Informationsstelle Mittelmeer München. Nautische Basis - Informationen. Montenegro. mit Angaben der revierbezogenen Funkdienste und Wetterberichte

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1 Informationsstelle Mittelmeer München Nautische Basis - Informationen Montenegro mit Angaben der revierbezogenen Funkdienste und Wetterberichte Nachdruck auch auszugsweise nur mit schriftlicher Genehmigung des Nautik-Verlages München. Die Informationen werden mit der größtmöglichen Sorgfalt so aktuell wie möglich zusammengestellt. Da jedoch Änderungen in den Vorschriften oder in einer Situation vor Ort eintreten oder eingetreten sein können, deren Veröffentlichung oder In-Kraft-Treten erst später bekannt wird, kann eine Gewähr in keinem Falle übernommen werden. Stand der Informationen: Juli 2013

2 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite 2 Allgemeine Informationen B/1 Wichtiger Hiweis: Die hier aufgeführten Vorschriften wurden so gut wie möglich recherchiert. Trotzdem kann es vorkommen, daß die eine oder andere Vorschrift geändert wurde, ohne dass die Änderung rechtzeitig bekannt wurde. Jede Haftung für eventuelle fehlende oder nicht gültige oder überholte Angaben ist daher ausgeschlossen. Ebenso wird darauf hingewiesen, daß die hier aufgeführten Informationen überwiegend für privat genutzte Yachten gelten. Für kommerziell genutzte Yachten, z.b. Charteryachten oder Yachten in Club-Eigentum o.ä., können andere Vorschriften von Bedeutung sein. Wenn keine Informationen vorliegen, ist die Zeile im Inhaltsverzeichnis kursiv angegeben. Kapitel Seite Nr. B/ 1 Inhaltsverzeichnis Gesetzliche Bestimmungen Montenegro 2 Passbestimmungen Ein- und Ausreisebestimmungen über Land a,) Einreise über Land / Bootstransporte... 5 b.) Einreise mit Tieren Ein- und Ausreisebestimmungen über See a.) Bestimmungen b.) Gebühren c.) Kurtaxe..... d.) Beiboote Hafen- und Verkehrsbestimmungen Sperrgebiete / Naturschutzgebiete Devisenrechtliche Bestimmungen Versicherungspflicht Seetüchtigkeit Führerscheinbestimmungen a.) Zeitweilige Einfuhr und Stationierung von Yachten b.) Zollfreie Einfuhr von Ersatzteilen c.) Eintrag ins montenegrinische Schiffsregister... 9 d.) Mehrwertsteuer-Erstattung e.) Crewwechsel Ausrüstungsvorschriften, Abgasvorschriften, Fäkalientanks Signalpistolen Einfuhr und Benutzung von Funkgeräten und Handy's Anschriften der diplomatischen Vertretungen der BRD Österreichs der Schweiz Marinas a.) Anschriften b.) Transit-Preise (Auswahl) 19 a.) Hafenämter (Rufnummern) b.) Küstenfunkstellen Anschriften von Service-Firmen (Bootsmotoren) Tauchvorschriften Versorgungsmöglichkeiten 22 Strom- und Wasserversorgung 23 Treibstoff, Tankstellen

3 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite 3 Nautische Informationen 24 Nautische Veröffentlichungen / a.) Vertriebsstellen b.) Amtliche Handbücher für den Adria-Raum c.) Gezeitentafeln d.) Allgemeine Literatur Seekarten a.) deutsche b.) montenegrinische c.) englische Betonnung Verkehrstrennungsgebiete Adria Leuchtfeuer / Funkfeuer Adria-Wetter allgemein Wetterberichte a.) montenegrinische b.) kroatische c.) griechische (Navtex) d.) italienische e.) deutsche / österreichische Nautische Warnnachrichten Kollisionsverhütungsregeln a.) Seenotrettungsdienste maritim b.) Funkärztliche Beratung /Medico c.) Allgemeine medizinische Hinweise Zoll / Auskunftsstellen für Zollfragen Fremdenverkehrsämter Internetadressen Wichtige Rufnummern Allgemeine Informationen 37 Sportfischerei Impressum CD-13 Passbestimmungen Montenegro B/2 Stand: Juli 2013 Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepaß Reisepass:... Ja Vorläufiger Reisepass:. Ja Personalausweis:.. Die Einreise mit Personalausweis ist möglich für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen oder zur Durchreise. Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass:.. Ja, Lichtbild ist auch bei Kindern unter 5 Jahren erforderlich Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinder- ausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt):.. Ja, wenn noch genügend Platz für Einreisestempel,

4 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite 4 Lichtbild ist erforderlich Anmerkungen: Alle Dokumente sollten bei der Einreise noch 3 Monate lang gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Visum Die Einreise nach Montenegro ist unabhängig vom Aufenthaltszweck bis zu einer Dauer von 90 Tagen visumsfrei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss im Lande eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Doppelstaater Personen, die neben der deutschen auch die montenegrinische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den montenegrinischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise montenegrinische Reisedokumente zu benutzen. Polizeiliche Anmeldung Ausländer müssen sich in Montenegro innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Verstöße gegen diese Meldepflicht werden gelegentlich geahndet. In solchen Fällen kann es bei einer späteren Wiedereinreise Probleme geben. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Quelle: Auswärtiges Amt der BRD Einreise für österreichische Staatsbürger: Visumpflicht: Nein (bis zu einem Aufenthalt von 3 Monaten bei Einreise mit Reisepass, 1 Monat bei Einreise mit Personalausweis) Visum erhältlich: --- Reisedokumente: Reisepass; Personalausweis Passgültigkeit: Der Reisepass oder Personalausweis muss bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültig sein. Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem nicht mehr gültig! Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen. Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert Sonstiges: Ausländer sind verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft bei der Polizei zu melden, wenn sie vorhaben, mindestens 3 Tage in Montenegro zu bleiben. Bei Aufenthalt in einem Hotel oder anderen kommerziellen Unterkunftsmöglichkeiten übernimmt das Hotel bzw. der Vermieter die Meldepflicht. Bei privater Unterbringung wäre das Formular N13 (erhältlich in Buchhandlungen, Obr. br. 13) auszufüllen (Angaben zur Person, Dauer des Aufenthalts usw.) und bei der nächsten Polizeistation bestätigen zu lassen. Sie erhalten dann einen bestätigten Abschnitt, welcher während der Dauer des Aufenthalts mitzuführen ist. Quelle: Auswärtiges Amt Österreichs Das Eidgenössische Amt für auswärtige Angelegenheiten veröffentlicht folgenden Hinweis: Besondere Hinweise Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der lokalen Polizeistelle anmelden; Hotels erledigen normalerweise die Meldepflicht für ihre Gäste. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft von Montenegro in Genf über die Einreise- und Meldebestimmungen für Personen und Fahrzeuge: Ausstellung von Passierscheinen, Versicherungsnachweis für Fahrzeuge etc.

5 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite 5 Schweizer im wehrpflichtigen Alter, die auch die Staatsangehörigkeit von Montenegro besitzen und ihren Militärdienst in der Schweiz geleistet haben, sollten sich durch die Botschaft von Montenegro in Genf eine diesbezügliche Bestätigung ausstellen lassen. Wer keine solche Bestätigung vorweisen kann, muss mit einer Festnahme am Grenzübergang und einer vorübergehenden Inhaftierung durch die Militärbehörden rechnen. Der Euro dient als offizielle Währung CD13 Einreise über Land nach Montenegro Stand: Juli 2013 B/3 a Bestimmungen für eine Einreise mit Booten über Land nach Montenegro beim Grenzübertritt sind nicht bekannt. Zu Fahrten mit Kraftfahrzeugen wird vom Auswärtigen Amt folgendes veröffentlicht: (Juli 2013) Kfz-Haftpflicht Die grüne Versicherungskarte gilt für Montenegro. Der Abschluss einer zusätzlichen Kfz- Haftpflichtversicherung ist somit im Regelfall nicht mehr erforderlich. Sofern keine Grüne Versicherungskarte mit entsprechendem Eintrag vorliegt, kann an den Grenzübergängen für PKW (+ ggfls. Zuschläge für Anhänger oder Wohnwagen) eine Haftpflichtversicherung für 15 Tage abgeschlossen werden, mit der Möglichkeit, diese um weitere 15 Tage zu verlängern. Die Kosten für Abschluss und Verlängerung liegen bei jeweils etwa 30 Euro. Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per Pkw nach Montenegro verweigert. Kfz-Unfälle Der Straßenverkehr in Montenegro ist mit weit größeren Risiken behaftet als in Deutschland. Diese ergeben sich aus dem oft schlechten Zustand der Straßen, dem häufig undisziplinierten Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer und der oft unzureichenden Absicherung am Fahrbahnrand, was im sehr gebirgigen Montenegro mit zahlreichen Schluchten eine große Gefahr darstellt. Zusätzlich ist auch in unübersichtlichen Kurven mit überholenden Fahrzeugen undisziplinierter Autofahrer zu rechnen. Eine verhältnismäßig hohe Zahl von Unfallopfern ist die Folge. Die meisten schweren Unfälle ereignen sich auf den Strecken Budva - Cetinje- Podgorica, Podgorica - Kolašin - Belgrad und Podgorica - Danilovgrad - Nikšić. Bei Verwicklung von Ausländern in Kfz-Unfälle kommt es insbesondere bei Fällen mit Personenschäden regelmäßig zur Inhaftierung ausländischer Fahrzeugführer und insbesondere bei Todesfolgen auf montenegrinischer Seite nach gerichtlicher Feststellung der Schuld zu Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen, die anders als in der deutschen Rechtsprechung nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln einschließlich der Höchstgeschwindigkeitsregeln streng zu beachten und umsichtig und ausgeruht zu fahren. Landesunkundige sollten Nachtfahrten außerhalb der Städte möglichst vermeiden. Da Fahrer und Beifahrer häufig nicht angeschnallt sind, ist das Risiko von Unfällen mit Personenschaden höher als in Deutschland. Straßenbenutzungsgebühren Bei Reisen in oder durch Montenegro sind nur für den Tunnel Sozina (zwischen Podgorica und Sutomore), für die Straße von Herceg Novi nach Trebinje (Bosnien und Hercegovina) sowie für die Autofähren (Bucht von Kotor) Gebühren zu zahlen. Ferner werden geringe Gebühren für die Benutzung einiger Panoramastraßen in Nationalparks verlangt (Lovčen, Durmitor)

6 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite 6 Informationen sind auch über den AMSCG/ADAC Podgorica (Tel.: ) erhältlich. Der Pannendienst hat die Nummer (von ausländischen Mobiltelefonen aus: ), weiterhin die Mobiltelefonnummer Für die Betreuung der ADAC-Mitglieder in Montenegro ist die ADAC-Notrufstation in Zagreb (Kroatien) zuständig (Tel.: ). Kraftstoffversorgung Die Kraftstoffversorgung - auch mit bleifreiem Benzin - ist in allen Landesteilen grundsätzlich gewährleistet. Vereinzelt gibt es Gastankstellen. Quelle: Auswärtiges Amt der BRD CD-13 Einreise mit Haustieren Stand: April 2011 B/3 b Für die Einreise mit (Haus)Tieren gelten folgende Vorschriften: Das Tier muss einen Internationalen Impfpass besitzen und der Eintrag der letzten Tollwutimpfung darf nicht kürzer als 15 Tage und nicht länger als 6 Monate her sein. Ergänzend, aber nicht verpflichtend können Sie sich kurz vor der Abreise ein Gesundheitszeugnis von Ihrem Tierarzt ausstellen lassen, welches besagt, dass Ihr Tier untersucht wurde und der Gesundheitszustand in Ordnung ist. Quelle: Homepage CD-11 Einreise-und Ausreise - Bestimmungen über See (Montenegro) Stand: April 2011 B/ 4 a Definitionen (Auszug aus Artikel 2 des Law on Yachts (englische Fassung): Yacht bedeutet ein fahrtüchtiges Wasserfahrzeug, das für Freizeitaktivitäten, Erholungszwecke und sportliche Aktivitäten vorgesehen ist, mit einer Länge über 7 m, das nicht kommerziell genutzt wird; Ausländische Yacht bedeutet eine Yacht unter einer ausländischen Flagge; Vignette ist der Nachweis des Einklarierens und daß die Voraussetzungen für eine ausländische Yacht für das Kreuzen in den Territorialgewässern, den Binnengewässern, den Flüssen und Seen der Republik Montenegro erfüllt sind; Höchstzulässige Zahl von Personen (maximum number of persons allowed) ist die Anzahl der Passagiere und Crewmitglieder, die in den Bootspapieren angegeben ist. Einreise über See Eine Yacht muß zunächst auf dem kürzesten Wege den nächstgelegenen Port of Entry anlaufen, um die Einklarierungs-Formalitäten zu erledigen und eine "Vignette" zu erhalten. Ports of Entry sind derzeit (von Nord nach Süd) saisonal (vom 1. Mai bis 1. November) Zelenika, Kotor, Budva und ganzjährig Porto Montenegro und Bar. Sollte starker Süd- oder Südwestwind ein Anlegen an der Pier vor dem Zollamt in Zelenika unmöglich machen, so kann das Zollamt in Zelenika als Ausnahme genehmigen, zum Einklarieren den Hafen Herzegnovi, Porto Montenegro oder Kotor anzulaufen. Hierzu ist die ausdrückliche Genehmigung des Zollamtes Zelenika einzuholen (Tel , Fax: ; Mobil: ). Beim Einklarieren sind vorzulegen: 1. Eine Crewliste mit detaillierten Angaben über alle Crewmitglieder an Bord; 2. Gültige Schiffspapiere 3. Qualifikation des Schiffsführers ("boating licence") gemäß den Vorschriften des Flaggenstaates der Yacht;

7 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite 7 4. Versicherungsnachweis für die Yacht; 5. Eigentumsnachweis oder Chartervertrag für die Yacht. Personen, die nicht auf der Crewliste eingetragen sind, dürfen sich während der Fahrt der Yacht nicht an Bord befinden. Nach dem Einklarieren erhält die Yacht eine Vignette, die an einer gut sichtbaren Stelle der Yacht anzubringen ist. Sie besitzt eine Gültigkeit zwischen 1 Woche und 1 Jahr, gerechnet vom Ausgabedatum an. Die Gültigkeitsdauer wird durch den Kaufpreis der Vignette bestimmt (siehe Kapitel 4 b.) Mit dem Erhalt der Vignette erhält die Yacht das Recht, die Territorialgewässer, die Binnenseen und Flüsse Montenegros zu befahren. Yachten, die zu einer Reparatur einen Hafen oder eine andere Stelle anlaufen, benötigen keine Vignette. Das gleiche gilt für Yachten, die an einer Regatta oder einer Ausstellung teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist, daß die Regatta oder die Ausstellung mindestens 48 Stunden vor ihrem Beginn beim Zollamt angemeldet worden ist. Ausreise über See Der Skipper oder Kapitän einer ausländischen Yacht, die sich in montenegrinischen Gewässern aufhielt, muß vor Verlassen dieser Gewässer in einem Hafen, der für den internationalen Verkehr geöffnet ist, ausklarieren und die Crew- und Passagierliste entsprechend bestätigen lassen. Danach muß er die Gewässer der Republik Montenegro innerhalb von 24 Stunden verlassen. CD-11 Einreise-Bestimmungen über See / Gebühren Stand: April 2011 B/ 4 b Die Gebühren für die Vignette betragen für ausländische Schiffe und Boote (Preise in Euro)(unverändert seit 2009): Länge der Yacht bis 7 Tage 1 Monat 3 Monate 6 Monate 1 Jahr 7 12 m m m über 24 m Einreise-Bestimmungen über See / Beiboote Stand: April 2011 B/ 4 d Die durch die Vignette bestätigte Seetüchtigkeit einer Yacht schließt auch Beiboote (dinghies), die an Bord einer Yacht mitgeführt werden und die in den Schiffspapieren als zur Yacht gehörend aufgeführt und entsprechend versichert sind, ein. (siehe auch Kapitel 8) Hafen- und Verkehrsbestimmungen / Montenegro B/ 5 (Stand: April 2011) Nach dem Law on Yachts(2008) müssen sich an Bord einer ausländischen Yacht während ihrer Fahrt in montenegrinischen Gewässern befinden:

8 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite 8 Schiffspapiere; Führerschein des Skippers und der Crew gemäß den Bestimmungen des Flaggenstaates der Yacht; Versicherungsnachweis; Eigentumsnachweis oder Nachweis der Berechtigung zur Benutzung der Yacht; Chartervertrag. Vignette; Crewliste. Im übrigen muß eine ausländische Yacht während ihres Aufenthalts in montenegrinischen Gewässern alle Anforderungen internationaler Übereinkommen, soweit sie von der Repuiblik Montenegro ratifiziert worden sind, und Vorschriften der Republik Montenegro erfüllen. Alle Schiffe ("vessels"), die in den Küstengewässern von Montenegro fahren, dürfen sich der Küste nicht weiter nähern als: Berufsfahrzeuge müssen einen Abstand von 300 m einhalten; Sportfahrzeuge müssen einen Abstand von mindestens 200 m einhalten; Motor- und Segelboote müssen einen Abstand von mindestens 150 m einhalten; Ruder- und Paddelboote müssen einen Abstand von mindestens 50 m einhalten. Alle Wasserfahrzeuge müssen vor Badeplätzen in einem Abstand von mindestens 50 m außerhalb der Absperrlinien fahren oder 150 m vor natürlichen Badestränden; Surfer dürfen nur in einem Abstand von mehr als 200 m vom Ufer surfen und nur in Gebieten, in denen das Surfen nicht verboten ist. Jet-Boote (Scooter, Jet-Ski's o.ä.) dürfen nur in Gebieten fahren, in denen das ausdrücklich von den Hafenämtern erlaubt ist, und nicht näher als 300 m vor dem Ufer. Jet-Boote können diese erlaubten Zonen erreichen durch markierte Zufahrten und mit langsamster Fahrtgeschwindigkeit. Hinweis: Schwimmen außerhalb der markierten Badezonen ist strikt verboten; das gleiche gilt für eine Entfernung von 100 m vor natürlichen Ufern. Fahrtbeschränkungen: Im Golf von Kotor bestehen folgende Fahrtbeschränkungen: In der Kumborski Tjesnak (Kumbor-Enge) beträgt die Höchstgeschwindigkeit 8 Knoten. Dabei ist ein Mindestabstand von 50 m zur Brücke in Kumbor zu halten. Im Prolaz Verige beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 8 Knoten. Außerdem besteht Stoppverbot. Sperrgebiete / Montenegro B/ 6 Weitere Sperrgebiete, die über die im Kapitel 5 genannten Gebiete hinausgehen, oder Naturschutzgebiete sind zur Zeit (April 2011) nicht bekannt. Devisenrechtliche Bestimmungen für Montenegro B/ 7 Stand: April Juli 2013 Über Zahlungsmittel teilt das deutsche Auswärtige Amt mit: In Montenegro kann inzwischen immer mehr mit Kreditkarten ausländischer Banken bezahlt werden. Die Geldversorgung über EC-Karte ist außerhalb der größeren Städte und der touristisch erschlossenen Küstengebiete nur begrenzt möglich. Es wird daher empfohlen, bei Reisen in das Hinterland

9 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite 9 ausreichend Bargeld mit sich zu führen. Nicht alle Banken füllen regelmäßig ihre Geldautomaten nach, also ggf. Automaten verschiedener Banken ausprobieren. In Montenegro ist der Euro einzige offizielle Währung (Ein- und Zwei-Cent-Stücke werden nicht verwandt). Die Einfuhr von Devisen nach Montenegro ist bis zu einem Betrag mit dem Gegenwert von ,- Euro möglich. -13 Versicherungspflicht in Montenegro B/ 8 Stand: April 2011 Im "Law on Yachts", das seit 2008 in Kraft ist, muß beim Antrag auf die Vignette der Nachweis einer Versicherung gegenüber Dritten geführt werden. Über die Höhe der Versicherungssumme wird nichts bestimmt. Für Yachten unter deutscher Flagge hat sich als Bestätigung die mehrsprachige "Blaue Karte", die von den Versicherungsgesellschaften ausgestellt wird, bewährt. Beiboote gelten dann als mitversichert, wenn sie in den Bootspapieren eingetragen sind. Ist das nicht der Fall, muß eine separate Versicherung vorliegen. Nachweis der Seetüchtigkeit der Yacht B/ 9 Stand: April2011 Nach dem offiziellen "Yachting Guide", Ausgabe 2011, gilt die Ausgabe der Vignette, die nach Vorlage der Bootspapiere erfolgt, als Nachweis der Seetüchtigkeit der Yacht. Führerscheinbestimmungen in Montenegro B/ 10 Stand: April 2011 Nach den jetzt geltenden Bestimmungen ist bei der Anmeldung zum Erhalt der Vignette für Yachten unter ausländischer Flagge ein Nachweis zu führen, dass der Kapitän / Skipper zur Bootsführung befähigt ist ("must present...captain's boating licence"). Eine PS-Grenze wie in der BRD ist nicht angegeben, die in Deutschland übliche Untergrenze von 3,68 kw (5 PS) gilt daher in Montenegro nicht! Eintrag von Yachten in das montenegrinische Yachtregister Stand: April 2011 B/11 c Nach dem Law of Yachts, Kapitel II, kann eine ausländische Yacht in das montenegrinische Yachtregister eingetragen werden, wenn sie in keinem anderen Register bisher eingetragen ist. Die umfangreichen Voraussetzungen und das Eintragungsprocedere einer Yacht in das Register kann im Gesetz nachgelesen werden. Der Text des Gesetzes (Originalfassung und englische Übersetzung) kann von der Homepage des Nautik-Verlages unter im Abschnitt "Montenegro" heruntergeladen werden.

10 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite 10 Crewwechsel in Montenegro Stand: April 2011 B/ 11 e Nach dem Gesetzestext enthält die Crew- und Passagierliste (im folgenden nur Crewliste genannt) die detaillierten Angaben der Personen, die sich an Bord einer Yacht während deren Aufenthalt in montenegrinischen Gewässern aufhalten. Sie ist vom Skipper bei der Einklarierung zu beantragen. Die Crewliste kann sowohl komplett ausgefüllt oder nachträglich ergänzt werden. Sie muß jeweils vom Hafenkapitän bestätigt werden. Nachträgliche Ergänzungen müssen vor dem Verlassen eines Hafens erfolgen und müssen vom Hafenkapitän bestätigt werden. Während der Dauer der Gültigkeit der Vignette darf die Zahl der Crewmitglieder und Passagiere einer Yacht, die nicht nach den Vorschriften des Gesetzes als Charteryacht gilt, nicht das Vierfache der höchstzulässigen Zahl von Personen an Bord, wie sie sich aus den Schiffspapieren ergibt, überschreiten. In die Crewliste werden Personen, die sich nur während des Aufenthalts einer Yacht im Hafen oder vor Anker an Bord befinden, nicht eingetragen. Ausrüstungsvorschriften /Umweltvorschriften Montenegro B/ 12 Stand April 2011 Nach dem Law on Yachts von 2008 ist es in- und ausländischen Yachten nicht gestattet, Öl, öliges Wasser, Müll und Abfall jeder Art ins Meer entsorgen. Sie müssen ausgerüstet sein mit Tanks und Einrichtungen zum Auffangen und Lagern von Öl, öligem Wasser und Müll, die an Land entsorgt werden müssen in Einrichtungen gemäß den MARPOL-Vorschriften, den einschlägigen, für das Mittelmeer erlassenen Vorschriften und den Vorschriften der Republik Montenegro. Die Crew und Passagiere der Yachten sollen mit den entsprechenden Vorschriften vertraut sein. Weiterhin müssen in- und ausländische Yachten, die in den Gewässern der Republik Montenegro fahren, nach den SOLAS-Richtlinien und nach der STCW-Convention (Convention on Standard for Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers) ausgerüstet sein. Hinweis: Nach den internationalen SOLAS-Richtlinien Kapitel V sind Ausrüstungsvorschriften für "alle Schiffe" festgelegt, deren Umsetzung durch den jeweiligen Flaggenstaat geregelt wird. Nach Mitteilung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie regeln einige Länder die Ausrüstungsvorschriften im nationalen Recht. So kann ein Hafenstaat in seinen nationalen Gewässern durch nationales Recht Sonderregelungen erlassen, die meist unterhalb von SOLAS liegen. In der BRD geschieht das durch die Schiffssicherheitsverordnung Nach den montenegrinischen "Regulation on Boats" 51/04 und dem Yachting Guide 2011 ist für nichtkommerzielle Boote folgende Ausrüstung vorgeschrieben: Ausrüstung: Anker gemäß dem vorgeschriebenen Gewicht mit Trosse oder Kette von m Klampen/Poller und drei Festmachetrossen von angemessener Länger und Festigkeit Pumpe oder Gefäß mit Schöpfer zwei Ruder/Riemen von angemessener Länge. Maschine: Werkzeug-Kit für die Wartung der Mschinenanlage angemessene Ersatzteile für die sichere Funktion der technischen Ausrüstung Rettungsgeräte

11 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite 11 Schwimmweste für jede Person an Bord Bordapotheke Signalmittel und navigatorische Ausrüstung vorgeschriebene Lichter und Tagsignale gemäß IRPCS (International Regulations for Preventing Collisions at Sea / Kollisionsverhütungsregeln) eine wasserdichte Lampe Ausrüstung zur Vermeidung von Umweltschäden Abfallbehälter für feste Abfälle Behälter für Öl, Altöl, Ölrückstände oder ölige Abfälle. Fäkalientanks sind, soweit bekannt, derzeit für Yachten nicht zwingend vorgeschrieben. Für kommerziell eingesetze Schiffe gelten verschärfte Ausrüstungsvorschriften. Signalpistolen B / 13 Stand: April 2011 Einfuhr über See: Spezielle Vorschriften für die Einfuhr und den Verbleib von Signalpistolen an Bord von seegehenden Yachten sind nicht bekannt. Nach internationalen Regeln müssen bei einer Einreise über See Signalpistolen nicht extra gemeldet werden, da sie zur benötigten Sicherheitsausrüstung einer Yacht gehören. Grundsätzlich ist für den Eigner/Skipper einer unter deutscher Flagge fahrenden Yacht der Besitz einer "Waffenbesitzkarte" und eines "Europäischen Feuerwaffenpasses" erforderlich. Bei einem Transport müssen die Waffen und die Munition getrennt voneinander transportiert werden. Für Yachten unter deutscher Flagge gilt nach Auskunft der Polizei Hamburg folgendes: "Für die vorübergehende Aufbewahrung einer erlaubnispflichtigen Signalpistole an Bord einer seegehenden Motor- oder Segelyacht ist ein Waffenschrank der Sicherheitsstufe B oder des Widerstandsgrades Null erforderlich. Darüber hinaus ist ein nicht zertifiziertes Aufbewahrungsbehältnis als ausreichend anzuerkennen, wenn es die nachstehenden Sicherheitsstandards erfüllt: Behältnisse müssen aus Stahlblech (möglichst rostfrei) gefertigt sein; Das Stahlblerch der Tür/Klappe muss mindestens eine Stärke von 4 mm aufweisen; Eine verankerung des Behältnisses im Schiff ist erforderlich; Das Behältnis muß zu verschließen sein (elektronisch kodierters Schloss, Zahlenschloss oder Riegelschloss). " (Grundlage: Deutsches Waffengesetz 3, 12 und 36 / Quelle: - Signalwaffen suchen - Wasserschutzpolizei Hamburg Broschüren.de anklicklen Signalwaffen-pdf anklicken. ) Einfuhr und Benutzung von Funkgeräten und Handys B/ 14 Stand: April 2011 Fest eingebaute Seefunkstationen, die zur Ausrüstung einer Yacht gehören und für die die notwendigen Zulassungspapiere vorgelegt werden, müssen nicht speziell deklariert werden. Sie müssen lediglich beim Einklarieren angegeben werden. Die Einfuhr von Handys, soweit sie zum persönlichen Gebrauch dienen, können ohne Deklaration eingeführt werden.

12 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite 12 Amateurradiostationen dürfen nicht ohne Erlaubnis der montenegrinischen Agentur für Telekommunikation eingeführt werden. (Quelle: Homepage des Österreichischen Außenministeriums). Deutsche Auslandsvertretung / Montenegro B/15 Stand: Juli 2013 Podgorica (Montenegro) Anschrift: ME Podgorica / Montenegro Herzegovacka 10 Telefon: / Fax: / info@podgorica.diplo.de CD13 Österreichische Auslandsvertretungen in Montenegro B/16 Stand: Juli 2013 Podgorica (Botschaft) Anschrift: ME Podgorica / Montenegro Bul. Svetok Petra Cetinjskog 1 A / VI Telefon: Fax: podgorica-ob@bmeia.gv.at Budva (Honorar-Konsulat) Anschrift: ME Budva / Montenegro Hotel "Mogren", Mediteranska 1 Telefon/Fax osterreich_counc@com.me Parteiverkehr: Mo, Mi, Fr Uhr CD13 Schweizerische Auslandsvertretungen in Montenegro B/17 Stand: April 2013 Generalkonsulat Anschrift Consulate General of Switzerland Ulica Svetlane Kane Radevic, br. 3 ME Podgorica / Montenegro Telefon / Fax: / podgorica@honrep.ch Konsularbezirk: CD13 Im Konsularbezirk der Botschaft in Belgrad/Serbien, über die sämtliche Korrespondenz zu senden ist. Postadresse Schweizerische Botschaft Postfach 817 YU Beograd / Serbien

13 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite 13 Marina-Anschriften Montenegro Stand: Juli 2013 B/18 a Bar Name: AD Marina Bar Position 42 05,4' N 19 05' E Anschrift Obala 13. Jula, ME Bar Telefon +382 (0) Mobil Fax +382 (0) UKW Kanal 73 info@marinabar.org Internet Bar Name: OMC-Marina Sv. Nikola Position Anschrift Obala 13. Jula, ME Bar Telefon +382 (0) , (0) Mobil +382 (0) Fax +382 (0) UKW omc@t-com.me Internet Bar Name: Marina Jug Position Anschrift ME - Bar Telefon +382 (0) Mobil +382 (0) Fax UKW Internet Bar Name: Marina Nautilus Position Anschrift ME Bar Telefon +382 (0) Mobil +382 (0) Fax UKW Internet

14 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite 14 Bijela Name: Adriatic Shipyard Bijela Position 42 26,9' N 18 39,9' E Anschrift ME Bijela Telefon +382 (0) Mobil Fax +382 (0) UKW maketing@asybijela.com Internet Budva Name: Marina Budva Position 42 17' N 18 57' E Anschrift Mediterranska 4, ME 85310, Budva/Montenegro Telefon +382 (0) , Mobil Fax +382 (0) UKW 16, 08 marinabudva@com Internet Kotor Name: Marina Kotor Position Anschrift Old Town 309, ME Kotor Telefon Mobil Fax UKW Kanal 16 portofkotorbord@t-com.me Internet Prčanj Name: Marina Prčanj Position 42 26,7' N 18 40,2' E Anschrift Prčanj Nr. 13, ME Kotor Telefon GSM Fax UKW kordicv@t-com.me Internet Tivat Name: Porto Montenegro, Adriatic Marinas d.o.o Position 42 26,0' N 18 41,5' E Anschrift Obala bb., ME Tivat Telefon +382 (0) , Mobil

15 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite 15 Fax +382 (0) UKW Kanal 71 Internet Hafenämter Montenegro Stand: Juli 2013 (alphabetisch) B/19 a Bar 42 06' N 19 05' E Hafenkapitän UKW Kanal 16, 14 Telefon: +382 (0) Mobil Fax: +382 (0) , lukabar@t-com.me Dienstzeit: H24 Einklarierungshafen: ganzjährig Budva 42 17' N 18 57' E Hafenkapitän UKW Kanal 16, 12 Telefon +382 (0) Mobil Fax +382 (0) nicht bekannt Dienstzeit HX Einklarierungshafen: 1. Mai 1. November Herzegnovi 42 27' N 18 32' E Hafenkapitän UKW nicht bekannt Telefon: +382 (0) Mobil Fax nicht bekannt nicht bekannt Dienstzeit HX Einklarierungshafen: nein Kotor 42 26' N 18 46' E Hafenkapitän UKW Kanal 16, 12 Telefon: +382 (0) Mobil: Fax: +382 (0) kapetani@t-com.me Dienstzeit H24 Einklarierungshafen: 1. Mai 1. November. Marina Portomontenegro / Tivat 42 25,9' N 18 41,5' E Telefon: +382 (0) Einklarierungshefen: ganzjährig

16 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite 16 Risan Tivat 42 31,0' N 18 41,6' Hafenkapitän UKW nicht bekannt Telefon: +382 (0) Mobil: Fax: nicht bekannt nicht bekannt Dienstzeit HX Einklarierungshafen: nein Hafenkapitän UKW nicht bekannt Telefon: +382 (0) Mobil: Fax: nicht bekannt nicht bekannt Dienstzeit HX Einklarierungshafen: nein Ulcinj Hafenkapitän UKW nicht bekannt Telefon +382 (0) Mobil Fax: nicht bekannt nicht bekannt Dienstzeit HX Einklarierungshafen: nein Zelenika 42 26,9' N 18 34,6' E Hafenkapitän UKW nichjt bekannt Telefon: +382 (0) Mobil Fax: +382 (0) nicht bekannt Dienstzeit H24 Einklarierungshafen: ganzjährig Küstenfunkstellen Montenegro Derzeit (Juli 2013) ist folgende Station in Betrieb: Bar Ruf: Bar Radio Tel.: (0) Mobil: (0) Fax: (0) barradio@pomorstvo.me UKW Kanal 16 und 24 DSC MMSI , GW/MW Seefunkstelle 2182 khz 2182 khz B/ 19 b

17 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite ,4 khz 2182 khz Dienstbereit: H24 Medico-Gespräche UKW Kanal 16 Im Not- und Sicherheitsverkehr ist die Kfst. Bar über UKW Kanal 16 und 70 zu errerichen. mit den abgesetzten Stationen: UKW-Kanal Dienstbereit Dobra Voda 10, 12, 16, 20 H24 Obosnik 16, 24 H24 CD13 Service-Firmen Bootsmotoren B / 20 Stand: April 2011 Volvo Penta Adriatic Shipyard Bijela ME Bijela / Montenegro Geschäftstelefon: +382(0) Mobiltelefon: +382 (0) Hotline: +382(0) Fax: +382(0) Base Nautico D.O.O. Antonio Palamito Bonici bb ME Tivat / Montenegro Geschäftstelefon: Mobiltelefon: Fax: basenautica@t-com.me Tauchvorschriften B / 21 Stand: April 2011 Spezielle Tauchvorschriften in Montenegro sind z.zt. nicht bekannt. Die Anschrift des Präsidenten der "Diving Organization of Montenegro" lautet: Vladimir Milosevic vladimir@t-com.me Telefon: Fax: Mobile: Treibstoffpreise B/23 Stand: Juli 2013 Montenegro Super bleifrei Diesel ca (Quelle: Internet) ca (Quelle: Internet)

18 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite 18 Tankstellen, die mit Yachten erreichbar sind, gibt es in Herzegnovi in Portomontengero in Kotor in Budva in Bar. In Portomontenegro kann Treibstoff zollfrei getankt werden. CD13 Vertriebsstellen für Seekarten Stand:April 2011 B/24a Amtliche berichtigte und die von privaten Firmen erstellten Seekarten für die Adria können, soweit bekannt, bei folgenden Firmen bezogen werden (in alphabetischer Reihenfolge der Orte): In Deutschland: Bremen SEEKARTE Kapitän A. Dammeyer Korffsdeich Bremen Tel. 0421/395051/52, Fax 0421/ seekarte@seekarte.de Hamburg Kiel Rostock HanseNautic GmbH Bade&Hornig / Eckardt & Messtorff Herrengraben Hamburg Tel. 040/ , Abt. Sportschifffahrt: Fax 040/ info@hansenautic.de Nautischer Dienst Kapitän Stegmann Maklerstr Kiel Postfach Kiel Tel.: 0431/ und , Fax: 0431/ naudi@naudi.de Nautischer Dienst Kapitän Stegmann Zweigniederlassung Überseehafen Postfach , Rostock Tel ; Fax: München Geobuch (Auslieferungs- Rosental 6 stelle) München Tel.: , Fax: geobuch@t-online.de München Freytag & Berndt, Reisebuchhandlung (Auslieferungs- Karlsplatz 5 (Stachus) stelle) München Tel.: Fax: shopmuenchen@frexytagberndt.de

19 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite 19 Regensburg Freytag & Berndt, Reisebuchhandlung (Auslieferungs- Kohlenmarkt 1 stelle) Regensburg Tel.: , Fax: shopregensburg@freytagberndt.de In Österreich: Gratkorn PAJU Nautik & Navigation St. Stefanerstr. 42 A Gratkorn Tel.: 0043-(0)3124/23 084, Fax: 03124/ office@pajunautik.at Wien Bernwieser Seekarten und Flight Shop Kienmayergasse 9 A Wien Tel. 01/ , Fax 01/ bernwieser@bernwieser.at Amtliche Veröffentlichungen / Amtliche Handbücher für den Adria-Raum (Stand April 2011) B/24b Hinweis: Die amtlichen Seehandbücher sind von den Vertriebsstellen (siehe Kapitel B/24 a) lieferbar. 1. Deutsche Seehandbücher Alle deutschen Seehandbücher für den Mittelmeer-Raum sind mit Wirkung vom vom BSH aus dem Handel gezogen worden und nicht mehr lieferbar. 2. Englische Seehandbücher Der in englischer Sprache erschienene "British Admirality Sailing Directions, Mediterranean Pilot, Vol. III ", (NP47) beschreibt das Gebiet der Adria mit Italien, Slowenien, Kroatien, Montenegro, Albanien und Griechenland bis zur Südspitze des Peloponnes. Letzte Ausgabe Quelle: Katalog HanseNautic 3. Leuchtfeuerverzeichnisse Das amtliche deutsche Leuchtfeuerverzeichnis wird ab nicht mehr fortgeführt. Das jährlich neu erscheinende englische Leuchtfeuerverzeichnis Vol. E ist für die Sportschifffahrt nur bedingt geeignet, da es die meisten Leuchttonnen (unter 8 m Höhe), die oft die Einfahrten zu Häfen markieren und auch in den küstennahen Revieren ausliegen, nicht enthält. Die amtlichen Leuchtfeuerverzeichnisse Italiens und Kroatiens sind nur in den jeweiligen Landessprachen verfaßt. Ein amtliches Leuchtfeuerverzeichnis des Hydrometeorologischen Insdtituts von Montenegro ist Anfang 2011 erschienen; es wird, soweit bekannt, nicht lkaufend aktualisiert. Ein vollständiges deutschsprachiges "Leuchtfeuerverzeichnis Adria/Ionisches Meer", das in Zusammenarbeit mit den Hydrographischen Instituten Großbritanniens und der Mittelmeer- Anliegerstaaten nach amtlichen Unterlagen erstellt wird, wird jährlich in aktualisierter Form herausgegeben. Laufende Berichtigungen zu diesem Leuchtfeuerverzeichnis können aus dem Internet unter kostenlos heruntergeladen und in das Leuchtfeuerverzeichnis eingefügt werden.

20 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite Yachtfunkdienst Mittelmeer Der "Jachtfunkdienst Mittelmeer", den das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie seit 1977 jährlich herausgegeben hatte, wird seit dem nicht mehr geliefert. Die für die Sportschifffahrt wichtigen Angaben des Jachtfunkdienstes Mittelmeer werden, soweit möglich, in diesen (hier vorliegenden) "Nautischen Basis-Informationen Montenegro" veröffentlicht, die aus dem Internet unter Abschnitt Montenegro, heruntergeladen werden können. Berichtigungen hierzu werden, sobald sie bekannt werden, an der gleichen Stelle veröffentlicht. Bezugsquellen Sämtliche Bücher sind bei den Vertriebsstellen (siehe B/24 a) erhältlich. Die Leuchtfeuerverzeichnisse sind auch über Wassersportausrüster und den Buchhandel zu beziehen. Gezeitentafeln (Stand April 2011) B/24c Ein amtlicher Tidenkalender des Hydrometeorologischen Instituts Montenegros befindet sich in Arbeit (April 2011). Das Hydrographische Institut Kroatiens gibt jährlich einen Tidenkalender in kroatischer und englischer Sprache heraus, erstmals für 2011 (Ausgabe 2011 erschienen im Oktober 2010). Der Band kann über die amtlichen Vertriebsstellen bezogen werden. Auf der Homepage des Britischen Hydrographischen Instituts werden ebenfalls Wasserstandshöhen für montenegrinische Häfen angegeben, wobei man für die Daten des laufenden Tages und die nächsten 6 Tage jeweils kostenlos abrufen kann. Daten für einen längeren Zeitraum sind kostenpflichtig. Adresse: --> Zeile: Click for FREE predictions... anklicken Area 1-4 Europe.anklicken Country/Regions: anklicken Montenegro anklicken --(Show ports) anklicken. Es können die Häfen Bar und Meljine aufgerufen werden. Die normalen Gezeitenunterschiede an den Küsten Montenegros liegen maximal bei 0,3 m. CD 11 Allgemeine Literatur B/24d Folgende Bücher können als nautische und kulturhistorische Revierführer verwendet werden (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Hafenhandbuch Adria Band 3 (Süd) (kroatische Küste südlich von Rogoznica einschließlich Montenegro bis zur albanischen Grenze und italienische Küste bis S.Maria di Leuca), Nautik-Verlag München, Alle Bände werden jährlich aktualisiert. Adriatic Pilot v. Thompson (in Englisch) (letzte Auflage 2008/ Reprint 2010) Imray-Verlag..Farbige Pläne und Fotos Kroatien 888 Häfen und Buchten (einschließlich Montenegro) v. K. Beständig, letzte Auflage Küstenhandbuch Kroatien und Montenegro, Bodo Müller, Jürgen Strassburger, Edition Maritim; 2011; Deutsche Seekarten für die Ostküste der Adria B/25 a Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat mit Wirkung vom 1. Januar 2010 alle deutschen Seekarten für das Mittelmeer aus dem Handel gezogen. Damit ist auch der Berichtigungsdienst für die früheren deutschen Seekarten entfallen.

21 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite 21 Private Sportbootkarten-Sätze, z.b. von Delius-Klasing, sind im Handel. Informationen können den Online-Katalogen der Seekarten-Händler, z.b. entnommen werden. Montenegrinische Seekarten (Stand: April 2011) B/25 b Für die Zufahrt in die Bucht und den Hafen von Budva existiert eine aktuelle Seekarte des montenegrinischen Hdrographischen Instituts: Nr Die Karte kann aus dem Internet unter heruntergeladen werden. Weitere montenegrinische Seekarten sind z.zt. nicht bekannt. Britische Seekarten für die Ostküste der Adria Stand: April 2011 B/25 c "Die Britische Admiralität unterhält ein komplettes Stell moderner Seekarten aus Übersichtskarten, Küstenkarten mittlerer Maßstäbe sowie Ansteuerungs- und Hafenkarten für alle wichtigeren Häfen im Mittelmeer. Es handelt sich ausnahmslos um Mehrfarbdrucke (Land gelb, Flachwasser blau). Sie entsprechen in der Darstellung und den Symbolen den Normen des International Hydrographic Bureau (IHB), die Beschriftung ist international (englisch). Die Informationen sind mit größter Sorgfalt ausgewählt und zusammengestellt. Wir liefern die amtlichen britischen Seekarten entsprechend den Regeln der "International Convention for Safety of Life at Sea (SOLAS)" nach den neuesten NtM berichtigt aus." (Der Text ist dem online-seekarten-katalog der Firma HanseNautic, Hamburg entnommen (siehe danken für die Abdruck-Genehmigung.) Folgende britische Karten für die Küste Montenegros sind im Handel: BA 186 Vlore to Bar and Brindisi to Vieste Maßstab: 1: BA 196 Bar to Split including Otok Palagruza Maßstab: 1: BA 683 Bar, Dubrovnik and Approaches and Peljeski Kanal Maßstab: 1: BA 1582 Approaches to Bar and Boka Kotorska. Maßstab: 1: Weiterhin sind von der renommierten Firma IMRAY Sportbootkarten für die gesamte Ostküste der Adria im Handel. CD-11 Betonnung B/26 In montenegrinischen Küstengewässern liegen eine Reihe von Tonnen aus, die auf Untiefen hinweisen. Die vorhandenen Tonnen entsprechen bei der Seitenbezeichnung dem seit 1977 gültigen internationalen Lateral-System und für die Bezeichnung von Gefahrenstellen dem Kardinalsystem. Zuverlässige Einzelheiten können den (berichtigten) Seekarten und teilweise auch den Hafenhandbüchern / Törnführern entnommen werden. Leuchtfeuer / Funkfeuer B/28 Die Befeuerung der Häfen und Hafeneinfahrten in Montenegro entspricht den Anforderungen der Schifffahrt und damit allen navigatorischen Erfordernissen..

22 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite 22 Das amtliche Deutsche Leuchtfeuerverzeichnis wurde vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eingestellt. Ab 2003 gibt es neue deutschsprachige Leuchtfeuerverzeichnisse für die von der Sportschifffahrt am häufigsten befahrenen Gebiete des Mittelmeeres. Für das Küstengebiet der Adria ist das: "Leuchtfeuerverzeichnis Adria / Ionisches Meer in deutscher Sprache verfügbar, herausgegeben vom Nautik-Verlag München in Zusammenarbeit mit den entsprechenden amtlichen Stellen der jeweiligen Länder. Im Gegensatz zur englischen "List of Lights" sind hier auch sämtliche Leuchttonnen enthalten. Das Buch ist im Nautik-Verlag München, bei den amtlichen Vertriebsstellen und in den Fachbuchhandlungen erhältlich. Die Leuchtfeuerverzeichnisse sind in gedruckter Form und als PDF-Dateien auf CD-ROM im Handel. Das Verzeichnis wird jährlich in aktueller Form neu herausgegeben. Im Laufe des Jahres wird es aktualisiert. Änderungen und Neueinträge werden im Internet unter veröffentlicht und können von dort kostenlos heruntergeladen werden. Die früher üblichen weittragenden Funkfeuer als Navigationshilfen auf größere Entfernungen sind nicht mehr in Betrieb. Wetter- und Windverhältnisse Adria B/29 (1) (Auszug aus dem "Mittelmeer-Handbuch des Deutschen Hydrographischen Instituts (heute BSH), IV. Teil, 6. Auflage," Kopien mit freundlicher Genehmigung des Deutschen Wetterdienstes, Geschäftsbereich Wettervorhersage und Schifffahrtsberatung vom ) Fortsetzung nächste Seite

23 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite 23 B/29 (2)

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35 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite 35 B/29-13 Wetterberichte Montenegro Stand: April 2011 Die Küstenfunkstelle Bar/Montenegro strahlt jeweils um auf auf UKW Kanal 24 und Grenzwelle/Mittelwelle 1 720,4 khz UTC ( = Uhr MESZ ) einen amtlichen Seewetterbericht (Sturmwarnung, Übersicht und 24-Stunden-Vorhersage für die Adria und die Straße von Otranto in englischer und montenegrinischer Sprache aus. B-29 a Die Berichte werden jeweils auf 2187,5 khz (DSC), 2182 khz und UKW Kanal 70 (DSC) angekündigt. Dringende Warnungen werden nach Eingang auf UKW Kanal 16 ausgestrahlt und auf Grenzwelle nach der nächsten Funkstille wiederholt.

36 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite 36 Lt. Skipperbericht ist an der süddalmatinischen und montenegrinischen Küste der italienische Wetterbericht auf UKW Kanal 68 gut zu hören. CD-11 Wetterberichte / kroatische (Stand: April 2011) B/ 29 b An der Ostküste der Adria wurde durch die Inbetriebnahme weiterer "abgesetzter" UKW-Stationen im Herbst 2002 die funktechnische Abdeckung verbessert. Trotzdem muß damit gerechnet werden, daß in Buchten, die von hohen Ufern umgeben sind, nur schlechter bis gar kein Empfang über UKW möglich ist. Die kroatischen Küstenfunkstellen strahlen mehrmals täglich auf UKW den amtlichen Seewetterbericht in kroatischer und englischer Sprache aus. Die Sendezeiten aller drei Küstenfunkstellen sind seit dem 01. Januar 2010 einheitlich UTC, UTC und UTC- (Umrechnungen: MEZ = Mitteleuropäische Zeit = UTC + 1 Stunde, MESZ = Mitteleuropäische Sommerzeit = UTC + 2 Stunden). Im Seegebiet Montenegros sind die Küstenfunkstellen Dubrovnik und Split (teilweise) zu empfangen, die die amtlichen See-Wetterberichte in kroatischer und englischer Sprache ausstrahlen. UKW-Kanal Split 21,16 mit dem abgesetzten Stationen Brd Hum (Vis) 81 Celavac (Zadar) 28 Labistica (Split) 21 Sveti Mihovil (Ugljan) 07 Vidova Gora (Brač) 23 Dubrovnik 07,16 mit den abgesetzten Stationen Hum (Lastovo) 85 Uljenje (Peljesac) 04 Srdj (Dubrovnik) 07 Ilijino brdo 28 Weiterhin kann der amtliche kroatische Seewetterbericht aus dem Internet empfangen werden. Dazu ist aufzurufen, dann in der Kopfleiste rechts "English" anklicken, dann im Kästchen links "Adriatic sea synopsis "more about..." anklicken, dann ganz rechts die Sprache wählen, z.b. "German". Dann erscheint ein aktueller Wetterbericht in deutscher Sprache. Zusätztlich zu den amtlichen Wetterberichten wird vom Institut für Meteorologie in Split ein Wetterbericht erstellt, der jeweils um Uhr und Uhr aktualisiert wird und ganzjährig rund um die Uhr in kroatischer, deutscher, italienischer und englischer Sprache ausgestrahlt wird. Der Bericht enthält eine Übersicht, Vorhersage für 24 Stunden und Entwicklung des Luftdrucks. Für die südliche Adria ist der Kanal 73 (Dubrovnik) zu empfangen. Sender UKW-Kanal Reichweite / Gebiet Dubrovnik 73 Südliche Adria / östlicher Teil. Navtex-Sendungen in englischer Sprache erfolgen über Radio Split auf 518 khz um 00.40, 04.40, 08.40, 12.40, ME Sommerzeit mit Sturmwarnungen, Übersicht und Vorhersage für 24 Stunden für die Adria und die Straße von Otranto. Weiterhin werden Nautische Warnnachrichten für die kroatische Küste ausgestrahlt.

37 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite 37 Aladin-Karten Eine 3-Tages-Vorgersage der Windstärken gibt die Aladin-Wetterkarte, die auf der englischsprachigen Seite des Hydrometeorologischen Dienstes (DHMZ) in Kroatien ( englisch rechte Spalte "Aladin") in mehreren Abschnitten veröffentlicht wird. In der Kopfzeile dieser Seite kann die Windentwicklung in 3-stündigen Abschnitten bis 72 Stunden abgerufen werden. Wellenhöhen Eine Darstellung der Wellenhöhen wird vom der Universität Athen im Internet mit dem TRITON Wave forecasting System veröffentlicht: Wenn man hier die Karte der Adria anklickt, werden die aktuellen durchschnittlichen signifikanten Wellenhöhen mit einer 2 ½ -Tage Vorschau angegeben. Rechts: Wellenhöhenkarte für den , Uhr. CD-2011 Aladin-Wetterkarte für die Nordadria für den Wetterberichte Griechenland Stand: April 2011 Der griechische Navtex-Sender Kerkyra deckt mit seiner Reichweite auch das Küstengebiet Montenegros ab. Die Wetterberichts-Sendungen sind Tabelle zu entnehmen. Wetterberichte / GR über Navtex: Sender Frequenz Sendezeit UTC Kerkyra 518 khz , 17.40, Inhalt in englischer Sprache Sturmwarnung, Übersicht,24-Std.- Vorhersage und Aussichten für weitere 12 Stunden B/29 c CD-11

38 Nautische Basis-Informationen Montenegro Seite 38 Wetterberichte /italienische Stand: April 2011 B/29 d Auf Band gesprochene Sturmwarnungen und Warnnachrichten werden auf UKW Kanal 68 in italienischer und englischer Sprache ausgestrahlt. Die Berichte werden alle 6 Stunden aktualisiert. Auf Grenzwelle strahlen folgende Küstenfunkstellen Starkwindwarnungen, Wetter-Übersicht, Vorhersage für 12 und 18 Stunden und Aussichten für weitere 12 Stunden in italienischer und englischer Sprache aus: Küstenfunkstelle khz Sendezeiten (Sommerzeit) Ancona 2656 jeweils um Bari S. Benedetto del 1855 Tronto Triest 2624 Starkwindwarnungen werden zusätzlich auf den gleichen Frequenzen ausgestrahlt : Ancona, Triest und San Benedetto del Tronto: nach Eingang, ferner um 06.03, 10.03, 14.03, und Uhr (Sommerzeit) Bari: nach Eingang, ferner um 05.33, 10,33, 14.33, und Uhr (Sommerzeit) Italienische Wetterberichte über NAVTEX werden ausgestrahlt von den Sendern Roma um und UTC und Trieste um und UTC. Zusätzlich werden Sturmwarnungen und Nautische Warnnachrichten über NAVTEX gesendet von Roma um 02.50, 06.50, 10.50, 14.50, und UTC und von Trieste um 03.20, 07.20, 11.20, 15.20, und UTC. Rundfunksender (Radiotelevisione Italiano-Radiodue) strahlen in italienischer Sprache um Uhr GLZ Starkwindwarnungen, Übersicht, und Vorhersage aus. Wetterberichte deutsche / österreichische Stand April 2011 B/29 e Die früher von der Deutschen Welle ausgestrahlten Mittelmeer-Seewetterberichte werden (derzeit) nicht mehr gesendet. Das gleiche gilt für den Seewetterbericht des Österreichischen Rundfunks. Die deutsche Firma DPØ7, die "sympathischen Küstenfunkstellen" von Kapitän Dietzel, bieten je einen Seewetterbericht für das westliche und östliche Mittelmeer, erstellt vom Seewetteramt Hamburg, per Handy gesprochen oder als Textdokument, an. Gesendet werden: Wetterlage, Vorhersage für 24 Stunden und Stationsmeldungen. Eine Anmeldung zur Teilnahme an diesem Service kann unter erfolgen; hier kann auch eine Testsendung abgerufen werden. Nautische Warnnachrichten B/30 Stand: März 2011 Mit den "Nautischen Warnnachrichten" werden Informationen ausgestrahlt, die der Sicherheit der Schifffahrt dienen.

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