Finanzierungsprotokoll
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- Gabriel Schubert
- vor 8 Jahren
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1 I. Allgemeiner Teil: Finanzierungsprotokoll 1. Kunde/n (in der Folge einzeln oder gemeinsam der Kreditnehmer genannt) A. Kreditnehmer Vorname Nachname Hr. Fr. Titel Geburtsdatum Wohnadresse (Hauptwohnsitz) Straße HausNr. PLZ Ort Land Österreich -Adresse: B. Kreditnehmer (optional) Vorname Hr. Fr. Nachname Titel Geburtsdatum Wohnadresse (Hauptwohnsitz) Straße HausNr. PLZ Ort Land Österreich -Adresse: 2. Angaben des Kreditnehmers zur gewünschten Finanzierung: A. Finanzierungswunsch Neukredit Vertragsänderung (z.b. Verlängerung), Kreditübernahme Umschuldung: Wechsel von bisheriger Bank: zur HYPO Salzburg. *1/7* B. Verwendungszweck Immobilienfinanzierung Kauf Baugrund Neubau Zu-/Anbau Fertigstellung Hauskauf Kauf Eigentumswohnung Erhaltung von Eigentumsrechten (Erhaltung der rechtlichen Position am Eigentum) Kreditaufnahme, um eine Exekution abzuwenden Auszahlung weichender Erben zur Finanzierung einer Ausgleichszahlung an den geschiedenen Ehepartner Immobilie dient zur Eigennutzung / zur unentgeltlichen Überlassung zur Vermietung zum Verkauf / Spekulation / Gewinnerzielungsabsicht Seite 1 von 7
2 sonstige Finanzierung, soweit hypothekarisch besichert: Ausbildung Autokauf Alltäglicher Lebensbedarf Einrichtung Sanierung / Energiesparende Investitionen / Umbau Sonstige: C. Eigenmittel Frei verfügbare Eigenmittel in EUR Gebundene Eigenmittel in EUR D. Gewünschter Kreditbetrag EUR E. Anspruch auf ein Raiffeisen Bauspardarlehen Der Kreditnehmer hat derzeit einen Anspruch auf ein Raiffeisen Bauspardarlehen: ja, in der Höhe von EUR nein F. Präferenzen zur Rückzahlung Laufzeit in Jahren oder derzeit vorstellbare monatliche Rate in EUR 3. Besprechung der von der HYPO Salzburg allgemein angebotenen Kreditprodukte: Die folgenden Hauptmerkmale / wesentlichen Eigenschaften der von der HYPO Salzburg allgemein angebotenen Kreditprodukte (eigene Produkte, vermittelte Finanzierungsprodukte der Raiffeisen Bausparkasse oder geförderte Kredite), sowie die Auswirkungen auf den Verbraucher und die Konsequenzen bei Zahlungsverzug werden anhand der hier angeschlossenen Allgemeinen Information besprochen. Ebenso werden die aus der Sicht der HYPO Salzburg für die gegenständliche Kreditgewährung erforderlichen Sicherheiten und Nebenleistungen besprochen. *2/7* A. Kreditarten Kontokorrentkredit: innerhalb des vereinbarten Rahmens beliebig und auch wiederholt ausnutzbarer Rahmen mit vollständiger Rückzahlung am Ende der Laufzeit. Abstattungskredit : Einmal ausnutzbarer Kredit mit regelmäßiger Rückzahlung und Rückzahlung o in Pauschalraten in variabler Höhe bestehend aus einem Kapitalanteil, Entgelten und Sollzinsen o in Form von gleichbleibenden Raten, die lediglich das Kapital tilgen; Zahlung der Sollzinsen und Entgelte separat zu den Abschluss-Terminen. Endfälliger Kredit: Einmal ausnutzbarer Kredit mit Rückzahlung des gesamten Kapitals erst am Laufzeitende und laufender Bezahlung der Sollzinsen und Entgelte zu den Abschluss-Terminen. Finanzierungsprodukte der Raiffeisen Bausparkasse: Bauspardarlehen und Zwischendarlehen gemäß den Vorgaben des Bausparkassengesetzes sonstige Finanzierungen der Raiffeisen Bausparkasse (z.b. Wohnbau Sofortkredit) Verwendungszweck eingeschränkt auf wohnwirtschaftliche, Bildungs- und Pflege-Maßnahmen. Regelmäßige Rückzahlung in Form von Raten bestehend aus dem geliehenen Kapital, Entgelten und Seite 2 von 7
3 Sollzinsen. In diesem Fall ist die HYPO Salzburg gebundener Vermittler für die Raiffeisen Bausparkasse. Die Finanzierungsprodukte der Raiffeisen Bausparkasse können auch direkt bei dieser beantragt werden. B. Förderungen Geförderte Darlehen: Bei Erfüllung der besprochenen Voraussetzungen Möglichkeit von Darlehen mit, laut Verordnung zur Wohnbauförderung 2015, speziellen Konditionen. Direktzuschüsse: Bei Erfüllung der besprochenen Voraussetzungen Möglichkeit von einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen unabhängig von der Finanzierung. Auf Wunsch des Kreditnehmers leitet die HYPO Salzburg den Förderantrag an die Förderstelle weiter. 4. Besprechung der Alternativen zur Verzinsung: A. Allgemeine Darstellung Variable Verzinsung gebunden an Indikator (z.b. EURIBOR): Regelmäßige Anpassung des Zinssatzes anhand der Entwicklung eines Indikators (z.b. 3-Monats- EURIBOR) nach oben und unten. Sollte der Indikator unter einem Wert von 0 % liegen, wird als Indikator für die Zinssatzanpassung ein Wert von Null herangezogen. Pauschalraten werden mangels anderer, individuell zu treffender Vereinbarung der Zinssatzentwicklung angepasst, sodass die vereinbarte Laufzeit eingehalten wird. Eine vorzeitige Rückzahlung ist bei hypothekarisch besicherten Krediten nach erfolgter Kündigung unter Einhaltung der vereinbarten 6-monatigen Kündigungsfrist, ansonsten jederzeit kostenfrei möglich. Während der Kündigungsfrist ist die vorzeitige Rückzahlung gegen Zahlung einer Entschädigung von max. 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrages möglich. Auf Wunsch ist gegen Entgelt eine individuell vereinbarte Zinssatzobergrenze für einen definierten Zeitraum möglich (Zinscap). Das Zinscap ist eine Absicherung gegen steigende Zinsen. Für den Fall, dass die definierte Obergrenze nicht erreicht wird, kommt es zu keiner Rückerstattung des Entgeltes. Zu diesem Produkt werden dem Kreditnehmer gesonderte Unterlagen zur Verfügung gestellt. Sonderfall Bauspardarlehen und Zwischendarlehen: Es gibt für die ersten 20 Jahre ab Zuteilung eine kostenlose Zinssatzobergrenze von derzeit 6 % p.a.. In diesem Zeitraum gilt auch eine Zinssatzuntergrenze gemäß Vorgabe der Raiffeisen Bausparkasse. *3/7* Fixe Verzinsung: Der Zinssatz ist für eine zu vereinbarende Dauer fix. In der Regel ist eine lange Fixzinssatzperiode zu Beginn teurer als ein variabler Zinssatz, da bei langen Fixzinsperioden das Risiko möglicherweise steigender Zinsen eingepreist wird. Eine vorzeitige Rückzahlung während der Fixzinsperiode ist gegen Zahlung einer Entschädigung von max. 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrages möglich. Eine Kombination Fixzinssatz mit anschließend variablem Zinssatz ist möglich. Seite 3 von 7
4 B. Individuelle Bedürfnisse, Präferenzen und Ziele des Kreditnehmers Vorteile und Nachteile variabler und fixer Verzinsung kurz zusammengefasst: Variable Verzinsung oder kurze Fixzinsphase (bis 5 Jahre): + aktuell möglichst niedriger Einstiegszinssatz + bei variabler Verzinsung: Kostenlose vorzeitige Rückzahlung (bei hypothekarischer Sicherstellung unter Einhaltung der Kündigungsfrist) in beliebiger Höhe - dafür Risiko steigender Zinsen und Raten Fixe Verzinsung: + keine Zinssatzänderung für vereinbarte Dauer + gleichbleibende Rate für vereinbarte Dauer - in der Regel etwas höherer (Einstiegs-)Zinssatz - für vorzeitige Rückzahlungen fallen in der Fixzinsphase Kosten an Unter Berücksichtigung dieser Vorteile und Nachteile: Wie wichtig ist dem Kreditnehmer, dass sich der Zinssatz seiner Finanzierung von Beginn an und für eine längere Zeit gar nicht verändert? nicht wichtig nur für einen Teil der Finanzierung wichtig, daher Aufteilung der Finanzierung auf einen variabel verzinsten Kredit und einen fix verzinsten Kredit sehr wichtig Weitere Details (wenn oben Aufteilung der Finanzierung gewählt wurde, sind beide Spalten zu befüllen): *4/7* Absicherung gegen steigende Zinsen: bei % p.a. (bis zu maximal 5 % p.a.) für die Dauer von Jahren (max. 20 Jahre) (Zinscap gegen ein Entgelt für vereinbarten Zeitraum) bei 6 % p.a. (entspricht: variabel verzinstem Bauspardarlehen oder Zwischendarlehen mit kostenlosem Höchstzinssatz auf 20 Jahre ab Zuteilung) keine Absicherung gegen steigende Zinsen Dauer: 5 bis 10 Jahre länger als 10 Jahre Falls die Kreditlaufzeit länger als die Fixzinsphase ist, folgt nach Ablauf der Fixzinsphase variable Verzinsung. Absicherung gegen steigende Zinsen bei 6 % p.a. für die verbleibende Restdauer auf 20 Jahre ab Zuteilung (Bauspardarlehen oder Zwischendarlehen) keine Absicherung gegen steigende Zinsen Seite 4 von 7
5 5. Mögliche Sicherheiten: Dem Kreditnehmer wäre es möglich, die folgenden Sicherheiten beizubringen: Festbetragshypothek Höchstbetragshypothek Bürgschaft von Verpfändung / Zession Versicherung Verpfändung Wertpapier-Depot Verpfändung Spareinlage Abtretung von Bausparguthaben Gehaltsverpfändung Sicherungsübereignung sonstiger Geld-/Vermögens- und/oder Sachwerte, welche: Eigentumsvorbehalt Sonstige Sicherheiten, welche: Wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann als letztes Mittel zur Deckung der Forderungen die Sicherheit verwertet werden. 6. Versicherungen Personen und Gebäude: Dem Kreditnehmer wurde über die Absicherung hinsichtlich des Immobilienprojektes, der Person und /oder ihrer Familie informiert. A. Versicherung der Immobilie: gewünscht nicht gewünscht vorhanden Eigenheimversicherung (inkl. Feuer) (= Elementarschadenversicherung) Haushaltsversicherung Bauherrenhaftpflichtversicherung B. Versicherung des Einkommens und der Familie Er- und Ablebenversicherung Ablebens-/Risikoversicherung Unfallversicherung KreditTopSchutzversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Krankenversicherung C. Sonstige Versicherungen Rechtschutz Kreditrestschuldversicherung Sonstige Versicherungen: Der Kreditnehmer erkundigt sich auf eigenem Wege über mögliche Versicherungen, die er als Sicherheiten beibringen könnte. 7. Sonstige individuelle Bedürfnisse, Präferenzen und Ziele des Kreditnehmers *5/7* 8. Sonstige von der HYPO Salzburg geforderte Voraussetzungen für die Kreditvergabe Seite 5 von 7
6 Der Kreditnehmer wünscht eine Empfehlung / Beratung. Der Kreditnehmer wünscht keine Empfehlung / Beratung. Grund: Auf Grund der vom Kreditnehmer gemachten Angaben erhält er Vorvertragliche Informationen ohne Empfehlung der HYPO Salzburg Zu diesem Kreditwunsch bietet die HYPO Salzburg keine Empfehlung / Beratung an. weiter bei Punkt II. Beratung Empfehlung weiter bei Punkt III. Sonstige Angaben + Unterschrift weiter bei Punkt III. Sonstige Angaben + Unterschrift) II. Beratung Empfehlung: Die HYPO Salzburg bietet Beratung und individuelle Empfehlung zur Kreditaufnahme an. Die Empfehlung / Beratung bezieht sich dabei auf alle eigenen Kredit- und Darlehensangebote, die Finanzierungsprodukte der Raiffeisen Bausparkasse und die Förderungsmöglichkeiten für Projekte innerhalb des Bundeslandes in dem die Beratung in Anspruch genommen wird. 9. Einschränkungen: Vom Zweck der Finanzierung her ergeben sich in Bezug auf die von der HYPO Salzburg allgemein angebotenen Kreditprodukte (eigene Produkte, vermittelte Bausparprodukte oder geförderte Kredite) nachfolgende Einschränkungen: Ein Bauspardarlehen ist nicht bzw. nicht in voller Höhe möglich. Die Inanspruchnahme einer Förderung ist nicht möglich. Es bestehen keine Einschränkungen. 10. Empfehlung der HYPO Salzburg Die HYPO Salzburg wird dem Kreditnehmer vorvertragliche Informationen zum Bankkredit der HYPO Salzburg bzw. zum Finanzierungsangebot der Raiffeisen Bausparkasse mit allen relevanten Angaben zu jenen Kreditprodukten ausfolgen, die sie dem Kreditnehmer, aufgrund der vorstehend in den Punkten 2 bis 9 vom Kreditnehmer gemachten bzw. mit dem Kreditnehmer besprochenen Angaben sowie der im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung vorgelegten Informationen und Unterlagen, empfiehlt. *6/7* Es handelt sich dabei um: einen Bankkredit der HYPO Salzburg im Betrag von EUR eine Finanzierung bei der Raiffeisen Bausparkasse, im Betrag von EUR Hinweis: Alle Details zu diesen Krediten finden sich in den dem Kreditnehmer auszufolgenden vorvertraglichen Informationen. Die HYPO Salzburg kann keine Garantie dafür leisten, dass die Bausparfinanzierung auch tatsächlich gewährt wird. Im Falle der Gewährung können sich die oben angeführten Produktkriterien (Höhe, Laufzeit, etc.) auch ändern. Weiters empfiehlt die HYPO Salzburg dem Kreditnehmer die Beantragung einer Förderung entsprechend den Förderrichtlinien des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 2015 bzw. der Wohnbauförderungsverordnung 2015 Hinweis: Die HYPO Salzburg kann keine Garantie dafür leisten, dass die beantragte Förderung auch tatsächlich bewilligt wird. Im Falle der Bewilligung können sich die oben angeführten Produktkriterien (Höhe, Laufzeit, etc.) auch ändern. Seite 6 von 7
7 11. Einschränkung der Empfehlung Keine Prognose zur Zinssatz-Entwicklung: Da zuverlässige Prognosen über die zukünftige Entwicklung eines variablen Zinssatzes für die beabsichtigte Kreditlaufzeit nicht abgeben werden können, kann seitens der Raiffeisenbank keine Empfehlung erteilt werden, ob für die Finanzierung eine fixe Verzinsung oder eine variable Verzinsung besser geeignet wäre. Die Vor- und Nachteile beider Varianten werden anhand des Punktes 5 der allgemeinen Informationen über Hypothekar- und Immobilienkredite besprochen. Die Angaben zur Zinsbindung in den vorvertraglichen Informationen beruhen daher nicht auf einer Empfehlung der HYPO Salzburg, sondern auf den im vorstehenden Punkt 4. geäußerten Präferenzen des Kreditnehmers. Keine Empfehlung erfolgt bezüglich:, Grund: 12. Kreditnehmer wünscht Abweichung von der Empfehlung Der Kreditnehmer entscheidet sich für eine von obiger Empfehlung abweichende Finanzierung. Die Details sind in den Vorvertraglichen Informationen ersichtlich. III. Sonstige Angaben + Unterschriften: 13. Vermittler (falls zutreffend) Name, Geburtsdatum, Anschrift: 14. Sonstige besprochene Inhalte: Das Gespräch hat am (Datum) stattgefunden und von bis (Uhrzeit) gedauert. Beilage: Allgemeine Informationen über Hypothekar- und Immobilienkreditverträge Ich/Wir bestätige/n den Erhalt einer Kopie dieses Finanzierungsprotokolls und der Beilage. *7/7*, Ort, Datum,, Ort, Datum, Name Kundenbetreuer Unterschrift/en Kreditnehmer Unterschrift Kundenbetreuer Seite 7 von 7
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