Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse. Offenlegung nach 26a Kreditwesengesetz

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1 Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Wermelskirchen Offenlegung nach 26a Kreditwesengesetz (KWG) zum und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) - 1 -

2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 2 1 Vorbemerkung 3 2 Risikomanagement (322 SolvV) Risikomanagementziele und methoden Risikolage Gesamtwertung der Risikolage 8 3 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 9 4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) 10 5 Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV) 10 6 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) 12 7 Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) 12 8 KSA-Forderungsklassen ( 328 SolvV) 15 9 Marktpreisrisiken ( 330 SolvV) Operationelle Risiken ( 331 SolvV) Beteiligungen im Anlagebuch ( 332 SolvV) Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene ( 333 SolvV) Verbriefungen ( 334 SolvV) Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Informationen zum Vergütungssystem nach 7 InstitutsVergV (Vergütungsbericht) 17 Abkürzungsverzeichnis BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BP Basispunkte EWB Einzelwertberichtigungen EWR Europäischer Wirtschaftsraum HGB Handelsgesetzbuch InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) PWB Pauschalwertberichtigungen RSGV Rheinischer Sparkassen- und Giroverband SolvV Solvabilitätsverordnung TVöD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - 2 -

3 1 Vorbemerkung Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzept der Eigenkapitalvereinbarung ( Basel II ) besteht aus drei sich ergänzenden Säulen, mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden. Die dritte Säule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Sie ersetzt den bisherigen Grundsatz I und konkretisiert die in 10 KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute. Übergangsweise hatten die Institute bis Ende 2007 die Möglichkeit, ihre Eigenkapitalanforderungen vollumfänglich weiterhin auf Basis der bisherigen Regelungen zu berechnen. Auf Grund der nationalen Umsetzung der neuen Offenlegungsanforderungen der CRD II wurden mit Wirkung vom 31. Dezember 2010 in den Bereichen Eigenkapital ( 324 SolvV), Marktrisiko/eigene Modelle ( 330 SolvV) sowie Kreditrisikominderungstechniken/IRBA ( 336 SolvV) Anpassungen erforderlich. Darüber hinaus wurden zentrale Aspekte der im September 2010 erarbeiteten Leitlinien Offenlegung der deutschen Bankenaufsicht aufgenommen. Die Vorgaben der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD III) finden durch eine Änderung der SolvV auch für deutsche Institute Anwendung. Sie entfalten damit grundsätzlich Wirkung für den Offenlegungsbericht Änderungen können sich insbesondere in den Bereichen Marktrisiko ( 330 SolvV) sowie Verbriefungen ( 334 SolvV) ergeben. In Kapitel 15 werden Informationen zu Vergütungssystemen ( 7 InstitutsVergV) dargestellt. Die Stadtsparkasse Wermelskirchen kommt mit dem vorliegenden Offenlegungsbericht ihrer Verpflichtung der quantitativen und qualitativen Berichterstattung gemäß 26a KWG i. V. m. 319 bis 337 SolvV zum Stichtag nach. Bereits im Jahresabschluss hat die Sparkasse wesentliche Bestandteile der Offenlegungsanforderungen erfüllt. Der Jahresabschluss 2013 und der Lagebericht des Vorstandes werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die darüber hinaus erforderlichen Angaben, die nicht bereits schon im Jahresabschluss dargestellt wurden, sind im vorliegenden Offenlegungsbericht enthalten. Die Sparkasse setzt seit dem den auf externen Ratings basierenden Kreditrisikostandardansatz (KSA) um. Die im Rahmen der SolvV ermittelten Daten beziehen sich auf den Meldestichtag und können insofern von den handelsrechtlichen Werten abweichen. 2 Risikomanagement ( 322 SolvV) 2.1 Risikomanagementziele und -methoden Die bewusste Übernahme, aktive Steuerung und gezielte Transformation von Risiken sind Kernaufgaben von Kreditinstituten. Als wesentliche Risiken des Bankgeschäfts sind hierbei Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationelle Risiken zu sehen. Diese Risiken haben unmittelbar Auswirkung auf die Rentabilität sowie die Vermögens- und Liquiditätssituation der Sparkasse. Neben der betriebswirtschaftlichen Ausrichtung ist ebenfalls die Beachtung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen Gegenstand des Risikomanagements. Voraussetzungen für die Steuerung und Messung der Risiken sind eine ausgeprägte aufbauorganisatorische Funktionstrennung zwischen den Marktbereichen, der Marktfolge und den einbezogenen Stabsbereichen sowie ein prozessintegriertes internes Kontrollsystem. Durch eine dem Risikogehalt der Geschäfte angepasste Organisationsstruktur und mit der Umsetzung der von der Bankenaufsicht erlassenen Mindestanforderungen an das Risikomanagement werden die Risiken angemessen gesteuert. Mess- und Kontrollmechanismen sind hierbei von den ausführenden Marktbereichen organisatorisch getrennt. Risikoüberwachende Organisationseinheiten sind die Abteilung Unternehmenssteuerung sowie für den Bereich des Adressenausfallrisikos im Kundengeschäft die Abteilung Kreditrisikomanagement. Darüber hinaus überwacht die Interne Revision unabhängig von den einzelnen - 3 -

4 Geschäftsbereichen alle relevanten Risiken. Die Risikosteuerung erfolgt im Wesentlichen durch den Vorstand auf der Grundlage regelmäßiger Risikoberichte der risikoüberwachenden Abteilungen. Als effektive Steuerungshandlungen betrachtet die Sparkasse darüber hinaus die intensive Bearbeitung ausfallgefährdeter Kreditengagements sowie präventive Maßnahmen der Abteilung Kreditrisikomanagement. Neben der Berichterstattung durch die marktunabhängigen Organisationseinheiten prüft die Interne Revision das Risikomanagementsystem und informiert den Vorstand direkt über ihre Prüfungsergebnisse. Basierend auf einer vierteljährlichen Risikotragfähigkeitsberechnung betrachtet die Sparkasse bei der Risikosteuerung zwei Szenarien. Das erwartete Risiko ist dabei ein Szenario, das aufgrund von Erfahrungswerten und/oder mathematisch-statistischen Analysen erwartet wird, wenn keine außergewöhnlichen externen oder internen Ereignisse eintreten. Das unerwartete Risiko ist ein Szenario, das bei unerwarteten, aber möglichen externen oder internen Ereignissen eintreten kann. Die unerwarteten Risiken werden vermögensorientierten Limiten gegenübergestellt. Neben den Standard-Szenarien erwartetes Risiko und unerwartetes Risiko werden weitere Stressszenarien simuliert, die teilweise risikoartenübergreifende Faktoren berücksichtigen, teilweise nur für einzelne Risikoarten durchgeführt werden. Der Vorstand und der Verwaltungsrat werden in vierteljährlichen Berichten über die Gesamtrisikolage informiert. Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und der Wirksamkeit von Risikoüberwachungssystemen verfügt die Sparkasse über entsprechende Notfallkonzepte. Zur Absicherung von Risiken verzichtet die Sparkasse auf den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten. Adressenausfallrisiken Das Adressenausfallrisiko bezeichnet die Gefahr, dass aufgrund von Bonitätsverschlechterungen oder des Ausfalls einer Person oder einer Unternehmung, zu der eine wirtschaftliche Beziehung besteht, Verluste entstehen. Das Ausfallrisiko betrifft sowohl bilanzwirksame Forderungen in Form von Krediten, Wertpapieren und Beteiligungen als auch ggf. nicht bilanzwirksame Zahlungsansprüche, beispielsweise aus derivativen Finanzinstrumenten. Eine Limitierung der Adressenausfallrisiken erfolgt im Kreditgeschäft zunächst durch die Festlegung der Kredithöchstgrenze je Kreditnehmer. Bei Beteiligungsrisiken verzichtet die Sparkasse auf eine Limitierung, da der Gesamtbuchwert der Beteiligungen bereits bei der Ermittlung der Risikodeckungsmasse berücksichtigt wird. Darüber hinaus wird bei Wertpapiereigenanlagen das Adressenausfallrisiko durch Emittentenlimite beschränkt. Das Adressenausfallrisiko bei Wertpapieren spiegelt sich nach unserer Einschätzung grundsätzlich im Kurs wider. Adressenausfall- und Marktpreisrisiken aus Wertpapiergeschäften werden getrennt überwacht und unter den Kursrisiken zusammengefasst (siehe unter Marktpreisrisiken). Für die Betrachtung des erwarteten Risikos werden die Adressenausfallrisiken der Wertpapiere separat ermittelt. Wir begrenzen das Adressenausfallrisiko durch eine sorgfältige Auswahl unserer Vertragspartner. Ferner werden die wesentlichen Engagements laufend hinsichtlich ihrer Bonitätsentwicklung analysiert, wobei die Sparkasse bei Kreditengagements verschiedene interne Ratingverfahren einsetzt. Der Vorstand wird in einem vierteljährlichen Risikoreport über die Entwicklung der Kreditrisiken informiert. Bei wesentlichen Veränderungen der Risikolage erfolgt die Unterrichtung der Geschäftsleitung kurzfristig im Rahmen der ad-hoc-berichterstattung. Erkannte und latente Ausfallrisiken hat die Sparkasse durch Bewertungsmaßnahmen in Form von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen abgeschirmt. Marktpreisrisiken Marktpreisrisiken sind mögliche Ertragseinbußen, die sich aus der Veränderung der Marktpreise für Wertpapiere und Devisen, aus Schwankungen des Zinsniveaus und aus den daraus resultierenden Preisveränderungen ergeben. Zusätzliche Marktrisiken liegen in Positionen, deren Marktgängigkeit begrenzt ist. Alle Marktpreisrisiken können bei handelsrechtlicher Betrachtung zum Bewertungsstichtag 31. Dezember zu Abschreibungen oder am Realisationstag zu realisierten Verlusten führen. Wesentliche und einer Limitierung unterliegende Marktpreisrisiken der Sparkasse sind das Kursrisiko und das Zinsänderungsrisiko. Ferner können Sachwerte wie Immobilien und Sicherungsgüter von Marktpreisrisiken betroffen sein

5 Die Risikoauslastung bemisst sich nach dem Umfang der auf den Jahresabschluss bezogenen Erträge und Aufwendungen. Für den Wertpapierbereich werden zur Ermittlung des erwarteten Risikos ein Zinsschock sowie bei Fonds risikoorientierte pauschale Abschläge angesetzt. Ebenso wird das Adressenausfallrisiko berücksichtigt. Für den Spezialfonds erfolgt die Risikoquantifizierung auf Basis der einzelnen im Fondsvermögen enthaltenen Wertpapiere. Das unerwartete Risiko wird nach dem Value-at-Risk-Ansatz mit einem Konfidenzniveau von 99 % während einer 200tägigen Haltedauer und einem Beobachtungszeitraum von 250 Tagen unter der Annahme extremer Marktentwicklungen berechnet. Die Ergebnisse der Risikoprognosen werden einer regelmäßigen Plausibilitätskontrolle unterzogen. Der Vorstand wird innerhalb der vierteljährlichen Gesamtrisikoberichterstattung über die Kursrisiken informiert. Ab 2014 erfolgt zusätzlich eine monatliche Risikoberichterstattung zum Kursrisiko. Das Zinsänderungsrisiko wird vorrangig im Hinblick auf die Auswirkung auf die Zinsspanne untersucht. Es umfasst das Festzinsrisiko und das variable Zinsänderungsrisiko. Das Festzinsrisiko betrifft offene Festzinspositionen, denen keine fristenkongruente festverzinsliche Refinanzierung gegenübersteht. Insbesondere bei großen Festzinsblöcken auf Aktiv- und Passivseite mit unterschiedlichen zeitlichen Strukturen kann das Festzinsrisiko erhebliche Auswirkungen auf den Zinsüberschuss und die Zinsspanne haben. Das variable Zinsänderungsrisiko kennzeichnet die Gefahr, dass die Zinsspanne variabel verzinslicher Geschäfte bei Marktzinsänderungen aufgrund unterschiedlicher Zinsanpassungselastizitäten auf der Aktiv- und Passivseite sinkt. Das Zinsänderungsrisiko wird vierteljährlich überwacht. In vierteljährlichen Prognoserechnungen, die unterschiedliche Zinsszenarien umfassen, wird das periodische Zinsänderungsrisiko berechnet und der Geschäftsleitung zur Kenntnis gegeben. Ergänzend messen wir die Zinsänderungsrisiken barwertig. Liquiditätsrisiken Unter dem Liquiditätsrisiko wird im Allgemeinen die Gefahr verstanden, dass ein Kreditinstitut seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr uneingeschränkt nachkommen kann. Das Liquiditätsrisiko steuern wir durch eine tägliche Disposition der liquiden Mittel, eine hohe Liquiditätsvorsorge und eine verantwortungsvolle Strukturierung der Aktiva und Passiva. Auf Basis der monatlich nach der Liquiditätsverordnung zu erhebenden Werte werden Szenariorechnungen anhand definierter Szenarien durchgeführt. Der Vorstand wird monatlich über die Ergebnisse der Szenariorechnungen informiert. Die Limitierung erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahl. Neben den täglich verfügbaren Mitteln verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere liquide Mittel in Form von Anlagen bei anderen Kreditinstituten und Wertpapieren, durch die die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sichergestellt ist. Refinanzierungsquellen sind vorrangig die Kundeneinlagen. Daneben bestehen Refinanzierungsmöglichkeiten über Kreditinstitute. Ferner besteht über Offenmarktgeschäfte die Möglichkeit zur Kreditaufnahme bei der Deutschen Bundesbank und der Europäischen Zentralbank. Operationelle Risiken Operationelle Risiken sind definiert als die Gefahr von Verlusten infolge menschlichen Versagens, der Unzulänglichkeit von internen Prozessen und Systemen sowie externer Ereignisse. Die Risikoerkennung erfolgt durch die Analyse von Fehlern in Arbeitsergebnissen sowie von Systemfehlern und -ausfällen der Datenverarbeitungs- und Informationstechnik. Zielrichtung von Schutzmaßnahmen sind insbesondere die Vermeidung von Ausfällen von Software-, Hardware- und Netzwerkkomponenten, die Datensicherung, der Schutz vor unberechtigten Zugriffen sowie der Schutz von vertraulichen Informationen. Den speziellen Risiken der Datenverarbeitungs- und Informationstechnik haben wir durch die Verabschiedung einer Informations-Sicherheitsleitlinie sowie mit der Bestellung eines Informations-Sicherheitsbeauftragten Rechnung getragen. Darüber hinaus werden die operationellen Risiken im Bereich der internen Prozesse durch die Vorgabe standardisierter Abläufe in Arbeitsanweisungen begrenzt. Juristische Risiken sollen durch die Verwendung von rechtlich geprüften Vertragsformularen vermieden werden

6 Schlagend gewordene operationelle Risiken mit Auswirkungen auf die Ertragslage werden datenbankgestützt analysiert. Ferner wird zur Bestimmung des operationellen Risikos eine auf der Risikoinventur basierende Szenarioanalyse herangezogen. Zur Ermittlung der Auslastung der vorgeschriebenen Limitierung wird die (unterjährig) aufgelaufene Jahres-Bruttosumme der in der Schadensfalldatenbank erfassten Schadensfälle angesetzt. 2.2 Risikolage Adressenausfallrisiken Erkannte und latente Ausfallrisiken hat die Sparkasse durch Bewertungsmaßnahmen in Form von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen abgeschirmt. Durch die positive konjunkturelle Entwicklung im Jahr 2013 hat sich die wirtschaftliche Situation vieler Kreditnehmer verbessert. Nach dem Urteil der Internen Revision sind die erkannten Risiken durch entsprechende Wertberichtigungen auf Forderungen ausreichend gedeckt. Das Kreditportfolio der Sparkasse einschließlich der Beteiligungen setzt sich aus folgenden Kreditnehmerarten zusammen: Kreditnehmer / Kreditart Anteil in % Inländische Privatpersonen 33,7 Inländische Unternehmen / Selbstständige 32,9 Ausländische Kunden 0,6 Öffentliche Haushalte 2,4 Kreditinstitute 4,6 Wertpapiere 24,5 Beteiligungen 1,3 Die Branchenverteilung der Kreditnehmergruppe Unternehmen / Selbstständige: Branche Anteil in % Land- und Forstwirtschaft 2,1 Energie- und Wasserversorgung 5,5 Verarbeitendes Gewerbe 11,5 Baugewerbe 8,6 Handel und Instandhaltung 11,4 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 1,7 Kredit- und Versicherungsgewerbe 10,3 Dienstleistungen (einschließlich freier Berufe) 47,5 Organisationen ohne Erwerbszweck 1,5 In etwa die Hälfte der Ausleihungen im Kundengeschäft entfällt auf Privatpersonen. Ferner wurde mehr als die Hälfte der Kundenkredite für Zwecke des Wohnungsbaus vergeben. Bei den gewerblichen Krediten liegt eine ausgewogene Branchenverteilung vor. Der auf dem Dienstleistungssektor liegende Schwerpunkt weist aufgrund einer weitergehenden Diversifizierung innerhalb der Hauptbranche kein signifikantes Konzentrationsrisiko auf. Zur bonitätsmäßigen Klassifizierung der Kundenkredite verwendet die Sparkasse die Ratingverfahren der S-Finanzgruppe: Sparkassen-Standardrating, Immobiliengeschäfts-Rating, Kunden-Kompakt- Rating. Der Kundenkreditbestand verteilt sich auf die Ratingklassen wie folgt: - 6 -

7 Ratingklassen Anteil in %* ,4 58, ,0 33, ,4 4, ,2 2,6 *bezogen auf das geratete Kreditvolumen Der Anteil der mit bonitätsschwachen Ratings eingestuften Kreditnehmer ist als moderat zu bezeichnen. Nennenswerte Verschlechterungen der Risikolage sind aus der Ratingstruktur nicht abzuleiten. Strukturelle Risiken des Kreditgeschäftes sind daher aktuell und zukünftig als niedrig einzustufen. Mit Blick auf die einzelnen Kreditengagements erwarten wir für das laufende Jahr einen moderaten Bewertungsaufwand. Für unerwartete Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft bestand ein Limit von 3,0 Mio.. Das Limit beträgt ca. 6% des Risikodeckungspotenzials und 30% der Gesamtlimite aller Risikokategorien. Das Risikolimit wurde eingehalten. Zur bonitätsmäßigen Klassifizierung der Wertpapiere des Eigengeschäftes verwendet die Sparkasse die Ratingverfahren von Standard & Poors (S&P). Der Wertpapierbestand verteilt sich auf die Ratingklassen wie folgt: Ratingklassen Anteil in %* AAA A 68,0 71,3 BBB 16,5 10,5 BB und schlechter ohne Rating 15,5 18,2 *bezogen auf den gesamten Wertpapiereigenbestand Die Ausfallrisiken im Wertpapiersektor sind durch durchgeführte Bewertungsmaßnahmen abgeschirmt. Die Ratings deuten nicht auf nennenswerte Ausfallrisiken hin. Auch vor dem Hintergrund der weiterhin vorhandenen Unsicherheiten im Finanzsektor sind Ausfallrisiken im Wertpapierportfolio der Sparkasse derzeit nicht erkennbar. In Anleihen von Emittenten aus wirtschaftlich schwachen Staaten des Euro-Währungsraumes ist die Sparkasse nicht engagiert. Die Limitierung der Ausfallrisiken von Wertpapieren erfolgt im Rahmen der Kursrisiken (siehe Abschnitt Marktpreisrisiken). Marktpreisrisiken Bewertungsmaßnahmen betrafen im Jahr 2013 verschiedene Einzelwerte der Sparkasse. Die zinsinduzierten Abschreibungen werden teilweise in den folgenden Jahren durch Fälligkeit der betreffenden Werte wieder zurückgenommen werden können. Eine weitere Abwertung betraf von der Sparkasse gehaltene Anteile an einem Immobilienfonds, dessen Anteilscheinrücknahme zum Bilanzstichtag ausgesetzt war. Hier kann es zukünftig zu weiteren Abschreibungen kommen. Die weiterhin anhaltenden Unsicherheiten auf den Finanzmärkten können sich zukünftig erneut negativ auf die Risiko- und Liquiditätsabschläge bei den Wertpapierkursen einzelner Gattungen oder Emittenten auswirken. Aufgrund der Struktur des Wertpapierportfolios und der Emittentenauswahl bestehen aus Sicht der Sparkasse derzeit keine hohen Kursrisiken. Die Risikolimite für Kursrisiken wurden eingehalten. Für unerwartete Kursrisiken bestand ein Limit von 4,5 Mio.. Das Limit beträgt ca. 9% des Risikodeckungspotenzials und 45% der Gesamtlimite aller Risikokategorien. Das Risikolimit wurde eingehalten. Eine bedeutende Beeinträchtigung der Ertragslage durch Zinsänderungsrisiken ist aufgrund der Zinsbindungs- und Laufzeitstruktur nicht zu erwarten. Die Zinsspannenrisiken haben sich im Berichtsjahr für die regulären Szenarien nicht erhöht. Im Zinsschockszenario werden leicht erhöhte Risikowerte ausgewiesen. Auf Grundlage des aufsichtsrechtlich vorgegebenen 200-Basispunkte- Zinsschocks ist die Sparkasse weiterhin kein Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko. Für unerwartete Zinsspannenrisiken bestand ein Limit von 1,5 Mio.. Das Limit beträgt ca. 3% des Risikodeckungspotenzials und 15% der Gesamtlimite aller Risikokategorien. Das Risikolimit wurde in allen Szenarien eingehalten

8 Liquiditätsrisiken Zum lag folgende Refinanzierungsstruktur vor: Refinanzierungsinstrument Anteil in % Kundeneinlagen 88,2 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11,8 Verbindlichkeiten gegenüber der Deutschen Bundesbank / EZB 0,0 Das Liquiditätsrisiko stellt sich unverändert dar. Weder die Liquiditätskennzahl noch die monatlichen Szenariorechnungen deuten auf einen Liquiditätsengpass hin. Die Liquiditätskennzahl bewegte sich innerhalb der Limiterung. Für den größten Teil des Wertpapierportfolios sehen wir die kurzfristige Liquidierbarkeit als gegeben. Operationelle Risiken Im Berichtszeitraum sind keine wesentlichen durch operationelle Risiken begründete Feststellungen getroffen worden. Hinweise auf Mängel im internen Kontrollsystem liegen nicht vor. Die Ergebnisse der Risikoinventur deuten nicht auf nennenswerte Risiken hin. Die Gefahr, dass operationelle Risiken die Ertrags- und Vermögenslage erheblich beeinträchtigen können, sehen wir derzeit nicht. Für unerwartete operationelle Risiken bestand ein Limit von 1,0 Mio.. Das Limit beträgt ca. 2% des Risikodeckungspotenzials und 10% der Gesamtlimite aller Risikokategorien. Das Risikolimit wurde eingehalten. Sonstige Risiken Die ehemaligen Anteilseigner der Portigon AG, vormals Westdeutsche Landesbank AG (u.a. der RSGV) haben im November 2009 mit der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) Maßnahmen zur Übertragung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der WestLB AG auf eine Abwicklungsanstalt vereinbart. Auf dieser Grundlage wurden im Dezember 2009 die Verträge zur Errichtung einer Abwicklungsanstalt ( Erste Abwicklungsanstalt ) gemäß 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz geschlossen. Der RSGV ist entsprechend seines Anteils verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch das Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd. und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. zu übernehmen. Auf die Sparkasse entfällt als Mitglied des RSGV damit eine anteilige indirekte Verpflichtung entsprechend ihrer Beteiligung am RSGV (0,4166 %). Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse war für diese Verpflichtung im Jahresabschluss 2013 der Sparkasse keine Rückstellung zu bilden. Es besteht aber das Risiko, dass die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer entsprechend ihres Anteils am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch genommen wird. Für dieses Risiko bildet die Sparkasse für einen Zeitraum von 25 Jahren aus den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres eine jahresanteilige bilanzielle Vorsorge. Über das vorgenannte Risiko hinausgehende sonstige Risiken von Bedeutung für die Ertrags- und Risikolage sind nach unserer Einschätzung derzeit nicht erkennbar. 2.3 Gesamtwertung der Risikolage Nach den genannten Risikocontrollingberichten sowie den Erkenntnissen der Internen Revision sind die Risiken aus dem Geschäftsbetrieb der Sparkasse als moderat einzustufen. Alle Risikolimite wurden eingehalten. Größte Risikotreiber der Sparkasse sind das Adressenausfallrisiko im Kundenkreditgeschäft sowie die Marktpreisrisiken aus eigenen Wertpapieren. Durch die frühzeitige intensive Begleitung der Kreditnehmer konnten die Wertkorrekturen im Kundenkreditgeschäft in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden. Die insgesamt gute Risikolage führte dazu, dass das Bewertungsergebnis im mehrjährigen Zeitvergleich unterdurchschnittlich war

9 Die wesentlichen Risikoindikatoren einschließlich der konjunkturellen Erwartungen deuten auf eine in etwa gleich bleibende Risikolage hin. Aus der mittelbaren Beteiligung an Landesbanken werden voraussichtlich keine zusätzlichen nennenswerten Belastungen der Ertrags- und Vermögenslage der Sparkasse mehr entstehen. Die Marktpreisrisiken können im laufenden Jahr angesichts aktueller geopolitischer Entwicklungen, eines schnellen Zinsanstiegs an den Geld- und Kapitalmärkten sowie durch eine Verschärfung der europäischen Schuldenkrise wieder zunehmen. Diese Szenarien werden von der Sparkasse als eher unwahrscheinlich eingestuft. Damit ist vorerst nicht von möglichen höheren Bonitäts- und Liquiditätsabschlägen einzelner Emittenten und Gattungen oder Kursveränderungen aufgrund steigender Zinsen an den Geld- und Kapitalmärkten auszugehen. Das anhaltende Niedrigzinsniveau wird sich voraussichtlich ungünstig auf die Erträge aus dem zinsgebundenen Kundengeschäft auswirken. Diese Entwicklung wird sich in dem Umfang verstärken, in dem das Niedrigzinsniveau anhält bzw. eine schnelle und deutliche Zinserhöhung an den Geld- und Kapitalmärkten eintritt. Die finanziellen Auswirkungen operationeller Risiken betrachtet die Sparkasse als untergeordnet. Ebenso sind keine Anzeichen erkennbar, die das Liquiditätsrisiko nennenswert erhöhen. Generell bietet der Verzicht auf komplexe Geschäftsstrukturen sowie die gute Vermögens- und Ertragslage der Sparkasse ausreichenden Schutz vor möglichen bestandsgefährdenden Risiken. Darüber hinaus hat die Sparkasse aufgrund ihrer guten Risikotragfähigkeit die Möglichkeit, Risiken in einem vertretbaren Umfang bewusst einzugehen. 3 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Die Sparkasse nimmt keine handelsrechtliche Konsolidierung und auch keine Zusammenfassung nach 10a KWG vor. Dementsprechend entfallen die Anforderungen nach 323 SolvV. Somit erfolgt für unser Haus eine Veröffentlichung auf Einzelinstitutsebene

10 4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Das ausschließlich aus Kernkapital bestehende modifizierte verfügbare Eigenkapital der Sparkasse betrug per Tsd.. Das Kernkapital setzt sich zusammen aus der Sicherheitsrücklage dem Sonderposten gemäß 340g HGB (Fonds für allgemeine Bankrisiken), Nachrangige Verbindlichkeiten und Genussrechtskapital hat die Sparkasse nicht aufgenommen. Drittrangmittel bestanden im Berichtsjahr nicht. Nettogewinne gem. 10 Abs. 2c Ziffer 1 KWG werden den Drittrangmitteln nicht zugerechnet. Nicht realisierte Reserven werden den Eigenmitteln nicht zugerechnet. 324 Abs. 2 SolvV - Eigenmittelstruktur in Tsd. Offene Rücklagen Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß 340g HGB Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2a Satz 2 KWG 0 Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 6 Satz 1 KWG 0 Gesamtbetrag Kernkapital Ergänzungskapital 0 Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 6 Satz 1 KWG 0 Gesamtbetrag Ergänzungskapital 0 Gesamtbetrag modifiziertes verfügbares Eigenkapital Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2013 erhöhte sich das modifizierte verfügbare Eigenkapital in Form von Kernkapital auf Tsd.. 5 Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV) 5.1 Angaben in qualitativer Hinsicht ( 325 Abs. 1 SolvV) Für die interne Risikosicht hat die Sparkasse Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- sowie operationelle Risiken als wesentliche Risiken identifiziert. Die Sparkasse nimmt das Management der Adressenausfall- und der Marktpreisrisiken sowie der operationellen Risiken auf Basis einer Risikotragfähigkeitbetrachtung vor. Die Sparkasse hat sich bei der Wahl des Ansatzes für die Kreditrisikomessung zum für den Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) entschieden. Dieser ermöglicht die Differenzierung der Eigenkapitalunterlegung und damit die Erhöhung der Risikosensitivität durch die Verwendung externer Rating-Einschätzungen anerkannter Rating-Agenturen und deren Zuordnung zu aufsichtlich vorgegebenen Risikogewichten. Die Berücksichtigung des operationellen Risikos im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung erfolgt auf Basis langjähriger Erfahrungswerte. Zur Bestimmung des bankaufsichtlichen Anrechnungsbetrages hat sich die Sparkasse zum auf den Basisindikatoransatz gemäß 270 und 271 SolvV festgelegt. Der Vorstand legt im Rahmen der Risikostrategie die Komponenten sowie die Höhe der Risikodeckungsmasse fest, die zur Abschirmung der Risiken dient. Die Berechnung der Auslastungsbeträge der Risikotragfähigkeit erfolgt für die Adressenausfall- und Marktpreisrisiken auf Basis verschiedener Szenarien. Dabei werden sowohl erwartete als auch Stressszenarien berücksichtigt. Auf diese Weise stellt die Sparkasse sicher, dass zur Abschirmung der potentiellen Risiken jederzeit ausreichendes Eigenkapital vorhanden ist. Da die Sparkasse von einem kontinuierlichen Geschäftsverlauf ausgeht, wird die Höhe der Eigenmittel auch für zukünftige Geschäftsaktivitäten als angemessen beurteilt

11 5.2 Angaben in quantitativer Hinsicht ( 325 Abs. 2 SolvV) Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken und operationelle Risiken) ergeben, haben wir wie folgt erfüllt: 325 Abs. 2 Nrn. 1-4 SolvV - Eigenkapitalanforderungen Kreditrisiken in Tsd. Kreditrisiken im Standardansatz Zentralregierungen 0 Regionalregierungen und öffentliche Gebietskörperschaften 0 Sonstige öffentliche Stellen 142 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute 467 Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Überfällige Positionen 182 Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 163 Investmentanteile Sonstige Positionen 285 Verbriefungen Verbriefungen im Standardansatz 1 Beteiligungen Beteiligungswerte im Standardansatz 717 Marktrisiken des Handelsbuches Marktrisiken im Standardansatz 0 Operationelle Risiken Operationelle Risiken im Basisindikatoransatz Gesamt Abs. 2 Nr. 5 SolvV - Gesamt- und Kernkapitalquote in % Gesamtkennziffer 22,5 Kernkapitalquote 22,5-11 -

12 6 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Die Sparkasse geht zurzeit keine derivativen Finanzgeschäfte, beispielsweise zur Absicherung von Handelsaktivitäten oder zur Aktiv-Passiv-Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos, ein. Sofern quantitative Angaben erforderlich werden, erfolgen diese im Anhang zum Jahresabschluss. Zum Bilanzstichtag bestanden keine derivativen Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen. 7 Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) 7.1 Angaben zu 327 Abs. 1 Nr. 1 SolvV (in Verzug geratene und notleidend gewordene Schuldner) Als notleidend werden Forderungen definiert, bei denen ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann und die gekündigt wurden. Forderungen werden im Rahmen der SolvV als in Verzug klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird dabei bei der Sparkasse kontenbezogen ermittelt. 7.2 Angaben zu den angewendeten Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge gemäß 327 Abs. 1 Nr. 2 SolvV Kreditrisiken werden bei der Sparkasse anhand geeigneter Steuerungsinstrumente frühzeitig erkannt und erfasst. Zur Früherkennung von Kreditrisiken hat die Sparkasse ein System eingesetzt, das hinsichtlich definierter Frühwarnindikatoren auffällig gewordene Kreditnehmer identifiziert. Weiterhin hat die Sparkasse zur Beurteilung der Adressenausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft die Ratingverfahren der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH eingesetzt. Auch erfolgt die Beurteilung der Kreditrisiken auf Portfolioebene durch die Analyse des gesamten Kreditportfolios nach unterschiedlichen Kriterien wie z. B. Branchen, Größenklassen oder Ratingklassen. Entsprechend der gewonnenen Erkenntnisse schirmt die Sparkasse den Eintritt von Adressenausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft im Jahresabschluss durch Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen ab. Sie werden für zweifelhaft einbringliche Forderungen gebildet. Dies trifft dann zu, wenn wegen unzureichender wirtschaftlicher Verhältnisse und unzureichender Besicherung begründete Zweifel daran bestehen, dass die Forderung aus dem Einkommen oder dem Vermögen des Kreditnehmers oder den Sicherheiten realisiert werden kann. Dagegen werden uneinbringliche Forderungen sofort abgeschrieben. Eine Uneinbringlichkeit einer unbesicherten Forderung liegt dann vor, wenn mit der Leistung des Kreditnehmers nicht mehr zu rechnen ist. Unterjährig ist sichergestellt, dass Einzelrisiken oder Bewertungsmaßnahmen rechtzeitig erfasst und regelmäßig in der Risikotragfähigkeitslimitierung für Adressenausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft berücksichtigt werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben, so dass eine Gefährdung der Kapitaldienstfähigkeit unwahrscheinlich geworden ist oder der Kredit aus den gestellten Sicherheiten zweifelsfrei zurückgeführt werden kann. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken 340g HGB

13 7.3 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten gemäß 327 Abs. 2 Nr. 1 SolvV Kredite, Zusagen und andere nichtderivative Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Gesamtbetrag der Forderungen Betrag in Tsd. Betrag in Tsd. Betrag in Tsd Gesamtbetrag der Forderungen nach geografischen Hauptgebieten gemäß 327 Abs. 2 Nr. 2 SolvV Geografische Hauptgebiete Kredite, Zusagen und andere nichtderivative Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Betrag in Tsd. Betrag in Tsd. Betrag in Tsd. Deutschland EWR (ohne Deutschland) Außerhalb EWR Gesamt Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten gemäß 327 Abs. 2 Nr. 3 SolvV Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Tsd. Tsd. Tsd. Banken Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Gesamt

14 7.6 Vertragliche Restlaufzeiten gemäß 327 Abs. 2 Nr. 4 SolvV Restlaufzeiten Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Tsd. Tsd. Tsd. <1 Jahr bis 5 Jahre >5 Jahre bis unbefristet Gesamt Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche gemäß 327 Abs. 2 Nr. 5 SolvV Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten (mit Wertberichtigungsbedarf) Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführung (+)/Auflösungen (-) von EWB/Rückstellungen Direktabschreibung (-)/Eingänge auf abgeschriebene Forderungen (+) Kredite in Verzug Tsd. Tsd. Tsd. Tsd. Tsd. Tsd. Tsd. Banken Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftl. selbst Privatpersonen davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe 548 Baugewerbe 237 Handel; Instandhaltung und Reparatur 441 von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen 8 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 78 Organisationen ohne Erwerbszweck 13 Gesamt

15 Aus Vertraulichkeitsgründen haben wir die Angaben zu notleidenden Forderungen der Kreditnehmergruppe Unternehmen zusammengefasst. Die Pauschalwertberichtigungen sind nicht den einzelnen Schuldnergruppen zugeordnet. 7.8 Notleidende und in Verzug geratene Kredite nach geografischen Hauptgebieten gemäß 327 Abs. 2 Nr. 5 SolvV Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten (mit Wertberichtigungsbedarf) Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Kredite in Verzug Tsd. Tsd. Tsd. Tsd. Tsd. Deutschland EWR (ohne Deutschland) Außerhalb EWR Gesamt Die Pauschalwertberichtigungen sind nicht den einzelnen Regionen zugeordnet. 7.9 Entwicklung der Risikovorsorge gemäß 327 Abs. 2 Nr. 6 SolvV EWB PWB Rückstellungen Tsd. Tsd. Tsd. Anfangsbestand der Periode Fortschreibung in der Periode Auflösung Verbrauch wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand KSA-Forderungsklassen ( 328 SolvV) 8.1 Angaben zu 328 Abs. 1 bis 3 SolvV Die Sparkasse hat der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) gem. 41 und 235 SolvV bis auf Widerruf die anerkannten externen Rating-Agenturen Standard & Poor s und Moody s für die Forderungsklassen Staaten, Banken, Unternehmen, Investmentanteile und Verbriefungen benannt. Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für diese Forderungsklassen auf Grundlage der Bonitätsbeurteilungen der normierten Ratingagenturen (externe Ratings). Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein externes Rating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Für Investmentanteile ist darüber hinaus die Anwendung von 36 Abs. 1 Nr. 2 möglich. Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt

16 8.2 Angaben zu 328 Abs. 2 SolvV Risikogewicht in % Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge in Tsd Sonstige Kreditrisikominderungstechniken setzt die Sparkasse nicht ein. 9 Marktpreisrisiken ( 330 SolvV) Eigenmittelanforderungen für Marktpreisrisiken im Handelsbuch, Fremdwährungs- und Warenpositionen ergaben sich nicht. 10 Operationelle Risiken ( 331 SolvV) Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß 270 und 271 SolvV ermittelt. Dabei wird der Durchschnitt der Bruttoerträge der letzten drei Jahre mit einem aufsichtlich vorgegebenen Prozentsatz multipliziert. Dieser Faktor beträgt aktuell 15 %. Ausgangspunkt für die Ertragsrechnung pro Jahr sind die handelsrechtlichen Werte zum Jahresende. 11 Beteiligungen im Anlagebuch ( 332 SolvV) Die Bewertung unserer Beteiligungen richtet sich grundsätzlich nach 253 HGB. Darüber hinaus bestehen für Kreditinstitute mit den 279 ff. HGB und den 340e ff. HGB ergänzende Regelungen zur Bewertung, die Vorrang vor den allgemeinen Regeln des 253 HGB haben. Das Verfahren zur Feststellung des beizulegenden Wertes einer Beteiligung ist abhängig von deren Zweck. In diesem Sinn unterscheiden wir zwischen strategischen Beteiligungen und Renditebeteiligungen. Strategische Beteiligungen dienen der Bündelung und Spezialisierung betrieblicher Aufgaben oder werden aus verbundpolitischen Motiven bzw. mit Blick auf den öffentlichen Auftrag begründet. Renditebeteiligungen sind Beteiligungen, bei denen ausschließlich finanzielle Ziele im Sinn von Ausschüttungserwartungen oder Werterhöhungen im Vordergrund stehen. Die Sparkasse unterhält ausschließlich strategische Beteiligungen. Die Wertüberprüfung erfolgt bei unseren Beteiligungen auf der Grundlage der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse. Sofern keine nachhaltigen Verluste ausgewiesen werden, unterstellen wir die Werthaltigkeit der Beteiligung. Ist dagegen eine nachhaltige negative Ertragslage zu verzeichnen, gehen wir von einer Wertminderung aus, sofern nicht die Werthaltigkeit gesondert begründet wird. Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen wegen dauerhafter und vorübergehender Wertminderung, bilanziert. Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Der Buchwert der Beteiligungen beträgt 8,1 Mio., hiervon entfallen 7,3 Mio. auf die Beteiligung am Rheinischen Sparkassen- und Giroverband. Überdies halten wir einen Genussschein von nominell 5,0 Mio. eines Mitgliedes des Haftungsverbundes der Sparkassen-Finanzgruppe, der mit den Anschaffungskosten bilanziert wurde

17 Gewinne und Verluste aus Verkäufen oder Abwicklungen sind im Berichtszeitraum nicht entstanden. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. 12 Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene ( 333 SolvV) 12.1 Angaben zu 333 Abs. 1 SolvV Das von der Sparkasse eingegangene Zinsänderungsrisiko als wesentlicher Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation und der unterschiedlichen Anpassungselastizität von Kundenzinssätzen und Marktzinssätzen. Zur Messung, Überwachung und Steuerung der Zinsänderungsrisiken setzt die Sparkasse das periodisch ausgerichtete Simulationsverfahren GuV-Planer ein. Ergänzend hierzu nutzt die Sparkasse das Sparkassen-Prognosesystem mit komprimierter Fristenablauf- bzw. Zinsbindungsbilanz. Die Zinsbindung variabel verzinslicher und unbefristeter Geschäfte leitet die Sparkasse nach dem Verfahren der gleitenden Durchschnitte aus dem tatsächlichen Zinsanpassungsverhalten dieser Geschäfte ab. Das Verfahren GuV-Planer basiert auf dem Margenkonzept. Mit dem Verfahren werden vierteljährlich die Rentabilitätsauswirkungen bei unterschiedlichen Zinsszenarien simuliert. Die Szenarien beinhalten unveränderte, steigende und fallende Marktzinssätze sowie eine inverse und eine flache Zinsstruktur. Darüber hinaus werden Zinsschock- Szenarien simuliert. Bei festverzinslichen Kundengeschäften mit impliziten Optionen werden entsprechend dem Ausübungsverhalten in der Vergangenheit sowie in Abhängigkeit von der Zinssituation Korrekturen vorgenommen. Um zusätzliche Erkenntnisse zu erhalten, berechnet die Sparkasse das Zinsänderungsrisiko ergänzend in der barwertigen Sichtweise Angaben zu 333 Abs. 2 SolvV Die periodenorientierten Zinsschockszenarien von +200 bzw Basispunkten (BP) wiesen zum Risikowerte von 536 Tsd. bzw. 329 Tsd. bezogen auf den erwarteten Zinsüberschuss des Folgejahres bei gleichbleibendem Zinsniveau auf. Die ergänzende barwertige Betrachtung der von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschockszenarien von +200 BP bzw BP zeigte zum ein Zinsänderungsrisiko in Form der Veränderung des Zinsbuchbarwertes von -19,2 Mio. bzw. +12,1 Mio.. 13 Verbriefungen ( 334 SolvV) Die Sparkasse führt derzeit keine Verbriefungen gem. 334 SolvV durch. Als Investor hält die Sparkasse keine werthaltigen Verbriefungspositionen. Die unter 5.2 ausgewiesene Eigenmittelanforderung von 1 Tsd. resultiert aus der Rechnungsabgrenzung einer Zinsforderung. 14 Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von (privaten) Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im Kreditrisikostandardansatz (KSA) als eigenständige Forderungsklasse berücksichtigt und daher nicht als Kreditrisikominderungstechnik nach der Solvabilitätsverordnung behandelt. 15 Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) 15.1 Qualitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Stadtsparkasse Wermelskirchen ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung. Die überwiegende Anzahl der Beschäftigten erhält eine Vergütung ausschließlich auf dieser tariflichen Basis

18 Ausgestaltung des Vergütungssystems Das Vergütungssystem ist für alle Geschäftsbereiche der Sparkasse gleich ausgestaltet. Die Beschäftigten der Sparkasse erhalten die tarifliche Vergütung nach dem TVöD-Sparkassen. Außertarifliche Sonderzahlungen sind nicht an Zielvorgaben oder Zielvereinbarungen geknüpft Vorstandsvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkasse richtet sich nach den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände und besteht aus einer Festvergütung sowie bei einem Vorstandsmitglied zusätzlich aus einer variablen Zulage Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt Quantitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV Die festen Vergütungen der Sparkasse betrugen Tsd.. Die variablen Vergütungen betrugen 130 Tsd Beschäftigte insgesamt erhielten variable Vergütungen. In diesen Angaben sind auch die festen bzw. variablen Vergütungen der Vorstandsmitglieder enthalten. Wermelskirchen, Der Vorstand Jahnke Schumacher

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