Prämienoptimierung die ersten BMF Klarstellungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Prämienoptimierung die ersten BMF Klarstellungen"

Transkript

1 Prämienoptimierung die ersten BMF Klarstellungen Das BMF hat im Wartungserlass 2011 erste Klarstellungen zu den im Prämienoptimierungen vorgenommen Wir behalten in diesem Newsletter den Aufbau unseres ersten, zur Prämienoptimierung versandten Newsletter vom 28. Jänner 2011 ( bei. Dh zunächst informieren wir Sie über die bemerkenswerten BMF-Klarstellungen, anschließend stellen wir pragmatisch und praxisbezogen die derzeit möglichen Gestaltungsmodelle vor. 1. Was sind sonstige Bezüge? Im Newsletter vom 28. Jänner 2011 informierten wir Sie, dass nach Ansicht der Finanz monatlich ausbezahlte Sonderzahlungen gemäß 67 Abs. 10 EStG zu versteuern sind. Bemerkenswert fanden wir, dass hiezu 2 VwGH Judikate zitiert wurden, die ue das Gegenteil aussagten. Die Randzahl (Rz) 1050 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 wurde geändert. Die beiden Judikate sind verschwunden!!! Auch so können widersprüchliche Rechtsansichten gelöst werden Steuer & Service Steuerberatungs GmbH Wipplingerstraße 24, 1010 Wien tel +43 (1) fax +43 (1) mail office@steuer-service.at web

2 Damit akzeptiert die Finanz unser UZ/WR Modell Quick NEWS (02. AUGUST 2011) 2. Die Finanzansicht zu den Provisionen Folgende Klarstellungen wurden in die Rz 1052 eingefügt (Hervorhebungen durch den Verfasser): Provisionen Eine Provision ist das Entgelt für eine verkäuferische oder vermittlerische Tätigkeit und wird in der Regel vom Vertreter/Verkäufer selbst erwirtschaftet. Im Gegensatz dazu wird mit einer Prämie in der Regel eine besondere, über die normalen Arbeitsanforderungen hinausgehende Leistung (Mehrleistung) belohnt. Besteht laut Dienstvertrag nur ein Anspruch auf eine laufende Provision (zb 3% des Verkaufsumsatzes), dann liegt in diesem Umfang jedenfalls ein laufender Bezug, unabhängig vom Auszahlungsmodus, vor. Eine rein rechnerische Aufteilung auf 14 Monatsbezüge ist daher mit steuerlicher Wirksamkeit nicht möglich.. Werden die laufenden Provisionen allerdings aufgrund eines gesonderten Rechtstitels in die Berechnung der Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsbezug) einbezogen oder wird eine Superprovision (Belohnung, Prämie) in Form einer Einmalzahlung gewährt, liegen insoweit sonstige Bezüge vor. Andere sonstige Bezüge Sofern ein Bezug aufgrund der vertraglichen Grundlage als laufender Monatsbezug konzipiert ist oder laufend erwirtschaftet wird (zb Überstunden), ändert eine bloße Änderung der Auszahlungsmodalität (zb quartalsweise Auszahlung) nichts daran, dass ein laufender Bezug vorliegt. 2

3 Die in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 neu eingefügten Aussagen bestätigen die in unseren Seminaren zu diesen Themen angesprochenen Möglichkeiten, dass durch ein a) Anspruchtrennungsmodell bzw b) UZ/WR-Modell die Auszahlung dieser Vergütungen (Provisionen, Überstunden, usw), die für einzelne Monate gewährt werden, optimiert werden kann. Seminartipps: siehe am Ende des Newsletter 3. Die Finanzansicht zu Einmalzahlungen Auch zu den Einmalzahlungen, (= Vergütungen, die für Jahres- oder Mehrjahreszeiträume [nicht für einzelne Monate] gewährt werden), hat das BMF einige Klarstellungen getroffen. Folgende Ergänzungen wurden in die Rz 1052 aufgenommen (Hervorhebungen durch den Verfasser): a) Klarstellungen zu den erforderlichen Auszahlungsvereinbarungen Bei diesen vertraglichen Vereinbarungen (gemeint sind die erforderlichen Auszahlungsvereinbarungen; Anm des Verfassers) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (zb im Dienstvertrag) gilt Folgendes: 3

4 Es muss eine schriftliche Vereinbarung (Dienstvertrag, Zusatzvereinbarung) über den Anspruch und die Auszahlungsmodalität vorliegen. Diese Vereinbarung muss vor der Auszahlung getroffen werden. Die für einen erfolgsabhängigen Bezugsbestandteil (für einen bestimmten Leistungszeitraum wie zb eine Jahresprämie) getroffene Vereinbarung hinsichtlich der Auszahlungsmodalität darf nach erfolgter Auszahlung eines Teilbetrages nicht mehr abgeändert werden. Eine bereits bestehende Vereinbarung kann demnach vor der Auszahlung (des ersten Teilbetrages) abgeändert werden. Dies hat ebenfalls schriftlich zu erfolgen. Eine zugesicherte Einmalzahlung (zb Prämie), die ohne schriftliche Zusatzvereinbarung entgegen der vorgesehenen Auszahlungsmodalität in monatlichen Raten ausbezahlt wird, ist nach 67 Abs. 10 EStG 1988 zu versteuern. Wird auf Grund einer Vereinbarung eine Jahresprämie laufend akontiert, ist die Endabrechnung als sonstiger Bezug zu behandeln. Die Endabrechnung kann auch mittels vertraglicher Vereinbarung nicht als laufender Bezug gewidmet werden. Klarstellungen zu KV-Sonderzahlungsansprüchen Wird in einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß 68 Abs. 5 Z 1-6 EStG 1988 (zb Kollektivvertrag) ein Anspruch auf eine Sonderzahlung begründet (zb 13. und 14. Bezug, Jubiläumsgeld etc.), kann für die Auszahlungsmodalität keine abweichende einzelvertragliche Regelung mit steuerlicher Wirkung getroffen werden. Es liegt in diesen Fällen jedenfalls ein sonstiger Bezug vor, der bei laufender Auszahlung nach 67 Abs. 10 EStG 1988 zu versteuern ist. 4

5 4. mögliche Optimierungsmodelle keine rückwirkende Rollung Spielregeln, die für alle Modelle gelten (Teil1) Wenn eine bspw erst im März errechenbare (weil erst zu diesem Zeitpunkt das Unternehmensergebnis vorliegt) Prämie für das Vorjahr rückwirkend ab Jänner in 14 Teilbeträgen ausbezahlt wird, dann wird dieser Auszahlungsmodus aufgrund des Rollungsverbotes steuerlich nicht anerkannt Vorweg-Vereinbarungsverpflichtung Die notwendige Vereibarung muss schriftlich sein und sowohl den Anspruch als auch die Auszahlungsmodalität beinhalten. Eine optimierte Auszahlung ohne schriftliche Vereinbarung ist nach Ansicht der Finanz nach 67 Abs. 10 EStG (= nach dem Tarif) zu versteuern. Diese Vereinbarung muss vor der Auszahlung getroffen werden. Sie darf hinsichtlich der Auszahlungsmodalität nach erfolgter Auszahlung eines Teilbetrages nicht mehr abgeändert werden. Hinweise: a) Damit können bspw auch Prämien für das Jahr 2010 optimiert werden, wenn die erforderliche Vereinbarung VOR Beginn der ersten Prämienteilzahlung abgeschlossen wird. b) Offensichtlich erfüllt das BMF nicht den Wunsch der Prüfer, dass einmal gewählte Auszahlungsmodalitäten beizubehalten sind (keine Nachhaltigkeit der Vereinbarung). 5

6 Mögliche Modellgestaltungen im Überblick Spielregeln, die für alle Modelle gelten (Teil 2) Quick NEWS (02. AUGUST 2011) In den BMF-Klarstellungen, die in die Lohnsteuerrichtlinien 2002 eingearbeitet wurden, wird ausdrücklich festgehalten, dass bestehende Vereinbarung vor der Auszahlung des ersten Teilbetrages schriftlich abgeändert werden können. Damit lebt die schon vor dem Wartungserlass 2010 bestehende Möglichkeit wieder auf, jährlich neu zu entscheiden, ob die Prämien optimiert oder auf 1x ausbezahlt werden sollen. Verteilzeitraum: mindestens 6 Monate Diese Voraussetzung gilt zusätzlich bei der Anwendung der Formel 7 ( Mag. Ernst Patka; erstmals erwähnt in der Personalverrechnung für die Praxis (Verlag LexisNexis) DER Praktikerzeitschrift). Der 6/7-tel Teil der Prämie ist gleichmäßig auf die im Kalenderjahr noch verfügbaren Monate zu verteilen, wobei die Finanzverwaltung fordert, dass dieser Verteilzeitraum zumindest 6 Monate beträgt. Aufgrund der Klarstellungen sind nun ue die folgenden Modellüberlegungen möglich: UZ/WR-Modell Bei diesem Modell wird vorweg vereinbart, dass die verdiente (Mehr)Jahres -Vergütung, die bereits am Beginn (zb im Jänner) des Folgejahres bekannt ist, a) in 12 monatlichen Teilbeträgen ausbezahlt wird und b) dass gemäß Vereinbarung die Teilbeträge auch in den beiden Sonderzahlungen (UZ/WR) zu berücksichtigen sind. Formel 7 Dieses optimierte Auszahlungsmodell ist dann anzuwenden, wenn die Prämienhöhe erst einige Zeit nach dem Kalenderjahresbeginn feststeht. 6

7 Vorsicht bei Akontierungen!!! Quick NEWS (02. AUGUST 2011) Wird auf Grund einer Vereinbarung eine Jahresprämie laufend akontiert, ist die Endabrechnung als sonstiger Bezug abzurechnen. Nach Ansicht der Finanz ist es nicht möglich, bspw die Zielerreichungsprämie 2011 im Kalenderjahr 2011 zu akontieren und den im Kalenderjahr 2012 sich ergebenden Prämienrestbetrag nach der Formel 7 optimiert auszuzahlen. Sachverhalt Laut Dienstvertrag erhält ein Dienstnehmer für das Jahr 2011, sofern das Unternehmen einen Jahresüberschuss erwirtschaftet, eine Prämie zugesprochen. Diese Prämie wird bereits im Jahr 2011 teilweise akontiert. Im Jahr 2012 wird, nach Erstellung des Jahresabschlusses 2011, der noch nicht akontierte Restbetrag ausbezahlt. Frage Ist dieser Restbetrag im nächsten Geschäftsjahr ebenfalls aufteilbar, wenn es eine diesbezügliche Vereinbarung gibt? Antwort Wird auf Grund einer Vereinbarung eine Jahresprämien laufend akontiert, ist die Endabrechnung zwingend als sonstiger Bezug zu behandeln. Die Endabrechnung kann vertraglich nicht optimiert werden. Nachvollziehbar bzw logisch aus den Ausführungen der Lohnsteuerrichtlinien 2002 ableitbar ist diese Rechtsansicht nicht! Soll die Systematik beibehalten bleiben, dass Arbeitnehmer schon vorweg Entgeltteile erhalten sollen (bisher als Akontozahlungen), so kann soll die Restzahlung im Folgejahr optimiert werden auch für diese Prämien das Anspruchstrennungsmodell angedacht werden. 7

8 5. ARS Jour fixe der PraktikerInnentreff Im einzigartige ARS Jour Fixe der Praktikertreff in Wien, Graz, Innsbruck und Feldkirch werden wir ausführlich den aktuellen Stand der Möglichkeiten diskutieren, wie Provisionen, Prämien, Gewinntantiemen etc steueroptimal ausgezahlt werden können. Ich zitiere eine Teilnehmerin, die in Wien das erste Mal den Jour fixe besuchte: "Ich bin das erste Mal dabei - ich bin begeistert. Klar, verständlich, ausführliche Unterlagen - einfach perfekt" (Andrea Pedrotti aus Wien) Der Erfolg des Jour Fixes hat 4 nachweisbare Gründe: (1) Teilnehmer können eine kostenlose anfrage an die Vortragenden richten, die im Jour Fixe ausführlich beantwortet ist. (2) Teilnehmer erhalten umfangreiche, praxisbezogene Unterlagen mit einem Extra-Serviceteil (Checklisten, Textmuster ua). Im Mai mit Textmuster zur Auszahlungsoptimierungs-Vereinbarung!!!!! (3) Teilnehmer erhalten einen Zugang zu einem speziellen Forum mit speziellen Links, die für die Personalverrechnung von besonderem Interesse sind. (4) service nach dem Jour fixe ARS-Referenten garantieren Aktualität + Rechtssicherheit und Superpraxisrelevanz viel Leistung/Nutzen im Verhältnis zur Investition Wann? siehe die folgenden Linkhinweise: Feldkirch: Graz: Innsbruck: Wien: 8

9 Newsletter-Abonnenten erhalten einen 15 %- igen Preisnachlass Preistipp bei Anmeldung unter: 6. Servicehinweise Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder benötigen Sie zusätzliche Informationen oder wünschen Sie einen Kurz-Check, inwieweit Ihre Dienstvertrags- bzw Prämienregelungen der aktuellen Finanzansicht entsprechen, dann wenden Sie sich an das HR-Beratungsteam unter der Leitung unseres Mag. Ernst Patka, denn wir haben für Sie speziell zu dieser Thematik 2 spezielle Beratungs-ABOs entwickelt: (1) unser Beratungsstunden-ABO (2) unser Telefon-Kurzantwort-ABO 9

10 unser Telefon-Kurzantwort-ABO unser Beratungsstunden-ABO Quick NEWS (02. AUGUST 2011) Wir bieten besondere Beratungs-ABO-Angebote an, bei denen Sie a) sich vorweg eine Anzahl von Beratungstunden (6, 12 oder 24 Stunden für 12 Monate) einkaufen, b) hiefür eine punktgenaue, auf Ihre Anfrage konkret abgestimmte Beratung (je nach Wunsch: telefonisch oder schriftlich) bekommen UND c) für alle ARS Seminare, wo Mitarbeiter der Kanzlei oder unser Geschäftsführer, Herr Mag. Ernst Patka vortragen: 15% Rabatt erhalten UND d) die Beratungsstundensätze (je nach gebuchter Stundenanzahl) um 5%, 10% oder 15% niedriger verrechnet werden. Gelegentlich benötigen Sie zu einer konkreten Frage nur eine kurze telefonische Auskunft. Dafür haben wir unser Telefon-Kurzantwort-ABO geschaffen: Sie mailen uns Ihre Frage und wir rufen Sie - innerhalb von 2 Arbeitstagen an und beantworten am Telefon Ihre Anfrage. Für 5 telefonische Kurzantworten (ca zwischen 10 und 15 Minuten) der zuvor beschriebenen Art wird ein Honorar von netto 200,00 vorweg in Rechnung gestellt. Ein relativ geringer Betrag für den Nutzen, den Sie hiefür erhalten, nämlich: Sie profitieren von unserem großen Erfahrungs- und Wissensschatz, den wir als Experten viele Jahre hindurch uns erarbeitet haben und Sie investieren damit in rechtssichere Praktikerlösungen. 10

11 GARANTIEN a) Aufgrund unserer großen Erfahrung gibt es keine "Einlesezeiten" in das Thema b) Unsere Auskünfte sind praxisbezogen und wir streben stets an, dass Sie mehr Nutzen als Honorar haben. Das Team: Herr Mag. Ernst Patka Tel.: 01/ Das HR-Beratungsteam (Mag. Elisabeth David, Michaela Haas, Mag. Rainer Kraft; Mag. Lois Kraft) Alle bisherigen Quick News finden Sie auch auf unserer Website unter der Rubrik "NEWS". Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Ernst Patka Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzen nicht individuelle Beratung im Einzelfall. Die Steuer & Service Steuerberatungs GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, welcher Art immer, aufgrund der Verwendung der hier angebotenen Informationen. Die Steuer & Service Steuerberatungs GmbH übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der Newsletter. Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Steuer & Service Steuerberatungs GmbH Anschrift:1010 Wien, Wipplingerstraße 24 Die Offenlegung gemäß Mediengesetz finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link: 11

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold!

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Warum ein Arbeitnehmer sich besser an das obige umgekehrte Sprichwort gehalten und dadurch eine Urlaubsersatzleistung bekommen hätte, das erfahren Sie in diesem Newsletter.

Mehr

Krankenstandsmeldung Was der Arbeitgeber hiezu wissen sollte

Krankenstandsmeldung Was der Arbeitgeber hiezu wissen sollte Krankenstandsmeldung Was der Arbeitgeber hiezu wissen sollte 2 Entscheidungen des OLG Wien führen dazu, dass dem Arbeitgeber dringend anzuraten ist, seine innerbetrieblichen Regelungen bzw Abläufe rund

Mehr

Vorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007

Vorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007 Vorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007 Auch dieses Jahr möchten wir Sie an die Frist zur Einreichung der Vorsteuervergütungsanträge erinnern. In allen EU-Mitgliedstaaten endet die Frist für

Mehr

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom

Mehr

Personalkosten sparen mit dem richtigen Einarbeitungskonzept

Personalkosten sparen mit dem richtigen Einarbeitungskonzept Personalkosten sparen mit dem richtigen Einarbeitungskonzept In den nächsten Wochen steigt der Bedarf, durch Einarbeiten von Fensterund Feiertagszwischentagen Personalkosten zu optimieren. Einarbeiten

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

Bezahlung von Übungsleitern

Bezahlung von Übungsleitern Fitness & Gesundheit im Verein Bezahlung von Übungsleitern Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge Bezahlung von Übungsleitern Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge In vielen Vereinen stellt sich des Öfteren

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

E-Card-Service-Entgelt 2011 Frage-Antwort-Checkliste

E-Card-Service-Entgelt 2011 Frage-Antwort-Checkliste Quick NEWS (9. NOVEMBER 2010) E-Card-Service-Entgelt 2011 Frage-Antwort-Checkliste November ist der Einhebungsmonat für das E-Card-Service-Entgelt. Die nachfolgende Checkliste gibt Hinweise und Tipps,

Mehr

FAQ Freunde-werben auf osnatel.de

FAQ Freunde-werben auf osnatel.de FAQ Freunde-werben auf osnatel.de Wie funktioniert Freunde-werben auf osnatel.de? Wen kann ich als Kunden für Osnatel-Produkte werben? Für welche Osnatel-Produkte kann ich einen Neukunden werben? Wann

Mehr

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Psychosoziale Gesundheit. Schulentwicklung. Suchtprävention. Bewegung. Ernährung

Psychosoziale Gesundheit. Schulentwicklung. Suchtprävention. Bewegung. Ernährung wgkk.at Schulentwicklung Bewegung Psychosoziale Gesundheit Suchtprävention Ernährung Qualitätsgesicherte Angebote in der schulischen Gesundheitsförderung für alle Wiener Schulen Impressum Herausgeber und

Mehr

Unternehmensnachfolge. Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld

Unternehmensnachfolge. Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld Unternehmensnachfolge Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld Urteil des BVerfG vom 17. Dezember 2014: Regelverschonung bisher Neuregelungen

Mehr

Schritt 1. Anmelden. Klicken Sie auf die Schaltfläche Anmelden

Schritt 1. Anmelden. Klicken Sie auf die Schaltfläche Anmelden Schritt 1 Anmelden Klicken Sie auf die Schaltfläche Anmelden Schritt 1 Anmelden Tippen Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein Tipp: Nutzen Sie die Hilfe Passwort vergessen? wenn Sie sich nicht mehr

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.

Mehr

Ihre Fragen unsere Antworten

Ihre Fragen unsere Antworten Ihre Fragen unsere Antworten Wie werde ich WOGEDO-Mitglied? Und was sind Geschäftsanteile? Hier finden Sie die Antworten auf die meist gestellten Fragen. I. WOGEDO ALLGEMEIN 1. Wie funktioniert die WOGEDO

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Erfahrung und Fachkompetenz im Sportmarketing. METATOP EXPERTISE Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Unterscheidung Sponsorgeber und -nehmer sowie die Abgrenzung zur Spende. www.metatop.com Definition

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

Themenschwerpunkt Sofortrente

Themenschwerpunkt Sofortrente Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung

Mehr

Whitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz

Whitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz Whitepaper Produkt: combit factura manager Mehrwertsteuererhöhung durchführen Mehrwertsteuererhöhung durchführen - 2 - Inhalt Aufgabenstellung 3 Allgemeine Hinweise

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte

Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte 1. Buchen Sie eine selbständige Pflegekraft rechtssicher! Selbständige Pflegekräfte unterliegen keinen Arbeitszeitregelungen und arbeiten

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:

Mehr

Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun?

Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun? Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun? Sie überlegen sich, ob Sie Ihre fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung fortführen möchten. Diese Entscheidung können

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Gutes Leben was ist das?

Gutes Leben was ist das? Lukas Bayer Jahrgangsstufe 12 Im Hirschgarten 1 67435 Neustadt Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Landwehrstraße22 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Gutes Leben was ist das? Gutes Leben für alle was genau ist das

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater

Mehr

SHG INVEST DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT. lesen, bevor Sie selbst verkaufen...

SHG INVEST DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT. lesen, bevor Sie selbst verkaufen... DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT lesen, bevor Sie selbst verkaufen... Bevor Sie mit uns über Ihre Immobilie reden, sprechen wir mit Ihnen über unser diskretes Verkaufsmarketing. Wir sind der Meinung, dass Sie

Mehr

Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen

Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen Begriff der Dienstreise Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers seinen Dienstort (Büro, Betriebsstätte, Werksgelände,

Mehr

Anmelden und Vorträge einreichen auf der JBFOne-Website Inhalt

Anmelden und Vorträge einreichen auf der JBFOne-Website Inhalt Inhalt 1. Schritt: Anmelden 2 Anmelden mit Daten von 2014... 3 Neu anmelden... 3 Maske 1: Persönliche Angaben... 3 Maske 2: Angaben über Ihr Unternehmen... 3 Maske 3: Teilnahme und Rechnungsangaben...

Mehr

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler in DEHSt-VPSMail Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler bremen online services GmbH & Co. KG Seite 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort...3 1 Fehlermeldung...4 2 Fehlerbeseitigung...5

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Begleitinformationen: Handout für das Verkaufspersonal im Handel Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an: DIÄTVERBAND e. V.

Mehr

HolidayCheck HotelManager

HolidayCheck HotelManager HolidayCheck HotelManager Ihr Hotel detailliert präsentieren Auf Bewertungen reagieren Statistiken auswerten Widgets erstellen Gestalten Sie kostenlos Ihre Online-Reputation auf: www.holidaycheck.de/hotelier

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG von Urs Schaffer Copyright by Urs Schaffer Schaffer Consulting GmbH Basel www.schaffer-consulting.ch Info@schaffer-consulting.ch Haben Sie gewusst dass... >

Mehr

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:

Mehr

Arbeitshilfen Messecontrolling Wie geht denn das?

Arbeitshilfen Messecontrolling Wie geht denn das? Messecontrolling Wie geht denn das? In meiner Praxis als Unternehmensberater für Marketing und Vertrieb hat sich über viele Jahre gezeigt, dass die Kunden oftmals Schwierigkeiten haben, ein eigenes Messecontrolling

Mehr

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS Merkblatt zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 Abteilung Sozialpolitik Berlin, Dezember 2005 - 2 - Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Mehr

Erläuterungen Leistungsorientiertes Modell (LI)

Erläuterungen Leistungsorientiertes Modell (LI) Erläuterungen Leistungsorientiertes Modell (LI) Die österreichischen Pensionskassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Angaben in der jährlichen Leistungsinformation anzuführen. Diese Angaben

Mehr

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die

Mehr

Herzlich Willkommen zur Präsentation von. Erfahren Sie alles über Ihre Chancen als GDA. (c) by HaWo Holding Inc., 2015, All rights reserved

Herzlich Willkommen zur Präsentation von. Erfahren Sie alles über Ihre Chancen als GDA. (c) by HaWo Holding Inc., 2015, All rights reserved Herzlich Willkommen zur Präsentation von Erfahren Sie alles über Ihre Chancen als GDA. Hon. Prof. Dr. Michael Sander, MLM-Experte & Yossef Bar, The Brain von GDI The Brain in Tel Aviv Die klaren Fakten

Mehr

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Gut vernetzt mit www.netzwerk pflege.net der Homepage des Netzwerks

Gut vernetzt mit www.netzwerk pflege.net der Homepage des Netzwerks Veranstaltungen Arbeits und Gesundheitsschutz Experten Vernetzung Informationen Aktionen in inder derpflege betriebsspezifische Schulungen Herausforderungen im impflegealltag Qualifikation Politik Vernetzung

Mehr

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,

Mehr

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre

Mehr

Sächsischer Baustammtisch

Sächsischer Baustammtisch Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de

Mehr

Webalizer HOWTO. Stand: 18.06.2012

Webalizer HOWTO. Stand: 18.06.2012 Webalizer HOWTO Stand: 18.06.2012 Copyright 2003 by manitu. Alle Rechte vorbehalten. Alle verwendeten Bezeichnungen dienen lediglich der Kennzeichnung und können z.t. eingetragene Warenzeichen sein, ohne

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem

Mehr

Bernd Thiel Freiberuflich tätig ab 65

Bernd Thiel Freiberuflich tätig ab 65 Bernd Thiel Freiberuflich tätig ab 65 Bernd Thiel Freiberuflich tätig ab 65 interna Ihr persönlicher Experte interna Dieser Ratgeber wird digital produziert. Die laufende Einarbeitung von Änderungen und

Mehr

Unterhaltspfändungen und sonstige Pfändungen so rechnen Sie diese korrekt ab

Unterhaltspfändungen und sonstige Pfändungen so rechnen Sie diese korrekt ab Unterhaltspfändungen und sonstige Pfändungen so rechnen Sie diese korrekt ab Lohnpfändungen stellen für Personalverrechner stets eine große Herausforderung dar. Ganz besonders kompliziert ist die rechtliche

Mehr

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung TeamBank AG Inhalt 1. Aktuelle Vergütungssysteme in der TeamBank AG 1.1 Vergütungssystem für Tarifmitarbeiter* 1.2 Vergütungssystem für außertarifliche

Mehr

Palme & Eckert Web-Marketing

Palme & Eckert Web-Marketing Palme & Eckert Web-Marketing Google AdWords, Facebook & Co. Viele Website-Besucher zu haben ist gut - qualifizierte Besucher zu haben, die Kunden werden können, deutlich besser. Neben den Suchmaschinen

Mehr

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Mönchengladbach hat heute, am 28.11.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glauch Reisen

Mehr

Coach me if you can! Iris Brockob & Frank Hoffmann Partnerschaft für Beratung, Training & Gestaltung

Coach me if you can! Iris Brockob & Frank Hoffmann Partnerschaft für Beratung, Training & Gestaltung Coach me if you can! Fieldcoaching Effektivität vor Ort! Fieldcoaching im Verkauf ist mehr als Coaching: Field-Coaching ist eine Kombination aus individueller Beratung/Coaching, persönlichem Feedback und

Mehr

FAQs. Kassenbuch 2012. Stand: 24.03.2014. E i n l e i t u n. 1. Einrichtung eines Autostart-Objekts unter Mac OS X. 2. Support. 3.

FAQs. Kassenbuch 2012. Stand: 24.03.2014. E i n l e i t u n. 1. Einrichtung eines Autostart-Objekts unter Mac OS X. 2. Support. 3. FAQs Kassenbuch 2012 Stand: 24.03.2014 E i n l e i t u n g 1. Einrichtung eines Autostart-Objekts unter Mac OS X 2. Support 3. Anmerkung 2 Inhalt Inhalt 1. Wie erkenne ich, ob das bisherige Kassenbuch

Mehr

Menü auf zwei Module verteilt (Joomla 3.4.0)

Menü auf zwei Module verteilt (Joomla 3.4.0) Menü auf zwei Module verteilt (Joomla 3.4.0) Oft wird bei Joomla das Menü in einem Modul dargestellt, wenn Sie aber z.b. ein horizontales Hauptmenü mit einem vertikalen Untermenü machen möchten, dann finden

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6

50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6 50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6 Name:....................................... Datum:............... Dieser Fragebogen kann und wird Dir dabei helfen, in Zukunft ohne Zigaretten auszukommen

Mehr

ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind:

ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind: ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind: - Upgrade auf FLOWFACT Version Performer CRM 2014 R2 (ab Juli erhältlich) - Mindestens SQL Server 2005 - vorhandene Installation von.net

Mehr

Deutschland-Check Nr. 34

Deutschland-Check Nr. 34 Die Staatsverschuldung Deutschlands Ergebnisse des IW-Arbeitnehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 12. November 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21

Mehr

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW 1 Protokoll Informationsveranstaltung Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS Datum: 25. Juni 14.00 15.45 Uhr, Ort: BIWI, Währingergürtel 97, 1180 Wien, Erstellt: Koordinationsstelle Jugend Bildung

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Prozentrechnung. Wir können nun eine Formel für die Berechnung des Prozentwertes aufstellen:

Prozentrechnung. Wir können nun eine Formel für die Berechnung des Prozentwertes aufstellen: Prozentrechnung Wir beginnen mit einem Beisiel: Nehmen wir mal an, ein Handy kostet 200 und es gibt 5% Rabatt (Preisnachlass), wie groß ist dann der Rabatt in Euro und wie viel kostet dann das Handy? Wenn

Mehr

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben. BVW GmbH: Partner des Bundes-Versorgungs-Werk der Wirtschaft und der Selbständigen e.v.

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben. BVW GmbH: Partner des Bundes-Versorgungs-Werk der Wirtschaft und der Selbständigen e.v. Der Investitionsoptimierer Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben BVW GmbH: Partner des Bundes-Versorgungs-Werk der Wirtschaft und der Selbständigen e.v. Der Investitionsoptimierer ist die Antwort an die

Mehr

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich

Mehr