Basisprospekt gem. 6 Wertpapierprospektgesetz

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1 Basisprospekt gem. 6 Wertpapierprospektgesetz vom 23. Mai 2008 über WGZ Share-Bonds und WGZ Index-Bonds [kommerzieller Name ] in Form von Share-Bonds mit Lieferung von Aktien oder Barausgleich Barrier-Share-Bonds mit Lieferung von Aktien oder Barausgleich Reverse-Convertible Bond Index-Bond mit Kapitalgarantie Index-Bond mit Teil-Garantie ISIN WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank ( WGZ BANK ) Ludwig-Erhard-Allee Düsseldorf

2 Inhaltsverzeichnis ZUSAMMENFASSUNG DES BASISPROSPEKTES 5 ZUSAMMENFASSUNG DER INFORMATIONEN ÜBER DIE EMITTENTIN 5 ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN 5 GESCHÄFTSÜBERBLICK 5 ZUSAMMENFASSUNG FINANZANGABEN WGZ BANK IM ÜBERBLICK 7 ZUSAMMENFASSUNG FINANZANGABEN WGZ BANK-KONZERN 8 ZUSAMMENFASSUNG DER RISIKOFAKTOREN BEZÜGLICH DER EMITTENTIN 9 ALLGEMEINE BANKRISIKEN 9 UNERKANNTE ODER UNVORHERSEHBARE RISIKEN 9 WETTBEWERBSRISIKEN 9 RISIKEN AUS EINER INANSPRUCHNAHME AUS WICHTIGEN VERTRÄGEN 9 RISIKEN AUS EINER VERÄNDERUNG DES RATINGS 10 ZUSAMMENFASSUNG DER INFORMATIONEN ÜBER DIE WERTPAPIERE 10 WESEN 10 SHARE-BONDS MIT LIEFERUNG VON AKTIEN 10 SHARE-BONDS MIT BARAUSGLEICH 10 BARRIER-SHARE-BONDS MIT LIEFERUNG VON AKTIEN ODER BARAUSGLEICH 10 BARRIER-SHARE-BONDS PRO MIT LIEFERUNG VON AKTIEN ODER BARAUSGLEICH 11 REVERSE-CONVERTIBLE-BOND 12 INDEX-BOND MIT KAPITALGARANTIE 12 INDEX-BOND MIT TEIL-GARANTIE 12 ZUSAMMENFASSUNG DER MIT DEN WERTPAPIEREN VERBUNDENEN RISIKEN 13 ZUSAMMENFASSUNG DER PRODUKTRISIKEN 13 SHARE-BONDS MIT LIEFERUNG VON AKTIEN 13 SHARE-BONDS MIT BARAUSGLEICH 13 BARRIER-SHARE-BONDS MIT LIEFERUNG VON AKTIEN ODER BARAUSGLEICH 13 BARRIER-SHARE-BONDS PRO MIT LIEFERUNG VON AKTIEN ODER BARAUSGLEICH 14 REVERSE-CONVERTIBLE-BOND 14 INDEX-BOND MIT KAPITALGARANTIE 14 INDEX-BOND MIT TEIL-GARANTIE 15 RISIKOFAKTOREN 16 RISIKOFAKTOREN BEZÜGLICH DER SHARE-BONDS UND INDEX-BONDS 16 SHARE-BONDS MIT LIEFERUNG VON AKTIEN 16 SHARE-BONDS MIT BARAUSGLEICH 17 BARRIER-SHARE-BONDS MIT LIEFERUNG VON AKTIEN ODER BARAUSGLEICH 17 BARRIER-SHARE-BONDS PRO MIT LIEFERUNG VON AKTIEN ODER BARAUSGLEICH 18 REVERSE-CONVERTIBLE-BOND 19 INDEX-BOND MIT KAPITALGARANTIE 20 INDEX-BOND MIT TEIL-GARANTIE 20 WEITERE RISIKOHINWEISE FÜR SHARE-BONDS UND INDEX-BONDS 21 TRANSAKTIONSKOSTEN 21 INANSPRUCHNAHME VON KREDIT 21 RISIKOAUSSCHLIEßENDE ODER -EINSCHRÄNKENDE GESCHÄFTE 21 HANDEL IN ANLEIHEN 21 AUFLÖSUNG VON GEGENGESCHÄFTEN DER WGZ BANK 22 RISIKO DER KÜNDIGUNG 22 RISIKOFAKTOREN BEZÜGLICH DER EMITTENTIN 22 ALLGEMEINE BANKRISIKEN 22 UNERKANNTE ODER UNVORHERSEHBARE RISIKEN 23 RISIKEN DURCH EINE UNTERBRECHUNG DES GESCHÄFTSBETRIEBES DER BANK 23 WETTBEWERBSRISIKEN 23 BESONDERE MARKTPREISRISIKEN 23 RISIKEN AUS EINER VERÄNDERUNG DES RATINGS 23 2

3 RISIKEN AUS EINER INANSPRUCHNAHME AUS WICHTIGEN VERTRÄGEN 24 Patronatserklärungen 24 Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Sicherungseinrichtung des BVR 24 ALLGEMEINE INFORMATIONEN 24 VERANTWORTUNG 24 GEGENSTAND DIESES BASISPROSPEKTES 24 BEREITHALTUNG DES BASISPROSPEKTS UND DER ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN 24 ANGEBOT UND VERKAUF, AUSSTATTUNG 25 VERWENDUNG DES EMISSIONSERLÖSES 25 RECHTSORDNUNG 25 STATUS 25 HINTERLEGUNG, ÜBERTRAGBARKEIT, VERBRIEFUNG 25 RECHTSGRUNDLAGE DER EMISSION 25 STEUERN 26 ÜBERNAHME DER EMISSION 26 BÖRSENEINFÜHRUNG 26 SEKUNDÄRMARKTTEILNEHMER 26 BERECHNUNGSSTELLE/ZAHLSTELLE 26 VERKAUFSBESCHRÄNKUNGEN 26 INTERESSENKONFLIKTE 27 ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN 27 INFORMATION ÜBER DEN BASISWERT 27 RÜCKZAHLUNGSSZENARIEN/BEISPIELRECHNUNGEN 28 SHARE-BONDS 28 BARRIER-SHARE-BONDS (DOWN + IN) 30 BARRIER-SHARE BONDS (UP + IN) 32 BARRIER-SHARE-BONDS (UP + OUT) 34 REVERSE-CONVERTIBLE 36 INDEX-BOND MIT KAPITALGARANTIE 38 INDEX-BOND MIT TEIL-GARANTIE 40 DIE EMISSION(EN) IN TABELLARISCHER ÜBERSICHT 43 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN ÜBER DEN BASISWERT 44 ANLEIHEBEDINGUNGEN 45 INFORMATIONEN ÜBER DIE WGZ BANK 59 UNTERNEHMENSHISTORIE UND GESCHÄFTSENTWICKLUNG 59 ORGANISATIONSSTRUKTUR 59 GESCHÄFTSÜBERBLICK 60 VERWALTUNGS-, MANAGEMENT- UND AUFSICHTSORGANE 61 HAUPTVERSAMMLUNG 63 RÜCKLAGEN, GESCHÄFTSJAHR, JAHRESABSCHLUSS 63 AKTIONÄRE 63 WICHTIGE VERTRÄGE 64 PATRONATSERKLÄRUNGEN 64 VERPFLICHTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER SICHERUNGSEINRICHTUNG DES BVR 64 RECHTSSTREITIGKEITEN 64 EINSEHBARE DOKUMENTE 64 ABSCHLUSSPRÜFER 64 WESENTLICHE EREIGNISSE 64 TENDENZINFORMATION 65 3

4 RATINGINFORMATION 65 HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN 65 KONZERN-JAHRESFINANZBERICHT GEMÄß 37V, 37Y WPHG 65 GESCHÄFTSBERICHT UNTERSCHRIFTENSEITE 66 Durch Verweis einbezogene Dokumente einbezogenes Dokument Bezug genommen in: Information Konzern-Jahresfinanzbericht gemäß 37v, 37y WpHG Geschäftsbericht 2006 der Emittentin Seite Seite 65 Seite 65 Historische Finanzinformationen 4

5 Zusammenfassung des Basisprospektes Die nachfolgende Zusammenfassung stellt eine Einleitung zum Basisprospekt dar. Der Anleger sollte daher unbedingt jede Entscheidung zur Anlage in die betreffenden Wertpapiere auf die Prüfung des gesamten Basisprospekts, einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger Nachträge und den jeweiligen Angaben in den Endgültigen Emissionsbedingungen stützen. Sollte ein Anleger vor einem Gericht, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Ansprüche auf Grund der in dem Basisprospekt, einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger Nachträge und den jeweiligen Angaben in den Endgültigen Emissionsbedingungen enthaltenen Informationen geltend machen, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts, einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger Nachträge und den jeweiligen Angaben in den Endgültigen Emissionsbedingungen vor Prozessbeginn zu tragen haben. Die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Ludwig-Erhard-Allee 20, Düsseldorf, die die Verantwortung für diese Zusammenfassung einschließlich einer gegebenenfalls anzufertigenden Übersetzung hiervon übernommen hat, kann haftbar gemacht werden, wenn die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospektes gelesen wird. Zusammenfassung der Informationen über die Emittentin Angaben über die Emittentin Die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Ludwig-Erhard-Allee 20, Düsseldorf, ist eine eingetragene Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank wurde am 26. August 2005 in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB eingetragen. Sitz der Bank ist Ludwig-Erhard-Allee 20, Düsseldorf. Der kommerzielle Name lautet WGZ BANK oder WGZ BANK Die Initiativbank. Geschäftsüberblick Die WGZ BANK AG ist die Muttergesellschaft des WGZ BANK-Konzerns und umfasst neben der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Düsseldorf, die WL BANK AG Westfälische Landschaft Bodenkreditbank, Münster, die WGZ BANK Luxembourg S.A, Luxembourg, die WGZ BANK Ireland plc, Dublin, und zwölf weitere Tochterunternehmen. Neben den Banken im Konzern sind als weitere wichtige Tochterunternehmen die WGZ Initiativkapital GmbH, die WGZ Immobilien + Treuhand GmbH und die WGZ Corporate Finance Beratung GmbH zu nennen. 5

6 Die WGZ BANK ist die Zentralbank der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Nordrhein- Westfalen sowie in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier von Rheinland-Pfalz. Mit diesen Mitgliedsbanken bildet sie den Regionalen FinanzVerbund. Die Förderung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Hauptkundengruppe sind wesentliches Unternehmensziel der WGZ BANK. Zur Betreuung dieser Mitgliedsbanken und der weiteren Kunden ist die WGZ BANK mit Niederlassungen am Hauptsitz Düsseldorf sowie in Koblenz und Münster vertreten. Die WGZ BANK steht den angeschlossenen Volksbanken und Raiffeisenbanken als Zentralbank insbesondere im Refinanzierungs- und Anlagegeschäft sowie im Zahlungsverkehr partnerschaftlich zur Verfügung. Das mittelständische Firmenkundengeschäft betreibt sie üblicherweise in Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedsbanken, aber auch im Direktkontakt. Als Initiativbank versteht sich die WGZ BANK auf Basis des genossenschaftlichen Förderauftrags als treibende Kraft bei der Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und technologischer Verfahren. Neben der Zentralbankfunktion ist die WGZ BANK als Geschäfts- und Handelsbank aktive Teilnehmerin im globalen Geld-, Devisen- und Derivatehandel, im Handel mit Kapitalmarktprodukten sowie im Wertpapieremissions- und Konsortialgeschäft. Die WGZ BANK konzentriert sich auf drei Kunden-Zielgruppen: Mitgliedsbanken im Regionalen FinanzVerbund, Firmenkunden (mittelständische Unternehmen und gewerbliche Immobilienkunden) sowie Kapitalmarktpartner (In- und Auslandsbanken, institutionelle Kunden, Großkunden einschließlich staatliche Kapitalmarktadressen, Staaten, supranationale Organisationen). 6

7 Zusammenfassung Finanzangaben WGZ BANK im Überblick in Mio.EUR Aktiva (HGB) (HGB) Veränderung % Forderungen an ,5 andere Kreditinstitute ,3 Kunden ,8 Wertpapiere , ,5 6, , , , ,9 Nachrangige Verbindlichkeiten ,0 Genussrechtskapital ,6 Fonds für allgemeine Bankrisiken ,0 Gezeichnetes Kapital ,0 Rücklagen ,5 Bilanzgewinn Übrige Passiva Bilanzsumme ,3-10, , , , ,1 Kernkapital ,7 Haftende ,0 15,2 11, ,1 Provisionsüberschuss ,7 Nettoergebnis aus Finanzgeschäften , >100, , , <-100, , , <-100, , , ,3 angeschlossene Kreditinstitute Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Übrige Aktiva Passiva Verbindlichkeiten gegenüber angeschlossenen Kreditinstituten anderen Kreditinstituten Kunden Verbriefte Verbindlichkeiten Eventualverbindlichkeiten Geschäftsvolumen Derivate -Nominalvolumen- Eigenmittel G e s a m t k e n n z i f f e r (in Prozent)*** Ertragslage Zinsüberschuss Sonstiges betriebliches Ergebnis Verwaltungsaufwendungen Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Saldo sonstiges Geschäft* Risikovorsorge ** Einstellung in Fonds für allgemeine Bankrisiken Steueraufwendungen Jahresüberschuss Cost-Income-Ratio (in Prozent) * inkl. Buchgewinne aus Beteiligungen ** inkl. Dotierung stiller Reserven *** Die Gesamtkennziffer gibt das prozentuale Verhältnis zwischen den anrechenbaren Eigenmittel nach Satz 3 als Zähler und der mit 12,5 multiplizierten Summe aus dem Gesamtanrechnungsbetrag für Adressrisiken, dem Anrechnungsbetrag für das operationelle Risiko und der Summe der Anrechnungsbeträge für Marktpreisrisikopositionen einschließlich der Optionsgeschäfte als Nenner an. 7

8 Zusammenfassung Finanzangaben WGZ BANK-Konzern Die konsolidierten Jahrsabschlüsse des WGZ BANK-Konzerns wurden nach den International Financial Reporting Standards ( IFRS ), wie sie in der EU anzuwenden sind, und ergänzend den nach 315 a Abs.1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt (IFRS) 2007 (IFRS) Veränderung ,4-5,1 3,1 73, ,1 7, ,3 12,4 13,6-0,8 9,5 12,8 0,0 1,8 Eventualschulden ,6 13,7-16,3 9,2 18,0 Geschäftsvolumen , , ,2 1,9 9,8 8,6 Zinsüberschuss Risikovorsorge im Kreditgeschäft Provisionsüberschuss Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen Handelsergebnis Finanzanlageergebnis Verwaltungsaufwendungen Sonstiges betriebliches Ergebnis Operatives Ergebnis ,1 >100,0 10,6-30,5 <-100,0-8,0 7,0 >100,0-15,5 Steueraufwendungen* Jahresüberschuss* Cost-Income-Ratio (in Prozent) , , ,6-28, in Mio.EUR Aktiva Forderungen an angeschlossene Kreditinstitute andere Kreditinstitute Kunden Handelsaktiva Beteiligungs- und Wertpapierbestand Übrige Aktiva Passiva Verbindlichkeiten gegenüber angeschlossenen Kreditinstituten anderen Kreditinstituten Kunden Verbriefte Verbindlichkeiten Handelspassiva Nachrangkapital Gezeichnetes Kapital Rücklagen Anteile in Fremdbesitz Konzernbilanzgewinn Übrige Passiva Bilanzsumme Derivate -NominalvolumenKernkapital Haftende Eigenmittel G e s a m t k e n n z i f f e r (in Prozent)** % Ertragslage * ohne Sondereffekt aus der Pflicht zur Aktivierung der Körperschaftsteuerguthaben 2006 in Höhe von 110 Mio. EUR. ** Die Gesamtkennziffer gibt das prozentuale Verhältnis zwischen den anrechenbaren Eigenmittel nach Satz 3 als Zähler und der mit 12,5 multiplizierten Summe aus dem Gesamtanrechnungsbetrag für Adressrisiken, dem Anrechnungsbetrag für das operationelle Risiko und der Summe der Anrechnungsbeträge für Marktpreisrisikopositionen einschließlich der Optionsgeschäfte als Nenner an. 8

9 Zusammenfassung der Risikofaktoren bezüglich der Emittentin Das Eintreten oder die Realisierung der nachfolgenden Risiken können die Vermögens-, Finanzund Ertragslage und die Fähigkeit der Emittentin ihre Verpflichtungen aus den Anleihen zu erfüllen negativ beeinflussen und damit zu einem Wertverlust der emittierten Anleihen führen. Allgemeine Bankrisiken Die Emittentin ist vor allem Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken, operationalen und strategischen Risiken ausgesetzt. Das Adressenausfallrisiko bezeichnet das Risiko eines Verlustes oder entgangenen Gewinns auf Grund des Ausfalls oder der Bonitätsverschlechterung eines Geschäftspartners. Als Marktpreisrisiko bezeichnet man potenzielle Verluste, die sich aus Handels- und Anlagebuchpositionen auf Grund von nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern an den Finanzmärkten ergeben können. Unter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, gegenwärtige oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht vollständig oder zeitgerecht erfüllen zu können bzw. bei Bedarf nicht ausreichend Liquidität zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können (Refinanzierungsrisiko) oder Geschäfte auf Grund unzulänglicher Markttiefe oder von Marktstörungen nicht oder nur mit Verlusten auflösen bzw. glattstellen zu können (Marktliquiditätsrisiko). Operationalen Risiken oder Betriebsrisiken sind potenzielle zukünftige Ereignisse mit negativen Auswirkungen auf die Emittentin, die durch menschliches Verhalten, infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Prozessen und Systemen durch Katastrophen oder externe Ereignisse entstehen. Unter strategischen Risiken sind Risiken zu verstehen, die durch die Veränderung von Rahmenbedingungen entstehen und die wesentlichen Erfolgspotenziale der Emittentin negativ beeinflussen bzw. die Erreichung der langfristigen Unternehmensziele beeinträchtigen können. Unerkannte oder unvorhersehbare Risiken Die Verfahren und Methoden der Bank zur Begrenzung der Risiken könnten nicht voll wirksam sein, da die Risiken sich beispielsweise aus Faktoren ergeben können, die die Bank nicht vorhergesehen oder in ihren statistischen Modellen nicht angemessen berücksichtigt hat. Wettbewerbsrisiken Starker Wettbewerb innerhalb des angestammten Geschäftsgebietes der WGZ BANK könnte zu einer wesentlichen Verschlechterung der Geschäftsmöglichkeiten führen. Risiken aus einer Inanspruchnahme aus wichtigen Verträgen Die mögliche Inanspruchnahme aus wichtigen Verträgen (Patronatserklärungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Sicherungseinrichtung des BVR) stellen ein Risiko der WGZ BANK dar. 9

10 Risiken aus einer Veränderung des Ratings Eine geänderte Einschätzung der Ratingagentur könnte zu höheren Refinanzierungskosten führen. Zusammenfassung der Informationen über die Wertpapiere Unter diesem Basisprospekt können die nachfolgenden Wertpapiere begeben werden: Wesen Share-Bonds mit Lieferung von Aktien Share-Bonds sind Anleihen, die sich durch ein Rückzahlungswahlrecht der Emittentin in Aktien (Shares) und einer Kuponzahlung am Laufzeitende auszeichnen. Die Rückzahlung der Anleihe erfolgt entweder zum Nennwert oder durch Andienung von Aktien und ist abhängig vom Kurs des zugrunde liegenden Basiswerts am Bewertungstag. Entscheidend für die Art der Rückzahlung ist das Über- oder Unterschreiten des Basispreises. Zinszahlungen erfolgen unabhängig davon, ob Aktien geliefert werden oder die Anleihe zum Nennwert zurückgezahlt wird. Share-Bonds mit Barausgleich Share-Bonds sind Anleihen, die sich durch ein Rückzahlungswahlrecht der Emittentin zum anteiligen Aktienkurs und einer Kuponzahlung am Laufzeitende auszeichnen. Die Rückzahlung der Anleihe erfolgt entweder zum Nennwert oder durch Zahlung eines Abrechnungsbetrages zum anteiligen Aktienkurs und ist abhängig vom Kurs des zugrunde liegenden Basiswerts am Bewertungstag. Entscheidend für die Art der Rückzahlung ist das Über- oder Unterschreiten des Basispreises. Zinszahlungen erfolgen unabhängig davon, ob ein Abrechnungsbetrag zum anteiligen Aktienkurs oder die Anleihe zum Nennwert zurückgezahlt wird. Barrier-Share-Bonds mit Lieferung von Aktien oder Barausgleich Barrier-Share-Bonds sind mit einer Kursschwelle, dem Barrierpreis, ausgestattet. Je nach Ausgestaltung der zugrunde liegenden Optionsstrukturen kann der Barrierpreis die mögliche Rückzahlungsform erheblich beeinflussen. Die nachstehenden Ausstattungsvarianten down + in, up + in und up + out kennzeichnen dabei, wie der Barrierpreis innerhalb des Beobachtungszeitraums (vom Emissionsbeginn bis einschließlich Bewertungstag) durch Kursveränderungen des Basiswerts die zugrunde liegenden Optionsstrukturen aktiviert und damit die Rückzahlungsform bestimmt. Die Begriffe down stehen für fallende Basiswertkurse, up für steigende Basiswertkurse und in und out kennzeichnen die Optionsstruktur. Der Barrier-Share-Bond (down + in) stellt eine besondere Form des Share-Bonds dar. Wie bei einem klassischen Share-Bond besteht ein Rückzahlungswahlrecht der Emittentin entweder zum Nennwert oder durch Andienung von Aktien oder Zahlung eines Abrechnungsbetrages zum anteiligen Aktienkurs und eine Kuponzahlung am Laufzeitende. Unterschiede ergeben sich im Hinblick auf die Rückzahlung des Barrier-Share-Bond (down + in). Denn zusätzlich zum Basispreis hängt die Tilgungsmodalität von einer weiteren Komponente - dem Barrierpreis - ab. Dieser liegt beim Barrier-Share-Bond (down + in) unterhalb des Basispreises. Wird der Barrierpreis während der Laufzeit einmal berührt oder unterschritten, erfolgt die Tilgung entweder zum Nennwert, wenn der Kurs des Basiswerts am Bewertungstag über dem Basispreis liegt oder durch Andienung der Aktien oder durch Zahlung des anteiligen Aktienkurses, wenn er unter dem Basispreis liegt. Wird der Barrierpreis während der Laufzeit weder berührt noch unterschritten, erfolgt die Rückzahlung zum Nennwert, unabhängig vom Kurs des zugrunde liegenden Basiswerts am Bewertungstag. Der Barrier-Share-Bond (up + in) stellt eine besondere Form des Share-Bonds dar. Wie bei einem klassischen Share-Bond besteht ein Rückzahlungswahlrecht der Emittentin entweder zum Nennwert oder durch Andienung von Aktien oder Zahlung eines Abrechnungsbetrages zum anteiligen 10

11 Aktienkurs und eine Kuponzahlung am Laufzeitende. Unterschiede ergeben sich im Hinblick auf die Rückzahlung des Barrier-Share-Bond (up + in). Denn zusätzlich zum Basispreis hängt die Tilgungsmodalität von einer weiteren Komponente - dem Barrierpreis - ab. Dieser liegt beim Barrier- Share-Bond (up + in) oberhalb des Basispreises. Wird der Barrierpreis während der Laufzeit einmal berührt oder überschritten, erfolgt die Tilgung entweder zum Nennwert, wenn der Kurs des Basiswerts am Bewertungstag über dem Basispreis liegt oder durch Andienung der Aktien oder durch Zahlung des anteiligen Aktienkurses, wenn er unter dem Basispreis liegt. Wird der Barrierpreis während der Laufzeit weder berührt noch überschritten, erfolgt die Rückzahlung zum Nennwert, unabhängig vom Kurs des zugrunde liegenden Basiswerts am Bewertungstag. Der Barrier-Share-Bond (up + out) stellt eine besondere Form des Share-Bonds dar. Wie bei einem klassischen Share-Bond besteht ein Rückzahlungswahlrecht der Emittentin entweder zum Nennwert oder durch Andienung von Aktien oder Zahlung eines Abrechnungsbetrages zum anteiligen Aktienkurs und eine Kuponzahlung am Laufzeitende. Unterschiede ergeben sich im Hinblick auf die Rückzahlung des Barrier-Share-Bond (up + out). Denn zusätzlich zum Basispreis hängt die Tilgungsmodalität von einer weiteren Komponente - dem Barrierpreis - ab. Dieser liegt beim Barrier-Share-Bond (up + out) oberhalb des Basispreises. Wird der Barrierpreis während der Laufzeit berührt oder überschritten, erfolgt die Rückzahlung zum Nennbetrag, unabhängig vom Kurs des zugrunde liegenden Basiswerts am Bewertungstag. Wird der Barrierpreis während der Laufzeit nicht berührt oder überschritten, erfolgt die Tilgung entweder zum Nennwert, wenn der Kurs des Basiswerts am Bewertungstag über dem Basispreis liegt oder durch Andienung der Aktien oder durch Zahlung des anteiligen Aktienkurses, wenn er unter dem Basispreis liegt Zinszahlungen erfolgen unabhängig davon, ob Aktien geliefert werden oder ein Abrechnungsbetrag zum anteiligen Aktienkurs oder die Anleihe zum Nennwert zurückgezahlt wird. Barrier-Share-Bonds Pro mit Lieferung von Aktien oder Barausgleich Barrier-Share-Bonds Pro unterscheiden sich von herkömmlichen Barrier-Share-Bonds dadurch, dass der Beobachtungszeitraum für das Über- oder Unterschreiten des Barrierpreises nicht die gesamte Laufzeit, sondern nur ein Zeitfenster (der Beobachtungszeitraum ) (beispielsweise die letzten drei Laufzeitmonate des Bonds) umfasst. Das Über- oder Unterschreiten des Barrierpreises innerhalb des Beobachtungszeitraums kann die mögliche Form der Rückzahlung erheblich beeinflussen. Folgende Barrierausgestaltungen sind möglich: Der Barrier-Share-Bond Pro (down + in) stellt eine besondere Form des Share-Bonds dar. Wie bei einem klassischen Share-Bond besteht ein Rückzahlungswahlrecht der Emittentin entweder zum Nennwert oder durch Andienung von Aktien oder Zahlung eines Abrechnungsbetrages zum anteiligen Aktienkurs und eine Kuponzahlung am Laufzeitende. Unterschiede ergeben sich im Hinblick auf die Rückzahlung des Barrier-Share-Bond Pro (down + in). Denn zusätzlich zum Basispreis hängt die Tilgungsmodalität von einer weiteren Komponente - dem Barrierpreis - ab. Dieser liegt beim Barrier-Share-Bond Pro (down + in) unterhalb des Basispreises. Wird der Barrierpreis während des Beobachtungszeitraums einmal berührt oder unterschritten, erfolgt die Tilgung entweder zum Nennwert, wenn der Kurs des Basiswerts am Bewertungstag über dem Basispreis liegt oder durch Andienung der Aktien oder durch Zahlung des anteiligen Aktienkurses, wenn er unter dem Basispreis liegt. Wird der Barrierpreis während des Beobachtungszeitraums weder berührt noch unterschritten, erfolgt die Rückzahlung zum Nennwert, unabhängig vom Kurs des zugrunde liegenden Basiswerts am Bewertungstag. Der Barrier-Share-Bond Pro (up + in) stellt eine besondere Form des Share-Bonds dar. Wie bei einem klassischen Share-Bond besteht ein Rückzahlungswahlrecht der Emittentin entweder zum Nennwert oder durch Andienung von Aktien oder Zahlung eines Abrechnungsbetrages zum anteiligen Aktienkurs und eine Kuponzahlung am Laufzeitende. Unterschiede ergeben sich im Hinblick auf die Rückzahlung des Barrier-Share-Bond Pro (up + in). Denn zusätzlich zum Basispreis hängt die Tilgungsmodalität von einer weiteren Komponente - dem Barrierpreis - ab. Dieser liegt beim Barrier-Share-Bond Pro (up + in) oberhalb des Basispreises. Wird der Barrierpreis während des Beobachtungszeitraums einmal berührt oder überschritten, erfolgt die Tilgung entweder zum Nennwert, wenn der Kurs des Basiswerts am Bewertungstag über dem Basispreis liegt oder durch 11

12 Andienung der Aktien oder durch Zahlung des anteiligen Aktienkurses, wenn er unter dem Basispreis liegt. Wird der Barrierpreis während des Beobachtungszeitraums weder berührt noch überschritten, erfolgt die Rückzahlung zum Nennwert, unabhängig vom Kurs des zugrunde liegenden Basiswerts am Bewertungstag. Der Barrier-Share-Bond Pro (up + out) stellt eine besondere Form des Share-Bonds dar. Wie bei einem klassischen Share-Bond besteht ein Rückzahlungswahlrecht der Emittentin entweder zum Nennwert oder durch Andienung von Aktien oder Zahlung eines Abrechnungsbetrages zum anteiligen Aktienkurs und eine Kuponzahlung am Laufzeitende. Unterschiede ergeben sich im Hinblick auf die Rückzahlung des Barrier-Share-Bond Pro (up + out). Denn zusätzlich zum Basispreis hängt die Tilgungsmodalität von einer weiteren Komponente - dem Barrierpreis - ab. Dieser liegt beim Barrier-Share-Bond Pro (up + out) oberhalb des Basispreises. Wird der Barrierpreis während des Beobachtungszeitraums berührt oder überschritten, erfolgt die Rückzahlung zum Nennbetrag, unabhängig vom Kurs des zugrunde liegenden Basiswerts am Bewertungstag. Wird der Barrierpreis innerhalb des Beobachtungszeitraums nicht berührt oder überschritten, erfolgt die Tilgung entweder zum Nennwert, wenn der Kurs des Basiswerts am Bewertungstag über dem Basispreis liegt oder durch Andienung der Aktien oder durch Zahlung des anteiligen Aktienkurses, wenn er unter dem Basispreis liegt Zinszahlungen erfolgen unabhängig davon, ob Aktien geliefert werden oder ein Abrechnungsbetrag zum anteiligen Aktienkurs oder die Anleihe zum Nennwert zurückgezahlt wird. Reverse-Convertible-Bond Reverse-Convertibles sind Indexanleihen, die sich durch ein Rückzahlungswahlrecht der Emittentin entweder zum Nennwert oder zum anteiligen Indexstand am Laufzeitende auszeichnen. Die Rückzahlung der Anleihe erfolgt entweder zum Nennwert oder zum anteiligen Indexstand und ist abhängig vom Kurs des zugrunde liegenden Index am Bewertungstag. Entscheidend für die Art der Rückzahlung ist das Über- oder Unterschreiten des Basispreises. Notiert der Index am Bewertungstag beispielsweise über dem Basispreis, erfolgt die Tilgung zum Nennwert, andernfalls erfolgt die Rückzahlung zum anteiligen Indexstand. Index-Bond mit Kapitalgarantie Die Indexanleihe mit garantierter Rückzahlung wird bei Fälligkeit zum Nennwert zurückgezahlt. Der Anleger partizipiert in Höhe der Partizipationsrate an der durchschnittlichen Wertentwicklung des Basiswerts. Aus den Basiswertkursen, die an zuvor festgelegten Bewertungstagen festgestellt werden, wird ein arithmetisches Mittel gebildet. Die Wertentwicklung errechnet sich aus der Differenz des arithmetischen Mittels abzüglich des Basispreises. Notiert der Basispreis beispielsweise über dem arithmetischen Mittel der Kurse an den jeweiligen Bewertungstagen erfolgt die Rückzahlung zum Nennwert. Aufgrund der Partizipation an der Wertentwicklung des Basiswerts wird die Anleihe geringer oder gar nicht verzinst, als Anleihen mit vergleichbaren Laufzeiten. Index-Bond mit Teil-Garantie Die Indexanleihe wird bei Fälligkeit zum garantierten Rückzahlungsbetrag (der Mindestrückzahlungsbetrag ) oder zum höheren anteiligen Basiswertkurs, maximal jedoch zum Nennwert, zurückgezahlt. Der Anleger partizipiert in Höhe der Partizipationsrate an der durchschnittlichen Wertentwicklung des Basiswerts. Aus den Basiswertkursen, die an zuvor festgelegten Bewertungstagen festgestellt werden, wird ein arithmetisches Mittel gebildet. Die Wertentwicklung errechnet sich aus der Differenz des arithmetischen Mittels abzüglich des Basispreises. Notiert der Basispreis beispielsweise über dem arithmetischen Mittel der Kurse an den jeweiligen Bewertungstagen erfolgt die Rückzahlung mindestens zum garantierten Rückzahlungsbetrag. Aufgrund der Partizipation an der Wertentwicklung des Basiswerts wird die Anleihe geringer oder gar nicht verzinst, als Anleihen mit vergleichbaren Laufzeiten. Die Kapitalsicherung umfasst bei der Indexanleihe mit Teil-Garantie nicht den gesamten Nennwert von i.d.r. 100,00 Euro, sondern nur einen bestimmten Prozentsatz desselben. Dieser garantierte Rückzahlungsbetrag (der Mindestrückzahlungsbetrag ) kann beispielsweise 95% des Nennwertes betragen. 12

13 Zusammenfassung der mit den Wertpapieren verbundenen Risiken Zusammenfassung der Produktrisiken Share-Bonds und Index-Bonds zählen zu Inhaberschuldverschreibungen und unterliegen somit dem Emittentenrisiko. Der Anleger trägt folglich das Insolvenzrisiko der Emittentin, daher ist die Bonität der Emittentin für den Anleger von Bedeutung. Eine Minderung der Bonität der Emittentin kann zu einem Wertverlust der Anleihen führen. Share-Bonds mit Lieferung von Aktien Bei Share-Bonds hat die Emittentin unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, anstelle der Rückzahlung des Nennwertes eine im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien zu liefern. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Nennwert oder die im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien erhält, hängt maßgeblich von der Kursentwicklung der Aktie ab. Unterschreitet der Aktienkurs am festgelegten Bewertungstag den Basispreis, erfolgt die Rückzahlung in Aktien. Im Extremfall besteht das Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals. Dieser Totalverlust tritt beispielsweise ein, wenn die zugrunde liegende Aktie am Ende der Laufzeit wirtschaftlich wertlos geworden ist. Share-Bonds mit Barausgleich Bei Share-Bonds mit Barausgleich hat die Emittentin das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen anstelle der Rückzahlung des Nennwertes einen Abrechnungsbetrag nach einer in den Anleihebedingungen festgelegten Formel zu zahlen. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Nennwert oder den Abrechnungsbetrag erhält, hängt maßgeblich von der Kursentwicklung der Aktie ab. Unterschreitet der Aktienkurs am festgelegten Bewertungstag den Basispreis, erfolgt die Rückzahlung zum Abrechnungsbetrag. Im Extremfall besteht das Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals. Dieser Totalverlust tritt beispielsweise ein, wenn die zugrunde liegende Aktie am Ende der Laufzeit wirtschaftlich wertlos geworden ist. Barrier-Share-Bonds mit Lieferung von Aktien oder Barausgleich Bei Barrier-Share-Bonds hat die Emittentin unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, anstelle der Rückzahlung des Nennwertes eine im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien zu liefern oder einen Abrechnungsbetrag nach einer in den Anleihebedingungen festgelegten Formel zu zahlen. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Nennwert oder die im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien oder den Abrechnungsbetrag erhält, hängt maßgeblich von der Kursentwicklung der Aktie ab. Barrier-Share-Bonds sind mit einer Kursschwelle, dem Barrierpreis ausgestattet. Das Über- oder Unterschreiten des Barrierpreises kann die mögliche Form der Rückzahlung erheblich beeinflussen. Folgende Barrierausgestaltungen sind möglich: Der Barrier-Share-Bond (down + in) wird nur dann in Aktien oder zum Abrechnungsbetrag zurückgezahlt, wenn am Bewertungstag der Kurs der Aktie unterhalb des Basispreises festgestellt wird und zusätzlich der Kurs der Aktie innerhalb des Beobachtungszeitraums (vom Emissionsbeginn bis einschließlich Bewertungstag) wenigstens einmal unter oder auf dem Barrierpreis festgestellt wird. Der Barrier-Share-Bond (up + out) wird nur dann in Aktien oder zum Abrechnungsbetrag zurückgezahlt, wenn am Bewertungstag der Kurs der Aktie unterhalb des Basispreises festgestellt wird und zusätzlich der Kurs der Aktie innerhalb des Beobachtungszeitraums (vom Emissionsbeginn bis einschließlich Bewertungstag) niemals über oder auf dem Barrierpreis notierte. Der Barrier-Share-Bond (up + in) wird nur dann in Aktien oder zum Abrechnungsbetrag zurückgezahlt, wenn am Bewertungstag der Kurs der Aktie unterhalb des Basispreises festgestellt wird und zusätzlich der Kurs der Aktie innerhalb des Beobachtungszeitraums (vom Emissionsbeginn bis einschließlich Bewertungstag) wenigstens einmal über oder auf dem Barrierpreis notierte. 13

14 Im Extremfall besteht das Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals. Dieser Totalverlust tritt beispielsweise ein, wenn die zugrunde liegende Aktie am Ende der Laufzeit wirtschaftlich wertlos geworden ist. Barrier-Share-Bonds Pro mit Lieferung von Aktien oder Barausgleich Bei Barrier-Share-Bonds Pro hat die Emittentin unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, anstelle der Rückzahlung des Nennwertes eine im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien zu liefern oder einen Abrechnungsbetrag nach einer in den Anleihebedingungen festgelegten Formel zu zahlen. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Nennwert oder die im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien oder den Abrechnungsbetrag erhält, hängt maßgeblich von der Kursentwicklung der Aktie ab. Barrier-Share-Bonds Pro sind mit einer Kursschwelle, dem Barrierpreis ausgestattet. Das Überoder Unterschreiten des Barrierpreises kann die mögliche Form der Rückzahlung erheblich beeinflussen. Barrier-Share-Bonds Pro unterscheiden sich von herkömmlichen Barrier-Share-Bonds dadurch, dass der Beobachtungszeitraum für das Über- oder Unterschreiten des Barrierpreises nicht die gesamte Laufzeit, sondern nur ein Zeitfenster (beispielsweise die letzten drei Laufzeitmonate des Bonds) umfasst. Folgende Barrierausgestaltungen sind möglich: Der Barrier-Share-Bond (down + in) Pro wird nur dann in Aktien oder zum Abrechnungsbetrag zurückgezahlt, wenn am Bewertungstag der Kurs der Aktie unterhalb des Basispreises festgestellt wird und zusätzlich der Kurs der Aktie innerhalb des Beobachtungszeitraums (verkürzter Beobachtungszeitraum bis einschließlich Bewertungstag) wenigstens einmal unter oder auf dem Barrierpreis festgestellt wird. Der Barrier-Share-Bond (up + out) Pro wird nur dann in Aktien oder zum Abrechnungsbetrag zurückgezahlt, wenn am Bewertungstag der Kurs der Aktie unterhalb des Basispreises festgestellt wird und zusätzlich der Kurs der Aktie innerhalb des Beobachtungszeitraums (verkürzter Beobachtungszeitraum bis einschließlich Bewertungstag) niemals über oder auf dem Barrierpreis notierte. Der Barrier-Share-Bond (up + in) Pro wird nur dann in Aktien oder zum Abrechnungsbetrag zurückgezahlt, wenn am Bewertungstag der Kurs der Aktie unterhalb des Basispreises festgestellt wird und zusätzlich der Kurs der Aktie innerhalb des Beobachtungszeitraums (verkürzter Beobachtungszeitraum bis einschließlich Bewertungstag) wenigstens einmal über oder auf dem Barrierpreis notierte. Im Extremfall besteht das Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals. Dieser Totalverlust tritt beispielsweise ein, wenn die zugrunde liegende Aktie am Ende der Laufzeit wirtschaftlich wertlos geworden ist. Reverse-Convertible-Bond Beim Reverse-Convertible Bond, bezogen auf einen Index, hat die Emittentin unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, anstelle der Rückzahlung des Nennwertes einen Abrechnungsbetrag nach einer in den Anleihebedingungen festgelegten Formel zu zahlen. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Nennwert oder den Abrechnungsbetrag erhält, hängt maßgeblich von der Kursentwicklung des Index ab. Unterschreitet der Kurs des Index am festgelegten Bewertungstag den Basispreis, erfolgt die Rückzahlung zum Abrechnungsbetrag. Im Extremfall besteht das Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals. Dieser Totalverlust tritt beispielsweise ein, wenn der zugrunde liegende Index am Ende der Laufzeit den Stand von Null (0) besitzt. Index-Bond mit Kapitalgarantie Die Indexanleihe mit garantierter Rückzahlung gewährt dem Anleger den Anspruch neben der garantierten Rückzahlung des Nennwertes (feste Rückzahlungskomponente) am Laufzeitende zusätzlich an der durchschnittlichen Wertsteigerung (variable Rückzahlungskomponente (der Zu- 14

15 satzertrag )) eines Index zu partizipieren. Die variable Rückzahlungskomponente wird nach einer in den Anleihebedingungen festgelegten Formel errechnet. Ob der Anleger am Fälligkeitstag neben der festen Rückzahlungskomponente zusätzlich die variable Rückzahlungskomponente erhält, hängt maßgeblich von der Kursentwicklung des Index an bestimmten im Voraus festgelegten Bewertungstagen ab. Der Erhalt der variablen Rückzahlungskomponente ist nicht garantiert und kann, sofern keine Wertsteigerung des Index eingetreten ist, Null betragen. Die Höhe der Teilhabe an der möglichen durchschnittlichen Wertsteigerungen des Index ist durch die Partizipationsrate begrenzt. Die Anleihe kann verzinslich oder unverzinslich ausgestattet sein. Die Zusage der Emittentin, die Anleihe zum Nennwert einzulösen gilt nur für den in den Anleihebedingungen genannten Fälligkeitstag. Bei einem Verkauf der Anleihe vor dem Fälligkeitstag kann der Verkaufserlös auch geringer als der Nennwert sein. Für Anleger, die die Anleihe freihändig erwerben, besteht das Risiko des teilweisen Verlustes des eingesetzten Kapitals, da die Rückzahlung nur zum Nennwert am Laufzeitende erfolgt. Abweichend zu der Kapitalgarantie zum Laufzeitende besteht gemäß den Anleihebedingungen die Möglichkeit, dass die Emittentin beim Eintritt eines dort beschriebenen Ereignisses die Anleihe zur Rückzahlung kündigen kann. Der Anleger erhält in diesem Fall einen Betrag, der sich am Marktwert einer Anleihe zum Zeitpunkt der Kündigung orientiert. Dieser Betrag kann kleiner als der Nennwert einer Anleihe sein, so dass im Falle der Kündigung das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Verlustes des eingesetzten Kapitals besteht. Index-Bond mit Teil-Garantie Die Indexanleihe mit teilgarantierter Rückzahlung gewährt dem Anleger den Anspruch, neben der garantierten Rückzahlung in Höhe des Mindestrückzahlungsbetrages oder zum höheren anteiligen Basiswertkurs, maximal jedoch zum Nennwert (feste Rückzahlungskomponente), am Laufzeitende zusätzlich an der durchschnittlichen Wertsteigerung (variable Rückzahlungskomponente (der Zusatzertrag )) eines Index zu partizipieren. Die variable Rückzahlungskomponente wird nach einer in den Anleihebedingungen festgelegten Formel errechnet. Ob der Anleger am Fälligkeitstag neben der festen Rückzahlungskomponente zusätzlich die variable Rückzahlungskomponente erhält, hängt maßgeblich von der Kursentwicklung des Index an bestimmten im Voraus festgelegten Bewertungstagen ab. Der Erhalt der variablen Rückzahlungskomponente ist nicht garantiert und kann, sofern keine Wertsteigerung des Index eingetreten ist, Null betragen. Anleger tragen in diesem Fall das Risiko des teilweisen Verlustes des eingesetzten Kapitals, da die Rückzahlung der Anleihe am Fälligkeitstag nur zum garantierten Rückzahlungsbetrag garantiert ist. Die Höhe der Teilhabe an den möglichen durchschnittlichen Wertsteigerungen des Index ist durch die Partizipationsrate begrenzt. Die Zusage der Emittentin, die Anleihe zum Mindestrückzahlungsbetrag einzulösen gilt nur für den in den Anleihebedingungen genannten Fälligkeitstag. Bei einem Verkauf der Anleihe vor dem Fälligkeitstag kann der Verkaufserlös auch geringer als der Mindestrückzahlungsbetrag sein. Für Anleger, die die Anleihe freihändig erwerben, besteht das Risiko des teilweisen Verlustes des eingesetzten Kapitals, da die Rückzahlung am Laufzeitende nur zum garantierten Rückzahlungsbetrag (der Mindestrückzahlungsbetrag ) erfolgen kann. Abweichend zu der Teil-Kapitalgarantie zum Laufzeitende besteht gemäß den Anleihebedingungen die Möglichkeit, dass die Emittentin beim Eintritt eines dort beschriebenen Ereignisses die Anleihe zur Rückzahlung kündigen kann. Der Anleger erhält in diesem Fall einen Betrag, der sich am Marktwert einer Anleihe zum Zeitpunkt der Kündigung orientiert. Dieser Betrag kann kleiner als der Mindestrückzahlungsbetrag einer Anleihe sein, so dass im Falle der Kündigung das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Verlustes des eingesetzten Kapitals besteht. 15

16 Risikofaktoren Die nachfolgende Aufzählung der Risikofaktoren stellt alle wesentlichen Risiken, welche der Emittentin zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Basisprospektes bekannt sind dar. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass eine Anlage in den Anleihen unbekannten oder unvorhersehbaren Risiken unterworfen sein kann. Die Reihenfolge der Risikofaktoren enthält keine Aussage über das Ausmaß ihrer jeweiligen möglichen wirtschaftlichen Auswirkung im Falle eines Eintretens und die Realisierungswahrscheinlichkeit der dargestellten Risiken. Zu beachten ist auch, dass Risiken zusammenwirken und sich gegenseitig verstärken können. Anlegern wird empfohlen, vor einem Erwerb der Anleihen den Basisprospekt, die Endgültigen Emissionsbedingungen und die mittels Verweis einbezogenen Dokumente zu lesen. Diese Risikofaktoren ersetzen nicht die vor der Kaufentscheidung in jedem Einzelfall erforderliche Aufklärung und Beratung durch die Hausbank. Eine Anlageentscheidung sollte nicht allein aufgrund dieser Risikohinweise gefällt werden. Die hierin enthaltenen Informationen können eine anlagegerechte und auf die Bedürfnisse, Ziele, Erfahrungen bzw. Kenntnisse und finanziellen Verhältnisse des Anlegers zugeschnittene Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Risikofaktoren bezüglich der Share-Bonds und Index-Bonds Share-Bonds und Index-Bonds sind Inhaberschuldverschreibungen, die dem Anleihegläubiger die Teilnahme an der Kursentwicklung eines zugrunde liegenden Basiswerts (beispielsweise eine Aktie oder ein Index) verbriefen. Die Anleihen sind Inhaberpapiere, stückelos verbrieft und begründen unmittelbare, unbesicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der WGZ BANK, die untereinander und mit allen sonstigen gegenwärtigen und künftigen unbesicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der WGZ BANK gleichrangig sind, ausgenommen solche Verbindlichkeiten, denen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften Vorrang zukommt. Obwohl die WGZ BANK Mitglied der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v. (BVR) ist, welche stets zu 100% und ohne betragliche Begrenzung Inhaberschuldverschreibungen im Besitz von Kunden schützt, trägt der Anleger das Risiko der Insolvenz der Emittentin. Daher ist die Bonität der Emittentin für den Anleger von wesentlicher Bedeutung. Eine Minderung der Bonität der Emittentin kann zu einem Wertverlust der Anleihen führen. Share-Bonds mit Lieferung von Aktien Bei Share-Bonds hat die Emittentin unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, anstelle der Rückzahlung des Nennwertes eine im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien zu liefern. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Nennwert oder die im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien erhält, hängt maßgeblich von der Kursentwicklung der Aktie ab. Unterschreitet der Aktienkurs am festgelegten Bewertungstag den Basispreis, erfolgt die Rückzahlung in Aktien. Aufgrund der Möglichkeit eines Kursrückgangs der Aktie vom Zeitpunkt der Begebung des Share- Bond bis zum Bewertungstag sollten nur solche Anleger Share-Bonds erwerben, die sich dieses Risikos bewusst sind. Im Extremfall besteht das Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals. Dieser Totalverlust tritt beispielsweise ein, wenn die zugrunde liegende Aktie am Ende der Laufzeit wirtschaftlich wertlos geworden ist. Wirtschaftlicher Wert der Share-Bonds mit Lieferung von Aktien Der wirtschaftliche Wert der Share-Bonds wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Neben der Laufzeit und der Höhe der Verzinsung wirken sich die Kursentwicklung der Aktie, Dividendenzahlungen, die Volatilität der Aktie und das allgemeine Zinsniveau auf den Wert des Share-Bond aus. Bei einem starken Kursrückgang der Aktie steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Einlösung des Share-Bond durch Lieferung von Aktien erfolgt und der Wert dieser Aktien den für den Erwerb des Share-Bond gezahlten Kaufpreis unterschreitet. Angesichts der begrenzten Laufzeit des Share- 16

17 Bond kann dabei nicht darauf vertraut werden, dass sich der Kurs der Aktie rechtzeitig vor dem Bewertungstag wieder erholen wird. Share-Bonds mit Barausgleich Bei Share-Bonds mit Barausgleich hat die Emittentin das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen anstelle der Rückzahlung des Nennwertes einen Abrechnungsbetrag zum anteiligen Aktienkurs nach einer in den Anleihebedingungen festgelegten Formel zu zahlen. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Nennwert oder den Abrechnungsbetrag erhält, hängt maßgeblich von der Kursentwicklung der Aktie ab. Unterschreitet der Aktienkurs am festgelegten Bewertungstag den Basispreis, erfolgt die Rückzahlung zum Abrechnungsbetrag. Aufgrund der Möglichkeit eines Kursrückgangs der Aktie vom Zeitpunkt der Begebung des Share- Bond bis zum Bewertungstag sollten nur solche Anleger Share-Bonds erwerben, die sich dieses Risikos bewusst sind. Im Extremfall besteht das Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals. Dieser Totalverlust tritt beispielsweise ein, wenn die zugrunde liegende Aktie am Ende der Laufzeit wirtschaftlich wertlos geworden ist. Wirtschaftlicher Wert der Share-Bonds mit Barausgleich Der wirtschaftliche Wert der Share-Bonds wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Neben der Laufzeit und der Höhe der Verzinsung wirken sich die Kursentwicklung der Aktie, Dividendenzahlungen, die Volatilität der Aktie und das allgemeine Zinsniveau auf den Wert des Share-Bond aus. Bei einem starken Kursrückgang der Aktie steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Einlösung des Share-Bond durch Zahlung eines Abrechnungsbetrages erfolgt, der geringer ist als der für den Erwerb des Share-Bond gezahlten Kaufpreis. Angesichts der begrenzten Laufzeit des Share-Bond kann dabei nicht darauf vertraut werden, dass sich der Kurs der Aktie rechtzeitig vor dem Bewertungstag wieder erholen wird. Barrier-Share-Bonds mit Lieferung von Aktien oder Barausgleich Bei Barrier-Share-Bonds hat die Emittentin unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, anstelle der Rückzahlung des Nennwertes eine im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien zu liefern oder einen Abrechnungsbetrag zum anteiligen Aktienkurs zu zahlen. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Nennwert oder die im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien oder den Abrechnungsbetrag zum anteiligen Aktienkurs erhält, hängt maßgeblich von der Kursentwicklung der Aktie ab. Barrier-Share-Bonds sind mit einer Kursschwelle, dem Barrierpreis ausgestattet. Das Über- oder Unterschreiten des Barrierpreises kann die mögliche Form der Rückzahlung erheblich beeinflussen. Die nachstehenden Ausstattungsvarianten down + in, up + in und up + out kennzeichnen dabei, wie der Barrierpreis innerhalb des Beobachtungszeitraums durch Kursveränderungen des Basiswerts die zugrunde liegenden Optionsstrukturen aktiviert und damit die Rückzahlungsform bestimmt. Die Begriffe down stehen für fallende Basiswertkurse, up für steigende Basiswertkurse und in und out kennzeichnen die Optionsstruktur. Der Barrier-Share-Bond (down + in) wird nur dann in Aktien oder zum anteiligen Aktienkurs zurückgezahlt, wenn am Bewertungstag der Kurs der Aktie unterhalb des Basispreises festgestellt wird und zusätzlich der Kurs der Aktie innerhalb des Beobachtungszeitraums (vom Emissionsbeginn bis einschließlich Bewertungstag) wenigstens einmal unter oder auf dem Barrierpreis festgestellt wird. Der Barrier-Share-Bond (up + out) wird nur dann in Aktien oder zum anteiligen Aktienkurs zurückgezahlt, wenn am Bewertungstag der Kurs der Aktie unterhalb des Basispreises festgestellt wird und zusätzlich der Kurs der Aktie innerhalb des Beobachtungszeitraums (vom Emissionsbeginn bis einschließlich Bewertungstag) niemals über oder auf dem Barrierpreis notierte. Der Barrier-Share-Bond (up + in) wird nur dann in Aktien oder zum anteiligen Aktienkurs zurückgezahlt, wenn am Bewertungstag der Kurs der Aktie unterhalb des Basispreises festgestellt wird 17

18 und zusätzlich der Kurs der Aktie innerhalb des Beobachtungszeitraums (vom Emissionsbeginn bis einschließlich Bewertungstag) wenigstens einmal über oder auf dem Barrierpreis notierte. Aufgrund der Möglichkeit eines Kursrückgangs der Aktie innerhalb des Beobachtungszeitraums sollten nur solche Anleger Barrier-Share-Bonds erwerben, die sich dieses Risikos bewusst sind. Im Extremfall besteht das Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals. Dieser Totalverlust tritt beispielsweise ein, wenn die zugrunde liegende Aktie am Ende der Laufzeit wirtschaftlich wertlos geworden ist. Wirtschaftlicher Wert der Barrier-Share-Bonds mit Lieferung von Aktien oder Barausgleich Der wirtschaftliche Wert der Barrier-Share-Bonds wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Neben der Laufzeit und der Höhe der Verzinsung wirken sich die Kursentwicklung der Aktie, Dividendenzahlungen, die Volatilität der Aktie und das allgemeine Zinsniveau auf den Wert des Barrier-Share-Bond aus. Bei einem starken Kursrückgang der Aktie steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Einlösung des Barrier-Share-Bond durch Lieferung von Aktien oder zum Abrechnungsbetrag erfolgt und der Wert dieser Aktien oder der Abrechnungsbetrag den für den Erwerb des Barrier-Share-Bond gezahlten Kaufpreis unterschreitet. Angesichts der begrenzten Laufzeit des Barrier-Share-Bond kann dabei nicht darauf vertraut werden, dass sich der Kurs der Aktie rechtzeitig vor dem Bewertungstag wieder erholen wird. Barrier-Share-Bonds Pro mit Lieferung von Aktien oder Barausgleich Barrier-Share-Bonds Pro unterscheiden sich von herkömmlichen Barrier-Share-Bonds dadurch, dass der Beobachtungszeitraum für das Über- oder Unterschreiten des Barrierpreises nicht die gesamte Laufzeit, sondern nur ein Zeitfenster (beispielsweise die letzten drei Laufzeitmonate des Bonds) umfasst. Das Über- oder Unterschreiten des Barrierpreises innerhalb des Beobachtungszeitraums kann die mögliche Form der Rückzahlung erheblich beeinflussen. Folgende Barrierausgestaltungen sind möglich: Der Barrier-Share-Bond Pro (down + in) stellt eine besondere Form des Share-Bonds dar. Wie bei einem klassischen Share-Bond besteht ein Rückzahlungswahlrecht der Emittentin entweder zum Nennwert oder durch Andienung von Aktien oder Zahlung eines Abrechnungsbetrages zum anteiligen Aktienkurs und eine Kuponzahlung am Laufzeitende. Unterschiede ergeben sich im Hinblick auf die Rückzahlung des Barrier-Share-Bond Pro (down + in). Denn zusätzlich zum Basispreis hängt die Tilgungsmodalität von einer weiteren Komponente - dem Barrierpreis - ab. Dieser liegt beim Barrier-Share-Bond Pro (down + in) unterhalb des Basispreises. Der Barrier-Share-Bond Pro (up + in) stellt eine besondere Form des Share-Bonds dar. Wie bei einem klassischen Share-Bond besteht ein Rückzahlungswahlrecht der Emittentin entweder zum Nennwert oder durch Andienung von Aktien oder Zahlung eines Abrechnungsbetrages zum anteiligen Aktienkurs und eine Kuponzahlung am Laufzeitende. Unterschiede ergeben sich im Hinblick auf die Rückzahlung des Barrier-Share-Bond Pro (up + in). Denn zusätzlich zum Basispreis hängt die Tilgungsmodalität von einer weiteren Komponente - dem Barrierpreis - ab. Dieser liegt beim Barrier-Share-Bond Pro (up + in) oberhalb des Basispreises. Der Barrier-Share-Bond Pro (up + out) stellt eine besondere Form des Share-Bonds dar. Wie bei einem klassischen Share-Bond besteht ein Rückzahlungswahlrecht der Emittentin entweder zum Nennwert oder durch Andienung von Aktien oder Zahlung eines Abrechnungsbetrages. zum anteiligen Aktienkurs und eine Kuponzahlung am Laufzeitende. Unterschiede ergeben sich im Hinblick auf die Rückzahlung des Barrier-Share-Bond Pro (up + out). Denn zusätzlich zum Basispreis hängt die Tilgungsmodalität von einer weiteren Komponente - dem Barrierpreis - ab. Dieser liegt beim Barrier-Share-Bond Pro (up + out) oberhalb des Basispreises. Aufgrund der Möglichkeit eines Kursrückgangs der Aktie innerhalb des Beobachtungszeitraums sollten nur solche Anleger Barrier-Share-Bonds Pro erwerben, die sich dieses Risikos bewusst sind. 18

19 Im Extremfall besteht das Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals. Dieser Totalverlust tritt beispielsweise ein, wenn die zugrunde liegende Aktie am Ende der Laufzeit wirtschaftlich wertlos geworden ist. Wirtschaftlicher Wert der Barrier-Share-Bonds Pro mit Lieferung von Aktien oder Barausgleich Der wirtschaftliche Wert der Barrier-Share-Bonds Pro wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Neben der Laufzeit und der Höhe der Verzinsung wirken sich die Kursentwicklung der Aktie, Dividendenzahlungen, die Volatilität der Aktie und das allgemeine Zinsniveau auf den Wert des Barrier-Share-Bond Pro aus. Bei einem starken Kursrückgang der Aktie steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Einlösung des Barrier-Share-Bond Pro durch Lieferung von Aktien oder zum Abrechnungsbetrag erfolgt und der Wert dieser Aktien oder der Abrechnungsbetrag den für den Erwerb des Barrier-Share-Bond Pro gezahlten Kaufpreis unterschreitet. Angesichts der begrenzten Laufzeit des Barrier-Share-Bond Pro kann dabei nicht darauf vertraut werden, dass sich der Kurs der Aktie rechtzeitig vor dem Bewertungstag wieder erholen wird. Reverse-Convertible-Bond Beim Reverse-Convertible-Bond, bezogen auf einen Index, hat die Emittentin unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, anstelle der Rückzahlung des Nennwertes einen Abrechnungsbetrag nach einer in den Anleihebedingungen festgelegten Formel zu zahlen. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Nennwert oder den Abrechnungsbetrag erhält, hängt maßgeblich von der Kursentwicklung des Index ab. Unterschreitet der Kurs des Index am festgelegten Bewertungstag den Basispreis, erfolgt die Rückzahlung zum Abrechnungsbetrag. Eine Rückzahlung des Reverse-Convertible Bond zum Nennwert ist also nicht garantiert. Aufgrund der Möglichkeit eines Kursrückgangs des Index vom Zeitpunkt der Begebung der Anleihe bis zum Bewertungstag sollten nur solche Anleger diese Anleihe erwerben, die sich dieses Risikos bewusst sind. Im Extremfall besteht das Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals. Dieser Totalverlust tritt beispielsweise ein, wenn der zugrunde liegende Index am Ende der Laufzeit den Stand von Null (0) besitzt. Wirtschaftlicher Wert des Reverse-Convertible Bond Der wirtschaftliche Wert des Reverse-Convertible Bond wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Neben der Laufzeit und der Höhe der Verzinsung wirken sich die Kursentwicklung des Index, die Volatilität des Index und das allgemeine Zinsniveau auf den Wert aus. Bei einem starken Kursrückgang des Index steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Einlösung des Reverse-Convertible Bond durch Zahlung eines Abrechnungsbetrages erfolgt, der geringer ist als der für den Erwerb des Reverse-Convertible Bond gezahlten Kaufpreis. Angesichts der begrenzten Laufzeit des Reverse-Convertible Bond kann dabei nicht darauf vertraut werden, dass sich der Kurs des Index rechtzeitig vor dem Bewertungstag wieder erholen wird. 19

20 Index-Bond mit Kapitalgarantie Die Indexanleihe mit garantierter Rückzahlung gewährt dem Anleger den Anspruch, neben der garantierten Rückzahlung des Nennwerts (feste Rückzahlungskomponente) am Laufzeitende zusätzlich an der Wertsteigerung (variable Rückzahlungskomponente (der Zusatzertrag )) eines Index zu partizipieren. Die variable Rückzahlungskomponente wird nach einer in den Anleihebedingungen festgelegten Formel errechnet. Ob der Anleger am Fälligkeitstag neben der festen Rückzahlungskomponente zusätzlich die variable Rückzahlungskomponente erhält, hängt maßgeblich von der Kursentwicklung des Index an bestimmten im Voraus festgelegten Bewertungstagen ab. Der Erhalt der variablen Rückzahlungskomponente ist nicht garantiert und kann, sofern keine Wertsteigerung des Index eingetreten ist, Null betragen. Die Höhe der Teilhabe an den möglichen durchschnittlichen Wertsteigerungen des Index ist durch die Partizipationsrate begrenzt. Ist keine Wertsteigerung des Index eingetreten und wird die Anleihe am Laufzeitende zum Nennwert zurückgezahlt, entgeht dem Anleger ein möglicher Zinsertrag, den er für vergleichbare Laufzeiten am Kapitalmarkt hätte erzielen können, da die Anleihe geringer oder gar nicht verzinst wird im Vergleich zu festverzinslichen Anleihen mit vergleichbaren Laufzeiten. Für Anleger, die die Anleihe freihändig erwerben, besteht das Risiko des teilweisen Verlustes des eingesetzten Kapitals, da die Rückzahlung am Laufzeitende nur zum Nennwert erfolgt. Abweichend zu der Kapitalgarantie zum Laufzeitende besteht gemäß den Anleihebedingungen die Möglichkeit, dass die Emittentin beim Eintritt eines dort beschriebenen Ereignisses die Anleihe zur Rückzahlung kündigen kann. Der Anleger erhält in diesem Fall einen Betrag der sich am Marktwert einer Anleihe zum Zeitpunkt der Kündigung orientiert. Dieser Betrag kann kleiner als der Nennwert einer Anleihe sein, so dass im Falle der Kündigung das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Verlustes des eingesetzten Kapitals besteht. Wirtschaftlicher Wert des Index-Bond mit Kapitalgarantie Der wirtschaftliche Wert der Anleihe wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Neben der Laufzeit und der Höhe der Verzinsung wirken sich die Kursentwicklung des Index, die Volatilität des Index und das allgemeine Zinsniveau auf den Wert der Anleihe aus. Bei einen starken Kursrückgang oder starken Kursschwankungen des Index an den jeweiligen Bewertungstagen verringert sich die Möglichkeit die variable Rückzahlungskomponente zu erhalten. Angesichts der begrenzten Laufzeit der Anleihe kann dabei nicht darauf vertraut werden, dass sich der Kurs des Index rechtzeitig vor dem jeweiligen Bewertungstag wieder erholen wird. Index-Bond mit Teil-Garantie Die Indexanleihe mit teilgarantierter Rückzahlung gewährt dem Anleger den Anspruch, neben der garantierten Rückzahlung in Höhe des Mindestrückzahlungsbetrages oder zum höheren anteiligen Basiswertkurs, maximal jedoch zum Nennwert (feste Rückzahlungskomponente), am Laufzeitende zusätzlich an der Wertsteigerung (variable Rückzahlungskomponente (der Zusatzertrag )) eines Index zu partizipieren. Die variable Rückzahlungskomponente wird nach einer in den Anleihebedingungen festgelegten Formel errechnet. Ob der Anleger am Fälligkeitstag neben der festen Rückzahlungskomponente zusätzlich die variable Rückzahlungskomponente erhält, hängt maßgeblich von der Kursentwicklung des Index an bestimmten im Voraus festgelegten Bewertungstagen ab. Der Erhalt der variablen Rückzahlungskomponente ist nicht garantiert und kann, sofern keine Wertsteigerung des Index eingetreten ist, Null betragen. Die Höhe der Teilhabe an den möglichen durchschnittlichen Wertsteigerungen des Index ist durch die Partizipationsrate begrenzt. Ist keine Wertsteigerung des Index eingetreten und wird die Anleihe am Laufzeitende zum Mindestrückzahlungsbetrag zurückgezahlt, entgeht dem Anleger ein möglicher Zinsertrag, den er für vergleichbare Laufzeiten am Kapitalmarkt hätte erzielen können, da die Anleihe geringer oder gar nicht verzinst wird im Vergleich zu festverzinslichen Anleihen mit vergleichbaren Laufzeiten. 20

Basisprospekt. gem. 6 Wertpapierprospektgesetz. vom 23. Juni 2010. über. WGZ BANK Zertifikate. in Form von. Bonus-Zertifikate

Basisprospekt. gem. 6 Wertpapierprospektgesetz. vom 23. Juni 2010. über. WGZ BANK Zertifikate. in Form von. Bonus-Zertifikate Basisprospekt gem. 6 Wertpapierprospektgesetz vom 23. Juni 2010 über WGZ BANK Zertifikate in Form von Bonus-Zertifikate Outperformance-Zertifikate Sprint-Zertifikate Discount-Zertifikate Airbag-Zertifikate

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