Kreis Borken Der Landrat Fachbereich Soziales. P r o t o k o l l

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1 Kreis Borken Der Landrat Fachbereich Soziales P r o t o k o l l 38. Sitzung der Kreispflegekonferenz am 16. Oktober 2013 im Kreisausschuss-Sitzungssaal des Kreishauses Borken, Burloer Straße 93, Borken TeilnehmerInnen: s. TeilnehmerInnenliste Anlage 1 Beginn: 15:05 Uhr Vorsitzender Dr. Hörster begrüßt die anwesenden TeilnehmerInnen. Er teilt mit, anstelle des verstorbenen Konferenzmitgliedes Keßel, Pflegedirektor des St. Agnes- Hospitals Bocholt, sei neues Mitglied der Kreispflegekonferenz Frau Dr. Frosch, die die neue Pflegedirektorin des St. Agnes-Hospitals Bocholt sei. Vorsitzender Dr. Hörster begrüßt herzlich Frau Dr. Frosch und dankt für deren Bereitschaft zur Mitwirkung in der Kreispflegekonferenz. Tagesordnung: TOP 1: Vermeidung/Reduzierung von Fixierungen; Vortrag durch Herrn Richter Kuhlmann, Amtsgericht Bocholt Herr Kuhlmann informiert, eine Fixierung sei nur dann rechtmäßig, wenn sie vom Betreuungsgericht durch einen entsprechenden Beschluss genehmigt worden sei. Frühere Verfahrensweise sei gewesen, dass auf entsprechenden Antrag ggf. ein Beschluss des Betreuungsgerichts gefasst worden sei, der in der Regel auf 2 Jahre befristet worden sei. Nach dem sog. Werdenfelser Weg sei dagegen vorgesehen, eine beantragte Fixierung zunächst einmal auf den Prüfstand zu stellen. Im Dezember des letzten Jahres sei vom Amtsgericht Bocholt dieses Verfahren adaptiert und optimiert worden. Das Amtsgericht Bocholt habe mit den Altenpflegeheimen, der Heimaufsicht und mit dem MDK im Amtsgerichtsbezirk (Städte Bocholt, Rhede und Isselburg) ein Übereinkommen unterzeichnet, wonach ein sog. Verfahrenspfleger einzuschalten sei. Vorgehensweise sei jetzt, dass das Gericht nach Eingang eines Antrags auf Fixierung ggf. eine vorläufige, in der Regel auf sechs Wochen befristete Entscheidung der Genehmigung einer Fixierung erlasse. Dem Verfahrenspfleger obliege es, innerhalb dieser Frist mit allen Beteiligten abzuklären und dem Gericht mitzuteilen, ob auch andere, mildere Maßnahmen als die beantragte Fixierung möglich und ausreichend seien.

2 - 2 - Anschließend könne es dann sogar auch zu einem Beschluss des Amtsgerichts kommen, wonach nicht fixiert werden müsse. Ziel sei auch, alte Beschlüsse erneut zu überprüfen. Ein erstes Feedback sei positiv: In % dieser Fälle sei es zu Abweichungen von den bisherigen Fixierungsbeschlüssen gekommen. Dieses Ergebnis sei ermutigend. Verfahrenspfleger müssten über eine Ausbildung als Alten- oder Krankenpfleger verfügen. Fortbildungsmöglichkeiten würden vom Gericht angeboten werden. Die Amtsgerichte in Borken und Dülmen würden dieses Verfahren nunmehr auch durchführen; eventuell werde die Vorgehensweise künftig im gesamten Regierungsbezirk Anwendung finden. Das Übereinkommen zur Reduzierung der Fixierung im Bezirk des Amtsgerichts Bocholt (nach dem Werdenfelser Weg) ist als Anlage 2 beigefügt. Auf Fragen von Konferenzmitgliedern antwortet Herr Kuhlmann, eine Sedierung sei nur dann eine Fixierung, wenn sie final erfolge; d. h., es liege dann keine Fixierung vor, wenn eine Sedierung lediglich eine Nebenwirkung sei; entsprechende Anträge seien selten; diese Grauzone sei auch bei Ärzten manchmal unklar, das Anbringen eines Rollstuhlgurtes beim Spaziergehen mit einer ehrenamtlichen Person sei keine Fixierung, da dies keine dauerhafte Maßnahme sei, die auch nicht regelmäßig erfolge. Vorsitzender Dr. Hörster dankt Herrn Kuhlmann für dessen Vortrag und die Beantwortung der Fragen aus der Pflegekonferenz. TOP 2: Vorstellung des Pflegekoffers durch Frau Veronika Droste, Netzwerk Westmünsterland e. V. Frau Droste erläutert, das Netzwerk Westmünsterland sei eine Gruppe regionaler Akteure aus Wirtschaft und Bildung mit dem Ziel, gemeinsam die Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsregion Westmünsterland zu fördern und zu stärken. Eine der Aufgaben des Netzwerks sei es, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen Hilfen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu geben. Zu diesem Zweck sei der Betriebliche Pflegekoffer geschaffen worden. Er enthalte Informationen für Unternehmen und für Arbeitnehmer/-innen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, u. a. eine Broschüre insbesondere für Unternehmen mit Informationen über Aufgaben der Führungskräfte, Kommunikation, flexible Arbeitsorganisation, unterstützende Leistungen, Personalentwicklung und betriebliches Gesundheitsmanagement, eine Checkliste Schritt für Schritt zum tragfähigen Pflegearrangement, Broschüren des Bundesministeriums zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, Broschüren über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, regionale Broschüren aus den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf, so z. B. den Wegweiser für das Leben im Alter im Kreis Borken, sowie Schulungsangebote zur Fortbildung zum Betrieblichen Pflegelotsen. Bisher hätten ca. 20 Unternehmen bzw. Verwaltungen den Betrieblichen Pflegekoffer angefragt. Der Betriebliche Pflegekoffer ersetze jedoch keine Pflegeberatung.

3 - 3 - Ein Mal jährlich gebe es zudem ein Treffen der in den Unternehmen tätigen Pflegelotsen, bei dem Manöverkritik geäußert werden könne mit dem Ziel, Verbeserungen zu erreichen. Die im Vortrag verwendeten Folien einer Powerpoint-Präsentation sind diesem Protokoll in Kopie beigefügt (Anlage 3). Vorsitzender Dr. Hörster stellt fest, der Informationsbedarf bei Unternehmen und ArbeitnehmerInnen/Angehörigen über die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bestehe zumeist in Akutsituationen; für diese Fälle sei der Betriebliche Pflegekoffer, insbesondere für mittelständische Unternehmen, sehr hilfreich. Auf Fragen der Konferenzmitglieder antwortet Frau Droste, der Betriebliche Pflegekoffer könne von Unternehmen für 50 erworben werden, bei Ausscheiden eines Pflegelotsen in einem Unternehmen kümmere sich das Netzwerk um die Nachfolge und betreue dabei das Unternehmen. Vorsitzender Dr. Hörster bedankt sich bei Frau Droste für deren Vortrag, die Beantwortung der Fragen der Konferenzmitglieder und wünscht einen weiterhin guten Absatz des Pflegekoffers. TOP 3: Neubau/Modernisierung von Altenpflegeeinrichtungen; Umbau und Erweiterung des Altenpflegeheims Henricus-Stift, Südlohn, der Stiftung Henricus-Hospital zu Südlohn Herr Albers, Einrichtungsleiter, stellt die geplanten Maßnahmen mithilfe einer Power-Point- Präsentation (Anlage 4) dar. Er trägt im Wesentlichen vor, das Altenpflegeheim bedürfe einer umfassenden Modernisierung. Gründe seien insbesondere die angestrebte Erhöhung der Einzelzimmerquote sowie die Schaffung eines Bereichs speziell für Demenzerkrankte (segregatives Konzept). Die aktuelle Platzzahl von 102 vollstationären Dauerpflegeplätzen, davon 10 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze, bleibe erhalten. Durch die Modernisierungsmaßnahmen entstünden künftig 74 Plätze in Einzelzimmern und 28 Plätze in Doppelzimmern, so dass eine Einzelzimmerquote von 84 % erreicht werde. Die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen würden in drei Bauabschnitten durchgeführt werden: Erster Bauabschnitt geplant noch für dieses Jahr -: Schaffung eines 1. Erweiterungsbaus (zwei Einzelzimmer und zwei Tagesräume für Menschen mit Demenz). Zweiter Bauabschnitt geplant für das Jahr : Umbauarbeiten im Bestandshaus. Dritter Bauabschnitt -geplant für das Jahr 2015 : Schaffung eines 2. Erweiterungsbaus (vier Einzelzimmer). Die voraussichtlichen Gesamtkosten beliefen sich auf 1,7 Mio. ; vom Deutschen Hilfswerk erhalte der Träger einen Zuschusss von Die verbleibenden Kosten würden aus Eigenund Fremdmitteln getragen werden. Vorsitzender Dr. Hörster dankt Herrn Albers für dessen Erläuterungen.

4 - 4 - TOP 4: Mitteilungen der Verwaltung Frau Ostendorff, Fachbereich Soziales, trägt vor: a) Sachstand zur Novellierung des WTG NW/des Landespflegerechts NW Frau Ostendorff erinnert zunächst daran, sie habe bereits in der Kreispflegekonferenz am vorgetragen, dass das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NW MGEPA NW einen Gesetzentwurf erarbeitet habe zur Novellierung der beiden bisherigen Gesetze mit dem Namen GEPA NRW (Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen). Es handele sich um ein sog. Artikelgesetz. Artikel 1 beinhalte das Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechts und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen APG NRW) sowie die Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein- Westfalen und nach 92 SGB XI (APG-VO NRW). Artikel 2 umfasse das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW) sowie die Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG- DVO). Der Gesetzentwurf sei am in den Landtag eingebracht worden. Er sei überwiesen worden an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales federführend sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. Am habe eine öffentliche Sachverständigen-Anhörung stattgefunden durch den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Nach Mitteilung aus dem zuständigen Ministerium solle die 2. Lesung im Landtag im Spätherbst dieses Jahres stattfinden.

5 - 5 - b) Schaffung einer Tagespflegeeinrichtung mit 12 Plätzen durch die Tagespflege Zum Marienbrunnen GbR, Schöppingen, in Schöppingen, Vechtestr. 24 Die Abstimmungsbescheinigung sei erteilt worden am Gesellschafter der GbR seien Herr Berthold Schulze Eggenrodde, Schöppingen, und Frau Maria Elisabeth Bödding, Horstmar. Es würden 12 Tagespflegeplätze geschaffen. Voraussichtlicher Betriebsbeginn sei zum Folgendes sei vorgesehen: Öffnungszeiten montags bis freitags von Uhr Bei Bedarf sind erweiterte Öffnungszeiten nicht ausgeschlossen. Ein Fahrdienst wird geschaffen werden. Geplant sind verstärkt auch Tagesausflüge für Besichtigungen und z. B. zum Besuch von Märkten. c) Schaffung einer Tagespflegeeinrichtung mit 13 Plätzen durch den Caritasverband für das Dekanat Borken e. V., Borken, in Reken, Hauptstr. 31 Die Abstimmungsbescheinigung sei erteilt worden am Es würden 13 Tagespflegeplätze geschaffen. Der Betrieb der Einrichtung habe bereits am begonnen. Öffnungszeiten seien von Uhr. Ein Fahrdienst bestehe. d) Erweiterungsbau ohne Platzzahlveränderung - beim Altenpflegeheim Haus St. Hildegard, Rhede Bereits im Oktober 2007 sei der seinerzeitigen Betreiberin des o. g. Altenpflegeheims, der Stiftung St.-Vinzenz-Hospital Rhede, eine Abstimmungsbescheinigung gemäß 1 Absatz 1 AllgFörderPflegeVO zur Modernisierung und Erweiterung des Altenpflegeheims erteilt worden. Geplant war bzw. sei, die Baumaßnahmen (Erweiterung von 64 auf 80 Plätze, Modernisierung des Bestandshauses) in zwei Bauabschnitten (BA) durchzuführen: In einem ersten BA sei der Erweiterungsbau erstellt worden (Fertigstellung bereits im Jahr 2008). In einem später folgenden zweiten BA solle das Ursprungsgebäude den baulichen Standards nach Landespflegerecht NW angepasst werden. Mit den Arbeiten für den zweiten BA sei bisher noch nicht begonnen worden. Die Betreiberschaft der Senioreneinrichtung Haus St. Hildegard, Rhede, sei gemäß Vertrag vom von der bisherigen Betreiberin, der Stiftung Sankt Vinzenz Hospital, Rhede, auf die neue Betreiberin, die St. Agnes- Hospital Bocholt-Rhede GmbH, Bocholt, übertragen worden.

6 - 6 - Die St. Agnes-Hospital Bocholt-Rhede GmbH beabsichtige nunmehr als Modifizierung zur seinerzeitigen Abstimmungsbescheinigung, im Erdgeschoss, im ersten Obergeschoss und im Dachgeschoss des bereits fertig gestellten Erweiterungsbaus (1. BA der Abstimmungsbescheinigung) bauliche Erweiterungen vorzunehmen, ohne die Platzzahl von 80 Plätzen zu verändern. Die baulichen Erweiterungen sollten dazu dienen, u. a. zwei bestehende Gemeinschaftsräume nach außen hin zu vergrößern, um dort das sog. Hausgemeinschaftsmodell für zwei Bewohnergruppen (insgesamt für 26 Plätze) des Hauses zu erproben. Dabei solle die Wirtschaftlichkeit, auch im Vergleich zu den sonstigen Bewohnergruppen im Altenpflegegeheim, geprüft werden. Dem Träger sei bewusst, dass diese Baumaßnahmen nicht refinanziert werden könnten; er habe sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt, die Baukosten ausschließlich selbst zu tragen. Da festgestellt worden sei, dass durch die vorgesehenen Baumaßnahmen weiterhin die baulichen Mindeststandards nach dem WTG und dem Landespflegerecht NW erhalten blieben, habe dem Träger im August 2013 eine modifizierte Abstimmungsbescheinigung erteilt werden können. Mit den Bauarbeiten sei bereits begonnen worden; mit der Fertigstellung werde zum Jahresende 2013 gerechnet. e) Nächster Termin der Kreispflegekonferenz Mittwoch, 14. Mai 2014, Raum 2181, Kreisverwaltung Borken, Beginn: Uhr TOP 5: Verschiedenes Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Ende der Sitzung: Uhr Im Auftrag gez. Herbert Paßerschroer

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