, Ablaufbeschreibungen Diese definieren die Bewertungskriterien hinsichtlich der Kreditbonität, die Methoden hinsichtlich der Verlängerungen von Krediten, die Methoden hinsichtlich der Verlaufskontrollen und der Messung des Kreditrisikos sowie der zu ergreifenden Interventionsarten im Falle der Erkennung von Anomalien. Zum Jahresende 2010 arbeitete die Raiffeisenkasse in 10 Filialen (eine davon als ausschließliche Versicherungsgeschäftsstelle), die jeweils von einem Verantwortlichen geleitet und kontrolliert werden. Der Prozess der Kreditvergabe ist soweit geregelt, dass Interessenskonflikte zwischen den beteiligten Strukturen/Abläufen weitgehend ausgeschlossen werden und zwar durch die strikte Trennung zwischen Kreditberatung, Kreditbeurteilung, Kreditgenehmigung und Kreditauszahlung. Raiffeisenkasse Lana Gen 10

11 Die Kreditabteilung ist die zentrale, mit der internen Verwaltung des Kreditprozesses betraute Einheit (Gewährung und Revision, Überwachung, Verwaltung der Verfahren). Die Aufteilung der Aufgaben und Verantwortungen in dieser Einheit sind ebenfalls darauf ausgerichtet, alle Tätigkeiten, die im Interessenskonflikt stehen könnten, zu vermeiden. Die Hauptaufgaben der Kreditabteilung liegen schwerpunktmäßig in der Kreditprüfung vor der Kreditvergabe; in der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kreditunterlagen; in der Kreditauszahlung; in der Verwaltung der Kreditakten und deren Ablage; in der fachlichen Unterstützung des Marktbereiches sowie in fallweiser Abstimmung mit der Stelle Kreditüberwachung in der teilweisen Kreditprüfung und -überwachung nach der Kreditvergabe sowie der evtl. Durchführung von Maßnahmen betreffend schwierige Positionen. Die Stelle Kreditüberwachung hingegen hat ihre Hauptaufgaben in der Überwachung des gesamten Kreditrisikos; der Überprüfung von Einzelpositionen und vor allem in der Ergreifung und Durchführung von Maßnahmen betreffend schwierige Kreditpositionen und zwar auf der Basis des Kreditüberwachungskonzeptes; neben der schwerpunktmäßigen Tätigkeit im Bereich der Kreditsanierungen und eintreibungen. Die Funktion Risiko-Controlling überprüft die Verwaltung der Risiken durch eine Artikulation der Aufgaben, die aus den drei von den Überwachungsanweisungen der Banca d Italia ableitbaren Hauptverantwortungen herrührt (zur Definition der Risiko- Messmethodologien beitragen; die Einhaltung der den verschiedenen operativen Funktionen zugewiesenen Limits prüfen; die Übereinstimmung der Geschäftstätigkeit der einzelnen produzierenden Geschäftsfelder mit den zugewiesenen Risiko- und Ertragszielen prüfen). Konzentrationsrisiko: Im Hinblick auf das Konzentrationsrisiko überwacht die Raiffeisenkasse die für sie bedeutenden Kreditpositionen, besonders jener mit Krediten > 2% der Eigenmittel der Bank und hat sich interne Limits für eine optimale Streuung des Kreditportefeuilles gesetzt. Im Besonderen verfolgt und überwacht sie das Konzentrationsrisiko des Kreditportefeuilles gegenüber Unternehmen, u. zw. anhand des von der Aufsichtsbehörde zur Verfügung gestellten Algorithmus (Granularity Adjustment siehe Rundschreiben Nr. 263/06 der Banca d Italia Titel III, Kapitel I, Anlage B). Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Exposition gegenüber einzelnen Sektoren gelegt. Darüber hinaus überwacht und verfolgt die Raiffeisenkasse die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Limits hinsichtlich der Großkredite, d. h. jener Kreditpositionen, die das Ausmaß von 10% der Eigenmittel überschreiten. Liquiditätsrisiko: Die Liquiditätsverwaltung ist in der Abteilung Buchhaltung angesiedelt. Raiffeisenkasse Lana Gen 11

12 Das Ziel ist, sämtliche Zahlungsflüsse zu überwachen um Liquiditätsengpässe zu vermeiden bzw. rechtzeitig zu überbrücken oder die überschüssigen Mittel möglichst optimal zu veranlagen: Während die letzten Jahre von andauernden Liquiditätsüberschüssen gekennzeichnet waren, war es zum Jahresende hin nötig für ein paar Monate passive Depots aufzunehmen und/oder passive Termingeschäfte abzuschließen. Das Anlagekomitee, bestehend aus der Direktion, den Leitern der Abteilungen Finanzen und Buchhaltung und dem Risiko-Controller, trifft sich monatlich, um die Entwicklung der Renditen und Kurse im Wertpapierbereich, sowie um über die aktuelle Finanzlage der Raiffeisenkasse zu beraten und im Rahmen der Richtlinien des Verwaltungsrates entsprechende Entscheidungen zu treffen. Diese Richtlinien sehen - neben den Verantwortungen und Zuständigkeiten der involvierten Funktionen - sowohl die Ermittlung des Nettofinanzierungsbedarfes (= operative Liquidität für den Zeitraum bis 12 Monate) als auch Limits zur Steuerung der strukturellen Liquidität (Zeitraum über 12 Monaten) und die Umsetzung eines Liquiditätsnotfallplanes (Contingency Liquidity Plan) vor und werden heuer überarbeitet, um den neuen Vorgaben der Bankenaufsichtsbehörde zu entsprechen. Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Offenlegung über das Liquiditätsrisiko, wie vom Rundschreiben Nr. 263/2006 der Banca d Italia vorgesehen (siehe Titel V, Kapitel 2, Sektion VI), werden, unter Berücksichtigung der Komplexität der Bank, mittels Angabe der im Anhang zur Bilanz gelieferten Informationen (siehe Rundschreiben Nr. 262 vom 22. Dezember 2005 Il bilancio bancario: schemi e regole di compilazione, Anhang A, Anhang zur Bilanz, Teil E), erfüllt. Zinsänderungsrisiko: Das Zinsrisiko des Bankportefeuilles wird von der Bank vierteljährlich anhand der Fälligkeitsanalyse überwacht, die darin besteht, die Positionen (Forderungen, Verbindlichkeiten, usw.) aufgrund der Restlaufzeit der entsprechenden Neufestlegung des Zinssatzes in Klassen aufzuteilen, wie dies von den Aufsichtsnormen (Rundschreiben Banca d Italia Nr. 263/2006 Titel III Kapitel I Anlage C) vorgesehen ist. Die Positionen jeder Restlaufzeitklasse werden dahingehend gewichtet, dass die duration der Positionen angenähert wird. Innerhalb eines jeden Restlaufzeitbands werden die aktiven mit den passiven Positionen kompensiert, um so die jeweilige Nettoposition zu erhalten. Der von der Bank ermittelte Risikoindikator ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen der Summe dieser Nettopositionen und den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln. Sollte sich der Risikoindikator relevanten Werten nähern, führt die Bank angemessene Maßnahmen zur Rückführung desselben auf ein physiologisches Niveau durch. Es wird versucht, dem traditionellen Ungleichgewicht zwischen mittel-/langfristiger Kreditnachfrage einerseits und kurzfristiger Mittelherkunft andererseits besonders durch die Streckung der Fälligkeiten bei den Einlagen entgegen zu wirken. Die vierteljährlich erstellten Analysen werden vom Risiko-Controller der Direktion vorgelegt, die mit der Gebarung des Zinsrisikos beauftragt ist, und dem Anlagekomitee, das die Marktentwicklung beobachtet. Die Daten werden vom Verwaltungsrat genehmigt. Raiffeisenkasse Lana Gen 12

13 Preisrisiko im Bankportefeuille: Das Bankportfolio beinhaltet u.a. spezielle Typologien von Investitionen in Finanzinstrumente, welche aus Gründen strategischer Überlegungen für einen mittelbis langfristigen Zeitraum gehalten werden. Dies sind zum Großteil Beteiligungen in Gesellschaften, die dem Genossenschaftswesen zuordenbar sind oder die der Entwicklung der Raiffeisenkasse dienen. Fremdwährungsrisiko: Nach den Vorgaben der Bankenaufsicht dürfen Raiffeisenkassen keine spekulativen Währungsgeschäfte eingehen und dürfen bei Operationen in Fremdwährungen die vorgegebene Grenze von 2% der aufsichtrechtlichen Eigenmittel an offenen Positionen nicht überschreiten (Rundschreiben der Banca d Italia Nr. 263/2006 Titel II Kap. 4 Sektion 5). Die Raiffeisenkasse Lana beschränkt das Ausmaß von derartigen offenen Devisenpositionen nicht nur auf die vorgeschriebenen 2% der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel, sondern sie hat sich mit Verwaltungsratsbeschluss ein strengeres Limit gesetzt. Der Barbestand an Fremdwährungen wird auf ein notwendiges Mindestmaß beschränkt. Die Raiffeisenkasse Lana ist dem Währungsrisiko nur marginal ausgesetzt. Es werden keine Wertpapiere in Fremdwährung gekauft. Depots in Fremdwährung werden vom Verantwortlichen für den Auslandsbereich nur in dem Ausmaß aufgenommen, in welchem sie für die Abdeckung der Finanzierungen in Fremdwährung erforderlich sind. Sämtliche diesbezüglichen Operativitäten werden ausschließlich über die Raiffeisen Landesbank Südtirol AG abgewickelt. Die Bestimmungsmethode basiert auf der Nettoposition der Währung, also auf der Summe aller Aktiva und Passiva für jede Währung, inklusive aller an die performance der Wechselkurse indizierten Operationen in Euro. Operationelles Risiko: Dieses Risiko betrifft die Möglichkeit, aufgrund von Unangemessenheiten, Unregelmäßigkeiten oder schlechtem Funktionieren von internen Abläufen oder Systemen (inkl. der technischen Mittel) sowie Unzulänglichkeiten in den Abläufen und im Verhalten der menschlichen Ressourcen Verluste zu erleiden. Darunter fallen auch die Rechtsrisiken. Diese Definition schließt strategische und Reputationsrisiken aus. Das operationelle Risiko ist darüber hinaus auch auf externe Gegebenheiten wie beispielsweise Naturkatastrophen, Terroranschläge, Seuchen sowie Betrügereien und Fälschungen zurückzuführen. Die Raiffeisenkasse ist dem operationellen Risiko im Bereich der eigenen Vertriebstätigkeit, wie auch in jenem des Supports (Dienstleistungen und Informationstechnologien) ausgesetzt. Die Raiffeisenkasse Lana hat mit Oktober 2010 ihre Selbständigkeit in der Hard- und Software-Ausstattung (= eigenes Rechenzentrum) aufgegeben und ist seitdem einem geringeren Risiko als vorher ausgesetzt, wenn es darauf ankäme, bei außerordentlichen Ereignissen (z.b. Systemausfall) kurzfristig den Bankbetrieb wiederherzustellen zu müssen. Raiffeisenkasse Lana Gen 13

14 Die Führung des Versicherungszentrums Lana stellt für die Raiffeisenkasse ein zusätzliches Risiko zum traditionellen Bankgeschäft dar, vor allem was die Einhaltung der Vielzahl von Bestimmungen angeht, die von der ISVAP erlassen sind. Unserer Einschätzung nach gehen wir mit unserer Vertriebsstruktur im Versicherungsbereich nicht automatisch ein höheres Risiko als andere Banken ein, zumal wir auf die hohe fachliche Kompetenz der Mitarbeiter zählen können, für ihre konstante Weiterbildung sorgen und bei Bedarf auf die Unterstützung des Raiffeisen- Versicherungsdienst zurückgreifen können. Zudem wurde das Risiko aus dem Versicherungsgeschäft von der Bank ausdrücklich in ihrer Berufshaftpflichtversicherung berücksichtigt. Grundsätzlich werden alle versicherbaren Risiken von der internen Versicherungsabteilung mit Unterstützung des Raiffeisen Versicherungsdienstes auf ihre Deckung geprüft. Als sinnvolle Maßnahme zur Minimierung des Operationellen Risikos betrachtet die Raiffeisenkasse Lana ihr Internes Kontrollsystem, das gekennzeichnet ist durch: o flächendeckende Kontrollen der ersten Ebene, die in einer eigenen Lotus Notes Datenbank dokumentiert sind, o möglichst viele automatische Kontrollen, die vom Bankenpaket durchgeführt werden, o regelmäßige Prüfungen von Seiten der ausgelagerten Internen Revision, o Dienstanweisungen und Ablaufbeschreibungen für alle wichtigen Prozesse, o die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips in möglichst vielen risikoträchtigen Abläufen, o die Unabhängigkeit von wichtigen Funktionen mit Kontrollaufgaben (z.b. Bank- Compliance, Mifid-Compliance, Buchhaltung/Controlling, Risikocontroller). Die erlittenen Schadensfälle aus operationellen Risiken werden anhand einer Datenbank systematisch erfasst und analysiert. Mindestens jährlich erfolgt eine Berichterstattung. Raiffeisenkasse Lana Gen 14

15 Umfang und Art der Risikoberichts- und Risikomesssysteme Die Raiffeisenkasse verwendet die von den Aufsichtsbehörden vorgesehenen und der Größenklasse der Bank entsprechenden einfachen Methoden zur Risikosteuerung. Im Nachfolgenden wird eine kurze Beschreibung der Charakteristiken der wichtigsten, von der Bank verwendeten Risikomesssysteme geliefert, die in den folgenden Tabellen nicht explizit beschrieben werden. Die Risiken aus Säule 1 werden anhand der Standard- bzw. Basisansätze berechnet. Konkret werden beim Kredit- und Marktrisiko der Standardansatz, beim operationellen Risiko der Basisansatz und beim Gegenparteirisiko die Methode des sogenannten Marktwertes (valore corrente) berücksichtigt. Was das Marktrisiko betrifft, ist die Raiffeisenkasse Lana in Ermangelung eines Handelportefeuilles von der Verpflichtung der Berechnung ausgenommen. Bei der Säule 2 berechnet die Raiffeisenkasse das Konzentrationsrisiko und das Zinsänderungsrisiko anhand der von der Banca d Italia aufgezeigten Berechnungsmethode (Rundschreiben Nr. 263 Titel III Kapitel I Anlagen B und C). Es werden außerdem die vorgesehenen Hinweise der Aufsichtsbehörde für das Liquiditätsrisiko (Rundschreiben Nr. 263 Titel V Kapitel 2) berücksichtigt: Für die Verwaltung des kurzfristigen Liquidität (Laufzeit bis 12 Monate) bedient sich die Raiffeisenkasse der sog. maturity ladder, in welcher die Differenzen zwischen Mittelzuflüssen und -abflüssen periodenbezogen und kumuliert dargestellt werden. Darüber hinaus bedient sich die Raiffeisenkasse für die Steuerung der strukturellen Liquidität (Laufzeit ab 12 Monate) weiterhin der ehemals von der Banca d Italia verpflichtend vorgesehenen Regeln zur Fristentransformation Für die Messung der anderen Risiken der Säule 2 verfügt die Raiffeisenkasse über angemessene Organisationsstrukturen und Kontrollsysteme, welche die Bestimmung des entsprechenden internen Kapitals (eventuell durch vorsichtige Schätzungen und/oder aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit) ermöglichen. Abgesehen von den oben aufgezeigten Berechnungsmethoden, werden von Seiten der Raiffeisenkasse als zusätzliches Instrument zur genaueren Bestimmung des internen Kapitals für die wichtigsten Risiken (das Kreditrisiko, das Konzentrationsrisiko im Kreditportefeuille und das Zinsänderungsrisiko des Bankbuchs) einige relevante Indikatoren (indicatori di rilevanza) verwendet. Diese sind nichts Anderes als Kennzahlen, die zusätzliche Informationen zur Risikodarlegung der Raiffeisenkasse liefern. Die festgestellten Indikatoren zur Konkretisierung der Risikostruktur dienen als Grundlage für die Bewertung über die Risikoart und ihre Bedeutsamkeit Im Bewusstsein, dass die nicht messbaren Risiken schwer zu quantifizieren sind, hat die Raiffeisenkasse dazu animiert, die Bestrebungen für das Einsetzen angemessener Minderungs- und Kontrolltechniken und organisatorischer Vorkehrungsmaßnahmen zu forcieren. Der Prozess zur Risikoeinschätzung wird jährlich, innerhalb 30. April, nach Begutachtung und Beschluss durch den Verwaltungsrat, im an die Aufsichtbehörde verschickten ICAAP-Report dokumentiert. Raiffeisenkasse Lana Gen 15

16 Leitlinien zur Risikoabsicherung und minderung, Strategien und Verfahren zu deren Überwachung Die Bank unterhält keine buchhalterischen Deckungsgeschäfte, die aus dem Fair Value herrühren. Ebenso unterhält sie keinerlei Deckungsgeschäfte zur Absicherung der Cash Flows. Die Raiffeisenkasse hat spezielle qualitative Kontrollinstrumente in den Prozessen der Organisation und in den Prozessen der Risikoüberwachung festgelegt, auch im Lichte einer eventuellen Verwendung von spezifischen Minderungstechniken. Im Zuge des ICAAP-Prozesses hat die Raiffeisenkasse für jedes relevante Risiko entsprechende Politiken und Methoden zur Messung festgeschrieben. Die Techniken zur Risikominderung sind im ICAAP-Report angeführt, welcher den Aufsichtsbehörden jährlich übermittelt wird. Raiffeisenkasse Lana Gen 16

17 TABELLE 3 - Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel QUALITATIVE INFORMATION Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der Raiffeisenkasse setzen sich vor allem aus dem Gesellschaftskapital, den Reserven und den Gewinnrücklagen zusammen. Um die Geschäftstätigkeit der Bank langfristig sicherzustellen, werden vor allem die Reserven in Übereinstimmung mit den statutarischen Bestimmungen und den Vorgaben der Bankenaufsicht durch die jährliche Zuweisung aus dem Gewinn gestärkt. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel setzen sich als Summe aus einer Serie von positiven und negativen Komponenten zusammen, deren Anrechenbarkeit durch die Normen bestimmt wird. Die positiven Elemente stehen in der vollen Verfügung der Bank, sodass sie ohne Einschränkungen für das Abdecken der Risiken und der evtl. auftretenden Verluste herangezogen werden können. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel setzen sich aus dem Kernkapital und dem Ergänzungskapital zusammen. Die einzelnen Komponenten werden durch die sog. filtri prudenziali (zu deutsch: Vorsichtsfilter) berichtigt. Die Raiffeisenkasse Lana ist wie bereits in der Vergangenheit bestrebt ihr Eigenkapital in erster Linie über die Erwirtschaftung von Gewinnen und somit mittels Erhöhung des Kernkapitals zu stärken. Die letzte Inanspruchnahme einer möglichen Aufwertung des Sachanlagevermögens und somit einer Erhöhung der entsprechenden Bewertungsrücklagen als Teil des Ergänzungskapitals erfolgte im Jahre Das Kernkapital der Raiffeisenkasse besteht aus dem Gesellschaftskapital, dem Emissionsaufpreis und den Gewinnrücklagen. Davon werden die immateriellen Sachanlagen und die negativen Bewertungsrücklagen der zur Veräußerung verfügbaren aktiven Finanzinstrumente abgezogen. Zusätzlich wird dieser Betrag gemäß Überwachungsanweisungen der Bankenaufsichtsbehörde berichtigt, und zwar um 50% des eventuellen Überschussbetrages der Beteiligungen an Banken und Finanzierungsgesellschaften. Das Ergänzungskapital besteht aus den Bewertungsrücklagen, welche sich aus der Anwendung der Internationalen Rechnungslegung Standards ergeben. Es wird zudem gemäß den Überwachungsanweisungen der Bankenaufsichtsbehörde berichtigt, und zwar um die restlichen 50% des eventuellen Überschussbetrages der Beteiligungen an Banken und Finanzierungsgesellschaften (siehe Kernkapital). Die Summe des Kernkapitals und des Ergänzungskapitals bildet das Eigenkapital für Aufsichtszwecke. Wie von den Weisungen im Zusammenhang mit den Eigenmitteln Vorsichtsfilter vom 18. Mai 2010 vorgesehen, hat die Raiffeisenkasse die Option in Anspruch genommen, Raiffeisenkasse Lana Gen 17

18 um die vollständige Neutralisation der Auswirkungen der Bewertungen der von Zentralverwaltungen der EU ausgegebenen Wertpapiere, die im Portfolio zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere (AFS) enthalten sind, sicherzustellen. Die Option wurde innerhalb der von den Weisungen vorgeschriebenen Fristen in Anspruch genommen und der Banca d Italia mitgeteilt. Die Option wurde nur auf die ab dem 1. Januar 2010 eingetretenen Plus-/Minusvalenzen angewandt. Ohne Neutralisierung wäre das Eigenkapital für Aufsichtszwecke zum um niedriger ausgefallen. Von der Raiffeisenkasse werden keine innovativen Kapitalinstrumente und keine Drittrangmittel (Tier-III-Elemente) gehalten. QUANTITATIVE INFORMATION A. Kernkapital vor Anwendung der Vorsichtsfilter (in Tsd. ) B. Vorsichtsfilter des Kernkapitals: - B.1 Positive IAS/IFRS Vorsichtsfilter (+) - B.2 Negative IAS/IFRS Vorsichtsfilter (-) - C. Kernkapital vor den abzuziehenden Posten (A + B) D. Vom Kernkapital abzuziehende Posten 472 E. Insgesamt Kernkapital (TIER 1) (C D) F. Ergänzungskapital vor Anwendung der Vorsichtsfilter G. Vorsichtsfilter des Ergänzungskapitals: 33 G.1 Positive IAS/IFRS Vorsichtsfilter (+) - G.2 Negative IAS/IFRS Vorsichtsfilter (-) 33 H. Ergänzungskapital vor den abzuziehenden Posten (F + G) J. Vom Ergänzungskapital abzuziehende Posten 472 L. Insgesamt Ergänzungskapital (TIER 2) (H J) M. Vom Kernkapital und Ergänzungskapital abzuziehende Posten - N. Eigenkapital für Aufsichtszwecke (E + L M) O. Ergänzungskapital der 3. Ebene (TIER 3) - N. Eigenkapital für Aufsichtszwecke inklusive TIER 3 (N + O) Raiffeisenkasse Lana Gen 18

19 TABELLE 4 - Angemessenheit der Mindesteigenmittelausstattung QUALITATIVE INFORMATION Der von der Bank eingerichtete ICAAP-Prozess verfolgt das Ziel, die Angemessenheit der Kapitalausstattung in bezug auf die operative Tätigkeit und die in der Strategie festgeschriebenen Risiken festzustellen. Basierend auf dieser Ausgangslage wurde im Jahr 2010 von der Bank der ICAAP nach den folgenden Modalitäten definiert und implementiert. Als internes Kapital versteht man jenen Teil an Kapital, das notwendig ist, um pro Risikoart ein bestimmtes Ausmaß an potenziellen Verlusten aus der Risikotätigkeit abzudecken. Als gesamtes internes Kapital versteht man das Ausmaß des gesamten notwendigen Kapitals, um alle relevanten und von der Bank eingegangenen Risiken abzudecken, auch unter Berücksichtigung von Kapitalnotwendigkeiten für die strategische Ausrichtung. Die Raiffeisenkasse berechnet das gesamte interne Kapital anhand des building block approach, d.h. die einzelnen aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen für die messbaren Risiken mit vereinfachten Modellen, und mittels qualitativer Einschätzung aller anderen relevanten Risiken. Es werden außerdem die Resultate der Stress Testings und der relevanten Indikatoren bei den wichtigsten Risiken sowie die strategischen Einschätzungen, die eventuell eine weitere Eigenkapitalunterlegung fordern, berücksichtigt. Für die strategische Planung ihres Eigenkapitals strebt die Raiffeisenkasse mittelfristig einen Überschuss der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel gegenüber der gesamten internen Kapitalallokation in Höhe von mindestens 20% an. Die Risiken werden von der Raiffeisenkasse in zwei Arten unterteilt: quantifizierbare Risiken, bei welchen sich die Raiffeisenkasse der vorgegebenen Bestimmungsmethoden bedient, um das interne Kapital für das Kredit-, Gegenpartei-, Marktrisiko und das operationelle Risiko sowie für das Konzentrations- und das Zinsänderungsrisiko im Bankportefeuille zu ermitteln; nicht oder schwer quantifizierbare Risiken, bei welchen aufgrund der nicht vorgeschriebenen Messmethoden das interne Kapital durch den Einsatz von Minderungstechniken und mit Hilfe von vorsichtigen Schätzungen bestimmt und überwacht wird (Liquiditätsrisiko, strategische Risiken, Reputationsrisiken, Organisationsrisiko Die Koeffizienten gegenüber dem Kredit- und Marktrisiko wurden zum Stichtag 31. Dezember 2010 nach diesen aufsichtsrechtlichen Vorgaben und unter Anwendung des von der Norm vorgegebenen Standardansatzes bestimmt. Das operationelle Risiko wurde anhand des Basismodells bewertet. Raiffeisenkasse Lana Gen 19

20 Auf der Grundlage der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen müssen Banken gegenüber dem Kredit- und Gegenparteirisiko konstant eine Mindestkapitalunterlegung von 8% der gesamten Risikoaktiva aufweisen; gegenüber dem Marktrisiko sind die Banken darüber hinaus angehalten, die Bestimmungen zur Risikoüberwachung aus der Tätigkeit mit Finanzinstrumenten und Währungen einzuhalten. Das interne Kapital gegenüber dem Konzentrationsrisiko und gegenüber dem Zinsänderungsrisiko im Bankportefeuille wird nach der von der Banca d Italia vorgeschriebenen vereinfachten Methodik bestimmt. Die gesamte Risikoexposition der Raiffeisenkasse, mit Berechung zum Stichtag und als Vorschau zum Stichtag , lässt sich mit dem vorhandenen Bestand an laufenden und programmierten Eigenmitteln abdecken. QUANTITATIVE INFORMATION Kredit- und Gegenparteirisiko (in Tsd. ) Eigenkapitalanforderungen Forderungen an oder garantiert von Zentralverwaltungen und Zentralbanken 0 Forderungen an oder garantiert von Gebietskörperschaften 1 Forderungen an oder garantiert von Körperschaften ohne Gewinnzweck und öffentlichen Körperschaften 143 Forderungen an oder garantiert von multilateralen Entwicklungsbanken 0 Forderungen an oder garantiert von internationalen Organisationen 0 Forderungen an oder garantiert von der Aufsicht unterworfenen Intermediären Forderungen an oder garantiert von Unternehmen Retail-Forderungen durch Immobilien garantierte Forderungen 636 überfällige Forderungen Forderungen mit hohem Risiko 0 Forderungen in Form von garantierten Bankobligationen 0 kurzfristige Forderungen an Unternehmen 0 Forderungen an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) 0 sonstige Aktiva Summe der Anforderungen Raiffeisenkasse Lana Gen 20

21 Marktrisiken (in Tsd. ) - Tätigkeiten aus dem aufsichtsrechtlichen Handelsportefeuille: Eigenkapitalanforderungen Positionsrisiko 0 Regulierungsrisiko 0 Gegenparteirisiko 0 Konzentrationsrisiko 0 - andere Aktivitäten: Wechselkursrisiko 0 Risiko aus Warenpositionen 0 Eigenkapitalanforderungen Operationelles Risiko (in Tsd. ) Überwachungskoeffizienten: Kernkapital / Gewichtete Risikoaktiva (Tier 1 capital ratio) 12,73 % Eigenkapital für Aufsichtszwecke inkl. Tier 3 / Gewichtete Risikoaktiva ( Total capital ratio ) 13,00 % Raiffeisenkasse Lana Gen 21

22 TABELLE 5 - Kreditrisiko: allgemeine Informationen QUALITATIVE INFORMATION Zusätzliche Informationen zu den Angaben in Tabelle 1 bzgl. Kreditrisiko und Verwässerungsrisiko: Definition von überfällig und ausfallgefährdet für Rechnungslegungszwecke In Übereinstimmung mit den IAS/IFRS-Bestimmungen wird zu jedem Bilanzstichtag das Vorhandensein von objektiven Elementen geprüft, die auf Wertminderungen (impairment) einzelner bzw. Gruppen von Finanzinstrumenten schließen lassen. Die Positionen, die einen unregelmäßigen Verlauf zeigen, werden in unterschiedlichen Risikokategorien klassifiziert. Positionen gegenüber Kunden, die zahlungsunfähig sind, werden der Kategorie notleidende Kredite zugeordnet; Kunden, die sich in temporären Schwierigkeiten befinden, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass diese in einem angemessenen Zeitraum ausgeräumt werden können, werden der Kategorie schwierige Kredite zugeordnet. Zu den umstrukturierten Krediten zählen die Positionen, bei denen die Raiffeisenkasse auf Grund der Verschlechterung der wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen des Schuldners, einer Änderung der ursprünglichen Vertragsbedingungen zugestimmt hat. Infolge der Änderung der Überwachungsanweisungen und der Einführung der Internationalen Rechnungslegung Standards werden nunmehr zu den Krediten mit unregelmäßigem Verlauf auch all jene gezählt, die überfällig sind, d. h. verfallene/überzogene Positionen, die diesen Status über mehr als 180 Tage aufweisen. Die Verantwortung und die Gesamtverwaltung der Kredite mit unregelmäßigem Verlauf, inkl. jener die als notleidende Kredite eingestuft sind, ist der Kreditüberwachung übertragen. Diese Tätigkeit äußert sich primär: in der Überwachung der genannten Positionen und im Support der Filialen, denen die Ablaufkontrollen obliegen; in der Abstimmung mit dem Berichterstatter hinsichtlich der Vorgangsweise, um die Position schließlich in eine mit regulären Verlauf gekennzeichnete zurückführen oder die Aufkündigung der Position vornehmen bzw. einen Umstrukturierungsplan erstellen zu können; in der Festlegung der voraussichtlichen Verluste und in den Vorschlägen an die vorgesetzten Organen bzgl. Umklassifizierung in die Kategorie der notleidenden Kredite, sofern die eingetretenen Schwierigkeiten keine Möglichkeit der Normalisierung in Aussicht stellen. Die Raiffeisenkasse hat bei der Definition der nicht durch regulären Verlauf gekennzeichneten Positionen auf die aufsichtsrechtlichen Vorgaben der Banca d Italia zurückgegriffen, so dass diese im Einklang mit den einschlägigen Weisungen erstellt wurden. Raiffeisenkasse Lana Gen 22

23 Verwendete Methoden und Ansätze bei Wertberichtigungen und Rückstellungen Zum 30. Juni und zum 31. Dezember eines jeden Jahres werden alle Kredite überprüft, bei denen objektive Hinweise vorhanden sind, dass möglicherweise Wertminderungen anstehen. In diese Überprüfung fallen selbstverständlich alle Kredite, die aufsichtsrechtlich bereits als notleidend ( sofferenze ), festgefahren ( incagli ), umstrukturiert ( ristrutturati ) oder mehr als 180 Tage überzogen (überfällig) klassifiziert sind. Diese sogenannten not performing -Kredite werden einem analytischen Bewertungsprozess unterzogen, bei dem im Mittelpunkt die Einbringlichkeit derselben steht. Hinzu kommen noch die Kreditpositionen unter Beobachtung, sowie die bedeutenden Kredite. Als bedeutend werden die größten 50 Einzel-Kreditpositionen definiert. Sofern nicht bereits unter den not performing -Krediten enthalten, werden auch diese einzeln bewertet. Der Verwaltungsrat hat sich in seiner Sitzung vom mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Die entsprechende Analyse ergab Einschränkungen bei der Einbringlichkeit ausschließlich bei den notleidenden Krediten sowie bei einer einzigen festgefahrenen Kreditposition. Konkret werden die erwarteten zukünftigen Finanzflüsse mit dem Effektivzinssatz abgezinst und dem Buchwert gegenübergestellt; bei diesem Prozess werden insbesondere auch die Zeiten für die Einbringung der not performing -Kredite berücksichtigt. Die sich aus diesem Prozess ergebenden Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Liegen die Beweggründe für die Wertminderungen nicht mehr vor, so werden die Wertminderungen rückgängig gemacht und ebenso erfolgswirksam. Für alle nicht der Einzelwertberichtigung unterzogenen Kredite werden homogene Risikogruppen gebildet und auf der Grundlage der in den einzelnen Gruppen im Zeitraum 2005 bis 2009 erlittenen Ausfälle der pauschalen Wertberichtigung unterworfen. Die aus der pauschalen Wertberichtigung herrührenden Wertminderungen werden der Gewinn- und Verlustrechnung angelastet. Eventuelle, zu den o. a. Stichtagen ermittelte Veränderungen werden als Wertminderung oder Wertaufholung erfolgswirksam. Die pauschale Wertberichtigung wurde getrennt nach Branchen errechnet, wobei in jedem Fall (auch bei Null) der errechnete Mindestprozentsatz angewandt worden ist. Raiffeisenkasse Lana Gen 23

24 QUANTITATIVE INFORMATION Bruttogesamtbetrag der Forderungen nach Typologie und Gegenpartei in Tsd. zum Stichtag : Kassaforderungen Verpflichtungen Bürgschaften und Derivate Pensionsgeschäfte Gegenpartei Insgesamt Zentralverwaltungen und Zentralbanken der Aufsicht unterworfene Intermediäre Gebietskörperschaften Körperschaften ohne Gewinnzweck und öffentliche Körperschaften Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Unternehmen Retail-Forderungen kurzfristige Forderungen an Unternehmen Forderungen an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) Verbriefte Forderungen Forderungen, die durch Immobilien sichergestellt sind Forderungen in Form von garantierten Bankobligationen überfällige Forderungen Forderungen mit hohem Risiko sonstige Forderungen Summe der Anforderungen N.B. Aufgrund der lokal stark begrenzten Operativität einer Raiffeisenkasse (maximal 5% der gesamten Risikotätigkeit darf außerhalb des Einzugsgebiets abgewickelt werden) liefert die Übersicht der geographischen Verteilung unserer Forderungen keine aussagekräftigen Informationen. Deshalb wird darauf verzichtet. Raiffeisenkasse Lana Gen 24

25 Sektorielle Verteilung der Kassakredite und der Forderungen unterm Strich an Kunden (Bilanzwerte in Tsd. ) Regierungen Andere öffentliche Körperschaften Finanzgesellschaften Versicherungsunternehmen Handelsunternehmen Andere Subjekte Forderungen/ Gegenpartei Netto-Forderungen Einzelwertberichtigung Wertberichtigung des Portefeuilles Netto-Forderungen Einzelwertberichtigung Wertberichtigung des Portefeuilles Netto-Forderungen Einzelwertberichtigung Wertberichtigung des Portefeuilles Netto-Forderungen Einzelwertberichtigung Wertberichtigung des Portefeuilles Netto-Forderungen Einzelwertberichtigung Wertberichtigung des Portefeuilles Netto-Forderungen Einzelwertberichtigung Wertberichtigung des Portefeuilles A. Kassakredite A.1 Notleidende Forderungen A.2 Gefährdete Forderungen A.3 Umstrukturierte Ford A.4 Verfallene Forderungen A.5 Sonstige Forderungen SUMME A B. Forderungen unterm Strich B. Notleidende Forderungen 3 B. Gefährdete Forderungen B.3 Sonstige zweifelhafte aktive Vermögenswerte B.4 Sonstige Forderungen SUMME B Summe (A + B) Raiffeisenkasse Lana Gen 25

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Seite 2 Eigenkapitalunterlegung laut Basel I Aktiva Kredite, Anleihen etc. Risikogewichtete Aktiva

Mehr

Quantitatives Risikomanagement

Quantitatives Risikomanagement FaRis Forschungsstelle aktuarielles Risikomanagement Herzlich Willkommen zum 9. FaRis & DAV-Symposium Quantitatives Risikomanagement Köln, 4. Dezember 2015 Eröffnungsvortrag TH Köln, Institut für Versicherungswesen

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014 EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen

Mehr

Arbeitspapieren des Abschlussprüfers

Arbeitspapieren des Abschlussprüfers Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zu den Arbeitspapieren des Abschlussprüfers (verabschiedet in der Sitzung des Vorstandes vom März 1990 als Richtlinie AP1/R2 (nunmehr IWP/PE

Mehr

Ausschuss für technische und operative Unterstützung (zur Unterrichtung) ZUSAMMENFASSUNG

Ausschuss für technische und operative Unterstützung (zur Unterrichtung) ZUSAMMENFASSUNG CA/T 18/14 Orig.: en München, den 24.10.2014 BETRIFFT: VORGELEGT VON: EMPFÄNGER: Sachstandsbericht zur Qualitäts-Roadmap Präsident des Europäischen Patentamts Ausschuss für technische und operative Unterstützung

Mehr

Das Ziel ist Ihnen bekannt. Aber was ist der richtige Weg?

Das Ziel ist Ihnen bekannt. Aber was ist der richtige Weg? FOCAM Family Office Das Ziel ist Ihnen bekannt. Aber was ist der richtige Weg? Im Bereich der Finanzdienstleistungen für größere Vermögen gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Anbieter und Lösungswege.

Mehr

Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität.

Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität. Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität. Verantwortung statt Versprechen: Qualität permanent neu erarbeiten. Geyer & Weinig ist der erfahrene Spezialist für Service Level Management.

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das

Mehr

Prüfprogramm Risikodokumentation nach Art. 196 AVO resp. Art. 204 AVO

Prüfprogramm Risikodokumentation nach Art. 196 AVO resp. Art. 204 AVO Prüfprogramm Risikodokumentation nach Art. 196 AVO resp. Art. 204 AVO Versicherungsunternehmen: Name Versicherungsgruppe/-konglomerat Prüfgesellschaft Leitender Prüfer Name der Prüfgesellschaft gemäss

Mehr

FINANZKENNZAHLENANALYSE

FINANZKENNZAHLENANALYSE FINANZKENNZAHLENANALYSE 1/5 EINFÜHRUNG Die Bilanz und die Gewinn-und Verlustrechnung sind wichtig, aber sie sind nur der Ausgangspunkt für eine erfolgreiche Haushaltsführung. Die Kennzahlenanalyse ermöglicht

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Mehr

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Fremdwährungsanteil bei strägerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Christian Sellner 2 Im europäischen Vergleich ist das Volumen der Fremdwährungskredite in Österreich sehr

Mehr

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes

Mehr

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an

Mehr

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert.

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert. Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen im gesundheitlichen Verbraucherschutz 1 Vorwort Die in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche

Mehr

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,

Mehr

Basel III Offenlegung Eigenmittel

Basel III Offenlegung Eigenmittel Offenlegung Eigenmittel.0.05 Basierend auf der durch die Schweizerische Nationalbank im November 0 verfügten Einstufung der Zürcher Kantonalbank als systemrelevantes Institut hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Bewegungsbilanz. Beständedifferenzbilanz

Bewegungsbilanz. Beständedifferenzbilanz Bewegungsbilanz Beständedifferenzbilanz Es ist sinnvoll, die Jahresabschlussanalyse durch eine Untersuchung abzurunden, die Einblick gibt, wie das Finanzierungspotential verwendet wurde. Instrument hierfür

Mehr

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist

Mehr

AUTOMATISIERTE HANDELSSYSTEME

AUTOMATISIERTE HANDELSSYSTEME UweGresser Stefan Listing AUTOMATISIERTE HANDELSSYSTEME Erfolgreich investieren mit Gresser K9 FinanzBuch Verlag 1 Einsatz des automatisierten Handelssystems Gresser K9 im Portfoliomanagement Portfoliotheorie

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren,

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Dokument möchten wir Sie über die anstehende Revision der ISO 9001 und die sich auf die Zertifizierung ergebenden Auswirkungen informieren. Die folgenden Informationen

Mehr

Ausführungen zum Internen Kontrollsystem IKS

Ausführungen zum Internen Kontrollsystem IKS Ausführungen zum Internen Kontrollsystem IKS verantwortlich Fachbereich Alter Ausgabedatum: April 2008 CURAVIVA Schweiz Zieglerstrasse 53 3000 Bern 14 Telefon +41 (0) 31 385 33 33 info@curaviva.ch www.curaviva.ch

Mehr

WSO de. <work-system-organisation im Internet> Allgemeine Information

WSO de. <work-system-organisation im Internet> Allgemeine Information WSO de Allgemeine Information Inhaltsverzeichnis Seite 1. Vorwort 3 2. Mein Geschäftsfeld 4 3. Kompetent aus Erfahrung 5 4. Dienstleistung 5 5. Schulungsthemen 6

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Anlagereglement. SECUNDA Sammelstiftung. der. Gültig ab 1. Januar 2011

Anlagereglement. SECUNDA Sammelstiftung. der. Gültig ab 1. Januar 2011 Anlagereglement der SECUNDA Sammelstiftung Gültig ab 1. Januar 2011 Inhaltsverzeichnis 1. Ziele und Grundsätze... 3 1.1. Ziele... 3 1.2. Rahmenbedingungen... 3 1.3. Einschränkungen... 3 2. Organisation

Mehr

COMMISSION DE SURVEILLANCE

COMMISSION DE SURVEILLANCE COMMISSION DE SURVEILLANCE DU SECTEUR FINANCIER Nicht amtliche Übersetzung des französischen Originaltextes Verordnung 12-01 der CSSF zur Festlegung der Anwendungsmodalitäten des Artikels 42bis des Gesetzes

Mehr

Corporate Actions in epoca

Corporate Actions in epoca in epoca Einführung Die können in Bezug auf die Buchhaltung zu den komplexesten und anspruchsvollsten Transaktionen gehören. Sie können den Transfer eines Teils oder des ganzen Buchwerts einer Position

Mehr

Führungsgrundsätze im Haus Graz

Führungsgrundsätze im Haus Graz ;) :) Führungsgrundsätze im Haus Graz 1.0 Präambel 2.0 Zweck und Verwendung Führungskräfte des Hauses Graz haben eine spezielle Verantwortung, weil ihre Arbeit und Entscheidungen wesentliche Rahmenbedingungen

Mehr

BASEL III SÄULE 3 ERWEITERTE OFFENLEGUNG. RAIFFEISENKASSE SCHLERN-ROSENGARTEN Genossenschaft

BASEL III SÄULE 3 ERWEITERTE OFFENLEGUNG. RAIFFEISENKASSE SCHLERN-ROSENGARTEN Genossenschaft BASEL III SÄULE 3 ERWEITERTE OFFENLEGUNG Stand zum 31.12.214 RAIFFEISENKASSE SCHLERN-ROSENGARTEN Genossenschaft Raiffeisenkasse Schlern-Rosengarten Genossenschaft Erweiterte Offenlegung Stand zum 31.12.214

Mehr

Anzuwendende Vorschriften

Anzuwendende Vorschriften Anzuwendende Vorschriften Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderung, Eigenmittel Anlagegrundsätze 124 VAG n.f. Es sind die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen ( 212 ff VAG n.f.) anzuwenden,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 16/4664 16. Wahlperiode 12. 03. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

INFORMATION ZUR STRATEGIEBERATUNG

INFORMATION ZUR STRATEGIEBERATUNG INFORMATION ZUR STRATEGIEBERATUNG Eine strategische Beratung bedeutet für Sie: Ein Schiff ohne Zielhafen wird niemals ankommen Ziel der angebotenen Beratung ist für Ihre Strategie eine Grundlage zu schaffen,

Mehr

ANHÄNGE. Delegierte Verordnung (EU) Nr.../.. der Kommission vom XXX

ANHÄNGE. Delegierte Verordnung (EU) Nr.../.. der Kommission vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Straßburg, den 21.10.2014 C(2014) 7674 final ANNEX 1 ANHÄNGE zu Delegierte Verordnung (EU) Nr..../.. der Kommission vom XXX zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

Zukunft des Schweizer Chalets von Morro do Chapéu

Zukunft des Schweizer Chalets von Morro do Chapéu 1 Zukunft des Schweizer Chalets von Morro do Chapéu Die Firma Saanenland, gegründet und geleitet von Herrn Stéphane Aebischer und seiner Frau, plant, in der Gemeinde Morro do Chapéu, Bahia, Brasilien auf

Mehr

Muster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht

Muster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht Muster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht auf Basis der "Verordnung (EG) Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei

Mehr

Stephanie Caspar Lisa Eggerstorff Alexander Wagner Robert Hagedorn

Stephanie Caspar Lisa Eggerstorff Alexander Wagner Robert Hagedorn Ermittlung des Änderungsbedarfs für die SAB aus der MaRisk-Novelle 2010, insbesondere hinsichtlich Stresstests, unter Beachtung der Spezifika einer Förderbank Stephanie Caspar Lisa Eggerstorff Alexander

Mehr

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr.

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 1. Vorbemerkungen zur Vergütungspolitik ( 16 InstitutsVergV i.v.m. Art. 450 Verordnung

Mehr

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche vom 1. April 2007 Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Finanzierungsvergleich. für. Ferdinand Finanzierung und. Frederike Finanzierung Rentenweg 13, Sorgenfrei

Finanzierungsvergleich. für. Ferdinand Finanzierung und. Frederike Finanzierung Rentenweg 13, Sorgenfrei Finanzierungsvergleich für Ferdinand Finanzierung und Frederike Finanzierung Rentenweg 13, Sorgenfrei erstellt durch Martin Mustermann Steuerberater Wirtschaftprüfer Musterstr. 1 Musterstadt www.mustermann.de

Mehr

Aktion oder Reaktion Qualität versus Sicherheit? Qualität ein PatientInnenrecht?

Aktion oder Reaktion Qualität versus Sicherheit? Qualität ein PatientInnenrecht? Aktion oder Reaktion Qualität versus Sicherheit? Qualität ein PatientInnenrecht?!!! 1 2 Gedankensplitter Was bedeutet Qualität? Qualität als PatientInnenrecht- wo verankert? Informations/Aufkärungsqualität?

Mehr

Das Seminarangebot richtet sich an drei Gruppen von Frauen:

Das Seminarangebot richtet sich an drei Gruppen von Frauen: Betriebswirtschaftliche Unternehmenssteuerung von Frau zu Frau Seminarangebot 2016 Gibt es eine weibliche Betriebswirtschaft? Nein, natürlich nicht! Zahlen sind geschlechtsneutral. Aber: Die Schlüsse,

Mehr

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Handlungsbedarf für die bestehende GmbH Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Die Neuordnung des schweizerischen Revisionsrechts und das neue Revisionsaufsichtsgesetz haben weitreichende Folgen. Neben

Mehr

ISO 9001:2015 REVISION. Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09.

ISO 9001:2015 REVISION. Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09. ISO 9001:2015 REVISION Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09.2015 in Kraft 1 Präsentationsinhalt Teil 1: Gründe und Ziele der Revision,

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Teilliquidationsreglement

Teilliquidationsreglement Teilliquidationsreglement gültig ab 1. Juli 2012 Inhalt Art. 1 Voraussetzungen für eine Teilliquidation 3 Art. 2 Anteil am freien Vorsorgevermögen bzw. am Fehlbetrag 4 Art. 3 Höhe des freien Vermögens

Mehr

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung TeamBank AG Inhalt 1. Aktuelle Vergütungssysteme in der TeamBank AG 1.1 Vergütungssystem für Tarifmitarbeiter* 1.2 Vergütungssystem für außertarifliche

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9

Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 I. Einleitung Als Anreiz für die MitarbeiterInnen der ams AG (nachfolgend auch "Gesellschaft")

Mehr

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

LGA InterCert GmbH Nürnberg. Exzellente Patientenschulung. (c) Fachreferent Gesundheitswesen Martin Ossenbrink

LGA InterCert GmbH Nürnberg. Exzellente Patientenschulung. (c) Fachreferent Gesundheitswesen Martin Ossenbrink LGA InterCert GmbH Nürnberg Exzellente Patientenschulung 05.06.2012 Inhaltsverzeichnis Kurzvorstellung LGA InterCert GmbH Ablauf Zertifizierungsverfahren Stufe 1 Audit Stufe 2 Audit Überwachungs- und Re-zertifizierungsaudits

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

KONZEPT ACTIVE BOND SELECTION. Rentenmarktentwicklungen aktiv vorgreifen

KONZEPT ACTIVE BOND SELECTION. Rentenmarktentwicklungen aktiv vorgreifen KONZEPT ACTIVE BOND SELECTION Rentenmarktentwicklungen aktiv vorgreifen Buy-and-hold strategie hat sich ausgezahlt... Obligationäre streben Folgendes an ein regelmäßiger, jedoch sicherer Einkommensfluss

Mehr

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten.

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten. 1 Einleitung Lernziele automatische Antworten bei Abwesenheit senden Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer 4 Minuten Seite 1 von 18 2 Antworten bei Abwesenheit senden» Outlook kann während

Mehr

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170.

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170. M erkblatt Vorabkontrolle 1 Einleitung Öffentliche Organe des Kantons Zürich müssen Projekte und Vorhaben dem Datenschutzbeauftragten zur Prüfung unterbreiten, wenn diese Datenbearbeitungen beinhalten,

Mehr

Vermögensberatung. Inhalt

Vermögensberatung. Inhalt Vermögensberatung Inhalt Integrale Vermögensberatung Vermögen sichern Vorsorge optimieren Steuern sparen Analyse der persönlichen Kundensituation Die Investmentstrategie Kapitalanlagen haben letztendlich

Mehr

IFRS-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE

IFRS-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Accounting Standards Committee of Germany IFRS-Fachausschuss DRSC e.v. Zimmerstr. 30 10969 Berlin Tel.: (030) 20 64 12-0 Fax.: (030) 20 64 12-15 www.drsc.de

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist

Mehr

Von der Strategie zum Cockpit

Von der Strategie zum Cockpit Von der Strategie zum Cockpit Wie Sie Ihre Strategie neu ausrichten und die wichtigsten Kennzahlen zum Strategie-Controlling finden» Unternehmer-Seminar 28. Oktober 2015 Mannheim Mit Prof. Dr. Arnold Weissman,

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Organisation des Qualitätsmanagements

Organisation des Qualitätsmanagements Organisation des Qualitätsmanagements Eine zentrale Frage für die einzelnen Funktionen ist die Organisation dieses Bereiches. Gerade bei größeren Organisationen Für seine Studie mit dem Titel Strukturen

Mehr

Projektmanagement in der Spieleentwicklung

Projektmanagement in der Spieleentwicklung Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren

Mehr

(ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr. 3 1985 L 0577

(ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr. 3 1985 L 0577 HausTWRL 3 3. Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen 1) (ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr.

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

vom 30. Juni 2010 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Name, Rechtsform und Sitz

vom 30. Juni 2010 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Name, Rechtsform und Sitz 813.2 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2010 Nr. 243 ausgegeben am 30. August 2010 Gesetz vom 30. Juni 2010 über die Liechtensteinische Alters- und Kranken- hilfe (LAKG) Dem nachstehenden

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

The AuditFactory. Copyright by The AuditFactory 2007 1

The AuditFactory. Copyright by The AuditFactory 2007 1 The AuditFactory 1 The AuditFactory Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission Internal Control System (COSO I) 2 Vorbemerkung zur Nutzung dieser Publikation Die Nutzung der hier

Mehr

Risikogrundsätze Version 2, Stand 10/2011

Risikogrundsätze Version 2, Stand 10/2011 Version 2, Stand 10/2011 1. RISIKOGRUNDSÄTZE 1.1 Verantwortung des Vorstandes Der Vorstand der Schoellerbank Invest AG ist für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich.

Mehr

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party)

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party) Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1.1 bis 1.10 unter Verwendung der EN 9100 und ISO 19011 innerhalb von 20 Minuten zu

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

LOPRODOC Klassenrechnung und Rechnung an die Direktion (Umsatzsteuer)

LOPRODOC Klassenrechnung und Rechnung an die Direktion (Umsatzsteuer) LOPRODOC Klassenrechnung und Rechnung an die Direktion (Umsatzsteuer) In der Jahreshauptversammlung des Zentralverbands der SKL-Einnehmer am 9.4.11 in Mannheim wurde unter anderem das Thema der Umsatzsteuer

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Finanzierungsvergleich. für. Franz Forward-Darlehen

Finanzierungsvergleich. für. Franz Forward-Darlehen Finanzierungsvergleich für Franz Forward-Darlehen erstellt durch Martin Mustermann Steuerberater Wirtschaftprüfer Rentenstraße 8 Musterstadt www.mustermann.de Inhaltsverzeichnis 1 Auftrag 2 2 Prämissen

Mehr

ERRATA Zwischenbericht zum 31. März 2014

ERRATA Zwischenbericht zum 31. März 2014 ERRATA Zwischenbericht zum 31. März 2014 Die Überprüfung der erstmaligen Anwendung von Basel 3 einschließlich Einschleifregelung genauer: der zum 1.1.2014 in Kraft getretenen Verordnung 2013/575/EU (Capital

Mehr

Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS

Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS Januar 2008 1 IFRS: Zusammenfassung für GJ 2007 Keine wesentlichen Unterschiede der Finanzkennzahlen EBIT Verbesserung von 3 Millionen EUR: Höhere Rückstellungsbildung

Mehr

Finanzierungsvergleich. für. Anton Anschlussfinanzierung und. Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt

Finanzierungsvergleich. für. Anton Anschlussfinanzierung und. Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt Finanzierungsvergleich für Anton Anschlussfinanzierung und Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt erstellt durch Maisenbacher, Hort & Partner Steuerberater. Rechtsanwalt Rintheimer Str.

Mehr

«PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.»

«PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.» «PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.» www.pse-solutions.ch ANTOINE DE SAINT-EXUPÉRY 1 PROJECT SYSTEM ENGINEERING

Mehr

Aufgabenheft. Fakultät für Wirtschaftswissenschaft. Modul 32701 - Business/IT-Alignment. 26.09.2014, 09:00 11:00 Uhr. Univ.-Prof. Dr. U.

Aufgabenheft. Fakultät für Wirtschaftswissenschaft. Modul 32701 - Business/IT-Alignment. 26.09.2014, 09:00 11:00 Uhr. Univ.-Prof. Dr. U. Fakultät für Wirtschaftswissenschaft Aufgabenheft : Termin: Prüfer: Modul 32701 - Business/IT-Alignment 26.09.2014, 09:00 11:00 Uhr Univ.-Prof. Dr. U. Baumöl Aufbau und Bewertung der Aufgabe 1 2 3 4 Summe

Mehr

Kom pet enz auf Kurs gebracht

Kom pet enz auf Kurs gebracht Der Cashflow Unternehmenskennzahl mit zentraler Bedeutung Stellen Sie sich Ihr Unternehmen einmal als Badewanne vor: Aus dem Hahn in der Wand fließt ein (hoffentlich) warmer, stetiger Geldstrom, die Einzahlungen.

Mehr

schnell und portofrei erhältlich bei

schnell und portofrei erhältlich bei 5 vor IFRS-Grundlagen Endspurt zur Bilanzbuchhalterprüfung Bearbeitet von Martin Weber 1. Auflage 2010. Buch inkl. Online-Nutzung. XII, 94 S. Kartoniert ISBN 978 3 482 63361 4 Wirtschaft > Betriebswirtschaft

Mehr

Welches sind die wichtigsten Aufgaben des Strategischen Projektmanagements? Die Aufgaben des Strategischen Projektmanagements sind wie folgt:

Welches sind die wichtigsten Aufgaben des Strategischen Projektmanagements? Die Aufgaben des Strategischen Projektmanagements sind wie folgt: Welches sind die wichtigsten Aufgaben des Strategischen Projektmanagements? Die Aufgaben des Strategischen Projektmanagements sind wie folgt: Initiierung strategiekonformer Projekte Abbruch von nicht-strategiekonformen

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

9. Übung zur Makroökonomischen Theorie

9. Übung zur Makroökonomischen Theorie Aufgabe 26 9. Übung zur akroökonomischen Theorie Gehen Sie davon aus, dass es in der Wirtschaft einen Bargeldbestand von 1.000 gibt. Nehmen Sie weiten an, dass das Reserve Einlage Verhältnis der Geschäftsbanken

Mehr

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Inhalt 1: Revision als Manager von Risiken geht das? 2 : Was macht die Revision zu einem Risikomanager im Unternehmen 3 : Herausforderungen

Mehr

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 127 Absatz 2 erster Gedankenstrich,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 127 Absatz 2 erster Gedankenstrich, L 14/30 21.1.2016 LEITLINIE (EU) 2016/65 R EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 18. November 2015 über die bei der Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems anzuwendenden Bewertungsabschläge

Mehr