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1 Liebe Leserinnen und Leser, auch in dieser Ausgabe sind es wieder die aktuellen Themen der Jugendhilfe, die aufgegriffen werden und die ich hier nur ansatzweise benenne. Nach mehreren Infoveranstaltungen zum Bundeskinderkinderschutzgesetz (BKiSchG) ist es gelungen, mit den landesweit tätigen Trägern der Jugendarbeit Vereinbarungen zum 72a SGB VIII vorzubereiten und vielfach abzuschließen. Ohne eine solche Vereinbarung wird ab der 2. Jahreshälfte eine Landesförderung der Jugendarbeit nicht mehr möglich sein. Die Umsetzung des BKiSchG beschäftigt auch über zwei Jahren nach seinem Inkrafttreten die Träger und Einrichtungen im Bereich Hilfen zur Erziehung und Kindertagesbetreuung. Bezüglich der Ende 2013 versandten Unterlagen zu den Meldepflichten gemäß 47 SGB VIII kommen von Ihnen viele Rückfragen und Anregungen, die wir gerne beantworten und aufgreifen. Es sollte uns gemeinsam gelingen, hier Handlungssicherheit für die Praxis zu erreichen. Um die Arbeitsabläufe bei der Beantragung einer Betriebserlaubnis transparenter zu gestalten, haben wir ein standardisiertes Antragsformular entwickelt, das zukünftig bei vollständiger Vorlage als Grundlage der Prüfung zur Erteilung der Betriebserlaubnis dient. In den nächsten Monaten will das Sozialministerium zwei neue Projekte starten: - So soll (unter Beteiligung des Landesjugendhilfeausschusses, von Einrichtungsträgern und Betroffenen) die Situation der Heimerziehung im Saarland und deren Auswirkung auf die damaligen Heimkinder aufgearbeitet und dokumentiert werden. Die Auftaktveranstaltung hierzu findet am 23. Juni statt. - Gemeinsam mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism) wird ein Projekt zur landesweiten Jugendhilfeplanung begonnen. Zum Abschluss möchte ich es nicht versäumen, Ihnen einen erholsamen Urlaub und eine schöne Sommerzeit zu wünschen. Marliese Blum

2 Inhalt 1. Kindertageseinrichtungen... 3 Das macht der FRIEDRICH-BÖDECKER-KREIS SAARLAND e.v....3 Hinweis Jugend(sozial)arbeit/ Jugendhilfe-Schule... 4 Bundesweite AG Jugendabeit tagte im Saarland...4 Anpassung der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Saarland Schnittstelle Jugendarbeit-Schule wird eigener Förderbereich Anerkennung von Praxisstellen... 6 Anerkennung von Praxisstellen im Rahmen der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in gem. 6 Abs. 1, 10 Abs. 1 und 11 Abs. 2 der APO-FSP...6 Neue Reihe zum Thema Ausbildung von Erzieher/innen Landesjugendhilfeausschuss Gedankenaustausch zwischen Herrn Minister Andreas Storm und Vertreter/innen des Landesjugendhilfeausschusses Hilfen zur Erziehung Verfahren zur Erteilung der Betriebserlaubnis in teil-/ stationären Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen und Meldepflicht nach 47Satz 1 Nr. 2 SGB VIII Meldungen Deutschland misshandelt seine Kinder Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder Jugendschutz Aus der Arbeit der FSK Impressum Redaktionsteam: Layout: Ulrike Breitlauch Christel Brill, Walter Burgard, Petra Funk-Chungu, Britta Hoffmann, Martina Jahr, Dagmar Schuler, Alwin Theobald Petra Dohle Titelbild: Fotolia * Christian Schwier

3 1. Kindertageseinrichtungen Das macht der FRIEDRICH- BÖDECKER-KREIS SAARLAND e.v. Lesen macht Laune, das erfahren Kinder und Jugendliche besonders dann, wenn die Autoren direkt zu ihnen kommen. Solche Autoren- Begegnungen ermöglicht der Friedrich- Bödecker-Kreis Saarland seit über 25 Jahren. Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen ist die Aufgabe des gemeinnützigen Vereins. Autorinnen und Autoren werden in Schulen, Kindergärten, Bibliotheken oder andere Einrichtungen eingeladen und lesen dort aus ihren Büchern vor. Neben dem Vortrag aus den eigenen Werken ist auch immer die Diskussion zwischen dem Autor und seinem jungen Publikum von zentraler Bedeutung. Die seltene Gelegenheit mit demjenigen reden zu können, der womöglich das eigene Lieblingsbuch geschrieben hat, wird natürlich gerne ergriffen. Ein Ereignis, das nachwirkt! Auch zur frühkindlichen Sprach- und Leseförderung bietet der FBK gezielt Veranstaltungen für Kindergärten an. Denn es ist wichtig, mit der Leseförderung so früh wie möglich zu beginnen. Bei den Größeren der Oberstufe ist die Veranstaltungsreihe Erlebnis Lyrik äußerst beliebt. Zwei Schauspieler des Theaters Überzwerg zeigen im lebhaften Vortrag, wieviel Spaß man an Gedichten haben kann. Dabei beziehen sie sich auf die aktuelle Pflichtlektüre im Bereich Lyrik. Der Name des Kreises geht übrigens zurück auf den Pädagogen Friedrich Bödecker, der bereits in den zwanziger Jahren Kinder- und Jugendbuchautoren in Hannovers Schulen einlud. Dort wurde 1954 der erste Friedrich- Bödecker-Kreis (FBK) gegründet. Heute gibt es in allen Bundesländern selbständige Bödecker-Kreise, seit 1987 auch im Saarland. Leselust wecken: Über die Autorenlesungen hinaus bietet der FBK Saarland Ausstellungen, Workshops und Projekte an, die die Lust am Lesen und an Literatur wecken. Dabei arbeitet er mit allen Institutionen im Bereich Lesen und Leseförderung zusammen. Der FBK Saarland gibt für jedes Schuljahr ein Programmheft heraus, in dem die Autoren und ihre Bücher ausführlich vorgestellt werden. Schulen, Kindergärten, Bibliotheken oder ähnliche Einrichtungen können gerne Kontakt zur Geschäftsstelle aufnehmen und dort ihre Lesungswünsche anmelden. Je früher, desto besser damit der Wunschautor sicher ist! Kontakt: Friedrich-Bödecker-Kreis Saarland e.v. Karlstr. 1 (Saarländisches Künstlerhaus), Saarbrücken Tel. 0681/ fbk.saarland@t-online.de homepage: fbksaar.boedecker-kreis.de Vorsitzende: Christa Franzreb Geschäftsführung: Katrin Armbrust, Ruth Rousselange Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2014 3

4 Hinweis Die Rosskastanie wird in der Landesbauordnung als schwach giftig bezeichnet. Die unreifen Samen sowie die grüne Schale der Rosskastanie enthalten Saponine; ferner finden sich in der Rosskastanie verschiedene Glycoside. Der Verzehr der genannten Pflanzenteile kann zu Erbrechen, Durchfall, Unruhe, Seh- und Bewusstseinsstörungen führen. Dies gilt für Kleinkinder in besonderem Maße. Für die Bepflanzung eines Kleinkinderspielplatzes sind Rosskastanien deshalb nicht geeignet. 2. Jugend(sozial)arbeit/ Jugendhilfe-Schule Bundesweite AG Jugendabeit tagte im Saarland Aus (fast) allen Bundesländern reisten die Tagungsteilnehmer/innen an: Die AG Jugendarbeit / Jugendförderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) tagte vom 7. bis zum 9. Mai 2014 erstmals im Saarland. Vor allem aktuelle Themen, wie beispielsweise die neue Jugendhilfestatistik zu Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit gemäß 11 SGB VIII, ein Positionspapier zur Sozialen Arbeit in der Schule, Übergang Schule-Beruf, die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes, die Finanzierung der verbandlichen Jugendarbeit sowie Aktuelles aus den Landesjugendämtern standen auf der Tagesordnung. Positionspapier zur Schulsozialarbeit verabschiedet Besonderes intensiv diskutierten die Tagungsteilnehmer/innen das Positionspapier zur Schulsozialarbeit. Obwohl die Positionen der einzelnen Landesjugendämter auch auf Grund der unterschiedlichen Strukturen in den Bundesländern sehr weit auseinanderlagen, gelang es unter der Moderation unseres saarländischen Vertreters Walter Burgard und seiner Kollegin vom nordrhein-westfälischen Landschaftsverband Westfalen-Lippe Mareile Kalscheuer diese Positionen tatsächlich zusammenzuführen und nicht unbedingt erwartungsgemäß sogar einstimmig zu verabschieden. Sie finden das Positionspapier auch im Anhang dieses Rundbriefs. Gekrönt wurde dieser Erfolg nicht zuletzt auch durch die Tatsache, dass auch die Mitgliederversammlung der BAGLJÄ das Positionspapier ohne Gegenstimmen verabschiedet und damit klare Standpunkte zur Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit manifestiert hat. 4 Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2014

5 Statistik über die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit Zur Vorstellung des Erhebungsbogens für die neue Jugendhilfestatistik Jugendarbeit reisten Dr. Jens Pothmann und Julia von der Gathen Huy von der Uni Dortmund an. Sie informierten unter anderem über den Prozess zur Entwicklung der neuen Statistik, über den geplanten Erhebungsbereich und die geplante Auskunftspflicht sowie über die Kommunikationsstrategie. Dabei wurden auch Unterstützungsmöglichkeiten durch die Landesjugendämter diskutiert. Kritisch wurde von den Tagungsteilnehmer/innen angemerkt, dass durch die Befragung und die Auskunftspflicht eine weitere Belastung auch auf die ehrenamtlich Tätigen in der Jugendarbeit zukommt. Trotzdem war man sich einig, dass die positiven Aspekte der neuen Jugendhilfestatistik zur Jugendarbeit voraussichtlich überwiegen werden. Eine erfolgreiche Arbeitstagung An allen drei Tagen wurde intensiv, engagiert und lösungsorientiert zusammengearbeitet. Mit beigetragen zu der guten Zusammenarbeit haben sicherlich auch die Tagungsumgebung im Landesjugendamt des Saarlandes, die gute Organisation sowie die kurzen Wege zwischen dem Hotel im Quartier Eurobahnhof und unseren LJA- Tagungsräumen in der Saarbrücker Ursulinenstraße. Zudem wurde seitens des Landesjugendamtes mit dem Besuch des Historischen Museums (Einblick in die Geschichte des Saarlandes) und einer Besichtigung des Weltkulturerbes Völklinger Hütte (Industriegeschichte an der Saar) ein für die Teilnehmer/innen interessantes Rahmenprogramm geboten. Die nächste Tagung der AG Jugendarbeit findet nun vom 3. bis in Frankfurt am Main statt. Alwin Theobald Anpassung der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Saarland Schnittstelle Jugendarbeit- Schule wird eigener Förderbereich Die Zahl der Bildungsmaßnahmen an der Schnittstelle von Jugendarbeit bzw. Jugendhilfe und Schule ist in den letzten Jahren sukzessive angestiegen: Maßnahmen Maßnahmen Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2014 5

6 Nun gilt es, ein Ungleichgewicht zuungunsten der vom Gesetzgeber gewollten und mit einem Rechtsanspruch abgesicherten Förderung der außerschulischen Jugendarbeit, die von engagierten Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend und von anderen Trägern der Jugendarbeit angeboten wird, zu vermeiden. Aus diesem Grund werden die Förderrichtlinien nun in enger Abstimmung mit dem Landesjugendhilfeausschuss und im Dialog auch mit dem Landesjugendring in eine neue Form gegossen. Erstmals soll ein eigenes Regelwerk für die Förderung in diesem Schnittstellenbereich entstehen und damit Rechtssicherheit geschaffen werden. Vorrangiges Ziel ist es, zu gewährleisten, dass auch in Zukunft aussreichend finanzielle Mittel für die Bildungsarbeit der Jugendverbände und gruppen sowohl an der Schnittstelle Jugendarbeit- Schule als auch außerhalb des Lernortes Schule zur Verfügung stehen. Der Rechtsanspruch auf Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des 11 SGB VIII gemäß Kinder- und Jugendförderungsgesetz (2. AGKJHG) im außerschulischen Bereich bleibt in jedem Fall bestehen. Der Unterausschuss Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit/ Jugendhilfe-Schule des LJHA wird in die Diskussion um eine Anpassung der Richtlinie fachlich eingebunden. Alwin Theobald 3. Anerkennung von Praxisstellen Anerkennung von Praxisstellen im Rahmen der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in gem. 6 Abs. 1, 10 Abs. 1 und 11 Abs. 2 der APO-FSP Im Januar 2014 erhielten im Saarland alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Kinder- und Jugendpsychiatrien, Förderschulen und deren Träger von der Leitung des Landesjugendamtes einen zweieinhalb Seiten umfassenden Informationsbrief zum Thema Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin an Akademien für Sozialpädagogik im Saarland. Dieser hatte zum Ziel, die zuletzt zu diesem Themenkomplex im Juli 2004 an alle verschickten Informationen auf den aktuellsten Stand zu bringen und somit die beiden Lernorte Praxis und Schule in ihrer Kooperation bei der Ausbildung zukünftiger Erzieher/innen zu unterstützen und gleichzeitig durch diesen breit gestreuten Informationsfluss zu entlasten. Bei einigen Einrichtungen hat dieser Brief zu Verunsicherung und unnötiger Mehrarbeit geführt, weil das Schreiben als Aufforderung verstanden wurde, sich nun erneut trotz vorhandener Anerkennung als Praxisstelle mit einem formgebundenen Antrag an das Landesjugendamt zu wenden. Deshalb möchte ich unseren Rundbrief nutzen und klarstellen, dass nur Einrichtungen, die über keine oder eine 6 Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2014

7 inzwischen veraltete Anerkennung (Ausstellungsdatum vor dem 10. Mai 2004, Neufassung der APO-FSP) verfügen, einen entsprechenden Antrag beim Landesjugendamt stellen müssen. Die Formulare finden Sie seit Mitte Januar 2014 auf der homepage des Landesjugendamtes des Saarlandes unter dort allerdings nicht, wie vielleicht vermutet, unter dem Stichwort Formulare sondern unter dem Titel Anerkennung von Praxisstellen. Bitte schicken Sie bei einer Antragstellung unbedingt auch das Formular Profil der Praxisstelle ausgefüllt mit. Außerdem möchte ich Sie hiermit einladen, mir Ihre Anregungen, Veränderungsvorschläge, kritischen Rückmeldungen per zukommen zu lassen weil ich einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess ähnlich, an einer theorie- und praxisgeleiteten Weiterentwicklung der Formulare sehr interessiert und hierfür unabdingbar auf Ihre Mitarbeit angewiesen bin. Für die bisher bereits g ten Anregungen möchte ich mich herzlich bedanken und freue mich auf weiteren regen Zuspruch Ihrerseits. Ulrike M. Breitlauch Neue Reihe zum Thema Ausbildung von Erzieher/innen Ein Weg zum gegenseitigen Kennenlernen und Verstehen Beiträge zur besseren Verzahnung von schulischer Ausbildung und Praxis Bereits im Jahr 2012 hat die Kultusministerkonferenz in ihrem Beschluss zum kompetenzorientierten Qualifikationsprofil die besondere Bedeutung einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Lernorte Praxis und Schule hervorgehoben. Auch das für die Anerkennung von Praxisstellen zuständige Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist bemüht, schulische Ausbildung und Praxis bei der Ausbildung von Erziehern und Erzieherinnen noch stärker zu verzahnen. Deswegen ist es ein weiterer Schritt und eine große Freude, dass sich in diesem Rundbrief zunächst die Edith-Stein-Schule Neunkirchen mit ihren Schwerpunkten und Konzeptionen vorstellen möchte. Die Edith-Stein-Schule Neunkirchen ist eine staatlich anerkannte Akademie für Erzieher und Erzieherinnen - Fachschule für Sozialpädagogik - in Trägerschaft des Bistums Trier. Sie bildet Frauen und Männer zu Erzieherinnen und Erziehern für Krippen, Kindergärten, Horte, Ganztagesschulen, sozialpädagogische Einrichtungen oder Kinder- und Jugendheime aus, Den ganzen Menschen bilden Umsetzung des Leitbildes der Bistumsschulen durch zwei Schwerpunkte: Religionspädagogik und Europa Zum neuen Rahmenleitbild für die Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier schreibt Bischof Dr. Stephan Ackermann: Als Bischof von Trier för- Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2014 7

8 dere und unterstütze ich die Arbeit unserer Schulen, weil sie wichtige Orte kirchlicher Präsenz in der Gesellschaft sind und weil sie junge Menschen befähigen, Verantwortung für sich, ihre Mitmenschen und unsere Welt zu übernehmen. Die Förderung der Bildung junger Menschen und die Entwicklung ihrer Persönlichkeit sind für die Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier wichtige Anliegen. Deshalb steht über dem Rahmenleitbild für unsere Schulen der Grundsatz: Den ganzen Menschen bilden. Es geht also nicht nur um gute schulische Arbeit im Sinne von Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen, sondern um einen ganzheitlichen Ansatz. Katholische Schulen sind vielmehr Orte ganzheitlicher Bildung und Erziehung. Dies geschieht in vielfältiger Weise und jede Bistumsschule setzt dabei eigene Schwerpunkte. An der Edith-Stein- Schule, Akademie für Erzieher/innen, geschieht dies durch spezielle religionspädagogische Angebote und durch europäische Projekte. Religionspädagogik Das Fach Religionspädagogik belegt in der Unterstufe 2 Wochenstunden und wird jährlich durch ein religionspädagogisches Seminar für jede Klasse und Ausbildungsstufe ergänzt. Dieses Seminar findet außerhalb der Schule statt und dauert 2 Tage. Die Religionspädagogik besitzt eine duale Intention. Einerseits sollen die Schülerinnen und Schüler mit ihren individuellen Einstellungen und Erfahrungen ihrer persönlichen Identität ernstgenommen und akzeptiert werden: Diese Akzeptanz wird auch von den Schülerinnen und Schülern untereinander erwartet, um eine gewisse Offenheit zu erreichen, eigene Vorerfahrungen und Einstellungen in den Lernprozess einzubringen und wo nötig oder sinnvoll auch zu problematisieren. So soll erreicht werden, dass zukünftige Erzieherinnen und Erzieher den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen auch in der religiösen Dimension unseres Lebens offen begegnen und mit ihnen gemeinsam neue Erfahrungen machen. Dieser Selbstklärungsprozess als Grundvoraussetzung für das religionspädagogische Arbeiten zeigt, dass Religion keinen Sonderbereich der Wirklichkeit darstellt, sondern in allen Lebensbereichen als Dimension der Tiefe enthalten ist als das, was den Menschen unbedingt angeht. Andererseits besteht die Intention des Faches Religionspädagogik darin, die Schülerinnen und Schülern zu religiöser Erziehung zu befähigen, mit der Kinder und Jugendliche ganzheitlich in ihrer Persönlichkeit angesprochen werden können und zu einer lebens- und sich selbst bejahenden Einstellung gelangen können. Europa Die Edith-Stein-Schule ist seit über 10 Jahren im Rahmen der europäischen Bildungsprogramme aktiv und ist mehrfach für ihre Projekte ausgezeichnet worden. Alle europäischen Programme sind nunmehr unter einem Dach: Erasmus+. 8 Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2014

9 Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. Erasmus+ ist mit einem Budget in Höhe von rund 14,8 Mrd. Euro ausgestattet. Mehr als vier Millionen Menschen werden bis 2020 von den EU-Mitteln profitieren. Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen. Im Zentrum des neuen EU-Programms steht die Förderung der Mobilität zu Lernzwecken und der transnationalen Zusammenarbeit. Wichtig ist der Austausch bewährter Praxis im Bildungsund Jugendbereich. Im Sport wird sich das Programm vor allem auf Kooperationsprojekte und den Breitensport konzentrieren. Das Programm erstreckt sich auf folgende Bereiche: a) allgemeine und berufliche Bildung auf allen Ebenen im Sinne des lebenslangen Lernens, einschließlich Schulbildung (Comenius), Hochschulbildung (Erasmus), internationale Hochschulbildung (Erasmus Mundus), berufliche Aus- und Weiterbildung (Leonardo da Vinci) und Erwachsenenbildung (Grundtvig); b) Jugend (JUGEND IN AKTION), insbesondere im Kontext des nicht formalen und des informellen Lernens; c) Sport, insbesondere Breitensport. Für die Edith-Stein-Schule, wie generell für Akademien für Erzieher, sind zwei Leitaktionen aus Punkt a) relevant: Leitaktion 1 Mobilität von Einzelpersonen (Studierende, Berufsschüler, Auszubildende, junge Menschen in Jugendaustausch und Freiwilligentätigkeit); Mobilität von Personal sowie im Jugendbereich. Dieses Programm hieß bisher Leonardo da Vinci - Mobilität. Die Edith-Stein- Schule schickt jedes Jahr 17 Schülerinnen und Schüler im Rahmen des sechswöchigen Blockpraktikums ins europäische Ausland. Wir bieten einzelnen Schülerinnen und Schülern auch die Möglichkeit, das einjährige Berufspraktikum im europäischen Ausland zu absolvieren. Bis jetzt ist dies nur in Dublin möglich, in Zukunft aber wohl auch in England. Unsere Partnereinrichtungen befinden sich in Frankreich (Paris), England (Brighton, Pevensey-Westham und London), Irland (Dublin) sowie in der Tschechischen Republik (Prag). Jede Partnereinrichtung weist eigene Spezifika auf, an denen sich die angehenden Erzieherinnen und Erzieher gemäß ihren Interessen oder Lernbedarfen orientieren können. So finden sich beispielsweise Einrichtungen mit Fokus auf Zweisprachigkeit, andere mit dem Schwerpunkt interkultureller Erziehung und wiederum andere mit dem Hauptaugenmerk auf einer Methode (z.b. Montessori). Nach Ableistung des Blockpraktikums bzw. des Berufsprak- Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2014 9

10 tikums erhalten die Teilnehmer den Europass Mobilität, ein europaweit gültiges, standardisiertes Zeugnis, das nicht nur die erworbenen Kompetenzen dokumentiert, sondern auch - in Verbindung mit dem neuen Toolkit ECVET - Ausbildungsfortschritte überprüfbar macht. Auch bei ECVET, dem europäischen Leistungspunktesystem für die Berufsbildung, arbeitet die Edith-Stein- Schule auf nationaler Ebene mit. Ziel ist hier die Schaffung eines gemischten europäischen Arbeitsmarktes. Insofern ist die Leitaktion 1 auch ein Mittel der Beschäftigungspolitik. Thematisch gibt das jeweilige Projektthema den Rahmen vor: So ging es in der Vergangenheit u.a. um naturwissenschaftliche Sachbegegnung, Interkulturalität, frühkindliche Mehrsprachigkeit oder aktuell um Inklusion. Leitaktion 2 In diesem Bereich geht es um die Kooperation von Schulen (früher: Comenius). Es handelt sich um Partnerschaften von Organisationen, Einrichtungen und Initiativen zur Zusammenarbeit und Förderung von Innovation und zum Austausch guter Praxis. Ein in diesem Rahmen durchgeführtes Projekt zielt also eindeutig auf Schulentwicklung und auf die Erweiterung des persönlichen Horizonts durch Austausch und Begegnung ab, letzten Endes auf Völkerverständigung. Junge Europäer arbeiten gemeinsam an einem Projekt und liefern, je nach Hintergrund, Möglichkeit, Interesse und spezieller Landesperspektive eigene Beiträge, die ein für Europa relevantes Thema behandeln. Arbeitssprachen sind neben Deutsch auch Englisch, Französisch und in geringerem Maße Italienisch. Ein solches Projekt dient also auch der Erweiterung der kommunikativen und der fremdsprachlichen Kompetenz. Auch nach Abschluss eines Projekts bleiben die Kontakte untereinander oft weiterhin bestehen; so sind schon viele Freundschaften entstanden. Die konkreten Projektergebnisse werden neben gemeinsamen Projekttreffen auch im Unterricht der jeweiligen Schulen erarbeitet und fließen in die Weiterentwicklung der am Projekt beteiligten Schulen und ihrer jeweiligen communities, zuweilen auch in die Lehrpläne ein. Die Edith-Stein-Schule arbeitet im Rahmen eines Programms der Leitaktion 2 mit Partnern aus Belgien, Polen, Italien, Rumänien und England zusammen. Themen bisheriger Projekte waren z.b.: Gewalt - ein Phänomen der europäischen Gesellschaft oder Zivilcourage. Das aktuelle Thema beschäftigt sich, genau wie bei Leitaktion 1, mit der Inklusion. Dadurch wollen wir Synergieeffekte nutzen; außerdem passt es ideal zur Inklusionsinitiative des saarländischen Bildungsministeriums. Uwe Schäfer, Edith-Stein-Schule Anmerkung: Sollten Sie Interesse haben, Ihre Praxisstelle oder Ihre Fachschule in einer der nächsten Ausgaben dieses Rundbriefs vorzustellen, würden wir uns über eine Zuschrift an u.breitlauch@soziales.saarland.de freuen. Ulrike Breitlauch 10 Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2014

11 4. Landesjugendhilfeausschuss Gedankenaustausch zwischen Herrn Minister Andreas Storm und Vertreter/innen des Landesjugendhilfeausschusses der des Landesjugendhilfeausschusses für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und hob das spürbare Engagement in deren wichtiger ehrenamtlichen Tätigkeit besonders hervor. Haushalt / Förderung Von links nach rechts: Abteilungsleiter Herbert Heyd, Referatsleiter Peter Klesen, Referatsleiterin Marliese Blum, Minister Andreas Storm, Vorsitzender Peter Barrois, Unterausschussvorsitzender Volker Bourgett, Unterausschussvorsitzender Joachim Brill, Unterausschussvorsitzender Frank Kettern Herr Minister Andreas Storm konnte am 27. März 2014 Vertreter/innen des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) zu einem Gedankenaustausch in den Räumen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie begrüßen. Er dankte Herrn Peter Barrois (Vorsitzender des LJHA), Herrn Volker Bourgett (Vorsitzender Unterausschuss Kinder- und Jugendpolitik/Querschnittsaufgaben), Herrn Joachim Brill (Vorsitzender Unterausschuss Hilfen zur Erziehung) und Herrn Frank Kettern (Vorsitzender Unterausschuss Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit/Jugendhilfe- Schule) stellvertretend für alle Mitglie- Die Haushalts- und Förderproblematik erstreckt sich auf alle Themenbereiche des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Deshalb wurden alle fördertechnischen Belange zentralisiert und so konnten auch die gewollten Ziele (u.a. Bündelung der fördertechnischen Kompetenzen, Beschleunigung der Antragsbearbeitung) erreicht werden. Die allgemeine Haushaltslage mit der einzuhaltenden Schuldenbremse machte nach Aussage von Herrn Minister Storm einen Ausblick auf die kommenden Jahre nahezu unmöglich. Man hätte allerdings doch die Hoffnung, das Niveau der Fördermittel zunächst halten zu können. Bei der Umstrukturierung der entsprechenden Kapitel des Haushalts wird die Verwaltung, um größere Transparenz zu erreichen, in das Gespräch mit dem LJHA eintreten. Rolle des Landesjugendhilfeausschusses Die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) und der Verwaltung des Landesjugendamtes bzw. dem Ministerium wird beiderseits hervorgehoben. Herr Barrois wies aus- Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/

12 drücklich darauf hin, wie wichtig es wäre, das Standing des Landesjugendhilfeausschusses als Fachgremium sowohl von Seiten der Politik als auch der Verwaltung zu unterstützen. Das Saarland hat im Jahr 2015 den Vorsitz in der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder inne. Herr Minister lud den LJHA ein, gemeinsam Themen zu beraten, die im kommenden Vorsitzjahr vom Saarland in die politische Beratung auf Länderebene eingebracht werden könnten. Herr Minister Storm zeigte sich jederzeit offen für Vorschläge und Anregungen zur stärkeren Akzentuierung der Jugendpolitik. Runder Tisch Exzessives Trinken bei Kindern und Jugendlichen und Umsetzung der Ergebnisse Herr Zimmermann vom Landesinstitut für Präventives Handeln (LpH) gab einen Überblick über den aktuellen Umsetzungsstand der Beratungen des Runden Tisches, insbesondere die Implementierung der Präventionsprojekte 7 von 14 und HaLT Hart am LimiT im Saarland. Um die Programme im Einzelnen dem LJHA bekannter zu machen und aktuelle Entwicklungen darzustellen, wird Herr Zimmermann auch im Landesjugendhilfeausschuss nochmals die Ergebnisse präsentieren und die entsprechenden Programme erläutern. Kinderarmut Derzeit wird auf der Grundlage der»sozialstudie Saar«sowie der Vertiefungsstudie zur»armut von Kindern und Jugendlichen im Saarland«und unter Einbeziehung des Aktionsplans der Landesregierung zur Armutsbekämpfung ein Armuts- und Reichtumsbericht für das Saarland erstellt. Hierzu soll es auch Bürgerforen geben. Den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken als örtlich zuständigen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe wird vom Land eine finanzielle Unterstützung für eine Anschubfinanzierung entsprechend konzipierter Projekte gegen Kinderarmut für maximal drei Jahre angeboten. Noch seien entsprechende Mittel vorhanden (Anfragen bitte an Referat C 1, Herrn Klesen, p.klesen@soziales.saarland.de). Jugendhilfe und Schule Herr Kettern stellt die Beratungen im Unterausschuss Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit/Jugendhilfe-Schule zum Thema Schnittstelle Jugendarbeit und Schule dar. Man ist sich einig, dass bei freiwilligen Bildungsmaßnahmen Regelungen gefunden werden müssen, die Klarheit sowohl für die Träger als auch den Fördermittelgeber bringen. Fachkräftemangel Der LJHA und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sehen die Problematik des drohenden 12 Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2014

13 bzw. schon vorhandenen Fachkräftemangels gleichermaßen und ziehen bei der Lösungssuche an einem Strang. Insbesondere für die vorschulische Kinderbetreuung ist klar, dass deren Qualität erhalten und deshalb auch der Standard bei den Qualifikationen der Betreuerinnen und Betreuer beibehalten bleiben müsse. Um Lösungsvorschläge bemüht sich derzeit eine Arbeitsgruppe aus Vertretern beider betroffenen Ministerien, des Städte- und Gemeindetages und Mitgliedern des Liga-Ausschusses. Landesweite Jugendhilfeplanung Das Ministerium ist nun in Zusammenarbeit mit dem Landesjugendhilfeausschuss im Begriff, eine Landesweite Jugendhilfeplanung zunächst zum Thema Hilfe zur Erziehung in einem auf drei Jahre angelegten Prozess zu erarbeiten. Der Prozess wird durch das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism) unterstützt. Ehemalige Heimkinder in den Jahren im Saarland Herr Barrois wies besonders auf die Belange der ehemaligen Heimkinder in den Jahren im Saarland hin. Der LJHA hätte bereits die Bildung eines Ad-hoc-Ausschusses beschlossen, eine Konstituierung unter dem Vorsitz von Frau Schmitt (DPWV) stünde kurz bevor. Die Anlauf- und Beratungsstelle (angesiedelt beim Landesjugendamt) für die Betroffenen werde gut angenommen und arbeite sehr gut. Hier hätten sich rund 280 Personen gemeldet. Die Meldefrist endet zum Ende des Jahres, d.h. nur die Personen, die sich bis 31. Dezember 2014 melden und antragsberechtigt sind, können noch Leistungen aus dem Fonds erhalten. Die Bearbeitung der Fälle endet dann mit Ablauf des 31. September Da das Land selbst auch Träger entsprechender Einrichtungen war, wird von beiden Gesprächsseiten eine historische Aufarbeitung unter Beteiligung der Betroffenen und eine klare politische Aussage für notwendig erachtet. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landesjugendhilfeausschusses Der Vorsitzende des LJHA ist berechtigt, für den LJHA Pressemitteilungen zu veröffentlichen. Es besteht Einigkeit, dass bei Veröffentlichungen klar ersichtlich sein muss, wer die Verantwortung für den Inhalt trägt. Die Gesprächsteilnehmer/innen dankten einander für das konstruktive Gespräch und die sehr gute, offene Gesprächsatmosphäre und verabredeten ein erneutes Treffen für Herbst Hilfen zur Erziehung Verfahren zur Erteilung der Betriebserlaubnis in teil-/ stationären Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen und Meldepflicht nach 47Satz 1 Nr. 2 SGB VIII Das Bundeskinderschutzgesetz hat die Voraussetzungen für die Erteilung der Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/

14 Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII konkretisiert und erweitert. Dies hat das für die Erteilung der Betriebserlaubnis für teilstationäre und stationäre Einrichtungen zuständige Sachgebiet im Landesjugendamt (C 2, Hilfen zur Erziehung) zum Anlass genommen, sein Erlaubnisverfahren entsprechend neu zu regeln. Ab sofort wird das Betriebserlaubnisverfahren sowohl für neue Einrichtungen und Einrichtungsteile (-angebote) als auch für Änderungen bestehender Erlaubnisse erst nach der vollständigen Vorlage aller erlaubnisrelevanten Unterlagen in Gang gesetzt. Mit Rundschreiben vom (siehe Anhang) wurden die saarländischen Einrichtungsträger und die Jugendämter über diese neue Verfahrensweise informiert. Dem Rundschreiben war ein Antragsformular beigefügt, das den Trägern als Orientierung dafür dienen soll, welche Unterlagen und Informationen notwendig sind, um ein zügiges Verfahren zu erreichen. Eine weitere Neuregelung hat das Bundeskinderschutzgesetz im Hinblick auf die Meldungen nach 47 SGB VIII mit sich gebracht. In der Vergangenheit waren die Träger von Einrichtungen bereits verpflichtet, unverzüglich alle Umstände, die auf eine Gefährdung des Wohles der Minderjährigen durch Gegebenheiten in Einrichtungen schließen ließen, zu melden. Dieses Erfordernis war bisher nicht ausdrücklich in den einschlägigen 45-48a SGB VIII aufgeführt, wurde aber mit der Neufassung des 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII neu geregelt. Mit Rundschreiben vom (siehe Anhang) wurden die Einrichtungsträger über diese neugeregelte Meldeverpflichtung informiert. Beide Rundschreiben und die dazugehörenden Anlagen finden Sie auf der homepage des Landesjugendamtes unter Das Betriebserlaubnis-Antragsformular kann dort ausgefüllt werden. 6. Meldungen Deutschland misshandelt seine Kinder Betrachtungen zu einer Streitschrift von Rechtsmedizinern Mediale Aufmerksamkeit richtet sich wieder einmal auf Skandale Ein reißerischer Titel ein polemisches Buch. Offensiv für den Kinderschutz aber aggressiv gegen alle Systeme, die Kinder schützen, voll inhaltlicher Fehler und schnell dahin geschrieben. Interessant sind bei diesem Buch nicht die vorgetragenen Argumente aufschlussreich ist die mediale Resonanz, die es erzielt. Eine Pressekonferenz, vom Verlag breit angekündigt und schon steht das Buch ganz oben auf der Spiegel-Bestseller-Liste, es wird Thema in Nachrichtensendungen, Talkshows und Dokumentationen, die Autoren erhalten breite Aufmerksamkeit. Warum ist das möglich? Das Buch verspricht Skandale, einfache Wahrheiten und es bedient Vorurteile: Die gefährlichsten Menschen für ein kleines Kind sind seine eigenen Eltern. (aus einem Interview bei Markus Lanz, vgl. S. 116). Das deutsche Kinderschutzsystem, das 14 Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2014

15 hier intervenieren soll, versagt, wo immer die Autoren hinschauen in Kinderarztpraxen, in Gerichten, bei Jugendämtern und bei freien Trägern. Allein die Rechtsmediziner sorgen hier für Rettung. Diese Schwarz-Weiß-Malerei verfängt bei einem Teil der Medien und spiegelt sich wider in Berichten, die einfach nur nacherzählen, was das Buch behauptet. Positiv hebt sich ein äußerst sensibler und kundiger Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ab, der aus fachlicher Sicht mit dem Buch abrechnet. Kernaussagen des Buches Das Buch ist ärgerlich, weil es oberflächlich mit Hintergründen von Kindesmisshandlung und unkundig mit professionellem Handeln umgeht. Es beschreibt detailliert Fallkonstellationen, in denen Eltern grausam, gefühllos und absichtsvoll ihre Kinder quälen und erweckt dabei den Eindruck, dies sei in nahezu allen von Jugendämtern betreuten Familien so. Die Autoren fordern deshalb, Kinder generell so schnell wie möglich aus den Familien zu nehmen. Sie ignorieren dabei rechtsstaatliche Grundlagen und wollen von sozialpädagogischen Interventionen nichts wissen. Sie würden gerne ambulante Hilfen in Familien gänzlich abschaffen, da diese aus ihrer Sicht wirkungslos sind und Eltern sich nur zum Schein darauf einlassen. Soziale Hintergründe, die das Leben der Familien bestimmen und die zu Überforderungssituationen führen können, werden ohnehin nicht beleuchtet. Besonders schlecht kommt bei der Analyse des deutschen Kinderschutzsystems die Jugendhilfe weg. Während ärztliches und richterliches Vorgehen scharf aber immer noch kollegial kritisiert werden, werden die Autoren regelrecht bösartig, wenn sie es mit den Jugendämtern zu tun bekommen. Pauschal werden Fachkräfte in den Jugendämtern diskreditiert und als Komplizen der Misshandler (S. 104) beschrieben. In vielen Jugendämtern sei die Hälfte der Stellen nicht besetzt, auf den anderen 50 Prozent sitzen altgediente Beamte kurz vor der Pensionierung oder ausgebrannte Sachbearbeiter, die dauernd krankgeschrieben sind (S. 101). Ähnlich schlecht kommen die freien Träger der Jugendhilfe weg. Sie beschäftigen billige naive und junge Sozialpädagoginnen und folgen rein wirtschaftlichen Interessen. Wer ist zuständig für den Kinderschutz? Die Autoren zeigen aber gleichzeitig keinerlei Verständnis für das Handeln der Fachkräfte und keinerlei Einfühlung in Familien und ihre Kinder. Sie können und wollen nicht sehen, dass die Arbeit im Kinderschutz eine Arbeit an Grenzen und immer auch eine Arbeit mit Risiko ist. Anders als bei der Rechtsmedizin sind die Fälle, die sich den Jugendämtern stellen, nur selten eindeutig. Die Gefährdungslage muss deshalb differenziert eingeschätzt werden. Jede Kindesherausnahme ist ein schwerer Eingriff für Eltern und Kind und ist deshalb sorgfältig zu prüfen. Kann die Gefährdung durch Auflagen abgewendet werden? Sind die Eltern zur Zusammenarbeit zu motivieren? Wurden alle Risikoanzeichen wahrgenommen? Komplexe Fragen wie diese müssen Jugendämter Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/

16 verantwortlich und mit Blick auf die Zukunft lösen. Rechtsmediziner sehen immer die schlimmsten Fällen und sehen vielleicht deshalb die Welt in den dunkelsten Farben. Sicher können Rechtsmediziner aus ihrer beruflichen Praxis Beispiele nennen, wo individuelles Versagen einzelner Beteiligter gravierende Folgen für das Leben und die Gesundheit von Kindern hatte., so konstatiert auch die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) in einer Stellungnahme vom Eine Verallgemeinerung dieser Fälle, so fährt sie fort wird dem Problem aber nicht gerecht. Das Buch will offenbar der Reputation der Jugendhilfe, der Ärzteschaft, der Gerichte und damit auch des Gesamtsystems des Kinderschutzes schaden. Es erschwert dadurch potentiell die Hilfe für Kinder und Jugendliche, indem sie das Vertrauen in das System schwächt, ohne irgendwelche Lösungswege aufzuzeigen. Dies sieht auch die Gesellschaft für Rechtsmedizin so: Angesichts des interdisziplinären Charakters der Aufgabe sind einseitige undifferenzierte Schuldzuweisungen zwischen den beteiligten Institutionen hingegen dem gemeinsamen Ziel des Kinderschutzes wenig förderlich. Eventuelle grundsätzliche Maßnahmen, wie z.b. weitere Gesetzesänderungen sollten auf belastbaren Daten und einer differenzierten Analyse basieren. Fazit Dass das System der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in dieser Gesellschaft und auch das System des Kinderschutzes weiter entwickelt und an sich ändernde gesellschaftliche Bedingungen angepasst werden muss, darin sind sich alle Fachleute einig. In diesem Buch finden sie dazu keine Anhaltspunkte. Gleichzeitig macht das Werk durch seine öffentliche Wirkung deutlich, dass die Jugendhilfe nicht nachlassen darf in dem Bemühen, ihre Leistungen und Kompetenzen differenziert und transparent nach außen darzustellen. Damit der Kinderschutz und auch die Jugendhilfe insgesamt gelingen können, brauchen Jugendämter auch die Unterstützung der Öffentlichkeit und der Medien. Wir dürfen die öffentliche Meinung deshalb nicht den Vereinfachern überlassen. Wir müssen gemeinsam am realistischen und positiven Bild der Jugendämter und der Jugendhilfe insgesamt arbeiten und dieses selbstbewusst nach außen darstellen. Die AG Öffentlichkeitsarbeit der BAG Landesjugendämter wird sie dabei weiterhin unterstützen. Birgit Zeller Vorsitzende BAG Landesjugendämter Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder Leistungen aus Heimfonds bis beantragen Der Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975 wurde zum eingerichtet, steht unter der Verwaltung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und hat ein Volumen von 120 Mio., das zu je ei- 16 Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/2014

17 nem Drittel von Bund, Ländern und Kirchen getragen wird. Zweck des Fonds ist die Förderung der Hilfen für ehemalige Heimkinder, die in der Bundesrepublik zwischen und in einer vollstationären Einrichtung untergebracht waren und denen dort Unrecht widerfahren ist. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, können im Einzelfall Sachleistungen bis max und Ausgleichszahlungen für entgangene Rentenansprüche gewährt werden. Ansprechpartner für die Betroffenen sind die Mitarbeiterinnen der regionalen Anlauf- und Beratungsstelle beim Landesjugendamt; sie beraten, prüfen die notwendigen Unterlagen und unterstützen bei der Antragstellung. Die Antragsfrist für Leistungen aus dem Fonds endet am Personen, die o.g. Voraussetzungen erfüllen und ihren aktuellen Wohnsitz im Saarland haben bzw. falls die Betroffenen heute außerhalb Deutschlands bzw. in den ostdeutschen Bundesländern wohnen - bei denen für die Heimeinweisung ein Jugendamt im Saarland verantwortlich war, wenden sich bitte an: Martina Jahr Telefon: 0681 / m.jahr@soziales.saarland.de Ulrike Breitlauch Telefon: 0681 / u.breitlauch@soziales.saarland.de 7. Jugendschutz Aus der Arbeit der FSK Mit der Neuberufung von Kerstin Himmelmann (juz-united) und Claudia Hohlstein (Partnerschaftliche Erziehungshilfe) als Sachverständige für Jugendschutz bei der Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) konnte sich das Saarland personell für die FSK-Gutachtertätigkeit verstärken. Demnach stehen nun für die Oberste Landesjugendbehörde des Saarlandes 6 Prüfer/innen zur Verfügung, um in Wiesbaden bei der Alterskennzeichnung von Filmen, Videos und digitalen Trägermedien (s. JuSchG) mitzuwirken. Am findet im Saarland die nächste FSK Regionaltagung (Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland), die sich unter verschiedenen Aspekten mit Fragen des Jugendmedienschutzes beschäftigen und die Spruchpraxis der FSK an einem Filmbeispiel kritisch hinterfragen wird. Das 4. Projekt aus der Reihe Medienkompetenz und Jugendschutz beschäftigt sich mit der Frage Körper, Geschlecht, soziale Identität Welche Rolle spielen Filme für die Entwicklung vom Kind zum Jugendlichen? In der 84-seitigen Broschüre sind Beiträge zu dem Forschungsprojekt (2012/2013), zusammengefasst. Das Material eignet sich für die medienpädagogische Arbeit und kann unter heruntergeladen oder kostenfrei über die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), Murnaustraße 6, Wiesbaden bestellt werden. Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 1/

18 Soziale Arbeit in der Schule Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Positionspapier beschlossen auf der 116. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 14. bis 16. Mai 2014 in Mainz 18

19 1. Positionierung der Kinder- und Jugendhilfe Aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter handelt es sich bei Sozialer Arbeit in der Schule um ein Leistungsangebot der Jugendhilfe an der Schule auf der Basis gemeinsamer Verantwortung und verbindlicher Kooperationsregelungen. Sie umfasst verschiedene sozialpädagogische und sozialarbeiterische Aktivitäten am Ort Schule. Im Folgenden wird für diese Aufgaben der umfassende Begriff der Schulsozialarbeit verwendet, der sich in der Fachdebatte inzwischen durchgesetzt hat. In den verschiedenen Konzepten der Bundesländer und der Kommunen finden sich unterschiedliche Bezeichnungen, zum Teil abhängig von der rechtlichen Zuordnung wie z.b. schulbezogene Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen oder Soziale Arbeit an Schule. Nach Zeiten des Ausbaus der Schulsozialarbeit in den letzten Jahren besteht erneut deutlicher fachlicher Klärungsbedarf: Kommunale Jugendhilfeträger haben sehr unterschiedliche Positionen dazu, ob und wie sie Schulsozialarbeit als Aufgabe der Jugendhilfe beschreiben. Schulträger, Schulleitungen, kommunale Schulverwaltungsämter, freie und öffentliche Jugendhilfeträger diskutieren über fachliche Konzepte, Profil und Qualitätsstandards. Anstellungsträger sind bemüht, qualifiziertes Personal zu halten. Eltern, Kinder und Jugendliche wissen, dass es Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter an ihren Schulen gibt, die auch jenseits von Fragen des Unterrichts wichtige Anlaufstellen sein können. Sie wünschen sich in der Regel Verlässlichkeit und Kontinuität. Die BAG Landesjugendämter möchte mit diesem Papier einen Beitrag zur Positionierung der Jugendhilfe in Bezug auf die Entwicklung der Schulsozialarbeit in Deutschland leisten. Ziel ist es, eine Debatte über Qualitätsstandards in der Schulsozialarbeit in Gang zu setzen und die Planungs- und Steuerungsverantwortung der öffentlichen Jugendhilfe gem. 79, 79 a, 80, 81 SGB VIII zu beschreiben. 2. Ohne fachliche Aufgabenklärung keine Diskussion um Finanzierung, Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen Bund, Länder und Kommunen streiten aktuell um die Fach- und Finanzverantwortung für die Schulsozialarbeit. Auf allen drei Ebenen läuft parallel dazu die Diskussion um die Verantwortung von Schule und/ oder Jugendhilfe. Auch innerhalb der Schulen stellt sich die Frage, welche Aufgaben die Schulsozialarbeit hat, ob sie eine Ergänzung oder eher eine Konkurrenz zu schulischen Beratungs- und Bildungsangeboten darstellt. In Jugendhilfedebatten wird um Zuordnungen und Zuständigkeiten gerungen. Ist Schulsozialarbeit eine (Teil-)Leistung der Jugendsozialarbeit auf der Rechtsgrundlage des 13 SGB VIII? Handelt es sich eher um schulbezogene Jugendarbeit mit entsprechenden Freizeit-, Bildungs- und Jugendberatungsangeboten für Schülerinnen und 19

20 Schüler ( 11 SGB VIII)? Ist Schulsozialarbeit allgemeine Beratung für Mütter und Väter ( 16 SGB VIII)? Sollen und können die dort tätigen Fachkräfte die Kooperationspartnerinnen und -partner im Rahmen aufzubauender Kinderschutznetzwerke sein? Angesichts dieser vielen Fragen ist es erforderlich, eine eindeutige Zuordnung innerhalb der Jugendhilfe vorzunehmen und die fachlichen Aufgaben zu beschreiben. Ansonsten wird Schulsozialarbeit zum Spielball unterschiedlichster Interessenlagen und ihr fachliches Profil zunehmend verwässert. 3. Was gehört zur Schulsozialarbeit? Die fachliche Aufgabenpalette der Schulsozialarbeit besteht grundsätzlich aus folgenden Teilbereichen 1 : Beratung von jungen Menschen, insbesondere in schwierigen Lebenslagen Schulsozialarbeit bietet jungen Menschen Beratung an, die diese freiwillig nutzen können. Hierzu gehört die Beratung in schwierigen Lebenslagen, die Beteiligung aller für den jungen Menschen relevanten Personen, die Abklärung von möglichen Gefährdungslagen, die Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratungsdiensten oder anderen Institutionen. Grundprinzip der Beratung sind die Subjektorientierung, die Freiwilligkeit und die Wahlfreiheit. Soziales Lernen, Konfliktbewältigung und Prävention Schulsozialarbeit entwickelt Angebote der Gewaltprävention und fördert den kritischen Umgang mit Risiken. Neben praktischer Krisenintervention bei akuten Konflikten im Einzelfall sind Angebote der Schulsozialarbeit auch gezielte Angebote und Gelegenheiten für Soziales Lernen in der Gruppe. Parallelen und Schnittstellen gibt es im Rahmen von gruppenbezogenen Hilfen zur Erziehung (z.b. 29 SGB VIII), in der Jugendarbeit ( 11 SGB VIII) oder im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz ( 14 SGB VIII). Dabei geht es nicht darum, diese Angebote ausschließlich selbst umzusetzen. Vielmehr ist Schulsozialarbeit Kooperationspartner für die zahlreichen Initiativen, Gruppen und Projekte, die ihre Angebote (auch) an der Schule durchführen. Umgang mit Schulverweigerung Hier sind frühzeitige Gespräche und Dialoge mit Kindern, Jugendlichen und Eltern erforderlich. Ob es dann um die Vermittlung von Hilfen zur Erziehung und/ oder die Zusammenarbeit mit Schulverweigererprojekten geht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei Lernschwierigkeiten Jugendliche in Krisen und mit akuten Lernschwierigkeiten können durch sozialpädagogische Begleitung im Rahmen von Schulsozialarbeit unterstützt werden. Hier setzt der 1 Die Aufzählung der Teilbereiche der Schulsozialarbeit orientiert sich an einer Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, die im Frühjahr 2014 beraten wird. 20

21 Auftrag der Jugendhilfe an, insbesondere junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen gezielt zu fördern ( 13 SGB VIII). Ebenso können andere Unterstützungsleistungen in Abstimmung mit Jugendlichen und Eltern vermittelt werden (Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Gesundheitshilfe u.a.m.). Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf Hier geht es um Schulsozialarbeit als Element eines wirksamen Übergangssystems im Zusammenspiel mit den relevanten kommunalen und staatlichen Stellen. Ziel ist hier die Nachhaltigkeit der Maßnahmen. Langfristig kann eine gut ausgebaute Schulsozialarbeit als Teil der Jugendsozialarbeit gelingende Übergänge für alle jungen Menschen sichern. Darüber hinaus ist die Beratung und Information aller jungen Menschen in einer Schule in diesem Zusammenhang von Bedeutung (z.b. bei Übergängen in Freiwilligendienste, Boys Day, Girls Day etc.). Bildungsangebote und Freizeitgelegenheiten Schulsozialarbeit kann in Zusammenarbeit mit den zahlreichen Akteuren in einer Kommune neue und alternative Bildungsgelegenheiten an die Schule holen. Hierbei kommt es darauf an z.b. als Teil einer kommunalen Bildungslandschaft freiwillig zu nutzende und herausfordernde Bildungsangebote zu schaffen. Schulsozialarbeit entwickelt mit Schülerinnen und Schülern Freizeitmöglichkeiten an der Schule. Neben selbstorganisierten offenen Angeboten ist sie Kooperationspartner für Jugendverbände, Jugendeinrichtungen und andere Akteure in der lokalen Jugendarbeit. Partizipation lernen und fördern Wenn Demokratie praktisch gelernt werden soll, muss dies auch im Schulleben innerhalb und außerhalb des Unterrichts umgesetzt werden. Schulsozialarbeit unterstützt Kinder und Jugendliche bei ihrer Interessenvertretung und bei der Mitwirkung an schulischen und außerschulischen Aktivitäten. 4. Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe haben die Planungs- und Steuerungsverantwortung 1991 hat das Kinder- und Jugendhilfegesetz eine Aufgabe festgeschrieben, die heute mehr als aktuell ist: Jugendhilfeplanung soll umgesetzt werden mit Blick auf ein abgestimmtes, vielfältiges und vor allem wirksames System von Jugendhilfeleistungen vor Ort. Wenn im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Angebote für junge Menschen auf der Grundlage der Interessen, Bedürfnisse und Wünsche von Kindern, Jugendlichen und Eltern entwickelt werden sollen, heißt dies auch, dass junge Menschen und ihre Eltern selbst an der Konzeptentwicklung der Schulsozialarbeit beteiligt werden müssen. Betrachtet man in der Gesamtschau die oben dargestellten Aufgaben der Schulsozialarbeit, so werden die vielfältigen Querverbindungen zwischen Schule und Kinder- und Ju- 21

Soziale Arbeit in der Schule Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe

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