B e r a t u n g a k t u e l l N r. 4 / 2007

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1 Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel / Fax 50 WT-Code DVR: kanzlei@slawitsch.at Graz, Sl./Tau B e r a t u n g a k t u e l l N r. 4 / 2007 Im Rahmen der voraussichtlich letzten Aussendung unserer Beratung aktuell dieses Jahres berichten wir Ihnen einerseits über aktuelle Gesetzesänderungen bzw. Neuerungen und weisen andererseits auf Maßnahmen hin, die vor Jahresende noch sinnvoll sein können. 1. Was gibt es neues? 1.1. Erweiterte Aufzeichnungspflichten für Bareinnahmen Ab ist eine Ermittlung von Bareinnahmen bzw. Tageslosungen durch Kassasturz für Unternehmer ab einem Jahresumsatz von ,-- nicht mehr zulässig. Auch sogenannte Strichlisten werden als alleinige Aufzeichnungen nicht mehr anerkannt. Jede Bareinnahme ist täglich und einzeln zu erfassen. Natürlich unterstützen wir Sie gerne bei allenfalls erforderlichen organisatorischen Umstellungen und bitten Sie in diesem Fall um Benachrichtigung Zuschlag für Teilzeitarbeit Mit tritt ein neues Arbeitszeitgesetz in Kraft. Im Wesentlichen geht es um einen 25%igen Zuschlag für Mehrarbeitsstunden von Teilzeitbeschäftigten und Gestaltungsmöglichkeiten, um das Anfallen dieses Zuschlages zu verhindern. Nähere Informationen haben wir in einem Sonder-Rundschreiben zusammengestellt. Sollten Sie dieses nicht erhalten, aber Interesse daran haben, fordern Sie bitte unser Sonder- Rundschreiben zu diesem Thema an! 1.3. Abfertigung neu für Selbständige Selbständige, die nach dem GSVG in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, müssen ab ,53 % ihrer Beitragsgrundlage in die neue Selbständigenvorsorge einzahlen. Zuständig für die Verwaltung der Beiträge ist die vom Betrieb für die Mitarbeiter bereits ausgewählte Mitarbeitervorsorgekasse (ansonsten eine vom Selbständigen ausgewählte Vorsorgekasse).

2 2 Andere selbständig Tätige, die in der Pensionsversicherung nach dem GSVG, FSVG, NVG oder in der Krankenversicherung nach dem BSVG pflichtversichert sind, ferner Rechtsanwälte und Ziviltechniker können zur neuen Selbständigenvorsorge optieren und zwar bis Eine derartige Option ist insoweit sinnvoll, als die Beiträge als Betriebsausgaben abzugsfähig sind und die Auszahlung von Kapitalbeträgen nur einer 6%igen Lohnsteuer unterliegt; bei Auszahlung in Form einer Zusatzrente bleibt diese überhaupt steuerfrei. Anspruch auf Kapitalabfindung und/oder Zusatzpension besteht innerhalb bestimmter Fristen nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit, jedenfalls aber bei Pensionierung. Auch freie Dienstnehmer sollen in die Abfertigung neu -Regelung einbezogen werden, wodurch die Lohnnebenkosten für die Beschäftigung freier Dienstnehmer um 1,53 % steigen Rechnungslegungspflicht für Bau(neben)gewerbe Unternehmer, die Arbeiten im Zusammenhang mit einem Grundstück bzw. Gebäude ausführen (also insbesondere Bau- und Baunebengewerbe), sind ab verpflichtet, auch an Privatpersonen für jegliche Lieferung oder Leistung eine Rechnung auszustellen und zwar spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung des Umsatzes. Diese Frist führt aber nicht zu einer Verschiebung der Umsatzsteuerpflicht: Die Umsatzsteuer ist nach wie vor spätestens ein Monat nach Leistungserbringung fällig (außer bei umsatzsteuerlicher Einnahmen-Ausgaben- Rechnung) Neue Kleinunternehmer-Umsatzgrenze Bereits ab dem heurigen Jahr wurde die Kleinunternehmergrenze von ,-- auf ,-- angehoben. Es kann daher im Einzelfall sinnvoll sein, den Umsatz 2007 vor Ablauf des Jahres zu steuern Neue Regeln für Reisekostenersätze an Dienstnehmer Dieser Bereich wurde ab grundlegend novelliert. Einschneidende Änderung: Fahrtkostenersätze (insbesondere Kilometergelder) für Fahrten direkt von der Wohnung zum Einsatzort sind nur im ersten Monat steuerfrei, in welchem diese Fahrten überwiegen, danach aber steuerpflichtig (auch wenn kollektivvertraglicher Anspruch hierauf zusteht). Eine Übergangsregelung gibt es für Fahrten zu Baustellen und

3 3 Montageeinsätzen bis Ende Außerdem sind Kilometergelder nur mehr bis zu einer Jahresstrecke (pro Dienstgeber) von Kilometer einer Steuerfreistellung zugänglich. Darüber hinausgehende Kilometergelder hat der Arbeitgeber als steuerpflichtig zu behandeln. Bei effektiven höheren Kosten hat der Dienstnehmer die Möglichkeit, diese im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen. Schließlich wurde die Steuerfreiheit von Diäten, die laut Kollektivvertrag bezahlt werden müssen, auf bestimmte Tätigkeiten eingeschränkt (Außendienst, Fahrtätigkeit, Baustellen- und Montagearbeiten etc). Das Finanzministerium hat zu den Neuregelungen einen umfassenden Erlass zur Reisekostennovelle herausgegeben: Sollte die Auszahlung von Reisekosten an Dienstnehmer in Ihrem Betrieb ein Thema sein, so beraten wir Sie natürlich gerne hinsichtlich der Auswirkungen der Reisekostennovelle auf Ihr Unternehmen Einschränkung des umsatzsteuerfreien Touristenexports Die Umsatzgrenze, ab welcher ein Verkauf an einen Nicht-EU-Bürger im Abholfall umsatzsteuerfrei belassen werden kann, wird ab von 75,-- auf 175,-- erhöht Anmeldung von Dienstnehmern vor Arbeitsbeginn Wie wir bereits in früheren Aussendungen berichtet haben, sind Dienstnehmer ab noch vor Arbeitsbeginn bei der Gebietskrankenkasse anzumelden. Wir bitten Sie daher um rechtzeitige Übermittlung der dazu erforderlichen Daten! Zugleich mit der Anmeldung sollte auch vor Arbeitsantritt der Dienstvertrag von beiden Vertragsteilen unterschrieben werden. 2. Steuertipps zum Jahresende Steuersparen durch Investitionen bzw. Wertpapierkäufe Einnahmen-Ausgaben-Rechner können bis zu 10 % ihres Gewinnes (maximal ,--) durch bestimmte Investitionen, aber auch durch Wertpapieranschaffungen steuerfrei stellen. Voraussetzung ist eine 4jährige Behaltefrist. Bei Investitionen führt der neue Freibetrag im Endeffekt zu einer Doppelabschreibung, beim Wertpapierkauf zur steuerlichen Absetzbarkeit einer Vermögensanlage. Vor allem Freiberufler, Ärzte mit Sonderklassegebühren, aber auch sonstige Einnahmen-Ausgaben-Rechner sollten

4 4 diese Neuregelung unbedingt nutzen. Wir haben dazu bereits in mehreren Aussendungen berichtet: Sollten noch Fragen offen sein, z.b. hinsichtlich der Höhe der heuer anzuschaffenden Wertpapiere, so bitten wir Sie, uns zu kontaktieren! 2.2. Ergebnisplanung und Investitionen Die letzten Wochen des Jahres sollten genutzt werden, um sich einen Überblick über das voraussichtliche Einkommen des Jahres 2007 zu verschaffen und noch allfällige Steuerungsmaßnahmen zu setzen. Dazu gehören z.b.: * bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern die Bezahlung von sofort absetzbaren Ausgaben oder Verschiebung von Einnahmen in das kommende Jahr * bei Bilanzierern die Veranlassung eines Aufwandes, der noch heuer durchgeführt wird sowie allfälliger Investitionen Wenn Sie Interesse an einer Ertrags- und Steuervorschau des Jahres 2007 haben, so bitten wir Sie um Benachrichtigung Steuerung der Privatentnahmen Begünstigung des nicht entnommenen Gewinnes Seit 2004 werden bei bilanzierenden Unternehmen (Einzelfirmen und Personengesellschaften) jene Teile des Gewinnes begünstigt besteuert, die nicht entnommen, sondern im Unternehmen belassen werden (nach oben begrenzt mit ,-- sowohl je Betrieb als auch pro Person). Die Steuerbegünstigung bleibt aber nur erhalten, wenn in den sieben Folgejahren die Entnahmen nicht höher sind als der Gewinn des jeweiligen Jahres. Um diese Begünstigung in Anspruch zu nehmen bzw. für die Vergangenheit keine Nachversteuerung auszulösen, sind die Privatentnahmen jedes Wirtschaftsjahres laufend zu planen und gegebenenfalls zu reduzieren. Wenn Sie dazu Berechnungen von uns wünschen, so stehen wir dafür natürlich jederzeit gerne zur Verfügung und bitten Sie um Benachrichtigung.

5 3. Sonstige Hinweise zum Jahreswechsel Weihnachtsgeschenke an Dienstnehmer (und sonstige benefits ) Weiterhin gilt der Grenzwert von 186,-- für steuerfreie Sachgeschenke an Dienstnehmer. Geldzuwendungen sind demgegenüber generell steuer- und sozialversicherungspflichtig. Autobahnvignetten gelten nicht als steuerbegünstigte Sachgeschenke! Wenn die Sachgeschenke über bloße Aufmerksamkeiten (Richtwert etwa 40,-- pro Person) hinausgehen, besteht zudem Umsatzsteuerpflicht bzw. vereinfachend ausgedrückt keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug! Bei dieser Gelegenheit: Betriebsveranstaltungen, wie z.b. Betriebsausflüge bleiben lohn- und sozialversicherungsfrei, wenn der Aufwand jährlich 365,-- pro Arbeitnehmer nicht übersteigt. Abgesehen von steuerfreien Aufwandsersätzen (wie z.b. Kilometergeld) sind neben Weihnachtsgeschenken und Betriebsveranstaltungen im Wesentlichen nur Maßnahmen der Zukunftssicherung für Dienstnehmer steuerbegünstigt (z.b. die sogenannte 300,-- Polizze bzw. Beiträge an Pensionskassen oder für Geschäftsführer und leitende Angestellte leistungsorientierte Pensionszusagen) Weihnachtsgeschenke an Geschäftspartner Unproblematisch sind typische Werbegeschenke ohne besonderen Wert mit Namensaufdruck des schenkenden Unternehmens (Kugelschreiber und dergleichen). Darüber hinaus ist zweierlei zu beachten: a) Weihnachtsgeschenke an Geschäftsfreunde werden von Finanzverwaltung und Rechtsprechung zunehmend als nicht abzugsfähige Repräsentationsausgaben behandelt. Auf jeden Fall sollte eine Liste der Empfänger vorliegen und der ausschließliche Werbecharakter offenkundig sein. b) Generell besteht für Werbegeschenke kein Vorsteuerabzug mehr, außer es handelt sich um Gegenstände von geringem Wert (Richtschnur ca. 40,--) Anträge auf Energieabgabenvergütung Frist für das Jahr 2002 Anträge auf Vergütung von Energieabgaben (insbesondere bei energieintensiven Unternehmen) müssen spätestens innerhalb von 5 Jahren gestellt werden. Am endet die Frist für das Jahr Ab 2002 sind auch Dienstleistungsunternehmen anspruchsberechtigt. Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob

6 6 Ihr Betrieb in Betracht kommt, wenden Sie sich bitte an uns. Besonders Jahre mit hohen Investitionen bieten Vergütungschancen, weil der Selbstbehalt dadurch sinkt Forschungsförderung Bereits ab 2005 wurde die steuerliche Forschungsförderung auch auf Maßnahmen der Auftragsforschung ausgedehnt. Wenn in Ihrem Betrieb Forschungsaufwendungen anfallen, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme zwecks Festlegung der rechtzeitigen Dokumentation und Ausschöpfung der höchstmöglichen Förderungen Lehrlingsförderung Jedenfalls bis gilt noch die Lehrlingsförderung durch das AMS für zusätzlich eingestellte Lehrlinge. Bei Aufnahme von Lehrlingen im zweiten Halbjahr 2007 ist der Lehrlingsstand als Vergleich heranzuziehen. Vor der Einstellung eines Lehrlings sollte jedenfalls mit dem AMS Kontakt aufgenommen werden, um eine allenfalls mögliche Förderung rechtzeitig zu beantragen. Daneben gibt es auch heuer wieder die steuerliche Lehrlingsförderung in Form einer im Rahmen der Einkommen- bzw. Körperschaftssteuererklärung geltend zu machenden Prämie von 1.000,-- für jeden im Jahr 2007 (Wirtschaftsjahr 2007/08) beschäftigten Lehrling Prämien an Mitarbeiter a) Wenn das Urlaubs- und Weihnachtsgeld geringer ist als ein Sechstel der laufenden Jahresbezüge (z.b. weil Überstundenentgelte, steuerpflichtige Fahrtkostenersätze und dergleichen nur 12 x und nicht 14 x ausgezahlt werden), so lässt sich das mit nur 6 % Lohnsteuer begünstigte Jahressechstel durch Auszahlung einer zusätzlichen Prämie besser ausnutzen. b) Für Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge steht ein weiteres, um 15 % erhöhtes Jahressechstel zur steuerbegünstigten Auszahlung zur Verfügung. Die Prämierung von Verbesserungsvorschlägen muss aber in ein entsprechendes System bzw. eine Zusage eingebettet sein und die Belohnung für einen tatsächlich prämienwürdigen Verbesserungsvorschlag darstellen.

7 Antrag auf Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen bei Mehrfachversicherung In den Systemen ASVG Selbständigen- und Gewerbeversicherung sowie Sozialversicherung der Bauern sind Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage (heuer jährlich ,--) zu entrichten. Bei zwei oder mehreren Dienstverhältnissen oder bei gleichzeitigen selbständigen und nichtselbständigen Tätigkeiten kann es dazu kommen, dass unterjährig auch für höhere Einkünfte Versicherungsbeiträge vorgeschrieben werden. Deren Rückerstattung ist drei Jahre rückwirkend möglich, bis somit noch für das Jahr Termin für die Einkommensteuererklärung 2002 Zur Geltendmachung von beruflichen Ausgaben, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen etc. hat man im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung oder einer Einkommensteuerveranlagung 5 Jahre Zeit. Am endet daher die diesbezügliche Frist für das Jahr Termin für Kapitalertragsteuer-Rückerstattung 2002 Bis zum Jahresende kann rückwirkend ab 2002 ein Antrag auf KESt-Rückzahlung eingebracht werden, wenn die reguläre Steuer für Kapitalerträge geringer ist als die einbehaltene Kapitalertragsteuer. Für Kinder, die den Anspruch auf Familienbeihilfe vermitteln, ist eine Rückzahlung erst ab 610,80 vorgesehen, für Ehepartner von Alleinverdienern erst ab 364, Kleinunternehmerbefreiung bei der gewerblichen Versicherung Rückwirkend für das laufende Jahr können sich Kleinunternehmer mit Gewerbeschein auf Antrag von der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte nicht höher als 4.093,92 sind und der Jahresnettoumsatz maximal ,-- beträgt. Antragsberechtigt sind Jungunternehmer (maximal 12 Monate Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren), Männer über 65 und Frauen über 60 Jahre sowie Personen über 57 Jahre, wenn sie in den letzten 5 Jahren die obigen Grenzen nicht überschritten haben. Mit freundlichen Grüßen Dr. Hans-M. Slawitsch

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