NBank, Günther-Wagner-Allee 12-16, Hannover

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1 AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IN DER ÖFFENTLICH GEFÖRDERTEN GRÜNDUNGSUNTERSTÜTZUNG EINE VERANSTALTUNG DES VDG IN KOOPERATION MIT DER INVESTITIONS- UND FÖRDERBANK NIEDERSACHSEN UND DEM EXISTENZGRÜNDUNGSNETZWERK IN DER REGION HANNOVER E.V. Fr, 23. Januar 2009 NBank, Günther-Wagner-Allee 12-16, Hannover INHALT 1 Vorwort Begrüßung Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente Existenzgründungsförderung im SGB III und SGB II Erfahrungsaustausch zum Einführung Podiumsdiskussion und Erfahrungsaustausch: 4 Monate Gründercoaching Deutschland für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit Was läuft gut, was kann noch besser werden? Eckpunkte der Podiumsdiskussion Erfahrungen der Beteiligten Zuständigkeiten Qualitätssicherung Öffnung zum Plenum Fazit der Podiumsteilnehmer/innen Wichtige Ansätze für die weitere Arbeit des VDG / 14

2 1 Vorwort Der Verband Deutscher Gründungsinitiativen ist seit seiner Gründung im Jahr 2004 Sprachrohr für Gründungsinitiativen und tritt für eine Verbesserung der Förderbedingungen von Klein- und Kleinstgründungen ein. Im Rahmen der Kooperationsveranstaltung AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IN DER ÖFFENTLICH GEFÖRDER- TEN GRÜNDUNGSUNTERSTÜTZUNG, die der VDG am 23. Januar 2009 gemeinsam mit der NBank und dem EIH-Netzwerk in Hannover durchgeführt hat, sollten zwei aktuelle Brennpunktthemen aufgegriffen und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Existenzgründungsförderung in Deutschland diskutiert werden. Mit der geplanten Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente stehen 2009 im Bereich des SGB II und SGB III wesentliche Änderungen für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit an. Zielsetzung war es daher, umfassend und aus erster Hand über die anstehenden Änderungen und Neuregelungen für arbeitslose Gründungsinteressierte und sogenannte Bestandsselbstständige zu informieren. Seit Oktober 2008 ist das für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit angelaufen. Die Veranstaltung sollte daher auch Gelegenheit bieten, mit den maßgeblich an der Umsetzung beteiligten Institutionen (KfW, Bundesagentur für Arbeit, Gründungsinitiativen, Regionalpartnern) in einen Austausch über das Beratungsprogramm und erste Erfahrungen in der praktischen Umsetzung einzutreten. Mit der vorliegenden Dokumentation möchten wir die Ergebnisse der Tagung zusammenfassen und bundesweit allen Akteuren im Gründungsgeschehen zur Verfügung stellen. Damit sollen konkrete Anstöße für Politik und Praxis gegeben werden. Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern möglichst viel Nutzen aus der Lektüre! Dr. Birgit Buschmann, Bettina Klassen, Kai Koslick, Norbert Kunz, Dr. Renate Ott, Markus Weidner Vorstand des Verbands Deutscher Gründungsinitiativen e.v. 2/ 14

3 2 Begrüßung Herr ERK WESTERMANN-LAMMERS, Vorstandsvorsitzender der NBank Hannover begrüßt zunächst als Gastgeber die Anwesenden. In einer kurzen thematischen Einführung unterstreicht er zudem die Bedeutung des Förderprogramms als ein wertvolles Instrument zur Unterstützung von Gründer/innen, die sich in der hohen Nachfrage nach Coachingangeboten in der NBank widerspiegele. Qualitätsinitiativen wie die des VDG könnten nach Ansicht von Herrn Westermann-Lammers dazu beitragen, die Qualität der Angebote abzusichern. Herr Westermann-Lammers verweist abschließend auf die gute Zusammenarbeit zwischen der NBank, dem EIH und dem VDG und sieht in der Verbesserung des Klimas für Existenzgründungen in Deutschland ein verbindendes Ziel der drei Organisationen. KAI KOSLICK, Vorstandsmitglied im VDG e.v. und 1. Vorsitzender im EIH e.v. übernimmt im Anschluss die Einführung in die Veranstaltung: Das wird vom VDG ausdrücklich begrüßt. Ein einheitliches Förderprogramm für die Nachgründungsphase stellt eine deutliche Verbesserung zu den vielen zuvor parallel existierenden Programmen der Länder und des Bundes dar. Hervorzuheben ist insbesondere das Angebot eines Coachings für Unternehmer/innen, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet haben. Zur Stabilisierung der Unternehmen sind Angebote gerade in den ersten Jahren nach der Gründung ein sinnvoller Beitrag. Für den VDG ist es von entscheidender Bedeutung, das Funktionieren des Förderprogramms im Interesse der Gründer/innen und des Geldgebers sicherzustellen. Eine Grundvoraussetzung ist hierbei das Zusammenwirken aller beteiligten Institutionen und Akteure. Um dies zu ermöglichen, hat der VDG mit dieser Veranstaltung Vertreter/innen der verschiedenen Organisationen zu einem ersten Erfahrungsaustausch eingeladen. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion sollen daher im 2. Teil der Veranstaltung alle Beteiligten ihre bisherigen Erfahrungen mit dem Förderprogramm einbringen. Der 1. Teil der Veranstaltung wird sich mit der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente befassen, die zum 1. Januar des Jahres in Kraft getreten ist. Wir freuen uns, dass sich mit Herrn Peter Jülicher der zuständige Referatsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales persönlich bereit erklärt hat, die wichtigsten Neuerungen darzustellen, die die Förderung von Existenzgründungen im SGB II und SGB III regeln. 3/ 14

4 3 Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente Existenzgründungsförderung im SGB III und SGB II Peter Jülicher, Referatsleiter II a 2 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente Existenzgründungsförderung im im SGB SGB III III und und SGB SGB II II Peter Peter Jülicher Jülicher Mit dem 1. Januar 2009 treten einige Neuerungen in den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten des SGB II und des SGB III in Kraft, die auch die Förderung von Existenzgründungen betreffen 1. Herr PETER JÜLICHER informierte im Rahmen der Fachtagung über die beschlossenen Änderungen und deren Hintergründe. Ziele der Reform Die in Kraft getretenen Neuerungen und Änderungen beschreibt Herr Jülicher als Reaktion des Gesetzgebers und der Politik auf die Evaluationen der Hartz-Reformen. Ein ausdrückliches Ziel der Reform Integration in in Arbeit und Ausbildung Verbesserung/ Vereinfachung der Instrumente Verringerung der Zahl der Instrumente Stärkung der präventiven Instrumente Schwerpunkte der Reform im SGB III Einführung eines Vermittlungsbudgets in in jeder Agentur für für Arbeit Einführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Einführung eines Experimentierbudgets bei bei der Zentrale der Bundesagentur für für Arbeit Regelung eines Rechtsanspruch zur Förderung der Vorbereitung für für den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses Abschaffung unwirksamer oder zu zu wenig in in Anspruch genommener Instrumente war zudem, den Ermessensspielraum für die Arbeitsvermittler/innen zu erhöhen. Mit dem Experimentierbudget ( 421h SGB III) steht den Arbeitsagenturen zukünftig ein Instrument zur Erprobung neuer Ansätze zur Verfügung, aus dem neue arbeitsmarktpolitische Instrumente entwickelt werden sollen. 1 Der VDG hat eine Zusammenstellung der Neuerungen erstellt, die die Förderung von Existenzgründungen nach dem SGB II und dem SGB III regeln. Sollte Ihnen diese nicht mit der Dokumentation zugegangen sein, können Sie sie gern jederzeit per in der Geschäftsstelle anfordern (info@vdg-forum.de). 4/ 14

5 Schwerpunkte der Reform im SGB II II Übernahme der neuen Leistungen im im Bereich der Vermittlung (Vermittlungsbudget und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) Übernahme des Rechtsanspruchs zur Förderung der Vorbereitung für für den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses Neuordnung der Regelungen zu zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im SGB II Die Leistungen des SGB II werden auch zukünftig Ermessensleistungen bleiben. Versuche, einen Rechtsanspruch, etwa auf das Einstiegsgeld einzuführen, scheiterten daran, dass es sich hierbei im Gegensatz zum SGB III-Rechtskreis nicht um ein beitragsfinanziertes System handelt. Eingliederung in Arbeit im SGB II Einführung einer Freien Förderung in in jeder Agentur für für Arbeit Als Hintergrund für die Streichung der Sonstigen weiteren Leistungen eigenständige (SWL), ehemals 16 Abs. 2 SGB II, Regelungen zur Förderung von Existenzgründungen führt Herr Jülicher an, dass das Instrument in einigen Regionen zum Hauptinstrumentarium wurde, was zur Aushebelung der Regelinstrumente führte. Der Bundesrechnungshof hatte dieses Vorgehen im vergangenen Jahr bereits kritisiert. Zur Finanzierung des Eigenanteils im Rahmen des kann zukünftig in begründeten Einzelfällen die Freie Förderung ( 16 f SGB II) genutzt werden. Bei den Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen ( 16c SGB II) wird für Existenzgründer/innen von nun an ein Zeitraum von 24 Monaten zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit als angemessen angesehen. Bei bereits Selbstständigen sollte eine positive Entwicklung spätestens nach 12 Monaten erkennbar sein. Förderung der Selbständigkeit 2008 Teilnehmer in in ausgewählten Maßnahmen J F M A M J J A S O N D SGB SGB III III SGB SGB II II ABM ABM FbW FbW EGZ EGZ GZ/ GZ/ ESG ESG 5/ 14

6 Existenzgründungsförderung ist erfolgreich Gründungsförderung erfolgreich seit 1986 Geförderte Gründer sind seltener von erneuter Arbeitslosigkeit betroffen 2,5 Jahre nach dem Start waren noch 70-80% der geförderten Gründungen am Markt 5 Jahre nach dem Start waren noch % selbständig Gründungszuschuss im SGB III Vorteile vereinen und Zielgruppen erhalten 9 Monate Rechtsanspruch und 6 Monate Ermessensleistung Mitnahme und Missbrauch verringern Tage Restanspruch/ Anrechung des Alg-Anspruchs Förderung von nicht-tragfähigen Gründungsvorhaben vermeiden Festhalten an an der Tragfähigkeitsbescheinigung Vermeidung von Hilfebedürftigkeit Zuschuss auf Alg-Niveau plus Zuschuss zur SV SV Gründungsförderung im SGB II II Einstiegsgeld ( 16 b SGB II) II) Auszahlung bis bis zu zu Monate maximal % der der Regelleistung Ermessensleistung Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen ( ( 16 c SGB II) II) bei bei Aufnahme oder Ausübung einer Selbständigkeit Zuschuss von von maximal Euro oder Darlehen 6/ 14

7 Weitere Gründungshilfen Heranführen an eine selbständige Tätigkeit Absicherung in in der Arbeitslosenversicherung Ergänzende Förderung für hilfebedürftige Selbständige (Gründung aus Arbeitslosigkeit) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Peter Peter Jülicher Jülicher Referatsleiter II a 2 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referatsleiter II a 2 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Blitzlichter aus der anschließenden Diskussion: Bemängelt wurde, dass die Instrumente im SGB II insgesamt zu selten zur Anwendung kämen. Kritisiert wurde zudem die Praxis mit der Anlage EKS (Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit). Für Gründer/innen bedeute dies einen hohen bürokratischen Aufwand, den ihnen niemand abnehmen könne. Die Vorausplanung berge zudem eine große Gefahr: Häufig würde eine positive Prognose in den Planzahlen von den Leistungsabteilungen als Istzahl interpretiert und infolgedessen der ALG II-Bezug gestrichen. Dies könne schließlich dazu führen, dass junge Unternehmen wieder abgemeldet werden müssen. Herr Jülicher unterstrich, dass die Anlage EKS benötigt würde, weil sich die Leistungen in einem System für Hilfebedürftige am tatsächlichen Bedarf orientieren müssten. Er sagte allerdings zu, den beschriebenen Problemen im Verfahren nachzugehen. 4 Erfahrungsaustausch zum 4.1 Einführung Maike Götting, Abteilungsdirektorin Information und Beratung in der KfW Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern Im Interesse eines kohärenten und abgestimmten Fördersystems von Bund und Ländern für die Gründungsberatung beschloss der Bund-Länder- Ausschuss Mittelstand im März 2007 die Neustrukturierung der Gründungsberatungsförderung. Ein wichtiges Ziel dabei war, Parallelitäten von Bundes- und Länderprogrammen zu Maike Maike Göttin Götting KfW-Mittelstandsbank Hannover, / 14

8 Bausteine der der Beratungsförderung beseitigen. Zukünftig sollten die Länder Förderungen für die Vorgründungs- der Bund solche für die Nachgründungsphase anbieten. ggf. ggf. Landesmodul Lä Länder- programme Gründercoaching -Förderfenster für für Gründer aus aus der der Arbeitslosigkeit Vorgründung Jahr Jahr Jahr Jahr Gründungszeitpunkt 22 Eckdaten Gege nstand der der Förderung: Coaching- und und Beratungsmaßnahmen Bemessungsgrundlage: Euro Förderfähiges Tageshonorar: max Euro Zuschuss: % im im Ziel Ziel 1-Gebiet % im im Ziel Ziel 2-Gebiet Zuschusshöhe: max Euro im im Ziel Ziel 1-Gebiet max Euro im im Ziel Ziel 2-Gebiet Zielgruppe: ExistenzgründerInnen bis bis zu zu 5 Jahren nach Beginn der der Selbstständigkeit, Sitz Sitz und und Geschäftsbetrieb in in Deutschland Coachingzeitraum: max Monate ab ab Zusage 33 Für Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gege nstand der der Förderung: Coaching- und und Beratungsmaßnahmen bei bei Gründungen aus aus der der Arbeitslosigkeit Bemessungsgrundlage: Euro Förderfähiges Tageshonorar: max Euro Zuschuss: % bundesweit Zuschusshöhe: max Euro Zielgruppe: ExistenzgründerInnen im im ersten Jahr Jahr der der Selbständigkeit, die die Leistungen nach SGB II II oder SGB III III erhalten, Sitz Sitz und und Geschäftsbetrieb in in Deutschland Coachingzeitraum: max Monate ab ab Zusage Für den Förderzeitraum 2007 bis 2013 hat die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie das Gründercoaching Deutschland aufgelegt. Hierfür wurden in den Ländern sogenannte Regionalpartner (in den meisten Fällen sind dies die Kammern) akkreditiert. Diesen obliegt die inhaltliche Stellungnahme und Begleitung des Coachings vom Start bis zur Abrechnung. Das Programm begann im Oktober Gefördert werden können Unternehmer/innen vom ersten bis zum fünften Jahr nach vollzogener Gründung. Regionalpartner als vermittelnde Instanz Jungunternehmer/innen mit Coaching- bzw. Beratungsbedarf wenden sich an die in den einzelnen Ländern benannten Regionalpartner der KfW. Diese prüfen die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen und sprechen ggf. eine Empfehlung für die Bezuschussung des Beratungshonorars aus. Diese Empfehlung, sowie die anschließende Zusage der KfW sind die Voraussetzung für eine Förderung / 14

9 Für Gründung aus der Arbeitslosigkeit Antragsberechtigt sind: ExistenzgründerInnen im im ersten Jahr nach der der Gründung oder Übernahme, wenn sie sie im im ersten Jahr folgende Leistungen nach SGB II II oder SGB III III erhalten oder erhalten haben: Gründungszuschuss ( ( SGB III) III) oder Regelleistungen zur zur Sicherung des des Lebensunterhalts ( ( SGB II) II) oder Einstiegsgeld ( ( SGB II II in in der der bis bis zum zum gültigen Fassung; 16b 16b SGB II) II) oder Leistungen zur zur Eingliederung von von Selbstständigen ( ( 16c 16c SGB II) II) oder sonstige weitere Leistungen nach Abs. 2 Satz 1 SGB II II in in der der bis bis zum zum gültigen Fassung 55 Braucht kompetente Partner 66 Dienststellen der der Bundes agentur für für Arbeit (Agenturen für für Arbeit, ARGEN, Jobcenter) sowie die die Optionskommunen haben eine wichtige Rolle im im Prozess der der Förderung von Gründungen aus der der Arbeitslosigkeit: Erste Anlaufstelle für für Gründer aus Arbeitslosigkeit (Beantragung von Leistungen nach dem SGB) Übermittlung von Basisinformationen zum (Hinweis auf auf Fördermöglichkeit, Antragswege, Regionalpartner) ggfs. Bereitstellen von Mitteln zur zur Finanzierung des Eigenanteils bei bei Bedürftigkeit für für SGB II II --Empfänger Braucht kompetente Partner Regionalpartner sind Hauptansprechpartner für für den Unternehmer vor vor Ort Ort (von der der Antragstellung bis bis zur zur Einreic hung der der Abrechnungsunterlagen) rund 200 Regionalpartner sind bundesweit aktiv IHK HWK Wirtschaftsfördergesellschaften RKW und sonstige Regionalpartnersuche: Auswahl des Beraters/ der Beraterin aus der KfW- Beraterbörse Der/ die Gründer/in wählt nach Erhalt der Zusage seine/n Berater/in aus der KfW-Beraterbörse ( aus. Für das Coaching sind nur Berater/innen zugelassen, die in der Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching Deutschland zugelassen sind (in der Suchmaske zu finden unter der Kategorie Beratungsprodukt ). Mit dem Coach wird anschließend ein schriftlicher Vertrag über die Coachinginhalte, die Höhe des Tageshonorars sowie den Coachingzeitraum geschlossen. Dieser wird über den Regionalpartner zur Prüfung bei der KfW eingereicht. Der Vertrag darf nicht vor Erteilung der Coachingzusage durch die KfW abgeschlossen worden sein. Auszahlung des Zuschusses erst nach Durchführung des Coachings Spätestens 12 Monate nach Ausstellung der Zusage durch die KfW muss das beantragte Coachingvorhaben abgeschlossen sein. Die Inhalte fasst der/ die Berater/in in einem schriftlichen Coachingbericht zusammen. Für die Abrechnung reicht der/ die Gründer/in diesen Bericht, die Gesamtrechnung sowie eine Kopie des Kontoauszuges (als Nachweis für die Überweisung des Eigenanteils) beim Regionalpartner ein. Nach Erhalt der Unterlagen veranlasst die KfW die Auszahlung des Zuschusses / 14

10 Keine Kombination mit anderen Fördermitteln Gründer/innen dürfen zusätzlich zum Gründercoaching keine weitere Förderung aus öffentlichen Mitteln beantragen. Die finanzielle Eigenleistung darf nicht aus ESF-Mitteln anderer Maßnahmen stammen. Wenn zeitgleich verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden, muss der/ die Gründer/in bei Antragstellung schriftlich erklären, dass sich die Maßnahmen inhaltlich vom beantragten Vorhaben unterscheiden. Eine Teilnahme an weiteren öffentlich geförderten Coachings ist somit unzulässig. Coachingangebot für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit Für Gründer/innen, die aus der Arbeitslosigkeit gestartet sind, gilt seit Oktober 2008 das für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit. Im Gegensatz zum regulären muss die Förderung im ersten Jahr nach der Gründung beantragt werden. Für die Beantragung sind beim Regionalpartner entsprechende Originale über den Erhalt von Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB III vorzulegen. In begründeten Fällen ist im SGB II-Bereich auch eine Übernahme des Eigenanteil möglich. Ablauf Beratungsförderung Unter ne ne hme r Vorlage relevanter Dokumente für für Antragste ll llung Unter ne ne hme r Auswahl Berater aus Bera te te rbör se, se, Abschluss Bera te te rvertrag,, Ei Ei nre nreichu ng ng Vertr agsunte rlagen bei bei RP RP Unternehme r Durchführung der der Beratung, danach Einreichung Abrechnungsunt erlagen be bei i R P 8 Regionalpartner (RP) Erstg esprä ch, ch, Prü fu fu ng ng in inhal haltl tl ich iche un und formale Fördervoraussetzungen, Antragstel lu lung Info Regionalpartner (RP) Weiterleitung der Unterlagen an an KfW Info Regionalpartner (RP) Weiterleitung der Unterlagen an an KfW KfW Bere itste ll llung Beraterdaten in in KfW Beraterbörse KfW Prüfun g d er er Zusagevoraussetzungen ggf. Zusa ge ge KfW Vertragsprüfung Prüferg ebn is is KfW Abschlussprüfung, Auszahlung 10/ 14

11 Informationsmöglichkeiten Internet: Telefon: Infocenter Podiumsdiskussion und Erfahrungsaustausch: 4 Monate Gründercoaching Deutschland für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit Was läuft gut, was kann noch besser werden? Moderation: Norbert Kunz, VDG-Vorstandsmitglied und Geschäftsführer iq consult Berlin Auf dem Podium: DR. MARC EVERS, DIHK-Referatsleiter Mittelstand, Existenzgründung MAIKE GÖTTING, Abteilungsdirektorin KfW Mittelstandsbank Eckpunkte der Podiumsdiskussion ASTRID HANUSCH, Förderberaterin bei der NBank Hannover DR. RALF SÄNGER, Koordination des Facharbeitskreises Existenzgründung im Netzwerk Integration durch Qualifizierung GEORG TWELE, Agentur für Arbeit Hannover Nach 4 Monaten Laufzeit des Angebots für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit galt es in einen ersten Erfahrungsaustausch einzutreten. Hierfür lud der VDG Vertreter/innen der KfW, der Regionalpartner, der Arbeitsagentur und Beratungspartner/innen auf das Podium. 11/ 14

12 Erfahrungen der Beteiligten Astrid Hanusch benennt zunächst einige Zahlen: Bei der NBankals Regionalpartner sind seit dem Start des Förderprogramms 2007 bereits 700 Anträge gestellt worden. Für das Programm für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit lägen sein Oktober desselben Jahres bereits 240 Anträge vor. Ein persönliches Beratungsgespräch vor der Beantragung des GCD sei bei der NBank Pflicht. Die meisten Kundinnen und Kunden hätten zu diesem Zeitpunkt bereits eine/n Berater/in an der Hand. Die KfW-Beraterbörse sehe sie dennoch als eine Hilfestellung für Gründer/innen, die noch auf der Suche nach einem/ einer geeigneten Berater/in sind. Die Datenbank sehe sie als Schutz vor unseriösen Angeboten. Georg Twele von der Agentur für Arbeit Hannover bedauert, dass bei den Arbeitsagenturen teilweise noch immer Unkenntnis über das Gründercoaching bestünde. In der hannoverschen Agentur sei eigens ein Büro für Gründungsunterstützung eingerichtet worden, in dem das Wissen über Fördermöglichkeiten, Anforderungen und Inhalte für die Zielgruppe zur Verfügung stehe. Der 10%ige Eigenanteil stelle für seine Kundengruppe kein Problem dar, allerdings fügte er hinzu, dass es sich hierbei um ALG I-Empfänger/innen handele, die im Gegensatz zu ALG II- Empfänger/innen häufiger über entsprechende finanzielle Rücklagen verfügten Zuständigkeiten Maike Götting sieht die Rolle der Regionalpartner darin, als Clearingstelle vor Ort zu fungieren. Die Regionalpartner wüssten um die jeweiligen wirtschaftlichen Voraussetzungen vor Ort und könnten daher die Erfolgsaussichten und Coachingnotwendigkeiten der Antragsteller/innen einschätzen. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor liegt für Dr. Marc Evers im regelmäßigen Austausch der Regionalpartner mit den Arbeitsagenturen. Die Funktion der Kammern im Ablauf des Förderprogramms sehe er vorwiegend im Bereich der Orientierungsberatung, fortführende Beratungsgespräche sollten hingegen spezialisierte Berater/innen durchführen. Dr. Ralf Sänger verweist in Bezug auf die Zuständigkeiten darauf, dass die Regionalpartner die Bedürfnisse von Gründer/innen aus der Arbeitslosigkeit und insbesondere von Gründer/innen mit 12/ 14

13 Migrationshintergrund nicht einschätzen könnten. Es bestehe die Gefahr, dass diesen Gründer/innen ein dringend benötigtes Coaching nicht gewährt würde, weil sie nicht in das Bild des klassischen Selbstständigen passten Qualitätssicherung Dr. Ralf Sänger stellt zunächst fest, dass das im Gegensatz zu seinem Vorgänger dem BA/ ESF-Coaching großen Zuspruch findet. Wenn man sich die Aktivitäten zahlreicher Berater/innen ansehe, müsse man sich allerdings fragen, ob das Programm den Gründer/innen oder den Berater/innen diene. Die Gefahr des Missbrauchs sei momentan groß. Maike Götting nimmt zunächst Bezug auf die Umgehung der Beraterbörse durch das Mitbringen eines Beraters/ einer Beraterin. Sie sehe hierin kein Problem und keinen Widerspruch zu dem hohen Qualitätsanspruch, den die KfW an das Programm stelle. Ein gewisser Filter sei schließlich dadurch gesetzt, dass nur Coaches zugelassen seien, die in der Beraterbörse der KfW gelistet sind. Allerdings bezeichnete sie eine Testierung von Berater/innen wie sie der VDG anbiete als sinnvolle zusätzliche Maßnahme und sprach sich dafür aus, entsprechende Qualitätssiegel als Suchkriterien in die Beraterbörse aufzunehmen Öffnung zum Plenum Mehrere Teilnehmer/innen äußern ihr Unverständnis bezüglich der Darstellungen zur Rolle der Regionalpartner. Es könne nicht die Rolle der Regionalpartner sein, nochmals die Tragfähigkeit bzw. Gründungstauglichkeit zu prüfen. Vielmehr müsse ihre Aufgabe darin bestehen, die Fördervoraussetzungen zu überprüfen. Frau Götting erklärt bezugnehmend hierauf, dass viele Gründer/innen falsch oder unseriös beraten worden seien. Die Regionalpartner müssten sich daher die Entscheidung vorbehalten, ob ein weiterführendes Coaching zielführend sei. Herr Dr. Evers ergänzt, dass nach aktuellen Untersuchungen des DIHK ca. 30% der Gründerinnen nicht in der Lage seien, ihre Gründungsidee darzustellen. Allein dies veranschauliche wie notwendig eine Abberatung durch die Regionalpartner sei. Herr Dr. Sänger greift diesen Punkt in seinem Statement auf, um nochmals zu unterstreichen wie wichtig das Vorhandensein zielgruppenspezifischer Kompetenzen bei den Berater/innen und Entscheidungsträger/innen sei. Viele Gründer/innen benötigten zur erfolgreichen Selbstständigkeit eben ein persönlichkeitsbezogenes Coaching. So könnten genau die Schwächen, die die Regionalpartner dazu veranlassen, eine Förderung abzulehnen, Anlässe für ein Coaching sein. Das GCD sei gerade für Gründer/innen aus der Arbeitslosigkeit (von denen ein großer Anteil über einen Migrationshintergrund verfügt) eine Chance, die Unternehmen zu stabilisieren und eine häufig fortbestehende Hilfebedürftigkeit der Unternehmer/innen zu beenden. Da viele Länder 13/ 14

14 allerdings nach wie vor keine angemessenen Förderprogramme für die Vorgründungsphase aufgelegt hätten, drohe das GCD zu einer Reparaturwerkstatt zu verkommen. Hierzu bemerkt Herr Georg Twele, dass das GCD schon deshalb dringend als Reperaturbetrieb benötigt werde, weil Gründer/innen, die sich unter Inanspruchnahme des Gründungszuschusses selbstständig machten häufig nicht genug Zeit für eine angemessene Vorbereitung hätten. Hintergrund hierfür ist der 90-tägige Restanspruch auf ALG I, der zum Zeitpunkt der Beantragung noch bestehen muss Fazit der Podiumsteilnehmer/in nen Moderator Norbert Kunz gibt abschließend allen Podiumsteilnehmer/innen die Möglichkeit zu einem kurzen Fazit der Veranstaltung: Astrid Hanusch verweist auf die Dringlichkeit eines weiterführenden Dialogs. Dr. Marc Evers sieht gute Chancen für das GCD, sich zu einem wirtschaftspolitischen Instrument zu entwickeln, wenn die Vernetzung zwischen den Beteiligten vor Ort (Regionalpartner, Arbeitsagenturen, Berater/innen) funktioniere. Dr. Ralf Sänger betont die Notwendigkeit, die Bedürfnisse aller Unternehmer/innen angemessen zu berücksichtigen. Die handelnden Personen seien traditionell zu stark auf die klassischen Gründer/innen ausgerichtet. Frau Götting erklärt, sie nehme aus der Veranstaltung mit, dass die Rolle der Regionalpartner dringend geklärt werden müsse. Herr Kunz bedankt sich bei allen Podiumsteilnehmer/innen und beim Publikum für die Diskussionsbeiträge und regt zur Fortsetzung der Gespräche an anderer Stelle an. 5 Wichtige Ansätze für die weitere Arbeit des VDG Bezüglich der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente plant der VDG eine Stellungnahme zu den eingeführten Änderungen. Die Vertreter/innen des Verbands sehen es zudem als ihre Aufgabe an, auf eine Anwendung der Neuerungen im Interesse der Gründungsinteressier- ins ten hinzuwirken. Die bestehenden Kontakte BMAS und in die Arbeitsverwaltung sollen auch zukünftig zum Erfahrungsaustausch genutzt werden. Das Förderprogramm gilt es weiterzuentwickeln. Hierzu hat die Veranstaltung zahlreiche Ansatzpunkte geliefert: Dringend klärungsbedürftig ist die Rolle der Regionalpartner Ein weiteres größeres Thema ist die Sicherung der Qualität der Beratung. Hierzu wird der VDG seine Gespräche mit der KfW bezüglich einer Aufnahme qualifizierter, branchenspezifischer Qualitätssiegel fortsetzen. Beobachtet werden muss die Zusammenarbeit der Beteiligten. Gern steht der VDG hier als Moderator für weitere Gespräche zur Verfügung. 14/ 14

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