Das AMS Niederösterreich Förderpaket

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das AMS Niederösterreich Förderpaket"

Transkript

1 Das AMS Niederösterreich Förderpaket Ihr ArbeitsMarktService Niederösterreich

2 IMPRESSUM: Arbeitsmarktservice Niederösterreich Landesgeschäftsstelle Hohenstaufengasse Wien Stand: März 2012

3 Inhaltsverzeichnis Qualfizierungsangebote Qualifizierungsförderung für Beschäftigte 4 Qualifizierungsberatung für den Aufbau von Qualifizierungsverbünden 5 Arbeitsplatznahe Qualifizierung 6 Arbeitsplatznahe Qualifizierung Lehre 7 Überbetriebliche Lehrausbildung 8 Beratungsangebote Qualifizierungsberatung für Betriebe 9 Flexibilitätsberatung für Betriebe 10 Krisenmanagement Outplacementstiftungen 11 Frühwarnsystem 45a (AMFG) 12 Weitere Angebote & Informationen Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen 14 Kombilohnbeihilfe 15 Förderung der Lehrausbildung 16 Bildungskarenz 17 Eingliederungsbeihilfe COME BACK 19 Angabe des Mindestentgelts bei Stellenausschreibungen 20 Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung: Job 2000 / start up und Verein Initiative Kontakte & Adressen der AMS NÖ-Geschäftsstellen 23 Förderantrag über eams-konto Förderungen, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, können Sie auch über Ihr eams-konto beantragen!

4 Qualifizierungsangebote Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2) Das Arbeitsmarktservice (AMS) Niederösterreich fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern, andererseits den Arbeitgebern Weiterbildungsaktivitäten ihrer MitarbeiterInnen zu erleichtern. Diese Förderung erhalten alle Arbeitgeber ausgenommen sind das AMS, sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien, Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie radikale Vereine. Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderbar: Wer wird ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre, Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule, WiedereinsteigerInnen, die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befinden. Wer wird NICHT Was wird Höhe der Förderung Nicht förderbar sind UnternehmenseigentümerInnen, Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe, ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis (BeamtInnen oder ArbeitnehmerInnen in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen), Lehrlinge, überlassene ArbeiterInnen von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern, für die der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung gilt. Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen mit einer Mindestdauer von 16 Stunden, die von externen Qualifizierungseinrichtungen/TrainerInnen durchgeführt werden. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist und der Förderungsantrag vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme(n) eingebracht wird. Die Höhe der Förderung beträgt 70% der Kursgebühren für ArbeitnehmerInnen ab 50 Jahre. Die Höhe der Förderung beträgt 60% der Kursgebühren für ArbeitnehmerInnen ab 45 bis 49 Jahre Frauen, die als höchste abgeschlossene Ausbildung eine Lehre oder eine mittlere Schule aufweisen WiedereinsteigerInnen Die Höhe der Förderung beträgt 66,7% der Kursgebühren für ArbeitnehmerInnen, die an Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Sonderregelung Gesundheits- und Sozialwesen teilnehmen (75% bei Frauen ab 45 Jahre). Die Höhe der maximal anerkennbaren Kursgebühren beträgt max. 300,- pro TeilnehmerIn und Kurstag bzw ,- pro TeilnehmerIn und Antrag. Bei firmeninternen Kursen mit externen Qualifizierungseinrichtungen/TrainerInnen ist der max. anerkennbare Tagsatz mit 1.500,- ( 187,50 pro Stunde) begrenzt. Bei einer Schulung bis zu fünf TeilnehmerInnen reduziert sich der max. anerkennbare Tagsatz auf die Anzahl der SchulungsteilnehmerInnen mal 300,-. 4

5 Qualifizierungsberatung für den Aufbau von Qualifizierungsverbünden Ein Qualifizierungsverbund ist ein Netzwerk mehrerer Betriebe, die sich zusammenschließen, um gemeinsam und unter besonderer Berücksichtigung des Productive Ageing-Ansatzes Qualifizierungsmaßnahmen für die MitarbeiterInnen zu planen und durchzuführen. Die vom AMS und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierte Qualifizierungsberatung unterstützt den Aufbau von Qualifizierungsverbünden. Ziel dieser kostenlosen Beratung ist es, den Erfahrungsaustausch zwischen den Betrieben zu intensivieren, die Durchführung von lebenszyklusorientierten Weiterbildungsaktivitäten zu erleichtern und die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen zu sichern. Die Qualifizierungsberatung für den Aufbau von Qualifizierungsverbünden richtet sich an alle ArbeitgeberInnen, wenn sich mindestens drei Betriebe zusammenschließen und mindestens 50 % der beteiligten Betriebe Klein- oder Mittelunternehmen sind. 1) Wer wird BeraterInnen unterstützen die Betriebe beim Aufbau eines Netzwerkmanagements, in das jede/r beteiligte ArbeitgeberIn eine/n VertreterIn entsendet, bei der Festlegung von Verbundstatuten, um die Ziele, die Verantwortung und die Koordination im Netzwerkmanagement zu regeln, bei der Erarbeitung eines Productive Ageing Konzeptes bei allen beteiligten Arbeit gebern, bei der Erstellung eines Qualifizierungsprogramms im Rahmen des Productive Ageing Konzeptes. Was wird Die maximale Dauer der Beratung beträgt je beteiligtem Unternehmen fünf Tage. Im Falle eines Qualifizierungsverbundes an dem mindesten 50 % der beteiligten Unternehmen Kleinstbetriebe sind, beträgt die maximale Dauer der Beratung sechs Tage. Die Beratungskosten werden zur Gänze vom AMS und dem ESF übernommen. Höhe der Förderung Dieses Angebot gilt im Bundesland Niederösterreich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Landesgeschäftsstelle des AMS Niederösterreich Service für Unternehmen, Mag. (FH) Martin Uitz Tel.: 01/ martin.uitz@ams.at. Kontakt 1) Als KMUs gelten Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens EUR 50 Mio. oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 43 Mio. haben und sich zu höchstens 25 Prozent im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen befinden, welche nicht als KMUs definiert sind. 5 Diese Angebote werden aus Mitteln des Arbeitsmarktservice (AMS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.

6 Arbeitsplatznahe Qualifizierung (ANQ) Das AMS NÖ unterstützt Sie bei der Qualifizierung zukünftiger MitarbeiterInnen. Sie bestimmen den Inhalt der Ausbildung mit und erhalten MitarbeiterInnen, die aufgrund Ihrer Qualifizierung punktgenau für Ihre unbesetzte Arbeitsstelle passen. Betriebe, die am Arbeitsmarkt keine/n geeignete/n MitarbeiterIn für ihren Arbeitsplatz finden die zur Finanzierung der Ausbildungskosten und eines Bildungszuschusses für den/die künftige MitarbeiterIn bereit sind Wer wird Arbeitsuchende, die beim AMS NÖ arbeitslos vorgemerkt sind (unabhängig vom Bestehen eines Anspruchs auf Versicherungsleistung) die in den letzten drei Monaten nicht beim künftigen Dienstgeber (über der Geringfügigkeit) beschäftigt waren bei denen die zuständige AMS-Geschäftsstelle die Ausbildung arbeitsmarktpolitisch befürworten kann e Ausbildungen Qualifizierungen bei externen Bildungsanbietern / mit externen TrainerInnen, die von der Regionalen AMS-Geschäftsstelle arbeitsmarktpolitisch befürwortet werden schulische und universitäre Ausbildungen für bestimmte Zielgruppen (Ausbildungen im Pflege-, Gesundheits- und medizinischen Bereich sind jedoch im Rahmen von ANQ Pflege gesondert geregelt) Was wird Qualifizierung und Praxisausbildung müssen eine Auslastung von durchschnittlich 25 Wochenstunden ergeben. Die Dauer der externen theoretischen Qualifizierung ist grundsätzlich nicht begrenzt. Die praktische Ausbildung im Betrieb muss im Verhältnis zum Ausbildungsziel angemessen sein und kann höchstens die doppelte Anzahl der absolvierten theoretischen Unterrichtsstunden, bei Theorieausbildungen mit mehr als 240 Stunden jedoch maximal 480 Stunden betragen. Wer übernimmt welche Kosten Der künftige Dienstgeber finanziert die Qualifizierungskosten einen Bildungszuschuss für den/die TeilnehmerIn (in den ersten drei Monaten freiwillig, ab Beginn des vierten Monats mindestens 100,- und ab Beginn des siebten Monats mindestens 200,- monatlich, max. monatl. Geringfügigkeitsgrenze) Das AMS NÖ sichert die finanzielle Existenz des Teilnehmers/der Teilnehmerin durch den Fortbezug von Ansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung oder die Gewährung einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes. 6

7 Stehen Personen mit den vom Betrieb nachgefragten Qualifikationen am Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, suchen Betrieb und AMS gemeinsam Personen aus dem Kreis der vorgemerkten Arbeitsuchenden für eine Ausbildung. Der Betrieb erarbeitet mit dem/der ausgewählten TeilnehmerIn allenfalls unterstützt durch einen Schulungsträger oder Bildungsberater einen Ausbildungsplan. Der/die TeilnehmerIn reicht diesen samt Schulungsunterlagen und Praktikumsvereinbarung persönlich beim AMS seines/ihres Wohnsitzes ein. Nach Bewilligung durch die Regionale AMS-Geschäftsstelle kann die Ausbildung begonnen werden. Ablauf Arbeitsplatznahe Qualifizierung Lehre (ANQ Lehre) Die Förderungsvoraussetzungen der ANQ Lehre entsprechen zum Großteil jenen der herkömmlichen Arbeitsplatznahen Qualifizierung. Betriebe vgl. ANQ auf Seite 6 Arbeitsuchende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben weitere Voraussetzungen für Arbeitsuchende: vgl. ANQ auf Seite 6 Wer wird Gefördert wird die verkürzte Lehrausbildung in halber Lehrzeit (bzw. in maximal zwei Jahren) Qualifizierungen zum Erwerb eines Lehrabschlusses sind in der Hälfte der regulären Lehrzeit zu absolvieren, maximal jedoch innerhalb von zwei Jahren. Was wird wie lange Der künftige Dienstgeber finanziert die Kosten des Berufsschulbesuchs bzw. des Vorbereitungskurses einen Bildungszuschuss für den/die TeilnehmerIn vgl. ANQ auf Seite 6 Das AMS NÖ sichert die finanzielle Existenz vgl. ANQ auf Seite 6 Wer übernimmt welche Kosten Ablauf ANQ Lehre vgl. dazu Ablauf ANQ weiter oben Nähere Informationen zu ANQ und ANQ Lehre erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Regionalen Geschäftsstelle des AMS NÖ, unsere BeraterInnen helfen Ihnen bei der Beantwortung weiterer Fragen gerne weiter! Ein Adressverzeichnis aller AMS NÖ-Geschäftsstellen mit Telefonnummern und - Adressen finden Sie in diesem Folder auf Seite 23. Kontakt 7

8 Überbetriebliche Lehrausbildung Ziele der Ausbildung Sicherung des Fachkräftebedarfs für österreichische Betriebe Standortsicherung durch besondere Ausbildungsqualität der Auszubildenden (und späteren Fachkräfte) Quantitative und qualitative Erweiterung der beruflichen Erstausbildung Anhebung der Anzahl der Lehrstellen Schaffung einer Ausbildungsgarantie für Jugendliche (Absolvierung der gesamten Lehrausbildung) Modell Überbetriebliche Lehrgänge Dauer: 10 bis 12 Monate (mit Verlängerungsmöglichkeit). Mindestens 20% der Ausbildung erfolgen durch das Kursinstitut, mit dem die Lehrlinge einen Ausbildungsvertrag abschließen. Der Berufsschulbesuch ist verpflichtend. Betriebspraktikum (für Betriebe kostenlos). Der Praktikumsbetrieb muss ein Betrieb sein, bei dem die Lehrlingsausbildung nicht von den sonstigen betrieblichen Abläufen getrennt ist. Eine Ausbildungsberechtigung ist erforderlich. Die notwendige Anzahl an Ausbildern muss vorhanden sein. Die Inhalte des Berufsbildes müssen vermittelt werden. Modell Überbetriebliche Lehrwerkstätten Das AMS kauft eine bestimmte Anzahl von Plätzen in bestehenden Lehrwerkstätten für die gesamte Lehrzeit. Die Betriebe erhalten eine monatliche finanzielle Abgeltung für die Zurverfügungstellung von Personal- und sonstigen Ressourcen. Die Lehrlinge schließen einen Ausbildungsvertrag mit dem Kursinstitut, das auch für die ordnungsgemäße Durchführung, Anmeldung bei Lehrlingsstellen und Krankenkassa etc. zuständig ist. Eine Betriebliche Lehrwerkstätte ist ein unselbständiger organisatorischer Teil eines Betriebes, dessen Personenund Sachgesamtheit der Lehrausbildung gewidmet und vom betrieblichen Produktionsprozess getrennt ist. 8

9 Beratungsangebote Qualifizierungsberatung für Betriebe Die Qualifizierungsberatung unterstützt Betriebe bei der lebenszyklusorientierten Bildungsplanung. Ziel der kostenlosen Beratung ist, die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen zu sichern und die Durchführung von Weiterbildungsaktivitäten unter besonderer Berücksichtigung des Productive Ageing-Ansatzes zu erleichtern. Finanziert wird die Beratung vom AMS und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Qualifizierungsberatung für Betriebe richtet sich an Arbeitgeber mit bis zu 50 MitarbeiterInnen ausgenommen sind das Arbeitsmarktservice, der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände, sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien sowie radikale Vereine. Wer wird Finanziert werden Beratungsleistungen zur Unterstützung der Personalentwicklung in Betrieben. Nach einer Analyse der Altersstruktur der Belegschaft und der Identifikation von lernund alterskritischen Arbeitsplätzen wird der aktuelle Qualifikationsbedarf erfasst. Ziel ist die Erstellung von lebenszyklusorientierten Bildungsplänen für arbeitsmarktpolitisch relevante Zielgruppen im Betrieb. Ist eine kurzfristige Qualifizierung der MitarbeiterInnen nicht das adäquate arbeitsmarktpolitische Mittel, kann die Beratung auch zu folgenden Beratungsthemen sensibilisieren: Personalmanagement, Arbeitsorganisation, Mobilität, Arbeitszeit, Productive Ageing / betriebliche Gesundheitsförderung, Diversity. Was wird Die maximale Dauer der Beratung beträgt drei Tage. Die Beratungskosten werden zur Gänze vom AMS und dem ESF übernommen. Höhe der Förderung In Niederösterreich wurde die BAB GmbH. mit der Durchführung der Qualifizierungsberatung beauftragt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an BAB GmbH. Mag. Andrea Schwarz Tel.: bzw. 0699/ andrea.schwarz@qualifizierungsberatung.at Web: Kontakt 9 Dieses Beratungsangebot wird aus Mitteln des Arbeitsmarktservice (AMS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.

10 Flexibilitätsberatung für Betriebe Die Flexibilitätsberatung unterstützt Betriebe und MitarbeiterInnen im Zuge von Umstrukturierungen. So sollen Betriebe durch den Einsatz von flexiblen, arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Interventionen bei Kapazitätsschwankungen unterstützt und die Beschäftigung von MitarbeiterInnen durch Qualifizierungs-, Arbeitszeitmodelle und andere Maßnahmen gesichert werden. Durchgeführt wird die Beratung von durch das AMS beauftragten Beratungsunternehmen. Wer wird Die Flexibilitätsberatung für Betriebe richtet sich vorwiegend an mittlere und größere Unternehmen mit mehr als 50 MitarbeiterInnen, deren betriebliche Entwicklung durch Phasen von Kapazitätsschwankungen, Suchprozesse oder Freisetzung geprägt ist. Was wird In Übereinstimmung mit den Erfordernissen des (regionalen) Arbeitsmarktes und abgestimmt auf die Interessen der Unternehmen und MitarbeiterInnen werden Beratungsleistungen zu folgenden Themen finanziert: Anpassung der Organisationsstrukturen Anpassung des Qualifikationsportfolios Stärkung der betrieblichen Mobilität der MitarbeiterInnen Flexibilisierung der Arbeitszeit Einsatz von flexiblen Belegschaftsgruppen Diversity Management Productive Ageing Equal Pay Höhe der Förderung Die maximal förderbare Dauer der Beratung beträgt: Erstgespräch: 1 Beratungstag Unternehmensanalyse Flex-Check: 5 Beratungstage Flex-Beratung: 8 Beratungstage bzw. 9 Beratungstage im Falle der zusätzlichen Beratung hinsichtlich ergänzender, Frauenförderungsmaßnahmen. Die Beratungskosten werden zur Gänze vom AMS und dem ESF übernommen. Kontakt Österreichweit wurden ÖSB / Deloitte mit der Durchführung beauftragt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an ÖSB GmbH. Mag. Susannah Kuncic Tel.: 0699/ susannah.kuncic@oesb.at Dieses Beratungsangebot wird aus Mitteln des Arbeitsmarktservice (AMS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. 10

11 Krisenmanagement Outplacementstiftungen Arbeitsstiftungen sind ein sozialpartnerschaftliches Instrument und ermöglichen eine zielgerichtete Qualifizierung und überlegte berufliche Wiedereingliederung von Personen, die aufgrund eines bedeutsamen Personalabbaus ihren Arbeitsplatz verlieren. Sie bieten alle wichtigen arbeitsmarktbezogenen Hilfestellungen an (Berufsorientierung, Aus- und Weiterbildungen, aktive Arbeitssuche). Unternehmensstiftung als Stiftungseinrichtung, die von einem oder mehreren verbundenen Unternehmen zur Verfügung gestellt wird, das bzw. die von einem größeren Personalabbau betroffen sind. Regionalstiftung Regionalstiftung als Stiftungseinrichtung, die von mehreren Unternehmen einer Region, die zusammen von einem größeren Personalabbau betroffen sind, zur Verfügung gestellt wird Insolvenzstiftung als Stiftungseinrichtung, die von einer Gebietskörperschaft oder einer anderen juristischen Person für ein oder mehrere Unternehmen zur Verfügung gestellt wird, die aufgrund von Insolvenztatbeständen oder aus anderen schwerwiegenden Gründen von einem größeren Personalabbau betroffen sind und eine solche Einrichtung selbst nicht zur Verfügung stellen können. Arten von Outplacementstiftungen Unternehmen, die von einem größeren Personalabbau betroffen sind und für die betroffenen MitarbeiterInnen eine Stiftungseinrichtung zur Verfügung stellen und finanzieren wollen (Ausnahme Insolvenzstiftung). MitarbeiterInnen dieses/r Unternehmen/s, die auf Grund des Personalabbaus in größerem Umfang ihren Arbeitsplatz verlieren und Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. In Einzelfällen kann auch die Teilnahme von Personen ohne Anspruch zugelassen werden. Wer wird Die Mitfinanzierung des AMS ist grundsätzlich auf die Gewährung von finanziellen Leistungen an die TeilnehmerInnen beschränkt. Ist die Ausfinanzierung trotz ernstlicher Bemühungen nachweislich nicht möglich, kann das AMS in beschränktem Ausmaß eine Projektförderung gewähren. Das Konzept einer Arbeitsstiftung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen des 18 Abs 5 i.v.m. 6 bis 9 AlVG vom AMS per Bescheid anerkannt. Dazu ist die Vorlage eines Anerkennungsantrages, eines Stiftungskonzeptes, einer Stiftungsordnung, eines Kostenplans samt Finanzierungskonzept sowie der Zustimmungserklärungen der für den Wirtschaftszweig in Betracht kommenden kollektivvertragsfähigen Körperschaften der DienstgeberInnen und DienstnehmerInnen erforderlich. Nach Vorliegen eines positiven Bescheides des AMS kann die Stiftungstätigkeit aufgenommen werden. Die TeilnehmerInnen erhalten vom AMS Existenzsicherung (Arbeitslosengeldbezug, in Einzelfällen Notstandshilfebezug bzw. Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes) und von der Stiftungseinrichtung ein monatliches Stipendium. Der im Rahmen der Berufsorientierung mit den TeilnehmerInnen erarbeitete individuelle Maßnahmenplan kann nach Bewilligung durch das AMS umgesetzt werden. Umsetzung 11

12 Frühwarnsystem 45a (AMFG) Anzeigepflicht Anzeigepflicht ( 45a AMFG) besteht für Betriebe bei Auflösung von Arbeitsverhältnissen von mindestens fünf ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit mehr als 20 und weniger als 100 Beschäftigten oder von mindestens fünf von Hundert der ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit 100 bis 600 Beschäftigten oder von mindestens 30 ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit mehr als 600 Beschäftigten oder von mindestens fünf ArbeitnehmerInnen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben. (Ausnahme: Saisonbetriebe) Die Verpflichtung zur Anzeige besteht auch bei Insolvenz. Inhalt der Anzeige Die schriftliche Anzeige muss folgende Angaben enthalten: Zahl und Verwendung der regelmäßig Beschäftigten. Zahl und Aufgliederung der betroffenen ArbeitnehmerInnen nach Verwendung, Qualifikation, Alter, Geschlecht, Beschäftigungsdauer und Hinweise auf sonst maßgebliche Auswahlkriterien. Angaben über die Gründe der beabsichtigten Auflösungen sowie über flankierende soziale Maßnahmen. Der Betriebsrat muss informiert und konsultiert worden sein (Nachweis ist die Mitunterfertigung der schriftlichen Anzeige). Falls kein Betriebsrat vorhanden ist, muss eine Kopie der Anzeige allen voraussichtlich betroffenen DienstnehmerInnen übermittelt werden. Hinweis: Zur Dokumentation dieser Daten liegen Anzeigeformulare mit erläuternden Bemerkungen bei den regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice auf. Zuständigkeit und Form Betroffene DienstgeberInnen haben die nach dem Standort des Betriebes zuständige regionale Geschäftsstelle des AMS durch eine schriftliche Anzeige mindestens 30 Tage vor Ausspruch der Kündigungen zu verständigen. Grundsätzlich ist das Anzeigeformular zu verwenden. Eine formlose schriftliche Mitteilung genügt nur, wenn sämtliche Punkte, die im Anzeigenformular aufscheinen, ersichtlich sind. Beschäftigtenstand Zu den ArbeitnehmerInnen zählen alle in unselbständiger Beschäftigung stehenden Personen, Lehrlinge und leitende Angestellte. Präsenzdiener und BezieherInnen von KUG sind bei der Zählung der ständigen Arbeitsplätze nur einmal zu berücksichtigen (ErsatzdienstnehmerInnen werden nicht gezählt). Für die Beurteilung, welche Beschäftigtenzahl ein Betrieb in der Regel aufweist, ist nicht die gegebene Beschäftigtenzahl zum Zeitpunkt der Anzeige, sondern der Durchschnitt der Beschäftigtenzahlen zu den letzten drei Monatsenden vor der Anzeigeneinbringung heranzuziehen. 12

13 Bei der Zahl der aufzulösenden Dienstverhältnisse sind nicht zu berücksichtigen DienstnehmerInnen, die das Arbeitsverhältnis im Hinblick auf Ansprüche aus der Pensionsversicherung, durch Kündigung seitens des Dienstnehmers / der Dienstnehmerin oder durch einvernehmliche Lösung selbst beenden wollen. Bei einvernehmlichen Lösungen auf Initiative des Betriebes sind diese DienstnehmerInnen auf die Anzahl der aufzulösenden Dienstverhältnisse anzurechnen. Weiters sind nicht zu berücksichtigen: DienstnehmerInnen, deren befristetes Dienstverhältnis durch Zeitablauf endet, DienstnehmerInnen, deren Dienstverhältnis während der Probezeit gelöst wird, DienstnehmerInnen, deren Dienstverhältnis durch gerechtfertigte Entlassung gelöst wird oder DienstnehmerInnen, deren Arbeitsverhältnis durch Tod endet. Aufzulösende Arbeitsverhältnisse Zu den ArbeitnehmerInnen zählen alle in unselbständiger Beschäftigung stehenden Personen, Lehrlinge und leitende Angestellte. Präsenzdiener und BezieherInnen von Karenzurlaubsgeld sind bei der Zählung der ständigen Arbeitsplätze nur einmal zu berücksichtigen (ErsatzdienstnehmerInnen werden nicht gezählt). Wer zählt Bei Vorliegen wichtiger wirtschaftlicher Gründe, kann der Betrieb einen schriftlichen Antrag auf Zustimmung zum Ausspruch von Kündigungen vor Ablauf der 30-tägigen Wartefrist bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle einbringen. Wichtige wirtschaftliche Gründe liegen dann vor, wenn bei der Einhaltung der Wartefrist eine Gefährdung für die verbleibenden Arbeitsplätze vorliegt. Die Entscheidung, ob der Verkürzung der Wartefrist zugestimmt wird, obliegt dem Landesdirektorium. Die Entscheidung seitens der Landesgeschäftsstelle wird mittels schriftlichem oder mündlichem Bescheid dem Betrieb bekanntgegeben. Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung Die Anzahl der angezeigten aufzulösenden Dienstverhältnisse darf nicht überschritten werden. Bei einer Erhöhung der Zahl der Auflösungen von Arbeitsverhältnissen innerhalb von 30 Tagen ist eine Anzeige der zusätzlich betroffenen DienstnehmerInnen unter Beachtung der Wartefrist von 30 Tagen einzubringen. Kündigungen sind rechtsunwirksam, wenn sie vor Einlangen der Anzeige beim AMS ausgesprochen werden oder sie vor Ablauf von 30 Tagen nach Einlangen der Anzeige beim AMS (Wartefrist) ausgesprochen werden und die Landesgeschäftsstelle nicht die Zustimmung zum vorzeitigen Ausspruch erteilt hat. weitere Hinweise 13

14 Weitere Informationen Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen Mit diesem Förderungsangebot des AMS können Sie einen pauschalierten Ersatz des Dienstgeberanteils zur Sozialversicherung erhalten, wenn Sie als Ein-Personen-Unternehmen erstmalig oder nach fünf Jahren wieder eine/n Arbeitnehmer/in einstellen. Wer wird Diese Förderung können Ein-Personen-Unternehmen erhalten, wenn der Arbeitgeber über eine Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) verfügt und nach fünf Jahren wieder oder erstmalig eine/n Arbeitnehmer/ -in vollversicherungspflichtig beschäftigt. Von der Förderung ausgeschlossen sind: Ehepartner/-innen, Lebensgefährten/-gefährtinnen, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern, Schwager/Schwägerinnen, Stiefkinder, Stiefeltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, geschäftsführende Organe, Lehrlinge, Werkvertragsnehmer/-innen, neue Selbstständige (mit und ohne Werkvertrag) und freie Dienstnehmer/-innen. Höhe der Förderung Der Arbeitgeber/Die Arbeitgeberin erhält ein Viertel des laufenden Bruttoentgelts vom Arbeitsmarktservice als Beihilfe ausbezahlt. Die anerkennbare Obergrenze für die Beihilfe ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage für das laufende Bruttoentgelt auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung. Förderdauer Die Beihilfe wird für die Dauer eines Jahres gewährt. Bei kürzeren Arbeitsverhältnissen für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis muss länger als zwei Monate dauern. Was wird Gefördert werden kann das vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis von arbeitslosen Personen, die seit mindestens zwei Wochen beim AMS vorgemerkt sind, und von vorgemerkten Arbeitsuchenden unmittelbar nach abgeschlossener Ausbildung. Es muss ein Arbeitsverhältnis begründet werden, das mindestens 50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden umfasst. Antrag & Kontakt Die Begehrenseinbringung muss innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses in der für den Arbeitgeber zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice erfolgen. Ein Adressverzeichnis aller AMS NÖ-Geschäftsstellen mit Telefonnummern und - Adressen finden Sie in diesem Folder auf Seite 23. Zusatzinfo Lehrlinge Wenn Sie als Ein-Personen-Unternehmen eine/-n Arbeitnehmer/-in beschäftigen, der/die vorher Lehrling in Ihrem Betrieb war und nun im Rahmen der gesetzlichen Behaltefrist bei Ihnen arbeitet, stellt das bei Vorliegen der anderen Förderungsvoraussetzungen kein Hindernis für die Einstellung eines/-r weiteren Arbeitnehmers/-in und dessen/deren Förderung im Rahmen der Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen dar. 14

15 Kombilohnbeihilfe Unter bestimmten Voraussetzungen fördert das Arbeitsmarktservice vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit einem laufenden monatlichen Bruttoentgelt von 650,01 bis zu 1.700,-. Gefördert werden, Personen über 50 Jahre oder Wiedereinsteigerinnen oder Behinderte nach dem Behinderteneinstellungsgesetz bzw. Landesbehindertengesetz die länger als 182 Tage arbeitslos vorgemerkt sind. Gefördert werden kann ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einem laufenden monatlichen Bruttoentgelt von 650,01 bis zu 1.700,-. Wer bzw. was wird Die Beihilfe kann für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, maximal bis zu einem Jahr gewährt werden. Die Höhe der Beihilfe beträgt bei einem Arbeitsausmaß bis 34 Stunden pro Woche: 150,- monatlich Arbeitsausmaß ab 35 Stunden pro Woche: 300,- monatlich bei einem monatlichen Bruttoentgelt bis 1.500,- 150,- monatlich bei einem monatlichen Bruttoentgelt über 1.500,- Höhe und Dauer der Förderung Förderungswerber ist der/die Arbeitsuchende. Die Beihilfe ist an ein Beratungsgespräch beim AMS gebunden. Das bedeutet, dass der Förderungswerber vor Beginn des Arbeitsverhältnisses mit der zuständigen AMS NÖ-Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen muss. Ein Adressverzeichnis aller AMS NÖ-Geschäftsstellen mit Telefonnummern und - Adressen finden Sie in diesem Folder auf Seite 23. Antrag & Kontakt 15

16 Förderung der Lehrausbildung Sie suchen einen Lehrling? Dann nützen Sie das Förderungsangebot des Arbeitsmarktservice. Unternehmen oder Ausbildungseinrichtungen können unter bestimmten Voraussetzungen für die Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen einen pauschalierten Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Integrativen Berufsausbildung erhalten. Wer wird Diese Förderung können Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) bzw. dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) berechtigt sind, Lehrlinge bzw. TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung auszubilden, erhalten. Ausgenommen sind der Bund, politische Parteien sowie Anstalten im Sinne des 29 BAG. Antrag & Kontakt Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Unternehmen oder Ausbildungseinrichtung bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn und die zu fördernde Person vor Aufnahme des Lehr-/Ausbildungsverhältnisses mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt. Ein Adressverzeichnis aller AMS NÖ-Geschäftsstellen mit Telefonnummern und - Adressen finden Sie in diesem Folder auf Seite 23. Förderhöhe Die Förderung wird als monatlicher Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Integrativen Berufsausbildung (Lehrlingsentschädigung, Personal- und Sachaufwand) in pauschalierter Form ausbezahlt. Die Höhe der Beihilfe beträgt je nach Personengruppe zwischen 200,- und 400,-. Was wird Gefördert werden kann die Lehrausbildung von Mädchen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil ( 250,- monatlich), Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind ( 200,- monatlich), TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung ( 400,- monatlich), Erwachsenen (über 18jährigen), deren Beschäftigungsproblem auf Grund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann ( 200,- monatlich). Die Beihilfe wird jeweils für ein Lehrjahr bewilligt. Sie kann für Mädchen in Männerberufen um ein Jahr verlängert werden. Für TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung und für die förderbaren Personenkreise SonderschulabgängerInnen und Lernschwache PflichtschulabsolventInnen kann die Beihilfe für maximal drei Jahre bewilligt werden. 16

17 Bildungskarenz eine Möglichkeit zur Weiterbildung Durch die Bildungskarenz werden zeitlich befristete Arbeitsplätze frei. Für die Dauer der Bildungskarenz kann vom Unternehmen eine arbeitslose Person als Ersatzkraft eingestellt werden. Die Bildungskarenz kann zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von insgesamt vier Jahren im Gesamtausmaß von maximal einem Jahr abgeschlossen werden. Dabei besteht die Möglichkeit, ein Jahr Bildungskarenz durchgehend in Anspruch zu nehmen was dazu führt, dass in den darauf folgenden drei Jahren keine weitere Bildungskarenz konsumiert werden kann oder die 12monatige Gesamtbezugsdauer innerhalb des Vierjahreszeitraumes in Teilen zu verbrauchen. Bei letzter Variante muss die Dauer der einzelnen Karenzteile zumindest zwei Monate betragen und zur Gänze im Vierjahreszeitraum ab Beginn des ersten Karenzteiles liegen. Während dieser Zeit erhält die karenzierte Person vom Arbeitsmarktservice Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch 14,53 täglich. Modalitäten Nachholen von Schul- und Studienabschlüssen oder Fremdsprachenschulungen. Höherqualifizierung des Personals und Reduktion der Lohnkosten. Unterstützung durch das AMS bei der Einstellung allenfalls erwünschter Ersatzarbeitskräfte. Was wird Erfüllung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld. Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten ununterbrochener Dauer. Für Saisonkräfte bestehen Sonderregelungen mit einer kürzeren ununterbrochenen Beschäftigungsdauer näheres dazu bei Ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle. Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden oder einer vergleichbaren zeitlichen Belastung. Hat der/die MitarbeiterIn Betreuungspflichten für ein Kind, das das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss er/sie die besuchte Bildungsmaßnahme durchschnittlich mindestens 16 Wochenstunden in Anspruch nehmen, wenn keine längere Betreuungsmöglichkeit für das Kind vorhanden ist. Nachgewiesene Lern- und Übungszeiten werden auf das geforderte Stundenausmaß angerechnet. Vereinbarung im Sinne des AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) oder landes- bzw. bundesgesetzlicher Regelungen zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn. Vorlaufzeiten bis zum nächstmöglichen Beginn der Bildungsmaßnahme sowie ferienbedingte Unterbrechungen ersuchen wir Sie im Vorfeld mit Ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle abzuklären. Längere ferienbedingte Unterbrechungen während einer durchgehenden Bildungskarenz können nur dann akzeptiert werden, wenn das Ausbildungssemester erst mit Ende der Ferien und zu Beginn des neuen Semesters ausläuft und in der Regel hier keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht (z. B. bei Hochschulstudien, Fachhochschulen, Kollegs). Förderungsvoraussetzungen 17

18 Förderungsvoraussetzungen Die Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit ist zulässig, wenn die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird. Wird die Bildungskarenz unter Mitwirkung des Arbeitsnehmers bzw. der Arbeitsnehmerin vor dem Mindestzeitraum von zwei Monaten beendet, z.b. weil der/die ArbeitnehmerIn die Beschäftigung wieder aufnimmt, führt dies zu einer Rückforderung des Weiterbildungsgeldes. Info & Kontakt Nähere Auskünfte erhalten Sie in den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice. Ein Adressverzeichnis aller AMS NÖ-Geschäftsstellen mit Telefonnummern und - Adressen finden Sie in diesem Folder auf Seite 23. wichtiger Hinweis! Während des Bezugs von Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz besteht Kranken- und Unfallversicherungsschutz. Diese Zeiten werden bei der Pensionsermittlung berücksichtigt. 18

19 Eingliederungsbeihilfe COME BACK Wenn Sie neues Personal suchen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dieses Förderungsangebot des Arbeitsmarktservice nutzen und einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten! Diese Förderung können alle Arbeitgeber erhalten. Ausgenommen von der Förderung sind das Arbeitsmarktservice, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine sowie der Bund. Wer wird Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von vorgemerkten Arbeitslosen ab 45 Jahren (bei Frauen) und ab 50 Jahren (bei Männern) und von Arbeitsuchenden, die mindestens 6 Monate (bei Personen unter 25 Jahren) bzw. 12 Monate (bei Personen ab 25 Jahren) arbeitslos vorgemerkt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung auch Personen, die akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind (z.b. WiedereinsteigerInnen oder AusbildungsabsolventInnen mit fehlender betrieblicher Praxis), gewährt werden. Was wird Die Förderungshöhe und die Förderungsdauer werden im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen AMS und Arbeitgeber vereinbart. Höhe & Dauer Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Arbeitgeber bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn und die zu fördernde Person vor Beginn der Beschäftigung mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt. Ein Adressverzeichnis aller AMS NÖ-Geschäftsstellen mit Telefonnummern und - Adressen finden Sie in diesem Folder auf Seite 23. Antrag & Kontakt ACHTUNG: bei der Eingliederungsbeihilfe sind regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen möglich! 19

20 Angabe des Mindestentgelts bei Stellenausschreibungen Ab 1. März 2011 ist bei der Stellenveröffentlichung das Mindestentgelt für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz anzugeben. Hier informieren wir Sie über die neuen gesetzlichen Bestimmungen. Novelle Gleichbehandlungsgesetz Mit Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes Bundesgesetz über die Gleichbehandlung, BGBl. I Nr. 66/2004 in der ab 1. März 2011 geltenden Fassung sind Arbeitgeber/innen, private Arbeitsvermittler/innen und das Arbeitsmarktservice verpflichtet, bei der Stellenausschreibung das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht (GlBG, 9, Absatz 2, 23, Absatz 2). Fehlt die Angabe, ist ab 2012 mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 360,- zu rechnen. Bedeutung in der Praxis Wenn Sie eine freie Stelle veröffentlichen ist es erforderlich, dass Ihr Inserat konkrete Angaben zum Einkommen enthält, und zwar: das Brutto-Mindestentgelt (auf Vollzeitbasis) entsprechend der jeweiligen Einstufung des Arbeitsplatzes (z.b. Verwendungsgruppe) inklusive Zulagen (z.b. Leitungszulage). Geltung der neuen Regelung Die Regelung gilt für Arbeitsverhältnisse aller Art, die auf privatrechtlichem Vertrag beruhen. Die Bestimmung des Mindestentgeltes kann dabei auf Basis von Kollektivverträgen, Lehrlingsentschädigungen, Mindestlohntarifen, gesetzlichen Bestimmungen oder Satzungen erfolgen. Die Regelung gilt nicht, wenn kein Kollektivvertrag oder keine andere gesetzliche Vorschrift anwendbar ist. Weiters sind freie Stellen des öffentlichen Dienstes (Bund, Länder, Gemeinden) und atypische Dienstverträge (Neue Selbständige, Werkverträge) ausgenommen. Infos & Kontakt In vielen Fällen sind die erforderlichen Informationen über die Entgeltangaben im Betrieb verfügbar. Sollten Sie diese Informationen nicht gleich zur Hand haben, wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder an die Wirtschaftskammer. Servicetelefon der Wirtschaftskammer Niederösterreich: 02742/

21 Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung: Job 2000 / start up Das AMS NÖ bietet gemeinsam mit dem Land NÖ Unternehmen die Möglichkeit, Personal auf Zeit durch einen gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlasser zu erproben: Arbeitsmarktfernen Personen wird ein es Arbeitsverhältnis im Rahmen einer gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung angeboten. Niederösterreichischen Unternehmen werden Arbeitskräfte über den Verein Jugend & Arbeit für maximal sechs Monate bereit gestellt. Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine mit Sitz in Niederösterreich, die auf der Suche nach Personal sind. Wer wird Gefördert wird die gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung durch den Verein Jugend & Arbeit für maximal sechs Monate (mit der Option auf kostenlose Übernahme). Was wird Der Verein Jugend & Arbeit stellt arbeitsmarktferne Personen an und überlässt sie an interessierte Betriebe. Für die Überlassungsdauer wird dem Betrieb nur ein Teil der Lohn- und Lohnnebenkosten in Rechnung gestellt. Ablauf Das AMS NÖ und das Land NÖ übernehmen für maximal sechs Monate bis zu 33% der Lohn- und Lohnnebenkosten bis zu einem höchstförderbaren Gehalt von 1.350,- brutto für Hilfskräfte und 1.650,- brutto für Fachkräfte. Lohnanteile, die diese Maximalbeträge übersteigen sowie sonstige Entgelte (Mehrarbeit, Zulagen, Prämien, Urlaubsersatzleistung,...) sind zur Gänze vom Betrieb zu tragen. Höhe & Dauer Dieses Projekt soll die Möglichkeit bieten, einerseits neues Personal bis zu sechs Monaten kennenzulernen und andererseits arbeitsmarktfernen Menschen den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben zu erleichtern. Beweggründe Für nähere Informationen wenden Sie sich an den Verein Jugend & Arbeit oder an das Service für Unternehmen bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS NÖ. Ein Adressverzeichnis aller AMS NÖ-Geschäftsstellen mit Telefonnummern und - Adressen finden Sie in diesem Folder auf Seite 23. Verein Jugend & Arbeit NÖ Landesverein zur Schaffung vorübergehender Beschäftigungsmöglichkeiten Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten Telefon: 02742/ Infos & Kontakt 21

22 Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung: Verein Initiative 50 eine Beschäftigungsinititative für ältere ArbeitnehmerInnen Der Verein Initiative 50 Beschäftigungsinitiative für ältere ArbeitnehmerInnen ist ein gemeinnütziger Verein, dessen Aufgabe darin besteht, die dauerhafte, berufliche Integration älterer Arbeitsuchender zu unterstützen. Ältere Arbeitsuchende (Frauen ab 45, Männer ab 50 Jahren), die bei den zuständigen Regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice Niederösterreich vorgemerkt sind, können die Betreuung durch die Initiative 50 in Anspruch nehmen. Angebot für Arbeitsuchende Klärung der persönlichen Situation und Festlegung strategischer Grundsätze für eine erfolgreiche Arbeitsuche. Laufende Betreuung bei der Stellensuche und gezielte Unterstützung bei Bewerbungsaktivitäten. Knüpfung von Kontakten mit potenziellen Beschäftigerbetrieben. Erläuterung des Fördermodells und Klärung der Überlassungsbedingungen. Begleitende Betreuung während der Überlassungszeit. Angebot für Unternehmen Beschäftigt ein Betrieb eine/n Arbeitsuchende/n, ist diese/r für drei Monate im Rahmen eines befristeten Dienstverhältnisses bei Initiative 50 angestellt. Kosten für den Betrieb: 67% der steuerpflichtigen und steuerfreien Beträge für geleistete Arbeitszeit (für Urlaubs- und Krankenstandstage wird kein Kostenersatz berechnet). Durch diese verlängerte Kennenlernphase soll dem Betrieb die Entscheidung für die Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis nach Ablauf der Überlassungsfrist erleichtert werden. Infos & Kontakt Initiative 50 Stockerauer Straße 19/7, 2100 Korneuburg Telefon: 02262/

23 Unser Service für Unternehmen 23x in Niederösterreich AMS Amstetten Mozartstraße 9, 3300 Amstetten Tel.: 07472/ bis 605 Mail: AMS Baden Josefsplatz 7, 2500 Baden Tel.: 02252/ , 600, 602 bis 606 Mail: AMS Berndorf * Leobersdorfer Straße 2, 2560 Berndorf Tel.: 02672/ Mail: sfu.berndorf@ams.at AMS Bruck/Leitha Lagerstraße 7, 2460 Bruck/Leitha Tel.: 02162/ , 603 Mail: sfu.bruckleitha@ams.at AMS Gänserndorf Friedensgasse 4, 2230 Gänserndorf Tel.: 02282/ , 603, 606 Mail: sfu.gaenserndorf@ams.at AMS Gmünd Bahnhofstraße 33, 3950 Gmünd Tel.: 02852/ , 603 Mail: sfu.gmuend@ams.at AMS Hollabrunn Winiwarterstraße 2a, 2020 Hollabrunn Tel.: 02952/ , 551 Mail: sfu.hollabrunn@ams.at AMS Horn Prager Straße 32, 3580 Horn Tel.: 02982/ Mail: sfu.horn@ams.at AMS Korneuburg Laaer Straße 11, 2100 Korneuburg Tel.: 02262/ bis 605 Mail: sfu.korneuburg@ams.at AMS Krems Südtiroler Platz 2, 3500 Krems Tel.: 02732/ bis 605 Mail: sfu.krems@ams.at AMS Lilienfeld Liese Prokop-Straße 13, 3180 Lilienfeld Tel.: 02762/ Mail: sfu.lilienfeld@ams.at AMS Melk Babenbergerstraße 6-8, 3390 Melk Tel.: 02752/ bis 604 Mail: sfu.melk@ams.at AMS Mistelbach Oserstraße 29, 2130 Mistelbach Tel.: 02572/ bis 605 Mail: sfu.mistelbach@ams.at AMS Mödling Bachgasse 18, 2340 Mödling Tel.: 02236/ bis 602, 606 bis 610 Mail: sfu.moedling@ams.at AMS Neunkirchen Dr. Stockhammergasse 31, 2620 Neunkirchen Tel.: 02635/ bis 604, 608 Mail: sfu.neunkirchen@ams.at AMS St. Pölten Daniel-Gran Straße 10, 3100 St. Pölten Tel.: 02742/ , 601, 603 bis 609 Mail: sfu.sanktpoelten@ams.at AMS Scheibbs Schacherlweg 2, 3270 Scheibbs Tel.: 07482/ , 604 Mail: sfu.scheibbs@ams.at AMS Schwechat Sendnergasse 13a, 2320 Schwechat Tel.: 01/ bis 604 Mail: sfu.schwechat@ams.at AMS Tulln Nibelungenplatz 1, 3430 Tulln Tel.: 02272/ bis 603, 606 Mail: sfu.tulln@ams.at AMS Waidhofen/Thaya Thayastraße 3, 3830 Waidhofen/Thaya Tel.: 02842/ , 604 Mail: sfu.waidhofenthaya@ams.at AMS Waidhofen/Ybbs Schöffelstraße 4, 3340 Waidhofen/Ybbs Tel.: 07442/ Mail: sfu.waidhofenybbs@ams.at AMS Wiener Neustadt Neunkirchner Straße 36, 2700 Wr. Neustadt Tel.: 02622/ , 602 bis 610 Mail: sfu.wienerneustadt@ams.at AMS Zwettl Weitraer Straße 17, 3910 Zwettl Tel.: 02822/ Mail: sfu.zwettl@ams.at AMS Niederösterreich Hohenstaufengasse 2, 1013 Wien Tel.: 01/ , 607 Mail: sfu.niederoesterreich@ams.at * Das AMS Berndorf wird ab 1. Juni 2012 geschlossen. Die Agenden der Geschäftsstelle übernimmt ab diesem Zeitpunkt die AMS-Geschäftsstelle in Baden. 23

24

Bildungsförderungen INFORMATIONEN. Eine Servicebroschüre des BHW NÖ. Mit Informationen über:

Bildungsförderungen INFORMATIONEN. Eine Servicebroschüre des BHW NÖ. Mit Informationen über: INFORMATIONEN Bildungsförderungen Eine Servicebroschüre des BHW NÖ Mit Informationen über: Förderstellen in Niederösterreich Beratungs- und Kontaktstellen Finanzielle Unterstützung AMS Österreich 3 Institution:

Mehr

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW 1 Protokoll Informationsveranstaltung Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS Datum: 25. Juni 14.00 15.45 Uhr, Ort: BIWI, Währingergürtel 97, 1180 Wien, Erstellt: Koordinationsstelle Jugend Bildung

Mehr

bit Bildungskarenz Plus +

bit Bildungskarenz Plus + bit Bildungskarenz Plus + für IT Professionals 1. Grundkonzept + + + 1.1. Zielgruppe Das Angebot bit Bildungskarenz+ für IT Professionals richtet sich an: MitarbeiterInnen von IT-Abteilungen und MitarbeiterInnen

Mehr

Entwicklungen des österreichischen Lehrstellenmarktes Politische Zielsetzungen Rechtliche Rahmenbedingungen

Entwicklungen des österreichischen Lehrstellenmarktes Politische Zielsetzungen Rechtliche Rahmenbedingungen Lehrausbildung in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen gem. 30b Berufsausbildungsgesetz Vortrag im Rahmen des Kontaktseminars der deutschsprachigen Berufsbildungsforschungseinrichtungen Roland Löffler

Mehr

BIS-IMPLACEMENT WOW & AQUA

BIS-IMPLACEMENT WOW & AQUA BIS-IMPLACEMENT WOW & AQUA Das Bildungszentrum Salzkammergut unterstützt Unternehmen & Arbeitsuchende bei der passgenauen Qualifizierung direkt am Arbeitsplatz Infomappe für Betriebe Stand: August 2013

Mehr

Aktuelle Gesetzesänderungen kurz & bündig

Aktuelle Gesetzesänderungen kurz & bündig Aktuelle Gesetzesänderungen kurz & bündig Bildungskarenz 2012 Bildungskarenz Die Bildungskarenz ist eine gute Möglichkeit, um im Rahmen einer beruflichen Auszeit gezielte Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen

Mehr

Lehrstellenförderung (LST) und Eingliederungsbeihilfe (EB) ComeBack +

Lehrstellenförderung (LST) und Eingliederungsbeihilfe (EB) ComeBack + Informationen über Lehrstellenförderung (LST) und Eingliederungsbeihilfe (EB) ComeBack + beim Arbeitsmarktservice Jugendliche Stand: Juni 2013 1 Das Förder-Team im AMS Jugendliche (integriert in die Beratungszone

Mehr

Faire Finanzierung der Lehrausbildung das Modell der ÖGJ

Faire Finanzierung der Lehrausbildung das Modell der ÖGJ Faire Finanzierung der Lehrausbildung das Modell der ÖGJ Die Wirtschaft nimmt ihre Verantwortung nicht mehr wahr Die österreichische Wirtschaft profitiert seit Jahrzehnten durch das Wissen gut ausgebildeter

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung über die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach 13 Abs.1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 18.08.2006) 1. Vertragsparteien Betriebsvereinbarung zwischen ambulante dienste

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Förderungen für Privatzahler

Förderungen für Privatzahler Förderungen Stand November 2015 ACHTUNG: Förderungsrichtlinien können sich während des Kursjahres ändern! Förderinformationen unbedingt mit der zuständigen Förderstelle abklären! Die BAUAkademie OÖ stellt

Mehr

Beschäftigung von Praktikanten/Praktikantinnen und Volontären/Volontärinnen Leitfaden

Beschäftigung von Praktikanten/Praktikantinnen und Volontären/Volontärinnen Leitfaden Vizerektorat für Personal und Gender Stabstelle Arbeitsrecht Mag. Ute Koch Tel.: +43 1 58801 406202 Fax: +43 1 58801 41097 ute.koch@tuwien.ac.at Beschäftigung von Praktikanten/Praktikantinnen und Volontären/Volontärinnen

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie

Mehr

Pep. Perspektiven planen. Chancen geben. Chancen ergreifen. Förderinfomationen für Arbeitergeberinnen und Arbeitgeber

Pep. Perspektiven planen. Chancen geben. Chancen ergreifen. Förderinfomationen für Arbeitergeberinnen und Arbeitgeber Pep Perspektiven planen Chancen geben. Chancen ergreifen. Förderinfomationen für Arbeitergeberinnen und Arbeitgeber Was ist Pep? Perspektiven planen (kurz: Pep ) ist ein 2015 neu eingeführtes Förderprogramm

Mehr

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012

Mehr

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

Leistungsansprüche für die Auslandschweizer und -schweizerinnen

Leistungsansprüche für die Auslandschweizer und -schweizerinnen Ausgabe 2011 Ergänzungsinformation zum Info-Service «Arbeitslosigkeit» Ein Leitfaden für Versicherte Leistungsansprüche für die Auslandschweizer und -schweizerinnen HINWEISE Das vorliegende Info-Service

Mehr

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)

Mehr

Informationen für Unternehmen. Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU

Informationen für Unternehmen. Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU Informationen für Unternehmen Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU Mehr gewinnen durch Qualifizierung wir helfen Ihnen dabei! Eigentlich ist dies eine ganz einfache

Mehr

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)

Mehr

Arbeitslosengeld II II

Arbeitslosengeld II II in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) vom 28.05.2008 (BGBl. I Seite 874) zuletzt geändert durch: Artikel 3 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-

Mehr

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Die Ärztekammer Hamburg ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung im Beruf Medizinische/r Fachangestellte/r

Mehr

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht. Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit

Mehr

Bekanntmachung. Richtlinie

Bekanntmachung. Richtlinie Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die ab 1. Januar 1998 geltende Fassung der Richtlinie zur Durchführung des Sächsischen Sonderprogramms zum Abbau

Mehr

Arbeitsmöglichkeiten für Asylwerberinnen und Asylwerber. AMS OÖ AusländerInnenfachzentrum

Arbeitsmöglichkeiten für Asylwerberinnen und Asylwerber. AMS OÖ AusländerInnenfachzentrum Arbeitsmöglichkeiten für Asylwerberinnen und Asylwerber AMS OÖ AusländerInnenfachzentrum Grundinformationen AsylwerberInnen im laufenden Verfahren dürfen unter bestimmten Bedingungen in folgenden Bereichen

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.

Mehr

R I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung

R I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung R I C H T L I N I E N des Landes Vorarlberg zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes werden aus Mitteln des Landes

Mehr

Merkblatt. zum. Bildungsscheck NRW

Merkblatt. zum. Bildungsscheck NRW Merkblatt zum Bildungsscheck NRW Merkblatt zum Bildungsscheck NRW Zum 1. Januar 2016 treten neue Förderkonditionen in Kraft und lösen die bisher gelten Konditionen aus dem Jahr 2015 ab. Mit dem Bildungsscheck-Verfahren

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 19.05.2012 Gültig ab: 20.05.2012 Kündbar zum: 31.12.2015 Frist: 3 Monate

Mehr

Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge

Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge - Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 4/2013 Teilzeitarbeit Wer ist teilzeitbeschäftigt? Teilzeitbeschäftigt sind Arbeitnehmer, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Bildungsvertrag Duales Studium

Bildungsvertrag Duales Studium Bildungsvertrag Duales Studium in Ergänzung zum Berufsausbildungsvertrag, für den kombinierten Bildungsgang der Ausbildung zum Industriemechaniker und des Studiums Maschinenbau an der Universität Siegen

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Weiterbildungsgeld. Wie lange kann ich maximal in Bildungskarenz gehen und wie viel Geld bekomme ich?

Häufig gestellte Fragen zum Thema Weiterbildungsgeld. Wie lange kann ich maximal in Bildungskarenz gehen und wie viel Geld bekomme ich? Häufig gestellte Fragen zum Thema Weiterbildungsgeld Link im Internet: http://www.ams.at/vbg/sfa/14666_14680.html#frage14 Wie lange kann ich maximal in Bildungskarenz gehen und wie viel Geld bekomme ich?

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Grundsatz Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Seite 2 WeGebAU

Mehr

R I C H T L I N I E N

R I C H T L I N I E N R I C H T L I N I E N zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( 21b des Bundespflegegeldgesetzes) Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes können aus

Mehr

BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG www.arbeiterkammer.com IHR RECHT IM JOB Allein im vergangenen Jahr musste die AK für oberösterreichische Arbeitnehmer/-innen fast

Mehr

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:... Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten

Mehr

Gründungszuschuss 93 SGB III

Gründungszuschuss 93 SGB III Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon

Mehr

Weiterbildungsgeld. Bildungskarenz. Josef Silberberger

Weiterbildungsgeld. Bildungskarenz. Josef Silberberger Weiterbildungsgeld Josef Silberberger 1 soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die berufliche Weiterbildung ermöglichen, ohne das bestehende Arbeitsverhältnis auflösen zu müssen. Rechtliche Grundlagen

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit Zwischen dem und der wird folgender Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.v. - Südwestmetall - IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg vereinbart: 1. Geltungsbereich Tarifvertrag

Mehr

(1) Den ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätigen Personen über 16 Jahre ist auf Antrag Sonderurlaub zu gewähren:

(1) Den ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätigen Personen über 16 Jahre ist auf Antrag Sonderurlaub zu gewähren: Sonderurlaubsgesetz Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe (Sonderurlaubsgesetz) vom 31.03.1984 GVBl. NW vom 27.03.1984 S. 211 (1) Den ehrenamtlich in der

Mehr

Darüber hinaus sollte sich der Arbeitgeber Klarheit über eine mögliche Teamfähigkeit seines Auszubildenden verschaffen.

Darüber hinaus sollte sich der Arbeitgeber Klarheit über eine mögliche Teamfähigkeit seines Auszubildenden verschaffen. 5.2. Probezeit 5.2.1. Dauer der Probezeit 5.2.2. Verlängerung der Probezeit? 5.2.3. Kündigung während der Probezeit 5.2.4. So urteilen die Gerichte 5.2.1. Dauer der Probezeit Das Ausbildungsverhältnis

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung

Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung VAGA-Vereinigung für Aromapflege & Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2. Zertifizierung Einzelpersonen Je nach absolvierter Ausbildung

Mehr

ASPI (assicurazione sociale per l impiego) Das neue Arbeitslosengeld

ASPI (assicurazione sociale per l impiego) Das neue Arbeitslosengeld ASPI (assicurazione sociale per l impiego) Das neue Arbeitslosengeld Zusammenfassung: Durch das Gesetz Nr. 92/2012 (sog. Riforma Fornero ) wurde, mit Wirkung ab 1. Januar 2013, das neue Arbeitslosengeld

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit KommR Viktor SIGL Wirtschafts-Landesrat und Dr. Roman Obrovski Leiter des AMS Oberösterreich am 7. Jänner 2010 zum Thema Aktive Arbeitsmarktpolitik in Oberösterreich

Mehr

Projekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern

Projekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern Projekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern Anforderungsprofil / Leistungsvereinbarung 1. Ausgangslage 2. Das Konzept 3. Erwartungen

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

Arbeitslos Wohnen in Deutschland, Arbeiten in den Niederlanden

Arbeitslos Wohnen in Deutschland, Arbeiten in den Niederlanden Arbeitslos Wohnen in Deutschland, Arbeiten in den Niederlanden Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie viel Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 3

Mehr

II. Arbeitsrechtlicher Teil

II. Arbeitsrechtlicher Teil 1 Arbeitsrechtlicher Teil 1 Geltungsbereich 1Diese Dienstordnung Teil II gilt für Pastoralreferentinnen/Pastoralreferenten nachfolgend Beschäftigte genannt, die von den diözesanen Ordnungen für Pastoralreferenten

Mehr

Befragung zum Migrationshintergrund

Befragung zum Migrationshintergrund Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre

Mehr

Resolution 1. beschlossen von der 3. Vollversammlung der XII. Funktionsperiode, am 8. Mai 2001

Resolution 1. beschlossen von der 3. Vollversammlung der XII. Funktionsperiode, am 8. Mai 2001 Österreichischer Konsultationsprozess Memorandum über lebenslanges Lernen Resolution 1 der Sozialdemokratischen Gewerkschafter, des ÖAAB, der Freiheitlichen Arbeitnehmer und der Alternativen und Grünen

Mehr

SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern

SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern Führerschein alleine reicht nicht mehr Wer bisher seinen Lebensunterhalt mit dem Lenken von Lkw s über 3,5 t hzg verdienen wollte, brauchte außer

Mehr

Ausgewählte Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Saarlouis

Ausgewählte Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Saarlouis Ausgewählte Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Saarlouis Seite: 1 Allgemeiner Hinweis Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderleistungen Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung

Mehr

Turnus in NÖ. Studium abgeschlossen! Was nun? Infoveranstaltung TurnusärztInnen AKH Wien, 03. Juli 2013

Turnus in NÖ. Studium abgeschlossen! Was nun? Infoveranstaltung TurnusärztInnen AKH Wien, 03. Juli 2013 Studium abgeschlossen! Was nun? - Turnus in NÖ Infoveranstaltung TurnusärztInnen AKH Wien, 03. Juli 2013 Isabella Haselsteiner, NÖ Landeskliniken-Holding / Abteilung Recht und Personal Die NÖ Landeskliniken-Holding!

Mehr

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab 1.11.2015 (Beilage 1) um 1,5 %.

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab 1.11.2015 (Beilage 1) um 1,5 %. KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2015 ANGESTELLTE PROTOKOLL ZUM GEHALTSABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Mehr

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift)

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 (1)

Mehr

Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV)

Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV) Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV) Offshore-ArbZV Ausfertigungsdatum: 05.07.2013 Vollzitat: "Offshore-Arbeitszeitverordnung vom

Mehr

Häufige Fragen und Antworten zu den gesetzlichen Neuerungen seit 1. Januar 2015: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Häufige Fragen und Antworten zu den gesetzlichen Neuerungen seit 1. Januar 2015: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Familienpflege Zeit für Pflege und Beruf Häufige Fragen und Antworten zu den gesetzlichen Neuerungen seit 1. Januar 2015: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf 10- tätige Auszeit im Akutfall

Mehr

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1. Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Kurzinformation Wirtschaft

Kurzinformation Wirtschaft Mit dem Zuschuss Nachhaltige Stadtentwicklung fördert die ILB kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft. Ziel

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld FRAGE: Wie wird der Tagsatz beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (KBG) berechnet? (Achtung: einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld gebührt

Mehr

Beschäftigung und Qualifizierung

Beschäftigung und Qualifizierung Beschäftigung und Qualifizierung Weiterbildung von Beschäftigten - Programm WeGebAU Das Programm Das Programm WeGebAU unterstützt Weiterbildungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse. Es setzt sich

Mehr

Leiharbeit in den Niederlanden

Leiharbeit in den Niederlanden Leiharbeit in den Niederlanden Eine Übersicht Zeitarbeitsmarkt in den Niederlanden Zeitarbeitnehmer pro Tag: ± 240.000 Zeitarbeitnehmer pro Jahr: ± 750.000 Zeitarbeitnehmer: 56% männlich, 44% weiblich

Mehr

Teil 3: Abgabenrecht. 3.1. Sozialversicherung Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) 3.1.1. Sparten der Sozialversicherung

Teil 3: Abgabenrecht. 3.1. Sozialversicherung Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) 3.1.1. Sparten der Sozialversicherung Teil 3: Abgabenrecht 3.. Sozialversicherung Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) 3... Sparten der Sozialversicherung Die Sozialversicherung umfasst die. Krankenversicherung, 2. Unfallversicherung,

Mehr

Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand

Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Donnerstag, 07. April 2011 9.00 Uhr, Rektorat, Senatssaal Teilzeit und Elternzeit:

Mehr

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit 3 Die Leistungen der zum

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem la".. np r, 2u'll Id' " '8 I 72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG abgeschlossen zwischen dem Fachverband Sanitär Heizung Klempner Klima Land Brandenburg und der

Mehr

R I C H T L I N I E N

R I C H T L I N I E N R I C H T L I N I E N über die Förderung der 24-Stunden-Betreuung pflegebedürftiger Personen Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung pflegebedürftiger Personen im Rahmen eines Betreuungsverhältnisses

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Vertrag über die praktische Ausbildung

Vertrag über die praktische Ausbildung Vertrag über die praktische Ausbildung im Rahmen der dreijährigen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger zwischen der Einrichtung der Altenpflege/Altenpflegehilfe (nach Abschnitt 4 des Gesetzes

Mehr

Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung

Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung Bitte lesen Sie dieses Schreiben aufmerksam durch. Darum geht es in diesem Schreiben: Welche Daten das Land Hessen von Ihnen braucht Warum Sie der Einwilligungs-Erklärung

Mehr

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Ausbildungsvertrag gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes - AltPflG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1690) sowie gem. 19 Abs.4 Nr.4 des Gesetzes zur Änderung des

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice

Mehr

Förderungen und Hilfen durch die Bundesagentur für Arbeit

Förderungen und Hilfen durch die Bundesagentur für Arbeit 10.07.2014 Carola Möws-Plett, Gerald Kunkel BranchenForum Personal in der Logistik, IHK Gelsenkirchen Förderungen und Hilfen durch die Bundesagentur für Arbeit Förderungsmöglichkeiten Arbeitnehmer Eingliederungszuschuss

Mehr

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold!

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Warum ein Arbeitnehmer sich besser an das obige umgekehrte Sprichwort gehalten und dadurch eine Urlaubsersatzleistung bekommen hätte, das erfahren Sie in diesem Newsletter.

Mehr

Beauftragte für Chancengleichheit. Zurück in den Beruf Tipps für einen erfolgreichen Wiedereinstieg

Beauftragte für Chancengleichheit. Zurück in den Beruf Tipps für einen erfolgreichen Wiedereinstieg Beauftragte für Chancengleichheit Zurück in den Beruf Tipps für einen erfolgreichen Wiedereinstieg Zurück in den Beruf Motiviert zurückkehren erfolgreich durchstarten! Haben Sie in letzter Zeit schon einmal

Mehr

Für l an gzeitarbeitslose i m Ostalbkreis

Für l an gzeitarbeitslose i m Ostalbkreis ESF- Bun despro gr a m m Für l an gzeitarbeitslose i m Ostalbkreis i n FO r m at i O n en Fü r a rb ei tg eb er Was ist das ESF-Bundesprogramm? Fakten und Unterstützung zum ESF-Bundesprogramm Im Jahr 2013

Mehr

A U S B I L D U N G S V E R T R A G

A U S B I L D U N G S V E R T R A G Zwischen (Einrichtung, Institution, Unternehmen) (Anschrift, Telefon-Nr.) - nachfolgend Ausbildungsstelle genannt - und Herrn/Frau (Vorname, Name) geb. am in wohnhaft in (PLZ) (Ort) (Anschrift) Student(in)

Mehr

R I C H T L I N I E N. zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( 21b des Bundespflegegeldgesetzes)

R I C H T L I N I E N. zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( 21b des Bundespflegegeldgesetzes) R I C H T L I N I E N zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ( 21b des Bundespflegegeldgesetzes) Zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes können aus

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

800-1. Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz. Vom 21. Januar 1974. Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: 1 1)

800-1. Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz. Vom 21. Januar 1974. Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: 1 1) Fundstelle: HmbGVBl. 974, S. 6 800- Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz Vom 2. Januar 974 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Grundsatz ( Durch ihre Freistellung

Mehr

Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen

Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen Zwischen Herrn/Frau Apotheker/in Leiter/in der......-apotheke...... Straße...PLZ......Ort (nachstehend Ausbildende/r* genannt) und Herrn/Frau... Straße...PLZ......Ort

Mehr