Briefing. IT / Datenschutz. Sept/2012. Themen. Liebe Mandanten, liebe Geschäftsfreunde,
|
|
- Hildegard Schneider
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Briefing IT / Datenschutz Sept/2012 Liebe Mandanten, liebe Geschäftsfreunde, Themen Datenschutz im Internet spielt im E-Commerce und erst recht im Direktmarketing eine große Rolle. Im August und September sind einige Gesetzesänderungen zu diesem Thema in Kraft getreten, die alle Unternehmen beachten sollten, um Abmahnungen sowie Bußgelder zu vermeiden. Die wichtigsten Neuerungen sowie einen Überblick über den Entwurf der EU-Datenschutzverordnung haben wir in diesem Briefing für Sie zusammengefasst. Bei weiterführenden Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Wir finden für Sie und Ihr Unternehmen eine praktikable Lösung. Mit freundlichen Grüßen Gesetzesänderungen 1 Neue Gesetzesänderung im E-Commerce 2 Übergangsvorschrift zur -Werbung läuft aus Aus Europa 1 Die neue EU-Datenschutz-Verordnung Aus der Practice Group 1 IT Practice Group erhält Gütesiegel der WirtschaftsWoche Dr. Alexander Niethammer Sandra Waigand Veranstaltungen 1 Workshop: Die neue EU-Datenschutzverordnung kommt
2 Seite 2 Briefing Sept/2012 I Heisse Kursawe Eversheds Gesetzesänderungen 1 Sicher online shoppen mit Kauf-Button Gesetzesänderung im E-Commerce zum stärkt Käufersicherheit Spätestens bis zum müssen Onlinehändler, die über ihren Online-Shop (auch) an Verbraucher verkaufen, die Vorgaben der Buttonlösung umgesetzt haben. Die neuen gesetzlichen Vorgaben umfassen dabei zwei wesentliche Punkte: Die Erfüllung erweiterter Informationspflichten Die Gestaltung der die Bestellung auslösenden Schaltfläche ( Button ) Sowohl die erweiterten Pflichtinformationen, als auch der Button sind auf der finalen Bestellseite darzustellen, auf der der Verbraucher seine Bestellung an den Unternehmer abschickt. Daneben sind bei den meisten Onlinehändlern begriffliche Anpassungen in den AGB und der Beschreibung des Bestellablaufs notwendig, etwa die Anpassung der AGB hinsichtlich der neuen Bezeichnung des Buttons. Pflichtinformationen auf der finalen Bestellseite Folgende Informationen müssen dem Verbraucher künftig klar und verständlich, d.h. deutlich formuliert und ohne ablenkende Zusätze sowie in hervorgehobener Weise mitgeteilt werden: Eine Darstellung der wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung; Die Angabe der Mindestlaufzeit von Verträgen, wenn diese eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt haben; Die Angabe des Gesamtpreises der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht; Die Angabe gegebenenfalls zusätzlich anfallender Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden. Die Pflichtinformationen sind so hervorzuheben, dass sie dem Verbraucher auf den ersten Blick ins Auge fallen. Andere Elemente auf der finalen Seite des Bestellablaufs dürfen daher nicht in ähnlicher Weise hervorgehoben werden, sondern müssen gestalterisch hinter die Pflichtinformationen zurücktreten. Der Button auf der finalen Bestellseite Zunächst sollte der Button, also die Schaltfläche, mittels derer der Verbraucher seine Bestellung an den Unternehmer auslöst, so platziert werden, dass ihm eine Abschlussfunktion ähnlich einer Unterschrift auf einer Vertragsurkunde zukommt. Der Button sollte daher unmittelbar unterhalb der vorgenannten Pflichtinformationen platziert werden. Der Button darf sich auf der finalen Seite des Bestellablaufs nur einmal befinden, eine Mehrfachplatzierung ist unzulässig. Daneben dürfen sich zwischen den Pflichtinformationen und dem Button keine trennenden Gestaltungselemente platziert sein. Texte, die nicht zu den Pflichtinformationen gehören und grafische Gestaltungselemente (etwa Checkboxen für Kenntnisnahme von AGB oder Kommentarfelder, Felder für Adressen, etc.) sind an dieser Stelle tabu und sollten idealerweise an den Seitenanfang verschoben werden. Ebenfalls von großer Bedeutung ist auch die korrekte Beschriftung des Buttons. Zulässige Beschriftungen des Buttons (ab dem ) sind: Zahlungspflichtig bestellen (vom Gesetzgeber vorgesehene Musterbeschriftung) Wird diese verwendet, darf der Button keinerlei weitere Beschriftung enthalten! Kaufen Kostenpflichtig bestellen Zahlungspflichtigen Vertrag schließen Kauf abschließen
3 Seite 3 Die Beschriftung des Buttons muss gut lesbar sein und darf auch im Fall der drei letztgenannten Beschriftungen keine überflüssigen bzw. sogar ablenkenden Zusätze enthalten. Beispiele unzulässiger Beschriftungen des Buttons (ab ) sind: Bestellung absenden Weiter Bestellen Herzlich willkommen in unserem Serviceparadies. Genießen Sie ab jetzt unsere Angebotsvielfalt, indem Sie bei uns kaufen! Fazit Folgen bei Nichtumsetzung oder zu später Umsetzung der Vorgaben Wer als Onlinehändler die neuen Anforderungen nicht bis zum umgesetzt hat, handelt in jedem Falle wettbewerbswidrig und muss mit einer Abmahnung rechnen. Ist auch die Beschriftung des Buttons fehlerhaft, kommt zudem mit dem Verbraucher kein Vertrag zustande. 2 Datenverarbeitung und -nutzung zu Werbezwecken kann jetzt teuer werden Übergangsvorschrift zur Verwendung von Daten für Werbezwecke läuft aus Ab nur noch mit Opt-in Bereits im Jahr 2009 hat der deutsche Gesetzgeber das Bundesdatenschutzgesetz umfassend reformiert. Unter anderem wurde die Verwendung von Kundendaten zu Werbezwecken neu geregelt: Danach gilt seit dem , dass Kundendaten im Rahmen eines rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisses zum Zwecke der Werbung nur noch verwendet werden dürfen, wenn eine entsprechende vorherige Einwilligung des Kunden vorliegt (sog. Opt-in Prinzip). Bislang galt die nun auslaufende Übergangsvorschrift, wonach das Unternehmen Kundendaten, die bereits vor dem erhoben wurden nach dem alten Opt-out Prinzip für Werbezwecke weiterhin nutzen durfte. Als Resultat der Übergangsvorschrift waren Unternehmen daher gezwungen, zwischen Alt-und Neudatenbeständen zu differenzieren, um hiernach die Rechtmäßigkeit der Verwendung für Werbezwecke zu beurteilen. Mit Wegfall der Übergangsvorschrift gilt nunmehr ab dem ein einheitlicher Maßstab hinsichtlich sämtlicher Kundendaten, egal ob alt oder neu: Der Kunde muss explizit in die Verwendung seiner Daten zu Werbezwecken eingewilligt haben. Fazit Unternehmen dürfen die Altdatenbestände ihrer Kunden, sofern sie nicht zwischenzeitlich das Opt-in eingeholt haben, nicht mehr für Werbezwecke nutzen, es sei denn, einer der Ausnahmetatbestände greift ein. Ausnahmen vom Einwilligungsvorbehalt sind z.b.: Listendatenprivileg Die Speicherung von folgenden Merkmalen ist erlaubt: Personengruppenzugehörigkeit, Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Name, Titel und akademischer Grad, Anschrift, Geburtsjahr. Nicht erlaubt sind: - Adresse oder Geburtsdatum. Das Listendatenprivileg findet nur Anwendung auf: Werbung für eigene Angebote, wenn die Daten beim Kunden im Rahmen eines Auftrags oder eines aktiven Interesses an den Angeboten des Unternehmens direkt oder aus allgemein zugänglichen Adress-, Rufnummern-, Branchen- oder vergleichbaren Verzeichnissen erhoben wurden; Werbung zwischen Unternehmen, hierfür dürfen auch die Namen der Ansprechpartner in den Unternehmen verwendet werden, um diese direkt anschreiben zu können. Übermittlung Die Übermittlung von Listendaten ist zulässig, wenn aus der Werbung eindeutig hervorgeht, wer die Daten erstmals gespeichert hat. Außerdem muss die Übermittlung für zwei Jahre protokolliert werden, um dem Betroffenen hierüber nachträglich Auskunft geben zu können. Fremdwerbung Erlaubt ist die Nutzung personenbezogener Daten für Werbung für fremde Angebote, wenn in der Werbung die für die Nutzung der Daten verantwortliche Stelle eindeutig erkennbar ist. Unter dieser Ausnahme wird das sog. Listbroking mit Auftragsdatenverarbeitung durchgeführt. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu Euro geahndet werden.
4 Seite 4 Briefing Sept/2012 I Heisse Kursawe Eversheds Aus Europa 1 Die neue EU-Datenschutz-Verordnung Ende des BDSG? Mit der Vorstellung ihres Entwurfes für eine Datenschutzgrundverordnung im Januar dieses Jahres hat die EU-Kommission die Diskussion um eine Weiterentwicklung der seit 1995 geltenden EU-Datenschutzvorschriften (Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr Datenschutzrichtlinie) eröffnet. Anders als die existierenden EU-Richtlinie zum Datenschutz und entsprechende nationale Gesetze zur Umsetzung würde eine EU-Datenschutzverordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten und nationales Recht außer Kraft setzen. Die Europäische Kommission will damit dem technischen Fortschritt und der Globalisierung Rechnung tragen, die die Art und Weise, wie Daten erhoben, abgerufen und verwendet werden, grundlegend verändert haben. Eine einheitliche Regelung soll daher jetzt der bestehenden Fragmentierung - die 27 Mitgliedstaaten der EU haben die Vorschriften von 1995 unterschiedlich umgesetzt, was teilweise zu erheblichen Unterschieden bei ihrer Durchsetzung geführt hat - ein Ende bereiten. Die Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten ist im digitalen Zeitalter von wesentlicher Bedeutung. In der globalisierten Welt von heute ist die Übermittlung von Daten an Länder außerhalb der EU zu einem wichtigen Aspekt des täglichen Lebens geworden. In der Online-Welt gibt es keine Grenzen und das Cloud Computing macht es beispielsweise möglich, dass Daten von Berlin zu Verarbeitungszwecken nach Boston geschickt und dann in Bangalore gespeichert werden. Die Verordnung soll das Vertrauen der Verbraucher in Onlinedienste stärken und so dringend benötigte Impulse für mehr Wachstum, Arbeitsplätze und Innovationen in Europa geben.
5 Seite 5 Reichweite der Verordnung Unternehmen wie Facebook, Google & Co. hatten es bisher leicht zu argumentieren, dass das europäische Datenschutzrecht für sie nicht gilt, da sie ihren Hauptsitz in den USA, d.h. außerhalb der EU haben. Diese Argumentation trägt zukünftig nicht mehr. Bezugspunkt soll die Person werden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der EU hat. Das heißt konkret: Auch Unternehmen, die keinen Sitz in der EU haben, sollen sich nach der Verordnung richten müssen, wenn sie sich mit Diensten oder Produkten an EU-Verbraucher wenden oder die Datenverarbeitung der Beobachtung des Verhaltens der Verbraucher dient. Privacy-by-default / Privacy-by Design Datenschutzfreundliche Voreinstellungen sollen verpflichtend werden. Demnach müssen alle Produkte und Dienstleistungen bei ihrer Auslieferung oder ihrer ersten Inanspruchnahme datenschutzfreundlich voreingestellt sein. Es werden dann nur so viele Daten erfasst, verarbeitet und weiter gegeben, wie für die Nutzung unbedingt erforderlich ist. Recht auf Datenportabilität Es soll ein Recht auf Datenportabilität eingeführt werden. Die Bürger sollen leichter auf ihre eigenen Daten zugreifen und diese bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstleistungsanbieter mitnehmen können. Dadurch wird die Kontrolle der Verbraucher über ihre Onlinedaten gestärkt und der Wettbewerb unter den Anbietern derartiger Dienste zunehmen. Detaillierte Regelung der Einwilligung Die Frage, was eine Einwilligung beinhalten und wie die Rahmenbedingungen aussehen müssen, damit die Erklärung überhaupt wirksam ist, beschäftigt die Gerichte in Deutschland immer wieder. Die EU-Verordnung greift hierbei Bekanntes auf: so kann eine Verarbeitung nicht auf eine Einwilligung gestützt werden, wenn in einem Abhängigkeitsverhältnis ein deutliches Ungleichgewicht zwischen verantwortlicher Stelle und dem Betroffenen besteht. Dies dürfte gerade im Hinblick auf das Erheben, Verarbeiten oder Nutzen von Daten im Zusammenhang mit Beschäftigungsverhältnissen von besonderer Bedeutung sein. Gestärkte Auskunftsrechte Die Auskunftsrechte des Betroffenen werden weiter gestärkt. Informationen an die Nutzer sollen einfach erreichbar und einfach verständlich sein. Es soll eine klare und deutliche Sprache verwendet werden, insbesondere wenn sich das Angebot an Kinder richtet. Das Unternehmen muss den Verbrauchern leichte Möglichkeiten zur Verfügung stellen, ihre Rechte, zum Beispiel auf Auskunft, wahr zu nehmen. Auskunftsanfragen müssen kostenlos innerhalb eines Monats schriftlich beantwortet werden. Je nach Geschäftstätigkeit des Unternehmens kann dies eine besondere Herausforderung darstellen. Das Recht vergessen zu werden Die neuen EU-Regelungen kennen nicht nur die altbekannten Löschpflichten. Es soll zukünftig auch ein Recht darauf geben, vergessen zu werden. Alle Bürger sollen das Recht erhalten, ihre eigenen Daten zu löschen, wenn keine legitimen Gründe für deren Vorhaltung bestehen. Hierzu zählt auch, dass jegliche Verknüpfungen zu oder Kopien von veröffentlichten und allgemein zugänglichen Daten entfernt werden müssen. Dies dürfte für soziale Netzwerke eine besonders anspruchsvolle Herausforderung darstellen. Strengere Informationspflichten Zwar sieht auch jetzt schon 42a BDSG Informationspflichten vor, wenn personenbezogene Daten Unbefugten zur Kenntnis gelangen. Allerdings sieht der Entwurf der EU-Verordnung eine 24-Stunden-Frist für die Meldung gegenüber der Aufsichtsbehörde vor. Die gleiche Frist gilt für die Information der Betroffenen. One-Stop-Shop Falls eine Datenverarbeitung sich über mehrere EU- Mitgliedsstaaten erstreckt, soll zukünftig alleiniger Ansprechpartner für Organisationen die nationale Datenschutzbehörde des EU-Landes sein, in dem die Organisation ihre Hauptniederlassung hat. Ebenso sollen sich Bürger künftig auch dann an die Datenschutzbehörde ihres Landes wenden können, wenn ihre Daten von einem außerhalb der EU niedergelassenen Unternehmen verarbeitet werden. Stärkung der Datenschutzbehörden / Verschärfte Strafen bei Datenschutzverstößen Die Unabhängigkeit der nationalen Datenschutzbehörden soll gestärkt werden, damit diese die EU-Vorschriften in ihren Ländern besser durchsetzen können. Für manche Unternehmen sind die im BDSG vorgesehenen Bußgelder von bis zu EUR ein Betrag, der das Geschäft nur unmerklich beeinträchtigt. Sollte der Entwurf jedoch Realität werden, könnte diese Einschätzung schnell ganz anders ausfallen. Denn das Bußgeld kann bis zu EUR oder bis zu 5 % des weltweiten Umsatzes betragen. Das kann manches Unternehmen durchaus in den Ruin treiben.
6 Seite 6 Briefing Sept/2012 I Heisse Kursawe Eversheds Aus der Practice Group 1 WirtschaftsWoche zeichnet IT Practice Group aus Heisse Kursawe Eversheds unter den 25 besten Kanzleien im Bereich IT-Recht Die Wirtschaftswoche (WiWo) hat die Top-Kanzleien Deutschlands 2012 für den Bereich der Informationstechnologie ausgewählt. Unter den 25 wichtigsten deutschen Top Kanzleien sind die IT-Praxis von Heisse Kursawe Eversheds sowie Partner und Head of IP Axel Zimmermann benannt worden. Die Wirtschaftswoche bewertet nach einem komplexen Verfahren. Zunächst wurde anhand von Expertenbefragungen und Datenbankrecherchen geprüft, welche Kanzleien und Anwälte in den letzten Jahren besonders positiv auf sich aufmerksam gemacht haben; 49 Kanzleien und 108 Kandidaten gelangten so in eine Vorauswahl, die 16 führenden Experten vorgelegt wurden. Die Experten empfahlen daraufhin 36 Kanzleien, die wiederum einer neutralen Jury vorgelegt wurden. Am Ende des Prozesses entschied die Jury nach vier Kriterien: nachweisbare Erfolge, langjährige Erfahrung, Stärke des Teams, Spezialisierung. Ein Erfolg für Axel Zimmermann, wie auch des gesamten Teams, das im Bereich der Informationstechnologie von Dr. Alexander Niethammer geleitet wird. Die Jury besteht aus: Karl Martin im Brahm (Vorstand dwpbank), Thomas Ochs (CIO bei Villeroy & Boch), Professor Achim Schunder (Leiter der Niederlassung des C.H. Beck- Verlags in Frankfurt), Bernd Wagner (CEO der Softline AG), Prof. Felix Hey (geschäftsführender Gesellschafter Verlag Dr. Otto Schmidt) sowie Roland Trichy (Chefredakteur der WirtschaftsWoche). Axel Zimmermann: Es ist eine große Anerkennung, von der Wirtschaftswoche empfohlen zu werden und ein Beleg für die vorzügliche Arbeit, die das gesamte Team im Fachbereich IP und insbesondere die Kollegen um Dr. Alexander Niethammer im Schwerpunkt IT bei uns in der Sozietät Tag für Tag vollbringen.
7 Seite 7 Veranstaltungen Workshop Die neue EU-Datenschutzverordnung kommt - Ende des BDSG? Datum: Uhrzeit: Ort: Zielgruppe: Anmeldung: Uhr, anschließend Get-together Heisse Kursawe Eversheds Maximiliansplatz München Der Workshop richtet sich insbesondere an Justiziare, Marketing- sowie HR-Abteilungen und die Geschäftsführung von Unternehmen. Weitere Informationen sowie unser Anmeldeformular finden Sie unter Ansprechpartner Für weitergehende Informationen kontaktieren Sie bitte: Dr. Alexander Niethammer, LL.M. (UConn) Leiter Practice Group IT/Data Protection Partner, Rechtsanwalt, Attorney-at-Law (New York) Tel a.niethammer@heisse-kursawe.com Sandra Waigand IT/Data Protection Senior Associate s.waigand@heisse-kursawe.com Nils Müller IT/Data Protection Associate n.mueller@heisse-kursawe.com
8 Diese Veröffentlichung hat den Stand Die darin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ohne vorherige Beratung im Einzelfall nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Insbesondere ersetzen sie keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen wird keine Haftung übernommen. Heisse Kursawe Eversheds Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft Als redaktioneller Ansprechpartner im Sinne des 55 RStV steht Ihnen zur Verfügung: Daniela Häßler, Heisse Kursawe Eversheds Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft, Maximiliansplatz 5, München, Deutschland, Heisse Kursawe Eversheds Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mit Sitz in München ist im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München unter PR 1 eingetragen. Partner von Heisse Kursawe Eversheds sind nur die im vorgenannten Partnerschaftsregister eingetragenen Anwälte. Heisse Kursawe Eversheds ist Mitglied von Eversheds International Limited. Falls Sie keine weiteren Newsletter von Heisse Kursawe Eversheds erhalten möchten, können Sie sich jederzeit unter hke-info@heisse-kursawe.com aus unserem Verteiler austragen lassen. Dazu senden Sie bitte eine mit Betreff Abmelden Newsletter an die genannte Adresse. Heisse Kursawe Eversheds ist Mitglied von Eversheds International Limited.
Leitfaden zur Buttonlösung
Leitfaden zur Buttonlösung Machen Sie mit der IT-Recht Kanzlei Ihren Onlineshop fit bis zum 01.08.2012! I. Die Gesetzesänderung Die wohl gravierendste gesetzliche Änderung für den Ecommerce seit der Einführung
MehrWhite Paper Button-Lösung
White Paper Button-Lösung Wichtigste Änderungen und Gestaltungshinweise für Shopsysteme und Verkaufsplattformen Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen
MehrButton-Lösung. So gestalten Sie Ihre Bestellseite richtig. Inhalt. 1. Einführung...2. 2. Musterbestellseite...3. 3. Erläuterung...
Button-Lösung So gestalten Sie Ihre Bestellseite richtig Inhalt 1. Einführung...2 2. Musterbestellseite...3 3. Erläuterung...4 4. Programmierhinweise...5 1. Einführung Die Button-Lösung ist derzeit in
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrVerbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung
Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
MehrMusterbestellseiten zu den Punkten 6.7 & 6.8 des Prüfungsprotokolls
Button-Lösung Musterbestellseiten zu den Punkten 6.7 & 6.8 des Prüfungsprotokolls Inhalt Welche Button-Beschriftungen sind möglich?... 2 Welche Informationen stellen erforderliche Pflichtinformationen?...
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrNeue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -
Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern
MehrRechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce
Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce Vortrag von Rechtsanwalt Björn Leineweber im Rahmen der Veranstaltung Orientierung im Paragraphendschungel: Rechtssicher dim Internet unterwegs Rechtliche Rahmenbedingungen
MehrDatenschutz. Datenschutz im Webshop: Richtiger Datenschutz schafft Vertrauen Vertrauen fördert Umsatz
Datenschutz Datenschutz im Webshop: Richtiger Datenschutz schafft Vertrauen Vertrauen fördert Umsatz Datenschutz im Webshop: Richtiger Datenschutz schafft Vertrauen Vertrauen fördert Umsatz Nach Meinungsumfragen
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrCheckliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung
Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrDatenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm
Datenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm Stand: 30. August 2013 Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Daher möchten wir Sie ausführlich und verständlich über die Verarbeitung Ihrer Daten
MehrBei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.
Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für
Mehr23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten?
23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten? Werden an Kunden per E-Mail Newsletter verschickt, müssen zahlreiche rechtliche Anforderungen beachtet werden. Kommt
MehrDie beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing
IHK-Veranstaltung Netzblicke SPAM effektiv bekämpfen Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing München, 14. Juni 2007 Dr. Jyn Schultze-Melling LL.M Fragen, die sich stellen Was ist SPAM? Was
MehrOnline Bestellsystem Bedienungsanleitung
Bürgerhaus Lützschena GmbH Online Bestellsystem Bedienungsanleitung Version 1.0 Bürgerhaus Lützschena GmbH, Elsterberg 7, 04159 Leipzig, Außenstelle, Hallesche Straße 232, 04159 Leipzig Tel.: 0341-686
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrAnlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line
Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrOutlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang
sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche
MehrBestandskauf und Datenschutz?
Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.
MehrVfW-Sachverständigenordnung
VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrProjekt Schule&Zeitung Schritt-für-Schritt- Anleitung München/Region
Projekt Schule&Zeitung Schritt-für-Schritt- Anleitung München/Region Anmeldung, Login, Adresserfassung, Samstagslieferung, SZ Plus Ihre perfekte Kombination für den Unterricht: SZ Print & SZ Plus Liebe
MehrVerlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:
Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: 1. VERANSTALTER UND IDEE DES WETTBEWERBES 1.1 FIT-Z ist ein Vertriebsbereich der Jako-o GmbH; Bahnstraße 10; 96476 Bad Rodach, nachfolgend
MehrMehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.
Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel
MehrStammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten
Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten Schritt für Schritt zur fertig eingerichteten Hotelverwaltung mit dem Einrichtungsassistenten Bitte bereiten Sie sich, bevor Sie starten, mit der Checkliste
MehrFacebook und Datenschutz Geht das überhaupt?
Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook
MehrMake IT So nutzen Gründer die digitale Welt Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen?
Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen? 20.11.2015 1 Werbung = alle unternehmerischen Handlungen mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu fördern 20.11.2015
MehrSchnelleinstieg in die (cs) AuftragPro
Schnelleinstieg in die (cs) AuftragPro Starten der Anwendung Entpacken Sie das herunter geladene Archiv. Der entstandene Ordner (cs) AuftragPro enthält alle benötigten Komponenten der Anwendung. Öffnen
MehrNicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003
Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften
MehrDatenschutzhinweise. Allgemeiner Teil
Datenschutzhinweise Der VATM e.v. ist als Betreiber dieser Webseite und der darauf angebotenen Dienste verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Sinne des
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrSelbstauskunft. Tiroler Bauernstandl GmbH Karin Schützler Eurotec-Ring 15 47445 Moers Deutschland. Foto. Name:
Selbstauskunft Sehr geehrte Tiroler Bauernstandl-Interessentin, sehr geehrter Tiroler Bauernstandl-Interessent, wenn Sie Tiroler Bauernstandl-Franchiseunternehmer werden wollen, dann senden Sie diesen
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und
MehrBUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?
BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der
MehrRegistrierung für eine Senioren IPIN www.itftennis.com/ipin. Ab 17. Mai 2011 können sich Spieler für eine Senioren IPIN (Lizenz) registrieren.
Registrierung für eine Senioren IPIN www.itftennis.com/ipin Ab 17. Mai 2011 können sich Spieler für eine Senioren IPIN (Lizenz) registrieren. Um ab 2012 an den Turnieren des ITF Seniors Circuits teilnehmen
MehrGeld Verdienen im Internet leicht gemacht
Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das
MehrInternationaler Datenschutz / Europäischer Datenschutz - Schutzgefälle. IT-Anwaltskonferenz 4.0 31.3.2001, Berlin RA Thomas Zerdick, LL.M.
Internationaler Datenschutz / Europäischer Datenschutz - Schutzgefälle IT-Anwaltskonferenz 4.0 31.3.2001, Berlin RA Thomas Zerdick, LL.M. info@ra-zerdick.com www.ra-zerdick.com Überblick Einführung Datenschutz
MehrI.O. BUSINESS. Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate
I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Telefonieren ermöglicht die direkte Kommunikation
MehrDienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden
Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2
MehrAnmeldung zu Seminaren und Lehrgängen
Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen Seit Anfang 2013 erfolgen Anmeldungen zu Seminaren und Lehrgängen ausschließlich online über den Seminarkalender. Der Seminarkalender ist integriert in die Plattform
MehrKurzanleitung Werbeartikel-Shop der SDK
Kurzanleitung Werbeartikel-Shop der SDK 1 Ansprechpartner... 2 2 Zugangsdaten... 2 3 Einstieg... 3 4 Kostenregelung... 5 Stand: 07.04.2014 mk-kok Seite 1 1 Ansprechpartner Der Werbeartikel-Shop der SDK
Mehrwegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung
Abmahnung Eine Abmahnung ist Ausdruck der Missbilligung eines Fehlverhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, sofern dieses Verhalten nicht geändert bzw. eingestellt wird. 1. Wann ist
MehrMandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB
Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen
MehrDas neue Fernabsatzrecht 2014 -
Das neue Fernabsatzrecht 2014 - Eine systematische Einführung Dr. Felix Buchmann Überblick Anwendungsbereich der fernabsatzrechtlichen Vorschriften neu Einheitliche Regelung für die Europäische Union Widerrufsfrist
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrBetriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000
Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung
MehrHilfe zur Buchung Altacher Sommer
Hilfe zur Buchung Altacher Sommer Anmelden/Registrieren: Für die Buchung einer Veranstaltung ist die Registrierung/Anmeldung zwingend erforderlich. Damit sind folgende Vorteile für die Nutzer des Portals
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrBefragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher
Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist vom Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft beauftragt worden,
MehrDas Kundenportal der Zimmermann-Gruppe
Das Kundenportal der Zimmermann-Gruppe Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, dass Sie sich für das Kundenportal der Zimmermann-Gruppe entschieden haben. Mit dem Kundenportal der Zimmermann-Gruppe
Mehr1 Mathematische Grundlagen
Mathematische Grundlagen - 1-1 Mathematische Grundlagen Der Begriff der Menge ist einer der grundlegenden Begriffe in der Mathematik. Mengen dienen dazu, Dinge oder Objekte zu einer Einheit zusammenzufassen.
Mehr1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
MehrA. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse )
Die Versendung von Eintragungsnachrichten und sonstigen Nachrichten des Gerichts über EGVP an den Notar ist nicht möglich. Was kann der Notar tun, um den Empfang in seinem Postfach zu ermöglichen? In zahlreichen
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
MehrDas neue Widerrufsrecht
Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur
MehrUmzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung
Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre
MehrWelche Vorteile bietet die Anmeldung eines Kindes mit dem kita finder+?
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, Sie möchten Ihr Kind mit der Online-Anwendung kita finder+ in einer Kindertageseinrichtung oder einem Tagesheim anmelden. Hier erhalten Sie die wichtigsten
MehrKonzentration auf das. Wesentliche.
Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.
MehrDirektmarketing und Datenschutz
Direktmarketing und Datenschutz Welche Möglichkeiten gibt es? Was ist zu beachten? Berlin, 12.06.2012 2 Rechtsgrundlagen Welche Verteiler dürfen erstellt und genutzt werden? Datenschutzrecht Wettbewerbsrecht
MehrAlltag mit dem Android Smartphone
2 Alltag mit dem Android Smartphone 5. Viele Nutzer von Google-Konten nutzen diese zwar für Mail und Kalender, aber noch nicht für Google+. Bei der Einrichtung auf dem Smartphone erscheint jetzt eine Frage,
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrAnleitung: Terminverwaltung (Eigene Veranstaltungen auf der BM-Website bewerben)
Bundesverband Mediation e.v., Geschäftsstelle Kassel Kirchweg 80 34119 Kassel Alle Mitglieder im Bundesverband Mediation e.v. Christian Bähner Webmaster Geschäftsstelle Kassel Kirchweg 80 34119 Kassel
MehrKurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich
Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Mitgliederbereich (Version 1.0) Bitte loggen Sie sich in den Mitgliederbereich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein
MehrDATENSCHUTZBESTIMMUNGEN vom 02.12.2013 des Onlineshops LOVEITSHOP 1 Allgemeine Bestimmungen Die Datenschutzbestimmungen legen die Regeln für den
DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN vom 02.12.2013 des Onlineshops LOVEITSHOP 1 Allgemeine Bestimmungen Die Datenschutzbestimmungen legen die Regeln für den Schutz und die Erhebung von personenbezogen Daten der Benutzer
MehrUniversität Heidelberg EDV-Abteilung der Medizinischen Fakultät Mannheim. labtima 2.6. Bedienungsanleitung für Benutzer
2.6 Bedienungsanleitung Autor: Felix Dittgen Stand: 03.09.2012 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 2 1.1 Abkürzungen... 2 1.2 Ansprechpartner... 2 1.3 URL von... 2 2 Bedienungsanleitung... 3 2.1 An-/Abmelden...
MehrWie Sie als kleines oder mittleres Unternehmen einfach die neuen Gesetze zur Sicherheit Ihres Betriebes erfüllen können.
Schützen Sie Ihr Unternehmen Wie Sie als kleines oder mittleres Unternehmen einfach die neuen Gesetze zur Sicherheit Ihres Betriebes erfüllen können. Neue Gesetze Strenge Auflagen für kleine und mittlere
Mehr312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten
312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher
MehrWas taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?
Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation
Mehr2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tinz-Tech, Steffen Tinz 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen
MehrBrands Consulting D A T E N S C H U T Z & B E R A T U N G
Datenschutzauditor (Datenschutzaudit) Autor & Herausgeber: Brands Consulting Bernhard Brands Brückenstr. 3 D- 56412 Niedererbach Telefon: + (0) 6485-6 92 90 70 Telefax: +49 (0) 6485-6 92 91 12 E- Mail:
MehrInternationales Altkatholisches Laienforum
Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrSächsischer Baustammtisch
Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de
MehrVorlage zur Kenntnisnahme. Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009
10.8 Digitalisierte Unterschriften bei der Sparkasse 0050-36 Drucksache 16/3377 02.07.2010 16. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
MehrLU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:
LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene
MehrVom 1. April 2015 fängt das neue BLU TRIBE-Treueprogramm wieder an, das bis 31.März 2017 gültig sein wird.
Vom 1. April 2015 fängt das neue BLU TRIBE-Treueprogramm wieder an, das bis 31.März 2017 gültig sein wird. Geltungsdauer: Punktesammlung: vom 01.04.2015 bis 31.03.2017 Gutscheine anfordern: von 01.04.2015
MehrAbwesenheitsnotiz im Exchange Server 2010
Abwesenheitsnotiz im Exchange Server 2010 1.) Richten Sie die Abwesenheitsnotiz in Outlook 2010 ein und definieren Sie, an welche Absender diese gesendet werden soll. Klicken Sie dazu auf Datei -> Informationen
MehrNutzung von Kundendaten
Nutzung von Kundendaten Datenschutzrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Novellierung des BDSG 2009 / 2010 Rechtsanwalt: David Conrad 1 Datenschutz? Geschützt sind nur personenbezogene Daten Datenschutz
MehrCheckliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip
Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Das Pareto-Prinzip ist eine Methode des Zeitmanagements. Diese Checkliste stellt Ihnen das Pareto-Prinzip
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrKategorien der Hauptpreise (Bitte ankreuzen!)
Kategorien der Hauptpreise (Bitte ankreuzen!) Hinweis: Umweltidee Best Green Innovation Ideenförderer Idea Angel Trendidee Ideas For Upcoming Challenges Internationale Idee International Idea Die feierliche
MehrSonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen
Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de
MehrDownloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler
Downloadfehler in DEHSt-VPSMail Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler bremen online services GmbH & Co. KG Seite 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort...3 1 Fehlermeldung...4 2 Fehlerbeseitigung...5
MehrTelekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick
Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Inhalt Bestands- und Verkehrsdaten 5 Vertragsschluss 6 Bonitätsabfrage 7 Telefonbuch und Auskunft 8 Rechnung und Einzelverbindungsnachweis 9 Auskunftsrecht
MehrDer IntraNET-Award 2014. Der IntraNET-Award 2014 1
Der IntraNET-Award 2014 Der IntraNET-Award 2014 1 Der IntraNET-Award 2014 Der erste Eindruck ist entscheidend! Und dies gilt auch für das Intranet. Aus diesem Grunde möchten wir beim vierten IntraNET-Award
MehrAnleitung für die Online-Bewerbung über LSF auf Lehrveranstaltungen aller Lehramtsstudiengänge
Einloggen: Eingabe von Benutzername und Passwort Benutzername = Matrikelnummer (z.b. 999999) Passwort = Geburtsdatum (z.b. 31.12.1998) wird angezeigt als ********** Nach dem ersten Einloggen sollten sie
MehrBundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)
Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrZugang zum Online-Portal mit Passwort Benutzeranleitung (Stand 01/2015)
Einleitung Um die Funktionen des Online-Portals BÄV24 nutzen zu können, müssen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit zunächst einmalig registrieren. Folgen Sie bitte den Hinweisen im Abschnitt "Registrierung
MehrAntrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'
Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen
MehrL10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016
L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?
Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?
Mehr