Projekt zum Thema. "Realisierung und Weiterverbreitung von Gebärdensprach-Filmen im Internet"

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1 Joachim Zweig Carl F. Petersstr Siegburg Universität Bielefeld Fakultät für Gesundheitswissenschaften Weiterbildendes Fernstudium Angewandte Gesundheitswissenschaften 4. Semester Wintersemester 2005/6 Projekt zum Thema "Realisierung und Weiterverbreitung von Gebärdensprach-Filmen im Internet" Siegburg, den 01. Dezember 2005

2 Ich möchte moch mehr andere Thema! Z.B Ich muss 10 EUR bei Arzt zahlen. Muss ich andere Zahnarzt noch mal zahlen oder? Ich finde es toll, DGS Video Gebärdensprache, da ich besser Inhalt als Text verstehen kann. Weil Gesetzte Kompliziert ist, da lieber man kann uns mit Gebärdensprache über Gesetze, Gesundheit, Behinderung, Was Neues erklären. Bitte weitermachen, wie du Machst. Toll, dass du / Team arbeitet. Auszüge aus den Kommentaren zur 1. Umfrage

3 Inhaltsverzeichnis Einleitung 5 Seite 1. Problembetrachtung / Problemaufriss Verbesserung der rechtlichen Situation von Menschen mit Behinderung 5 in der 14. Legislaturperiode 1.2 Barrierefreie Informationstechnologie Mangelnde Berücksichtigung hörgeschädigter oder gehörloser Menschen 6 im BGG und seinen Verordnungen bis heute 1.4 Stand der rechtlichen Entwicklung heute 7 2. Probleme der Kommunikation von Menschen mit Hörschädigung Unterschiedliche Gruppen von Menschen mit Hörschädigung Warum sind die schriftsprachlichen Leistungen der Gehörlosen so schlecht? Wie viele Menschen in Deutschland sind von der Problematik der fehlenden 11 Schriftsprachkompetenz betroffen? 2.4 Wo liegen die Probleme für einen Menschen mit Hörbehinderung, die 11 Schriftsprache zu verstehen? 3. Gebärdensprach-Filme in der Praxis Erste Versuche der 'Selbsthilfe' im Internet Keine wissenschaftlichen Erkenntnisse Die erste Umfrage: Wie können Menschen mit Hörschädigung das Internet 15 nutzen, welche Probleme haben sie bei den aktuellen Internetangeboten und welche Konsequenzen sind zu ziehen? 5. Anforderungen und Ziele des aktuellen Projekts Welche Anforderungen kommen auf die Internetverantwortlichen in den 17 Behörden zu? 3

4 5.2 Welche Anforderungen kommen auf die Gruppe der Menschen mit 18 Hörschädigung oder Taubheit zu? 6. Der Beteiligungsprozess zum aktuellen Projekt Organisation des Beteiligungsprozesses Ergebnisse des workshops Bestätigen, Konkretisieren, Aktivieren Weiteres Vorgehen Internetumfrage Grenzen einer Internetumfrage unter gehörlosen Menschen Kosten Kosten in der ersten Phase des Projektes bis zur ersten Umfrage Kosten der zweiten Phase bis zur Verabschiedung des Protokolls Zu erwartende Kosten in Erwartbare Ergebnisse Übertragbarkeit 27 Literaturverzeichnis 28 Weitere empfehlenswerte, nicht zitierte Publikationen 30 Anhang 31 Eidesstattliche Erklärung 32 4

5 Einleitung Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen vom 27. April 2002 (BGG) sind die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit die betroffenen Menschen ihr Leben uneingeschränkt und selbstbestimmt führen können. Hindernisse aller Art müssen beseitigt oder vermieden werden. Internetangebote der Bundesverwaltung müssen bis zum nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten barrierefrei gestaltet werden. Bis auf die Länder Berlin und Sachsen haben alle Bundesländer außerdem Landesgleichstellungsgesetze mit entsprechenden Paragraphen oder Artikeln zur barrierefreien Informationstechnologie verabschiedet (vgl. Bundesverwaltungsamt, 2005, S. 2ff, siehe Anhang). Im BGG und in den entsprechenden Verordnungen wird explizit auf die Probleme der Menschen mit Sehbehinderung und Blindheit eingegangen, was beim Thema Internet nahe liegt, vernachlässigt werden die Menschen mit Hörschwierigkeiten oder Taubheit. Und genau hier liegt das Problem: Weil diese Gruppe regelrecht 'vergessen' wurde, gibt es hierzu fast keine Fachliteratur. Diese Projektarbeit greift deshalb häufig auf Originalquellen und bisher veröffentlichte Diplom- oder Magisterarbeiten zurück. Das Gesamtprojekt 'Realisierung von Internetangeboten für Menschen mit Hörschädigung' des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) startete im IV. Quartal 2003 mit mehreren Gebärdensprach-Filmen und einer Umfrage bzgl. ihrer Akzeptanz Im Sommer 2005 begann die zweite Phase des Projektes. Am 2. November 2005 wurde zusammen mit den Vertretungen der Betroffenen ein workshop durchgeführt, zu dem der Autor mit dem Gebärdenwerk in Hamburg einen Anforderungs- und Fragenkatalog entwickelt hatte 1. Während des workshops nahm der Autor nur eine moderierende und beratende Position ein, um rechtliche und organisatorische Möglichkeiten aufzuzeigen. Im Vordergrund stand der Erfahrungsaustausch der Betroffenen. Ziel des Gesamtprojektes über den zeitlichen Rahmen dieser Arbeit hinaus ist es, zusammen mit den Betroffenen eine Dokumentation zu entwickeln, in der Mindestbedingungen für die Realisierung und Weiterverbreitung von Gebärdensprach-Filmen dargelegt werden. Am Ende der Arbeit werden Handlungsoptionen aufgezeigt, wie die Dokumentation in den weiteren Entscheidungsprozess einfließen kann. Darüber hinaus soll mit der Dokumentation Internetverantwortlichen in der Verwaltung als auch in der Privatwirtschaft z.b. bei Ausschreibungen oder bei der Abnahme von Gebärdensprach-Filmen ein objektiver, überprüfbarer Maßstab an die Hand gegeben werden, um eine Mindestqualität zu garantieren. 1. Problembetrachtung / Problemaufriss 1.1 Verbesserung der rechtlichen Situation von Menschen mit Behinderung in der 14. Legislaturperiode Die Bundesregierung stellte sich in der 14. Legislaturperiode die Aufgabe, die Politik für Menschen mit Behinderung auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen (vgl. Deutscher Bundestag 15/4575, 2004, S. 21ff). Hierzu sei besonders auf das neue Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vom 19. Juni 2001 und auf das BGG hingewiesen. Mit Verabschiedung des BGG sollte dem im Grundgesetz verankerten Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung Geltung verschafft 1 Der Anforderungs- und Fragenkatalog zum workshop befindet sich in der Anlage 5

6 werden. Konkret ist im BGG in 1 "Gesetzesziel" festgelegt worden: "Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen" (Bundesgesetzblatt, 2002, S. 1468). Im Mittelpunkt steht die 'gleichberechtigte Teilhabe', ein Quantensprung in der bisherigen Politik für Menschen mit Behinderung. Philosophie des Gesetzes ist nicht der Ausgleich der Behinderung durch gesonderte Hilfsmittel oder spezielle Rücksichtnahme - im Gegenteil. Der Gesetzgeber erwartet z.b., dass von Planungsbeginn an bei Projekten die Problematik 'Behinderung' erfasst und berücksichtigt wird als selbstverständliche Bedingung und Voraussetzung zur Partizipation aller Menschen, gleichgültig ob behindert oder nicht. 1.2 Barrierefreie Informationstechnologie Im weiteren Text des BGG ist in 4 der Begriff der 'Barrierefreiheit' definiert, wobei Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen als barrierefrei gelten, " wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind" (Bundesgesetzblatt, 2002, S. 1468). 11 "Barrierefreie Informationstechnik" regelt die Gestaltung der Internetauftritte und -angebote der Träger der öffentlichen Gewalt mit Hilfe einer zu erlassenden Verordnung, die das Bundesministerium des Inneren (BMI) und das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) einvernehmlich ohne Zustimmung des Bundesrates zu verabschieden habe. Demnach sollen nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten die anzuwendenden technischen Standards sowie der Zeitpunkt ihrer verbindlichen Anwendung geregelt werden (vgl. Bundesgesetzblatt, 2002, S. 1470). Tatsächlich festgelegt wurde der als letzter Termin, alte Internetangebote der Bundesressorts barrierefrei zu gestalten, neue Internetangebote mussten von Anfang an barrierefrei sein. 1.3 Mangelnde Berücksichtigung hörgeschädigter oder gehörloser Menschen im BGG und seinen Verordnungen bis heute In 6 "Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen" des BGG wird zum ersten Mal in dem Gesetz auf die besondere Problematik hörbehinderter Menschen eingegangen, konkret in 6 Abs. 3: "Hörbehinderte Menschen (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) und sprachbehinderte Menschen haben nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze das Recht, die Deutsche Gebärdensprache oder lautsprachbegleitende Gebärden zu verwenden. Soweit sie sich nicht in Deutscher Gebärdensprache oder mit lautsprachbegleitenden Gebärden verständigen, haben sie nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze das Recht, andere geeignete Kommunikationshilfen zu verwenden" (Bundesgesetzblatt, 2002, S. 1469). Wichtig war die erstmalige Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als Sprache und als offizielles Kommunikationsmittel zwischen hörbehinderten Bürgern und der Verwaltung. Nicht geregelt ist im BGG die Barrierefreiheit des Internets für hörgeschädigte oder gehörlose Menschen. Auffallend ist die starke Ausrichtung des Gesetzes auf den Bereich der sehgeschädigten Menschen. Dies spiegelt sich auch wider im Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (115. Sitzung) vom zum BGG, bei der der Deutsche Gehörlosen-Bund e.v. und der Deutsche Schwerhörigenbund e.v. vertreten waren. Der Deutsche Schwerhörigenbund äußert sich nur zu Verkehrsproblemen und zur Si- 6

7 tuation älterer Menschen, (Deutscher Bundestag 14/115, 2002, S 21); der Deutsche Gehörlosen-Bund e.v. äußert sich ausführlich zur Telefonproblematik, zu Informationen in Gebärdensprache aber nur in einem Satz: "Man muss schauen, ob man schriftliche Information auf Videomaterial umsetzt oder andere technische Möglichkeiten nutzt und sie auch findet" (Deutscher Bundestag 14/115, 2002, S 25). Möglicherweise liegt es an der Kürze der Beiträge, weshalb die Problematik der Hörgeschädigten bei der Internetnutzung dann im BGG und in den Verordnungen 'vergessen' worden ist. Noch deutlicher wird dies in der gesondert verabschiedeten Verordnung des BMI zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV) vom Alleine in der BITV beziehen sich in den Erläuterungen mit insgesamt 28 Anforderungen nur zwei auf das Thema 'Hörbehinderung'. Auch die vom BMI erlassene Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (KHV) 2 vom gibt keine Erläuterungen zum Internet, um die Belange hörgeschädigter Menschen zu berücksichtigen. 1.4 Stand der rechtlichen Entwicklung heute Am unterrichtete die Bundesregierung in ihrem 'Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe' u.a. über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit in den Internetangeboten der Bundesverwaltung. Auch hier wurde im Punkt 7.7 'Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren des Bundes' auf den Einsatz der Gebärdensprache und Gebärdensprachdolmetscher und in Punkt 7.9 'Internetauftritt der Bundesverwaltung barrierefrei gestalten' (vgl. Deutscher Bundestag 15/4575, 2004, S. 121ff) auf die notwendigen Anpassungen hingewiesen, aber eine Verbindung zwischen beiden Themenbereichen wurde nicht gesehen. Zwischenzeitlich lagen die Einschätzung des Deutschen Gehörlosen-Bund e.v. und der Deutschen Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e.v. (DG) 3 zur Folgenabschätzung der BITV vor. 4 Vom Deutschen Gehörlosen-Bund e.v. wurde das Fehlen der Deutschen Gebärdensprache als Medium der Texttransformation moniert: "In der Praxis führt der fehlende Hinweis auf die notwendige Übertragung bestimmter Inhalte in die Gebärdensprache allerdings meist dazu, dass das berechtigte Interesse Gehörloser zur Information in Gebärdensprache von den Anbietern nicht berücksichtigt wird" (Deutscher Gehörlosen-Bund e.v., 2004, S. 1, Anhang). Die Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e.v. (DG) stellt fest: "Für gehörlose Menschen ist es essentiell wichtig, dass auch sie über in Gebärdensprache zur Verfügung gestellte Inhalte einen gleichberechtigten und vollständigen Zugang zu Informationen besitzen. Dies wird insgesamt in der KHV, VDB und BITV zu wenig berücksichtigt" (Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e.v. (DG), 2004, S. 5, Anhang) Die aktuellen Texte zur VBD, zur BITV und zur KHV sind im Internet zu finden unter: nnn=true, eingesehen am Die kompletten Antworten sind in der Anlage. Die BITV verlangt in 5 "Folgenabschätzung" nach drei Jahren eine Folgenabschätzung mit dem Ziel der Verbesserung. Das Bundesministerium des Inneren hatte deshalb die Behindertenverbände zur Stellungnahme aufgefordert. Für den Bereich 'Gehörlosigkeit' hatten zwei Verbände geantwortet. 7

8 Fand die Gruppe der Gehörlosen keine rechtliche Berücksichtigung, weil sie ihre Interessen in der Vergangenheit nicht ausreichend vertreten hat oder sie bei den zuständigen Behörden nicht anbringen konnte oder weil sie bei der Internetnutzung doch keine Probleme hat? 2. Probleme der Kommunikation von Menschen mit Hörschädigung 2.1 Unterschiedliche Gruppen von Menschen mit Hörschädigung Nach den derzeit aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Stand ) fallen von den schwerbehinderten Menschen in Deutschland in den Bereich 'Sprach- oder Sprechstörungen, Taubheit, Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstörungen', wobei Schwerhörigkeit kombiniert mit Gleichgewichtsstörungen mit Menschen den größten Anteil ausmacht. (Statistisches Bundesamt Deutschland., 2003, Anhang) Eine weitere quantitative Aufteilung der Gruppe der Hörgeschädigten ist dem Autor nicht bekannt, auch die Verbände der Betroffenen haben keine weiteren (Schätz)zahlen. Viel entscheidender als die Zahl selbst aber ist die Heterogenität der Gruppe mit ihren spezifischen Problemen der Kommunikation. Unterteilt wird in: 1. die Gruppe der Gehörlosen von Geburt an, wobei weiter differenziert wird in die Gruppe mit gehörlosen oder hörenden Eltern. Entscheidend ist, ob die Gebärdensprache als erste Sprache erlernt wird, denn gehörlose Kinder erleben die Gebärdensprache als normale sprachliche und kognitive Entwicklung und sich damit selbst als kompetenten Sprachverwender, was die positive Gesamtentwicklung des Kindes wesentlich beeinflusst. 2. die Gruppe der Gehörlosen, die als Kinder (rudimentär) die Laut- und Schriftsprache (Lese- und Schreibkompetenz) erlernt haben oder später ertaubt sind und die Gebärdensprache nachträglich (nicht als erste Sprache) erlernt haben. 3. die Gruppe der spätertaubten Menschen, die die Laut- und Schriftsprache vor ihrer Ertaubung nicht aber die Gebärdensprache erlernt haben. 4. die Gruppe der schwerhörigen Menschen, die (mit technischen Hilfsmitteln) an der Lautsprache (bedingt) teilnehmen können, die die Laut- und Schriftsprache als erste Sprache erlernt haben, aber keine Gebärdensprache beherrschen. 5 Ein wesentlicher Punkt der beiden erst genannten Gruppen ist, ob ein Mensch mit Hörschädigung als Kind parallel zur Gebärdensprache die Schriftsprache erlernt hat oder ob er die Schriftsprache nicht erlernt hat. "Die Gebärdensprache 6 ist [deshalb] die wahre Muttersprache gehörloser Menschen selbst dann, wenn sie erst sekundär erworben wird" (Günther, 1990, S. 300). Sie dient der Identitätsstiftung des Einzelnen in der Gehörlosengemeinschaft, die sich wieder auf dieser ganz eigenen Sprache gründet. 5 6 In dieser Arbeit wird die Problematik des Lippenablesens als auch die Problematik hörgeschädigter Menschen mit entscheidenden Sehschwächen nicht beachtet, weil Gebärdensprach-Filme hier keine Lösung wären. Auch die dritte und vierte Gruppe wird nicht weiter berücksichtigt, da sie die Gebärdensprache nicht beherrschen und deshalb Gebärdensprach-Filme nicht nutzen können. Unterstreichung durch Autor 8

9 "Die Schriftsprache 7 ist ein Teilbereich der Lautsprache, die von der gesprochenen Lautsprache und der inneren Sprache ergänzt wird. Die Schriftsprache setzt sich aus der expressiven Komponente dem Schreiben und der rezeptiven, dem Lesen zusammen." "Der Lesevorgang stellt eine Interpretationsleistung dar, d.h. dem Geschriebenen muß Bedeutung zugemessen werden. Damit dies gelingt, ist ein ausgebildetes Sprachverständnis und ein umfangreicher Erfahrungsschatz notwendig" (Albiez, 2000, S. 21). Die Schriftsprache hat - im Vergleich zur Gebärdensprache - den Vorteil, dass sie neben ihrer Einfachheit der Buchstabenform dauerhaft und unbeschränkt wiederholbar ist. Sie wird über die intakten visuell-visomotorischen Sinneskanäle erlernt und realisiert und wäre auch für Gehörlose leicht erlernbar bzw. handhabbar. Gleichzeitig stellt sie die Brücke zur Verbalsprache dar, der Kultursprache der Hörenden. Deshalb sehen viele Menschen mit Hörbehinderung in Internet und , die zur Zeit beide schriftsprachendominiert sind, nicht nur eine Informationsquelle sondern auch eine große Chance über den eigenen Betroffenenkreis hinaus auch mit Hörenden leichter kommunizieren zu können. Es ist jedoch festzustellen, dass die Schriftsprachenkompetenz der meisten Gehörlosen auf einem niedrigen Niveau ist. Dies bestätigen die Freitexte zur ersten Umfrage 2004 zu den Gebärdensprach-Filmen (siehe Anlage) als auch Gespräche des Autors mit Gehörlosen, die diesen Zustand selbst problematisieren. Entscheidend ist, dass Gehörlose deshalb weniger in die (Internet)öffentlichkeit treten und die angebotenen Informationen nur bedingt verstehen. 2.2 Warum sind die schriftsprachlichen Leistungen der Gehörlosen so schlecht? Die Gehörlosenpädagogik wurde in der Vergangenheit von drei Strömungen geprägt: Die erste Strömung - begründet durch Pedro Ponce de Leon - stellt seit dem 16. Jahrhundert das Erlernen der Schriftsprache in den Vordergrund. Nachdem der Sprachaufbau mit der Schrift begonnen hat, schließt sich das Erlernen des Sprechens über das Fingeralphabet und/oder das Lautieren an. Entsprechend erzielen die Schüler ein hohes Schriftsprachniveau aber ein geringes Sprechniveau. Im 17. Jahrhundert schloss sich hieran das Lippenablesen an, das ebenfalls eine linguistische Kompetenz ist. Die zweite Strömung begann in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit Abbé de l'epée, dem Begründer der Gebärdensprache, deren Erwerb der Mittelpunkt seiner Gehörlosenpädagogik war. Die Schriftsprache sollte demnach nur die Verbindung zur hörenden Welt sein, die Lautsprache spielte keine Rolle. Die dritte Strömung - von Samuel Heinicken initiiert - sah den Lautspracherwerb als wichtigste Aufgabe. Dieser Sprachaufbau schließt sowohl die Gebärdensprache als auch die Schriftsprache und das Fingeralphabet aus. In dieser Rigorosität konnte diese Ausgrenzung im praktischen Unterricht aber nicht durchgesetzt werden, da sich die reine Verständigung über die Lautsprache als nicht ausreichend erwies. Dennoch setzte sich die Methode im deutschsprachigen Raum zunächst als einzige Unterrichtsmethode durch, obwohl eine 'volle' Sprachkompetenz wie bei den Hörenden nicht erreicht wurde und gehörlose Kinder in der Schriftsprachkompetenz hinter den Gleichaltrigen zurückblieben. 7 Unterstreichung durch Autor 9

10 Erst in den letzten Jahren bildete sich ein bilinguale Erziehung heraus, wobei die gehörlosen Kinder mit Hilfe der Gebärdensprache als funktionierendes und akzeptiertes Sprachsystem parallel die ihrem Alter entsprechende Schriftsprache lernen. Ist die Erstsprache der gehörlosen Kinder die Gebärdensprache, beginnt die Schulausbildung dieser Kinder auf nahezu gleichem Niveau wie bei hörenden Kindern. Werden gehörlose Kinder möglichst früh, also vor ihrer Einschulung mit der Schriftsprache konfrontiert, ist auch ein besserer Schriftsprachaufbau zu realisieren. Denn die Schriftsprachenkompetenz ist das entscheidende Bindeglied zwischen der Welt der Hörenden und der Gehörlosen - vor allem in der heutigen Informationsgesellschaft. Entsprechend können Menschen mit Hörschädigung, die die Gebärdensprache beherrschen, wesentliche Unterstützung beim Verständnis von Texten erhalten und gleichzeitig ihre Schriftsprachenkompetenz erweitern, wenn diese parallel auch in Gebärdensprache dargestellt werden. Nur so kann der Teufelskreislauf von: Keine Schriftsprachkenntnisse Keine Information Hohe Abhängigkeit von Hörenden Kein Selbstbewusstsein Größere Isolation Keine Partizipation durchbrochen und umgestellt werden auf einen Kreislauf von: Ständig wachsende Schriftsprachkompetenz Mehr Information Mehr Partizipation Mehr Selbstbewusstsein 10

11 2.3 Wie viele Menschen in Deutschland sind von der Problematik der fehlenden Schriftsprachkompetenz betroffen? "Der Deutsche Gehörlosen-Bund (DGB) geht davon aus, dass von den ca frühertaubten Gehörlosen in der Bundesrepublik Deutschland (Stand: 1988) 8 nur 300 wirklich "vollsprachig" sind. Demnach gelingt es nur 0,5 % (!) der von Geburt an Gehörlosen, zu einer vollen Lautsprachkompetenz mit einer für alle Hörenden verständlichen Artikulation zu gelangen." (Wambacher, 2001, S. 5). 9 Negativ setzt sich dieser Trend trotz Schulunterricht fort: "Der Normalfall ist, dass die Sprachkompetenz von Gehörlosen, trotz schulischer Ausbildung, sehr gering bleibt. Nur 4% der gehörlosen Schulabgänger erreichen ein altersangemessenes Leseniveau. 40% bewegen sich auf dem Niveau von Zweit- bis Drittklässlern und mehr als 50 % gelten als Nicht-Leser. Es gibt keine systematischen Daten zur allgemeinen Lese- und Schreibkompetenz von gehörlosen Erwachsenen" (Krammer, 2001, S. 14). Weitere Zahlen scheinen derzeit nicht vorzuliegen. Während der Literaturrecherche wurde auch deutlich, dass es bei den wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema 'Gebärdensprache und Gehörlosigkeit' primär um den Bereich der schulischen Erziehung geht und damit um die Altersgruppe der Kinder und jungen Jugendlichen. Entsprechend sind Zahlen zur Problematik erwachsener gehörloser Menschen nicht zu finden, eine Erwachsenenpädagogik für Gehörlose scheint es auch nicht zu geben. Aber der Deutsche Gehörlosen-Bund e.v. stellt mit erfrischender Offenheit fest: "Für eine gleichberechtigte Teilhabe an unserer Medien- und Informationsgesellschaft ist es heutzutage enorm wichtig, neben einer ausreichenden Medien-Kompetenz auch über gute Fähigkeiten im Umgang mit der Schriftsprache zu verfügen. Die Mehrzahl der gehörlosen Menschen erfüllt diese Voraussetzungen jedoch auf Grund behinderungsbedingter Einschränkungen nicht. Diese Tatsache ist in der Öffentlichkeit kaum bekannt, bzw. wird - um eine mögliche "Diskriminierung" zu vermeiden - gerne verschwiegen."... "..., dass viele gehörlose bzw. hochgradig schwerhörige Bürger - wie schon vor Inkrafttreten des BGG - die Inhalte der von Behörden angebotenen Internetseiten und multimedialen Anwendungen nicht verstehen. In der Folge werden Ansprüche nicht oder nicht richtig geltend gemacht bzw. Antragsformulare fehlerhaft oder gar nicht erst ausgefüllt. Aus Unkenntnis über die Möglichkeit des Rechtsbehelfs wird vielfach auch auf das Widerspruchsverfahren verzichtet, oder es verstreichen wichtige Fristen. Dies kann jedoch nicht im Sinne des BGG sein, das ja Barrieren in jeder Hinsicht abbauen möchte" (Deutscher Gehörlosen-Bund e.v., 2004, S. 1f, Anlage). 2.4 Wo liegen die Probleme für einen Menschen mit Hörbehinderung, die Schriftsprache zu verstehen? Wissenschaftliche Untersuchungen zu den Schwierigkeiten hörbehinderter Erwachsener mit der Schriftsprache sind bisher nicht gemacht worden. Dies ist verständlich, da es sehr schwierig sein dürfte, für diese Untersuchungen erwachsene Probanden zu finden, die sich bereit erklären, ihre Schwierigkeiten mit Texten auf Grund ihrer Behinderung auch noch wissenschaftlich belegt zu bekommen. Die tägliche negative Erfahrung ist für die Betroffenen schon Belastung genug. Aber es lassen sich einige vorsichtige Rückschlüsse aus den wissenschaftlichen Untersuchungen zur Problematik gehörloser Kinder und Jugendlicher auch auf die Er- 8 9 Unterstreichung durch Autor Zu bedenken ist der Zeitpunkt dieser Aussage: Heute geht der Deutsche Gehörlosen-Bund e.v. Dank der Wiedervereinigung von ca gehörlosen Menschen aus, ohne diese Angabe statistisch belegen zu können. 11

12 fahrungswelt Erwachsener mit Hörbehinderung ziehen, wenn sie mit der Schriftsprache konfrontiert werden. Die grundlegende Problematik ist, dass in der Schriftsprache der Sprachfluss in kleinste Einheiten, die Buchstaben, zerlegt wird. Die Buchstaben ergeben dann hintereinander ein Wort, Wörter, Sätze. Liest man den Text, ist wieder ein Sprachfluss zu erkennen. In der Gebärdensprache aber stellt jede Gebärde ein Datenbündel dar, das man auseinander nehmen kann zu manuellen und nicht-manuellen Komponenten. Wird die Gebärde dann ausgeführt, werden beide Komponenten gleichzeitig übermittelt und nicht wie bei der Laut- und Schriftsprache nacheinander. Dieser Charakter der Gebärdensprache kann das Lesen von Schrift so schwer machen, wenn der gehörlose Leser die Schriftsprache nur wenig beherrscht. Aber es gibt noch weitere, spezielle Probleme: Zunächst steht das Verständnis von Fachtermini im Vordergrund - nicht nur für Gehörlose eine Herausforderung - man denke an die Fachsprache der Medizin, des Rechts, der Verwaltung etc., also klassischen Internettexten von Behörden 10. Hinter diesen Begriffen stehen nationale oder internationale Normen bzw. exakte Definitionen, die bekannt sein müssen. Hierbei entstehen folgende Probleme: 1. die Substantivierung von Verben und Adjektiven, 2. der Rückgang konjugierter, einfacher Verben zugunsten von festen Verbkomposita und verbalen lexikalischen Fügungen und Funktionsverbindungen, 3. der metaphorische (bildliche) Einsatz von Wörtern und Entlehnungen aus anderen Sprachen, die Übertragung von (Entdecker)namen auf Gegenstände oder Tätigkeiten (vgl. Schulte, Schlenker-Schulte, Günther, 1988, S. 21). Der richtige Gebrauch unterordnender (ob, bis, weil etc.) und nebenordnender (dabei, und, zuerst, danach etc.) konjunktionaler Anschlüsse - die auch vergleichbar sind mit Komma, Semikolon, Gedankenstrich und Klammern kann nur bedingt vorausgesetzt werden. Dadurch entstehen sprachdidaktische Probleme bei der Vermittlung von fachgebundenen Wissenstexten. Erschwerend wirkt sich aus, dass durch das Fehlen von konjunktionalen Anschlüssen auch das kausale, finale, konditionale und temporale 'In-Beziehung-Setzen' sehr erschwert wird, was insbesondere bei juristischen Fachtexten fatale Folgen für die Betroffenen haben kann (vgl. Schulte, Schlenker-Schulte, Günther, 1988, S. 29ff). Dementsprechend kann man auch davon ausgehen, dass lange Sätze ebenfalls zu den entsprechenden Verständnisproblemen führen. Claußen stellt bezogen auf die komplexe Satzstruktur fest: "Zuweilen bleibt trotz guter Intelligenz und intensiver Schulung eine sprachliche Leistungsschwäche, die sich zum Beispiel bei der Lektüre von Texten mit einer Häufung komplexer Satzstrukturen, wie in Lehrbüchern häufig festzustellen ist, bemerkbar machen kann" (Claußen, 1989, S. 91). Zu beachten ist weiterhin, dass nahezu alle Internettexte überwiegend von Hörenden mit ihrem eigenen Sprachgefühl geschrieben werden und dass viele Internettexte von Behörden sehr häufig auf juristischen Fachtexten basieren. Sicherlich würde hier eine einfachere Sprache nicht nur den hörbehinderten Menschen weiterhelfen, aber es muss auch festge Zusätzlich ist zu beachten, dass die Internetsprache selbst englisch ist, was das Verständnis auch bei hörenden Nutzern nicht vereinfacht. Die Punkte 1 bis 3 gelten nicht nur für Fachtermini, hier aber besonders. 12

13 stellt werden: Komplizierte Sprachverhalte dürfen sprachlich nicht so weit vereinfacht werden, dass dabei wichtige Inhalte verloren gehen. Dies wäre kontraproduktiv. 12 Aber auch vermeintlich leichte Texte aus der Umgangssprache können zu großen Verständnisproblemen führen: "Es gelingt den Schülern nur schwer, sich von den Einführungssituationen der Wörter zu lösen: Leid Ich mag Dich leiden. Krieg Ich kriege ein Buch. Hören Hast du gehört, das Buch gehört mir. Lesen wird zum Ratespiel und versagt, wenn zusammengesetzte "produzierbare Wörter" selber erlesen werden sollen: zerbrechbar, einfarbig, Umweltverschmutzung " (Wudtke, 1993, S. 213). Dieses mangelnde Textverständnis ist erklärbar, wenn man sich bewusst ist, dass ein gehörloses Kind bei Schulbeginn einen Lautsprachwortschatz von 150 aktiven / 500 passiven Wörtern hat, der hörende Schulanfänger aber einen Wortschatz von / Wörtern, wenn die Schriftsprache erlernt wird. Umso wichtiger ist, dass das Kind die Gebärdensprache erlernt, denn fehlt die, dann entsteht " jedenfalls auf lange Zeit eine eigentümliche Melange aus lautsprachlich fragmentarischen Äußerungen und schriftsprachlichen Phrasen" (Wudtke, 1993, S. 215). Wudtke stellt zusammenfassend fest, dass eine altersangemessene Beherrschung der Schriftsprache bei prälingualen (vor dem Sprachgebrauch ertaubt) gehörlosen Schülern der unwahrscheinliche Fall ist. 50 % verlassen die Schule als Analphabeten, je 20 % verbleiben auf dem Niveau von Zweit- und Viertklässlern, keine 10 % gelangen zu einem Niveau strukturellen Lesens, wobei dann noch die Frage der Verständnisfähigkeit geklärt werden müsste. Am Ende erreichen vielleicht 5 % ein altersangemessenes Niveau, wobei nach der Schulzeit das Leseniveau kaum ansteigt sondern eher zerfällt. 13 (vgl. Wudtke, 1993, S. 212). Außerdem: Die Schriftsprache ist auch nach der Schule das beste Medium im Verkehr mit Hörenden als auch - wie bei den Hörenden - das beste Medium zur Abklärung komplexer Sachverhalte. 3. Gebärdensprach-Filme in der Praxis 3.1 Erste Versuche der 'Selbsthilfe' im Internet Parallel zu den Umstellungen der Internetangebote der Bundesbehörden und der damit verbundenen Diskussion in den Fachkreisen und mit den Betroffenen (insbesondere stand die Überprüfung der bestehenden Angebote und ihre Zertifizierung immer wieder im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen) war 2003 das Gebärdenwerk Hamburg an das BMGS herangetreten, um die Probleme der Gruppe der gehörlosen und tauben Menschen mit dem Internet zu erörtern. Anhand von damals schon realisierten Gebärdensprach-Filmen in den Internetauftritten der 'Aktion Mensch' ( 14 und der 'Polizei NRW' ( konnten verschiedene Lösungsmöglichkeiten plastisch dargestellt werden. Tatsächlich war aber der Stand der technischen Realisierung und der darstellenden wie inhaltlichen Qualität der Filme in keiner Form gesichert und auch nicht vorab orientiert gewesen z.b. an einer Um Dieser Überlegung schließt sich auch der Deutsche Gehörlosen-Bund in seiner Stellungnahme von 2004 (Anlage) auf Seite 2 an. Wudtke bezieht sich selbst auf drei Quellen: Conrad, R. (1979): The Deaf School Child, London; Günther, K.-B. (1982): Schriftsprache bei hör- und sprachgeschädigten Kindern, HörPäd Beiheft 9, Heidelberg; King, C. / Quigley, St. (1985): Reading and Deafness, London, die der Autor aber nicht einsehen konnte. Der Gebärdensprach-Film ist heute nicht mehr einsehbar bzw. die Aktion Mensch hat die Selbstdarstellung herausgenommen. Vergleichbar ist aber heute der Gebärdensprach-Film auf der Seite eingesehen am

14 frage unter den Betroffenen. Allein auf der Basis der eigenen Betroffenheit bzw. aus den alltäglichen Erfahrungen mit Menschen mit Hörbehinderung wurden diese Filme erstellt. 3.2 Keine wissenschaftlichen Erkenntnisse Neben der rechtlichen Berücksichtigung von Menschen mit Hörschädigung oder Taubheit war auch die wissenschaftliche Basis zur Entwicklung und Übernahme ähnlicher Angebote durch die Bundesregierung - hier vertreten durch das BMGS - überaus 'schmal'. Aus diesem Grund startete das zuständige Leitungsreferat 'Information, Publikation, Redaktion' des BMGS (LP4) im IV. Quartal 2003 das Projekt 'Realisierung von Internetangeboten für Menschen mit Hörschädigung oder Taubheit', das zunächst in drei Tätigkeitsbereiche unterteilt wurde: 1. Beratung von wissenschaftlicher Seite 2. Entwicklung von alternativen Angeboten 3. Absicherung der zu erstellenden Angebote durch eine anschließende Umfrage Zunächst wurde von Seiten des BMGS von der Vorstellung ausgegangen, dass es technisch möglich sein sollte, durch entsprechende Software die Übersetzung von Internettexten in eine automatisierte, stilisierte und visualisierte Gebärdensprache - ähnlich der Übersetzung in fremde Sprachen - zu realisieren und mit Hilfe von assistiven Technologien in Form einer künstlichen Internetperson darzustellen. Aus diesem Grund beauftragte das BMGS das Kompetenzzentrum BIKA (Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologie für Alle) am Fraunhofer-Institut FIT in St. Augustin, dies in einer Machbarkeitsstudie zu überprüfen. Das Ergebnis war negativ. Die Recherche des Fraunhofer Instituts hatte ergeben, dass die Vielfältigkeit der Gebärdensprache und die ersten Versuche, dies visuell umzusetzen, derzeit keine digitale Standardisierung ermögliche. Die Komplexität der Gebärdensprache als eigenständige Sprache mit verschiedenen Dialekten, eigener Grammatik, eigener Phonetik und eigener Morphologie verhindere eine Wort-zu-Gebärde-Übersetzung wie sie teilweise zwischen zwei verschiedenen gesprochenen Sprachen rudimentär funktioniert. Die fehlenden sprachlichen Analyse- und Beschreibungsmittel würden zusätzlich zu großen Problem führen, so dass eine automatisierte DGS-Ausgabe über Avatare derzeit nicht möglich sei. Auch der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. verdeutlichte in seiner Stellungnahme zum Avatar seine Meinung: "Bislang ist die Entwicklung eines Avatars aber noch im Anfangsstadium und liefert nur ansatzweise brauchbare Ergebnisse. Jeder, der einmal ein Übersetzungsprogramm (zwischen zwei Schriftsprachen) benutzt hat, kennt die typischen Probleme bei der Übertragung von bestimmten syntaktischen Konstruktionen bzw. von Redewendungen oder Fachwörtern. Bei der Übersetzung in die Gebärdensprache kommt hinzu, dass ja in eine ganz andere Modalität (mit dreidimensionalen Bewegungen der Hände und gleichzeitigen Bewegungen des Oberkörpers, der Gesichtsmimik und Augen) übertragen werden muss."... "Mit konventionellen Methoden (Videofilm der Übersetzung durch einen kompetenten Nutzer der Gebärdensprache) lässt sich die Übertragung von textbasierten Informationen in Gebärdensprache dagegen sehr schnell durchführen. Zum Vergleich: Was bei einer Produktion mittels eines Avatars derzeit ein bis zwei Monaten dauern würde, ist mittels Filmaufnahme einer natürlichen Person in ein bis zwei Tagen durchführbar" (Deutscher Gehörlosen-Bund e.v., 2004, S. 3, Anlage) Die Zeiteinschätzung bzgl. Filmproduktion kann der Autor aus seiner Berufserfahrung bestätigen, nicht die Zeiteinschätzung bzgl. der Umsetzung durch einen Avatar. Hierzu hat der Autor keine Erfahrungen. 14

15 Zu ähnlichen Ansichten kam schon 1990 Günther, obwohl damals noch keiner wusste, was Avatare für das Internet bedeuten könnten. Das Problem der Gebärdensprache ist " weniger die andersartige Struktur und Modalität des Zeichensystems, als vielmehr das massiv von der Verbalsprache abweichende syntaktische Regelsystem, wodurch ein einfacher Übersetzungsprozeß unmöglich wird. Zum grundlegenden Problem wird dieser Punkt deshalb, weil die Gebärdensprache das Kommunikations- und Kognitionsmittel einer winzigen Minderheit inmitten einer riesigen andersartigen verbalsprachlich bestimmten Welt ist, in der sich Gehörlose nur behaupten können, wenn sie die Sprache der hörenden Umwelt in ihrer gesprochenen bzw. geschriebenen Form ausreichend beherrschen" (Günther, 1990, S. 300f). Die Empfehlungen waren eindeutig: Die Produktion von Gebärdensprach-Filmen. Damit musste auch im laufenden Projekt der zweite Punkt: 'Entwicklung von alternativen Projekten' spezifiziert werden in 'Entwicklung von Gebärdensprach-Filmen'. 4. Die erste Umfrage: Wie können Menschen mit Hörschädigung das Internet nutzen, welche Probleme haben sie bei den aktuellen Internetangeboten und welche Konsequenzen sind zu ziehen? Deshalb ließ sich das BMGS vom Gebärdenwerk Hamburg einen Gebärdensprach-Film für die Eingangsseite seines Internetangebots ( und die Eingangsseite zum Themenschwerpunkt 'Teilhabe von Menschen mit Behinderung' 16 erstellen. Als besonderer Hinweis wurde auf den entsprechenden Seiten das Symbol Eingefügt Flankiert wurde das neue Angebot von einer anonymen Umfrage im Internet, auf beides wurde mit einer Presseerklärung des BMGS vom hingewiesen, die auch über einen speziellen newsletter des BMGS zum Thema Behinderung 18 vermailt wurde. Ca Adressaten wurden so per auf die beiden neuen Möglichkeiten hingewiesen, davon ca adressen, deren Inhaber sich nur zum Thema 'Behinderung' eingetragen hatten. Von November 2003 bis Mitte April 2004 wurden von den Internetnutzern Filmsequenzen geöffnet. (Ob auch tatsächlich angesehen, ist nicht festzustellen; aber es ist davon auszugehen, dass ein so spezielles Angebot, das nur wenige Menschen sinnvoll nutzen können, dann auch angesehen wird.) Vom 15. Januar bis zum 29. Februar 2004 stand der Fragebogen parallel zur Beantwortung zur Verfügung. 650 Fragebögen wurden ausgefüllt und kommentiert, womit die Erwartungen des BMGS und des Gebärdenwerks Hamburg übertroffen wurden. Der Fragebogen selbst und seine Auswertung incl. einer Bewertung durch das Gebärdenwerk - also von den Betroffenen selbst - steht im Internet 19 zur Verfügung und ist im Anhang beigefügt. Relevant für die weitere Projektarbeit waren folgende Ergebnisse: 72 % aller Befragten verfügten bereits über eine Breitbandanbindung, was zur damaligen Zeit überdurchschnittlich zur Gesamtbevölkerung war. (Es ist davon auszugehen, dass mit der nnn=true, eingesehen am eingesehen am nnn=true, eingesehen am eingesehen am

16 zwischenzeitlichen weiteren Ausbreitung des Breitbandes die älteren ISDN-Formate noch weniger genutzt werden.) Bei den drei verschiedenen angebotenen Playern gab es keinen eindeutigen Sieger, eindeutig klar war nur, dass auch künftig alle drei Varianten angeboten werden müssten. 1. Fazit: Breitbandtechnik und mindestens drei Playerarten Viel entscheidender war aber: Über 89 % der Befragten benötigten für das Verstehen der Texte die Gebärdensprache. Lediglich 10 % verstanden die zusätzlich angebotenen Texte in rein schriftlicher Form. Die Zahlen sprechen eine noch deutlichere Sprache, wenn man genau auf die Umfrageteilnehmer eingeht: 14 % der Teilnehmer zählten sich selbst nicht zum Kreis der von der Behinderung betroffenen Personen und es ist wohl davon auszugehen, dass diese die Textform verstanden haben. 2. Fazit: Die Probleme der gehörlosen Internetnutzer beim Textverständnis wurden bestätigt und Internetanbieter, die sich mit ihren Inhalten an Menschen mit Hörschädigung wenden, müssen Gebärdensprach-Filme einsetzen, um ihre Zielgruppe zu erreichen. Besonders wichtig in der Umfrage wurde das Kommentarfeld, was zu Beginn der Umfrage so nicht geplant war: Über 35 % nutzen diese Option. Es ist davon auszugehen, dass nur die Menschen die Freitexteingabe nutzten, die im schriftsprachlichen Ausdruck sehr sicher waren (vgl. Hellbusch, 2005, S. 18). 20 Vielleicht half die Garantie der Anonymität, tatsächlich muss bis zu diesem Zeitpunkt aber auch der Leidensdruck der Betroffenen sehr groß gewesen sein, so dass sie sich nicht die Chance entgehen lassen wollten, hierzu ihre Meinung zu sagen. 3. Fazit: Viele Bürger mit Hörschädigung wünschen sich ein größeres Angebot an Gebärdensprach-Filmen zu den Internetseiten. Hier herrscht ein großer Nachholbedarf. Der Autor dieses Projektes will nicht verhehlen, dass ihm als Verantwortlicher eines der größten Internetauftritte der Bundesregierung ein weiterer Punkt besonders berührte: Auf der einen Seite wurde durch die Kommentare deutlich, wie groß die Unterstützung und Aufforderung zum Weitermachen war; auf der anderen Seite wurde aber noch deutlicher, auf welche Schwierigkeiten Menschen mit dieser Behinderung stoßen, wenn sie z.b. schwierige Gesetzestexte wie das SGB IX lesen müssen, die ihren Alltag direkt betreffen. Nirgendwo wurde ihm dies in der Praxis bisher deutlicher. 4. Fazit: Das Gleichstellungsgesetz drückt eine Geisteshaltung aus, die handicaps durch Behinderung nicht akzeptiert und von den Menschen eine aktive Einplanung der notwendigen Anpassungen verlangt. Konkret verlangt es aber auch, dass alle Verantwortlichen, die auf textlicher Basis Informationen bereitstellen, überprüfen müssen, ob ihre Texte verständlich sind, um Kommunikation, die das Wesen unserer Wissensgesellschaft ist, erst zu ermöglichen. Barrierefreiheit ist nicht nur ein technisches Problem, sondern ein intellektuelles. 5. Anforderungen und Ziele des aktuellen Projekts Dass dies noch heute so ist, zeigt die aktuellste dem Autor vorliegende Studie von April 2005 erstellt im Auftrag der Forschungsstelle zur Rehabilitation von Menschen mit kommunikativer Behinderung (ST). Unter dem Stichwort 'Zielgruppen barrierefreier Angebote', hier: 'Menschen mit Hörbehinderung' kommt sie zu dem Ergebnis, dass Gehörlose oder einge- 20 Im Übrigen geht dieses 380 Seiten starke Fachbuch auf nur drei Seiten auf die Gehörlosenproblematik ein. 16

17 schränkt hörfähige Personen zwar Schwierigkeiten mit der Geräuschwahrnehmung hätten, die dann alternativ dargestellt werden müssten, und dass insbesondere Ertaubte vor dem Spracherwerb Probleme im Textverständnis hätten, die mit Hilfe von Videos in Gebärdensprache abgemildert werden könnten. Aber dem gegenüber ständen die Nachteile der langen Ladezeiten, alternativ wird eine erhöhte Verständlichkeit der Texte gefordert (vgl. Günther, Schlenker-Schulte, S. 17). Die Umfrage des BMGS belegt, dass beides falsch ist: Die technischen Möglichkeiten sind vorhanden und 'Geräuschwahrnehmung' ist wohl eines der geringsten Probleme, das Menschen mit Hörschädigung oder Taubheit bei der Internetnutzung haben. Um so wichtiger ist es, den Betroffenen Gehör zu verschaffen und die Qualität der angebotenen Gebärdensprach- Filme im Internet zu garantieren oder zu verbessern. Dass vor allem 'öffentliche' Internetanbieter in den Gebärdensprach-Filmen eine Chance sehen, den Menschen mit Hörbehinderung den Internetzugang barrierefrei zu gestalten, zeigt die aktuelle Liste von 17 Einrichtungen, veröffentlicht vom Deutschen Gehörlosen-Bund e.v. 21 Tatsache ist aber auch, dass das Fehlen weiterer Verordnungen bzw. Standards für zwei Gruppen problematisch ist: Für die öffentlichen Auftraggeber und für die Gruppe der betroffenen Menschen bei der Beauftragung von Gebärdensprach-Filmen. 5.1 Welche Anforderungen kommen auf die Internetverantwortlichen in den Behörden zu? Das Fehlen der Rechtsgrundlage, die Gebärdensprach-Filme im Internet verlangen würde, bedeutet für den Internetbeauftragten einer Behörde, dass er über seine alltägliche Arbeit hinaus die Initiative ergreifen müsste. Bei den derzeit knappen finanziellen wie personellen Ressourcen ist kaum davon auszugehen, dass diese Arbeit im Internet ein Selbstläufer wird. Im einzelnen kommen folgende Anforderungen auf den Internetbeauftragten zu: Die Sensibilisierung der Leitung seiner Einrichtung für die Notwendigkeit eines Gebärdensprach-Films. Beispielsweise kann durch ein Begrüßungsvideo auf der homepage, die Systematik des folgenden Internetangebots besser erklärt werden oder der Kontakt zwischen Behörde und Nutzer vereinfacht werden. Die Durchsetzung der Ausschreibung innerhalb seiner Institution, da die Produktion kostenpflichtig ist und möglicherweise andere Projekte deswegen hinten anstehen müssen. Die mangelnde Übersicht über die Angebote von Gebärdensprach-Filmen kann zu einer Überwie Unterschätzung der Kosten führen. Wissenserlangung über die Bedürfnisse der gehörlosen Menschen bei der Internetnutzung, damit nur Gebärdensprach-Filme erstellt werden, die von den Betroffenen nutzbar sind. Die Formulierung einer Ausschreibung, obwohl die technischen Bedingungen als auch die Bedingungen zur Realisierung der Inhalte nicht bekannt sind und der Entscheider fast nie zur Gruppe der Betroffenen gehört, ihm auch häufig jeder Kontakt zu ihr fehlt. Erstellung eines Konzeptes zur Information bzw. Schulung der verantwortlichen Internetmitarbeiter bzw. der externen Internetagentur, um die technischen Gegebenheiten zu schaffen und gleichzeitig die Akzeptanz für die Probleme der Betroffenen zu erhöhen eingesehen am , Anhang 17

18 Die Auswahl der Gebärdenden für den Film: Gebärdendolmetscher, Spätertaubte, Hörgeschädigte, Gehörlose, native speaker? Die Wertung der eingehenden Angebote von Filmagenturen, die aber keine Erfahrungen im Themenbereich 'Behinderung' haben, oder von Behinderteneinrichtungen, die zwar im Thema 'drin' sind aber keine Erfahrungen im film- oder edv-technischen Bereich haben. Die Festlegung einer angemessenen Bezahlung der Leistung bzw. die begründete Verweigerung einer Zahlung, weil die Leistung nicht (vollständig) erbracht wurde. Die gezielte Bekanntmachung des neuen Internetangebotes und seine weitere Pflege. Mit den meisten der hier skizzierten Anforderungen betritt der Internetverantwortliche Neuland, was bei Internetprojekten nicht außergewöhnlich ist. Einige Anforderungen, z.b. die beiden letzten Punkte, treten immer wieder auf, hierzu sollte es in den Behörden die entsprechenden Routinen geben. Entscheidend aber ist, dass ohne Einbeziehung der Betroffenen selbst die Gefahr des Scheiterns wächst, im schlimmsten Fall der Gebärdensprach-Film mit Fehlern behaftet ist und/oder nicht angenommen wird. 5.2 Welche Anforderungen kommen auf die Gruppe der Menschen mit Hörschädigung oder Taubheit zu? Um dies zu vermeiden, kann aus Akzeptanz- als auch Wissensgründen nur mit Menschen mit diesen Behinderungen und ihren Vertretungen zusammen ein Strategiepapier entwickelt werden. Dabei wird man auf zwei unterschiedliche Probleme stoßen: Auf der einen Seite geht es um sehr formale und edv-technische Kriterien, auf der anderen Seite geht es um die Beschreibung einer Kreativleistung und die Einigung auf gemeinsame Mindeststandards, die von verschiedenen Internetbetreibern genutzt werden können. Zu dem ersten Kriterium werden Vertreter aus den Behörden als auch von externen Internetbetreibern mit den Betroffenen zusammenkommen müssen. Eine Einigung wird nach dem Informationsaustausch schnell möglich sein, wie die Erfahrungen mit Menschen mit anderen Behinderungen zeigen. Bei den Kreativleistungen werden vor allem die Betroffenen selbst ihre Erfahrungen und ihre Wünsche einbringen müssen. Dieser Prozess wird langwieriger und schwieriger, weil die Betroffenen selbst einig sein müssen, möglicherweise Wunschvorstellungen bei der Realisierung aus Knappheitsgründen nicht immer befriedigt werden können und nichtorganisierte gehörlose Menschen technisch nur schwer zu erreichen sind. Folgende Anforderungen und Fragen müssen miteinander diskutiert werden: Bei visuell orientierten Gehörlosen sind optische Hilfen wichtig und zumeist steht die Deutsche Gebärdensprache im Mittelpunkt der Kommunikation. Gibt es hierzu Alternativen? Die technische Ausstattung der Internetnutzer mit Hörschädigung zu Hause oder am Arbeitsplatz ist die Basis für die Entscheidung unter den verschiedenen Playern. Kann hier eine Spezialisierung erfolgen oder sollten weiterhin alle drei bisherigen Möglichkeiten (Quicktime-, Media- oder Real-Player) angeboten werden? Geklärt werden muss auch die Frage der Bandbreite und der Pufferung. 18

19 Die bisher im Internet verbreiteten Gebärdensprach-Filme basieren auf einem bestimmten edv-technischen Niveau. Welche Mindestanforderungen müssen bzgl. der Bildgröße realisiert werden und wie soll der Hintergrund der Filme aussehen? Die Länge der einzelnen Filmfrequenzen kann entscheidenden Einfluss haben auf die Akzeptanz des Angebotes. Gleiches gilt auch für den Ort, wo die Filme im Internetangebot zu finden sind. Kann eine optimale Filmlänge bzw. Filmaufteilung und ein Ort im Internetangebot bestimmt werden und sollte ein einheitliches Symbol auf dieses Angebot hinweisen? Die Akzeptanz eines Gebärdensprach-Film-Angebots kann wesentlich erhöht werden, wenn Themenbereiche angesprochen werden, die die Betroffenen interessieren. Soll es nur den erklärenden Begrüßungsfilm und zu den Internetseiten zum Thema 'Behinderung' ein solches Angebot geben oder mehr? Wenn aus Ressourcengründen nur eine Seite filmisch umgesetzt werden kann, wo sollte die Priorität liegen? Da eine digitale Darstellung der Gebärdensprache in näherer Zukunft nicht realisiert werden kann, wird auch künftig die Gebärdensprache von Menschen gesprochen werden. Worauf ist bei der Darstellung besonders zu achten: Auf die Mimik, auf die Gestik, auf die Motorik, auf alle drei Bereiche gleichwertig? Wie groß müssen dann die entsprechenden Bildausschnitte mindestens sein? In der Umfrage des BMGS haben einige Kommentatoren gewünscht, dass die Gebärdensprach-Filme untertitelt werden, um auch nicht behinderte Menschen für die Gebärdensprache zu interessieren. Es gab auch Gebärdendolmetscher, die die Filme zur Weiterschulung nutzten. Reicht es aus, wenn der gebärdende Text im Internet parallel zu den Filmen angeboten wird oder soll der Text als Untertitelung gleichzeitig im Bild zu sehen sein oder wäre dies eine Überforderung des gehörlosen Zuschauers? Kann die Untertitelung eines Gebärdensprach-Films tatsächlich nichtbehinderte Menschen motivieren, sich mit der Gebärdensprache auseinander zu setzen? Problematisch ist die Auswahl der Darsteller, da sie sowohl in der Gebärdensprache fit sein müssen als auch keine Kamerascheu haben dürfen. Welchen Status oder welche Ausbildung sollten die Menschen haben, die im Film gebärden: Müssen die Gebärdenden hörgeschädigt oder taub sein? Von Geburt an oder spätertaubt? Können auch nichtbehinderte Gebärdensprachdolmetscher in einem Film gebärden? Besondere Anforderungen sind an die Qualität der Gebärde zu stellen, damit sie für alle erkennbar ist. Gibt es - auch für einen nichtbehinderten Menschen - Entscheidungskriterien, an denen die Güte der Gebärde erkennbar ist und somit auch eine Aussage über die Filmqualität gemacht werden kann? Gibt es weitere Qualitätskriterien, die zu beachten sind? Zur Zeit konzentrieren sich die Gebärdensprach-Filme auf die Präsentation einer Person. Ist es möglich, eine Gesprächssituation - z.b. ein Interview - im Film darzustellen oder würde dies zu Lasten der Verständlichkeit gehen bzw. nur ein billiger 'Showeffekt' sein oder sollten die hierfür nötigen Mehraufwände eher in einen zweiten Film investiert werden? Immer noch erwarten nur wenige Menschen mit Hörbehinderung im Internet einen Gebärdensprach-Film. Wie kann für die Erstellung von solchen Filmen mehr geworben und wie können fertige Filmangebote besser beworben und bekannt gemacht werden? 19

20 Die Realisierung von Gebärdensprach-Filmen im Internetangebot der Behörden ist noch eine Rarität. Würde eine Verordnung wie die BITV hier weiter helfen oder sollten andere Wege gesucht werden und wenn ja, welche? 6. Der Beteiligungsprozess zum aktuellen Projekt 6.1 Organisation des Beteiligungsprozesses Die Vielzahl der Fragen und die Grundentscheidung, nur mit Beteiligung und Unterstützung der Betroffenen selbst ein schlüssiges, realisierbares Konzept erstellen zu können, das später auch akzeptiert wird, erforderte eine enge Zusammenarbeit mit einem strukturierten Beratungsprozess. Gleichzeitig mussten die Möglichkeiten der Betroffenen innerhalb dieses Prozesses berücksichtig werden. Deswegen wurden in einem ersten Schritt die Verbände der betroffenen Menschen zu einem workshop am 2. November 2005 in das Bundesverwaltungsamt eingeladen, das die Bundesbehörden bei der Umsetzung der Barrierefreiheit berät und die notwendigen technischen Voraussetzungen zur Durchführung des workshops stellen konnte. Vorab erhielten die Teilnehmer den in Kapitel 5.2 fixierten Anforderungs- und Fragenkatalog. Zu den Teilnehmern gehörten: der Bundeselternverband gehörloser Kinder e.v. der Deutsche Gehörlosen-Bund e.v. (DGB) der Deutsche Schwerhörigenbund e.v. (DSB) die Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.v. (BAG SELBSTHILFE e.v.) Zusätzlich hinzugeladen wurden als sachkundige Einrichtungen: das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI), bei dem als Mitglieder dabei sind: - die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.v., - die evangelische Stiftung Volmarstein, hier das Forschungsinstitut Technologie- Behindertenhilfe, - die Universität Dortmund, hier die Fakultät Rehabilitationswissenschaften, - web for All - und der Sozialverband VdK Deutschland22 das Kompetenzzentrum BIKA am Fraunhofer-Institut FIT das Gebärdenwerk Hamburg und Vertreter von Bundesbehörden. Eingeladen waren außerdem die Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen e.v. (BHSA) die Deutsche Hörbehinderten-Selbsthilfe e.v. (DHS), 22 Liste im Anhang 20

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