Tram Region Bern, Phase Vorprojekt Bericht zur Anhörung 15. November Januar 2012

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1 Tram Region Bern, Phase Vorprojekt Bericht zur Anhörung 15. November Januar 2012 Dokument Nr C-TRB-Anhörungsbericht_V.3.1 Version 3.1 Genehmigt / geprüft KOG / 07. November 2011

2 TRAM REGION BERN ÄNDERUNGSNACHWEIS Änderungsnachweis Version Datum Bezeichnung der Änderungen Verteiler Erstversion KOG Schlussversion Links

3 TRAM REGION BERN GLOSSAR Glossar K1, K2, K3 K1: Planungskredit Vorprojekt K2: Planungskredit Bauprojekt/Bewilligungsverfahren K3: Realisierungskredit (Investitionskosten) MIV ÖV TP TRB UVB ZMB Motorisierter Individualverkehr (Autoverkehr) Öffentlicher Verkehr Teilprojekt Tram Region Bern Umweltverträglichkeitsbericht Zweckmässigkeitsbeurteilung

4 TRAM REGION BERN INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 I. EINFÜHRUNG: TRAM REGION BERN 2 1. Projektentstehung 3 2. Aufgabenstellung Tram Region Bern 5 3. Termine 5 4. Projektorganisation 6 5. Projektstrukturierung 6 6. Aufgabenstellung Phase Vorprojekt 7 II. GEGENSTAND DER ANHÖRUNG: RESULTATE VORPROJEKT 9 1. Technisches Projekt (Teilprojekte 1 6) Verkehrsfluss Berücksichtigung der Anliegen aller VerkehrsteilnehmerInnen Chance für die Stadterneuerung/räumliche Gestaltung Partizipationsprozess Kostenschätzung Kostenteiler Wirtschaftlichkeit Umweltverträglichkeit Ergänzende Angebotskonzepte Ergebnisse des Gutachtens zu Tram Region Bern 17

5 TRAM REGION BERN EINLEITUNG 1/17 Einleitung Die Planungsgemeinschaft Tram Region Bern wurde von Kanton, Region und den drei Gemeinden beauftragt, die Umstellung der Buslinie Nr. 10 (Köniz Bern Ostermundigen) auf Trambetrieb sowie die Verlängerung der Linie 9 nach Kleinwabern zu planen. In den Jahren 2009 und 2010 wurde in einem ersten Schritt das Vorprojekt erarbeitet sowie eine Kostenschätzung mit einer Genauigkeit von +/- 20 % erstellt. In einem Gutachten erfolgte anschliessend die intensive Beurteilung des Vorprojekts aus aussenstehender Sicht. Das Gutachten gelangte zum Ergebnis, dass das Projekt für das Lösen der zukünftigen Verkehrsbedürfnisse zweckmässig ist. Die Kosten entsprechen jenen vergleichbarer Tramprojekte in der Schweiz. Im Rahmen der Anhörung sind nun die Bevölkerung sowie die interessierten Organisationen eingeladen, sich zum Vorprojekt zu äussern. Die entsprechenden Rückmeldungen werden im Rahmen des Bauprojekts geprüft und nach Möglichkeit von den Planenden aufgenommen. Die Anhörung bildet damit den Abschluss des Partizipationsprozesses zum Vorprojekt Tram Region Bern. Nicht Gegenstand der Unterlagen sind die weiterführenden Abklärungen zur Innenstadt- Thematik (Zweckmässigkeitsbeurteilung "Zweite Tramachse"). Diese Abklärungen werden erst in der ersten Hälfte 2012 abgeschlossen und in einem eigenständigen Prozess konsolidiert. Der Bericht zur Anhörung ist in zwei Teile gegliedert: Der erste Teil gibt einen Überblick über das Tramprojekt im Allgemeinen. Der zweite Teil fasst die zentralen Resultate des Vorprojekts zusammen und zeigt, welche weiterführenden Unterlagen den Interessierten im Rahmen der Anhörung zur Einsicht vorliegen. Die Anhörung dient dazu, konstruktive Hinweise von Organisationen und Bevölkerung bereits im Planungsprozess entgegenzunehmen. Sie ersetzt jedoch nicht das bundesrechtliche Bewilligungsverfahren (ab 2013) mit der offiziellen Planauflage. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Möglichkeit zur Einsprache bestehen. Die Anhörung dauert vom 15. November 2011 bis zum 31. Januar Die Details zu den Eingaben sowie die entsprechenden Formulare finden Sie unter folgendem Link: Bitte geben Sie in den Rückmeldungen an, auf welche Aspekte, Themen, Kapitel oder Pläne sich Ihre Bemerkungen beziehen. Der Kanton, die Stadt Bern und die Gemeinden Köniz und Ostermundigen sowie BERNMO- BIL danken Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Eingabe respektive Anregungen.

6 TRAM REGION BERN EINFÜHRUNG: TRAM REGION BERN 2/17 I. EINFÜHRUNG: TRAM REGION BERN

7 TRAM REGION BERN PROJEKTENTSTEHUNG 3/17 1. Projektentstehung Die Agglomeration Bern ist der Wachstumsmotor des Kantons Bern. Mit steigenden Einwohnerzahlen und der Zunahme von Arbeitsplätzen nimmt auch der Verkehr seit Jahren zu. So wird bis im Jahr 2030 in der Region Bern mit einem Wachstum des motorisierten Individualverkehrs um 24 Prozent und des öffentlichen Verkehrs um 62 Prozent gerechnet 1. Alleine die Buslinie 10 transportiert bereits heute mehr Fahrgäste (rund 15 Mio. pro Jahr) als alle Postautolinien im Kanton Bern zusammen und die Fahrgastzahlen haben weiterhin steigende Tendenz. Mit diesem Wachstum stellt sich die Herausforderung, den Verkehr zu bewältigen und im Einklang mit Wohn- und Arbeitsplätzen weiterzuentwickeln. Gemäss der Mobilitätsstrategie des Kantons Bern steht dabei an erster Stelle das geschickte Abstimmen von Siedlungs- und Verkehrsplanung. Dadurch soll die Zersiedlung eingedämmt und so die weitere Verkehrszunahme abgemindert und vermehrt mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln (zu Fuss, mit dem Velo oder dem öffentlichen Verkehr) abgewickelt werden. Auf diesen politischen Grundsätzen beruht das Agglomerationsprogramm Verkehr + Siedlung Region Bern (2005/2007), welches die Massnahmen zur Abstimmung von Siedlung und Verkehr in der Region definiert. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat diese im Jahr 2005 verabschiedet. Gestützt auf das Agglomerationsprogramm wurden in einer Zweckmässigkeitsbeurteilung der konkrete zukünftige Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in der Region Bern nochmals eingehend hinterfragt. Die beiden Zweckmässigkeitsbeurteilungen (ZMB) Ostermundigen und Bern kamen im Jahr 2008 zum Ergebnis, dass der Ersatz des 10er Busses durch ein Tram auf der bestehenden Linienführung sowie die Verlängerung der Tramlinie 9 von Wabern nach Kleinwabern zentrale Bestandteile eines leistungs- und zukunftsfähigen Verkehrssystems für die Region Bern sind. Dieses Resultat der ZMB basiert auf umfangreichen Variantenvergleichen (Bus, Tram, S-Bahnlösungen) sowie der Untersuchung von verschiedenen Linienführungen. Andere Verkehrs- und Linienvarianten führen gemäss den Studien nicht zur benötigten Entlastung und Kapazitätssteigerung auf der Linie 10: Eine weitere Verdichtung des Fahrplans ist nicht mehr möglich, da bereits heute der dichte Takt zu betrieblichen Problemen führt (Paketbildung, Behinderung Gesamtverkehr, hohe Betriebskosten). Megabusse wurden ebenfalls geprüft, jedoch aufgrund des schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnisses ausgeschlossen (erforderliche Investitionen für Anpassung Haltestellen/Busspuren stehen einer bescheidenen Kapazitätssteigerung von ca % gegenüber). Das Tram mit deutlicher Mehrkapazität wird dagegen als tauglich eingeschätzt, um die öv-kapazitäten für die Siedlungsentwicklung in Köniz (Liebefeld), Ostermundigen (z. B. Oberfeld) und Bern (z. B. Baumgarten) zu schaffen und einen Anreiz für die Verdichtung zu leisten. Die Untersuchungen haben weiter gezeigt, dass S-Bahnlösungen die Tramlinien sinnvoll ergänzen, aufgrund ihrer Funktion als Mittelverteiler das Tram jedoch (Feinverteiler) nicht ersetzen können. 1 Zunahme in Fahrzeugen bzw. Personenkilometer. Aktualisierte Zahlen gemäss Regionalem Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept Bern-Mittelland (RGSK), Bericht für die öffentliche Mitwirkung vom 14. Juli 2011.

8 TRAM REGION BERN PROJEKTENTSTEHUNG 4/17 Von den diversen geprüften Linienführungen schneidet die heutige Linienführung entlang der Linie 10 (sowie die Linienverlängerung nach Kleinwabern) aufgrund der optimalen Erschliessungswirkung am besten ab. In den Mitwirkungen zu den ZMB sind die Resultate (Tram, Linienführung) bei Organisationen und Bevölkerung auf breite Zustimmung gestossen. Zusammengefasst lässt sich damit feststellen, dass die Fragen nach dem richtigen Transportgefäss (Tram, Bus) sowie der Linienführung bereits in der Phase der Zweckmässigkeitsbeurteilungen ( ) untersucht, in der Mitwirkung zur Diskussion gestellt und schliesslich in einem politischen Prozess konsolidiert und verabschiedet wurden. Weiterführende Unterlagen Weiterführende Unterlagen zu Mobilitätsstrategie, Agglomerationsprogramm und Zweckmässigkeitsbeurteilungen finden sich unter Diese Unterlagen sind nicht Gegenstand der Anhörung. Die entsprechenden Mitwirkungen haben bereits stattgefunden.

9 TRAM REGION BERN AUFGABENSTELLUNG TRAM REGION BERN 5/17 2. Aufgabenstellung Tram Region Bern Aus den Ergebnissen der Zweckmässigkeitsbeurteilungen resultierte der Planungsauftrag für die Umstellung der Buslinie 10 auf Trambetrieb sowie die Verlängerung der Tramlinie 9 nach Kleinwabern (siehe Abbildung 1). Bereits aus den Abklärungen der ZMB war dabei die Linienführung im Korridor der Buslinie 10 gegeben. Zu Beginn des Projekts Tram Region Bern waren damit sowohl der Systementscheid für das Gefäss Tram sowie die Linienführung als Resultat eines komplexen politischen Prozesses definiert und als Vorgabe für die konkrete Planung festgelegt. Abbildung 1: Projektperimeter Tram Region Bern 3. Termine Die konkrete Planung der Tramlinien wurde unter dem Titel "Tram Region Bern" im Jahr 2009 begonnen. Ziel ist es, bis im Jahr 2014 ein baureifes und bewilligtes Projekt zu erarbeiten, um dieses ab dem Jahr 2014 zu realisieren. In einem ersten Schritt wurde in den Jahren 2009 und 2010 das Vorprojekt erarbeitet. Ziel war das Entwickeln der konkreten Lösung für die Tramführung im Strassenraum. Nachgewiesen werden musste in diesem Sinne die technische, betriebliche und gestalterische Machbarkeit der neuen Tramlinie in einem gewachsenen Stadt- und Ortsgebiet. Das entsprechende Vorprojekt wird mit der vorliegenden Anhörung der Bevölkerung und den interessierten Kreisen unterbreitet mit der Möglichkeit, Hinweise und Anregungen für die weitere Bearbeitung einzubringen.

10 TRAM REGION BERN PROJEKTORGANISATION 6/17 4. Projektorganisation Zur Projektabwicklung besteht die Planungsgemeinschaft Tram Region Bern, welcher der Kanton, die beteiligten Gemeinden Köniz, Bern und Ostermundigen, die Regionalkonferenz Bern-Mittelland sowie BERNMOBIL angehören. Die Projektpartner haben die untenstehende Projektorganisation unter Federführung des Kantons eingesetzt. In den einzelnen Gremien nehmen Kanton, Gemeinden, BERNMOBIL und die Regionalkonferenz Einsitz (siehe Organigramm in Abbildung 2). Abbildung 2: Organigramm Tram Region Bern (TRB) 5. Projektstrukturierung Die gesamte Strecke der neuen Tramlinien wurde in folgenden sechs Teilprojekten (TP) bearbeitet: TP 1: TP 2: TP 3: TP 4: TP 5: TP 6: Köniz-Schliern Bern-Eigerplatz Bern-Eigerplatz Bern-Innenstadt Bern-Viktoriaplatz Ostermundigen Ostermundigen-Rüti Wabern-Kleinwabern

11 TRAM REGION BERN AUFGABENSTELLUNG PHASE VORPROJEKT 7/17 In der Innenstadt (Teilprojekt 3) wurde keine Projektierung aufgenommen in der Annahme, dass die bestehende Infrastruktur genutzt wird (Achse Hirschengraben Zytglogge). Jedoch wurden im Rahmen von zwei Studien die öv-belastung der Innenstadt sowie mögliche alternative Linienführungen untersucht. In der öffentlichen Mitwirkung zu diesen Studien wurde verschiedentlich das Anliegen nach einer zweiten Tramachse formuliert (so von der Stadt Bern). Die Behördendelegation Tram Region Bern hat deshalb im Dezember 2010 die Durchführung einer Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) "Zweite Tramachse" unter der Federführung der Stadt Bern beschlossen. Diese wird parallel zum Tramprojekt durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der ersten Hälfte 2012 zu erwarten. Abbildung 3: Übersicht Teilprojekte Aufgabenstellung Phase Vorprojekt Im Rahmen des Vorprojektes galt es, die Tramführung im Strassenraum zu entwickeln und einen Lösungsansatz für eine reibungslose Abwicklung des Gesamtverkehrs zu bestimmen. Diese Aufgabe wurde von verschiedenen Teams in den jeweiligen Teilprojekten bearbeitet. Dabei galt es praktische Fragen zu beantworten: Wo werden die Haltestellen liegen? Auf welchen Abschnitten kann das Tram von Autos und Velos überholt werden? Und auf welchen nicht? Wo erhält das Tram ein eigenes Trassee? Wie funktioniert der Verkehrsfluss mit dem Nebeneinander von Tram, Bus, Auto und Langsamverkehr? Wie sehen Plätze und Strassenzüge dereinst aus? Letztlich war der Nachweis der technischen, betrieblichen und gestalterischen Machbarkeit gefragt.

12 TRAM REGION BERN AUFGABENSTELLUNG PHASE VORPROJEKT 8/17 Zusammengefasst waren folgende Resultate zu erarbeiten: Betriebs- und Gestaltungskonzept für die gesamte Strecke: Konkretisierung des Korridors der künftigen Tramlinie zu einer Trasseelösung im Strassenraum Eigentrassee/Mischtrassee Haltestellenanordnung und Ausgestaltung Knoten mit Kreisel/Lichtsignalen Nachweis eines funktionierenden Gesamtverkehrssystems mittels Simulation Klärung von gestalterischen Grundsatzfragen, d. h. Nachweis der gestalterischen Integrierbarkeit in die bestehenden Stadt- und Ortsgebiete Nachweis der technischen Machbarkeit und Darstellung im Plan (Strassenbau, Kunstbauten, Werkleitungen) Kostenschätzung mit Genauigkeit +/- 20 % inkl. Grundsätze des Kostenteilers Ergänzende Buskonzepte/Erschliessung Parallel wurden in separaten Querschnittsmandaten diverse Fragen (wie u. a. Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit) untersucht sowie Vorarbeiten für die nächste Projektphase geleistet.

13 TRAM REGION BERN GEGENSTAND DER ANHÖRUNG: RESULTATE VORPROJEKT 9/17 II. GEGENSTAND DER ANHÖRUNG: RESULTATE VORPROJEKT

14 TRAM REGION BERN TECHNISCHES PROJEKT (TEILPROJEKTE 1 6) 10/17 1. Technisches Projekt (Teilprojekte 1 6) Für die gesamte Strecke von Köniz Schliern bis Ostermundigen Rüti sowie von Wabern bis Kleinwabern liegt seit Ende Jahr 2010 ein Vorprojekt vor, dessen Machbarkeit in verkehrlicher, gestalterischer und technischer Hinsicht nachgewiesen ist. 1.1 Verkehrsfluss Die betriebliche Machbarkeit der gesamten Strecke wurde mittels Simulationen geprüft und nachgewiesen. Dazu wurde der Gesamtverkehr auf Basis der für die Jahre 2017 und 2030 prognostizierten Verkehrszahlen modelliert und die entsprechenden planerischen Lösungen aus der Tramprojektierung hinsichtlich Verkehrsfluss überprüft. Im Vergleich zu einem simulierten Verkehrszustand mit einem Busbetrieb im 2 -Takt zeigt sich dabei insbesondere, dass das Tram im 6 -Takt die Strassen insgesamt entlastet und damit zu einer verbesserten Situation auch für den Autoverkehr sowie die FussgängerInnen und die Velofahrenden beiträgt 2. Bei einem Beibehalten des Busbetriebs müsste der Fahrplan noch weiter verdichtet werden und deshalb in weit stärkerem Masse der Autoverkehr dosiert und zurückgehalten werden. Damit hat das Vorprojekt auch die zentralen Aussagen der Zweckmässigkeitsbeurteilungen (vgl. Kapitel 1) bestätigt, wonach ein Trambetrieb eine Notwendigkeit darstellt, um das prognostizierte Verkehrsaufkommen entlang der Linie 10 zu bewältigen und eine leistungsfähige Erschliessung der Siedlungsgebiete in Kleinwabern zu gewährleisten. Die Umstellung von Bus auf Tram dient damit nicht nur der Leistungssteigerung des öffentlichen Verkehrs, sondern der Verbesserung der gesamten Verkehrssituation. 1.2 Berücksichtigung der Anliegen aller VerkehrsteilnehmerInnen Zentrale Vorgabe war und ist es, eine verkehrlich-städtebauliche Gesamtlösung zu planen. Dabei sollen Verbesserungen für alle VerkehrsteilnehmerInnen und auch die AnstösserInnen erarbeitet werden. Diese Vorgabe wurde umgesetzt. Für den Langsamverkehr sind im Vorprojekt zahlreiche Verbesserungen vorgesehen. Insbesondere sind dies Verbesserungen bezüglich Verkehrssicherheit durch Querungshilfen und Radstreifen. Weiter wurde grosses Gewicht auf Lösungen gelegt, die den Vorgaben des behindertengerechten Bauens entsprechen. Aber auch für den Autoverkehr konnten Verbesserungen erreicht werden: Durch die geringere Taktdichte gegenüber dem Bus muss der Autoverkehr weniger dosiert werden, so dass die Abwicklung verstetigt wird. 2 Berechnungen haben gezeigt, dass bei einer Buslösung im Vergleich zum Tram im 2-Minuten-Takt gefahren werden müsste, um gleichviele Passagiere befördern zu können. Dadurch würde der Verkehr auf einzelnen Strassen zusammenbrechen und so alle Verkehrsteilnehmenden am Weiterkommen gehindert werden. Schliesslich würde dadurch auch die tatsächliche Transportkapazität der Buslinie erheblich reduziert.

15 TRAM REGION BERN PARTIZIPATIONSPROZESS 11/17 Dennoch sind für den Langsamverkehr auch punktuelle Nachteile durch Schienenquerungen und hohe Perronkanten (Behindertengereichtigkeit) absehbar. Für alle kritischen Stellen werden deshalb in der nächsten Projektphase Lösungen gesucht, welche für alle Verkehrsteilnehmer möglichst verträglich sind. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass mit dem Tramprojekt die Situation für den Gesamtverkehr, d. h. für alle VerkehrsteilnehmerInnen, insgesamt deutlich verbessert wird. 1.3 Chance für die Stadterneuerung/räumliche Gestaltung Der für das Tram notwendige Strassenumbau bietet die Chance für eine Stadterneuerung im Projektperimeter. Entlang der Linie 10 sollen städtebauliche und verkehrliche Mängel behoben sowie Strassenzüge und Plätze für die Bedürfnisse der heutigen und der kommenden Generationen umgestaltet werden. Starke Verbesserungen gegenüber heute werden insbesondere für den Eigerplatz, den Viktoriaplatz, die Bernstrasse und die Unterführung beim Bahnhof in Ostermundigen sowie das Zentrum Liebefeld erwartet. Eine Stadterneuerung findet auch auf und unter der Strasse statt: Strassen sind an zahlreichen Stellen sanierungsbedürftig. Auch die Werkleitungen (Wasser, Abwasser, Gas, Elektrizität) haben in diversen Abschnitten ihre Lebensdauer erreicht oder bereits überschritten. Im Rahmen des Tramprojekts können diese Arbeiten koordiniert ausgeführt werden, was Synergien ermöglicht. Weiterführende Unterlagen Die detaillierten technischen Lösungen sind auf Plänen inkl. der zugehörigen Berichte einsehbar. Die vollständigen Unterlagen sind sehr umfangreich; aufgrund der Beschriftungen ist es möglich, selektiv einzelne Abschnitte zu studieren. Planunterlagen und technische Berichte aus den Teilprojekten können unter heruntergeladen werden. 2. Partizipationsprozess Zentrale Vorgabe der Planungsgemeinschaft ist es, das Tramprojekt in einem partizipativen Planungsprozess zu erarbeiten. Dazu wurden im Projekt diverse Gremien und Gefässe auf Gesamt- und Teilprojektebene geschaffen, um den Austausch zwischen Bevölkerung und Planenden zu ermöglichen. Insgesamt haben zwischen Oktober 2009 und Dezember 2010 über 60 Veranstaltungen stattgefunden. Die Bevölkerung wurde im Juni 2010 im Rahmen von vier öffentlichen Veranstaltungen in den Gemeinden zum Entwurf des technischen Vorprojekts konsultiert (im Sinne eines Einblicks in die Werkstatt). Fast 500 Personen haben diese Möglichkeit des Austausches genutzt. Von den rund 260 schriftlichen Rückmeldungen sind 35 bereits in das Vorpro-

16 TRAM REGION BERN KOSTENSCHÄTZUNG 12/17 jekt eingeflossen 3. Weitere Veranstaltungen für die AnwohnerInnen haben zu spezifischen Themen stattgefunden (wie z. B. für die Lage der Wendeschlaufe in Schliern oder die Tramführung hinauf in die Rüti). Die politischen Parteien waren in die sogenannten Kerngruppen eingebunden, welche die Erarbeitung des Projekts ab Beginn begleiteten und sich regelmässig zu Sitzungen mit den Planenden eingefunden haben. Weiterführende Unterlagen Weiterführende Informationen zur Partizipation im Rahmen des Vorprojekts: Ein separater Bericht dokumentiert detailliert die Aufarbeitung der Bevölkerungsrückmeldungen aus den Veranstaltungen im Sommer 2010: 3. Kostenschätzung Nebst den technischen Lösungen galt es im Rahmen des Vorprojekts auch eine Kostenschätzung zu erarbeiten. In der Abbildung 4 sind die entsprechenden Resultate zusammengefasst. Die durch den Trambau ausgelösten Investitionen belaufen sich gemäss Schätzung Vorprojekt auf rund 550 Mio. Franken (+/- 20 %, exkl. MwSt.). Die Kosten für das Tramprojekt im engeren Sinn werden dabei auf knapp 400 Mio. Franken veranschlagt (rot dargestellt). Nebst der eigentlichen Traminfrastruktur sind in diesen 400 Mio. Franken auch die Anpassungen der Strassen sowie die Verlegung und Sanierung von Werkleitungen enthalten. Im Rahmen des Tramprojekts werden auch diverse Sanierungen und Aufwertungen durchgeführt, welche durch Strasseneigentümer und Werke getragen werden. Die dafür anfallenden Kosten von 70 Mio. Franken sind in den Gesamtkosten enthalten, werden jedoch separat ausgewiesen, da sie unabhängig vom Bau der Tramlinie in den nächsten Jahren so oder so anfallen werden (blau dargestellt). Als Drittprojekte ausgeschieden sind der Eigerplatz und die Unterführung Bahnhof Ostermundigen, welche weit über das eigentliche Tramprojekt hinaus saniert, umgestaltet und aufgewertet werden sollen. 3 Nicht zur Diskussion standen die Linienführung und Umstellung auf das Tram, da dazu bereits in früheren Phasen entsprechende Mitwirkungsmöglichkeiten mit den entsprechenden Bestätigungen stattgefunden haben (siehe auch Kapitel 1).

17 TRAM REGION BERN KOSTENSCHÄTZUNG 13/17 Projektelement TP 1 TP 2 TP 4 TP 5 TP 6 TOTAL TRB im engeren Sinn (A+B+C) A ALLGEMEINES Verkehrsregelungen/Umleitungen Bauzeit Landerwerb Baunebenkosten B TEILPROJEKTE I Bahntechnik 1) II Hochbau III Strassenbau 2) IV Bepflanzungen V Werkleitungen 3) VI Kunstbauten VII Baunebenkosten C UNVORHERGESEHENES D Vorteile Strasseneigentümer Werke E DRITTPROJEKTE Eigerplatz Bahnhof Ostermundigen Werkleitungen Diverses TOTAL ) Inklusive Fahrbahn im Bereich Tramtrog 2) Anpassungen und Neubau von Strassen/Plätzen 3) Projektbedingte Anpassungen/Verlegungen Abbildung 4: Kostenschätzung Investitionskosten (K3, exkl. MwSt., Preisstand 2010, ± 20 %) Die Kostenschätzung wurde im Anschluss durch das externe Gutachterteam intensiv geprüft und für plausibel befunden. Die Gutachter haben dabei auch aufgezeigt, dass sich die Gesamtkosten pro Kilometer im Bereich von vergleichbaren Tramprojekten anderer Schweizer Agglomerationen (Lausanne, Basel, Zürich) bewegen (siehe auch entsprechendes Kapitel "Gutachten" unter Punkt 8).

18 TRAM REGION BERN KOSTENTEILER 14/17 4. Kostenteiler Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen sowie dem Vorgehen bei Tram Bern West wurden im Rahmen des Vorprojekts die Berechnungsprinzipien festgelegt, nach welchen die Gesamtkosten dereinst auf die Partner aufgeteilt werden sollen. Als Leitlinie für den Kostenteiler gilt das sogenannte "Verursacherprinzip mit Vorteilsanrechnung". Dies bedeutet, dass der Träger des öv (im Wesentlichen der Kanton) als "Verursacher" die Investitionskosten der öv-infrastruktur sowie die Kosten für den trambedingten Umbau von Strassen und Werkleitungen trägt. Die Strasseneigentümer und Werke beteiligen sich an den Kosten, sofern ihnen aus der durch den Bau entstehenden Wertvermehrung ein Vorteil erwächst. Mit diesem Modell bezahlen die Gemeinden in erster Linie für die Sanierungen und Aufwertungen auf Gemeindegebiet diese Kosten werden zu einem erheblichen Teil in den nächsten Jahren auch ohne Tramprojekt anfallen. Die unten stehende Tabelle zeigt die auf dem Stand Vorprojekt berechneten, provisorischen Kostenanteile pro Kostenträger. Die Anteile sind als Grössenordnung zu verstehen: Obwohl der Kostenteilermechanismus feststeht, sind Verschiebungen im Rahmen der Detailbearbeitung im Bauprojekt zu erwarten. Die definitiven Gemeindeanteile werden nach Abschluss der nächsten Projektphase vorliegen und sind anschliessend Gegenstand der kommunalen Abstimmungen (2014). Kostenträger Sonderrechnung 4 Steuerfinanziert Total Stadt Bern 20 Mio. 28 Mio. 48 Mio. Gemeinde Köniz 6 Mio. 12 Mio. 18 Mio. Gemeinde Ostermundigen 16 Mio. 12 Mio. >27 / 30 Mio. 5 Kanton Bern, Bund, Dritte Total 457 Mio. 550 Mio. Abbildung 5: Prov. Anteile der Kostenträger Stand Vorprojekt (exkl. MwSt. Preisstand 2010, ± 20 %) 6 4 Die Unterscheidung zwischen gebühren- und steuerfinanziert rührt aus der kantonalen Gesetzgebung, wonach Wasser- und Abwasserinfrastrukturen verursachergerecht, d. h. über kostendeckende Gebühren zu finanzieren sind (sogenannte Spezialfinanzierungen). In der Gebührenkalkulation sind daher auch Rückstellungen für Ersatzinvestitionen zu berücksichtigen. Entsprechend werden die Kostenanteile für Werkleitungen aus diesen Rückstellungen finanziert und belasten die laufende Gemeinderechnung nicht. 5 Zwischen Ostermundigen und Kanton Bern wurde seit Abschluss Vorprojekt der Gemeindebeitrag an Rütitunnel und Unterführungsbauwerk vereinbart in der Höhe von insgesamt 3 Mio. Franken. 6 Alle Beträge in der obenstehenden Tabelle sind auf Mio. Franken gerundet. Dadurch ergibt sich im Falle von Ostermundigen die Totalsumme von >27 Mio. (Sonderrechnung 15.6 Mio.; steuerfinanziert Mio.; Total: Mio.).

19 TRAM REGION BERN WIRTSCHAFTLICHKEIT 15/17 5. Wirtschaftlichkeit Im Rahmen des Vorprojekts wurde die Wirtschaftlichkeit der neuen Tramlinie überprüft. Die Resultate der Zweckmässigkeitsbeurteilungen werden bestätigt und zeigen, dass der Nutzen aus volkswirtschaftlicher Sicht mehr als doppelt so hoch ist wie die Kosten. Auch die Analyse pro Gemeinde zeigt ein sehr erfreuliches Ergebnis und ein gutes Kosten- Nutzen-Verhältnis für alle Gemeinden. Weiterführende Unterlagen Zur weiterführenden Information ist der Bericht zur Wirtschaftlichkeit einsehbar: 6. Umweltverträglichkeit Die Umweltverträglichkeitsprüfung bei einem Projekt dieser Grösse erfolgt in zwei Stufen. Im Rahmen des Vorprojekts wurde der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) 1. Stufe erstellt, welcher die Auswirkungen auf verschiedene Umweltbereiche grob beurteilt. Auf dieser Basis erfolgen in der nächsten Projektphase detaillierte Untersuchungen (UVB 2. Stufe) zu Handen der Bewilligungsbehörde. Weiterführende Unterlagen Zur weiterführenden Information ist der Umweltverträglichkeitsbericht 1. Stufe hier einsehbar:

20 TRAM REGION BERN ERGÄNZENDE ANGEBOTSKONZEPTE 16/17 7. Ergänzende Angebotskonzepte Die Integration der Tramlinien in das bestehende Liniennetz erforderte parallel eine Gesamtbetrachtung der Erschliessung im gesamten Einzugsgebiet, insbesondere die Betrachtung der allenfalls benötigten Anpassungen von Umsteigepunkten (Linienverknüpfung). Dazu wurden in den Jahren 2009 und 2010 parallel zur Projektierung folgende Angebotskonzepte und Studien durch die Regionalkonferenz Bern-Mittelland erstellt 7 : Buskonzept Ostermundigen Bern Buskonzept Kleinwabern Köniz Schliern, Überprüfung öv-erschliessung Büschiacker Innenstadt: Studie "Belastung Innenstadt" und Studie "Alternative Linienführung" 8 Zu diesen Angebotskonzepten und Studien wurden separate Mitwirkungsverfahren durchgeführt und ausgewertet. Sie sind daher nicht Gegenstand der Anhörung. Weiterführende Unterlagen Angebotskonzepte und Mitwirkungsberichte können hier eingesehen werden: Diese Unterlagen sind nicht Gegenstand der Anhörung. Die entsprechenden Mitwirkungen haben bereits stattgefunden. 7 Die Arbeiten am Angebotskonzept Weissenbühl wurden Ende Jahr 2010 sistiert bis die Resultate der ZMB "Zweite Tramachse" und darauf basierend das aktualisierte Regionale Tramkonzept vorliegt. 8 Diese Thematik wird im Rahmen der ZMB "Zweite Tramachse" weitergeführt. Die Resultate werden für das Frühjahr 2012 erwartet.

21 TRAM REGION BERN ERGEBNISSE DES GUTACHTENS ZU TRAM REGION BERN 17/17 8. Ergebnisse des Gutachtens zu Tram Region Bern Angesichts der Grösse und Komplexität des Vorhabens haben die Verantwortlichen Ende Jahr 2010 beschlossen, das Vorprojekt von Experten überprüfen zu lassen. Mit dem Gutachten beauftragt wurden Prof. Ulrich Weidmann von der ETH Zürich und das Ingenieurbüro ewp aus Effretikon (ZH). Die Experten kommen in ihrer Beurteilung zu folgenden Schlüssen: Abbildung 6: Auszug Gutachten Tram Region Bern Weiterführende Unterlagen Zur weiterführenden Information findet sich das Gutachten der ETHZ zum Projekt Tram Region Bern unter folgendem Link:

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