proalpha informiert Wichtige Informationen für das Rechnungswesen zum Jahreswechsel 2015/2016
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- Maximilian Heinrich
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1 proalpha informiert Wichtige Informationen für das Rechnungswesen zum Jahreswechsel 2015/2016
2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Österreich Umsatzsteuer Umsatzsteuervoranmeldung XML-Export Deutschland Umsatzsteuer Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) IBAN Italien Investitionsförderung durch erhöhte Abschreibungsmöglichkeit Ungarn Umsatzsteuer Export der Ausgangsrechnungen Disclaimer proalpha informiert - Rechtliche Änderungen im Rechnungswesen_AT.docx Seite 1 (14)
3 Einleitung 1. Einleitung Das vorliegende Dokument informiert über relevante Änderungen im Rechnungswesen, die ab dem Jahr 2016 zu beachten sind. Die Informationen sind dabei nach den betroffenen Ländern separiert. Für die folgenden Länder gibt es Informationen: Österreich Deutschland Italien Ungarn Lobend gleichzustellen ist deine Steuerreform, oh Scaefeerius, allen Steuerreformen, die da waren, die da sind oder je kommen werden, denn sie ist modern, gerecht, erleichternd und kunstvoll: - Modern, weil jede der alten Steuern einen neuen Namen trägt, - gerecht, weil sie alle Bürger des Römischen Reiches gleich benachteiligt, - erleichternd, weil sie keinem Steuerzahler mehr einen vollen Beutel lässt und - kunstvoll, weil du in vielen Worten ihren kurzen Sinn versteckt, dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist und dem Bürger zu nehmen, was des Bürgers ist. Senator Casparius im Jahre 138 n. Chr. zur geplanten Steuerreform eines Kollegen Seite 2 (14)
4 Österreich 2. Österreich 2.1 Umsatzsteuer In Österreich beträgt der Normalsteuersatz 20%. Darüber hinaus gibt es noch einen ermäßigten Steuersatz in Höhe von 10% für ausgewählte Produkte sowie einen 12%igen Steuersatz für den ab- Hof-Verkauf von Wein. Ausgelöst durch eine Steuerreform kommt es ab Januar 2016 zu grundlegenden Veränderungen: Aufhebung des 12%igen Steuersatzes Einführung eines neuen ermäßigten Steuersatzes in Höhe von 13 % Bestimmte Umsätze, die bisher der 10%igen Umsatzsteuer unterlagen, werden dem neuen Prozentsatz 13 unterworfen Die nachfolgende Auflistung zeigt die wichtigsten Anwendungsfälle für den neuen ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 13% Umsatzsteuer: Die Lieferung, die Einfuhr und der Eigenverbrauch der in den Z 1 bis 13 der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz aufgezählten Gegenstände. Dazu gehören insbesondere lebende Tiere wie Esel, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Geflügel und dergleichen, Pflanzen und Blumen, Abfälle der Lebensmittelindustrie, tierische und pflanzliche Düngemittel sowie Brennholz, Sammlungsstücke sowie Antiquitäten. Neu ab 1. Mai 2016 ist, dass die 13%ige Umsatzsteuer auch für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen gilt. Bei Pauschalangeboten wird per Erlass geregelt, welcher Teil auf das Frühstück sowie die Halb- oder Vollpension entfällt, da dieser Teil weiterhin dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterliegt. Die Vermietung von Campingplätzen, wobei hierbei Voraussetzung ist, dass für die angebotenen Leistungen ein einheitliches Benutzungsentgelt verrechnet wird. Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen sowie Leistungen von Museen, sofern sie nicht von den Gebietskörperschaften oder von gemeinnützigen Vereinigungen durchgeführt werden. Diese Leistungen unterliegen ab 1. Mai 2016 dem neuen ermäßigten Steuersatz. Eintrittsgeld für sportliche Veranstaltungen (hier erfolgt eine Reduzierung vom Normalsteuersatz). Umsätze von Schwimmbädern und Thermalbehandlungen. Personenbeförderung mit Luftverkehrsfahrzeugen. Seite 3 (14)
5 Österreich Daraus ergeben sich die folgenden Tätigkeiten in proalpha: Anlage neuer Steuerkonten, Skontokonten, Ausbuchungskonten etc. für 13 % Umsatzsteuer Einrichtung neuer MwSt.- und VSt.-Schlüssel für 13% Umsatzsteuer und Zuordnung der neuen Konten Zuordnung der neuen Steuerschlüssel in den betroffenen Erlös- und Aufwandskonten Ergänzung der Stammdaten für Wareneinkaufs- und Erlösgruppen 2.2 Umsatzsteuervoranmeldung Aufgrund der vorgenannten Änderungen in den Steuersätzen gibt es ab 2016 auch ein neues Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung (U-30-PDF-2016). Das Formular besteht aus insgesamt vier Seiten im A4-Querformat. Um die Pflege der Kontenzuordnung zu erleichtern, zeigen die nachfolgenden Abbildungen in den Betragsfelder die jeweils relevanten ZeilenID s. Diese sind farblich in die folgenden Kategorien gesplittet:essungsgrundlage Bemessungsgrundlage Umsatzbetrag Steuerbetrag Seite 1 Seite 4 (14)
6 Österreich Seite 2 Seite 3 Seite 5 (14)
7 Österreich Seite 4 Daraus ergibt sich die folgende Tätigkeit in proalpha: Pflege der Kontenzuordnung für die Umsatzsteuervoranmeldung gemäß den o. g. ZeilenID s Bestandteile des Updates in proalpha sind: Neues Formular U für die Umsatzsteuervoranmeldung Nutzungsmöglichkeit des neuen Formulars für Prüfzwecke vor Erstellung einer finalen XML-Datei Zur besseren Lesbarkeit erfolgt die Ausgabe des Formulars auf zwei Seiten im A4- Hochformat. Seite 6 (14)
8 Österreich 2.3 XML-Export Die Änderungen in der Umsatzsteuer finden ihren Niederschlag ebenso in der XML-Datei. Die geänderte Struktur ist Bestandteil des Jahresendupdates. Nachfolgende Abbildung zeigt den Dialog in proalpha zur Erstellung der Ausgabedatei: Umsetzung in proalpha: Bei Eingabe des jeweiligen Kalenderjahres wird die XML-Datei automatisch auch in der korrekten Struktur ausgegeben Kalenderjahr 2015 Erstellung in der XML-Struktur für 2015 Kalenderjahr 2016 Erstellung in der XML-Struktur für 2016 Parallele Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen für 2015 und 2016 sind somit möglich Seite 7 (14)
9 Deutschland 3. Deutschland 3.1 Umsatzsteuer Seit dem Jahr 2005 sind Umsatzsteuervoranmeldungen sowie -erklärungen ausschließlich elektronisch über das ELSTER-System abzuwickeln. Die sogenannte Clientbibliothek Elster Rich Client (ERiC) gibt Softwareherstellern die Möglichkeit, die vorgenannten Meldungen automatisch aus dem jeweiligen System erstellen zu können. Hier hat es strukturelle Änderungen gegeben, die Bestandteil des Jahresendupdates in proalpha sind. Die Installation ist somit Voraussetzung für die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) und Zusammenfassenden Meldung (ZM) für das Jahr 2016 sowie der Umsatzsteuererklärung (UStErk) für Darüber hinaus gibt es Steuersatzänderungen in den folgenden Ländern, die zum 1. Januar 2016 wirksam werden: Österreich: Erhöhung des ermäßigten Steuersatzes für bestimmte Umsätze (z. B. Inlandsflüge, Kinobesuche, Schwimmbadeintritt) von 10 % auf 13 %; Aufhebung des Zwischensatzes von 12 %, Norwegen: Erhöhung des ermäßigten Steuersatzes von 8 % auf 10 % und Rumänien: Senkung des Normalsteuersatzes von 24 % auf 20 %. In Frankreich wird die Lieferschwelle für die Versandhandelsregelung zum Jahreswechsel von EUR auf EUR gesenkt. Daraus ergeben sich die folgenden Tätigkeiten in proalpha: Sofern umsatzsteuerlich registriert, Einrichtung neuer Steuerschlüssel Zuordnung der neuen Steuerschlüssel in den relevanten Sachkonten Und / oder Anpassung der betroffenen Erlös- und Wareneinkaufsgruppen Anpassung der Lieferschwelle für Frankreich 3.2 Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) Der Gesetzgeber hat mit dem BilRUG vom die EU-Richtlinie 2013/34/EU in deutsches Recht umgesetzt. Das BilRUG bringt erneut tiefgreifende Änderungen im Handelsrecht und dient der Harmonisierung des europäischen Rechtsrahmens durch Vergleichbarkeit der Jahres- und Konzernabschlüsse innerhalb Europas. Mit dem BilRUG treten einschneidende Neuerungen bei der Bilanzierung und Berichterstattung in Kraft. Die Änderungen sind auf Jahresabschlüsse nach dem anzuwenden und konzentrieren sich auf drei große Bereiche: Seite 8 (14)
10 Deutschland die Erhöhung der monetären Schwellenwerte zusammen mit einer Neudefinition der Umsatzerlöse, die Konkretisierung und Erweiterung zahlreicher Ausweis- und Angabepflichten und die Erweiterung der Unternehmenspublizität um einen Bericht für Zahlungen an staatliche Stellen. Für Einzelabschlüsse erfolgt eine Erhöhung der Schwellenwerte der Größenklassen für Kapitalgesellschaften. Die nachfolgende Tabelle zeigt die neuen Grenzen gemäß 267 HGB: Größenklassen für Kapitalgesellschaften Kleinst Klein Mittel Groß Bilanzsumme T Umsatzerslöse T Anzahl Arbeitnehmer bisher neu bisher neu bisher neu > > > > >250 >250 Wie bisher sind für die Einstufung in die jeweilige Größenklasse die Daten von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren maßgebend, wobei zwei der drei Merkmale zutreffen müssen ( 267 Abs. 4 HGB). Das zunächst vorgesehene Wahlrecht für die Anwendung der neuen Größenklassen für den handelsrechtlichen Jahresabschluss rückwirkend ab 2014 wurde aufgrund der damit verbundenen Probleme bei der E-Bilanz nicht umgesetzt. Während die vorgenannten neuen Grenzen für Kapitalgesellschaften kaum Auswirkungen in der Praxis haben dürften, stellt die Neudefinition der Umsatzerlöse eine erhebliche Herausforderung dar. Gemäß BilRUG lautet der 277 HGB Abs. 1 nf nun wie folgt: Als Umsatzerlöse sind die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Somit wird die bisherige Einschränkung übliche Geschäftstätigkeit für erbrachte Lieferungen und Leistungen als konkretisierendes Merkmal gestrichen. Gemäß neuer Definition gehören die folgenden Geschäftsvorfälle zu den Umsatzerlösen: Seite 9 (14)
11 Deutschland Verkauf von Produkten (ausgenommen Gegenstände des Anlagevermögens sonstige betriebliche Erträge) Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Erbringung von Dienstleistungen Damit einher geht eine Änderung der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß 275 HGB. Die Posten zu den außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen sowie das außerordentliche Ergebnis werden gestrichen. GuV-Gliederung alte Fassung GuV-Gliederung neue Fassung 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 15. außerordentliche Erträge 16. außerordentliches Aufwendungen 17. außerordentliches Ergebnis 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 15. Ergebnis nach Steuern 19. sonstige Steuern 16. sonstige Steuern 20. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 17. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Daraus ergeben sich die folgenden Tätigkeiten in proalpha: Einrichtung neuer Erlöskonten für die bisherigen Konten außerordentliche Aufwendungen und Erträge, Alternativ: Umbenennung der bisherigen Kontenbezeichnungen, Definition neuer Auswertungen und Zuordnung der neuen Erlöskonten in den betroffenen Auswertungen (GuV, BWA, etc.) und Alternativ: Umgruppierung der bisherigen Erlöskonten in neuen Auswertungen für Vorjahresvergleiche. Neue Anforderungen an die Berichterstattung größerer Unternehmen sowie die Anhangangaben runden das neue Gesetz ab. In der Umsetzung der BilRUG ergeben sich eine Reihe von Änderungen, von denen nachfolgend die wichtigsten Regelungen aufgeführt sind: Die Angabe zur Währungsumrechnung nach 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB entfällt. Konkretisierung des Anlagenspiegels: Es sind zusätzlich zu den bisherigen Angaben die Änderung in den Abschreibungen im Zusammenhang mit Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen in einem Betrag anzugeben. Zudem ist die Einbeziehung von Zinsen für Fremdka- Seite 10 (14)
12 Deutschland pital in die Herstellungskosten des Geschäftsjahres für jeden Posten des Anlagevermögens zu beziffern ( 284 Abs. 3 HGB nf). Anzugeben ist eine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereiche und geografisch bestimmten Märkte untereinander erheblich unterscheiden ( 285 Nr. 4 HGB nf). Keine Angabe der Steuern auf außerordentliche Ergebnisse ( 285 Nr. 6 HGB). Die Zeitdauer, über den ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben wird, ist zu erläutern ( 285 Nr. 13 HGB nf). Anzugeben sind zusätzlich zu den bisherigen Angaben zu latenten Steuern die latenten Steuersalden am Ende des Geschäftsjahres und die in der Bilanz im Laufe des Geschäftsjahres erfolgten Änderungen dieser Salden, wenn passive latente Steuern in der Bilanz angesetzt sind ( 285 Nr. 30 HGB nf). Der Betrag und die Art außergewöhnlicher Erträge und außergewöhnlicher Aufwendungen sind jeweils anzugeben und zu erläutern, soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind ( 285 Nr. 31 HGB nf). Anzugeben sind eine Erläuterung der einzelnen Aufwands- und Ertragsposten hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind ( 285 Nr. 32 HGB nf). 3.3 IBAN Ab Februar 2016 gilt nur noch die IBAN. Kontonummer und Bankleitzahl haben somit ausgedient. Indirekt bleiben die Angaben aber erhalten, da sie Bestandteil der 22-stelligen IBAN in Deutschland sind. Da die IBAN innerhalb der Eurozone verbindlich ist, entfällt ab Februar auch die Notwendigkeit, eine Bank Identifier Code (BIC) angeben zu müssen. Seite 11 (14)
13 Italien 4. Italien 4.1 Investitionsförderung durch erhöhte Abschreibungsmöglichkeit Ein wesentlicher Bestandteil des Stabilitätsgesetzes 2016 ist eine Investitionsförderung für den Kauf bestimmter Anlagegüter. Sie erlaubt, zu der gesetzlichen Obergrenze der Anschaffungs- und Herstellungskosten von 100% weitere 40% abschreiben zu können. Die sogenannte Super-Abschreibung oder auch Superammortamento kann unter den folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden: Neue Anlagen / gebrauchte Anlagen sind von der Förderung ausgeschlossen Ausgenommen sind ebenso Flugzeuge, Strom- und Gasleitungen sowie Eisenbahnen Anschaffungszeitpunkt zwischen dem 15. Oktober 2015 und dem 31. Dezember 2016 Anlagen mit einem Abschreibungssatz > 6,5 % p. a. Daraus ergeben sich die folgenden Tätigkeiten in proalpha: Aktivierung der Anbu-Funktion Abschreibung unter 0 Einrichtung einer neuen Abschreibungsart Superammortamento Definition eines Faktors lineare Afa: 1,40 Einrichtung einer 2. Stufe für die Finalisierung der Abschreibung mit Erreichung der Obergrenze von 140 % Seite 12 (14)
14 Ungarn 5. Ungarn 5.1 Umsatzsteuer Die gute Nachricht für Ungarn: Für das Jahr 2016 gibt es keine Steuererhöhungen. Und damit nicht genug: Für die Rechnungslegung wurden die Voraussetzungen für einen sogenannten vereinfachten Jahresabschluss angehoben. Der Grenzwert bezüglich der Bilanzsumme wird von HUF 500 Mio. auf HUF Mio. erhöht und der Grenzwert der Umsatzerlöse von HUF 1 Mrd. auf HUF 2,4 Mrd. Der Grenzwert der durchschnittlich Beschäftigten bleibt bei 50. Um einen vereinfachten Abschluss erstellen zu können, dürfen mindestens zwei der drei obigen Grenzwerte in den letzten beiden Geschäftsjahren nicht überschritten werden. 5.2 Export der Ausgangsrechnungen Ab 2016 muss jede Software für die Erstellung von Ausgangsrechnungen die Möglichkeit bieten, sämtliche Rechnungen in eine XML-Datei exportieren zu können. Der strukturierte Export ist auf Anforderung an das Nationale Finanz- und Zollamt (Nemzeti Adó- és Vámhivatal kurz NAV ) auf einem Datenträger zur Verfügung zu stellen. Die Anforderung wird üblicherweise im Rahmen einer Betriebsprüfung seitens der Finanzbehörden gestellt. Sie ermöglicht eine effiziente Prüfung der Rechnungshinhalte. Es besteht keine regelmäßige bzw. zeitliche Verpflichtung, einen XML-Export an die Finanzbehörden übertragen zu müssen. In proalpha wurden folgende Ergänzungen vorgenommen: In dem Menü Vertrieb / Faktura wurde ein neuer Menüpunkt ergänzt: Datenexport für Betriebsprüfer oder auf Ungarisch Adóhatósági ellenőrzés adatszolgáltatás. Mit Hilfe eines Vorlaufdialogs können die zu selektierenden Daten ausgewählt werden. Im Anschluss daran kann das Verzeichnis für die Dateiablage gewählt werden. Der Name für die Ausgabedatei hat folgenden Aufbau: NAVDAT + yy.mm.dd +.xml. In der Datei sind folgende Angaben enthalten: Angaben zum Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger Angaben zu Positionen der Produkte/Dienstleistungen Sonstige Angaben (Vermerke, Zahlungsfristen, Währung etc.) Finale Summenaufstellung für Steuer-, Gegenwert und Bemessungsgrundlage Seite 13 (14)
15 Disclaimer 6. Disclaimer Dieses Dokument ist das geistige Eigentum der proalpha Business Solutions GmbH. Jede Form der Weitergabe, Veröffentlichung oder die Verwendung in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen bedarf der schriftlichen Genehmigung der proalpha Business Solutions GmbH. Die Inhalte dieses Dokuments wurden mit größter Sorgfalt verfasst. proalpha übernimmt jedoch keinerlei Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Ebenso übernimmt proalpha keinerlei Haftung oder Garantie für Schäden jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der Verwendung bzw. Anwendung von Handlungsempfehlungen dieser Publikation entstehen. Die Informationen in diesem Dokument sind unverbindlich und stellen keine Rechtsberatung dar und können auch keine Rechtsberatung ersetzen. Seite 14 (14)
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