R008 Adressierung des World Wide Web (WWW) in der Bundesverwaltung

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1 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatikstrategieorgan Bund ISB Architekturen, Standards, Technologien AST R008 Adressierung des World Wide Web (WWW) in der Bundesverwaltung Klassifizierung: Dokumentklasse: Dokumenttyp: Keine Standard Referenzmodell Ausgabedatum: Version: 3.1 Status: Genehmigt Ersetzt: 3.0 Genehmigende Stelle: Informatikrat Bund (IRB), genehmigt am Federführende Stelle: Autoren: Fachgruppe: Verbindlichkeit: Geltungsbereich: Zuständigkeit: Zielgruppen: Informatikstrategieorgan Bund (ISB) Ruth Zihlmann, GS-EFD, André do Canto BK Web Forum Weisung Bund Bund Architekten, Anwender, Betreiber, Entwickler, Projektleiter Beilagen: Zusammenfassung Der vorliegende Standard regelt die Adressierung der Websites der Bundesverwaltung im Internet und Intranet.

2 Status Das vorliegende Dokument wurde vom Informatikrat Bund (IRB) genehmigt. Es hat für das definierte Einsatzgebiet im festgelegten Gültigkeitsbereich normative Kraft. Urheberrecht Dieses Dokument ist ein offener Standard der Bundesverwaltung. Die Bundesverwaltung, vertreten durch das Informatikstrategieorgan Bund, ist Inhaberin der Urheberrechte. Das veröffentlichte Dokument ist für alle zugänglich und darf zum Eigengebrauch (Urhebergesetz Art. 19) vergütungsfrei verwendet werden. Geschlechtsneutrale Formulierung Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsneutrale Differenzierung, z.b. Benutzer/innen, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter. 2/9

3 Inhaltsverzeichnis Einleitung...4 Anwendungsgebiet...4 Geltungsbereich...4 Begriffe...4 Abgrenzung...4 Regeln...4 Regel 1: Einheitliches Erscheinungsbild und,.admin.ch im Internet...4 Regel 2: Unterscheidung Internet und Intranet...5 Regel 3: Adressierung unter.admin.ch...5 Regel 4: Namenskonfliktauflösung...5 Regel 5: Automatisierte Vorauswahl der Sprache...6 Regel 6: Adressierung von optimierten Webseiten für Mobile Endgeräte...6 Erläuterungen und Kommentare...7 Sicherheitsüberlegungen...7 Anhang A Prozessvorgaben für Standards...8 Aktualisierung...8 Überprüfung...8 Ausnahmegewährung...8 Anhang B Änderungen gegenüber Vorversion...8 Anhang C Referenzen...8 Anhang D Glossar und Abkürzungen...8 Anhang E Mitarbeit und Überprüfung...9 3/9

4 Einleitung Im letzten Jahrzehnt hat sich das Webangebot der Bundesverwaltung sowohl im Internet wie auch im Intranet explosionsartig und teilweise unkoordiniert weiter entwickelt. Ziel dieser Version ist die Vereinheitlichung und Vereinfachung der Adressierung, basierend auf den Sitetypen der Usabilityvorgaben [R013]. Somit wird auch das einheitliche Erscheinungsbild der Bundesverwaltung durch eine einheitliche Adressierung unterstützt. Anwendungsgebiet Der vorliegende Standard regelt die Adressierung von Web-Sites und die Zuständigkeiten. Geltungsbereich Der Geltungsbereich dieses Dokuments ist identisch mit dem Geltungsbereich der Bundesinformatikverordnung [BinfV]. Begriffe Die Begriffe Adresse und Name haben im Kontext dieses Dokumentes eine ganz spezifische Bedeutung gemäss Definitionen im Angang D. Abgrenzung Der vorliegende Standard ergänzt die beiden Standards I003 Domain Name System (DNS) [I003] sowie R013 - Usability Standards für die Bildschirmauflösung, die Seiteneinteilung und die Navigationselemente von Webseiten des Bundes [R013] Regeln Regel 1: Einheitliches Erscheinungsbild und,.admin.ch im Internet 1. Wird das einheitliche Erscheinungsbild 1 in einer Website im Internet benutzt, so muss der Benutzer im Adressfeld einen Namen sehen, der auf.admin.ch endet und umgekehrt. 2. Soll eine Website unter weiteren Adressen erreichbar sein, so sind diese auf die Website unter.admin.ch umzuleiten (redirect). 1 Gemeint sind alle offiziellen Erscheinungsbild-Typen. 4/9

5 3. Wird das einheitliche Erscheinungsbild im Internet nicht benutzt, darf im Adressfeld nicht.admin.ch stehen. Website im einheitlichen Erscheinungsbild im Internet Muss unter.admin.ch sein Website unter.admin.ch im Internet Muss das einheitliche Erscheinungsbild umsetzten Regel 2: Unterscheidung Internet und Intranet 1. Eine Website, die aus dem Internet abrufbar ist, hat einen Namen, der mit www beginnt. 2. Eine Website die ausschliesslich aus dem Intranet abrufbar ist hat einen Namen der mit intranet beginnt. Regel 3: Adressierung unter.admin.ch Die Adressierung der Websites unter.admin.ch richtet sich nach den Sitetypen gemäss Usability [R013]: Site-Type Domain-Name Behördenauftritt Departement oder Behördenauftritt Amt Dienstleistungsportale oder intranet.<ds>.admin.ch, wobei <ds> das von der BK zugeteilte deutsche Kürzel der Dienststelle ist. oder intranet.<sprechendername>.admin.ch Ausnahme: für das Portal der Schweizerischen Eidgenossenschaft Aufgaben und Verantwortlichkeit der Bundeskanzlei: Die Bundeskanzlei stellt sicher, dass alle Kürzel der Dienststellen innerhalb der Sprachen, für welche Kürzel vergeben werden, nach Umwandlung in einen gültigen Domänennamen gemäss I003 eindeutig sind. Im Konfliktfall entscheidet die Bundeskanzlei, wer welches Kürzel erhält. Regel 4: Namenskonfliktauflösung Namenskonflikte werden nach den folgenden Regeln in der aufgeführten Reihenfolge angewandt, bis eine Auflösung des Namenskonfliktes erzielt ist: 1. Beanspruchen mehrere Organisationseinheiten einen Namen, der sowohl ein Dienststellenkürzel ( wie auch ein sprechender Name ( ist, so erhält die Organisationseinheit den Namen, welcher das Dienststellenkürzel von der BK zugeteilt wurde. 2. Beanspruchen mehrere Organisationseinheiten ein Kürzel ( das in mehreren Sprachen dasselbe Kürzel ist, so wird das Kürzel derjenigen Organisati- 5/9

6 onseinheit zugeteilt, die nach der folgenden absteigenden Sprachreihenfolge Anspruch hat: Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Englisch 3. Beanspruchen mehrere Organisationseinheiten einen Domainnamen in der Form xyz.ch (und alle weiteren Domainnames), so darf sie von derjenigen Organisationseinheit verwendet werden, welche Anrecht auf xyz.admin.ch hat. 4. Für sprechende Namen gilt das Prinzip first come, first served 2. Regel 5: Automatisierte Vorauswahl der Sprache Die Websitebetreiber haben sicherzustellen, dass die automatisierte Vorauswahl der Sprache nach folgenden Kriterien und in der folgenden absteigenden Reihenfolge erfolgt: 1. Sprache des Namens ( bestimmt Sprachwahl (Beispiele : -> deutsch, -> französisch) 2. Im Browser eingestellte bevorzugte Sprachen 3. Sprache des inhaltlich komplettesten Angebotes der Website Regel 6: Adressierung von optimierten Webseiten für Mobile Endgeräte 1. Die Adressierung der optimierten Webseiten unter.admin.ch richtet sich nach den Sitetypen gemäss Usability [R013]: Site-Type Domain-Name Behördenauftritt Departement oder Behördenauftritt Amt Dienstleistungsportale 2. Aufgaben und Verantwortlichkeit der Bundeskanzlei mobile.<ds>.admin.ch, wobei <ds> das von der BK zugeteilte deutsche Kürzel der Dienststelle ist mobile.<sprechendername>.admin.ch Ausnahme: mobile.admin.ch für das Portal der Schweizerischen Eidgenossenschaft Die Bundeskanzlei stellt sicher, dass alle Kürzel der Dienststellen innerhalb der Sprachen, für welche Kürzel vergeben werden, nach Umwandlung in einen gültigen Domänennamen gemäss I003 eindeutig sind. Im Konfliktfall entscheidet die Bundeskanzlei, wer welches Kürzel erhält. 2 Gleichbedeutend mit Wer zuerst kommt, gewinnt. 6/9

7 Im Weiteren gelten für die optimierten Webseiten für mobile Endgeräte, unter Berücksichtigung der erwähnten Adressierungsregel, die Regeln 4: Namenskonfliktauflösung und Regel 5: Automatisierte Vorauswahl der Sprache. Erläuterungen und Kommentare Überträgt eine Dienststelle das Web-Hosting an einen bundesexternen Leistungserbringer, hat sie die Einhaltung der Bundesvorgaben, insbesondere in den Bereichen Erscheinungsbild, Sicherheit und Datenschutz, sicherzustellen. Intranet-Sites können das einheitliche Erscheinungsbild der Bundesverwaltung umsetzen, ohne dass dies einen Einfluss auf ihre Adressierung hat. Kampagnen ohne das einheitliche Erscheinungsbild der Bundesverwaltung dürfen für ihre Web-Sites keine Namen unter.admin.ch verwenden. Die Verwendung von Sonderzeichen, Umlauten etc. in der Adressierung von Websites wird in [I003] geregelt. Bei Bedarf kann die Erreichbarkeit der Web-Sites über Adressen der Form weiterhin gewährleistet werden. Diese sind jedoch auf umzuleiten (redirect). Behördenauftritte Departement und Amt, welche denselben Inhalt unter mehreren Adressen anbieten, sind nicht zugelassen, weil durch die Suchmaschinen keine mehrfache Indexierung erfolgen soll. Im Weiteren sollte die Konsistenz zwischen -Adressen [I001] und den Adressen für Behördenauftritte Departement und Amt, gewährleistet sein, was ebenfalls gegen eine mehrfache Adressierung von Websites spricht. Umleitungen auf ein Angebot sind zugelassen. Sicherheitsüberlegungen Keine 7/9

8 Anhang A Prozessvorgaben für Standards Aktualisierung Mängel bzw. Änderungswünsche können elektronisch mittels Änderungsantrag beim ISB eingereicht werden. Ein ablehnender Entscheid des ISB kann an den IRB weitergezogen werden. Überprüfung Die Überprüfung der Einhaltung des Standards geschieht im Rahmen des Subprozesses P01.03 Einhaltung von Informatikstandards überprüfen. Ausnahmegewährung Sieht ein Departement einen zwingenden Bedarf, vom vorgelegten Standard abzuweichen, kann es beim ISB elektronisch einen Ausnahmeantrag stellen. Sie werden gemäss den Vorgaben des Informatikprozesses P01.04 bearbeitet. Ein ablehnender Entscheid des ISB kann an den IRB weitergezogen werden. Anhang B Änderungen gegenüber Vorversion Ergänzung mit der Regel für die Adressierung von optimierten Webseiten für mobile Endgeräte. Redaktionelle Anpassungen Anhang C Referenzen [BinfV] [I001] [I003] [R013] Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung vom 26. September 2003 (Stand am 1. August 2007) Standard I001 Messaging Protokolle Bund Standard I003 Domain Name System (DNS) Standard R013 Usability Standards für die Bildschirmauflösung, die Seiteneinteilung und die Navigationselemente von Webseiten des Bundes Anhang D Glossar und Abkürzungen Im Glossar werden die verwendeten Abkürzungen und die neu eingeführten Begriffe erklärt. Alle anderen Begriffe können in der TERMDAT-Datenbank ( nachgeschlagen werden. Adresse Zeichenkette, die ein Benutzer oder eine Benutzerin im Browser in das Adressfeld eingibt, um eine Web-Site aufzurufen. 8/9

9 Namen IRB ISB RVOG <DS> Synonym für Adresse Informatikrat Bund Informatikstrategieorgan Bund Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz Platzhalter für den Kürzel einer Dienststelle Anhang E Mitarbeit und Überprüfung Im Folgenden werden die für die Mitgestaltung und Überprüfung des vorliegenden Dokumentes verantwortlichen Personen aufgeführt. Name Organisation Brüllmann Matthias GS-UVEK Matthias.Bruellmann@gs-uvek.admin.ch Dähler Stephan EFV Stephan.Daehler@efv.admin.ch Gautschi Michael BIT Michael.Gautschi@bit.admin.ch Mettraux Beatrice SLB Beatrice.Mettraux@bak.admin.ch Müller Willy ISB Willy.Mueller@isb.admin.ch Zihlmann Ruth GS-EFD Ruth.Ziehlmann@gs-efd.admin.ch 9/9

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