FEUERWEHR Zweckverband Feuerwehr Unteramt F2.02
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1 GEMEINDERAT 13. Sitzung vom 6. August 2013 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Feuerwehr/Jahresrechnung 2012/Bericht RPK über finanztechnische Prüfung Revisionsberichte Geldverkehrsrevision/Vormerknahme Friedhofgebäude Schloss/Renovation Holzteile und Dach/Kredit Fr Bezirksspital Affoltern/neue Rechtsform Spital Affoltern/Antrag an GV Gemeindebibliothek/Anstellung Teammitglied Ariane Buffat Biele per Aemtler Bühne/30 Jahre/Jubiläumsproduktion 2014/Unterstützungsbeitrag Fr Gemeindehaus/Sanierung Wasserschaden Kanzlei (1. OG)/Kredit Fr Grundstück Kat. Nr. 168, Husmatt/Verkauf/Genehmigung Vertrag/Vollmachterteilung Privater Gestaltungsplan Ämet, Birmensdorf/Anhörung gemäss 7 Abs. 1 PBG Quartierplan Langfuren-Weid/Erschliessung 3. Etappe/Ingenieurarbeiten/Kredit Bericht Spezialrevision KVG Abrechnung 2012/Vormerknahme
2 FEUERWEHR F2 Zweckverband Feuerwehr Unteramt F2.02 Jahresrechnung Umfassender Bericht der Rechnungsprüfungskommission über die finanztechnische Prüfung Mit GRB Nr. 84 vom hat der Gemeinderat die Jahresrechnung 2012 des Zweckverbandes Feuerwehr Unteramt genehmigt. In der Jahresrechnung-Dokumentation ist zudem im Sinne von 34f Abs. 1 VGH der umfassende Bericht der Rechnungsprüfungskommission über die finanztechnische Prüfung der Jahresrechnung 2012 enthalten; derselbe ist dem Bezirksrat Affoltern zu übermitteln ( 34f Abs. 4 VGH). Der Gemeinderat hätte dies im GRB Nr. 84 ebenfalls zur Kenntnis nehmen müssen; dies wurde jedoch vergessen und wird hiermit formell nachgeholt. 1. Vom umfassenden Bericht vom der Rechnungsprüfungskommission Stallikon über die finanztechnische Prüfung der Jahresrechnung 2012 wird Kenntnis genommen. Er wurde bereits dem Bezirksrat zugestellt.
3 FINANZEN F3 Rechnungsführung, Buchhaltung F3.06 Finanzaufsicht, Revisionen, Kassensturz F Revisionsberichte Geldverkehrsrevision Politische Gemeinde, Stiftung Kinderkrippenfonds Frl. Berta Meier und Landumlegungsgenossenschaft - Vormerknahme 1. Von den vorliegenden Berichten der Revisionsdienste des Gemeindeamtes des Kantons Zürich vom über die am durchgeführte Revision wird im Sinne von 129 Abs. 4 KSGH Kenntnis genommen. 2. Es wird festgestellt, dass die Berichte zu keinen Bemerkungen Anlass geben.
4 FRIEDHOF, BESTATTUNGEN F4 Friedhofanlagen, Friedhofbauten F4.02 Einzelne Friedhofanlagen und Bauten F Friedhofgebäude Schloss - Renovation Holzteile und Dach Kredit Fr Das Friedhofgebäude und die Friedhofanlage Schloss wurde im Jahr 1987 erstellt. Seither wurden nur die allernötigsten Unterhaltsarbeiten durchgeführt. Es zeichnen sich heute folgende Sanierungs- und Renovationsarbeiten ab: - Sanierung Marderschäden Dach - Neuanstrich Aufbahrungsräume (Wasser- und Marderschäden) - Renovation Holz Fassaden und Dach, inkl. Türen und Tor - Neuanstrich Urnennischenwand - Sanierung Umfassungs- und Stutzmauern in Friedhofanlage Die Gesundheitsvorsteherin schlägt vor, die Arbeiten in den Jahren 2013 und 2014 durchzuführen. In einem ersten Schritt sollen 2013 die dringenden Arbeiten an Holz und Dach durchgeführt werden. Der erforderliche Kredit beträgt Fr Im Budget 2013 sind keine Ausgaben eingestellt. In Anbetracht der Dringlichkeit wird ein Nachtragskredit zulasten der laufenden Rechnung 2013 erteilt. Die Arbeiten werden wie folgt vergeben: Malerarbeiten Maler Osbahr, Zürich ca. Fr Dachdeckerarbeiten Samuel Kammermann, Obfelden ca. Fr Die Finanzverwaltung wird mit der Koordination der Arbeiten beauftragt. Die Umfassungs- und Stützmauern weisen z. T. grössere Schäden auf. Alle Fugen der Abdeckungen sind ausgewittert. Herabfliessendes Wasser hat den Verputz schwarz verfärbt, die Steinabdeckungen sind lose und an vielen Stellen bröckelt das Mauerwerk. Vor der Sanierung müssen weitere Abklärungen durchgeführt werden. Insbesondere trägt die grobkörnige Struktur des Verputzes nicht dazu bei, die Unterhaltsarbeiten tief zu halten. Diese Arbeiten werden im Jahr 2014 geplant. 1. Im Sinne der Erwägungen wird für die Teilsanierung der Liegenschaft Friedhof Schloss (Assek. Nr. 978) ein Kredit von Fr. 27' zulasten der laufenden Rechnung 2013 bewilligt.
5 GESUNDHEITSWESEN G1 Spitäler, Kliniken, Krankenheime G1.08 Einzelne Betriebe und Institutionen G Bezirksspital Affoltern Neue Rechtsform Spital Affoltern Antrag an die Gemeindeversammlung (Vorberatung zuhanden Urnenabstimmung) Dem Gemeinderat liegen folgende Unterlagen zur neuen Rechtsform Spital Affoltern vor: - Bericht zur neuen Rechtsform Spital Affoltern - Kurzfassung Bericht zur neuen Rechtsform Spital Affoltern - Interkommunale Vereinbarung IKV - Statuten der Gemeinnützigen Spital Affoltern AG - Aktionärsbindungsvertrag Gemeinnützige Spital Affoltern AG Diese Unterlagen werden den Stimmberechtigten mit dem Antrag des Gemeinderates sowie dem Abschied der Rechnungsprüfungskommission zuhanden der vorberatenden Gemeindeversammlung vom und der Urnenabstimmung vom zugestellt. Gemäss Art. 23 lit. a) Ziffer 6 der Gemeindeordnung ist zwar die Gemeindeversammlung das zuständige Organ für die Auflösung eines Zweckverbandes. Aufgrund der Tragweite der Abstimmungsfragen und im Sinne der Einheit der Materie wird dieser Entschied zusammen mit dem Beitritt zur IKV der Urnenabstimmung vorgelegt. Der Gemeinderat teilt vollumfänglich die Ansichten der Delegiertenversammlung des Spitalzweckverbandes und ersucht die Gemeindeversammlung, die beiden Anträge zuhanden der Urnenabstimmung zu beraten. 1. Der Gemeinderat unterbreitet der Gemeindeversammlung, gestützt auf Art. 23 lit. b) Ziffer 1 der Gemeindeordnung, folgende Anträge zuhanden der Urnenabstimmung vom , zur Vorberatung: 1.1 Der Auflösung des Zweckverbandes Spital Affoltern wird zugestimmt. Die Auflösung des Zweckverbandes kommt dann zustande, wenn sämtliche 14 Verbandsgemeinden der Auflösung des Zweckverbandes zustimmen und Beitrittsgemeinden mit mehr als 3/4 des Aktienkapitals die Interkommunale Vereinbarung IKV genehmigen. 1.2 Dem Beitritt zur Interkommunalen Vereinbarung betreffend Umwandlung des Zweckverbandes Spital Affoltern in die Gemeinnützige Spital Affoltern AG durch Sacheinlage im Betrag von Fr und Zeichnung von nicht-liberiertem Aktienkapital im Betrag von Fr wird zugestimmt. Die Beträge sind bis zur Drucklegung der Weisung noch nicht definitiv.
6 1.3 Mit der Zustimmung der beiden Vorlagen wird der Gemeinderat ermächtigt, alle zur Umsetzung dieser Vereinbarung notwendige Massnahmen zu treffen. 2. Diese Beschlüsse bedürfen gemäss Art. 16 der Gemeindeordnung der Genehmigung durch die Stimmberechtigten an der Urne.
7 KULTUR UND KUNST, ORTSGESCHICHTE K2 Bibliotheken K2.01 Gemeindebibliothek Anstellung Teammitglied Bibliothek Ariane Buffat Biele per (Ablösung Margreth Lips) Frau Margreth Lips hat per ihr Arbeitsverhältnis nach 18 Dienstjahren als Bibliotheksmitarbeiterin gekündigt. Der Gemeinderat nimmt den Entscheid mit Bedauern und unter Verdankung der jahrelang geleisteten Arbeit zur Kenntnis. Die Bibliotheksleitung hat sich mit der Regelung der Nachfolge befasst und schlägt namens der Bibliothekskommission mit Schreiben vom die Kulturbeauftragte Frau Ariane Buffat Biele ab für die Stelle als Teammitglied Bibliothek vor. Frau Buffat Biele wird weiterhin ihre Tätigkeit als Kulturbeauftragte ausüben. Die Vorgeschlagene hat sich in verdankenswerter Weise bereit erklärt, die Zusatzaufgabe zu übernehmen. 1. Die Kündigung von Margreth Lips per wird zur Kenntnis genommen. 2. Im Sinne der Erwägungen wird die Kulturbeauftragte Ariane Buffat Biele per als Teammitglied Bibliothek angestellt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sie die Funktion als Kulturbeauftragte weiter ausübt. 3. Die Bibliotheksleitung wird beauftragt, die Ablösung zum vorgegebenen Zeitpunkt in geeigneter Weise sicher zu stellen.
8 KULTUR UND KUNST, ORTSGESCHICHTE K2 Kultur- und Kunstförderung K2.05 Aemtler Bühne 30 Jahre - Jubiläumsproduktion 2014 Unterstützungsbeitrag von Fr Die Aemtler Bühne feiert 2014 das 30-jährige Jubiläum. Das über 170 Vereinsmitglieder zählende Laientheater hat sich zu einer kulturellen Institution in der Region und darüber hinaus etabliert. Anlässlich des Jubiläums wird die Ämtler Bühne im Sommer 2014 im Kloster Kappel ein grosses Musiktheater mit etwa 50 Mitspielenden veranstalten. Geplant sind 18 bis 20 Aufführungen, an denen je ca. 300 Gäste erwartet werden. Es wird auf die in den Akten liegende Dokumentation verwiesen. Die Aemtler Bühne ersucht im Schreiben vom Juli 2013 einen Gemeindebeitrag von 50 Rappen je Einwohner für die Jubiläumsproduktion Der Gemeinderat unterstützt seit Jahren die Aemtler Bühne jährlich mit 30 Rappen je Einwohner. Eine Erhöhung von 20 Rappen für die Jubiläumsproduktion 2014 ist angebracht. 1. Der Aemtler Bühne wird an die Jubiläumsproduktion 2014 ein Gemeindebeitrag von Fr. 1' (50 Rappen/Einwohner) ausgerichtet.
9 LIEGENSCHAFTEN UND GRUNDSTÜCKE L2 Bau, Unterhalt und Einrichtungen, Erwerb, Verkauf L2.02 Einzelne Liegenschaften und Grundstücke L Gemeindeaus Sanierung Wasserschaden Gemeindekanzlei (1. OG) Kredit Fr Im Büro der Gemeindekanzlei im ersten Obergeschoss wurde Schimmelbefall festgestellt. Die Abklärungen ergaben, dass Wasser durch die Aussenwände eingedrungen ist. Die vor drei Jahren durchgeführte Sanierung war leider ungenügend. Für die Sanierung wird der hausseitige Betonkeil weggespitzt und eine Flachdachabdichtung mit Flüssigkunststoff angebracht. Die vorhandene Entwässerungsleitung wird danach wieder angebracht. Der schimmelgetränkte Teppich wird durch einen Laminatboden ersetzt und die Wände neu gestrichen. Es liegen folgende Offerten vor: Baugeschäft De Luigi, Affoltern Fr SHS Haustechnik, Affoltern. Fr Leutenegger AG, Zürich Fr Hiezu kommen die Kosen für die Malerarbeiten, so dass mit Totalkosten von ca. Fr gerechnet werden muss. Damit im Sekretariat baldmöglichst wieder gearbeitet werden kann, sind die Arbeiten von der Finanzverwaltung bereits in Auftrag gegeben worden. 1. Im Sinne der Erwägungen wird für die Sanierung des Wasserschadens in der Gemeindekanzlei (1. OG) des Gemeindehauses (Assek. Nr. 187)) ein Kredit von Fr. 13' zulasten der Laufenden Rechnung Kto , bewilligt.
10 LIEGENSCHAFTEN UND GRUNDSTÜCKE L2 Bau, Unterhalt und Einrichtungen, Erwerb, Verkauf L2.02 Einzelne Liegenschaften und Grundstücke L Grundstück Kat. Nr. 168, Husmatt, Sellenbüren - Verkauf Genehmigung Vertrag mit Schaeppi Grundstücke Verwaltungen KG und Vollmachterteilung Im Zusammenhang mit dem Verkauf der Grundstücke Kat. Nrn. 56 und 1357 durch die Schweizerische Eidgenossenschaft (Eidgenössische Technische Hochschule Zürich) an Schaeppi Grundstücke Verwaltungen KG soll das an Kat. Nr angrenzende (gemeindeeigene) Grundstück Kat. Nr. 168, mit 207 m2 (Acker, Wiese; Weide), Husmatt, Sellenbüren, ebenfalls an die Schaeppi Grundstücke Verwaltungen KG, Zürich, abgetreten werden (vgl. PA Nr. 48 vom ). Der Gemeinderat nimmt Einsicht in die Verkaufsdokumentation und den vorliegenden Vertragsentwurf. Gemäss Art. 38 Ziffer 5 ist für Verfügung über Grundeigentum im Wert von unter Fr der Gemeinderat zuständig. Der Finanzvorsteher beantragt den Verkauf des Grundstückes zum Preis von Fr Der Vertrag ist zu genehmigen Für die Mitwirkung bei der notariellen Beurkundung und Fertigung ist Gemeindeschreiber Roberto Brunelli Auftrag und Vollmacht zu erteilen. 1. Der vorliegende Vertrag zwischen der Politischen Gemeinde Stallikon und der Schaeppi Grundstücke Verwaltungen KG, Zürich, über den Verkauf des Grundstückes Kat. Nr. 168, 207 m2 (Acker, Wiese, Weide), Husmatt, Sellenbüren, zum Preis von Fr wird im Sinne von Art. 38 Ziffer 5 Gemeindeordnung genehmigt. 2. Für die Mitwirkung bei der notariellen Beurkundung und Fertigung des Vertrages wird Gemeindeschreiber Roberto Brunelli Auftrag und Generalvollmacht erteilt.
11 PLANUNG P2 Nutzungsplanung P2.02 Gestaltungspläne P Privater Gestaltungsplan Ämet, Birmensdorf Anhörung gemäss 7 Abs. 1 PBG Der Gemeinderat nimmt Einsicht in den vom Gemeinderat Birmensdorf mit Gemeinderatsbeschluss vom zur Anhörung gemäss 7 PBG übermittelten Entwurf des privaten Gestaltungsplanes Ämet. Die vorgesehenen Festlegungen tangieren keine Interessen der Gemeinde Stallikon, weshalb auch keine Einwendungen anzubringen sind. Der Gemeinde Birmensdorf wird die Information verdankt. 1. Im Anhörungsverfahren gemäss 7 PBG wird vom privaten Gestaltungsplan Ämet der Gemeinde Birmensdorf ohne Bemerkungen Kenntnis genommen.
12 PLANUNG P2 Nutzungsplanung P2.02 Quartierpläne P Quartierplan Langfuren-Weid Erschliessung 3. Etappe (Kat. Nrn 1264 und 1268) Ingenieurarbeiten Kredit Fr Protokollvorgänge: GRB Nrn. 230 vom und Nr. 27 vom Der Gemeinderat hat mit GRB Nr. 230 vom die Übernahme der Ausführungsverantwortung für die Resterschliessung des (super-privaten) Quartierplans Langfuren-Weid beschlossen und den Vertrag mit den damaligen Grundeigentümern betreffend Gewährleistung der Resterschliessung des Quartierplangebietes genehmigt. Bei der Resterschliessung (3. Etappe) des Quartierplanes geht es im vorliegenden Fall um die Erschliessungsprojekte Kat. Nrn und Kat. Nr Die Durchleitungsund Anschlussrechte der Leitungen der Entwässerung und der Wasserversorgung (Grunddienstbarkeiten) sind im Grundbuch eingetragen (vgl. GRB Nr. 27 vom ). Für die Erarbeitung des Bauprojekts Entwässerung und Wasserversorgung liegt die Offerte des Ingenieurbüros Frick & Partner, Adliswil, vom vor. Es wird mit Honorarkosten und Nebenkosten von Fr , exkl. MwSt., gerechnet (Verrechnung gemäss SIA LHO 103). 1. Für die Erarbeitung des Bauprojekts Entwässerung und Wasserversorgung der 3. Etappe des Quartierplanes Langfuren-Weid (3. Etappe, Kat. Nrn und 1268) wird ein Kredit von Fr zulasten des Konto QP Langfuren bewilligt und Auftrag an das Ingenieurbüro Frick & Partner, Adliswil, im Sinne der Offerte vom erteilt.
13 VERSICHERUNGEN V3 Krankenkassen, Versicherungsobligatorium, Prämienverbilligungen V3.02 Bericht Spezialrevision KVG Abrechnung Vormerknahme Die aufgrund der kantonalen Instruktionen mit der Spezialrevision der Abrechnungen über die Prämienübernahmen/Prämienverbilligungen gemäss KVG ( 23 VO EG KVG) beauftragte Revisionsstelle der Abteilung Revisionsdienste des kantonalen Gemeindeamtes (vgl. GRB Nr. 208 vom ) erstattet unter dem Datum des den Revisionsbericht zu den Abrechnungen Es ist festzustellen, dass die Abrechnungen mit geringfügigen Bemerkungen als richtig befunden wurden. Das Abrechnungsergebnis ist zu akzeptieren. 1. Vom vorliegenden Bericht vom der Abteilung Revisionsdienste des kantonalen Gemeindeamtes über die Revision (Spezialprüfung) der Abrechnungen 2012 betreffend Krankenversicherung (Prämienverbilligung) wird im Sinne von 129 Abs. 4 KSGH Kenntnis genommen. 2. Im Sinne der Erwägungen werden die Abrechnungsergebnisse gemäss Bericht akzeptiert. Es wird festgestellt, dass sich der Rückerstattungsanspruch an Bundes- und Staatsbeiträgen 2012 auf gesamthaft Fr. 137' beläuft.
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