Kreis Borken Der Landrat Fachbereich Soziales. P r o t o k o l l
|
|
- Helmut Langenberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kreis Borken Der Landrat Fachbereich Soziales P r o t o k o l l 38. Sitzung der Kreispflegekonferenz am 16. Oktober 2013 im Kreisausschuss-Sitzungssaal des Kreishauses Borken, Burloer Straße 93, Borken TeilnehmerInnen: s. TeilnehmerInnenliste Anlage 1 Beginn: 15:05 Uhr Vorsitzender Dr. Hörster begrüßt die anwesenden TeilnehmerInnen. Er teilt mit, anstelle des verstorbenen Konferenzmitgliedes Keßel, Pflegedirektor des St. Agnes- Hospitals Bocholt, sei neues Mitglied der Kreispflegekonferenz Frau Dr. Frosch, die die neue Pflegedirektorin des St. Agnes-Hospitals Bocholt sei. Vorsitzender Dr. Hörster begrüßt herzlich Frau Dr. Frosch und dankt für deren Bereitschaft zur Mitwirkung in der Kreispflegekonferenz. Tagesordnung: TOP 1: Vermeidung/Reduzierung von Fixierungen; Vortrag durch Herrn Richter Kuhlmann, Amtsgericht Bocholt Herr Kuhlmann informiert, eine Fixierung sei nur dann rechtmäßig, wenn sie vom Betreuungsgericht durch einen entsprechenden Beschluss genehmigt worden sei. Frühere Verfahrensweise sei gewesen, dass auf entsprechenden Antrag ggf. ein Beschluss des Betreuungsgerichts gefasst worden sei, der in der Regel auf 2 Jahre befristet worden sei. Nach dem sog. Werdenfelser Weg sei dagegen vorgesehen, eine beantragte Fixierung zunächst einmal auf den Prüfstand zu stellen. Im Dezember des letzten Jahres sei vom Amtsgericht Bocholt dieses Verfahren adaptiert und optimiert worden. Das Amtsgericht Bocholt habe mit den Altenpflegeheimen, der Heimaufsicht und mit dem MDK im Amtsgerichtsbezirk (Städte Bocholt, Rhede und Isselburg) ein Übereinkommen unterzeichnet, wonach ein sog. Verfahrenspfleger einzuschalten sei. Vorgehensweise sei jetzt, dass das Gericht nach Eingang eines Antrags auf Fixierung ggf. eine vorläufige, in der Regel auf sechs Wochen befristete Entscheidung der Genehmigung einer Fixierung erlasse. Dem Verfahrenspfleger obliege es, innerhalb dieser Frist mit allen Beteiligten abzuklären und dem Gericht mitzuteilen, ob auch andere, mildere Maßnahmen als die beantragte Fixierung möglich und ausreichend seien.
2 - 2 - Anschließend könne es dann sogar auch zu einem Beschluss des Amtsgerichts kommen, wonach nicht fixiert werden müsse. Ziel sei auch, alte Beschlüsse erneut zu überprüfen. Ein erstes Feedback sei positiv: In % dieser Fälle sei es zu Abweichungen von den bisherigen Fixierungsbeschlüssen gekommen. Dieses Ergebnis sei ermutigend. Verfahrenspfleger müssten über eine Ausbildung als Alten- oder Krankenpfleger verfügen. Fortbildungsmöglichkeiten würden vom Gericht angeboten werden. Die Amtsgerichte in Borken und Dülmen würden dieses Verfahren nunmehr auch durchführen; eventuell werde die Vorgehensweise künftig im gesamten Regierungsbezirk Anwendung finden. Das Übereinkommen zur Reduzierung der Fixierung im Bezirk des Amtsgerichts Bocholt (nach dem Werdenfelser Weg) ist als Anlage 2 beigefügt. Auf Fragen von Konferenzmitgliedern antwortet Herr Kuhlmann, eine Sedierung sei nur dann eine Fixierung, wenn sie final erfolge; d. h., es liege dann keine Fixierung vor, wenn eine Sedierung lediglich eine Nebenwirkung sei; entsprechende Anträge seien selten; diese Grauzone sei auch bei Ärzten manchmal unklar, das Anbringen eines Rollstuhlgurtes beim Spaziergehen mit einer ehrenamtlichen Person sei keine Fixierung, da dies keine dauerhafte Maßnahme sei, die auch nicht regelmäßig erfolge. Vorsitzender Dr. Hörster dankt Herrn Kuhlmann für dessen Vortrag und die Beantwortung der Fragen aus der Pflegekonferenz. TOP 2: Vorstellung des Pflegekoffers durch Frau Veronika Droste, Netzwerk Westmünsterland e. V. Frau Droste erläutert, das Netzwerk Westmünsterland sei eine Gruppe regionaler Akteure aus Wirtschaft und Bildung mit dem Ziel, gemeinsam die Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsregion Westmünsterland zu fördern und zu stärken. Eine der Aufgaben des Netzwerks sei es, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen Hilfen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu geben. Zu diesem Zweck sei der Betriebliche Pflegekoffer geschaffen worden. Er enthalte Informationen für Unternehmen und für Arbeitnehmer/-innen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, u. a. eine Broschüre insbesondere für Unternehmen mit Informationen über Aufgaben der Führungskräfte, Kommunikation, flexible Arbeitsorganisation, unterstützende Leistungen, Personalentwicklung und betriebliches Gesundheitsmanagement, eine Checkliste Schritt für Schritt zum tragfähigen Pflegearrangement, Broschüren des Bundesministeriums zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, Broschüren über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, regionale Broschüren aus den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf, so z. B. den Wegweiser für das Leben im Alter im Kreis Borken, sowie Schulungsangebote zur Fortbildung zum Betrieblichen Pflegelotsen. Bisher hätten ca. 20 Unternehmen bzw. Verwaltungen den Betrieblichen Pflegekoffer angefragt. Der Betriebliche Pflegekoffer ersetze jedoch keine Pflegeberatung.
3 - 3 - Ein Mal jährlich gebe es zudem ein Treffen der in den Unternehmen tätigen Pflegelotsen, bei dem Manöverkritik geäußert werden könne mit dem Ziel, Verbeserungen zu erreichen. Die im Vortrag verwendeten Folien einer Powerpoint-Präsentation sind diesem Protokoll in Kopie beigefügt (Anlage 3). Vorsitzender Dr. Hörster stellt fest, der Informationsbedarf bei Unternehmen und ArbeitnehmerInnen/Angehörigen über die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bestehe zumeist in Akutsituationen; für diese Fälle sei der Betriebliche Pflegekoffer, insbesondere für mittelständische Unternehmen, sehr hilfreich. Auf Fragen der Konferenzmitglieder antwortet Frau Droste, der Betriebliche Pflegekoffer könne von Unternehmen für 50 erworben werden, bei Ausscheiden eines Pflegelotsen in einem Unternehmen kümmere sich das Netzwerk um die Nachfolge und betreue dabei das Unternehmen. Vorsitzender Dr. Hörster bedankt sich bei Frau Droste für deren Vortrag, die Beantwortung der Fragen der Konferenzmitglieder und wünscht einen weiterhin guten Absatz des Pflegekoffers. TOP 3: Neubau/Modernisierung von Altenpflegeeinrichtungen; Umbau und Erweiterung des Altenpflegeheims Henricus-Stift, Südlohn, der Stiftung Henricus-Hospital zu Südlohn Herr Albers, Einrichtungsleiter, stellt die geplanten Maßnahmen mithilfe einer Power-Point- Präsentation (Anlage 4) dar. Er trägt im Wesentlichen vor, das Altenpflegeheim bedürfe einer umfassenden Modernisierung. Gründe seien insbesondere die angestrebte Erhöhung der Einzelzimmerquote sowie die Schaffung eines Bereichs speziell für Demenzerkrankte (segregatives Konzept). Die aktuelle Platzzahl von 102 vollstationären Dauerpflegeplätzen, davon 10 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze, bleibe erhalten. Durch die Modernisierungsmaßnahmen entstünden künftig 74 Plätze in Einzelzimmern und 28 Plätze in Doppelzimmern, so dass eine Einzelzimmerquote von 84 % erreicht werde. Die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen würden in drei Bauabschnitten durchgeführt werden: Erster Bauabschnitt geplant noch für dieses Jahr -: Schaffung eines 1. Erweiterungsbaus (zwei Einzelzimmer und zwei Tagesräume für Menschen mit Demenz). Zweiter Bauabschnitt geplant für das Jahr : Umbauarbeiten im Bestandshaus. Dritter Bauabschnitt -geplant für das Jahr 2015 : Schaffung eines 2. Erweiterungsbaus (vier Einzelzimmer). Die voraussichtlichen Gesamtkosten beliefen sich auf 1,7 Mio. ; vom Deutschen Hilfswerk erhalte der Träger einen Zuschusss von Die verbleibenden Kosten würden aus Eigenund Fremdmitteln getragen werden. Vorsitzender Dr. Hörster dankt Herrn Albers für dessen Erläuterungen.
4 - 4 - TOP 4: Mitteilungen der Verwaltung Frau Ostendorff, Fachbereich Soziales, trägt vor: a) Sachstand zur Novellierung des WTG NW/des Landespflegerechts NW Frau Ostendorff erinnert zunächst daran, sie habe bereits in der Kreispflegekonferenz am vorgetragen, dass das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NW MGEPA NW einen Gesetzentwurf erarbeitet habe zur Novellierung der beiden bisherigen Gesetze mit dem Namen GEPA NRW (Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen). Es handele sich um ein sog. Artikelgesetz. Artikel 1 beinhalte das Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechts und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen APG NRW) sowie die Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein- Westfalen und nach 92 SGB XI (APG-VO NRW). Artikel 2 umfasse das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW) sowie die Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG- DVO). Der Gesetzentwurf sei am in den Landtag eingebracht worden. Er sei überwiesen worden an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales federführend sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. Am habe eine öffentliche Sachverständigen-Anhörung stattgefunden durch den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Nach Mitteilung aus dem zuständigen Ministerium solle die 2. Lesung im Landtag im Spätherbst dieses Jahres stattfinden.
5 - 5 - b) Schaffung einer Tagespflegeeinrichtung mit 12 Plätzen durch die Tagespflege Zum Marienbrunnen GbR, Schöppingen, in Schöppingen, Vechtestr. 24 Die Abstimmungsbescheinigung sei erteilt worden am Gesellschafter der GbR seien Herr Berthold Schulze Eggenrodde, Schöppingen, und Frau Maria Elisabeth Bödding, Horstmar. Es würden 12 Tagespflegeplätze geschaffen. Voraussichtlicher Betriebsbeginn sei zum Folgendes sei vorgesehen: Öffnungszeiten montags bis freitags von Uhr Bei Bedarf sind erweiterte Öffnungszeiten nicht ausgeschlossen. Ein Fahrdienst wird geschaffen werden. Geplant sind verstärkt auch Tagesausflüge für Besichtigungen und z. B. zum Besuch von Märkten. c) Schaffung einer Tagespflegeeinrichtung mit 13 Plätzen durch den Caritasverband für das Dekanat Borken e. V., Borken, in Reken, Hauptstr. 31 Die Abstimmungsbescheinigung sei erteilt worden am Es würden 13 Tagespflegeplätze geschaffen. Der Betrieb der Einrichtung habe bereits am begonnen. Öffnungszeiten seien von Uhr. Ein Fahrdienst bestehe. d) Erweiterungsbau ohne Platzzahlveränderung - beim Altenpflegeheim Haus St. Hildegard, Rhede Bereits im Oktober 2007 sei der seinerzeitigen Betreiberin des o. g. Altenpflegeheims, der Stiftung St.-Vinzenz-Hospital Rhede, eine Abstimmungsbescheinigung gemäß 1 Absatz 1 AllgFörderPflegeVO zur Modernisierung und Erweiterung des Altenpflegeheims erteilt worden. Geplant war bzw. sei, die Baumaßnahmen (Erweiterung von 64 auf 80 Plätze, Modernisierung des Bestandshauses) in zwei Bauabschnitten (BA) durchzuführen: In einem ersten BA sei der Erweiterungsbau erstellt worden (Fertigstellung bereits im Jahr 2008). In einem später folgenden zweiten BA solle das Ursprungsgebäude den baulichen Standards nach Landespflegerecht NW angepasst werden. Mit den Arbeiten für den zweiten BA sei bisher noch nicht begonnen worden. Die Betreiberschaft der Senioreneinrichtung Haus St. Hildegard, Rhede, sei gemäß Vertrag vom von der bisherigen Betreiberin, der Stiftung Sankt Vinzenz Hospital, Rhede, auf die neue Betreiberin, die St. Agnes- Hospital Bocholt-Rhede GmbH, Bocholt, übertragen worden.
6 - 6 - Die St. Agnes-Hospital Bocholt-Rhede GmbH beabsichtige nunmehr als Modifizierung zur seinerzeitigen Abstimmungsbescheinigung, im Erdgeschoss, im ersten Obergeschoss und im Dachgeschoss des bereits fertig gestellten Erweiterungsbaus (1. BA der Abstimmungsbescheinigung) bauliche Erweiterungen vorzunehmen, ohne die Platzzahl von 80 Plätzen zu verändern. Die baulichen Erweiterungen sollten dazu dienen, u. a. zwei bestehende Gemeinschaftsräume nach außen hin zu vergrößern, um dort das sog. Hausgemeinschaftsmodell für zwei Bewohnergruppen (insgesamt für 26 Plätze) des Hauses zu erproben. Dabei solle die Wirtschaftlichkeit, auch im Vergleich zu den sonstigen Bewohnergruppen im Altenpflegegeheim, geprüft werden. Dem Träger sei bewusst, dass diese Baumaßnahmen nicht refinanziert werden könnten; er habe sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt, die Baukosten ausschließlich selbst zu tragen. Da festgestellt worden sei, dass durch die vorgesehenen Baumaßnahmen weiterhin die baulichen Mindeststandards nach dem WTG und dem Landespflegerecht NW erhalten blieben, habe dem Träger im August 2013 eine modifizierte Abstimmungsbescheinigung erteilt werden können. Mit den Bauarbeiten sei bereits begonnen worden; mit der Fertigstellung werde zum Jahresende 2013 gerechnet. e) Nächster Termin der Kreispflegekonferenz Mittwoch, 14. Mai 2014, Raum 2181, Kreisverwaltung Borken, Beginn: Uhr TOP 5: Verschiedenes Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Ende der Sitzung: Uhr Im Auftrag gez. Herbert Paßerschroer
von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrSatzung der Stadtsparkasse Wunstorf
Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrRichtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"
Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
Mehr4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung
SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
MehrSatzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)
Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt
MehrPeter Hettlich MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sehr geehrte Frau Präsidentin/Sehr geehrter Herr Präsident,
Rede zu Protokoll TOP 74 Straßenverkehrsrecht Peter Hettlich MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sehr geehrte Frau Präsidentin/Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen
MehrDNotI. Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11. BGB 1903; FamFG 278, 286, 293
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11 BGB 1903; FamFG 278, 286, 293 Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nach Aufhebung
MehrProtokoll der Sitzung des LAK Bildung am 10.12.04 in Nürnberg
Protokoll der Sitzung des LAK Bildung am 10.12.04 in Nürnberg Beginn 15.45 Ende gegen 19.00 Uhr Teilnehmer: Siehe Anwesenheitsliste Julia begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Anna ist entschuldigt.
MehrAufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende
Grundsatz: 8 Abs. 2 APG DVO Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Jahresentgelt die Summe nicht übersteigt, die
MehrFreie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung
Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in
MehrSatzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse
Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Träger 2 Aufgaben 3 Allgemeine Grundsätze für die Geschäftspolitik der Sparkasse 4 Organe
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrVorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
MehrD i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen
D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:
MehrGrundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland
Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Die Evangelischen Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland verstehen sich als Orte, an denen Kinder-, Jugend-, Familien-
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen
MehrEntwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes. Hannover im September 2015. Axel Merschky, BP-LWTG
Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes Hannover im Axel Merschky, BP-LWTG Folie 1 BP-LWTG Rheinland-Pfalz Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Maßregelvollzugsgesetz
MehrAmbulant betreutes Wohnen eine Chance!
Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt
MehrKurzanleitung zur Übermittlung der mündlichen Prüfungsergebnisse mit DSD-Online. Stand: Dezember 2006. Schulmanagement weltweit
Kurzanleitung zur Übermittlung der mündlichen Prüfungsergebnisse mit DSD-Online Stand: Dezember 2006 Schulmanagement weltweit Einleitung Ab sofort werden die Ergebnisse der mündlichen Prüfung in DSD-Online
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrBeschluss für ein neues Teilhaberecht Einfache Sprache, Großdruck
SELBSTBESTIMMT LEBEN NORDRHEIN- WESTFALEN Beschluss für ein neues Teilhaberecht Einfache Sprache, Großdruck Am 7. Mai 2015 führten die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben NRW und das Kompetenzzentrum
MehrDer Pflegefall tritt ein was tun?
6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige
MehrInformation zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier
Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in
MehrNiederschrift Nr. 9. über die Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Sankt Peter-Ording - öffentlicher Teil -
Niederschrift Nr. 9 über die Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Sankt Peter-Ording - öffentlicher Teil - Schriftstück-ID: 153602 vom: 12.02.2015 Beginn: 16:30 Uhr in: Sitzungszimmer des Rathauses,
MehrS A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz
S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins
MehrAntrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'
Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen
MehrBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung II\Referat II_5\Weigl\Elternzeit\Broschüren-EZ-UrlAN-UrlV-KMS-05-2007-r.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht
MehrSatzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005
Satzung BinG! Barbershop in Germany Seite 1 Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband trägt den Namen: "BinG! Barbershop in Germany". Sein Sitz ist
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht
MehrPflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70
PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag vollstationär * Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 Unterkunft 18,37 18,37 18,37
MehrPflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04
PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag Vollstationär * Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04 Unterkunft 16,94 16,94 16,94
MehrAnlage Stellenbeschreibung (Nr. )
Anlage Stellenbeschreibung (Nr. ) Antragsteller/in Ausführende Stelle (Immer ausfüllen, auch wenn Antragsteller und ausführende Stelle identisch sind.) Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort Projektleitung
MehrSATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung Die Stiftung führt den Namen "Hertzig-Stiftung". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in
Mehrerstmalig erwähnt 1048 Bedarfsabfrage 09/2015 GEMEINDE BIBURG Bedarfserhebung
GEMEINDE BIBURG Bedarfserhebung für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung nach Art. 7 BayKiBiG in der Gemeinde Biburg Seite 1 von 11 Elternbefragung zur Bedarfserhebung KITA (Kinderkrippe
MehrAmtsblatt der Westfälischen Hochschule
Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 9 14. Jahrgang Gelsenkirchen, 12.06.2014 Inhalt: Dritte Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsrecht an der Westfälischen
MehrProtokoll der 38. AStA-Sitzung am 17.12.2015 (genehmigte Fassung)
Protokoll der 38. AStA-Sitzung am 17.12.2015 (genehmigte Fassung) Anwesende: Daniel Pichl (Vorsitz) Simon Schoon (Finanzen) Enrico Zienke (Soziales) Sören Kübeck (Hochschule) Gereon Stieler (Außen) Beginn:
MehrSatzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule
Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur
MehrAbschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:
Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung
MehrInformationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS)
Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Allgemeine Hinweise zum Projektantrag Den Prüferinnen und Prüfern der Industrie- und Handelskammer
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
MehrÖrtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau
Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-
MehrLandkreis Havelland 6. Juni 2008 Der Jugendhilfeausschuss. N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.
Landkreis Havelland 6. Juni 2008 Der Jugendhilfeausschuss N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21. Mai 2008 Beginn: Ende: Ort: 16.00 Uhr 19.10 Uhr Dienststelle Rathenow,
MehrSchriftliche Opfererklärung und Rederecht
Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Telefon 0900-0101 (Ortstarif) (Victim Support in the Netherlands) Manchmal ist es möglich, in der Rechtssache als Opfer das Wort zu ergreifen. Sie können dann
Mehr10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend
Mehr1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in
Mehr1 Errichtung, Sitz, Aufgabe
Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPVG NW) Vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S. 418), geändert durch Gesetz vom 10. November 1998 (GV. NRW. S. 663), durch Gesetz
MehrGemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.
Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Das ist eine Erklärung in Leichter Sprache. In einer
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrSchritt für Schritt zur häuslichen Pflege
Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege Was sollten Sie wissen? Wen können Sie fragen? Was müssen Sie tun? LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege Die absehbare oder
MehrMERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007
Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich
Mehrvorläufiges PROTOKOLL
HOCHSCHULRAT vorläufiges PROTOKOLL der Sitzung Nr. 2/2013 vom 22.05.2013 Ort: Beginn: Ende: TU Kaiserslautern 11.00 Uhr 13.15 Uhr Kaiserslautern, den 27.05.2013 Der Schriftführer Kaiserslautern, den Der
MehrMerkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch
Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise Bei den oben genannten Prüfungen handelt es sich um Prüfungen zur Erweiterung eines
MehrBefragung zum Migrationshintergrund
Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre
Mehr075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15
075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.8.2015 COM(2015) 410 final 2015/0183 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die mögliche Verlegung des Sitzes
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1040 18. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene Der Landtag möge beschließen:
MehrSATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz
Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss
MehrEinladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr
Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,
MehrPersonal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005
290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in
MehrIhre Informationen zum neuen Energieausweis.
Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)
MehrAn die Gläubiger der ALPHA Events UG
An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren
MehrG e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz
Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrAmtsblatt der Stadt Sankt Augustin
Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 18/2014 vom 02.07.2014 Inhaltsverzeichnis: Flurbereinigung Sankt Augustin Grünes C Vorläufige Besitzeinweisung mit Überleitungsbestimmungen Herausgeber: Stadt
MehrEinzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz
Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
MehrRichtlinien. über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten. vom 27. Juni 2002 (mit Änderungen bis 29. Juni 2010)
Direktion Bildung und Soziales Abteilung Bildung und Sport Landorfstrasse 1 098 Köniz T 01 970 9 9 Richtlinien über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten vom 7. Juni 00 (mit Änderungen
MehrPersonalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015
Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
Mehr, den. Anzeige über die Inbetriebnahme eines Wohn oder Betreuungsangebotes nach 9 Abs. 1 WTG
- 1 - (Träger), den An den Märkischen Kreis Fachdienst Pflege Heimaufsicht Bismarckstr. 17 58762 Altena Durchführung des Wohn Teilhabegesetz NRW (WTG) in der Fassung vom 02.10.2014 Anzeige über die Inbetriebnahme
Mehr1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.
Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.
MehrQualitätssiegel MRE für Senioren- und Pflegeheime sowie neue Wohnformen
Stand: 04/01 Information Qualitätssiegel MRE für Senioren- und Pflegeheime sowie neue Wohnformen Das Qualitätssiegel MRE für Alten- und Pflegeheime wird ab 014 für die Region Ostwestfalen-Lippe (OWL) vom
Mehr4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als
Mehrfür Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Alter von 7 bis 13 Jahren + für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung von 14 bis 18 Jahren
Ambulanter Dienst der Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach e.v. für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Alter von 7 bis 13 Jahren + für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung von
MehrZwischenablage (Bilder, Texte,...)
Zwischenablage was ist das? Informationen über. die Bedeutung der Windows-Zwischenablage Kopieren und Einfügen mit der Zwischenablage Vermeiden von Fehlern beim Arbeiten mit der Zwischenablage Bei diesen
Mehra) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,
MehrWICHTIGER HINWEIS: Bitte fertigen Sie keine Kopien dieses Fragebogens an!
Muster-Fragebogen allgemeinbildende Schule Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Ihre Meinung ist uns wichtig! ir möchten die Qualität unserer Arbeit in der Schule kontinuierlich verbessern. Um herauszufinden,
MehrIhr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012
Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen LSKN Postfach 91 04 55 30424 Hannover Bearbeitet von: VPS-Team E-Mail: VPS-Admin(at)lskn.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht
MehrMerkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.
MehrSoziale Sicherung der Pflegeperson
Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz
MehrTabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136
Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger
MehrVEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.
1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell
MehrAnlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau
Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem
MehrPersonal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC
Telefon 233-2 62 30 Telefax 233-2 15 48 Herr Schwarz Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells im Personal- und Organisationsreferat;
MehrEntscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind
Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind (von Deutschland vorgelegter Antrag) Bezug: REC : 4/98 --------------------
MehrInformationen für Enteignungsbetroffene
1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit
Mehrmicura Pflegedienste Köln
micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten
MehrP-Konto-Information für Betroffene
Gemeinsame Information der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und des Zentralen Kreditausschusses P-Konto-Information für Betroffene Allgemeine Information zum neuen Kontopfändungsschutz
MehrWohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele
Wohngeld in Düsseldorf Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld in Düsseldorf Informationen und Tipps Was ist Wohngeld? Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem
MehrStiftungssatzung für die Verwaltung der Barbara-Mügel-Stiftung 20.1.2.03 (01)
Stadt Friedrichshafen Stiftungssatzung für behinderte Kinder Aufgrund von 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 3. Oktober 1983 (GBl. S. 577), zuletzt geändert am 8. November
MehrI. Abschnitt Stellung und Aufgaben des Vereins
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Abschnitt Stellung und Aufgaben des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "Conpart e.v." (2) Der Verein hat seinen Sitz in Bremen und ist dort im Vereinsregister
MehrGesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW
Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW Inhaltsverzeichnis 1. STICHWORT... 3 2. KURZBESCHREIBUNG... 3 3. EINSATZBEREICH... 4
Mehr