Präsidentenbrief Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen!

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1 ÖHV Aktuell von Christian Euler Präsidentenbrief Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! E s ist mehr als dreißig Jahre her, da hörte ich bei einer Fortbildung im Krankenhaus erstmals das Wort Pflegedokumentation. Ärzte, Pflegepersonal und auch der von hausinternen Fortbildungen beseelte Leiter der Kinderabteilung, Prim. Weissenbacher lauschten etwas irritiert einer Vortragenden, die Pflegevisiten, Pflegediagnosen und umfassende Dokumentationen einforderte. Ich erinnere mich an Weissenbachers Wortmeldung noch genau: aber bitte, man muss doch nicht alles anders machen, man kann es doch auch besser machen. Viele Jahre später habe ich im Rahmen des medtogether-projektes des Gesundheitsministeriums wieder von Pflegediagnosen gehört. Bei einem Treffen im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Wien stellte die Pflegedienstleiterin ihr vorbildlich Ressourcen nützendes Modell der Diensteinteilung vor. Zu jeder Neuaufnahme kommt eine Ärztin/ein Arzt um für den bevorstehenden Krankenhausaufenthalt die Weichen zu stellen, ebenso kommt eine autorisierte Person aus dem Pflegeberich und stellt den zu erwartenden Betreuungsaufwand fest. Täglich wird per Computerprogramm bilanziert. Die in jeder Abteilung anfallenden Betreuungsstunden werden in Pflegepersonalbedarf umgerechnet und die Pflegekräfte danach eingeteilt. Feste Abteilungszugehörigkeit gibt es nicht, leichtere und schwerere Arbeitstage gibt es nicht, die Hundert-Prozent-Auslastung jedes Dienstnehmers ist gesichert. Die Weiterentwicklung dieses Krankenhausverwalter freudig erregenden Gedankens ist der Schwesternpool der Stadt Wien. Die Spitäler haben knapp bemessenes fixangestelltes Pflegepersonal, brauchen sie tage- oder wochenweise mehr, fordern sie es vom Schwesternpool an. Ich erinnere mich noch gut an die Feststellung aus dem Ministerinnenmund Maria Rauch-Kallats: bis zu einem Drittel Poolschwestern pro Abteilung sind ohne Qualitätseinbußen möglich. Einen Schritt weiter geht man im Krankenhaus Güssing. Nicht die Pflegekräfte haben keine Abteilungszugehörigkeit mehr, sondern die Patienten. Über die verschiedenen Fachgebiete hinweg werden Patienten mit geringem, mit mittlerem und mit aufwendigem Pflegebedarf auf entsprechend personalbesetzten Abteilungen zusammengefasst. Wieder ist die Hundertprozentauslastung der Dienstnehmer mit einer den Spitalserhalter beruhigenden, die Pflegeperson zerstörenden Konstanz gesichert. Wer immer heute von Aufwertung durch Ausbildung, Akademisierung medizinischer Assistenzberufe und Studienreformen spricht, hat nur eines im Sinn: die Industrialisierung der Medizin. Möglichst nach den gleichen Vorgaben arbeitende, austauschbare Gesundheitsdienstanbieter sollen diagnosebezogen und menschenfern die anfallenden Krankheiten für das durchrationalisierte System kostengünstig verwaltbar machen. Ausschuss fällt in jedem Produktionsprozess an, bitte keinen Sozialkitsch einzuwenden! Das bedrückende dabei ist die maßlose Geldverschwendung als angeblich unausweichbar nötige Reaktion auf die angebliche Begrenztheit der Mittel. Am Beispiel e-medikation: Vom Problem der Arzneimittelunverträglichkeit ist ein Viertel über elektronisch gestützte Abgleichprogramme zu lösen. In die elektronische Stütze dieses Bemühens werden nie exakt genannte Riesenbeträge investiert. Aber: Alle etablierten Ordinationsprogramme haben dezentral und unabhängig voneinander standardisierte, von den Ordinationsinhabern selbst finanzierte Arzneimittelinkompatibilitätsprogramme. Diese existierende, alle verschreibenden Ärztinnen und Ärzte unterstützende Software lässt die durch eine ELGA-e-Medikation zu erhoffende 25 Prozent Erfolgsrate empfindlich schrumpfen. Einen guten Teil davon filtern die VerschreiberInnen schon jetzt aus den Rezepten. Die Freiwilligkeit der PatientInnenteilnahme, die ich als BürgerInnenrecht sehr begrüße, schmälert nochmals empfindlich die theoretisch mögliche Erfolgsrate einer erhöhten PatientInnensicherheit durch dieses hypertrophe Zentralprogramm. Realistischer Weise hat die e-medikation die Potenz, zehn Prozent drohender Arzneimittelunverträglichkeiten aufzudecken, darunter nicht wenige, die ohne Relevanz für das Befinden der Patienten sind. Wer bitte spricht da noch von effizient eingesetzten Mitteln? Dr. Christian Euler Die e-medikation errichtet ein für verschiedene Wirtschaftszweige äußerst lukratives, das Gesundheitssystem und alle darin wirklich Involvierten belastendes, elektronisches Denkmal mangelnden Reformmutes. Es ist der vorläufig letzte Streich in Sachen Medikamentenkostenexplosion, ein Zehn-Prozent-Posten, in den sich die populistischen Reformer beharrlich verbeißen, während sie beim Geldvernichter Spitalswesen lediglich ihre Zähne zeigen. Nicht dass die Polypharmakotherapie kein wichtiges Thema wäre. Gerade wir Hausärzte stehen im Spannungsfeld zwischen Studienlage und Hausverstand. (Kongress Forum Medizin 21, Salzburg Sept. 2011). Zehn, mitunter noch mehr verschiedene Medikamente einzunehmen, kann auch mit guten wissenschaftlichen Gründen einer Patientin/einem Patienten nicht zugemutet werden. Dennoch geben alltäglich Spitalsabteilungen am Entlassungstag solche Therapieempfehlungen ab. An diesem wirklichen Problem geht die e-medikation völlig vorbei. Verwaltung statt Gestaltung. Und das zu Höchstpreisen. Es ist zu hoffen, dass sich BürgerInnen und SteuerzahlerInnen recht bald deklarieren, ob sie im Krankheitsfall versorgt oder verwaltet, betreut oder bespitzelt sein wollen. Seit 2003 sind Ärztinnen und Ärzte von der Mitarbeit an der Gesundheitsreform per Staatsvertrag Art.15A ausgesperrt, 2011 wurde diese Zurückweisung in Dr. Schellings Desasterplan bekräftigt. Es darf also nicht wundern, wenn es den Reformschritten an Zeichen praktischer Vernunft mangelt. Dr. Christian Euler, Fax: 02685/607774, ch.euler@aon.at 34 Hausarzt 5/11

2 von Christian Euler ÖHV Aktuell Eine neue wahlwerbende Gruppierung in Wien Der ehemalige, langjährige Bundessekretär des Österreichischen Hausärzteverbandes rekrutiert eine neue wahlwerbende Gruppierung. Dr. Norbert Jachimowicz war viele Jahre und bis 2009 aktives Mitglied der Führungsmannschaft des Wienerund Österreichischen Hausärzteverbandes. Zusammen mit Dr. Rolf Jens war er unser Brückenkopf in der Österreichischen Ärztekammer. Seine Berichte und Kommentare waren immer Höhepunkte unserer strategischen Treffen. Die bereits nostalgisch verklärt in unserer Erinnerung verankerten Kongresse in Bad Gleichenberg trugen seine Handschrift. Im Team mit Lokalmatador Dr. Franz Hafner, Allgemeinmediziner aus Feldbach, entstand die so entspannend locker erscheinende Organisation des reibungslosen Ablaufes. Verlässlichkeit und die Bereitschaft Aufgaben zu übernehmen und sie perfekt auszuführen ebneten Dr. Jachimowicz den Weg in mehrere Gremien und Verhandlungsteams der Österreichischen Ärztekammer. Dort lernte der umgängliche Verhandler auch den Pragmatismus altgedienter Funktionäre für die es ein nein nicht gibt. So ist es bezeichnend, dass der neugegründete Verein Allgemeinmedizin für Wien nicht gegen etwas sondern für etwas kämpfen will. Es gibt aber Dinge, die lassen sich nicht positiv gestalten, deren Folgen sind unaufhaltsam belastend und nur durch die Verhinderung ihres Auslösers abzuwenden. Um es am Beispiel ELGA zu zeigen, in deren Vorbereitung Dr. Jachimowicz als Vertreter der ÖÄK fest eingebunden ist. Der unkontrollierte Gebrauch von Daten durch die Gesundheitsbehörden lässt sich nur durch den Verzicht auf riesige zentrale Datenspeicher verhindern (auch lückenlos vernetzt ist hier zentral wirksam). Ein oft gebrauchtes Zitat sagt: entweder Du bist ein Teil des Problems oder ein Teil seiner Lösung es gilt auch hier. Gerade heute (20. 4.) lese ich im Pressespiegel der ÖÄK: der OÖ Landeshauptmann will das Sammeln von Unterschriften für einen Spitalsstandort mit juristischen Schritten unterbinden. Einem Mitglied der steirischen Gesundheitsplattform soll wegen seiner Absicht gegen den Strukturplan Gesundheit zu stimmen von der vorsitzenden Landesrätin das Stimmrecht entzogen worden sein. Die Machthaber setzen dem Mitgestalten offensichtlich Grenzen, nur Machthaberern ist der Zutritt in die entscheidenden Zirkel offen. Dr. Jachimowicz argumentierte oft in unserem Kreis und hier vor allem vor seinen Wiener Kolleginnen und Kollegen das freie Mandat. Er verteidigte es vehe- ment und bestand darauf, in den Abstimmungen beispielsweise der Bundeskurie nicht an die Ergebnisse der entsprechenden Abstimmung der Landeskurie gebunden zu sein. Während der Hausärzteverband von seinen Funktionären das Weitertragen der Meinung und Entscheidung der Basis in die Abstimmungen der Gremien erwartet, hielt Dr. Jachimowicz dem entgegen, dass man die Freiheit haben müsste in der Diskussion durch gute Argumente auch zu einer konträren Meinung zu gelangen und dieser dann in der Abstimmung Ausdruck zu verleihen. Das kann vielleicht für einen freien Mandatar gelten, als Repräsentant einer Gesinnungsgemeinschaft stößt man mit solchen Einzelgängen seine Mitstreiter vor den Kopf. Genau hier verlief auch die Bruchlinie zwischen Dr.Jachimowicz und dem Hausärzteverband im Jahr 2009, als wir seine Zustimmung zu einem verlustreichen BVA-Vertrag, der als besondere Schmähung noch das fünf Euro Impfhonorar für BVA-Versicherte festschrieb, nicht mehr mittragen wollten. Es war klar, dass ein bereits so sehr in die Kammerpolitik involvierter Mann seinen Weg auch ohne Hausärzteverband weitergehen will. Wann immer sich unsere Wege kreuzen, werden wir einander respektvoll begegnen. Dr. Christian Euler, Fax: 02685/607774, Sevikar 20 mg/5 mg Filmtabletten, Sevikar 40 mg/5 mg Filmtabletten, Sevikar 40 mg/10 mg Filmtabletten. Qualitative und quantitative Zusammensetzung: Sevikar 20 mg/5 mg Filmtabletten: Eine Filmtablette enthält 20 mg Olmesartanmedoxomil und 5 mg Amlodipin (als Amlodipinbesilat). Sevikar 40 mg/5 mg Filmtabletten: Eine Filmtablette enthält 40 mg Olmesartanmedoxomil und 5 mg Amlodipin (als Amlodipinbesilat). Sevikar 40 mg/10 mg Filmtabletten: Eine Filmtablette enthält bzw. 40 mg Olmesartanmedoxomil und 10 mg Amlodipin (als Amlodipinbesilat). Liste der sonstigen Bestandteile: Tablettenkern: vorverkleisterte Stärke (Mais), verkieselte mikrokristalline Cellulose (mikrokristalline Cellulose mit hochdispersem Siliciumdioxid), Croscarmellose-Natrium, Magnesiumstearat. Film- Überzug: Poly(vinylalkohol), Macrogol 3350, Talkum, Titandioxid (E 171), Eisen(III)-oxid, gelb (E 172) (nur Sevikar 40 mg/5 mg und 40 mg/10 mg Filmtabletten), Eisen(III)-oxid, rot (E 172) (nur Sevikar 40 mg/10 mg Filmtabletten). Anwendungsgebiete: Behandlung der essentiellen Hypertonie. Sevikar ist bei Patienten indiziert, deren Blutdruck nicht ausreichend mit Olmesartanmedoxomil oder Amlodipin als Monotherapie kontrolliert werden kann. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe, gegen Dihydropyridinderivate oder gegen einen der sonstigen Bestandteile, zweites und drittes Trimester der Schwangerschaft, Stillzeit, stark eingeschränkte Leberfunktion und Gallenwegsobstruktion. Sevikar ist, aufgrund des enthaltenen Amlodipins, auch kontraindiziert bei Patienten mit: Kardiogenem Schock, akutem Myokardinfarkt (innerhalb der ersten vier Wochen), instabiler Angina pectoris. Pharmakotherapeutische Gruppe: Angiotensin-II-Antagonisten und Calciumkanalblocker. ATC-Code: C09DB02. Inhaber der Zulassung: Daiichi Sankyo Austria GmbH, 1160 Wien. Verschreibungspflicht/Apothekenpflicht: Rezept- und apothekenpflichtig. Weitere Angaben zu den Abschnitten Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen, Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit sowie Nebenwirkungen sind der veröffentlichten Fachinformation (z.b.: Austria Codex) zu entnehmen. Stand der Information: August 2010 FACHKURZINFORMATION: BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS: Seroquel XR 50 mg Retardtabletten, Seroquel XR 200 mg Retardtabletten, Seroquel XR 300 mg Retardtabletten, Seroquel XR 400 mg Retardtabletten, Pharmakotherapeutische Gruppe: Antipsychotika; Diazepine, Oxazepine und Thiazepine, ATC-Code: N05A H04, QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG: Seroquel XR 50 mg enthält 50 mg Quetiapin (als Quetiapinfumarat). Sonstiger Bestandteil: 119 mg Lactose (Anhydrid) pro Retardtablette. Seroquel XR 200 mg enthält 200 mg Quetiapin (als Quetiapinfumarat). Sonstiger Bestandteil: 50 mg Lactose (Anhydrid) pro Retardtablette. Seroquel XR 300 mg enthält 300 mg Quetiapin (als Quetiapinfumarat). Sonstiger Bestandteil: 47 mg Lactose (Anhydrid) pro Retardtablette. Seroquel XR 400 mg enthält 400 mg Quetiapin (als Quetiapinfumarat). Sonstiger Bestandteil: 15 mg Lactose (Anhydrid) pro Retardtablette. Sonstige Bestandteile: Tablettenkern, Mikrokristalline Cellulose, Natriumcitrat, Lactose-Monohydrat, Magnesiumstearat, Hypromellose, Tablettenüberzug, Hypromellose, Macrogol, Titandioxid (E171), Eisenoxid, Gelb (E172) (50 mg, 200 mg und 300 mg Retardtabletten), Eisenoxid, Rot (E172) (50 mg Retardtabletten). ANWENDUNGSGEBIETE: Seroquel XR wird verwendet zur: Behandlung von Schizophrenie, einschließlich der Rückfallprävention bei mit Seroquel XR stabil eingestellten Patienten., Behandlung der bipolaren Erkrankung: zur Behandlung von mittelgradigen bis schweren manischen Episoden innerhalb der bipolaren Erkrankung., zur Behandlung von Episoden der Major Depression innerhalb der bipolaren Erkrankung., zur Rückfallprävention bei bipolaren Patienten, die in der manischen oder depressiven Episode auf die Quetiapin-Behandlung angesprochen haben., Behandlung depressiver Episoden (Episoden einer Major Depression) als Zusatztherapie bei Patienten, die unzureichend auf die Monotherapie mit einem Antidepressivum angesprochen haben. Vor Beginn der Behandlung sollte der behandelnde Arzt das Sicherheitsprofil von Seroquel XR beachten. GEGENANZEIGEN: Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff oder einem der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels. Die gleichzeitige Verabreichung von Cytochrom-P-450-3A4-Inhibitoren wie HIV-Proteasehemmern, Antimykotika vom Azoltyp, Erythromycin, Clarithromycin und Nefazodon ist kontraindiziert. INHABER DER ZULASSUNG: AstraZeneca Österreich GmbH, Schwarzenbergplatz 7, A-1037 Wien, VERSCHREIBUNGSPFLICHT/APOTHEKENPFLICHT, Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten., Stand: August 2010, Informationen zu den Abschnitten besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit, Nebenwirkungen sowie den Gewöhnungseffekten sind der veröffentlichten Fachinformation (z. B. Austria Codex) zu entnehmen. Hausarzt 5/11 35

3 ÖHV Aktuell von Peter Pölzlbauer e-card, e-medikation, ELGA. Das Ansteigen der Großbuchstaben in der Titelzeile lässt nicht unbedingt auf eine Qualitätszunahme schließen, eine Kostenexplosion ist hingegen schon eher zu erwarten. Über deren Höhe sind sich die ExpertInnen naturgemäß uneins. Was kostet ELGA? Die ÄrzteWoche geht dieser Frage in der Rubrik Standpunkte nach. Laut Frau Dr. Susanne Herbek, Geschäftsführerin der Elga GmbH, sind für die Errichtung von ELGA gemäß Artikel 15a dreißig Millionen Euro vorgesehen. Ein Betrag, der sich nach Ansicht der Geschäftsführerin deutlich reduzieren wird, weil Doppelbefunde und Mehrfachuntersuchungen vermieden werden. Mag. Gerhard Holler, E-Health-Konsulent der Österreichischen Ärztekammer geht von hundertdreißig Millionen Anschaffungs- und siebenunddreißig Millionen Betriebskosten aus. Er stützt sich dabei auf eine Kosten-Nutzen-Analyse der deutschen Firma Debold+Lux, die allerdings schon drei Jahre alt ist. Demnach wäre damals jede Arztordination in Österreich mit belastet worden, zuzüglich der laufenden Betriebskosten, wobei jedoch Personalaufwand und Arbeitszeit nicht eingerechnet sind. Dr. Hans Zeger, Obmann der AEGE DATEN kommt da zu ganz anderen Zahlen: 200 Millionen Errichtungskosten und 100 Millionen Betriebskosten seien bei konservativer Schätzung aufzubringen. Wem nützt ELGA? Die Kosten machen einen Nutzen geradezu zwingend notwendig. Der liegt unbedingt bei den PatientInnen, behaupten zumindest die Verantwortlichen. Durch das Vermeiden von Doppelbefundungen und Mehrfachverschreibungen werde die Sicherheit der PatientInnen deutlich erhöht. Ob dem so ist, wird sich bei der jetzt anlaufenden e-medikation zeigen, woran viele Fachleute allerdings schon quälende Zweifel haben. Nicht zu leugnen ist, dass ein Kostendämpfungsfaktor erwartet wird, der umso deutlicher ausfallen soll, je näher man sich dem erhofften Ziel wähnt. Denn mit dem Erfassen der Kosten wird man sehr schnell auch deren Verursachern auf der Spur sein, eine Drohung, die zunächst gegen die ÄrztInnen gerichtet, sehr bald auch die PatientInnen betreffen wird. Wer macht ELGA? ELGA ist an sich ein Produkt der hohen Politik. Die Namen aber, die im Zusammenhang mit ihr genannt werden, weisen eher in die Bürokratie: Sektionschef Dr. Clemens Auer, Vorsitzender des Hauptverbandes Mag. Dr. Hans Jörg Schelling Dr. Peter Pölzlbauer und Stv. Generalsekretär im Hauptverband DI Volker Schörghofer. Das Verwalten des österreichischen Gesundheitssystems scheint offensichtlich wichtiger als dessen Neugestaltung. Das allerdings ist kein landesspezifisches Problem, sondern ein EU-weites. Die Angst vor dem Neuen ist größer als der Wunsch, das Alte zu ändern. Was heißt ELGA? Eigentlich: Elektronische Lebenslange GesundheitsAkte. Lebenslang klingt verdächtig nach lebenslänglich, einen Eindruck, den man nach Möglichkeit vermeiden möchte, offenbar im Hinblick auf den Datenschutz. Es ist aber zu befürchten, dass damit ein Torso geschaffen wird, der einerseits der Dokumentationspflicht nicht genügen wird, ohne andererseits dem Datenschutz zu genügen. Eine österreichische Lösung eben. Dr. Peter Pölzlbauer, Beitrittserklärung: Ja, ich trete dem ÖHV bei: n als ordentliches Mitglied (Arzt/Ärztin f. Allgemeinmedizin, in Ausbildung) Jahresbeitrag: 90,- Mitglieder der ÖGAM: 80,- PensionistInnen: 30,- n als außerordentliches Mitglied (FachärztInnen) Jahresbeitrag: 90,- n als förderndes Mitglied (z.b.: Firmen oder Körperschaften) Anstelle eines Mitgliedsbeitrages tritt eine jährliche Spende n Ich möchte aktiv an der Vereinsgestaltung mitwirken Name... Adresse... Telefon Unterschrift... Bitte einsenden an den ÖHV, Dr. Paul Reitmayr, 2130 Mistelbach, Mitschastraße 18, Fax 02572/ , dr.p.reitmayr@inode.at, Internet: Stampiglie 36 Hausarzt 5/11

4 von Michael Dihlmann ÖHV niederösterreich Patienten in Not Landmedizin in Gefahr Hausapothekensterben kann Probleme bei der Medikamentenversorgung und in weiterer Folge Besetzungsprobleme bei Kassenstellen erzeugen. Überall wo Hausapotheken zugesperrt werden müssen, regt sich der Widerstand der betroffenen Bevölkerung. In den vergangenen Monaten hat sich dieses Szenario in einigen Gemeinden Niederösterreichs abgespielt. Zahlreiche weitere Gemeinden sind wenn sich die Gesetzeslage nicht ändert in Zukunft vom Aussterben der Versorgung mit Medikamenten in ihren Orten betroffen. Eine jüngst durchgeführte Umfrage über die Versorgungssituation mit Medikamenten nach dem Schließen von Hausapotheken zeigt ein deutliches Bild, so Dr. Christoph Reisner, Präsident der NÖ Ärztekammer im Rahmen einer Pressekonferenz. 98 Prozent der befragten Patientinnen und Patienten berichten von Versorgungsproblemen durch die öffentliche Apotheke, welche beim früheren Hausapothekenbetrieb nicht vorhanden waren. 40,4 Prozent gaben Probleme bei Hausbesuchen an, 49,5 Prozent der Patientinnen und Patienten hatten Probleme durch mangelhafte Apothekendienstzeiten. 79,8 Prozent der Patientinnen und Patienten mussten Mehrfachbesuche in Kauf nehmen, weil die benötigten Medikamente nicht lagernd waren. Das bereitet der Bevölkerung enorme Probleme und verzögert den Heilungsverlauf, so Präsident Dr. Reisner. Versorgungsprobleme sind vorprogrammiert Diese Problematik hat laut Dr. Gerhard Imb, Hausapothekenreferent der NÖ Ärztekammer ihre Konsequenzen. Patientinnen und Patienten sind leidende Menschen, die so schnell und so einfach wie möglich zu ihrer ärztlichen Versorgung sowie zur Versorgung mit Medikamenten kommen müssen. Die offenbar vorhandenen Versorgungsschwierigkeiten ohne ärztliche Hausapotheke führen dazu, dass sich ein Teil der Patientinnen und Patienten in Bezug auf die Behandlung nach Wegfall der Hausapotheke anders orientiert. Wer kann, der fährt. Und zwar zu Ärztinnen und Ärzten in der Umgebung, welche die ideale Versorgungsform mit Medikamenten auf dem Land, nämlich die ärztliche Hausapotheke besitzen. Dies führt laut Dr. Imb dazu, dass die landärztlichen Ordinationen ohne Hausapotheke im Normalfall ein Abwandern von Patientinnen und Patienten hinnehmen müssen. Viele von ihnen haben jedoch schon mit Hausapotheke wegen der dünn besiedelten ländlichen Gebiete eher kleine Ordinationen, die kaum einen rentablen Betrieb zulassen. Ohne ärztliche Hausapotheke gibt es nun in zahlreichen Fällen keine ausreichende wirtschaftliche Perspektive für einen potenziellen Übernehmer. Dadurch werden sich viele Stellen sehr schwierig oder auch gar nicht nachbesetzen lassen. Die bestehenden Schutzzonen um öffentliche Apotheken sind längst nicht mehr zeitgemäß Wenn ärztliche Hausapotheken schließen müssen, wird die Situation für die Bevölkerung stark verschlechtert, so der Medikamentenreferent der NÖ Ärztekammer Dr. Wolfgang Geppert. Das haben immer mehr Gemeinden erkannt und die verantwortlichen Lokalpolitiker versuchen jetzt verstärkt, diese Probleme selbst aufzuzeigen und zu lösen. Zahlreiche Gemeinden in Niederösterreich unterstützen unsere Bemühungen und haben eine Resolution unterzeichnet. Die unterzeichneten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister fordern mit der Resolution die Mandatare aller Parlamentsparteien auf, das Apothekengesetz möglichst schnell zu novellieren. Die bestehenden Schutzzonen um öffentliche Apotheken sind auch aus Sicht dieser Lokalpolitiker längst nicht mehr zeitgemäß und müssen zugunsten eines patientenorientierten Nebeneinanders von öffentlichen und ärztlichen Apotheken weichen, so Dr. Geppert. Ärztliche Hausapotheken und öffentliche Apotheken in friedlicher Koexistenz Präsident Dr. Reisner forderte abschließend eine Änderung der Gesetzeslage samt Abschaffung der Kilometergrenzen. Ärztliche Hausapotheken und öffentliche Apotheken sollten in friedlicher Koexistenz nebeneinander betrieben werden dürfen. Das wäre aus Sicht der Patientinnen und Patienten ideal. Ein weiteres Anliegen von ihm ist das so genannte kleines Dispensierrecht, also die Abgabemöglichkeit von Medikamenten in Ordinationen, die vor Ort direkt angewendet oder verabreicht werden. Ich appelliere daher zum wiederholten Male an den Gesetzgeber, bei dieser und auch anderen gesundheitspolitischen Fragestellungen nicht ausschließlich der Lobby einzelner Berufsgruppen zu folgen, sondern eine Abwägung unter Berücksichtigung der medizinischen Sachlage, der volkswirtschaftlichen Komponenten, der ökologischen Aspekte sowie vor allem der Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten zu treffen, so Präsident Dr. Reisner zum Abschluss. Ärztekammer für Niederösterreich, Pressestelle, Michael Dihlmann, 0664/ , Bezeichnung des Arzneimittels Suboxone 8 mg/2 mg Sublingualtabletten Qualitative und Quantitative Zusammensetzung 1 Sublingualtablette enthält: Buprenorphin 8 mg (als Buprenorphinhydrochlorid) und Naloxon 2 mg (als Naloxonhydrochlorid-Dihydrat). Sonstige Bestandteile: 168 mg Lactose Anwendungsgebiete Suboxone Sublingualtabletten sind zur Substitutionstherapie bei Opioidabhängigkeit im Rahmen medizinischer, sozialer und psychotherapeutischer Maßnahmen bestimmt. Mit dem Naloxon-Bestandteil soll ein intravenöser Missbrauch verhindert werden. Die Substitutionstherapie ist zur Behandlung von Erwachsenen und Jugendlichen über 15 Jahren bestimmt, die einer Suchtbehandlung zugestimmt haben. Gegenanzeigen Suboxone darf in den folgenden Fällen nicht angewendet werden: Überempfindlichkeit gegen Buprenorphin, Naloxon oder einen der sonstigen Bestandteile, schwere respiratorische Insuffizienz, schwere Leberinsuffizienz, akuter Alkoholismus oder Delirium tremens Pharmakodynamische Eigenschaften Pharmakotherapeutische Gruppe: Mittel zur Behandlung der Opioidabhängigkeit, ATC-Code: N07B C51. Liste der sonstigen Bestandteile Lactose-Monohydrat, Mannitol (Ph.Eur.), Maisstärke, Povidon K 30, Citronensäure, Natriumcitrat 2H2O, Magnesiumstearat (Ph.Eur.), Acesulfam-Kalium, Natürliches Zitronen- und Limonen-Aroma. Inhaber der Zulassung RB Pharmaceuticals Limited Bath Road, Slough, Berkshire, SL1 3UH, Vereinigtes Königreich. Stand d. Info.: August rezept- und apothekenpflichtig Suchtgift Suboxone unterliegt den Vorschriften über Suchtmittel. Informationen zu den Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder sonstige Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit sowie den Nebenwirkungen und Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation, verfügbar auf der Website der Europäischen Arzneimittel-Agentur, Hausarzt 5/11 37

5 ÖHV Niederösterreich von Christoph Reisner Systemfehler bei der Medikation soweit wie möglich vermeiden Abteilungspharmakologen in Krankenhäusern wären ein guter Ansatz zur Optimierung Im Zuge des jüngst in Hollabrunn durchgeführten Prozesses um einen tödlichen Medikationsfehler halte ich ein Überdenken der Medikationspraxis in Krankenhäusern für dringend notwendig. Anlassfall war eine 85-jährige Patientin, die nach eigenen Angaben und Angaben ihres Mannes ein Medikament auf ärztliche Anweisung täglich eingenommen hatte. Das Rheumamedikament war von einem Arzt eines Rheumazentrums verschrieben worden, die Patientin hatte glaubhaft bei der Aufnahme versichert, das einmal wöchentlich einzunehmende Medikament täglich einzunehmen. Die Dosierung des Medikaments wurde im Krankenhaus laut Angaben der Patientin durchgeführt, die Patientin ist schließlich an den Folgen der Einnahme verstorben. Systemprobleme sind nicht dadurch zu lösen, dass man sie weiter schiebt und die Ausführenden dann an den Pranger stellt Zwei der Ärzte, einer davon der Abteilungsvorstand, wurden schuldig gesprochen. Im Zuge des Prozesses wurde von einem Gutachter die Aufnahmepraxis der Patienten hinterfragt. Im gegenständlichen Fall war er der Meinung, dass bei Aufnahme in eine chirurgische Abteilung auch die internistischen Medikamente der Vormedikationen überprüft werden müssten. Dieser Wunsch entspricht aber nicht den tatsächlichen Möglichkeiten im Spitalsbetrieb. Ein solches Vorgehen würde den Tagesbetrieb jeder Abteilung im Krankenhaus zum Erliegen bringen. Wie in vielen Beispielen im Gesundheitswesen wurde hier aus meiner Sicht erfolgreich versucht, Ärztinnen und Ärzte für Mängel im Gesundheitswesen verantwortlich zu machen. Systemprobleme sind nicht dadurch zu lösen, dass man sie weiter schiebt und die Ausführenden dann an den Pranger stellt, wenn Fehler auftreten. Es ist im Krankenhausbetrieb schlicht und einfach nicht machbar, dass ein Internist jeden Patienten anschaut und die Medikation überprüft. Dieser müsste dann wieder die genaue Historie der Verschreibung kennen, durchleuchten und bewerten und schließlich das Medikament weiter verschreiben oder abzusetzen. Dazu fehlen die Ärztinnen und Ärzte und auch das Geld. Hier könnten Pharmazeuten ihr umfassendes Wissen einbringen In diesem Falle hätte auch die e-medikation nichts geändert, deren Pilotbetrieb theoretisch seit Anfang April in einigen Bezirken Österreichs läuft. Eine sinnvolle e-medikation sollte Diagnose, Therapie, Änderungsverlauf und Abgabedatum enthalten. Wenn der Patient etwas nicht erfasst haben will, soll das auch vermerkt werden. Und neben niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie die Apotheken auch die Krankenhäuser mit einbeziehen. Im gegenständlichen Fall gab es übrigens auch keinen Warnhinweis seitens der abgebenden Apotheke, in welcher man die enorme Dosis des verschriebenen Medikaments hätte erkennen müssen. Wir brauchen Fachleute auf den Stationen der Krankenhäuser, die sich mit dem Thema Verschreibungen auseinandersetzen. Apothekerinnen und Apotheker sind hochqualifizierte Fachleute, deren Wissen im normalen Apothekenbetrieb heutzutage leider nur mehr sporadisch benötigt wird. Ich halte daher die Einführung von Abteilungspharmakologen in Krankenhäusern für einen guten, überdenkenswerten Ansatz. Hier könnten Pharmazeuten im Gegensatz zur Tätigkeit in öffentlichen Apotheken, wo der Großteil der Medikamente strikt auf Verordnung der Ärztinnen und Ärzte abgegeben wird, ihr umfassendes Wissen einbringen. Koordination der Medikation am richtigen Platz ist aus meiner Sicht gefragt. Rolle der Gesundheitsberufe überdenken Was mich zur Rolle der verschiedenen Gesundheitsberufe bringt: Wenn wir all unsere Probleme mit Medikation und Medikamenten wirklich lösen wollen, brauchen wir keine e-medikation wie angedacht. Wir brauchen nur den gezielten Einsatz der Fachleute am richtigen Ort. Dr. Christoph Reisner, Präsident der NÖ Ärztekammer, facebook.com/christoph.reisner Foto: Tschank - Wiener Neustadt Dr. Christoph Reisner FIKU\Relpax 20 mg / 40 mg - Filmtabletten Variation IA/023 / A, Austria Fachkurzinformation RELPAX 20 mg / 40 mg - Filmtabletten: Zusammensetzung: 20 mg: Eine Filmtablette enthält 20 mg Eletriptan (als Hydrobromid), außerdem 23,000 mg Lactose, 0,036 mg Gelborange S. 40 mg: Eine Filmtablette enthält 40 mg Eletriptan (als Hydrobromid), außerdem 46,000 mg Lactose, 0,072 mg Gelborange S. Liste der sonstigen Bestandteile: Tablettenkern:, Lactose-Monohydrat, Mikrokristalline Cellulose, Croscarmellose-Natrium, Magnesiumstearat, Filmüberzug: Titandioxid (E171), Hypromellose, Lactose-Monohydrat, Triacetin und Gelborange S (E110). Anwendungsgebiete: Akutbehandlung der Kopfschmerzphase von Migräneanfällen mit oder ohne Aura. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegenüber Eletriptanhydrobromid oder einen der Hilfsstoffe des Präparates. Schwere Leber- oder Niereninsuffizienz. Mittelschwere oder schwere Hypertonie oder unbehandelte leichte Hypertonie. Nachgewiesene koronare Herzkrankheit einschließlich ischämischer Herzkrankheit (Angina pectoris, Myokardinfarkt in der Anamnese oder nachgewiesene stumme Ischämie), objektive oder subjektive Symptome einer ischämischen Herzkrankheit oder Prinzmetal-Angina. Signifikante Arrhythmien oder Herzinsuffizienz. Periphere Gefäßerkrankung. Schlaganfälle oder transitorische ischämische Attacken (TIA) in der Anamnese. Anwendung von Ergotamin oder Ergotaminderivaten (einschließlich Methysergid) innerhalb von 24 Stunden vor oder nach der Behandlung mit Eletriptan (siehe Abschnitt 4.5). Gleichzeitige Anwendung anderer 5-HT1-Rezeptor-Agonisten gemeinsam mit Eletriptan. Pharmakotherapeutische Gruppe: selektive Serotonin 5-HT1-Rezeptor-Agonisten ATC-Code: NO2C C06. Inhaber der Zulassung: Pfizer Corporation Austria Ges.m.b.H., Wien. Verschreibungspflicht/Apothekenpflicht: Rezept- und apothekenpflichtig. Stand der Information: Februar Angaben zu besonderen Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit und Nebenwirkungen entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. Acimethin-Filmtabletten: Zusammensetzung: 1 Filmtablette enthält: 500 mg L-Methionin. Wirkstoffgruppe: Urologika; Harn ansäuernde Mittel G04BA04 Anwendungsgebiete: In der Urologie als harnansäuernde Substanz: mit bakteriostatischer Wirkung bei Harnwegs-infektionen, auch zur Rezidivprophylaxe; zur Optimierung der Wirkung von Antibiotika (Ampicillinen, Carbenicillinen), Sulfonamiden, Nitrofurantoin und Nalidixinsäure im sauren Urin (ph 5 6); zur Verbesserung der Steinlöslichkeit und zur Vermeidung von Steinneubildungen, in erster Linie bei Infekt-/Phosphatsteinen. In der Toxikologie zur Behandlung der Paracetamol-Vergiftung. Gegenanzeigen: Acimethin darf nicht angewendet werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder die Hilfsstoffe; Homocysteinurie; Harnsäure- und Zystinsteinleiden; Niereninsuffizienz; Oxalose; Methionin-Adenosyltransferase-Mangel; metabolischer (z.b. renal-tubulärer) Azidose; Säuglingen. Wegen der Gefahr der Synthese neurotoxischer Merkaptane im bakteriellen Stoffwechsel sollte Patienten mit Leberinsuffizienz oder hepatogener Enzephalopathie kein L-Methionin verabreicht werden. Zur Anwendung von Acimethin bei Kindern liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Acimethin sollte deshalb bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet werden. Sonstige Bestandteile: Povidon (K30), Magnesiumstearat (Ph.Eur.), Crospovidon, Hochdisperses Siliciumdioxid, Carboxymethylstärke-Natrium (Typ A) (Ph.Eur.), Mikrokristalline Cellulose, Macrogol (6000), Talkum, Poly[butylmethacrylatco-(2-dimethylaminoethyl)-methacrylat-co-methylmethacrylat] (1:2:1), Titandioxid (E 171), Eisen(III)-oxid (E 172), Hypromellose. Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig. Zulassungsinhaber: Madaus GmbH, Wien. Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen sowie zur Anwendung in Schwangerschaft und Stillzeit sind der veröffentlichten Fachinformation zu entnehmen. 38 Hausarzt 5/11

6 von Wolfgang Geppert ÖHV niederösterreich Stolz auf Berge von Müll und Semmeln Selbstbewusst tragen NÖ Spitalsmanager alle Kennzahlen der Landeskliniken in die Öffentlichkeit. Vom gigantischen Müllaufkommen bis zum Semmelverbrauch. Beindruckende Zahlen sollen Krankenhäuser als boomenden Wirtschaftssektor darstellen. Die Funktionäre der Krankenkassen hingegen rufen ständig nach Einsparungen und jammern über explodierende Kosten. Die Vertragspartner sollen billige Medikamente verordnen, weniger Labor und EKGs verrechnen und therapeutische Aussprachen zum niedrigsten Tarif erbringen. Wir KassenärztInnen dürften an die falschen Geldgeber geraten sein. Am Tag der Müllabfuhr befiel mich bei jedem Blick auf die Restmüllsäcke vor der Ordinationseinfahrt ein schlechtes Gewissen. Vier bis fünf Säcke jeden zweiten Dienstag im Monat kamen bisher zur Abholung. Meine Gedanken damals: Könnte durch Müllvermeidung nicht der eine oder andere Sack eingespart werden? Weniger Restmüll sei ein aktiver Beitrag zur Umweltschonung, so meine Argumente als Ordinationsbetreiber. Dann kam die Wende. Eine Infobroschüre des Landesklinikums in Mistelbach war für mich Anstoß, die Sachlage von der anderen Seite zu betrachten. PR-Leute der Landeskliniken Holding haben die Gabe, mit jedem Detail stolz an die Öffentlichkeit zu treten, so auch mit dem Müllanfall. Selbst damit kann enorme Leistungskraft unter Beweis gestellt werden. Im Landesklinikum Mistelbach kommt es zu einem jährlichen Müllaufkommen von Kilogramm. Dabei werden alle Arten von Müll zusammengerechnet. Das entspricht Mülltonnen zu je 120 Liter. Müllaufkommen als Leistungskriterium? Wenn eine Gesundheitseinrichtung nach dem Müllaufkommen bewertet wird, dann wird es für uns Niedergelassene, mit verbreitetem Zwang zur Müllvermeidung, sehr eng. Meine persönliche Reaktion: Schluss mit dem zwanghaften Zusammenpressen der Abfälle. Auch das Nerven aufreibende Mülltrennen muss eingeschränkt werden. Nur vier bis fünf Säcke zu produzieren, ist ein Zeichen von Kleingeist. Schon höre ich einen Weinviertler im Hintergrund raunen: Ein Ordinationsbetrieb mit so wenig Müllausstoß kann gar nicht leistungsfähig sein. Hier stimmt was nicht! Die werden womöglich keine Bettauflagen wechseln, keine Einmalbestecke verwenden und nur wenige Infusionen anlegen. Das zur Schau stellen möglichst vieler Säcke schindet, ähnlich wie im Landesklinikum Mistelbach, Eindruck: Wumm, die reißen alles nieder! Da wird gearbeitet was das Zeug hält. Jetzt heißt es für mich, nur nicht gleich ins Gegenteil zu verfallen. Mein anfangs gehegtes Vorhaben, bei Dunkelheit durch den Ort zu streifen, um heimlich Müll einzusammeln, habe ich vorerst zurückgestellt. Doch eines ist den Leuten der Holding gelungen: Sie haben mir beim Blick auf die Müllmenge der Ordination Dr. Geppert das schlechte Gewissen genommen. Herausforderung Ernährungsumstellung Seit 30 Jahren versuche ich den zuckerkranken Patientinnen und Patienten den Verzehr von dunklem, grobkörnigem Brot schmackhaft zu machen. Zusammen mit anderen Ballaststoffen und viel Flüssigkeit könnte so der Neigung zur Verstopfung am besten entgegengetreten werden. Esst Kornspitze statt bleicher Semmeln, das ist seit drei Jahrzehnten meine Botschaft. Völlig vergebens! Die zuckerkranken Weinviertler pfeifen auf diese ärztliche Empfehlung. Zum Frühstück muss es der Striezel in all seinen Formen sein, der Rest des Tages wird dann unter anderem dem Verzehr von Semmeln gewidmet. Gefüllt werden die runden Dinger mit fetten und stark gewürzten Wurstscheiben. Die Folgen dieser Fehlernährung liegen auf der Hand. Die Behandlung der chronischen Obstipation nimmt in meinem Ordinationsbetrieb eine Schlüsselrolle ein. Bei der Eröffnung des Marktes in der örtlichen Tankstelle schöpfte ich Hoffnung auf Ernährungsumstellung im Einzugsgebiet, bevölkern doch gerade die diabetischen Männer den Lokalteil dieses Anziehungspunktes. Der Tankstellenpächter entwickelte sich anfangs zum Nebenerwerbsbäcker. Im Stundentakt wurde der Elektroofen mit tiefgefrorenen, vorgefertigten Backsorten bestückt. Dicke Handschuhe kamen in Verwendung, um die heißen Backbretter herauszuziehen. Darauf lag ein breites Sortiment an Backwaren: Salzstangerln, Kornweckerln mit und ohne Dr. Wolfgang Geppert Sesam, Weckerln mit Sonnenblumenkernen und einige wenige Semmeln. Einem dunklen, dreieckigen Ding voll verschiedener Kornsorten verpasste der Pächter eine prägnante Bezeichnung: Das Vital-Dreieck. Für mich stellten die stets frischen Backwaren magnetische Anziehungskraft dar. Nach Erledigung der Hausbesuche führte mein Weg regelmäßig zur Tankstelle, um ausgewählte Stücke zu erstehen. Ein bis zwei insulinpflichtige Diabetiker waren fast immer zugegen. Bei meinem Vortreten an die Kasse drang ihre Stimme quer durch das Tankstellenlokal: Morgen, Herr Doktor, komme ich in die Ordination zur Blutabnahme. Der Langzeitblutzucker ist angesagt! An die vom Zigarettenrauch geschwängerte Atmosphäre hatte ich mich schon gewöhnt, auch das Weinglas vor jedem Patienten war keine Neuigkeit für mich. Doch so ein Landarzt auf der Tankstelle freut sich auch über kleine Fortschritte in Sachen Ernährungsumstellung. Schon das eine oder andere von Diabetikern oder Adipösen konsumierte Kornweckerl hob mich als Diätberater in den siebten Himmel. Leider war der Höhenflug nur von kurzer Dauer. Die gesunden Backsorten in der Verkaufsvitrine wurden rasch von Unmengen bleicher Semmeln verdrängt. Die Gründe dafür blieben im Dunkeln. Kleingeister vermuteten, es sei der hohe Preis der Kornspezialitäten gewesen, der den Umschwung brachte. Noch heute sind Semmeln das Billigste, was die Backstube zu bieten hat. Jetzt läuft die Semmelproduktion den ganzen Tag lang auf Hochtouren. Der Verkauf eines OMV-Kornspitzes stellt eher eine Seltenheit dar. Hausarzt 5/11 39

7 ÖHV Niederösterreich Jährlich Semmeln für ein Krankenhaus mit 512 Betten Schon höre ich die Verfasser der Infobroschüre im Hintergrund raunen: Ihr Ärzte müsst Euch nicht an der Ernährungspyramide festklammern! Aufrufe, wie etwa den Produkten aus Vollkorn den Vorzug zu geben, sind nicht in Stein gemeißelt. Semmeln sind vom Grund her nichts Schlechtes! Wir vermiesen den Weinviertlern während ihres stationären Aufenthaltes weder die stark gewürzten Wurstsorten, noch die heiß geliebten Semmeln. So kommen allein im Krankenhaus Mistelbach täglich 531 Semmeln zur Verteilung. Das klingt auf den ersten Blick nicht so aufregend. Auf das Kalenderjahr 2010 hochgerechnet, sind das Diese Zahl lässt aufhorchen. Das ist Leistungskraft pur. Das Spiel mit großen Zahlen wird über viele Seiten weitergeführt. Es entspreche der Wasserverbrauch dieses Landesklinikums nördlich von Wien, so die Broschüre, jährlich Vollbädern. Mit dem Stromverbrauch der Klinik könnten Haushalte versorgt werden. Wer soll bei solch gewaltigen Zahlen noch aufmucken? Wer traut sich nach Einsparungen zu rufen? Auch die Wäscherei des Krankenhauses leistet fast Unglaubliches: Im Jahr 2010 wurden kg Schmutzwäsche bewältigt. Das entspricht einem Tagespensum von kg. Die kleine Hausfrau des Weinviertels müsste dafür 493 Waschmaschinen a 5 kg füllen, doch das ist nicht notwendig. Dafür hat die KH-Leitung ausreichend Personal angestellt, denn niemand kann die Verantwortlichen dazu zwingen, die 2,5 Tonnen Schmutzwäsche außer Haus zu geben. Gut kann ich mich an die Aussage eines in dieser Angelegenheit zur Rede gestellten Lokalpolitikers erinnern: Wo sollen wir die Unqualifizierten des Weinviertels sonst anstellen? Weit und breit gibt es keinen so großen Arbeitgeber. Auslagerung von Arbeitskräften stehen wir politisch nicht durch! Mistelbach: Österreichmeister in KH-Aufnahmen? Das Krankenhaus mit seinen 512 Betten hat im Schnitt täglich 77 Aufnahmen zu managen. Macht im Jahr über Klingt das nicht rekordverdächtig? Ja, ist es auch! Bei Gesundheitsökonomen wie Pichlbauer, Köck und Co beginnen bei Kenntnis dieser gigantischen Zahlen die Alarmglocken zu läuten. Die Verfasser des erwähnten Schriftwerkes hingegen leben noch in einer anderen Welt. Für sie gilt unverändert in allen Bereichen: größer, höher, weiter! Deshalb halten sie in dicker, roter Schrift für Mistelbach fest: Die Zahl der Aufnahmen ist eine der höchsten in Österreich! 1,4 Millionen ambulante Leistungen in nur einer NÖ Landesklinik Auch bei der Anzahl ambulanter Behandlungen brauchen die Verantwortlichen des Krankenhauses nördlich von Wien keine Minderwertigkeitskomplexe auszubilden. Im Vorjahr wurden in den Ambulanzen des besagten 500-Betten-Hauses Leistungen erbracht. Ich blättere die 65 Seiten starke Broschüre vor und zurück. Das mit Zahlen nicht gerade sparsam umgehende Informationsmaterial lässt nur eines vermissen: Die Kosten! Kein Sterbenswörtchen wird darüber verloren, was die massive Bautätigkeit bis Ende 2017 voraussichtlich an Euros verschlingen wird. Wie viel musste bisher ausgegeben werden, um die zahlreichen Häuser an der Liechtensteinstraße aufzukaufen und mit dem Bagger wegzuschieben? Was kostete das Parkhaus mit seinen über 250 PKW-Stellplätzen? Mit welchen Preissteigerungen für die Um- und Zubauten darf in den nächsten sechs Jahren gerechnet werden? Ganz zu schweigen vom jährlichen Finanzbedarf des laufenden Krankenhausbetriebes. Mit welchen jährlichen Steigerungen der Betriebskosten hat das Landesklinikum Mistelbach zu kämpfen? Die Frage, woher die Geldmittel für die hochtrabenden Um- und Ausbauten im ganzen Bundesland lukriert werden sollen, traut sich in Niederösterreich sowieso niemand zu stellen. Mistelbach ist nur einer von 27 Klinikstandorten. Irgendwie erinnert die Infobroschüre an ein Inserat im Immobilienteil einer großformatigen Samstagszeitung. Ein ehrwürdiger Herrensitz wird in allen nur möglichen Details beschrieben, von der Größe des Parks bis zur Anzahl der Marmorbäder. Trotzdem endet der Text geheimnisvoll: Preis auf Anfrage! Dr. Wolfgang Geppert, 2193 Wilfersdorf geppert@aon.at 1. Goldstein B, Feinglos M, Lunceford J, et al; for the sitagliptin 036 study group. Effect of initial combination therapy with sitagliptin 2. Daten von MSD Österreich 3. Nauck M, Meininger G, Sheng D, et al; for the 024 Study Group. Efficacy and safety of the dipeptidyl peptidase-4 inhibitor, sitagliptin, compared to the sulfonylurea, glipizide, in patients with type 2 diabetes inadequately controlled on metformin alone: a randomized, doubleblind, non-inferiority trial. Diabetes Obes Metab. 2007;9: FACHKURZINFORMATION: Bezeichnung des Arzneimittels: Velmetia 50 mg/850 mg Filmtabletten, Velmetia 50 mg/1000 mg Filmtabletten Qualitative und quantitative Zusammensetzung: Jede Tablette enthält 50 mg Sitagliptin (als Phosphat 1 H2O) und 850 mg bzw mg Metforminhydrochlorid. Liste der sonstigen Bestandteile: Tablettenkern: Mikrokristalline Cellulose (E 460), Povidon K29/32 (E 1201), Natriumdodecylsulfat, Natriumstearylfumarat. Tablettenüberzug: Poly(vinyl alkohol), Macrogol 3350, Talkum (E 553b),Titandioxid (E 171), Eisen(III)-oxid (E 172), Eisen(II,III)-oxid (E 172). Anwendungsgebiete: Für Patienten mit Typ-2-Diabetes mellitus: Velmetia ist zusätzlich zu Diät und Bewegung zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle bei Patienten indiziert, bei denen eine Monotherapie mit Metformin in der höchsten vertragenen Dosis den Blutzucker nicht ausreichend senkt oder die bereits mit der Kombination von Sitagliptin und Metformin behandelt werden. Velmetia ist auch in Kombination mit einem Sulfonylharnstoff (z. B. als Dreifachtherapie) zusätzlich zu Diät und Bewegung bei Patienten indiziert, bei denen eine Kombination aus der jeweils höchsten vertragenen Dosis von Metformin und eines Sulfonylharnstoffs nicht ausreicht, um den Blutzucker zu senken. Gegenanzeigen: Velmetia ist kontraindiziert bei Patienten mit: Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile; diabetischer Ketoazidose; diabetischem Präkoma; mäßiger oder schwerer Nierenfunktionsstörung (Kreatinin-Clearance < 60ml/min); akuten Erkrankungen, welche die Nierenfunktion beeinflussen können, wie: Dehydratation, schweren Infektionen, Schock, intravaskuläre Gabe von jodhaltigen Kontrastmitteln; akuten oder chronischen Erkrankungen, die eine Gewebehypoxie verursachen können, wie: Herz- oder Lungeninsuffizienz, kürzlich stattgefundener Myokardinfarkt, Schock; Leberfunktionsstörung; akuter Alkoholvergiftung, Alkoholismus; Stillzeit. Inhaber der Zulassung: Merck, Sharp & Dohme Ltd., Hertford Road, Hoddesdon, Hertfordshire, EN 11 9BU, Vereinigtes Königreich Vertrieb in Österreich: Kwizda Pharma GmbH, Wien Verschreibungspflicht/Apothekenpflicht: Rezept- und apothekenpflichtig Pharmakotherapeutische Gruppe: Pharmakotherapeutische Gruppe: Kombinationen mit oralen Antidiabetika, ATC-Code: A10BD07 Weitere Angaben zu Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit sowie Nebenwirkungen sind der veröffentlichten Fachinformation zu entnehmen. Inkontan Filmtabletten : Zulassungsinhaber und Hersteller: Pharm. Fabrik Montavit Ges.m.b.H., 6060 Absam/Tirol, Zusammensetzung: 1 Filmtablette enthält 15 mg Trospiumchlorid, 1 Filmtablette enthält 30 mg Trospiumchlorid) Hilfsstoffe: Titandioxid, mikrokristalline Zellulose, Methylhydroxypropylcellulose, Lactose, Maisstärke, Natrium-Stärkeglykolat, Polyvidon K25, hochdisperses Siliziumdioxid, Stearinsäure. ATC-Code: G04BD, Anwendungsgebiete: Zur Behandlung der Detrusorinstabilität oder Detrusorhyperreflexie mit den Symptomen häufiges Harnlassen, Harndrang und unfreiwilliger Harnabgang mit oder ohne Harndrang. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen einen Bestandteil des Präparates, Harnverhaltung, Engwinkelglaukom, Tachyarrhythmien, Myasthenia gravis, schwere Colitis ulcerosa, toxisches Megacolon, dialysepflichtige Niereninsuffizienz (Kreatininclearance unter 10ml/min/1,73 m²), Kinder unter 12 Jahre Abgabe: Rezept- und apothekenpflichtig Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen sind der veröffentlichten Fachinformation zu entnehmen. 40 Hausarzt 5/11

8 von Markus Lechner HA & Recht Kassenvertragsrecht An dieser Stelle soll nicht nur über aktuelle Entwicklungen berichtet werden, sondern auch ganz allgemein gehaltene juristische Einführungen zu Themen geboten werden, die Hausärzte, allen voran Kassenvertragsärzte, interessieren dürften. Den Beginn der Serie bilden die Grundzüge des Kassenvertragsrechts, dies in zwei Teilen (Teil 2 erscheint im Hausarzt 6/11). Gesamt- und Einzelvertrag Die Beziehungen zwischen den Trägern der Krankenversicherung und den freiberuflich tätigen Ärzten werden jeweils durch Gesamtverträge geregelt. Diese sind für die Träger der Krankenversicherung durch den Hauptverband mit den örtlich zuständigen Ärztekammern abzuschließen. Die Gesamtverträge bedürfen der Zustimmung des Trägers der Krankenversicherung, für den der Gesamtvertrag abgeschlossen wird. Die Österreichische Ärztekammer kann mit Zustimmung der beteiligten Ärztekammer den Gesamtvertrag mit Wirkung für diese abschließen. Abweichende Regelungen gelten für österreichweit tätige Sozialversicherungsträger. Der Inhalt des Gesamtvertrages ist auch Inhalt des zwischen dem Träger der Krankenversicherung und dem Arzt abzuschließenden Einzelvertrages. Vereinbarungen zwischen dem Träger der Krankenversicherung und dem Arzt im Einzelvertrag sind rechtsunwirksam, soweit sie gegen den Inhalt eines für den Niederlassungsort des Arztes geltenden Gesamtvertrages verstoßen. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem kurativen Einzelvertrag ergeben sich daher aus den Gesamtverträgen. Inhalt der Gesamtverträge Durch Gesamtverträge sind jedenfalls nachstehende Bereiche zu regeln: die Festsetzung der Zahl und der örtlichen Verteilung der Vertragsärzte mit dem Ziel, dass unter Berücksichtigung sämtlicher ambulanter Versorgungsstrukturen, der örtlichen Verhältnisse und der Verkehrsverhältnisse, der Veränderung der Morbidität sowie der Bevölkerungsdichte und -struktur eine ausreichende ärztliche Versorgung gesichert ist, wobei in der Regel die Auswahl zwischen mindestens zwei in angemessener Zeit erreichbaren Vertragsärzten oder einem Vertragsarzt und einer Vertrags-Gruppenpraxis freigestellt sein soll die Auswahl der Vertragsärzte die Rechte und Pflichten der Vertragsärzte, insbesondere auch die Ansprüche auf Vergütung der ärztlichen Leistung sowie die im Zweifelsfall vorzunehmende Überprüfung der Identität der Patienten und die rechtmäßige Verwendung der e-card die Vorsorge zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen Behandlung und Verschreibweise die Ausstellung von Bescheinigungen, die für die Durchführung der Krankenversicherung erforderlich sind die Zusammenarbeit der Vertragsärzte mit dem chef- und kontrollärztlichen Dienst der Sozialversicherungsträger die Festlegung einer Altersgrenze (längstens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres) für die Beendigung der Einzelverträge von Vertragsärzten. Honorarordnungen Die Vergütung der Tätigkeit von Vertragsärzten ist nach Einzelleistungen oder nach Pauschalmodellen zu vereinbaren. Die Vereinbarungen über die Vergütung der ärztlichen Leistungen sind jeweils in den Honorarordnungen zu regeln; diese bilden einen Bestandteil der jeweiligen Gesamtverträge. Die Gesamtverträge sollen eine Begrenzung der Ausgaben der Träger der Krankenversicherung für die vertragsärztliche Tätigkeit einschließlich der Rückvergütungen bei Inanspruchnahme der wahlärztlichen Hilfe enthalten. Die Aufnahme in den kurativen Einzelvertrag Die Aufnahme in den kurativen Einzelvertrag erfolgt nach Vorgaben des ASVG, der Reihungsrichtlinienverordnung sowie nach bundesländerweise unterschiedlichen, gesamtvertraglich geregelten Modalitäten, die sicherstellen sollen, dass der fachlich geeignetste Bewerber um die Kassenvertragsstelle diese zugesprochen erhält. Foto: Clemens Lechner Mag. Markus Lechner Die Beendigung des kurativen Einzelvertrages Das kurative Einzelvertragsverhältnis erlischt automatisch unter anderem dann, wenn ein Vertragsarzt wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener gerichtlich strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe oder wegen einer mit Bereicherungsvorsatz begangenen gerichtlich strafbaren Handlung rechtskräftig verurteilt wird. Weiters wegen einer wegen groben Verschuldens strafgerichtlichen rechtskräftigen Verurteilung des Vertragsarztes im Zusammenhang mit der Ausübung des ärztlichen Berufes oder wegen eines wiederholten rechtskräftigen zivilgerichtlichen Urteils, in welchem ein Verschulden des Vertragsarztes im Zusammenhang mit der Ausübung der vertraglichen Tätigkeit festgestellt wird. Daneben endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod des Vertragsarztes, mit dem Erreichen der Altersgrenze oder mit der Auflösung des Sozialversicherungsträgers automatisch. Der Vertragsarzt kann das kurative Einzelvertragsverhältnis unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendervierteljahres kündigen; ebenso der Sozialversicherungsträger, der aber eine Kündigung nur wegen wiederholter nicht unerheblicher oder wegen schwerwiegender Vertrags- oder Berufspflichtverletzungen unter Angabe der Gründe schriftlich aussprechen kann, welche Kündigung der Vertragsarzt vor den Landesschiedskommissionen anfechten kann. Wird fortgesetzt. Mag. Markus Lechner, NÖ Ärzteanwalt, Rechtsanwalt, 6911 Lochau, Althaus 10, Telefon: 05574/53788, Fax: 05574/53789, Handy: 0664/ , lechnermarkus@aon.at, Hausarzt 5/11 41

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